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Erinnerung: Licht in der Krögerstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2516 entstanden aus Vorlage: OF 449/1 vom 19.11.2017 Betreff: Erinnerung: Licht in der Krögerstraße Vorgang: OM 1723/17 OBR 1; ST 1754/17 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Krögerstraße endlich für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen und die noch ausstehende Stellungnahme abzugeben. Begründung: Wie schon in der Vorlage OM 1723 gefordert, wird am Ende der Krögerstraße mehr Licht benötigt. Am Übergang zur Wallanlage befindet sich keine Straßenbeleuchtung. Diese ist aber dringend notwendig. In der Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1754, führt der Magistrat aus, "eine abschließende Stellungnahme kann noch nicht abgegeben werden, da die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Stellen in der vorgegebenen Frist nicht erfolgen konnten." Dies ist nun schon wieder einige Monate her. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Stellungnahme jetzt abzugeben und tätig zu werden. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist für die Fußgänger eine ausreichende Beleuchtung wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1723 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1754 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0