Erinnerung: Licht in der Krögerstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM
2516 entstanden aus
Vorlage: OF 449/1 vom
19.11.2017 Betreff: Erinnerung: Licht in der Krögerstraße Vorgang: OM 1723/17 OBR 1; ST 1754/17 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Krögerstraße
endlich für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen und die noch ausstehende
Stellungnahme abzugeben. Begründung: Wie schon in der Vorlage OM 1723 gefordert, wird am
Ende der Krögerstraße mehr Licht benötigt. Am Übergang zur Wallanlage befindet
sich keine Straßenbeleuchtung. Diese ist aber dringend notwendig. In der Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1754, führt
der Magistrat aus, "eine abschließende Stellungnahme kann noch nicht abgegeben
werden, da die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Stellen in der
vorgegebenen Frist nicht erfolgen konnten." Dies ist nun schon wieder einige Monate her. Der
Magistrat wird daher aufgefordert, die Stellungnahme jetzt abzugeben und tätig
zu werden. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist für die Fußgänger eine
ausreichende Beleuchtung wichtig. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1723
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1754
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2018, ST 910
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1
am 10.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1
am 08.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0