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Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4124 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf vor der Einrichtung Ludwig-Landmann-Straße 405 ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Gefährdung der rund 150 in der Einrichtung lebenden und vor dem Haus spielenden Kinder hinzuweisen. Begründung: Bitte der Einrichtungsleitung des DRK. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 851 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 316/7 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Alle Jahre wieder: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den Haushalt werden nicht nur Planungsmittel in Höhe von 270.000 € eingestellt, sondern auch die für die Umsetzung der Sanierung notwendigen Mittel von insgesamt 2,7 Mio. €. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Eine entsprechende Planung existiert bereits, so dass die nun eingestellten Planungsmittel in Höhe von 270.000 € allenfalls als "Beruhigungspille" betrachtet werden können. Die Straße befindet sich nach dem Abschluss von Bauarbeiten im Westring in einem desolaten Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 245 2018 Die Vorlage OF 316/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2018, OF 318/7 Betreff: Tägliche Stauprobleme an der Heerstraße lösen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter damit zu beauftragen, Lösungsvorschläge zu erarbeiten um die extreme Stausituation an der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zu beseitigen oder wenigstens zu entschärfen. Begründung: Täglich, besonders zu den Hauptverkehrszeiten, bilden sich endlose Staus auf der Heerstraße von beiden Richtungen in die Ludwig-Landmann-Straße einbiegend. Das führt wiederum zu Rückstaus auf der Ludwig-Landmann-Straße bei den Linksabbiegern in die Heerstraße, weil die Kreuzung permanent zugestellt ist. Auslöser dieses Chaos sind die Bushaltestelle mit der dazugehörenden Bedarfsampel, die parkenden Autos und die Fußgängerampel zur Straßenbahnhaltestelle. Trotz der Komplexität der Situation muß eine vertretbare Lösung gefunden werden. Nicht nur die Autofahrer leiden unter der Situation, sondern auch die Anwohner sind die Leidtragenden. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 318/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP, BFF, REP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: REP
Weiter lesenSchnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 309/7 Betreff: Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass eine Park-and-Ride-Anlage an der Autobahn A 5 über der Trasse der in Richtung Steinbach verlängerten Stadtbahn (derzeit U 6) errichtet wird. Hierfür möge er sich mit den zuständigen Stellen des Bundes, des Landes und der Stadt Eschborn ins Benehmen setzen. Angefahren werden sollte die Anlage über die Zufahrten der ehemaligen US-Tankstelle (jetzt Raststätte "Taunusblick") einerseits und andererseits durch die angeschlossene Stadtbahn. Da die Flächen an der A5 nach dem neuesten Landesentwicklungsplan als "Landwirtschaftlicher Vorzugsraum" gelten, um Flächenversiegelungen zu erschweren, sollte das offene Parkhaus über der planerisch bereits gesicherten U-Bahntrasse errichtet werden (Eigentümer des betroffenen "Steinbacher Stadtweges" ist die Stadt Eschborn). Wegen der Dringlichkeit und Finanzierung sollte geprüft werden, ob der Bau und das anschießende Betreiben der Anlage in "öffentlich-privater Partnerschaft" durchgeführt werden kann. Begründung: Mit dem Zuzug von Berufstätigen aus den ländlichen Räumen in die Ballungsräume wuchs der Ausbau der jeweiligen Verkehrsinfrastruktur nicht mit. Die Folgen sind unter Anderem zu hohe Luftverschmutzungen in den Großstädten. Für Frankfurt am Main empfahl deshalb das Verwaltungsgericht als eine Entlastungsmöglichkeit den Bau von P&R-Anlagen. Die aktuelle Diskussion um Luftreinhaltepläne und Dieselfahrverbote erhöht den Druck auf die Verkehrspolitik, mehr solche Anlagen im Rhein-Main-Gebiet zu errichten. Schon 1991 schlug Professor Bernhard Winkler in einem Gutachten für die Stadt Frankfurt vor, an der Peripherie große P&R-Anlagen zu bauen, um den Auto-Pendlern vor Frankfurts Toren das Umsteigen in einen eng getakteten öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Da in Frankfurt die Zahl freier (städtischer) Flächen sehr beschränkt ist, bietet es sich an, als erste Lösungen über den vorhandenen Verkehrstrassen (ausnahmslos in öffentlicher Hand) die P&R-Anlagen zu errichten. Dies hat sich andernorts schon bewährt. Anbieten würde sich z. B. zum einen eine P&R-Anlage zur Einhausung der A661 in Verbindung mit der U4 und zum anderen eine Verknüpfung der U6 mit der A5 durch eine P&R-Anlage über der Trasse der U-Bahn in Richtung Steinbach. Seit den siebziger Jahren ist die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße (auf Frankfurter Seite) und der Steinbacher Stadtweg (auf Eschborner Seite) für eine Verlängerung der Bahn vorbereitet worden (z. B. Brückenbauwerk der Autobahn). Eine umfangreiche Verbreiterung der Autobahn in diesem Bereich ist vorgesehen. Mittlerweile ist es einhellige Meinung der Bundespolitik als auch der Landespolitik, dafür zu sorgen, dass die Menschen des ländlichen Raumes nicht mehr ihre Heimat verlassen müssen. Dem kommen P&R-Anlagen mit einem attraktiven ÖPNV entgegen. Es liegt auch im Interesse des Umlandes, wenn die Stadtbahnlinie U6 nach Steinbach verlängert wird. Die entstehenden höheren Betriebskosten für den RMV sind gerechtfertigt, da sie letztendlich der Milderung der Umweltbelastung in Frankfurt dienen. Insgesamt läst sich die Subventionierung des ÖPNV im Wesentlichen nur mit ökologischen und sozialen Wirkungen begründen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, REP und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: CDU
Weiter lesenNeue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Parksituation am Brentanobad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3628 entstanden aus Vorlage: OF 293/7 vom 20.08.2018 Betreff: Parksituation am Brentanobad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. w elche Möglichkeiten bestehen, die Parksituation rund um das Brentanobad und um das Stadion am Brentanobad zu verbessern (z. B. durch Erlaubnis des permanenten Parkens auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Fischstein und Brentanobad stadteinwärts, da es im Abschnitt zwischen dem Rödelheimer Parkweg und der Rödelheimer Landstraße - Foto 1 - erlaubt ist). 2. inwiefern die Möglichkeit besteht, vermehrt Kontrollen durch die Polizei und städtische Verkehrspolizei hinsichtlich der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vornehmen zu lassen. Begründung: Insbesondere an den heißen Sommertagen ist die Parksituation rund um das Brentanobad unerträglich. Weiterhin ist auch während gut besuchter Fußballspiele die Situation häufig besorgniserregend. Pkws parken wild auf dem Gehweg, sodass teilweise ein gegenseitiges Vorbeikommen auf den Rad- und Gehwegen zu Fuß, geschweige denn mit Kinderwagen oder Fahrrädern unmöglich ist (Foto 2). Leider ist vielen Autofahrerinnen und Autofahrern darüber hinaus nicht klar, wie sie parken sollen, weshalb diese dann, anstelle auf dem temporären Parkstreifen, auf den Rad- und Gehwegen parken. Vor dem Hintergrund der anzunehmenden weiteren heißen Sommer (aufgrund des Klimawandels) und den damit einhergehenden Besucherzahlen des Brentanobads und der zu erwartenden Fußballspiele muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2216 Antrag vom 26.08.2019, OF 401/7
Anfrage zur falschparkenden Pkw auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station „Friedhof Westhausen“ (stadteinwärts)
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 296/7 Betreff: Anfrage zur falschparkenden Pkw auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station "Friedhof Westhausen" (stadteinwärts) Falsch parkende PKW behindern regelmäßig den Fuß- und Radverkehr auf der Ludwig-Landmann-Straße Höhe U-Bahn-Station "Friedhof Westhausen" (stadteinwärts) - siehe Foto. An der vielbefahrenden Straße stellt dies eine Gefahrensituation dar, insbesondere bei sich möglicherweise öffnenden Türen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, Welche Möglichkeiten bestehen, PKW-Fahrer*innen beim Parken an der o.g. Stelle zu hindern (z. B. durch Frankfurter Hüte an der Bordsteinkante). Foto 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 296/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 296/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSanierung der Kollwitzstraße zeitnah beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2018, OA 277 entstanden aus Vorlage: OF 283/7 vom 22.05.2018 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah beginnen Vorgang: EA 96/18 OBR 7 Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits geplanten Sanierung der Kollwitzstraße ausgesprochen. Zuletzt ist dies mit der Etatanregung EA 96 vom 23.01.2018 geschehen. Bisher ist die Sanierung aber immer wieder verschoben werden und es ist zu befürchten, dass der Etatanregung des Ortsbeirats erneut nicht entsprochen wird. Allerdings hat sich, seitdem die Etatanregung gestellt wurde, der Zustand der Kollwitzstraße erheblich verschlechtert. Es kam zu zwei Fahrbahnabsenkungen, die zunächst nur notdürftig repariert werden konnten. Zudem rollt nun seit einigen Wochen ein Teil des Baustellenverkehrs für eine Baumaßnahme der Vonovia über diese Straße - der Zustand der Straße wird sich dadurch weiter verschlechtern. Aufgrund dieser neuen Situation möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen für eine Sanierung der Kollwitzstraße zügig abzuschließen, um unmittelbar nach Beendigung der laufenden Baumaßnahme der Vonovia mit der lange geplanten Sanierung beginnen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2018, EA 96 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 69 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 13.06.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 277 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2947, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018
Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2837 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 02.02.2018 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen hier: Weg von der City West über den Katharinenkreisel zum Rebstock Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwegeverbindung von der City West über den Katharinenkreisel zügiger und sicherer zu machen (Richtung von der City West beziehungsweise Ludwig-Landmann-Straße kommend zum Rebstock). Zum einen geht es um eine radfahrerfreundlichere Ampelschaltung, da in diese Richtung vier einzelne Ampelschaltungen passiert werden müssen, was sehr lange dauert. Zum anderen sind die Radwege sehr schmal, besonders vor der Einmündung zu der Straße Am Römerhof, wo der Bereich schon seit Jahren durch einen Bauzaun zusätzlich verengt ist. Begründung: Die Strecke wird von vielen Radfahrern genutzt und die beschriebenen Mängel und Probleme sind Bürgern aufgefallen, die sich an den Ortsbeirat gewandt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1563 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 500 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2018, OF 265/7 Betreff: Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären Mit insgesamt etwa 4.500 Mitarbeitern ist das Technologie-Unternehmen Continental eines der größten Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet. Presseberichten zufolge plant Continental am Standort Rödelheim ein neues Entwicklungsgebäude, das Platz bietet für 200 neue sowie für 900 weitere Mitarbeiter, die derzeit noch an anderen angemieteten Continental-Standorten in Frankfurt und Eschborn arbeiten. Die Parkraumsituation soll durch ein neues Parkhaus mit 1.700 Stellplätzen verbessert werden, was eine Entzerrung des Zufahrtverkehrs bewirken kann. Diese nachhaltigen Investitionen bestätigen einmal mehr die Attraktivität Frankfurts für Wirtschaft und Arbeitsplätze. Der Ortsbeirat begrüßt die bald 50jährige Treue von Continental zum Standort Rödelheim. Gleichwohl kann die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes an der Guerickestraße, das zwischen A 5 und A 66 "eingeklemmt ist", noch optimiert werden. Das Frankfurter Verkehrsdezernat berichtet aktuell über die sehr starke Auslastung des Frankfurter öffentlichen Nahverkehrs. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Die Fertigstellung der RTW wird für 2023 in Aussicht gestellt - nach bisheriger Planung bis zur Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße. Für weitere Verkehre gibt es noch keine konkreteren Planungen. Eine eigene Station für die S5 als mögliche Option für eine bessere Erschließung dieses großen Gewerbestandortes war immer mal ein Thema, zumal Berufstätige eher das Auto nutzen, wenn das Angebot des ÖPNV unzureichend ist. Aber auch im Straßenbau fehlen Entlastungskonzepte. So steht der Bau der Ortsumfahrung Praunheim immer noch in den Sternen. Dem Vernehmen nach beklagt das Unternehmen Continental seinerseits das Fehlen einer zeitsparenden Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Werksgelände. Einer Statistik zufolge nutzen viele Mitarbeiter S-Bahn und Fahrrad in Kombination. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Wie will der Magistrat kurzfristig das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs verbessern, damit die Bevölkerung in Rödelheim und Praunheim durch neue Pendlerverkehre nicht zusätzlich belastet wird? 2. Sieht der Magistrat langfristig Chancen für einen eigenen Haltepunkt der S5 im Bereich Guerickestraße? 3. Ist der Magistrat bereit, eine direkte Radwegeverbindung zwischen dem S-Bahnhof Rödelheim und dem Gewerbegebiet Guerickestraße nördlich der A66 zu prüfen und die Radwegeverbindung zur Ludwig-Landmann-Straße über Heerstraße zu verbessern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 265/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 810 2018 Die Vorlage OF 265/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWegfall der Parkplätze des Friedhofs Westhausen an der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2018, OF 260/7 Betreff: Wegfall der Parkplätze des Friedhofs Westhausen an der Kollwitzstraße Vorgang: ST 2228/17 Bezugnehmend auf die ST2228 fragt der Ortsbeirat den Magistrat. 1. Wie sollen ältere, betagte, gehbehinderte oder auch junge Menschen mit Kindern den langen Weg von der Heerstraße zur Trauerhalle bewerkstelligen? 2. Wie sollen diese Personen Ihre Grabpflege mit Gartenwerkzeugen und Pflanzen leisten können, zumal die entsprechenden Gärtnereien auf der anderen Seite des Friedhofs liegen? 3. Sollte das Konzept eines Friedhofs nicht abgestimmt sein auf die Wege Parkplatz - Trauerhalle (hier kommen auch viele Teilnehmer von weit her!) und Parkplatz - Gräber? 4. Sollte deshalb der flächenmäßig große Friedhof Westhausen nicht doch wieder zwei Parkplätze erhalten? Begründung: Brief der Siedlung Niddatal e.V. Anlage 1 (ca. 7 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2228 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 783 2018 Die Vorlage OF 260/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, REP, fraktionslos
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2017, OF 238/7 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Vorgang: ST 2201/17 In der ST 2201 berichtet der Magistrat dem Ortsbeirat, dass ein Bauauftrag für die Kollwitzstraße im Jahr 2018 vergeben werden kann, sofern die notwendigen Planungs- und Baumittel in Höhe von ca. 2,7 Mio. € zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser Aussage bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße in Höhe von ca. 2,7 Mio. € werden in den städtischen Haushalt 2018 eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Die ST 2201 legt die Vermutung nahe, dass in 2018 nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2201 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 96 2018 Die Vorlage OF 238/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellen eines Bücherschrankes in der Siedlung Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2458 entstanden aus Vorlage: OF 227/7 vom 13.11.2017 Betreff: Aufstellen eines Bücherschrankes in der Siedlung Westhausen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob ein Bücherschrank an einem der vorgeschlagenen Standorte angebracht und bewilligt werden kann. (Position 1) (Position 2) (Quelle: maps.google.de) (Quelle: maps.google.de) Position 1: Kollwitzstraße, Einfahrt Geschwister-Scholl-Straße (neben dem Briefkasten oder der Litfaßsäule) Position 2: Kollwitzstraße, Einfahrt Josef-Wirmer-Straße (neben dem öffentlichen Aushang des Ortsbeirates) Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Aufstellen eines Bücherschrankes in der Siedlung Westhausen und wird diesen in der nächsten Budgetplanung berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.01.2018, OIB 172 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 452 Aktenzeichen: 66 5
Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Nachverdichtung Westring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2457 entstanden aus Vorlage: OF 226/7 vom 10.11.2017 Betreff: Nachverdichtung Westring Die Firma Vonovia hat den Ortsbeirat am 24.10.2017 über die bisher vorliegenden Pläne für den Bau von neuen Wohnungen im Westring informiert. Dabei wurden von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Bedenken gegen die Baumaßnahme geäußert. Der Ortsbeirat spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Baumaßnahme aus, zumal die rechtliche Situation eine gänzliche Verhinderung der Baumaßnahme nicht zulässt. Der Magistrat wird gebeten, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten mit dem Bauherren über folgende Anregungen zu verständigen: 1. Während der Bauphase sollte der Bauherr eine Übereinkunft mit der Parkhausbetriebsgesellschaft über die vergünstigte Nutzung der halb leer stehenden Quartiersgarage treffen, um die angespannte Parkplatzsituation in der Siedlung nicht weiter zu verschärfen. 2. Nach Möglichkeit sollte der Bauherr sich auf einen festen Termin für die Sanierung der Bestandswohnungen verpflichten. Zu Recht wurde kritisiert, dass zunächst neu gebaut wird und die notwendige Sanierung der Bestandswohnungen noch nicht geplant ist. 3. Eine Anlieferung von Bauteilen an Schultagen zwischen 07:45 Uhr und 08:30 Uhr sollte untersagt werden, da in dieser Zeit die Siedlung durch den Bringverkehr zu drei weiterführenden Schulen völlig überlastet ist. Eine Anlieferung per Lkw in diesen Zeiten würde ein Verkehrschaos auslösen. 4. Die Anlieferung der Fertigteile sollte über eine Behelfszufahrt in der Zufahrtsschleife zur Autobahn 66 erfolgen. 5. Die Anfahrt der bestehenden Wohnungen sollte in der Regel durchgehend möglich sein. 6. Der alte Baumbestand muss erhalten bleiben. 7. Die Schaffung geförderten Wohnraums wäre wünschenswert, auch wenn er rechtlich nicht zur Bedingung gemacht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 405 Aktenzeichen: 64 0
Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 05.10.2017 Betreff: Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße eine Möglichkeit zu schaffen, die diesen Bereich für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren und ähnlichen Mobilitätshilfsmitteln einfacher passierbar macht. Dazu könnte eine Rampe mit größerer Steigung gebaut werden, die zwar nicht den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit entspricht, aber trotzdem eine große Erleichterung für die genannten Gruppen darstellen würde. Begründung: Für Radfahrer ist diese Stelle wegen des alternativ zu fahrenden Umwegs ein Ärgernis. Das gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, die mit Rädern unterwegs sind. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1070 mitgeteilt, dass eine barrierefreie Rampe an diese Stelle baulich nicht möglich ist. Deswegen wird jetzt gefordert, zumindest für einen Teil der von der Treppe Betroffenen eine Lösung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 100
Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2017, OF 343/2 Betreff: Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget einen Betrag i. H. V. insgesamt 610,-- € zur Verfügung, um das Spielmobil des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. für einen Einsatz auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft Sportcampus zu buchen. Die Kosten sind berechnet für einen Tag mit sechs Stunden inkl. zwei Betreuer*innen. Geplant ist der Einsatz im Zeitraum September/Oktober. Detailliertere Absprachen sind mit der Leitung der Unterkunft zu treffen, deren Kontaktdaten dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. bekannt sind. Begründung: Das Spielmobil war bereits zur Freude der Kinder in den Unterkünften Ludwig-Landmann-Straße und Sportcampus zu Gast. Für weitere Einsätze in 2017 stehen keine Landesmittel mehr zur Verfügung. Die Leitung der Unterkunft Sportcampus würde sehr gerne in diesem Jahr zumindest noch einen weiteren Einsatz im Zeitraum September/Oktober auf dem Gelände ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 115 2017 Die Vorlage OF 343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLaternen zu Ladestationen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1599 entstanden aus Vorlage: OF 164/7 vom 01.05.2017 Betreff: Laternen zu Ladestationen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Zuge der Grundsanierung der Kollwitzstraße in Westhausen an zwei ausgewählten Orten Straßenlaternen zu Ladestationen für Elektroautos umgerüstet werden können. Die hierbei gemachten Erfahrungen könnten als Pilotprojekt für weitere Umrüstungen genutzt werden. Vorbilder hierfür sind die Städte Leipzig, Berlin, Celle und München, die bereits diese Technologie in ihre städtische Infrastruktur aufgenommen haben. Begründung: Der ökologische Umbau der Gesellschaft erfordert neben dem vom Ortsbeirat seit Jahren geforderten Ausbau des öffentlichen und kostenlosen Nahverkehrs auch die Förderung eines Individualverkehrs ohne Abgase. Eine Lösung ist die Elektromobilität, deren Umsetzung bislang vor allem daran scheitert, dass es viel zu wenig - und vor allem keine wohnortnahen - Ladestationen gibt. Die Straßenlaternen begleiten alle Straßen und sind an das Stromnetz angeschlossen. Es wäre technisch, ökologisch und ökonomisch sinnvoll, diese Infrastruktur zu nutzen. Damit würden Initiativen des Landes Hessen, des Umweltamtes Frankfurt sowie des BUND Hessen e. V. (Klimaschutzplan Hessen 2040) aufgegriffen und ein realistisches Zukunftsprojekt initiiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1775 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0
Zuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2017, OF 168/7 Betreff: Zuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7 Der Ortsbeirat 7 unterstützt den Verein für Jugendbildung zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus Sammelunterkünften (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, In der Au) und beauftragt den Magistrat, aus dem Ortsbeiratsbudget hierfür Euro 1000 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Verein für Jugendbildung plant für den Zeitraum vom 31.07. bis 04.08.17 eine Lernfreizeit für dreißig Kinder aus Frankfurter Sammelunterkünften im Schullandheim Wegscheide. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 7000 €. Mittlerweile hat der Verein vom Stadtschulamt die Zusage über eine Teilfinanzierung der geplanten Freizeit in Höhe von 5000 € erhalten. Bemühungen um Unterstützung durch andre Institutionen waren bisher erfolglos. Da Kinder aus Sammelunterkünften aus Bockenheim und Rödelheim betroffen sind, bietet es sich an, dass die restlichen Kosten je zur Hälfte aus Mitteln der Ortsbeiräte 2 und 7 übernommen werden. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 91 2017 Die Vorlage OF 168/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenFahrradweg zwischen Gymnasium Nord und Friedhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1414 entstanden aus Vorlage: OF 140/7 vom 04.04.2017 Betreff: Fahrradweg zwischen Gymnasium Nord und Friedhof Vorgang: B 329/80; OM 449/06 Der Magistrat wird gebeten, einen Radweg zwischen Friedhof Westhausen und dem neuen Schulgelände in Anlehnung zur B 329 herzustellen. Begründung: Auf dem Westhausener Friedhof gibt es weiterhin unerlaubten Fahrradverkehr. Es ist sinnvoll, den Radfahrern eine bessere Alternative zur Muckermannstraße/Kollwitzstraße zu bieten als den Weg durch den Friedhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.09.2006, OM 449 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1221 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2475 Aktenzeichen: 66 2
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 03.04.2017 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Aktenzeichen: 61 0
Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1416 entstanden aus Vorlage: OF 144/7 vom 29.03.2017 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße Die Heerstraße liegt für den Radverkehr auf der Verbindung zwischen Praunheim sowie der Bürostadt Eschborn. Westlich der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" besteht die Heerstraße allerdings nur aus einer engen zweispurigen Straße, die sich Radfahrerinnen und Radfahrer und Pkw teilen müssen, sowie einem Fußgängerweg. Insbesondere zwischen der Mündung des Fritz-Schumacher-Wegs und der Ludwig-Landmann-Straße auf die Heerstraße ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nur möglich, im dichten Pkw-Berufsverkehr zu fahren oder den Fußgängerweg zu nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern eine Planung zu entwickeln, um die unbefriedigen de Situation für den Radverkehr, den Pkw-Verkehr und den Fußverkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1266 Aktenzeichen: 32 1
Eine bessere Kennzeichnung bzw. Ankündigung der Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1413 entstanden aus Vorlage: OF 125/7 vom 14.02.2017 Betreff: Eine bessere Kennzeichnung bzw. Ankündigung der Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl Der Magistrat wird beauftragt, den Hinweis auf die Fußgängerampel in der Kollwitzstraße/Ecke Praunheimer Hohl so zu gestalten, dass diese für die Autofahrerinnen und Autofahrer, aus beiden Richtungen kommend, rechtzeitig erkennbar ist und sie so ihr Fahrverhalten anpassen können. Begründung: Im Bereich dieser besagten Ampel fahren die Autos erfahrungsgemäß zu schnell, sodass die Grundschülerinnen und Grundschüler der Ebelfeldschule nicht beruhigt über die Straße gehen können. Dieser Weg sollte für die Schülerinnen und Schüler ein sicherer Schulweg sein. Jedoch ist aus den Berichten der Eltern zu entnehmen, dass das Gegenteil der Fall ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 7
Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1412 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 14.02.2017 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, für - die komplette Muckermannstraße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße Tempo 30 (siehe Anlage) einzurichten; - die Kollwitzstraße, ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu dem bereits bestehenden Tempo-30-Abschnit t, den Tempo-30-Bereich zu erweitern (siehe Anlage). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße befindet sich das Gymnasium Nord und die Straße wird als direkter Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weiteren liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord und der Grundschülerinnen und Grundschüler der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrern gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1219 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Ausschilderung Praunheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1415 entstanden aus Vorlage: OF 141/7 vom 02.04.2017 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße, etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze, eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahin gehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" entfällt; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung gehören zu Praunheim -, in Richtung Alt-Praunheim geleitet. Sie müssen wieder zurückfahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt die Autofahrerin/der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte sie/er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1269 Aktenzeichen: 66 7
Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 143/7 Betreff: Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße In letzter Zeit wurde die Bepflanzung des Straßenbegleitgrüns in der Ludwig-Landmann-Straße vor den Häusern 3 bis 19 - zum Beispiel durch Fällen von Bäumen - reduziert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, ob in naher Zukunft nachgepflanzt wird, oder ob geplant ist, diesen Bereich neu zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenGrundschul-Standort im Industriehof?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2017, OF 152/7 Betreff: Grundschul-Standort im Industriehof? Das Quartier Industriehof ist mit neuen Wohnvierteln bereits jetzt auf eine Einwohnerzahl von 2000 angewachsen, mit den neu geplanten Wohnungen werden bis zu 500 weitere Personen hinzukommen. (Das "R&L-Gebäude" an der Ludwig-Landmann-Straße soll abgerissen werden und an dieser Stelle ein Komplex mit 180 Wohnungen entstehen.) Schon jetzt gibt es 7 Einrichtungen/Kindertagesstätten für Kinder unter 6 Jahren - diese werden bislang in die Kerschensteiner Schule oder in die Georg-Büchner-Schule eingeschult, was für die "kurzen Beine" lange Wege bedeutet - oder das Elterntaxi herausfordert. Beide "Lösungen" sind unzulänglich und könnten dadurch beseitigt werden, dass der Industriehof eine Grundschule erhält. Diese müsste durch rechtzeitige Planungen in Bezug auf Grundstücksbevorratung und Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden. Wir fragen deshalb den Magistrat: Sieht der Magistrat ebenfalls die Notwendigkeit der Einrichtung eines Grundschulstandorts im Industriehof? Welche Voraussetzungen plant er hierfür zu schaffen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 397 2017 Die Vorlage OF 152/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Frage das Wort "ebenfalls" und die zweite Frage gestrichen werden sowie an die erste Frage die Worte "oder ist der Magistrat der Meinung, dass ein Ausbau der Kerschensteinerschule ausreichend ist" angehängt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenNachverdichtung in Westhausen - Westring
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2017, OF 139/7 Betreff: Nachverdichtung in Westhausen - Westring In der vergangenen Woche haben im Westring Vermessungen stattgefunden und es wurden Bodenproben genommen. Anwohner berichteten, dass die Wohnungsbau-gesellschaft Vonovia hier eine Nachverdichtung plant. In der Vergangenheit hat es in Frankfurt immer wieder Ärger mit Bauvorhaben der Firma Vonovia gegeben (u.a. Knorrstraße und Wallauer Straße). Ein Teil der Probleme entstand durch die mangelnde Informationspolitik gegenüber den eigenen Mietern. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Hat der Magistrat bereits Kenntnis über das Bauvorhaben oder liegt ggf. schon eine Bauantrag vor? Ist bekannt, ob mit der Nachverdichtung auch eine Sanierung der bestehenden Wohnungen einhergeht? Wird ich die Baumaßnahme im Rahmen der gültigen Bebauungspläne 43cNr.1 und 44dNr.1 bewegen, oder sind Befreiungen von diesen Bebauungsplänen geplant, die neben max. 4 Vollgeschossen auch eine sehr geringe Grundflächenzahl von 0,3 festlegen? Beabsichtigt der Magistrat eine mögliche Befreiung vom Bebauungsplan an Auflagen wie z.B. die Errichtung geförderter Wohnungen zu knüpfen? Sollten mit der Baumaßnahme auch Modernisierungen einhergehen: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat die bisherigen BewohnerInnen vor unangemessenen Mieterhöhungen durch nicht notwendige Modernisierungen zu schützen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 395 2017 Die Vorlage OF 139/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1368 entstanden aus Vorlage: OF 245/2 vom 08.03.2017 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: B 42/17 1. Der Magistrat wird beauftragt, die im Bericht des Magistrats, B 42, auf Seite 21, Zeile 25, erwähnten "Leitlinien zur Integration von Geflüchteten" dem Ortsbeirat 2 vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, vor dem Hintergrund der informativen, umfassenden Erläuterungen im Bericht des Magistrats, B 42, Vor-Ort-Termine zu organisieren, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 2 und der Stabsste lle Flüchtlingsmanagement (SFM) mit den für die drei - demnächst vier - Flüchtlingsunterkünfte im Ortsbezirk (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, Am Römerhof und demnächst Unterkunft hinter der Sport-Uni) verantwortlichen Betreibern und - wenn möglich - den Bewohnerinnen und Bewohnern ins Gespräch kommen können. Begründung: Auch Ortsbeiräte gehören zu den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich der Integration. Es ist daher wichtig, dass sie sich auch vor Ort ein Bild machen können, wie die von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.02.2016, B 42 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1095 Aktenzeichen: 51
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 116/7 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße werden in den städtischen Haushalt eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich bereits mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Durch den Bau des neuen Gymnasiums Nord ist eine Sanierung dringlicher denn je und im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) liegen bereits Sanierungsplanungen vor. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 12 2017 Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenGrundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2016, OF 107/7 Betreff: Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße Die auf Wohnimmobilien spezialisierte BIEN-RIES AG hat das rund 8.000 Quadratmeter großes Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße 349-351 erworben. Hier sollen 180 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 12.400 Quadratmetern entstehen. Laut Internetrecherche ist Verkaufsbeginn und Baustart der Eigentumswohnungen für 2017 geplant und 2018 werden die ersten Eigentümer ihr neues Zuhause beziehen können. Der Bebauungsplan 679 sieht für das Gebiet ein Mischgebiet mit max. 4 Geschossen vor und weist klare Baufenster aus. Seitens einiger Anwohner wird befürchtet, dass bei dem Bauvorhaben die im B-Plan festgelegten Höhen überschritten werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Liegt für das Vorhaben bereits eine Genehmigung erteilt worden? Bewegt sich diese Baugenehmigung im Rahmen des Bebauungsplans oder sind mit dem Bauherren Befreiungen vom B-Plan vereinbart worden? Konnte für dieses Bauvorhaben der angestrebte Anteil von 30 % geförderter Wohnungen festgeschrieben werden bzw. warum konnte dies ggf. nicht realisiert werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2017 Die Vorlage OF 107/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das erste Wort der Frage Nr. 1 "ist" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2016, OA 94 entstanden aus Vorlage: OF 99/7 vom 14.11.2016 Betreff: Mittel für die Sanierung der Kollwitzstraße in den Haushalt einstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel zur Sanierung der Kollwitzstraße werden in den städtischen Haushalt eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich schon mehrfach für eine rasche Umsetzung der bereits vorgesehenen Sanierung eingesetzt. Leider musste die Sanierung immer wieder verschoben werden. Durch den Bau des neuen Gymnasiums Nord ist eine Sanierung dringlicher denn je und im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) liegen bereits Sanierungsplanungen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2201 Etatanregung vom 23.01.2018, EA 96 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 94 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 94 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 100 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 94 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 61 0
Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 815 entstanden aus Vorlage: OF 83/7 vom 13.10.2016 Betreff: Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg über die Ludwig-Landmann-Straße zur Straße Am Ebelfeld abzusichern. Gegebenenfalls ist hier ein Sicherungsgitter anzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg aus der Schinkelstraße geht über die Ludwig-Landmann-Straße zur Ebelfeldschule. Hier muss die Ludwig-Landmann-Straße am Übergang zur Straße Am Ebelfeld gequert werden. Da die Ampelschaltung offensichtlich eine Vorrangschaltung für die U-Bahn hat, passiert es, dass die Kinder auf dem schmalen Bereich zwischen Ludwig-Landmann-Straße und den Gleisen warten müssen. Eltern berichten von gefährlichen Situationen, weil oft die U-Bahn die Geschwindigkeit nicht der jeweiligen Situation anpasst. Dies gilt wohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt in den Haltestellenbereich. Gemäß der Aussage der Eltern reduzieren viele Fahrer die Geschwindigkeit, wenn die Kinder in dem erwähnten Bereich stehen, aber leider nicht alle. Da eine Änderung der Ampelschaltung vermutlich nicht möglich ist, sollten entweder die U-Bahnen entsprechend langsam fahren oder ein Sicherungsgitter angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1997 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 80/7 vom 17.10.2016 Betreff: Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und betroffenen Anliegern geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Situation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad, insbesondere auf den Straßen Ludwig-Landmann-Straße und Rödelheimer Parkweg, verbessern. Es soll beispielweise die Möglichkeit geprüft werden, verstärkt den ÖPNV, wie z. B. durch anlassbezogene Busse für die Anreise, nutzbar zu machen. Begründung: Besucherinnen und Besuchern des Brentanobads und von Veranstaltungen, die im Stadion am Brentanopark stattfinden, parken vermehrt wild auf den Grünstreifen und dem Fahrradweg der Ludwig-Landmann-Straße und im Rödelheimer Parkweg im absoluten Halteverbot. Weiterhin herrscht ein hoher "Parkdruck" in den anliegenden Straßen des Wohngebietes Industriehof. Das hohe Verkehrsaufkommen wird einerseits von den Anwohnern als Problem wahrgenommen, andererseits ist auch die Situation für die Besucherinnen und Besucher unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 423
Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 79/7 vom 17.10.2016 Betreff: Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße Überquert man die Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße in westlicher Richtung (Richtung Stadion), wird zuerst die Fußgängerampel auf der westlichen Seite (Nähe Stadion) Rot. Überquert man die Ampel nicht zügig (z. B. Personen mit Gehbehinderung), kommt es vor, dass die Ampel schon R ot wird, bevor die Ludwig-Landmann-Straße vollständig überquert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung und Schaltungsdauer dieser beiden Ampeln zu überprüfen und zu koppeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 130 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.08.2016, OA 51 entstanden aus Vorlage: OF 40/7 vom 15.08.2016 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Vorgang: OM 5050/16 OBR 7; ST 895/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entlang der Muckermannstraße wird bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 ein direkter Zugang zum Schulgelände gebaut. 2. Entlang der Muckermannstraße werden, ebenfalls bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018, Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/Kollwitzstraße werden bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 überfahrbare Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. Begründung: Die Verkehrssituation in der Siedlung Westhausen ist durch den Verkehr zur Liebigschule und zur Französischen Schule zu bestimmten Zeiten extrem angespannt. Diese Situation wird durch das neue Gymnasium Nord, das in der Endausbaustufe Platz für 2000 Schülerinnen und Schüler bieten soll, sukzessive verschärft. In zwei Gesprächsrunden haben Mitglieder des Ortsbeirats, betroffene Bürgerinnen und Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Das Ergebnis dieser Gespräche bildete die Grundlage für die Anregung an den Magistrat, OM 5050, die vom Ortsbeirat einstimmig verabschiedet wurde. In der Stellungnahme vom 24.06.2016, ST 895, hat der Magistrat ausgeführt, dass auf die Kurzzeitparkplätze "verzichtet" wird und die Kreisverkehre "gegenwärtig" nicht vorgesehen sind. Zudem wurde in einem Gespräch am 10.08.2016 deutlich, dass der erste Zugang von der Muckermannstraße erst zum Schuljahr 2018/2019 fertig werden soll. Bis dahin würde der Hol- und Bringverkehr in jedem Fall in die Kollwitzstraße einfahren und mit hoher Wahrscheinlichkeit den Weg durch die Siedlung nehmen. Die Chance für einen erfolgreichen und beispielgebenden Bürgerdialog wurde mit der Vorlage ST 895 und den Äußerungen der Amtsvertreter am 10.08.2016 ohne Not leichtfertig vertan. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass insbesondere die Kurzeitparkplätze aus ideologischen Gründen und ohne angemessene Wertung der Gesamtsituation abgelehnt wurden. Diese Vorgehensweise des Magistrats ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung der KAV am 19.09.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 51 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 26.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 51 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 582, 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.10.2016
Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 entstanden aus Vorlage: OF 66/2 vom 27.06.2016 Betreff: Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Bürgerfragestunde zu berichten: 1. Eine legale und sichere Radverkehrsführung durch bauliche Veränderungen, Markierungen und Ampelschaltungen von der Robert-Meyer-Straße (Westend/Innenstadt) durch die Bahnunterführung in die Voltastraße/Kreuznacher Straße und umgekehrt. 2. E inen barrierefreien Weg (eine Rampe für Radfahrer) neben den Treppenstufen des Fußgängerweges von der Ludwig-Landmann-Straße (Rödelheim) in die Solmsstraße/Franklinstraße und umgekehrt. Begründung: Bessere Ausgestaltung der Fahrradwegeverbindungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Antrag vom 05.10.2017, OF 385/2 Antrag vom 05.10.2017, OF 386/2 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 Aktenzeichen: 32 1
Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2016, OF 57/7 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat 7 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i. H. v. bis zu maximal 500,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. Die Gesamtkosten von max. 1000,- € werden zwischen dem Ortsbeirat 2 und dem Ortsbeirat 7 geteilt. Begründung: Die Mittel dienen der Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. 50 % der Kosten übernimmt der Ortsbeirat 2. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 28 2016 Die Vorlage OF 57/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenFinanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 91/2 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget die erforderlichen Mittel i.H.v. bis zu maximal 1.000,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. In Abhängigkeit von einer evtl. Co-Finanzierung des OBR 7 soll die Abwicklung wie folgt erfolgen: Für den Fall einer Co-Finanzierung des OBR 7: jeweils 50%ige Übernahme der Kosten durch die Budgets der OBRs 7 und 2; für den Fall, dass sich der OBR 7 nicht beteiligt: 100%ige Übernahme der Kosten durch das Budget des OBR 2. Begründung: Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 27 2016 Die Vorlage OF 91/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenAnbringung von Verkehrsspiegeln im Bereich Egestraße/Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 335 entstanden aus Vorlage: OF 17/7 vom 18.06.2016 Betreff: Anbringung von Verkehrsspiegeln im Bereich Egestraße/Kollwitzstraße Der Magistrat wird gebeten, je einen Verkehrsspiegel an der Straßenecke Egestraße/Kollwitzstraße aufzustellen. Die Spiegel sollen eine Einsicht in beide Fahrtrichtungen der Kollwitzstraße gewährleisten, sowohl von der Egestraße kommend als auch in die Kollwitzstraße hineinfahrend. Begründung: Diese Straßenecke ist für Fahrer, die von der Egestraße kommen und in die Kollwitzstraße abbiegen möchten, nur sehr schlecht bis gar nicht einsehbar. Das gleiche Sichtproblem haben Fahrer, die von der Kollwitzstraße kommen. Verkehrsteilnehmern, die von der Egestraße in die Kollwitzstraße einbiegen möchten, ist es nur schwer möglich, die Fahrsituation auf der Kollwitzstraße zu überblicken. Dies stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko auf beiden Straßen dar und erhöht damit die Unfallgefahr. Als eine Hauptverkehrsstraße in die Siedlung Westhausen ist die Kollwitzstraße durch zwei Schulen (Liebigschule, Französische Schule) sehr stark frequentiert, was den Sicherheitsaspekt zusätzlich unterstreicht. Die geschilderte Maßnahme könnte diese Gefährdung erheblich entschärfen. Anlage 1 (ca. 124 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1301 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 entstanden aus Vorlage: OF 622/7 vom 10.02.2016 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen In zwei Gesprächsrunden haben Vertreter des Ortsbeirats, betroffene Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Auf Basis der Gespräche und eines am 08.02.2016 vorgestellten Verkehrsgutachtens bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Maßnahmen möglichst bis zur Aufnahme des Schulbetriebs umzusetzen: 1. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/Kollwitzstraße werden Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. 2. Entlang der Muckermannstraße und - in geringer Zahl - im vorderen Teil der Schinkelstraße werden Streifen für Kurzzeitparker (Kiss and Go) eingerichtet, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. Die Buslinie 60 wird zeitweise bis zur Muckermannstraße geführt, um die ÖPNV-Anbindung zu optimieren. Sollten dadurch die unter Nummer 1. und 2. genannten Forderungen tangiert werden, so ist dies entsprechend zu berücksichtigen. 4. Entlang der Muckermannstraße entstehen direkte Zugänge zum Schulgelände. 5. Über die Schinkelstraße erfolgt ausschließlich eine Feuerwehrzufahrt, die im Regelfall geschlossen ist. 6. Auf dem bisherigen Friedhofsparkplatz werden circa 40 Parkplätze für Beschäftigte der Schule eingerichtet, die nach Schulschluss auch für Sporthallenbenutzer und/oder bei Elternabenden genutzt werden können. Der vordere Teil des Friedhofsparkplatzes (circa 40 Plätze) bleibt - vorbehaltlich einer angedachten kompletten Parkplatzverlagerung - als öffentlich zugänglicher Parkplatz erhalten. Mit dem Ortsbeirat ist zeitnah die zukünftige Bewirtschaftung der Parkplätze im Detail zu besprechen, um den verschiedenen Nutzungsansprüchen bestmöglich gerecht werden zu können (z. B. Überlaufparkplatz bei Veranstaltungen der Liebigschule etc.). 7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Der Schulbeginn sollte auf 08:15 Uhr festgelegt werden. An den Forderungen des Ortsbeirats, die Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah zu beginnen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten, wird festgehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Anregung vom 30.08.2016, OA 51 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Wohnstandort Westhausen stärken - Bürgertreff ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4928 entstanden aus Vorlage: OF 613/7 vom 04.01.2016 Betreff: Wohnstandort Westhausen stärken - Bürgertreff ermöglichen Der Bürgertreff Westhausen ist vor vielen Jahren geschlossen worden. Als Treffmöglichkeit für Vereine und Initiativen kann derzeit noch eingeschränkt das Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Hausen an der Kollwitzstraße genutzt werden. Übergangsweise wird die Kirchengemeinde im kommenden Jahr in diesem Gebäude ihren Hauptsitz haben. Danach ist die Zukunft des Gebäudes völlig offen, wenngleich der bestehende Bebauungsplan eine Vermarktung des Geländes, z. B. als Wohnstandort, erschwert. Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt über die Übernahme des Gebäudes als Bürgertreff - nach Beendigung der kirchlichen Nutzung - zu führen. Sollten diese Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, wird auf dem Gelände des sogenannten "Schulprovisoriums" Platz für einen Bürgertreff eingeplant. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 612 Antrag vom 15.11.2016, OF 100/7 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 981 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1778 Aktenzeichen: 23 2
Verkehrsanbindung für das sogenannten „Schulprovisorium“ Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 612/7 Betreff: Verkehrsanbindung für das sogenannten "Schulprovisorium" Westhausen Um die Belastungen der Anwohner in Westhausen durch die neue Schule möglichst gering zu halten, wird der Magistrat gebeten folgende Maßnahmen zu prüfen und möglichst bis zur Inbetriebnahme der Schule baulich umzusetzen: 1. Es wird geprüft ob die Regelanbindung der Schule über einen Kreisverkehr Muckermannstraße/ Schinkelstraße oder einen Kreisverkehrs Muckermannstraße/ Schinkelstraße erfolgt. Die verkehrstechnisch beste Möglichkeit wird zeitnah umgesetzt. 2. Die Zufahrt über den Friedhofsparkplatz dient nicht der Andienung für die Schule und darf allenfalls als Feuerwehrzufahrt genutzt werden. Übergangsweise darf die Zufahrt in der ersten Bauphase genutzt werden. 3. Der Friedhofsparkplatz ist als Parkplatz für Friedhofsbesucher zu erhalten und bleibt auch während der Bauphasen durchgehend nutzbar. Parkplätze für die Beschäftigten der Schule sind auf dem Schulgelände nachzuweisen. 4. Entlang der Muckermannstraße auf der Schulseite wird ein Streifen für Kurzzeitparker eingerichtet um einen geregeltem Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 5. Die Einfahrt in die Schinkelstraße ist wirkungsvoll zu verhindern. 6. Es wird geprüft ob schon auf der Ludwig- Landmann-Straße ein "Kiss + Go"-Streifen eingerichtet wird und dafür der Verkehr in diesem Bereich nur einspurig geführt wird. 7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Zudem wird der Magistrat aufgefordert die Sanierung der Kollwitzstraße vorzuziehen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße, als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten. Begründung: Der Ortsbeirat hält den Standort für das sog. "Schulprovisorium" weiterhin für nicht geeignet, geht aber davon aus, dass das Gelände dauerhaft als Schuldstandort genutzt wird. Die Siedlung Westhausen ist bereits in erheblichem Maß verkehrlich durch die Liebigschule und die Französische Schule belastet. Insbesondere auf der Kollwitzstraße herrscht zeitweise das pure Chaos. Eine weitere Belastung der Kollwitzstraße muss daher verhindert werden. Zudem müssen die Anwohner der Schinkelstraße vor dem Verkehr geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 612/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 612/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFührung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung LudwigLandmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 582/7 vom 18.10.2015 Betreff: Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße, aus der Rödelheimer Landstraße kommend, in Fahrtrichtung Rödelheim ergibt sich für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gezwungen, auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Dies vorausgeschickt, wird folgende Maßnahme vorgeschlagen: Da der Radweg in der Rödelheimer Landstraße nicht der Nutzungspflicht unterliegt, ist eine Führung des Radverkehrs über besagte Verkehrsinsel nicht mehr notwendig. Um eine alternative Verkehrsführung zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Radfahrbüro folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Radweg - ohne Benutzungspflicht - wird an geeigneter Stelle auf die Rödelheimer Landstraße geführt und durch Markierungen für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. 2. Im Haltebereich der Ampel wird für den Radverkehr eine vorgelagerte Haltezone eingerichtet. 3. Das nach der Aufhebung der Benutzungspflicht obsolete und verwirrende Verkehrszeichen "Radweg Ende" auf der westlichen Seite der Kreuzung wird entfernt. 4. Das Verkehrsschild "Tempo 30" am Beginn der Sternbrücke wird vorverlegt auf den Beginn der Bushaltestelle, um den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, dass auch im Bereich der Bushaltestelle mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 366 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 Aktenzeichen: 32 1
Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort „Schulprovisorium“ Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 571/7 vom 21.09.2015 Betreff: Bodenuntersuchungen im Bereich Bebauungsplan Nr. 904 - Nördlich Kollwitzstraße - Standort "Schulprovisorium" Westhausen Vorgang: V 984/14 OBR 7; ST 870/14 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen im oben genannten Gebiet zugänglich zu machen. Begründung: In der Stellungnahme ST 870 vom 04.07.2014 erläutert der Magistrat, dass in dem Baugebiet keine nennenswerten Bodenbelastungen erwartet werden, aber Zweifel an einer für eine Bebauung erforderliche Bodendichte bestehen. Mittlerweile sollen auf dem Areal keine Wohnungen, sondern ein sogenanntes "Schulprovisorium" errichtet werden. Der Ortsbeirat möchte in Erfahrung bringen, ob Schadstoffbelastung und Bodendichte die Errichtung einer Schule möglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.03.2014, V 984 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 296 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1100 Aktenzeichen: 61 00
Den Spielplatz am Westring aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4680 entstanden aus Vorlage: OF 584/7 vom 18.10.2015 Betreff: Den Spielplatz am Westring aufwerten Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit der Vonovia den Spielplatz am Westring (hinter dem leer stehenden ehemaligen Kiosk) mit attraktiven Spielgeräten und Sitzgelegenheiten auszustatten. Begründung: Die trostlose Situation am Westring in Westhausen wird untermauert durch einen vernachlässigten Spielplatz, der nicht dazu einlädt, dass sich Kinder und Eltern dort aufhalten. Er ist dunkel und hat außer einem Sandkasten mit verdrecktem Sand und einer Bank nichts zu bieten. Bewohnerinnen und Bewohner des Westrings zeigten bei einer Begehung die armselige Situation des Spielplatzes, die es Familien kaum sinnvoll erscheinen lässt, diesen zu nutzen. Dabei erscheint diese Fläche für Kinder durchaus geeignet, weil sie nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen liegt und damit keine Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 81 Aktenzeichen: 67 2
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