Meine Nachbarschaft: Weingärtenanlage
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Verkehrssituation in der Karl-Ritscher-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2025, OF 616/12 Betreff: Verkehrssituation in der Karl-Ritscher-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu schreiben mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Einfahrtsbereich der Karl-Rischer-Anlage ist eine Sperrfläche durch Schraffierung auf der Straße aufzubringen, um eindeutig für parkende Fahrzeuge zu signalisieren, dass im Einfahrtskurvenbereich weder ein Halten noch ein Parken zulässig ist. Ferner ist ab ca. der Karl-Rischer-Anlage 1-3 in Verlängerung des weißen Strichs auf der linken Seite entweder ein Verkehrszeichen 283 StVO mit Pfeil Richtung Max-Holder-Straße (gegebenenfalls zeitlich wochentags beschränkt) oder ebenfalls eine Sperrfläche durch Schraffierung rechtsseitig bis Max-Holder-Straße aufzutragen (s. Fotos) oder eine andere Lösung zu finden, die eine Anlieferung möglich macht. Begründung: Die Karl-Rischer-Anlage ist eine schmale Verbindungsstraße zwischen der Heinrich-Lanz-Allee und der Max-Holder-Straße. Da inzwischen beidseitig geparkt wird, ist es andienenden Lastkraftwagen für die Gewerbebetriebe in Hausnummer 1-3 oder 5 oftmals nicht möglich die Grundstückseinfahrten anzudienen oder gefahrenlos auszufahren, da der Einschlagwinkel der LKW' s mehr Platz benötigt. Fotos: privat Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 616/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke
Weiter lesenGrundstück für Mehrgenerationenwohnhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6884 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 11.04.2025 Betreff: Grundstück für Mehrgenerationenwohnhaus Vorgang: OM 6086/24 OBR 12; ST 226/25 Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben, um dort ein Mehrgenerationenwohnhaus zu errichten. Begründung: Mit der Anregung vom 08.11.2024, OM 6086, wurde der Magistrat gebeten, auf dem oben genannten Grundstück ein Mehrgenerationenwohnhaus zu bauen. In der Stellungnahme vom 07.02.2025, ST 226, begrüßte der Magistrat das Projekt und bestätigte den Bedarf an Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Wohnen im Alter ermöglichen. Zahlreiche Wohnprojekte in Frankfurt sowie in anderen Städten mit Schwerpunkt auf generationenübergreifendes Wohnen oder Wohnen im Alter dienen als vorbildliche Beispiele dafür, wie die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren sowohl baulich als auch sozial berücksichtigt werden können. Ein Grundstück in Kalbach ist bereits entsprechend der Festsetzung des geltenden Bebauungsplans mit einer Anlage für altersgerechtes Wohnen bebaut, diese Wohnungen sind jedoch weder wie gewünscht in einer altersgerechten Quadratmeterzahl noch finanziell sozial angelegt. Um das Potenzial von gemeinschaftlichem Wohnen zu garantieren, fordert der Ortsbeirat die Stadt Frankfurt auf, das Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile zu erwerben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1652 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wolfshohl in Spielstraße umwidmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6423 entstanden aus Vorlage: OF 577/12 vom 12.01.2025 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Vorgang: OM 2657/22 OBR 12; ST 175/23 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme ST 175 nochmals gebeten, die Straße Wolfshohl zur Sicherheit der Kinder des KiZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen oder eine angemessene Lösung vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird um die Durchführung eines Ortstermins gebeten, an dem Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ämter, der Kita (einschließlich des Elternbeirats) sowie des Ortsbeirats teilnehmen. Ziel ist es, die Situation vor Ort zu begutachten und gemeinsam geeignete Maßnahmen zu erörtern. Begründung: Die Wolfshohl ist eine rund 65 Meter lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, wird aber nach übereinstimmenden Berichten der KiZ-Leitung und von Eltern häufig als Abkürzung zur Straße Im Brombeerfeld sowie als "Parkweg" genutzt und oft zu schnell befahren. Die Kinder des KiZ 134 sind hier besonders gefährdet, da Ein- und Ausgang unmittelbar zur Wolfshohl hin liegen. Darüber hinaus weist die Straße eindeutig Aufenthaltscharakter auf: Insbesondere Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung nutzen sie mit Rollern oder kleinen Fahrrädern. Die aktuelle Situation birgt somit ein hohes Risiko für Unfälle, was durch wiederkehrende Beinaheunfälle belegt ist. Damit kein Kind zu Schaden kommt, sind dringend zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich. Die bisherigen Hinweise (ST 175 zur OM 2657) werden als nicht ausreichend empfunden. Daher erscheint die Einrichtung einer Spielstraße (Verkehrszeichen 325) oder eine andere adäquate verkehrsberuhigende Lösung unbedingt geboten. Eine Umwidmung in eine Spielstraße ist für Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar und würde die Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld deutlich erhöhen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie um die Durchführung des erbetenen Ortstermins, um gemeinsam über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2657 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 472/12 Betreff: Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausgleichfläche, die durch Ablagerung großer Mengen landwirtschaftlicher Produkte und Befahren mittels schwerer landwirtschaftlicher Fahrzeuge tiefe Fahrrillen im Grünbereich aufweist, was einen Eingriff in die Ausgleichsfläche darstellt, und 2. den beschädigten Weg bei den Pollern (s. Foto) Richtung Rechenzentrum und Josef-Bautz-Straße wiederherzustellen. Begründung: Foto: Google Maps Der oben genannte Bereich stellt eine Ausgleichsfläche dar, die im Zuge der Entwicklung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" entwickelt wurde und sollte landschaftlich geschützt und gepflegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 472/12 wird bis zur Sitzung am 07.06.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 472/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenCarsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Seniorenwohnungen an der Langen Meile
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.12.2022, OA 297 entstanden aus Vorlage: OF 329/12 vom 28.11.2022 Betreff: Seniorenwohnungen an der Langen Meile Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten öffentlichen Bauträger die Errichtung von Seniorenwohnungen an der Straße Lange Meile zwischen den Straßen Im Brombeerfeld und Am Wingert voranzutreiben gemäß Bebauungsplan Nr. 469 Punkt 1.3. Zur Ergänzung der barrierefreien Ein- bis Zweizimmerwohnungen soll die Integration einer Sozialstation in das Gebäude geprüft werden, um den Bewohnerinnen und Bewohnern auch eine teilweise Pflege-Unterstützung vor Ort zu ermöglichen. Rechtlich soll sichergestellt werden, dass die Wohnungen als Belegungsbindung auch tatsächlich nur an Personen vermietet werden, die alters- oder gesundheitsbedingt auf geeignete Seniorenwohnungen angewiesen sind. Begründung: In Kalbach gibt es weiterhin keine geeignete Wohnanlage für Senioren. Bei einem früheren Bauprojekt für barrierefreies Wohnen wurde es versäumt, darauf zu achten, dass Wohnungsgröße und Belegungsvorgaben eine tatsächliche Vermietung an Senioren fördern. Das genannte Grundstück bietet sich durch die kurze Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten und Busverbindungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2731, 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.01.2023 Aktenzeichen: 95
Wolfshohl in Spielstraße umwidmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2657 entstanden aus Vorlage: OF 273/12 vom 10.08.2022 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Der Magistrat wird gebeten, die Straße Wolfshohl zur Sicherheit der Kinder des KiZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen. Begründung: Diese Straße, die keinen Hauseingang hat, verläuft neben dem Ein- und Ausgang des KiZ 134. Sie wird als Abkürzung zur Straße Im Brombeerfeld und als "Parkweg" genutzt und viel zu schnell befahren. Die Kinder des KiZ 134 befinden sich dadurch, gemäß der KiZ-Leitung, allzu oft in Gefahr, wenn sie in diesem Bereich vom oder zum KiZ unterwegs sind. Da diese Straße nur als Abkürzung zur Straße Im Brombeerfeld benutzt wird und nicht zu einem Hauseingang in der Wolfshohl führt, ist es durchaus zweckmäßig, diese Straße in eine Spielstraße umzuwidmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 175 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6423 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsschild/Straßenmarkierung in der Straße Am Oberschlag
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 198/12 Betreff: Verkehrsschild/Straßenmarkierung in der Straße Am Oberschlag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu senden mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, die Vorfahrtsregelung an der Kalbacher Hauptstraße Ecke Am Oberschlag (rechts vor links) ist besonders für die in den Stadtteil Einfahrenden häufig nicht klar. Es kommt deswegen öfters zu Beinaheunfällen und unnötigem Gehupe. Wir bitten zu prüfen, ob die die Aufstellung eines Verkehrsschildes (z. B. Verkehrszeichen 102, rechts vor links Straßenschild , oder Vorfahrt gewähren VZ 205 und dazu Vorfahrtberechtigung VZ 301 ) oder eine Fahrbahnmarkierung an der Kalbacher Hauptstraße stadtteileinfahrend vor der Einmündung Am Oberschlag Abhilfe schaffen würde. Gegebenenfalls ist für Abhilfe zu sorgen. Begründung: Den Fraktionen liegt ein bekannter Brief eines Anwohners dazu vor. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 198/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und Volt (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenBarrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 731 entstanden aus Vorlage: OF 74/12 vom 28.08.2021 Betreff: Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die grob gepflasterten Bereiche der mit Sitzbänken versehenen Rondelle und den Aufgang zu der Fußgängerbrücke barrierefrei herzurichten. Begründung: Die mit Sitzbänken ausgestatteten Bereiche und die Bereiche vor der Fußgängerbrücke sind grob und mit tiefen, breiten Rillen gepflastert. Diese Bereiche sind für Senioren und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zu holperig und nicht befahrbar, zum Beispiel für Personen mit Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen usw. . Quelle Google Maps Luftbild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 5
Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 587 entstanden aus Vorlage: OF 51/12 vom 23.06.2021 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer , Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich der Straße Im Kirschenwäldchen nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohnerinnen und Anwohnern, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage in der Straße Am Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohnerinnen und Anwohner, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohnerinnen und Anwohner, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1988 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation rund um den Wertstoffhof entzerren
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 682/12 Betreff: Verkehrssituation rund um den Wertstoffhof entzerren Der Magistrat wird gebeten, durch eine bessere Steuerung der Anfahrt zum Wertstoffhof Kalbach (Max-Holder-Straße 29) die teils chaotische Verkehrssituation zu entzerren und gleichzeitig die Beschleunigung der Abläufe der FES zu unterstützen. Hierfür soll insbesondere geprüft werden, ob durch Wegnahme der Längsparkplätze gegenüber des Wertstoffhofs eine eigene Linksabbiegerspur eingerichtet werden kann, die - passend zum Reißverschlusssystem der Einfahrt - auf der rechten Fahrbahnseite liegt. Für die Lieferantenzufahrt der Kaffeerösterei Georg-Allgaier-Straße 4 bietet sich vermutlich eine Sperrfläche an, siehe beigefügte Skizze. Luftbild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Die Nachfrage nach Entsorgungsleistungen am Wertstoffhof Kalbach übersteigt längst alle Erwartungen und Plan-Kapazitäten. Um die Sicherheit auf dem Gelände zu gewährleisten, müssen daher mittlerweile zu fast alle Zeiten etliche Autos auf der Max-Holder-Straße und teils weiteren angrenzenden Straßen auf die Einfahrt warten. Dadurch entstehen neue Folgeprobleme sowohl bei den benachbarten Betrieben, als auch für den Wertstoffhof selbst. Wann immer ein Container voll ist, muss dieser auf das benachbarte Gelände umgeparkt werden. Dies geschieht bis zu 30 mal pro Tag. Durch den Rückstau insbesondere aus südöstlicher Richtung können die FES-Laster nicht nach rechts abbiegen, sondern müssen nach links mit entsprechend großen Umwegen fahren. Da in der Zwischenzeit diese Stoffart nicht abgegeben werden kann, verzögert sich der Betrieb dadurch zusätzlich. Eine unkonventionelle Linksabbiegerspur auf der rechten Fahrbahnseite schafft den benötigten Rangierraum und ermöglicht es gleichzeitig unbeteiligten Dritten, den Rückstau zu passieren ohne gefährliche Begegnungsmanöver. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 682/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 682/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWertstoffhof Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 655/12 Betreff: Wertstoffhof Kalbach In den Frühlingsmonaten diesen Jahres war Corona bedingt ein Aufräumen in vielen Haushalten angesagt, was zur Entrümpelung von Kellern und Dachböden oder auch zur verstärkten Nutzung und Pflege der Gärten geführt hat. Dadurch hat über einen gewissen Zeitraum ein sogenannter Run zur Entsorgung der vorgenannten Abfälle auf den Wertstoffhof Kalbach geführt. Da dieser noch frühjahrsbedingt eingeschränkte Öffnungszeiten hatte, kam es zu Staus von Pkws auf der Max-Holder-Straße und die Abgabe des Sperrmülls etc. nahm einige Zeit in Anspruch. Doch zwischenzeitlich hat sich die Abgabe von Wertstoffen normalisiert und es entstehen keine zeitlichen Verzögerungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. keine Änderung der Straßenführung oder der Parksituation im Bereich des Wertstoffhofes Kalbach vorzunehmen, die den anliegenden Gewerbeunternehmen für längere Fahrtwege, weniger Parkmöglichkeiten oder auch Unannehmlichkeiten für Kunden sorgt, 2. gegebenenfalls zu prüfen, ob gewerbliche Unternehmen, die Wertstoffe anliefern am Wochenende nur eingeschränkt oder gar nicht mehr diese abgeben können. Begründung: In der Summe ist die Anlieferung von Wertstoffen zurückgegangen, aber an den Wochenenden sollten bevorzugt Privatpersonen die Möglichkeit erhalten Ihren Sperrmüll zu entsorgen, daher könnte hier eine Verteilung der Nutzergruppen zwischen werktags und samstags erfolgen, um zur Entzerrung von Stoßzeiten beizutragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 655/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin auf dem Wertstoffhof Kalbach mit der FES (Bereichsleiter sowie Mitarbeiter des Wertstoffhofes Kalbach), den Fraktionsvorsitzenden und den fraktionslosen Mitgliedern des Ortsbeirates sowie ggf. den anliegenden Gewerbetreibenden zu vereinbaren, um Möglichkeiten der Beschleunigung der Anlieferung zu erörtern. Der Ortstermin soll zu Beginn oder zum Ende der Öffnungszeit des Wertstoffhofes Kalbach erfolgen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 655/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 655/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenFES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 27.07.2020, NR 1239
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.08.2020, OA 604 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 17.08.2020 Betreff: FES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 27.07.2020, NR 1239 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die FES einzuwirken, den Wertstoffhof Nord so zu organisieren, dass für die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Abgabe von Abfällen in angemessener Wartezeit und unabhängig vom Transportweg, inklusive Radfahrer und Fußgänger, möglich ist. Der für die Bürger vorgesehene Kofferraumservice ist gegebenenfalls von der gewerblichen Entsorgung zu trennen Bessere Betriebsabläufe sollen chaotische Zustände in der Max-Holder-Straße durch den Rückstau wartender Fahrzeuge (Wartezeiten von teils über einer Stunde!) vermeiden. Erst wenn durch eine Optimierung der Abläufe auf dem Wertstoffhof selbst keine deutliche Verbesserung der Wartesituation auf der Max-Holder-Straße eintritt, sollen die Maßnahmen der Vorlage NR 1239 geprüft und ggf. umgesetzt werden. Begründung: Seit Anfang des Jahres 2020 (also schon vor der Corona-Krise) sind die Betriebsabläufe im Wertstoffhof durch eine Blockabfertigung deutlich verlangsamt worden. Für die anfahrenden Pkw sind dadurch lange Wartezeiten entstanden. Mittlerweile muss man dort oft über eine Stunde warten. Ein Zutritt auf das Gelände zu Fuß ist untersagt, was die Staus noch weiter verlängert und den ökologischen Ansatz einer sachgerechten Müllentsorgung konterkariert. Das Personal verweist bei Beschwerden der Besucher auf die Ausnahmesituation der Corona-Zeit. Diese Angabe ist aber unzutreffend. Bereits im Januar und Februar gab es lange Wartezeiten. Gegenüber den Monaten März und April 2019 hat sich der Besucherverkehr in den Wertstoffhöfen in den gleichen Monaten des Jahres 2020 nur um sieben Prozent erhöht (Angabe seitens der FES). Außerdem haben gewerbliche Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen sichtlich zugenommen und führen zu langen Abladevorgängen, während die Bürgerinnen und Bürger bei ihren privaten Anliegen zum Warten gezwungen sind. Nicht verwunderlich ist, dass die illegalen Müllabladungen in den Stadtteilen zugenommen haben. Die in der Vorlage NR 1239 vorgesehenen verkehrsordnenden Maßnahmen im Straßenraum sind weniger zielführend, da sie nichts an den Abläufen auf dem Betriebshof ändern und folglich die unangenehmen Wartezeiten nicht verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.07.2020, NR 1239 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 42 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.09.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 604 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Votum im Plenum) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 604 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Lange, Hanisch, Mund, Reschke, Dr. Kößler, Wehnemann und Rinn sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Oberbürgermeister Feldmann als Vorsitzender des Magistrats einen Redebeitrag von Stadtrat Frank untersagt, da er selbst bereits für den Magistrat zu der Thematik gesprochen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 604 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 42) vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 42) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6208, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 Aktenzeichen: 79 4
FES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 584/12 Betreff: FES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen Der Magistrat wird gebeten, auf die FES einzuwirken, den Wertstoffhof Nord so zu organisieren, dass für die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Abgabe von Abfällen in angemessener Wartezeit und unabhängig vom Transportweg möglich ist. Der für die Bürger vorgesehene Kofferraumservice ist gegenüber gewerblicher Entsorgung klar zu priorisieren. Bessere Betriebsabläufe sollen chaotische Zustände in der Max-Holder-Straße durch den Rückstau wartender Fahrzeuge (Wartezeiten von teils über einer Stunde!) vermeiden. Begründung: Seit Anfang des Jahres 2020 (also schon vor der Corona-Krise), sind die Betriebsabläufe im Wertstoffhof durch eine Blockabfertigung deutlich verlangsamt worden. Für die anfahrenden PKW sind dadurch lange Wartezeiten entstanden. Mittlerweile muss man dort oft über eine Stunde warten. Ein Zutritt auf das Gelände zu Fuß ist untersagt, was die Staus noch weiter verlängert und den ökologischen Ansatz einer sachgerechten Müllentsorgung konterkariert. Das Personal verweist bei Beschwerden der Besucher auf die Ausnahmesituation der Corona-Zeit. Diese Angabe ist aber unzutreffend. Bereits im Januar und Februar gab es lange Wartezeiten. Gegenüber den Monaten März und April 2019 hat sich der Besucherverkehr in den Wertstoffhöfen in den gleichen Monaten 2020 nur um 7 % erhöht (Angabe FES). Außerdem haben gewerbliche Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen sichtlich zugenommen und führen zu langen Abladevorgängen, während die privaten Bürgerinnen und Bürger zum Warten gezwungen sind. Nicht verwunderlich ist, dass die illegalen Müllabladungen in unseren Stadtteilen zugenommen haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 584/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 584/12 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5640 entstanden aus Vorlage: OF 527/12 vom 06.01.2020 Betreff: Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird im Rahmen der Umsetzung der "Vereinbarungen Klimaallianz" gebeten, 1. zu prüfen, welche Flächen in Kalbach-Riedberg für zusätzliche "Baumpflanzungen/Waldungen" in Betracht kommen und 2. bei positivem Ausgang der Prüfungen entsprechende Anpflanzungen vorzunehmen, wobei vorrangig Anpflanzungen heimischer Arten vorzunehmen sind. Dabei wird insbesondere darum gebeten, Flächen entlang der A 5, im östlichen Bereich der Kätcheslach südlich des Kätcheslachweihers, entlang der Nidda, parallel der Josef-Bautz-Straße sowie nördlich/nordwestlich des Kautenhofes in die Prüfungen einzubeziehen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die im Rahmen der "Vereinbarungen Klimaallianz" vorgesehenen Untersuchungen dahin gehend, welche Flächen sich für (weitere) "Baumpflanzungen/Waldungen" eignen. Keine der beispielhaft aufgezählten Flächen liegt jedoch im Bereich des Ortsbezirkes 12. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat darum, auch Flächen im Ortsbezirk 12 auf ihr Potenzial zur Arrondierung und Aufwertung von Grünzügen zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 804 Aktenzeichen: 67 0
Altenwohnungen in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren!
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 467/12 Betreff: Altenwohnungen in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren! Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum wurden die Baumaßnahmen an dem als "Altenwohnungen" bezeichneten Bauprojekt "Im Brombeerfeld" nach zuvor schleppendem Verlauf jetzt offenbar eingestellt? 2. Warum verfolgt der Magistrat nicht unter Einsatz seiner rechtlichen Möglichkeiten und mit mehr Engagement die Umsetzung seiner wohnungspolitischen Ziele und hat nicht längst wegen Vertragsverletzungen die Rückübertragung des Grundstücks eingeleitet? Dies gilt angesichts a) des Bebauungsplans Nr. 469, der seit 1997 die soziale Bindung "Altenwohnungen" für das städtische Grundstück festlegt, b) der M 124 vom 30.6.2006, die die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht mit entsprechender Bauverpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen regelt, c) der Baugenehmigung von 2016, die für 30 Wohnungen erteilt wurde (siehe hierzu auch B 202 vom 16.07.2018) und d) das dem Ortsbeirat als Fertigstellungsfrist mitgeteilte Datum 31.12.2018, siehe B 373 vom 24.11.2017. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück, nach der Vergabe an einen Investor, innerhalb von 13 Jahren keiner abschließenden Bebauung zugeführt werden kann. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1370 2019 Die Vorlage OF 467/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 2. a. die Worte "die soziale Bindung" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenParkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFeldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 05.02.2019 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach ) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt bei Fußgängern und Radfahrern, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2000 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 04.11.2018 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z. B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L 3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L 3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Karl-Ritscher-Anlage, Am Martinszehnten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2018, OF 327/12 Betreff: Karl-Ritscher-Anlage, Am Martinszehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, auf Grund welcher Beschlusslage die Karl-Rischer-Anlage im Bereich der Stehle als Pferdewiese genutzt wird und ob diese Nutzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt am Main für öffentlichen Grünflächen und der Grünflächensatzung entspricht. Begründung: Um die Stehle in der Karl-Rischer-Anlage ist im Bereich des Grünzuges rechts und links des breiten Spazierweges in Höhe der Tierklinik mit wenigen Metallstäben und mehreren parallel verlaufenden Breitbändern zwei Weidezäune anzutreffen. Auch sind in diesem genannten Bereich frische und ältere Pferdeäpfel erkennbar, die auf eine regelmäßige Nutzung als Pferdekoppel schließen lassen. Da hier eine Nutzung als öffentliche Grünanlage der Hauptzweck der Karl-Rischer-Anlage ist, stellt sich nun die Frage, ob eine dauerhafte Änderung der ursprünglichen Nutzung vorgesehen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 327/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVersäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2018, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 264/12 vom 09.02.2018 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80 bis 120 Quadratmetern als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 - Kalbach-Nord von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist : "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig."? Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt? 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" in Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.08.2012 abgeschlossen wurde? Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück mit ca. 3.000 Quadratmetern scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.06.2006 von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 230 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 373 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 230 = Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2512, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 64 1
Altkleidercontainer Riedberg und Am Martinszehnten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2302 entstanden aus Vorlage: OF 225/12 vom 21.10.2017 Betreff: Altkleidercontainer Riedberg und Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Aufstellung der Altkleidercontainer an den Standorten Altenhöferallee/Ecke Adam-Schmelzer-Weg und Max-Holder-Straße/Ecke Wilhelm-Gutbrod-Straße genehmigt ist. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, wird der Magistrat gebeten, für die Beseitigung Sorge zu tragen. Begründung: Die Aufstellung eines Altkleider- und Schuhcontainers auf der zweiten Sportfläche Riedberg/Altenhöferallee, einer städtischen Fläche, zieht inzwischen gelegentlich Berge von Müllsäcken an. Dies gilt ebenfalls für den Container Max-Holder-Straße/Ecke Wilhelm-Gutbrod-Straße. All diese Container hinlassen ein unschönes und verwildertes Erscheinungsbild. Daher ist eine Beseitigung gegebenenfalls zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 708 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 199/12 vom 04.08.2017 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Vorgang: B 108/14 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 793 Aktenzeichen: 66 7
Landschaftsgärtnerische Pflegemaßnahme der Karl-Ritscher-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 202/12 Betreff: Landschaftsgärtnerische Pflegemaßnahme der Karl-Ritscher-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Grünbereiche der Karl-Ritscher-Anlage regelmäßig gemäht werden, um einer Verwilderung entgegen zu wirken. Begründung: Die Karl-Ritscher-Anlage ist der Verbindungsweg von Kalbach kommend über die neue Brücke (L3019) in Richtung Skateranlage und weiter nach Nieder-Eschbach. Der Bereich der Johann-Georg-Fahr-Anlage ist gut gepflegt. Daher ist der vordere Abschnitt ebenso ansprechend zu gestalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 202/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSitzbänke in städtischen Grünanlagen Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2017, OF 131/12 Betreff: Sitzbänke in städtischen Grünanlagen Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird beauftragt, die drei Sitzbänke am Standort der historischen Krutzenkirche und die Bank am alten Kalbacher Rathaus ins tandzusetzen. Des Weiteren ist der Anstrich der Sitzbänke entlang der Grünfläche Im Brombeerfeld zu überprüfen. Diese Maßnahmen sind aus dem Ortsbeirats-Budget mit einem Betrag in Höhe von 1500 Euro zu finanzieren. Auf der Grünfläche an der Einmündung des Weges Am Schlittenberg in den südlichen Ortsrandweg sind entsprechend des Ortsbeiratsbeschlusses vom 16.01.2015, OM 3767, zwei Sitzbänke aufzustellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeirats-Budget in Höhe von 1000 Euro zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 17.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2017 Die Vorlage OF 131/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenHinweisschilder zum Skatepark „Am Martinszehnten“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 92/12 vom 20.10.2016 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich -, Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten", z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019/Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile), aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür vonseiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 259
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Nord in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 282 entstanden aus Vorlage: OF 47/12 vom 16.06.2016 Betreff: Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Nord in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass der Wertstoffhof Nord in Kalbach vorzugsweise samstags vor 10:30 Uhr öffnet. Begründung: Der Wertstoffhof Nord in Kalbach genießt bei den Bürgerinnen und Bürgern vieler umliegender Stadtteile eine hohe Beliebtheit. Er ist schnell zu erreichen und bietet ausreichend Platz zur Entladung. Der Kofferraumservice wird hier stark genutzt. Geöffnet ist der Wertstoffhof an allen Tagen bis auf sonntags von 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Besonders an Samstagen ist zu Betriebsbeginn ein langer Rückstau auf der Max-Holder-Straße festzustellen. Eine frühere Öffnung des Wertstoffhofes bei Beibehaltung des Betriebsschlusses um 18:00 Uhr würde zu einer Entzerrung bei der Anlieferung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1330 Aktenzeichen: 79 4
Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 21 entstanden aus Vorlage: OF 14/12 vom 15.04.2016 Betreff: Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4 Vorgang: OM 2159/13 OBR 12; ST 1267/15 Der Magistrat wird gebeten, seine aus Gründen des Landschaftsschutzes ablehnende Stellungnahme ST 1267 zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik auf dem Reiterhof Josef-Bautz-Straße 4 zu überdenken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei dem seit 45 Jahren bestehenden VzF Taunus e. V. weiterhin Interesse an der Errichtung der integrativen Kindertagesstätte besteht und der Verein seit 2008 die Reitanlage und Reithalle des Kastanienhofs in Kalbach nutzt. Die für die Kindertagesstätte angedachten Räumlichkeiten sollen nicht in einem erst neu zu errichtenden Gebäude geschaffen werden, sondern die Gebäudeflächen bestehen bereits in der Reithalle und sind derzeit ohne Nutzung. Auch die Zufahrt zu dem Grundstück und ausreichende Parkplätze sind bereits vorhanden. Auf dem benachbarten Grundstück, das gleichfalls in dem Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde im Sinne einer pragmatischen Lösung in der Zwischenzeit eine Pension genehmigt. Es wird erwartet, dass der Magistrat im Sinne einer Gleichbehandlung auch für die Errichtung der integrativen Kindertagesstätte eine positive Lösung findet, zumal es sich bei dem Verein um eine soziale Einrichtung handelt. Begründung: Das Anliegen des Vereins hat im Stadtparlament in den Jahren 2013 bis 2015 eine breite Unterstützung gefunden. Gleichwohl wurde eine Genehmigung des Bauantrags unter Verweis auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet verweigert. Die zwischenzeitlich gefundene Lösung für die Nutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet liegt, und die im Geltungsbereich des Grüngürtels vorgenommene Ausnahmeregelung zur Errichtung von Wohngebäuden lässt hoffen, dass der Magistrat bereit ist, seine bisherige ablehnende Haltung zu überdenken. Der Schwerpunkt des Vereins liegt in der Förderung und Betreuung von behinderten und benachteiligten Menschen. Bisher betreibt der Verein bereits elf integrative Kindertagesstätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1267 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 890 Aktenzeichen: 40 4
Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im Hain
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4987 entstanden aus Vorlage: OF 531/12 vom 08.01.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im Hain Der Magistrat wird aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen, wie etwa Beschilderung und/oder Markierung von Sperrflächen, zu ergreifen, um im Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im Hain das Parken/Halten zu verhindern. Begründung: Die im Antragstenor erwähnte Kreuzung wird regelmäßig derart zugeparkt, dass es den ein-/ausbiegenden Pkw-Fahrern kaum möglich ist, den Kurvenbereich einzusehen. Die Unfallgefahr ist deshalb hoch, und zwar auch deshalb, weil aufgrund des eben beschriebenen Sachverhalts die Fahrer zu Rangiermanövern gezwungen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 631
Barrierefreien Zugang zur neu errichteten Brücke in Kalbach schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4851 entstanden aus Vorlage: OF 509/12 vom 18.11.2015 Betreff: Barrierefreien Zugang zur neu errichteten Brücke in Kalbach schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Straße Im Brombeerfeld in Höhe der neuen Brücke über die L 3019 in einem ausreichenden Maß so umzugestalten, dass ein Passieren dieses Teilstückes und ein Erreichen der Brücke auch beispielsweise mit einem Rollstuhl oder Rollator mühelos bewerkstelligt werden kann. Ebenso sollten die Ruhebänke barrierefrei erreicht werden können. Begründung: Während die Brücke so angelegt wurde, dass sie auch von mobilitätseingeschränkten Menschen sehr gut nutzbar ist, geht der asphaltierte Weg dorthin wenige Meter vor der Brücke in einen Belag aus Pflastersteinen über, der für diese Personen nur sehr schwer zu überwinden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 496 Aktenzeichen: 67 0
Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2015, OF 495/12 Betreff: Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Grünflächenamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, wiederholt hat der Ortsbeirat 12 in den vergangenen Jahren auf die von Tieren verstreuten Abfälle in den Grünanlagen in Kalbach und Riedberg aufmerksam gemacht und die Anschaffung von Mülleimern mit Deckeln angeregt. Deshalb nimmt der Ortsbeirat mit Freude zur Kenntnis, dass diese Anregung jetzt aufgegriffen wurde und das Grünflächenamt neue Mülleimer mit festen Deckeln bestellen will. Der Ortsbeirat bittet schon jetzt, bei der Auswahl der Standorte die Grünflächen in der Stadtrandlage in Kalbach und am Riedberg zu berücksichtigen. Besonders im Kätcheslachpark, Bonifatiuspark und im Topografischen Weg sind oft verstreute Müllreste an bestehenden Mülleimern anzutreffen, ebenso in der Grünfläche der Weingärtenanlage und entlang der Nordostseite des Baugebiets Kalbach-Nord. Der Ortsbeirat 12 hofft, dass an den vorgeschlagenen Standorten ein Austausch der Mülleimer vorgenommen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 09.10.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 23.08.2015 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282, entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z. B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag, dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1640 Aktenzeichen: 66 7
Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4501 entstanden aus Vorlage: OF 477/12 vom 27.08.2015 Betreff: Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach und auf dem Riedberg zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit der FES GmbH und Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach und auf dem Riedberg einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Zu den vertraglich festgelegten Leistungen der FES GmbH, die mit der Straßenreinigung beauftragt ist, gehört es, Wildwuchs auf Gehwegen zu entfernen. Teilweise wächst das Unkraut jedoch kniehoch und stellt eine Unfallgefahr dar. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußerst ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier die Straße Im Brombeerfeld, die Treppenaufgänge An der Wellenburg und Am Schlittenberg sowie auf dem Riedberg der kleine Platz hinter dem Lidl-Markt genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1737 Aktenzeichen: 67 0
Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2014, OM 3300 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 26.06.2014 Betreff: Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern Der Magistrat wird gebeten, mit den angrenzenden Kommunen im Frankfurter Norden ein Konzept zur Verhinderung illegaler Müllentsorgung auf Frankfurter Gebiet zu entwickeln und dieses dem Ortsbeirat 15 vorzustellen. Begründung: Immer wieder berichten Bürgerinnen und Bürger aus Nieder-Eschbach, dass ortsfremde Personen ihren Müll in erheblicher Menge auf der Gemarkung Nieder-Eschbach (auf landwirtschaftlich genutzten Feldern) entsorgen. Zum Teil hat dies wohl den Grund, dass die anliegenden Kommunen hohe, gewichtsabhängige Gebühren für die Müllentsorgung erheben und einige Personen diese einsparen wollen. Dieser Müll muss dann von den betroffenen Landwirten auf eigene Kosten entsorgt werden oder bleibt in den Ecken einfach liegen. Eine mögliche Lösung liegt in einem Abkommen zur gegenseitigen, kostenfreien Müllentsorgung mit anderen Städten. So könnten dann Nieder-Eschbacher Einwohner den Wertstoffhof in Ober-Eschbach und die Bad Homburger Einwohner den in der Max-Holder-Straße gebührenfrei nutzen. Eine weitere Lösung kann die Angleichung von Abfallgebühren sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1345 Aktenzeichen: 79 4
Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - „Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2725 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 12.11.2013 Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Kalbach und Riedberg zu entfernen beziehungsweise die Eigentümer der unerlaubt abgestellten Container aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen. Im Gegenzug sollen Flächen für offizielle Sammelstellen ausgewiesen werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden von privaten, gewerblichen Organisationen auf scheinbar ungenutzten und nicht bewirtschafteten öffentlichen Flächen im Ortsgebiet, aber auch auf privaten Grundstücken, ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümer aufgestellt. Die meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainer sind mit Aufklebern versehen, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber rein wirtschaftlicher Natur. Häufig gibt es Probleme, die Besitzer ausfindig zu machen beziehungsweise die Container wieder zu entfernen. An folgenden Stellen stehen illegale Container: Kalbach: Lange Meile/Im Brombeerfeld Riedberg: Vis á vis der Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) - 3 Container! Altenhöferallee gegenüber der Hausnummer 171 Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Margarete-Steiff-Straße Gräfin-Dönhoff-Straße/Christiane-Vulpius-Straße Zur Kalbacher Höhe: - beim Lidl-Markt (auf beiden Seiten der Straße, Anfang Cézanneweg) - in der Nähe der Gräfin-Dönhoff-Straße Konrad-Zuse-Straße Am Bonifatiusbrunnen Annette-Kolb-Weg Fabian-von-Schlabrendorff-Straße Henning-von-Tresckow-Straße Hannah-Arendt-Straße Bisher gibt es im Ortsteil Kalbach lediglich zwei genehmigte Sammelstellen und auf dem Riedberg gar keine. Die zahlreichen, illegal aufgestellten Sammelbehälter legen die Vermutung nahe, dass die Stadtteile für Altkleidersammlungen attraktiv sind. Daher sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen und an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, vergeben werden. Folgende Stellplätze schlägt der Ortsbeirat deshalb vor: Kalbach: Markplatz am Kalbacher Stadtpfad Riedberg: Altenhöferallee/Ecke Sportplatz Riedberg Zur Kalbacher Höhe/gegenüber Lidl-Markt Altenhöferallee/Ferdinand-Braun-Straße neben den Altglassammelbehältern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Erweiterung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 109/14 vom 29.04.2013 Betreff: Erweiterung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Kalbach, Max-Holder-Straße 29, in Absprache mit der FES auf sechs Tage pro Woche zu erweitern. Begründung: Der im Juli 2012 eröffnete Wertstoffhof wird von Bürgerinnen und Bürgern der nördlichen Stadtteile gut angenommen und stark frequentiert. Dennoch ist noch nicht allen Bewohnern dieser Stadtteile bewusst, wie einfach oder auch nur wann sie in lokaler Nähe Wertstoffe/Schadstoffe entsorgen können. Regelmäßige, verlässliche, tägliche Öffnungszeiten sollen dazu beitragen, die Schwelle weiter zu senken und zudem präventiv gegenüber illegaler Müllentsorgung zu wirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1280 Aktenzeichen: 79 4
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2013, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 223/12 vom 06.04.2013 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich bei der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind infrage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle als auch für die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2013, NR 653 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1492 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 335 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 370 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 370 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) REP (OA 370 und NR 653 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3253, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3405, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 63 0
Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 08.04.2013 Betreff: Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 Vorgang: OA 370/13 OBR 12 Von privater Seite besteht Interesse, in der Reithalle, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 (Nähe Umgehungsstraße), eine Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik einzurichten. Das pädagogische Konzept sieht also den Einsatz von Pferden vor. Vorgesehen ist, Betreuungsplätze für unter Dreijährige, aber auch für ältere Kinder anzubieten. Erhebliche bauliche Umbaumaßnahmen erscheinen nicht notwendig, im Wesentlichen soll ein bislang nicht genutzter Raum umgebaut werden. Während das Stadtschulamt dieses Konzept grundsätzlich unterstützt, wurden seitens der Bauaufsicht planungsrechtliche Bedenken geäußert und mitgeteilt, dass eine positive Entscheidung im Hinblick auf das bestehende Baurecht bezüglich einer Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Eine abschließende Entscheidung scheint aber noch nicht ergangen zu sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, unter Berücksichtigung der Vorlage OA 370 zu prüfen, ob entweder aufgrund des gegenwärtig bestehenden oder gegebenenfalls geänderten Baurechts eine Kindertagesstätte, in deren Betreuungskonzept der Einsatz von Pferde einbezogen ist, in der vorerwähnten Reithalle eingerichtet werden kann. Begründung: Keiner besonderen Vertiefung bedarf es sicherlich, dass auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg noch Bedarf an Kindertagesstätten besteht. Auf die zustimmende Einschätzung des Stadtschulamtes kann hierbei verwiesen werden. Besonders interessant ist das geschilderte Projekt deshalb, weil der Einsatz von Pferden in die sozialpädagogische Arbeit eingebunden werden soll. Der Umstand, dass gerade der Einsatz von Tieren für das soziale Lernen eine wertvolle Unterstützung darstellen kann, zumal hier auch die Betreuung behinderter Kinder vorgesehen ist, braucht sicherlich nicht besonders hervorgehoben zu werden. Es entsteht zumindest der Eindruck, dass bei der bisherigen Prüfung dieser besondere Aspekt, nämlich die vorgesehene tiergestützte Pädagogik, zu wenig berücksichtigt wurde. Eine Reithalle, deren Vorhandensein die Voraussetzung für das erwähnte Konzept darstellt, befindet sich nun einmal in der Regel im Außenbereich. Auch sind baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Außenbereich nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierbei ist weiter zu berücksichtigen, dass keine Flächen durch zusätzlich zu errichtende Bauten versiegelt werden müssten. Es sollen nur bereits vorhandene Räumlichkeiten genutzt beziehungsweise umgebaut werden. Auch hinsichtlich der Erschließungsproblematik dürfte eine Lösung nicht ausgeschlossen sein, zumal die bereits bestehende und genutzte Reithalle ja als ausreichend erschlossen gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.04.2013, OA 370 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 24 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 839 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1579 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 956 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1267 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 21 Aktenzeichen: 40 4
Bereitstellung von kostenlosem Streugut am Wertstoffhof Nord (Max-Holder-Straße 29)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2072 entstanden aus Vorlage: OF 216/12 vom 03.03.2013 Betreff: Bereitstellung von kostenlosem Streugut am Wertstoffhof Nord (Max-Holder-Straße 29) Der Magistrat wird aufgefordert, das Leistungsangebot des Wertstoffhofes Nord (Max-Holder-Straße 29) um die kostenlose Bereitstellung von Streugut in der Winterperiode zu erweitern. Begründung: Die FES stellt keine Streugutbehälter im Stadtgebiet mehr auf, da diese durch Vandalismus regelmäßig zerstört worden sind, und verweist darauf, dass Streugut kostenlos in den Wertstoffhöfen zur Verfügung gestellt wird. Der nächste Wertstoffhof für Kalbach-Riedberg, der diesen Service anbietet, ist der Wertstoffhof Weidenbornstraße 40 (Bornheim). Dies ist mit einer weiten Anfahrt verbunden. Die ortsnahe Bereitstellung in der Max-Holder-Straße wäre eine anwohner- und umweltfreundliche Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 653 Aktenzeichen: 79 4
Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 182/12 vom 09.10.2012 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz-Verkehr von Rad- und Fußwegen ausschließenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung zu versehen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf: - Weg von der Straße Am Burghof zum Towercafé - Kalbachbrücke: Weg zwischen dem Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach und dem Kalbacher Niddapfad - Im Brombeerfeld: Querweg zu dem entlang der Umgehungsstraße verlaufenden Weges - Parallelweg zur Straße Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein - alle Zugänge zum Käthcheslachpark - Torzugang zum Weg zwischen Cézanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 - Cézanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg - südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar bei Dunkelheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest oder am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen und in der Mitte, also dem eigentlichen Sperrbereich, aber dunkelgraue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 185 Aktenzeichen: 66 7
Ausschilderung des Wertstoffhofes in der Max-Holder-Straße 29
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1600 entstanden aus Vorlage: OF 126/15 vom 12.09.2012 Betreff: Ausschilderung des Wertstoffhofes in der Max-Holder-Straße 29 Der Magistrat wird gebeten, den kürzlich eröffneten Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße an den Zufahrten zum Gewerbegebiet Am Martinszehnten (Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße sowie an der Brücke Am Martinszehnten) angemessen auszuschildern. Begründung: Es fehlen Hinweisschilder, um den o. g. Wertstoffhof im Gewerbegebiet zu finden. Solche Informationen erhöhen sicherlich den Bekanntheits- und damit auch den Nutzungsgrad des Wertstoffhofes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1757 Aktenzeichen: 66 7
Erweiterung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1466 entstanden aus Vorlage: OF 148/12 vom 29.07.2012 Betreff: Erweiterung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Der Magistrat wird gebeten, die FES als Betreiber des neu eröffneten Wertstoffhofes in der Max-Holder-Straße 29 zu bitten, eine Erweiterung der bisherigen Öffnungszeiten von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr (montags und freitags) sowie von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr (samstags) auf weitere Tage zu prüfen. Begründung: Der über Jahre beantragte und nun endlich im Juli 2012 eröffnete Wertstoffhof mit seinem großen Angebot von Entsorgungsleistungen wird - trotz Ferienzeit - schon einen Monat nach Betriebseröffnung stark von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen. Das wird künftig im Hinblick auf die weiter wachsende Bevölkerung im Frankfurter Norden noch zunehmen. Eine vollständige Öffnung an allen Wochentagen fördert dauerhaft die Nutzung und die Bereitschaft der Bürger, ihren besonderen Abfall einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen statt den Weg der illegalen und strafbaren Beseitigung zu wählen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1821 Aktenzeichen: 79 4
Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2012, OF 115/15 Betreff: Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der FES Gespräche aufzunehmen um die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Max Holder Straße analog dem Wertstoffhof in Bergen anzugleichen. Weiterhin sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dort auch Altholz nach der Kategorie A4 gegen Gebühr anzuliefern. Begründung: Der Wertstoffhof wird inzwischen sehr gut angenommen, eine Verbesserung der Anlieferzeiten würde zu einer noch besseren Nutzung beitragen. Altholz nach der Kategorie A4 könnte durch Bereitstellung eines zusätzlichen Containers, bisher erforderliche weitere Fahrten zu anderen Abgabestellen nicht mehr notwendig machen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 24.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenKann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1106 entstanden aus Vorlage: OF 105/12 vom 09.04.2012 Betreff: Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden? Die Straße An der Grünhohl war bis vor Kurzem wegen der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach voll gesperrt. Wegen dieser Vollsperrung wurden die ansonsten in der Talstraße verkehrenden Buslinien 28 und 29 über den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße umgeleitet. Dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bereich der Straßen Am Oberschlag und Im Hain wohnen, sehr entgegengekommen. Von ihnen wurde wiederholt die Frage an den Ortsbeirat herangetragen, ob ein solcher Streckenverlauf nicht dauerhaft möglich wäre. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung der Linien 28 und 29, bei der eine Buslinie den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße bedient und die andere Buslinie die bisherige Route durch die Talstraße nimmt. Eine Streckenführung durch die Talstraße ist wegen der Arztpraxis in der Talstraße 72 aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Die Linksabbiegerspur auf der Straße Am Martinszehnten endlich kenntlich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2012, OM 1054 entstanden aus Vorlage: OF 102/12 vom 11.03.2012 Betreff: Die Linksabbiegerspur auf der Straße Am Martinszehnten endlich kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die bereits vor längerer Zeit fertiggestellte Linksabbiegerspur von der Straße Am Martinszehnten in die Max-Holder-Straße endlich markieren zu lassen. Begründung: Die Linksabbiegerspur von der Straße Am Martinszehnten in die Max-Holder-Straße ist bereits vor mehr als zwei Monaten fertiggestellt worden. Bislang ist sie aber noch nicht durch eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn kenntlich gemacht worden. Daher ist es den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern auch nicht möglich, sie wie vorgesehen zu nutzen. Es kommt deshalb nach wie vor zu vermeidbaren Verkehrsbehinderungen. Deswegen sind die ausstehenden Markierungsarbeiten schnellstens vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 924 Aktenzeichen: 66 7
Ideen
Verkehrsregelung Zufahrt zur FES Nord und Flohmarkt im Frischezentrum
Die Zufahrt zur FES Nord in der Max-Holder-Strasse sowie beim Verlassen des Frischezentrums kommend aus der Josef-Eicher-Strasse mit Hinweisschildern versehen um die anliegenden Firmen und deren Besucher/ Lieferanten zu entlasten. "Einfahrten und Kreuzungsbereichen bei Rückstau freihalten!" Einfahrten und Kreuzungsbereiche werden von den wartenden Besuchern der FES zugestellt, in beide Richtungen. Am Nachmittag (v.a. Samstags) kollidiert dieses Verkehrsaufkommen mit den Besuchern des Flohmarktes, die diesen verlassen. Der Verkehr in der Max-Holder-Straße, die Seitenstraßen und die Am Martinszehnten kommen völlig zum erliegen, da auch der Kreisverkehr blockiert wird. Feuerwehr oder Krankenwagen haben hier keine Möglichkeit durch zu kommen. Die Zufahrt zur FES könnte auch auf eine Richtung beschränkt werden, dann käme es auch zu weniger Auseinandersetzungen der Besucher. Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man diese Bereiche freihalten soll, dies scheint aber heute einfach ignoriert zu werden.