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Meine Nachbarschaft: Stiftstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule

07.02.2023 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 675/6 vom 19.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2797, vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Überqueren des Frankenthaler Weges ermöglichen. Begründung: Die Schulkinder werden beim Überqueren des Frankenthaler Weges vor der Schule durch ein- und ausparkende Autofahrer gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autofahrer behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen

24.01.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3408 entstanden aus Vorlage: OF 708/1 vom 03.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Schulkinder im Bereich der Liebfrauenschule umsetzbar sind, und nach positiver Prüfung die Maßnahmen auch umsetzen zu lassen: 1. Bleichstraße: Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 und entsprechende Beschilderung im Abschnitt zwischen Brönnerstraße und Alte Gasse sowie der Markierung "30" auf der Fahrbahn am Beginn der Geschwindigkeitsreduzierung. Hier befindet sich derzeit nur das Verkehrszeichen 136 "Achtung Schulkinder", das von den Autofahrenden leider übersehen wird. 2. Bleichstraße: Einrichtung einer teilstationären Blitzeranlage (sog. Blitzer-Anhänger) zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung und Ahndung von Verstößen. 3. Schäfergasse/Stephanstraße: Markierung "30" auf der Fahrbahn im Bereich der Geschwindigkeitsreduzierung in beide Richtungen. Hier befinden sich derzeit die Verkehrszeichen Nr. 136 "Achtung Schulkinder" und Nr. 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) mit dem Zusatzzeichen "auf 50 Metern", das von den Autofahrenden leider nicht ausreichend beachtet wird. Begründung: Schulleitung und Eltern der Liebfrauenschule berichten, dass Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg regelmäßig von Autofahrenden gefährdet werden, die auf der Bleichstraße rasen oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Schäfergasse nicht einhalten. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine angemessene Reduzierung der Geschwindigkeit der Autofahrenden und Lkw-Fahrenden. Bilder: Bleichstraße und Schäfergasse, Google Maps Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1223 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt?

24.01.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3410 entstanden aus Vorlage: OF 710/1 vom 03.01.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt? In den letzten Tagen wurde auf bzw. neben der Liegenschaft Zeil 2 eine Fläche gerodet, die sich innerhalb der Wallservitut befindet, und mit Betonsteinen versiegelt. Dies widerstrebt allen Bemühungen, Frankfurt zu einer Schwammstadt zu entwickeln. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass diese Baumaßnahme durchgeführt werden sollte? 2. Hat der Magistrat diese Baumaßnahme genehmigt und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? 3. Hat der Magistrat der Beseitigung der bestehenden Bepflanzung zugestimmt? 4. Wurden der bauausführenden Firma Gestattungen a) zur Einfahrt in die Friedberger Anlage, b) zum Parken innerhalb des Parkbereichs und c) zum Lagern von Baumaterialien erteilt? 5. In welcher Weise wurden Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung an diesem Eingriff in das Wallservitut beteiligt bzw. welche Beschlüsse liegen dem Magistrat vor, die solche Genehmigungen rechtfertigen? 6. Sollte der Magistrat die durchgeführten Rodungen und Versiegelungen nicht genehmigt haben, welche weiteren Schritte wird der Magistrat unternehmen, um a) den vorherigen Zustand wiederherstellen zu lassen und b) sicherzustellen, dass Begehrlichkeiten der Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer, in Bereiche der geschützten Wallanlagen einzudringen, nicht wieder aufkeimen? Fotos: rechts Google Street View (vor der Maßnahme); links Andreas Laeuen (nach der Baumaßnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1220 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3407 entstanden aus Vorlage: OF 707/1 vom 03.01.2023 Betreff: Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang von der Konstablerwache zu der Straße An der Staufenmauer zwischen den Liegenschaften Zeil 57 und Zeil 53 regelmäßig mindestens täglich nass reinigen zu lassen. Begründung: Der Bereich riecht dauerhaft extrem nach Urin. Viele Drogendealer der Konstablerwache halten sich in diesem Bereich auf, da sie dort von den Kameras auf der Konstablerwache nicht erfasst werden können. Aus denselben Gründen benutzen sie natürlich nicht die öffentlichen Toiletten in der B-Ebene, sondern verrichten ihre Notdurft in dem "geschützten" Durchgangsbereich. Da der Magistrat entgegen allen Forderungen aus dem Ortsbeirat 1 die Demontage der Kameras ablehnt, ist er in der Pflicht, die negativen Folgen seines Handelns beseitigen und den Bereich mindestens ständig reinigen zu lassen. Leider fahren Kehrfahrzeuge diesen Bereich nicht an, sondern beschränken sich lediglich auf die Gehwege der Zeil vor dem Durchgang. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 601 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern

17.01.2023 · Aktualisiert: 01.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3367 entstanden aus Vorlage: OF 667/6 vom 15.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Katzenstirn - Gefährliches Befahren des Gehwegs verhindern Die Straße Katzenstirn ist, wie zahlreiche Straßen in Zeilsheim, eine vergleichsweise schmale Straße mit Einbahnstraßenverkehr und Tempo 30. Geparkt wird auf dem rechten Fahrbahnrand. Da durch das Parken die Straße verengt wird, nutzen Fahrer von schweren Lkws, Transportern von Paket-/Kurierdiensten, aber auch Fahrer von Pkws den Gehweg als Ausweichfläche. Gefährlich wird dies besonders auf der Höhe der Hausnummern 6 und 8, an denen der Hauseingang direkt an der Straße liegt. Aufgrund der mangelnden Einsehbarkeit und der fehlenden Schutzzone kommt es zu gefährlichen Begegnungen, wie Bewohner berichten. Besonders Kinder können die Gefahr dort nicht einschätzen. Zudem ist zu beobachten, dass der Gehweg durch die häufige Befahrung uneben und stark abgesenkt worden ist. Die Erschütterungen haben offensichtlich auch Auswirkungen auf Fundament und Mauerwerk. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehwegs Katzenstirn besonders an den Grundstücken 6 und 8 zu verhindern. Als Lösungsmöglichkeit ist eine gezielte Abpollerung der Eingänge in Erwägung zu ziehen, aber auch eine Prüfung, ob auf diesem Straßenabschnitt der Einbahnstraße eine Ausweisung der Parkplätze auf dem linken statt dem rechten Fahrbahnrand möglich ist. Ebenso sollte geprüft und berichtet werden, ob die Breite der Straße überhaupt Parken auf der Fahrbahn zulässt. Begründung: Durch die Gefahrensituation besteht Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Bürgerinnen- und Bürgerengagement und „Green it up“Projekt fördern

30.12.2022 · Aktualisiert: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 650/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgerinnen- und Bürgerengagement und "Green it up"-Projekt fördern Die stadtweite Kampagne Greenit-up fördert Begrünung und Entsiegelung von öffentlichen Flächen in den einzelnen Quartieren. Im Rahmen des Projektes wird engagierten Bürger*innen ein Budget für bis zu 250 qm zur Verfügung gestellt, welches mit dem städtischen Klimabonus aufgestockt wird. Eine fachkundige Jury entscheidet, wer in die engere Auswahl kommt, danach gibt es Aktionen vor Ort und im März eine finale Auswahl. Auch in Frankfurt-Zeilsheim hat sich eine Gruppe aus Bürger*innen aus den Initiativen Ideenschmiede und Kulturforum e.V. zusammen getan, um den Platz um die Zeilsheimer Stadthalle herum "von einem grauen, tristen, ungenutzten und im Sommer viel zu "heißen" Quartiersplatz in einen schattigen, grünen, die Sinne ansprechenden, attraktiven Ort der Begegnung für alle Zeilsheimer Bürger:innen zu verwandeln". Der Ort soll "durch eine systematische Entsiegelung und attraktive Begrünung in einen ästhetischen, nachhaltigen und lebenswerten Quartiersplatz" verwandelt werden. Fünf in dem Antrag vertretene Personen haben sich zur nachhaltigen Betreuung der Pflanzen und der Begrünung sowie zur Koordination und weiteren Bekanntmachung des Projekts verpflichtet. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Anliegen zur Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle aufzunehmen und zu prüfen, bei positiver Annahme durch Green-it zusammen mit allen Projektteilnehmer*innen. Auch wenn der Antrag von Greenit-up nicht angenommen werden sollte, ist eine Umsetzung der Maßnahmen anzustreben. Durch eine systematische Entsiegelung und attraktive Begrünung soll der Ort in einen ästhetischen, nachhaltigen und lebenswerten Quartiersplatz verwandelt werden. Die Maßnahmen des Antrags im Einzelnen: - Baumbepflanzung systematisch weiterführen (im Moment sind beide Wege, die vom Platz abgehen, nur spärlich und lückenhaft mit Bäumen bepflanzt) - Entsiegelung und Bepflanzung an den Eingangstreppen zum Saalbau sowie rund um die Fassade des Saalbaus herum - eine kreisrunde Entsiegelung auf dem Vorplatz vor dem Saalbau, die den Platz wirksam als grünen, schattigen und lebenswerten Platz ausweist - Entsiegelung und Bepflanzung an den zwei Eingangspunkten auf den Platz, um den Platz optisch vom davor liegenden, grauen Rewe-Parkplatz abzusetzen. - vertikale Begrünung und/oder Dachbegrünung am Saalbau Wichtig wäre in erster Linie, durch größere Pflanzen Beschattungsmöglichkeiten zu schaffen, um den Menschen zu ermöglichen, sich auf dem Platz aufzuhalten, sich nach dem Einkauf im angrenzenden Rewe kurz hinzusetzen und auszuruhen oder sich die Zeit zwischen schönem Grün zu vertreiben, während das Kind im Saalbau an einer Sportveranstaltung teilnimmt. Dies würde nicht nur das Mikroklima für die vielen Menschen, die sich um den Saalbau herum aufhalten (oft ältere Menschen, die vom Einkaufen kommen und Eltern, die ihre kleinen Kinder zu Angeboten begleiten) verbessern, ihnen im Sommer eine Möglichkeit geben, im Schatten zu warten, sich auszuruhen oder schlicht Zeit zu verbringen. Es würde auch ein notwendiges grünes "Gegengewicht" gegen die Abgase und Geräusche des in einigen Metern Entfernung liegenden Rewe-Parkplatzes bedeuten. Viele kleine und große Pflanzen könnten so nicht nur für Schatten sorgen, sondern auch CO2 resorbieren. Begründung: Die Wirkung in den öffentlichen Raum wäre wohl an keinem Ort in Zeilsheim so groß wie an diesem, da der Ort tagtäglich hoch frequentiert ist: Von Besucher*innen des Saalbaus ebenso wie von Menschen, die im direkt angrenzenden Rewe einkaufen und von Besucher*innen der kleineren gastronomischen Angebote am Platz. Durch Entsiegelung und durchgehende Begrünung könnte die Fläche zu einem Ort werden, an dem sich Bürger*innen gerne aufhalten, um sich unter einem Baum im Schatten auszuruhen und einander in entspannter, erholsamer Umgebung zu begegnen. Ein Platz, der zum Schlendern, Schauen und Sich-Begegnen einlädt. Mit ihren Ideen wollen Bürger*innen den Platz vor dem Saalbau in ein grünes Kleinod verwandeln, der den Menschen aus Zeilsheim die Möglichkeit gibt, sich zu erholen, sich zu begegnen und ihre Umgebung ästhetisch zu genießen. Der Ortsbeirat unterstützt den Antrag und möchte damit dem westlichsten Stadtteil Frankfurt besondere Aufmerksamkeit widmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.01.2023, OF 665/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 650/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 665/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10

16.12.2022 · Aktualisiert: 11.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 505/10 Betreff: Sirenen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und ggfls. wo in den nächsten Jahren Sirenen in den Stadtteilen Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim des Ortsbezirks 10 aufgestellt werden können. Begründung: Bei dem bundesweiten Sirenenwarntag am 8. Dezember 2022 konnte festgestellt werden das es in Frankfurt am Main kein funktionierendes Sirenenwarnsystem mehr gibt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden durch die systematische Vernachlässigung des Katastrophen- und Brandschutzes durch die Stadt Frankfurt am Main fast sämtliche Sirenenwarnanlagen abgebaut. In Frankfurt am Main existieren noch zwei Sirenen-Anlagen: a) Industriepark Höchst (10 Sirenen), mit denen die Stadtteile Höchst, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim und die westlichen Teile von Nied und Schwanheim erreicht werden können, b) Fechenheim (4 Sirenen), mit denen die Stadtteile Fechenheim, Bergen-Enkheim, Riederwald und Seckbach erreicht werden können. Da Apps- und Handy-Warnungen nicht ausreichend sind und nur maximal 50% der Bevölkerung erreichen können, ist hier dringender Handlungsbedarf geboten, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufarbeitung der Flutkatastrophe an der Ahr und sonstiger Naturkatastrophen. Aus einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2017 geht hervor, dass ca. 150 Sirenen im Stadtgebiet Frankfurt am Main fehlen (Kostenaufwand ca. 3 bis 5 Millionen Euro Investitionskosten, Wartungs- und Betriebskosten etc.). Mit der Installation dieser Sirenen soll vermutlich in den Jahren 2023 bis 2027 begonnen werden; Haushaltsmittel sollen angeblich im Haushalt 2023 erstmals Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 505/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen AfD (= Annahme); LINKE. und FDP (= Enthaltung)

Partei: AfD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Überdachungen für große Parkplätze mit Fotovoltaikanlagen

05.12.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 285 entstanden aus Vorlage: OF 356/11 vom 15.11.2022 Betreff: Überdachungen für große Parkplätze mit Fotovoltaikanlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um die Energiewende voranzutreiben, die Aufheizung der Stadt Frankfurt zu verringern und einen entscheidenden Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, wird der Magistrat gebeten, Verpflichtungen zu erlassen, Stellflächen auf Außenparkplätzen für Pkw von 2.000 Quadratmetern oder ab einer Größe von 80 Pkw-Stellplätzen mit Fotovoltaikmodulen zu versehen. Copyright: Stadtwerke Baden-Baden Die Anlagen müssen bei technischen, sicherheitstechnischen, architektonischen oder vermögensrechtlichen Zwängen nicht durchgesetzt werden. Parkplätze mit mehr als 200 Plätzen müssen innerhalb von drei Jahren - fünf Jahre, wenn die Zahl der Parkplätze zwischen 80 und 200 liegt - in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben gebracht werden. Parkplätze in der Nähe von bemerkenswerten Standorten können von der Regelung ausgenommen werden. Begründung: Die französische Regierung hat z. B. mit Weitsicht bereits ein solches Gesetz erlassen. Es wäre wünschenswert, um die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Klimaneutralität bis 2035 in Frankfurt zu erreichen, diese Maßnahme zügig in der Stadt Frankfurt umzusetzen. Diese Maßnahme wurde bereits im Koalitionsvertrag (Zeile 226 ff.) festgehalten. Zusätzlich lassen sich die im Koalitionsvertrag (Zeile 489 ff.) festgehaltenen Ziele der "Schwammstadt" ebenfalls bestens umsetzen, da die Dachflächen wie Trichter wirken und die aufgefangenen Wassermengen anderweitig Verwendung finden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 727 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371/22 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 285 wird im Rahmen der Vorlage NR 371/22 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2726, 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.01.2023 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 610/6 vom 16.10.2022 Betreff: Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße Die Welschgrabenstraße ist eine Straße, die vom Froschbrunnenplatz am Friedhof vorbei in die Felder und die dortigen Schrebergärten führt. Sie ist so schmal, dass beim Parken kaum die notwendige Straßenbreite frei bleibt. Selbst ein einziges falsch geparktes Auto kann so die Durchfahrt verhindern. Nach Beobachtungen von Nutzern und Spaziergängern geschieht dies häufiger. Kann am Anfang der Straße noch über das Schotterbett eines Grundstücks ausgewichen werden, ist dies weiter in Richtung Friedhof nicht mehr möglich. Einsätze der anliegenden Feuerwehr wurden so bereits behindert. Die Feuerwehr dokumentiert die Fälle und gibt gerne Auskunft darüber. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unzulässiges Parken in der Welschgrabenstraße zu unterbinden. Neben Kontrollen sollten auch geeignete bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Begründung: Da es in unmittelbarer Umgebung, u. a. am Parkplatz des Friedhofs, offensichtlich ausreichende Parkmöglichkeiten gibt, besteht kein Grund, Falschparken an dieser Stelle zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 417 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße

13.10.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 338/9 vom 28.09.2022 Betreff: Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Häuserzeile auf der südlichen Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße unter Ensembleschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der genannten Häuserzeile handelt es sich um die letzte noch vollständig und weitgehend unverändert erhaltene Bebauung aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg. In der Umgebung sind zwar noch weitere Beispiele dieses für das Viertel typischen Baustils vorhanden, jedoch ist die genannte Zeile die letzte noch vollständig erhaltene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel im Umfeld des 1. Polizeireviers

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2819 entstanden aus Vorlage: OF 620/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel im Umfeld des 1. Polizeireviers Der Magistrat wird gebeten, im direkten Umfeld des 1. Polizeireviers mindestens zwölf zusätzliche Radbügel installieren zu lassen. Begründung: Das 1. Polizeirevier auf der Zeil, Hessens größtes Polizeirevier, hat täglich sehr viel Publikumsverkehr. Viele der Besucherinnen und Besucher kommen mit dem Rad, finden aber keine der polizeilich empfohlenen, sicheren Abstellmöglichkeiten zum Anschließen ihrer Fahrräder vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 148 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Brönnerstraße lebenswert und klimagerecht umgestalten

04.10.2022 · Aktualisiert: 26.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2810 entstanden aus Vorlage: OF 611/1 vom 13.09.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Brönnerstraße lebenswert und klimagerecht umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen in der Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die derzeit existierenden fünf Fahrspuren sollen auf drei Fahrspuren reduziert werden, die sich wie folgt aufteilen: a) eine Fahrspur aus dem Parkhaus Galeria, die sich in zwei Aufstellspuren in Richtung Stephanstraße erweitert und b) eine Fahrspur aus der Stephanstraße, die sich in Richtung Parkhaus Galeria in zwei Fahrspuren erweitert und deren rechte Fahrspur auch in Richtung Zeil nutzbar ist. 2. Der Parkstreifen in Richtung Zeil wird aufgelöst. 3. Der verbleibende Raum wird entsiegelt, begrünt und wenn möglich mit Bäumen bepflanzt. Der Gehweg wird verbreitert. So entsteht ein attraktiver Fußweg in Richtung Zeil. Begründung: Die überdimensionierten Fahrbahnen sind ein Relikt der autogerechten Stadt und nicht mehr notwendig. Durch den beabsichtigten Umbau der Einmündung Stephanstraße werden Rückstaus vermieden. Parkplätze stehen in dem Parkhaus Galeria Karstadt im Überfluss zur Verfügung, sodass straßenbegleitendes Parken überflüssig geworden ist. Um Regenwasser wirksam versickern lassen zu können, müssen Asphaltflächen großflächig entsiegelt werden. Durch Begrünung der Flächen reduzieren sich die sommerlichen Temperaturen und die Aufenthaltsqualität erhöht sich. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 151 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1921 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 entstanden aus Vorlage: OF 618/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Vorgang: OM 41/21 OBR 1; ST 1408/21 Der Magistrat wird gebeten, die Domstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausweisen und eine entsprechende Beschilderung aufstellen zu lassen. Zudem soll in diesem Zuge der Abschnitt der Domstraße zwischen Braubachstraße und Berliner Straße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße in Richtung Innenstadt freigegeben werden, wie in der Stellungnahme vom 09.08.2021, ST 1408, vom Magistrat in Aussicht gestellt. Die Lichtsignalanlage und die Markierungen an der Kreuzung Berliner Straße/Ecke Hasengasse sind entsprechend anpassen und ergänzen zu lassen. Begründung: Die Domstraße ist eine geschäftige und von vielen Radfahrenden genutzte Verbindung vom Main in die Innenstadt. Sie erfüllt die Voraussetzungen, um in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt zu werden. Tempo 20 erhöht signifikant die Sicherheit für Radfahrende, da diese nicht mehr von Pkw überholt werden müssen. Der Abschnitt der Domstraße zwischen Domplatz und Braubachstraße ist bereits für Radfahrende frei gegeben. Lediglich der Abschnitt zwischen Braubachstraße und Berliner Straße fehlt noch, um zügig vom Main zur Kleinmarkthalle oder Stadtbücherei gelangen zu können. Viele Radfahrende nutzen das Teilstück derzeit verbotswidrig, um keine großen Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem ist es erklärtes Ziel des Magistrats, die Innen- und Altstadt mit dem Main besser für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verknüpfen. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten

04.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 13.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen an den Kreuzungen Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße und Stephanstraße/Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden Lichtsignalanlagen entfallen und werden zurückgebaut. 2. Die bestehende Beschilderung ist zugunsten einer Rechts-vor-Links- Regelung anpassen zu lassen. 3. Der Radverkehr ist ab Schäfergasse über Stephanstraße bis Stiftstraße über einen durchgehenden Schutzstreifen in beide Richtungen zu führen und entsprechend markieren zu lassen. Der kaum erkennbare, selten genutzte und auf dem Gehweg geführte Radweg zwischen Katzenpforte und Eschenheimer Turm entfällt zugunsten des durchgängigen Radschutzstreifens. 4. Statt des geplanten Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße soll die Kreuzung gemäß des Modells "Siglinde" des Radentscheids umgebaut werden. Begründung: Einheitliche Verkehrsführungen in Tempo-30-Zonen führen zu einem besseren Verständnis und einer größeren Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden und somit zu mehr Verkehrssicherheit. Außerdem steht mehr Platz zur Verfügung, der entsiegelt, begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden soll. Luftbild: Geoportal Frankfurt Karte: Geoportal - Stephanstraße Bild: Modell "Siglinde" - Radentscheid Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Antrag vom 22.08.2023, OF 946/1 Antrag vom 11.09.2023, OF 985/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385 Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahmen Kita Bleichstraße

14.09.2022 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2022, OF 624/1 Betreff: Baumaßnahmen Kita Bleichstraße Das Kinderzentrum Bleichstraße, ein verbundener Kindergarten und Kinderhort im Schulbezirk der Liebfrauenschule, betreut zurzeit 69 Kinder, darunter ein Inklusionskind und sechs Kinder mit Fluchterfahrung und leistet mit seinen Mitarbeitenden hervorragende pädagogische Arbeit. Die Einrichtung ist in zwei Etagen, Erdgeschoss und Souterrain mit einem eigenen Treppenhaus verbunden. Die Einrichtung der Räume und das Außengelände der Einrichtung ist in die Jahre gekommen und dringend sanierungsbedürftig. Einige Sanierungstätigkeiten sind insbesondere durch das außerordentliche Engagement des Leitungsteams und der Regionalleitung bereits angeschoben und in vollem Gange, erste Arbeiten am Außengelände bereits geplant und für 2024 in Aussicht gestellt. Alle Arbeiten bedürfen einem gesteigerten Abstimmungsbedarf verschiedener städtischer Einrichtungen, weil KITA-Frankfurt Mieterin der FAAG ist und man sich gegenseitig Zuständigkeiten zuschreibt. Ein Aspekt bereitet der Elternschaft allerdings Sorgen: Bereits vor Jahresfrist hat die Unfallkasse Hessen das Treppengeländer und die Handläufe als sehr unfallträchtig eingestuft, außerdem ist die Mauer am Haupteingang nach deren Einschätzung zu niedrig. Die von der Unfallkasse angeordneten Arbeiten werden aber nicht erledigt, weil sich Mieterin und Vermieterin über die Zuständigkeit streiten. Die Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder und darum, ob das Liegenlassen der Arbeit zu Einschränkungen bei der Betriebserlaubnis führen könnten. Dies vorangestellt, möge der Magistrat die folgenden Fragen beantworten: 1. Wann werden die angemahnten Arbeiten in Angriff genommen? 2. Wer trägt die Verantwortung für die Verzögerungen? 3. Kann der Magistrat die Sorgen der Eltern bezüglich einer möglichen Schließung der Einrichtung wegen Sicherheitsmängel zerstreuen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 503 2022 Die Vorlage OF 624/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ein Regionalrat für das „Bermudadreieck“

06.09.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 232 entstanden aus Vorlage: OF 524/1 vom 16.08.2022 Betreff: Ein Regionalrat für das "Bermudadreieck" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb des Präventionsrates einen Regionalrat einzurichten, der sich mit den Bereichen beschäftigt, in denen es in den letzten Monaten Übergriffe auf queere Menschen gegeben hat. Dies betrifft den Bereich Alte Gasse, Elefantengasse, Gelbehirschstraße, Große Friedberger Straße, Kleine Friedberger Straße, Konrad-Adenauer-Straße, Konstablerwache, Rosenbergers traße, Schäfergasse, Schwedenkronenplatz, Vilbeler Straße und Zeil. Eingeladen und beteiligt werden sollen alle üblichen Personenkreise analog zu anderen Regionalräten sowie die Gewerbetreibenden aus der Gastronomie und Veranstaltungsbranche sowie Vertreterinnen und Vertreter der queeren Community. Begründung: So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Es herrschen - insbesondere am Wochenende - Angst und Entsetzen. Die postierten Polizeikräfte zeigen, dass sich queere Menschen derzeit besser unter Polizeischutz bewegen können. Es ist jedoch offensichtlich, dass den Übergriffen allein mit polizeilichen Mitteln nicht erfolgreich entgegnet werden kann. Es sind eine Vielzahl kleiner und koordinierter Maßnahmen erforderlich, die am besten in einem Gremium wie dem Regionalrat abgestimmt und vereinbart werden können. In einem Regionalrat könnte wieder dringend benötigtes Vertrauen zu dem umstrittenen 1. Polizeirevier aufgebaut werden, was der polizeilichen Aufklärungsarbeit sicherlich gut tun würde. Zudem fehlt in diesem Bereich eine angemessene soziale Kontrolle. Diese kann nicht allein durch die Polizei hergestellt werden, sondern es braucht auch eine Allianz aus Gastronomen, Shopbetreibern, Einrichtungen und Anliegenden. Außerdem muss die Szene dafür sensibilisiert werden, schon auf kleinste Vorfälle angemessen zu reagieren. Diese Vernetzungs- und Überzeugungsarbeit kann ein Regionalrat gut leisten, das wurde in zahlreichen anderen Stadtteilen bewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 107 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2421, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Grundreinigung der Orgel in der Trauerhalle des Zeilsheimer Friedhofs

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2582 entstanden aus Vorlage: OF 560/6 vom 22.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Grundreinigung der Orgel in der Trauerhalle des Zeilsheimer Friedhofs Der Magistrat wird gebeten, für die Orgel in der Trauerhalle des Zeilsheimer Friedhofs eine Generalüberholung mit Reinigung zu veranlassen. Begründung: Wie die Organisten bei Trauerfeiern berichten, ist ein ordnungsgemäßes Spielen der Orgel wegen klemmender Tasten und verstopften Pfeifen kaum noch möglich. Da das Orgelspiel oft als Bestandteil einer würdevollen Bestattung gewünscht wird, sollte hier zeitnah gehandelt und Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2650 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim/Sindlingen: Mehr Sitzgelegenheiten an den Bushaltestellen der SBahnhöfe Zeilsheim und Sindlingen

06.09.2022 · Aktualisiert: 14.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2574 entstanden aus Vorlage: OF 552/6 vom 22.08.2022 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Mehr Sitzgelegenheiten an den Bushaltestellen der S-Bahnhöfe Zeilsheim und Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ aufzufordern, die Bushaltestellen an den S-Bahnhöfen Zeilsheim (Bahnunterführung) und Sindlingen (Richard-Weidlich-Platz) mit weiteren Sitzmöglichkeiten auszustatten. Insbesondere betroffen ist die Bushaltestelle der Linie M55 am Richard-Weidlich-Platz Richtung Zeilsheim, wo sich die Sitzmöglichkeiten nur in zehn Meter Entfernung (!) am Haltepunkt der Linie 57 befinden, nicht jedoch im Einstiegsbereich der Linie M55. Begründung: An den genannten, stark frequentierten Bushaltestellen mit den Linien M55 und 57 gibt es nur Sitzmöglichkeiten für maximal zwei Personen pro Fahrtrichtung, was nicht bedarfsgerecht ist. Der ÖPNV sollte mit der Bereitstellung von ausreichend Sitzmöglichkeiten den Bedürfnissen seiner Fahrgäste entgegenkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 818 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Verschwendung wertvoller fossiler Energie stoppen

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 592/1 vom 16.08.2022 Betreff: Die Verschwendung wertvoller fossiler Energie stoppen Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich eine städtische Satzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat 1 zur Beschlussfassung vorzulegen, nach der das Kühlen oder Beheizen und das gleichzeitige Offenstehenlassen von Eingangstüren zu Geschäftsräumen im Bereich des Ortsbezirk es 1 untersagt wird. Begründung: Während die allermeisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien hohe Summen investieren, um ihre Gebäude zu dämmen, abzudichten und für die Klimakrise zu rüsten, glauben offensichtlich einige wenige Händlerinnen und Händler, ihren Energieverbrauch trotz Energieknappheit und steigender Kosten in die Höhe treiben zu können. Mit der abstrusen Praxis der offenen Türen bei gleichzeitiger Klimatisierung der Innenräume wird das Vertrauen in alle verantwortungsbewusst handelnden Einzelhändlerinnen und Einzelhändler nachhaltig geschädigt. Dem muss dringend Abhilfe geleistet werden. In diesem Sommer sind einige Abschnitte der Zeil auch an den heißesten Sommertagen in den Außenbereichen extrem stark herunter gekühlt, z. B. vor dem Kaufhaus Peek & Cloppenburg. Solche mit exorbitant hohen Energieaufwand herunter gekühlten Außenflächen sind für die Menschen vor Ort zunächst angenehm. Doch den hohen Preis dieser Energieverschwendung zahlen diejenigen, die sich im kommenden Winter zwangsläufig beim Energieverbrauch einschränken müssen. Sehr viel länger werden diejenigen den Preis zu zahlen haben, die in den nächsten Jahrzehnten mit der Klimakrise zu leben haben. Durch eine entsprechende städtische Satzung kann erreicht werden, dass Klimasünderinnen und Klimasünder keine derartigen wirtschaftlichen Vorteile zulasten der kommenden Generationen erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2720 Aktenzeichen: 791

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 558/6 vom 11.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, im Frankenthaler Weg/Ecke West-Höchster Straße (Südostseite) den Bereich neben dem Zebrastreifen durch geeignete Maßnahmen (Anbringung von Fahrradbügeln und Markierungen) für parkende Pkw zu sperren. Begründung: Der Zebrastreifen (siehe Bild 1) wird von Kindern auf dem Schulweg zur bzw. von der Käthe-Kollwitz-Schule genutzt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Eltern, die ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, direkt hinter dem Zebrastreifen parken. Dies versperrt Kindern, die den Zebrastreifen benutzen, die Sicht. Vor allem aber wird beim Rückwärtsausparken der Zebrastreifen überfahren, was eine erhebliche Gefahr für überquerende Schulkinder bedeutet. Im Frankenthaler Weg möge genauso verfahren werden, wie bei den bereits vorgenommenen und erfolgreichen Maßnahmen zur Erhöhung der Fußwegesicherheit von Schulkindern rund um die Käthe-Kollwitz-Schule, z. B. Blauländchenstraße (vor Kiosk), siehe Bild 2. Bild 1: Frankenthaler Weg vor der Käthe-Kollwitz-Schule Bild 2: Blauländchenstraße vor dem Kiosk Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Antrag vom 19.01.2023, OF 675/6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2581 entstanden aus Vorlage: OF 559/6 vom 21.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim Laut Anwohnerinnen und Anwohnern wird auf der Hofheimer Straße von der Autobahn oder der Landstraße kommend vielfach zu schnell in den Ort hineingefahren. Die Situation sei gefährlich und habe sich in jüngster Zeit verschlimmert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf dem Stück zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim zunächst temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um ein zuverlässiges Bild der Situation zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn darüber hinaus in Zukunft dauerhafte Tempomessanlagen in diesem Bereich installiert werden könnten. Begründung: Es ist ein viel beobachtetes Phänomen, dass in Eingangsbereichen von Ortschaften zu schnell gefahren wird, weil viele, die von der Autobahn oder der Landstraße kommen, ihre eigene Geschwindigkeit schlecht einschätzen. Da solche Beobachtungen auch an der Hofheimer Straße in der Vergangenheit schon öfter geschildert wurden, bietet es sich an, an dieser brisanten Stelle Geräte zur dauerhaften Tempomessung zu installieren. Damit wäre das Problem, am ehesten in den Griff zu bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2798 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkscheinautomat entfernen

06.09.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 534/1 vom 11.08.2022 Betreff: Parkscheinautomat entfernen Der Magistrat wird aufgefordert, den Parkscheinautomat auf Höhe der Hasengasse 17 entfernen zu lassen. Nach der Umgestaltung der Hasengasse in diesem Bereich bestehen dort keine Parkplätze mehr. Der Parkscheina utomat ist somit überflüssig und nimmt nur Platz auf dem Fußgängerweg weg. Begründung: Im näheren Umfeld des Parkscheinautomaten gibt es keine kostenpflichten Parkplätze mehr. Der Parkscheinautomat kann deshalb entfernt werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2750

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trauerspiel Bleichstraße: Noch immer zu schnell, zu breit, kein Platz für zu Fuß Gehende, kaum Bäume

06.09.2022 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2636 entstanden aus Vorlage: OF 583/1 vom 16.08.2022 Betreff: Trauerspiel Bleichstraße: Noch immer zu schnell, zu breit, kein Platz für zu Fuß Gehende, kaum Bäume Der Magistrat wird gebeten, die Bleichstraße endlich umgestalten zu lassen und 1. nunmehr schnellstmöglich und gegebenenfalls auch mit provisorischen Mitteln den nördlichen Gehweg im Abschnitt Petersstraße bis Krögerstraße auf eine zumutbare Breite von 1,80 Meter verbreitern zu lassen; 2. einen baulich getrennten Radweg einrichten zu lassen; 3. durch Wegnahme einer Fahrspur endlich der Raserei in diesem Wohngebiet ein Ende zu bereiten; 4. die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen in die Wege zu leiten. Begründung: Obwohl sich in diesem Bereich der Schulweg zur Liebfrauenschule, eine Kindertagesstätte, eine Jugendeinrichtung und zahllose Wohnungen befinden, hat es der Magistrat bei einer wenig beachteten Beschilderung belassen. Diese führt aber nicht zu einer wirklichen Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern dazu, dass im Fall einer Blitzerwarnung etwas langsamer gefahren wird. Echte Abhilfe kann im Sinne der Anwohnenden sowie der Kinder und Jugendlichen nur durch die Umsetzung der vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen geleistet werden, die bereits seit Jahrzehnten immer wieder gefordert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2821 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1543 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?

06.09.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 584/1 vom 16.08.2022 Betreff: Unbenannte Sackgasse Bleichstraße? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. In verschiedenen Publikationen der Stadt Frankfurt ist eine in Richtung Eschenheimer Anlage führende Sackgasse westlich der Liegenschaft Bleichstraße 50 in Richtung Hausnummer 50a vermeintlich als öffentliche Verkehrsfläche zu erkennen. Der Weg zeigt mit seinem Pflasterbelag historische Elemente auf. Handelt es sich hierbei um eine öffentliche Verkehrsfläche oder befindet sich der Weg in Privatbesitz? 2. Sollte es sich um eine öffentliche Fläche handeln, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Weg in Verlängerung der Brönnerstraße als Zugang für zu Fuß Gehende zur Eschenheimer Anlage nutzbar gemacht werden kann. Begründung: Mit einer durchgehenden Nutzbarmachung des Weges kann ein neuer attraktiver Zugang zu den Wallanlagen geschaffen werden. Dadurch könnten auch die Schulwegpläne optimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2819 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und Welschgraben

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2371 entstanden aus Vorlage: OF 516/6 vom 05.06.2022 Betreff: Zeilsheim: Uferrandstreifen für Pfingstborn- und Welschgraben Laut Gefahrenkarte sind der Pfingstborn- und Welschgraben bei Starkregenereignissen besonders von Überschwemmungen betroffen. Durch naturnahe Uferrandstreifen kann man diesen entgegenwirken, da Wasser schon, bevor es nach Zeilsheim gelangt, besser aufgenommen werden kann. Diese dienen zudem dem Erhalt und der Verbesserung der Gewässer. Sie sollen ebenfalls die Gräben vor dem Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie vor erosivem Bodenabtrag schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchem Bewuchs Uferrand- und Erosionsschutzstreifen am Pfingstborn- und Welschgraben nördlich der A 66 angelegt werden können. Für die naturnahe Begrünung könnten beispielweise Erlen, Weiden oder Uferstauden in Betracht gezogen werden. Begründung: Die Bäume und Uferstauden am Gewässerrand schützen durch ihr dichtes Wurzelwerk das Ufer vor Erosion und beschatten den Graben. Dadurch wird das Wachstum der Wasserpflanzen reduziert, ein wichtiger Lebensraum für Libellen und Wasserinsekten kann entstehen. Es entsteht ein Laichplatz für Amphibien, und Vögel können den Graben als Tränke nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2206 Aktenzeichen: 90 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Bleichstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 475/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 weitere Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Die Anzahl der auf Anregung des Ortsbeirats bereits installierten Radbügel reicht leider in keiner Weise aus. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2488 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 485/1 vom 05.05.2022 Betreff: Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten: - Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße; - Neue Kräme (Übergang Berliner Straße). Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden. Begründung: Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2483 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Taktung für die Buslinie M55 optimieren

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2372 entstanden aus Vorlage: OF 517/6 vom 04.06.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Taktung für die Buslinie M55 optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Taktung der Buslinie M55 durch eine Umstellung auf einen 15-Minuten-Takt im Zeitraum von Montag bis Samstag ab 21:00 Uhr (Rödelheim ab 21:09 Uhr, Sindlingen ab 21:12 Uhr) und sonntags ab 08:39 Uhr (Rödelheim) bzw. ab 0 8:42 Uhr (Sindlingen) optimiert werden kann. Dabei wird der Magistrat auch gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 53 (Ludwig-Scriba-Straße - Zeilsheim Bahnhof), die den gleichen Linienweg bedient, in diesen Zeiten noch notwendig ist. Sollte es insbesondere sonntags zu einer stärkeren Auslastung der Buslinie M55 kommen, sollten Gelenkbusse statt Solobusse eingesetzt werden. Begründung: Die Buslinie M55 fährt in den beschriebenen Zeiten abwechselnd in einer 10-/20-Minuten-Taktung, die von Nutzern als nicht optimal beschrieben wird - insbesondere wenn der Bus als Anschluss genutzt wird. Sowohl vom Rödelheimer Bahnhof als auch vom Höchster Bahnhof nutzen viele Menschen, die mit der S-Bahn aus der Innenstadt kommen, die Buslinie M55 zur Weiterfahrt. Insbesondere für die Menschen in Sossenheim bietet sich abends oft nur die Buslinie M55 an, um mit dem ÖPNV von der Frankfurter Innenstadt nach Hause zu fahren. Eine Anpassung der Taktung würde die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen und mehr Menschen dazu bewegen, auch abends den ÖPNV zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2497 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt

26.06.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2022, OF 529/1 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt Vorgang: M 55/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: In der Vorlage M 55 (2022) schreibt der Magistrat unter Punkt C, dass die Innenstadt illuminiert werden soll mit dekorativen und künstlerischen Lichtelementen. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert eine Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt anzuschaffen und diese jährlich zur Adventszeit anbringen zu lassen. Begründung: In der dunklen Jahreszeit macht eine Illumination in der Innenstadt besonders viel Sinn. Der Weihnachtsmarkt erfreut sich jedes Jahr großer Beliebtheit und das Weihnachtsgeschäft ist für den innerstädtischen Einzelhandel extrem wichtig. Gerade in der Adventszeit würde eine Weihnachtsbeleuchtung die Attraktivität der Innenstadt und der Zeil weiter erhöhen. Es ist unverständlich, warum alle Städte in Deutschland ihre Innenstadt mit Lichtelementen zur Adventszeit dekorieren und aufwerten, nur Frankfurt nicht. Durch das Maßnahmenpaket zur Aufwertung der Innenstadt kann hier schnell und unbürokratisch Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 529/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wöchentliche Leerung der Biotonne

03.06.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 245/12 vom 19.05.2022 Betreff: Wöchentliche Leerung der Biotonne Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der Modellversuch "Wöchentliche Biosammlung" im Jahr 2022 auf den Stadtteil Kalbach-Riedberg ausgeweitet werden kann. Nachdem Griesheim-Süd, Schwanheim, Sindlingen, Zeilsheim, Harheim, Frankfurter Berg, Eckenheim, Ginnheim, Dornbusch und Westend-Nord in der wöchentlichen Biomüll-Abfuhr erprobt wurden, folgen nun die am dichtesten besiedelten Gebiete in Frankfurt. Dazu zählen neben Bornheim, Seckbach, Nordend-Ost, Fechenheim, Riederwald und Ostend auch die Innenstadt und das Bahnhofsviertel sowie Sachsenhausen und Teile von Niederrad. Hier werden die rund 14.000 Biotonnen bis Ende Oktober wöchentlich geleert. Umweltamt und FES wollen mit der Fortführung des Modellversuchs nun herausfinden, inwieweit eine häufigere Leerung in den Sommermonaten dazu beiträgt, die Bioabfallmenge zu steigern. Außerdem liegt der Fokus auf der Frage: Was hemmt und was fördert die Trennung von Bioabfall bei Bewohnern von dichten Siedlungsstrukturen im Vergleich zu denen in weiträumigen Vierteln? Dazu wird der Versuch mit Werbemaßnahmen und von Studenten der Goethe-Universität begleitet, die der Frage in einer Bachelorarbeit gezielt auf den Grund gehen. Begründung: Kalbach-Riedberg hat eine hohe Dichte an Gärten, in denen viel Grünschnitt anfällt. Erfahrungsgemäß ist die zweiwöchige Leerung zu wenig, und es sollte auf einen einwöchigen Turnus umgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1965 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern!

24.05.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 466/6 vom 04.05.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern! Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Radwegs auf der Pfaffenwiese zwischen Hahnbergweg und Kegelbahn durch entsprechende Maßnahmen gegen widerrechtliche Nutzung durch parkende Kraftfahrzeuge zu sichern. Begründung: Der separat markierte Radweg auf der Pfaffenwiese wird im o. a. Abschnitt immer wieder durch illegal parkende Kraftfahrzeuge zugestellt, und die Radfahrer werden gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und sich damit einer erhöhten Unfallgefahr auszusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1892 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern

24.05.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 467/6 vom 28.04.2022 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße absichern Die Fahrbahn wurde im Kreuzungsbereich Lenzenbergstraße/Bechtenwaldstraße mit Sperrstreifen und Pollern verkleinert, was Falschparken verhindert. Die aus Süden kommenden Fahrzeuge fahren nun weit über die Mitte der Fahrbahn hinaus, sodass der entgegenkommende Verkehr warten müsste. Häufig wird aber der sich auf Fahrbahnniveau befindliche Gehweg auf viele Meter zum Passieren benutzt, was mit einer Gefährdung von zu Fuß Gehenden verbunden ist und eine weitere Absenkung des Bürgersteigs begünstigt. Anwohner berichten von gefährlichen Situationen nicht nur im Kreuzungsbereich, sondern auch weiter in der Lenzenbergstraße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Befahren des Gehweges zu verhindern. Da der Bürgersteig offensichtlich zu schmal ist, um ihn abzupollern, scheinen Frankfurter Hüte ein geeignetes Mittel zu sein. Begründung: Nachdem Maßnahmen gegen das Zuparken des Kreuzungsbereichs umgesetzt wurden, müssen nun geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um gefährliche Situationen für zu Fuß Gehende auf dem Gehweg zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2100 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kinderspielplatz Frankenthaler Weg/Greifswalder Weg/Neu-Zeilsheim

24.05.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2168 entstanden aus Vorlage: OF 468/6 vom 04.05.2022 Betreff: Zeilsheim: Kinderspielplatz Frankenthaler Weg/Greifswalder Weg/Neu-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, am westlichen Rand des o. a. Spielplatzes (an der Grenze zum Grundstück Greifswalder Weg 29) einen mit Büschen bepflanzten Grünstreifen anzulegen. Begründung: Auf dem Spielplatz wird - entgegen entsprechender Beschilderung - Fußball gespielt und der Metallgitterzaun an der Grenze zum Privatgrundstück Greifswalder Weg 29 als Fußballtor genutzt. Dadurch entsteht eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner des Nachbargrundstücks. Ein mit Büschen bewachsener Grünstreifen sollte die Nutzung als Fußballtor verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1958 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für Greifvögel

24.05.2022 · Aktualisiert: 15.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2169 entstanden aus Vorlage: OF 469/6 vom 01.05.2022 Betreff: Zeilsheim/Unterliederbach: Ansitzstangen für Greifvögel Zur Erreichung der Strukturvielfalt in den Feldern von Unterliederbach und Zeilsheim sind Ansitzstangen für Greifvögel (Jule) ein wirksames Instrument, dieses Ziel zu erreichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, Ansitzstangen für Greifvögel in den Feldern zwischen Unterliederbach und Zeilsheim und oberhalb der A 66 aufstellen zu lassen. Es wird geraten, sich fachkundige Beratung über die genauen Standorte, Art und die Anzahl der Ansitzstangen einzuholen. Begründung: In den Feldern von Unterliederbach und Zeilsheim sind sehr wenige Bäume vorhanden und Greifvögel wie Bussarde haben es somit schwer, der Jagd nachzugehen. Durch den Einsatz von Ansitzstangen wird verhindert, dass Äste junger Bäume beschädigt werden. Greifvögel leisten einen wichtigen Beitrag für das ökologische Gleichgewicht, da sie kranke sowie schwache Tiere erjagen und durch ihr Beisteuern die Bestände von Beutearten sowie von Füchsen und Waschbären unter Kontrolle gehalten werden. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; letzter Abruf am 17.03.2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1807

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Begrünte Kletterhilfen statt absterbender Bäume für die Ostzeil

24.05.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2192 entstanden aus Vorlage: OF 438/1 vom 03.05.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Begrünte Kletterhilfen statt absterbender Bäume für die Ostzeil Vorgang: OM 5750/20 OBR 1; ST 814/20; V 140/21 OBR 1; ST 2176/21 Der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Zeil zwischen Konstablerwache und Seilerstraße an Stelle der absterbenden Bäume Kletterhilfen mit adäquater Rankbegrünung aufstellen zu lassen, die innerhalb kurzer Zeit Schatten spenden und der sich erwärmenden Stadt entgegenwirken. Begründung: Gemäß den Stellungnahmen des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814, und vom 03.12.2021, ST 2176, sind die vorhandenen Baumgruben in der Ostzeil oberhalb der U- und S-Bahn-Tunnel zu klein, weshalb die gepflanzten Bäume absterben oder bereits abgestorben sind. Rankende Pflanzen benötigen einen vergleichsweise kleinen Wurzelraum, wachsen schnell, spenden innerhalb kurzer Zeit Schatten, sind - je nach Art - klimaresilient und die Rankhilfen und Pflanzen können kostengünstig beschafft werden. Damit wird das Stadtbild aufgewertet und die Aufenthaltsqualität für Anwohnende und Nutzerinnen und Nutzer der Gastronomie erhöht. Beispiel: Bürogebäude Theresienhöhe, München Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5750 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814 Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2176 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1944 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 389 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wöchentliche Leerung der Biotonne in Nieder-Eschbach von Frühjahr bis Herbst

20.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2157 entstanden aus Vorlage: OF 148/15 vom 04.05.2022 Betreff: Wöchentliche Leerung der Biotonne in Nieder-Eschbach von Frühjahr bis Herbst Der Magistrat wird aufgefordert, den Modellversuch "Wöchentliche Biosammlung" im Jahr 2022 auf den Stadtteil Nieder-Eschbach auszuweiten. Nachdem Griesheim-Süd, Schwanheim, Sindlingen, Zeilsheim, Harheim, Frankfurter Berg, Eckenheim, Ginnheim, Dornbusch und Westend-Nord in der wöchentlichen Biomüll-Abfuhr erprobt wurden, folgen nun die am dichtesten besiedelten Gebiete in Frankfurt. Dazu zählen neben Bornheim, Seckbach, Nordend-Ost, Fechenheim, Riederwald und Ostend auch die Innenstadt und das Bahnhofsviertel sowie Sachsenhausen und Teile von Niederrad. Hier werden die rund 14.000 Biotonnen bis Ende Oktober wöchentlich geleert. Umweltamt und FES wollen mit der Fortführung des Modellversuchs nun herausfinden, inwieweit eine häufigere Leerung in den Sommermonaten dazu beiträgt, die Bioabfallmenge zu steigern. Außerdem liegt der Fokus auf der Frage: Was hemmt und was fördert die Trennung von Bioabfall bei Bewohnern von dichten Siedlungsstrukturen im Vergleich zu denen in weiträumigen Vierteln? Dazu wird der Versuch mit Werbemaßnahmen und von Studenten der Goethe-Universität, die der Frage in einer Bachelorarbeit gezielt auf den Grund gehen, begleitet. Begründung: Nieder-Eschbach ist ein Stadtteil mit vielen privaten Gärten, die mit viel Liebe gepflegt werden. In den Sommermonaten laufen die Biotonnen regelmäßig über, so dass der Stadtteil einen erheblichen Beitrag dazu leisten kann, die Bioabfallmenge zu steigern. Gleichzeitig würden auch die Haushalte von überlaufenden Biomülltonnen entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1493 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Straßenbahnlinie 17

02.05.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen

26.04.2022 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2021 entstanden aus Vorlage: OF 425/1 vom 05.04.2022 Betreff: Stadttaubenschutzkonzept erstellen und umsetzen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Stadttaubenprojekt ein Konzept für den Umgang mit Stadttauben erstellen und umsetzen zu lassen. Darin sollen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen geregelt werden, damit ein ganzheitliches Management der Taubenpopulation möglich ist. Hierbei soll auch geregelt werden, wie und wo Taubenhäuser im Stadtgebiet aufgestellt werden, damit diese einen sinnvollen Beitrag zur tierwohlgerechten Reduktion der Population leisten. Begründung: Die Zuständigkeiten für die Stadttauben sind bei der Stadt Frankfurt über mehrere Dezernate und Ämter verteilt. Dies führt dazu, dass teilweise gegensätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise werden häufig Tauben völlig sinnlos von ihren angestammten Plätzen vertrieben, beispielsweise an der Hauptwache, in Parkhäusern, an Tunneln und Brücken. Dies führt dann dazu, dass diese Tauben dann "obdachlos" auf der Zeil, im Bahnhofsviertel oder im Gallus "herumlungern". Insofern erzeugen viele Vertreibungsmaßnahmen genau das Gegenteil, nämlich dass die Tauben noch präsenter im Stadtbild in Erscheinung treten. So hatten Vergrämungsmaßnahmen rund um die Galluswarte den Effekt, dass nun verstärkt Nachbarn von nestsuchenden Tauben heimgesucht werden. Solche unsinnigen Vergrämungsmaßnahmen müssen untersagt bleiben, zumal es sinnvollere und nachhaltigere Lösungen gibt. Es besteht schon rein theoretisch die Möglichkeit, dass ein Amt die Zuständigkeit an ein anderes Amt abschiebt. Herbei muss es eine klare Strategie geben, wie man die Fürsorgepflicht gegenüber den Stadttauben dezernatsübergreifend und ämterübergreifend umsetzen will. Die Stadt Berlin hat sich vorbildlich der Fürsorgepflicht für die Stadttauben angenommen. Frankfurt soll diesem Vorbild folgen: (siehe https://www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteil ung.1155217.php) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1629 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradstraße Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse asphaltieren mit entsprechenden Markierungen versehen

26.04.2022 · Aktualisiert: 15.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2016 entstanden aus Vorlage: OF 418/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fahrradstraße Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse asphaltieren mit entsprechenden Markierungen versehen Der Magistrat wird gebeten, in der "Fahrradstraße" Bleidenstraße/Liebfrauenberg/Töngesgasse den mit Kopfsteinpflaster versehenen Fahrbahnbelag im Bereich des Liebfrauenbergs asphaltieren zu lassen und für den Radverkehr Piktogramme anbringen zu lassen. Außerdem sollte auf der asphaltierten Fläche eine für den Fußverkehr ausreichend breite Querungshilfe (Zebrastreifen) in beide Richtungen angebracht werden. Begründung: Regelmäßig kommt es in diesem Abschnitt, der zur Umfahrung der Zeil gedacht ist, zu gefährlichen Begegnungen zwischen Rad- und Autoverkehr. Auch deshalb, weil die Straße für den Autoverkehr kaum als Fahrradstraße erkennbar ist. Auf dem Kopfsteinpflaster können Markierungen nicht dauerhaft angebracht werden und es stellt ein zusätzliches Gefahrenpotenzial dar. Die derzeit auf dem Kopfsteinpflaster eingebrachte Markierung ist das Überbleibsel einer Signalanlage, die im letzten Jahrhundert für wenige Jahre errichtet und dann wieder abgebaut wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 1

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