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Verkehrsmessungen auf der WestHöchster Straße/Alt-Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7723 entstanden aus Vorlage: OF 1349/6 vom 10.11.2025 Betreff: Verkehrsmessungen auf der West-Höchster Straße/Alt-Zeilsheim 1. Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der West-Höchster Straße/Alt-Zeilsheim automatisierte Verkehrszählungen (bspw. mit Viacount) über einen mehrtägigen Zeitraum und an verschiedenen Straßenabschnitten durchzuführen, um die Anzahl und die dabei gefahrenen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu ermitteln. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, über die Ergebnisse der Verkehrskontrollen der Jahre 2023 und 2024 für diesen Bereich nach den Kriterien "Anzahl der Messungen", "gemessene Fahrzeuge", "Verwarnungen" und "Übertretungsquote" zu berichten. Begründung: Wie an vielen verkehrsreichen Straßen weichen die Berichte der Anwohner von der objektiven Messung durch Geschwindigkeitskontrollen ab. Insbesondere während der Abend- und Nachtstunden wird selten überwacht, was zu Beschwerden durch die Anwohner führt. Durch die verschiedenen Straßensituationen a) vor der Käthe-Kollwitz-Schule, b) gerader Verlauf im Bereich der "Kolonie", c) Gefälle Richtung Sindlingen bis zur Annabergstraße und d) Engstelle im Bereich der katholischen Kirche werden die gefahrenen Geschwindigkeiten unterschiedlich wahrgenommen. Objektiv erhobene Daten unterstützen den Ortsbeirat dabei, die Bürgerbeschwerden gezielt zu analysieren und zu beantworten sowie auf Basis der ermittelten Werte geeignete Vorschläge für eventuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Lage zu entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Verkehrsmessungen auf der WestHöchster Straße/Alt-Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7723 entstanden aus Vorlage: OF 1349/6 vom 10.11.2025 Betreff: Verkehrsmessungen auf der West-Höchster Straße/Alt-Zeilsheim 1. Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der West-Höchster Straße/Alt-Zeilsheim automatisierte Verkehrszählungen (bspw. mit Viacount) über einen mehrtägigen Zeitraum und an verschiedenen Straßenabschnitten durchzuführen, um die Anzahl und die dabei gefahrenen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu ermitteln. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, über die Ergebnisse der Verkehrskontrollen der Jahre 2023 und 2024 für diesen Bereich nach den Kriterien "Anzahl der Messungen", "gemessene Fahrzeuge", "Verwarnungen" und "Übertretungsquote" zu berichten. Begründung: Wie an vielen verkehrsreichen Straßen weichen die Berichte der Anwohner von der objektiven Messung durch Geschwindigkeitskontrollen ab. Insbesondere während der Abend- und Nachtstunden wird selten überwacht, was zu Beschwerden durch die Anwohner führt. Durch die verschiedenen Straßensituationen a) vor der Käthe-Kollwitz-Schule, b) gerader Verlauf im Bereich der "Kolonie", c) Gefälle Richtung Sindlingen bis zur Annabergstraße und d) Engstelle im Bereich der katholischen Kirche werden die gefahrenen Geschwindigkeiten unterschiedlich wahrgenommen. Objektiv erhobene Daten unterstützen den Ortsbeirat dabei, die Bürgerbeschwerden gezielt zu analysieren und zu beantworten sowie auf Basis der ermittelten Werte geeignete Vorschläge für eventuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Lage zu entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Grünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4764 entstanden aus Vorlage: OF 874/6 vom 08.11.2023 Betreff: Grünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel Nr. 21/21a (Pfaffenwiese/Einmündung der Lenzenbergstraße) so zu verlängern, dass auch weniger mobile Menschen und Kinder genügend Zeit zum gefahrlosen Überqueren der Pfaffenwiese bekommen. Begründung: Der durch eine Ampel gesicherte Fußgängerüberweg über die Pfaffenwiese ist Teil des Zeilsheimer Schulwegeplans. Die Grünphase zur Querung der Pfaffenwiese beträgt momentan circa drei Sekunden. Das bedeutet, dass der Fußgänger bereits wieder Rot sieht, wenn er nur die Mitte der circa acht Meter breiten Fahrbahn erreicht hat. Diese Tatsache führt bei den Passanten zu einem Gefühl der Unsicherheit, manche kehren um, besonders Ältere geraten in Panik, Jüngere sind verunsichert. Eine Ausweitung der Grünphase sollte diesen Mangel beseitigen helfen, ohne den Verkehrsfluss auf der Pfaffenwiese oder im Kreuzungsbereich Annabergstraße/Lenzenbergstraße wesentlich zu beeinflussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 545 Aktenzeichen: 32-1
Löschwasserhydrant gegen Falschparker sichern
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4763 entstanden aus Vorlage: OF 873/6 vom 13.11.2023 Betreff: Löschwasserhydrant gegen Falschparker sichern Der Magistrat wird gebeten, den Löschwasserhydranten auf der Pfaffenwiese vor dem e vangelischen Gemeindehaus durch geeignete Maßnahmen (bspw. Poller oder Stahlbügel) vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Der Löschwasserhydrant vor dem evangelischen Gemeindehaus (siehe Foto) wird immer wieder von Autofahrern zugeparkt und wäre im Brandfall nicht nutzbar. Eine geeignete Absicherung sollte deshalb zeitnah installiert werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 536 Aktenzeichen: 66-3
Ausfahrt Risselsteinweg auf die Pfaffenwiese absichern
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4765 entstanden aus Vorlage: OF 875/6 vom 08.11.2023 Betreff: Ausfahrt Risselsteinweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, auf der Pfaffenwiese die durch geparkte Autos verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Risselsteinweg durch entsprechende Maßnahmen (bspw. Poller oder Stahlbügel) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Risselsteinwegs beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch geparkte Kraftfahrzeuge verursacht wird. Durch die Installation von Pollern oder Stahlbügeln insbesondere im östlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe und damit Verkehrssicherheit geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 538 Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten
Antrag vom 11.11.2023, OF 876/6 Betreff: Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten Jüngst wurde in der Presse im Rahmen eines Artikels über Pilzbefall an Frankfurts Stadtbäumen berichtet, dass es mittelfristig in Frankfurt keine Rosskastanien mehr geben würde. Nach Miniermotte und Hitze sei es nun Pilzbefall, der es notwendig mache, reihenweise Kastanien zu fällen. Der Niedergang der Bäume erfolge recht schnell, so dass die verkehrstechnisch notwendigen Fällungen oft überraschend kommen. Neben anderen Baumarten scheint besonders die Rosskastanie anfällig zu sein. Auch im Frankfurter Westen gibt es viele Rosskastanien, wie die fast 100 Jahre alte Kastanienallee an der Pfaffenwiese und die noch älteren Kastanien am Welschgraben in Zeilsheim. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen: - Wie ist der aktuelle Zustand der Kastanien im Frankfurter Westen, insbesondere in Zeilsheim? Gibt es eine Perspektive? - Wie wird eine Überwachung gewährleistest, damit eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen werden kann? - Wie, in welchem Umfang und mit welchen Baumarten wird bei einer Fällung nachgepflanzt? Begründung: Gerade in Zeilsheim besteht eine große Identifizierung der Anwohner*innen und der Bevölkerung mit den Rosskastanien und man möchte Auskunft über die Perspektive haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 794 2023 Die Vorlage OF 876/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110
Anregung vom 12.09.2023, OA 383 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 12.09.2023 Betreff: Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Vorgang: Beschl. d. Stv-V., § 4520/19 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019, § 4520, per Anhörung darüber informiert, dass o. g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o. g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenverssammlung beschließen: 1. Die Vorlage M 110 wird bis zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? b) Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergeben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreicht . Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 580 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ältestenausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 749 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 383 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU, LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 110 = Annahme ohne Zusatz, NR 749 = Ablehnung, OA 383 = Annahme) BFF-BIG (M 110 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Ältestenausschusses am 28.09.2023, TO I, TOP 4 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3800, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 23-21
Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4179 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen auf Höhe des Pflugspfads. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren circa 300 Meter langem Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u. a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen den Hausnummern 20 bis 40 zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2019 Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 808/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände an der A 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule) betroffen sind, sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2198 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 608 Aktenzeichen: 79-3
Hundekotbeutelspender für Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3669 entstanden aus Vorlage: OF 697/6 vom 27.02.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: 1. Blauländchenstraße (siehe Lageplan) 2. Pfaffenwiese (siehe Lageplan) Paten zur Betreuung der Hundekotbeutelspender sind dem Ortsbeirat bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellungen von Hundekotbeutelspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1235 Aktenzeichen: 32-0
Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 21.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr zu prüfen und zu berichten, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann. Begründung: Geparkte Fahrzeuge, die sowohl Gehwege als auch einen breiten Teil der Straßenflächen versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße/Höhe Friedhof Zeilsheim ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (siehe Abbildung 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), aufzunehmen, sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucherinnen und Besuchern des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern. Abbildung 1: Luftbild zur Darlegung des Problemabschnittes sowie des direkten Weges (Quelle: Google Maps) Abbildung 2: Luftbild zur Darstellung des Umweges (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2280 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2996 entstanden aus Vorlage: OF 610/6 vom 16.10.2022 Betreff: Zeilsheim: Falschparken in der Welschgrabenstraße Die Welschgrabenstraße ist eine Straße, die vom Froschbrunnenplatz am Friedhof vorbei in die Felder und die dortigen Schrebergärten führt. Sie ist so schmal, dass beim Parken kaum die notwendige Straßenbreite frei bleibt. Selbst ein einziges falsch geparktes Auto kann so die Durchfahrt verhindern. Nach Beobachtungen von Nutzern und Spaziergängern geschieht dies häufiger. Kann am Anfang der Straße noch über das Schotterbett eines Grundstücks ausgewichen werden, ist dies weiter in Richtung Friedhof nicht mehr möglich. Einsätze der anliegenden Feuerwehr wurden so bereits behindert. Die Feuerwehr dokumentiert die Fälle und gibt gerne Auskunft darüber. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um unzulässiges Parken in der Welschgrabenstraße zu unterbinden. Neben Kontrollen sollten auch geeignete bauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Begründung: Da es in unmittelbarer Umgebung, u. a. am Parkplatz des Friedhofs, offensichtlich ausreichende Parkmöglichkeiten gibt, besteht kein Grund, Falschparken an dieser Stelle zu tolerieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 417 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2581 entstanden aus Vorlage: OF 559/6 vom 21.08.2022 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim Laut Anwohnerinnen und Anwohnern wird auf der Hofheimer Straße von der Autobahn oder der Landstraße kommend vielfach zu schnell in den Ort hineingefahren. Die Situation sei gefährlich und habe sich in jüngster Zeit verschlimmert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf dem Stück zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim zunächst temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um ein zuverlässiges Bild der Situation zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn darüber hinaus in Zukunft dauerhafte Tempomessanlagen in diesem Bereich installiert werden könnten. Begründung: Es ist ein viel beobachtetes Phänomen, dass in Eingangsbereichen von Ortschaften zu schnell gefahren wird, weil viele, die von der Autobahn oder der Landstraße kommen, ihre eigene Geschwindigkeit schlecht einschätzen. Da solche Beobachtungen auch an der Hofheimer Straße in der Vergangenheit schon öfter geschildert wurden, bietet es sich an, an dieser brisanten Stelle Geräte zur dauerhaften Tempomessung zu installieren. Damit wäre das Problem, am ehesten in den Griff zu bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2798 Aktenzeichen: 32 1
Müllbeseitigung entlang der Hoechster-Farben-Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2575 entstanden aus Vorlage: OF 570/6 vom 27.08.2022 Betreff: Müllbeseitigung entlang der Hoechster-Farben-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Hoechster-Farben-Straße auf der Bahnseite von Höchst bis zur Bleiwerksbrücke (Hoechster-Farben-Straße/Einmündung Pfaffenwiese) mindestens einmal jährlich, z. B. nach dem Vegetationsschnitt, den Müll aus dem Randstreifen zu entfernen. Begründung: Ohne regelmäßige Reinigung sammelt sich hier der Müll schon über Jahre und es wird immer unansehnlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2695 Aktenzeichen: 79 4
Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern!
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 466/6 vom 04.05.2022 Betreff: Zeilsheim: Sicher Radfahren an der Pfaffenwiese - Falschparker verhindern! Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Radwegs auf der Pfaffenwiese zwischen Hahnbergweg und Kegelbahn durch entsprechende Maßnahmen gegen widerrechtliche Nutzung durch parkende Kraftfahrzeuge zu sichern. Begründung: Der separat markierte Radweg auf der Pfaffenwiese wird im o. a. Abschnitt immer wieder durch illegal parkende Kraftfahrzeuge zugestellt, und die Radfahrer werden gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und sich damit einer erhöhten Unfallgefahr auszusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1892 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7114 entstanden aus Vorlage: OF 1444/6 vom 12.12.2020 Betreff: Zeilsheim: Kindern mehr Sicherheit bieten - Fahrradbügel am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Ecke Klosterhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den etwa zehn Meter langen Straßenabschnitt der Klosterhofstraße zwischen Fußgängerüberweg und Eingang Kinderladen Regenbogenwelt durch Fahrradbügel gegen unerlaubtes Parken abzusperren. Begründung: Auf dem genannten Straßenstück, unmittelbar am Eingangstor des Kinderladens, wird trotz absolutem Halteverbot immer wieder illegal geparkt. Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll den Kindern ein ungehinderter Blick auf den Straßenverkehr und eine sichere Querung des Fußgängerüberwegs ermöglicht werden. Die bereits im Oktober letzten Jahres erfolgte analoge Installation von Fahrradbügeln am Fußgängerüberweg Blauländchenstraße/Alt-Zeilsheim hat sich nach Angaben der Kinderbeauftragten sehr bewährt und sollte auch im Bereich des Fußgängerüberwegs Klosterhofstraße zur Sicherheit der querenden Fußgänger eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1081 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 „Sedelhof“
Antrag vom 17.08.2020, OF 1348/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof" Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zum Abriss der Gebäude der Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 vertraulich zu beantworten: - Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr.16 Zeilsheim vom 14. April 1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht? - Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde. Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt? - Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen? - Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr 16 Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zu Lasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt? Begründung: Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft, bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedel Hoff" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1721 2020 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Radweg Hofheimer Straße am Ortseingang von Hofheim kommend sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5685 entstanden aus Vorlage: OF 1193/6 vom 06.01.2020 Betreff: Zeilsheim: Radweg Hofheimer Straße am Ortseingang von Hofheim kommend sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die erst vor circa einem Jahr eingerichteten Parkplätze auf dem Bürgersteig auf der in Fahrtrichtung Zeilsheim rechten Seite der Hofheimer Straße wieder zu entfernen und die frei werdende Fläche für den Fahrradverkehr nutzbar zu machen. Erst kurz vor der Kreuzung mit dem Steinkopfweg soll der Radverkehr dann auf die Straße geleitet werden. Begründung: Die Situation ist derzeit gefährlich, weil der von Hofheim kommende Radverkehr im Moment an einer äußerst ungünstigen Stelle auf die Straße geleitet wird. Es wird eng, die Autos haben noch eine hohe Geschwindigkeit, der Verkehr ist zumindest im Berufsverkehr sehr dicht. Etwas später an der Einmündung des Steinkopfwegs wäre die Situation wenigstens etwas übersichtlicher. Von der Maßnahme wären nur circa drei bis fünf Parkplätze wirklich betroffen und der Gewinn an Sicherheit wäre erheblich. . Bildquelle: Google Street View Auf dem Bild ist das Schild "Fahrradweg Ende" zu erkennen, das bedeutet, die Radfahrerinnen und Radfahrer müssen an dieser Stelle auf die Straße. Es wäre sicherer, den Radweg noch auf dem Bordsteinweg zu führen, der in diesem Bereich noch breit genug ist, und erst kurz vor der nächsten Kreuzung auf die Straße zu leiten. Dann könnte das Parken auf dem Weg allerdings nicht mehr zugelassen werden. Im Bild betrifft dies zwei Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 781 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen auf der Hofheimer Straße
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5430 entstanden aus Vorlage: OF 1159/6 vom 10.11.2019 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen auf der Hofheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Hofheimer Straße in Zeilsheim Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, auch in den Nachtstunden. Begründung: Aus dem Stadtteil wird Folgendes vorgebracht: "Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohner in der Hofheimer Straße möchte ich Sie dringend bitten, über eine Geschwindigkeitskontrolle und Geschwindigkeitsbegrenzung nachzudenken und diese durchzuführen! Die Autos rasen mit zum Teil 80 km/h auch nachts an unserem Haus vorbei! Es ist oft unerträglich, sodass man nachts von dem Aufheulen eines Motorrades wach wird oder weil nochmal Gas gegeben wird, um ganz schnell noch über die Ampel zu schießen! Über die Feinstaubbelastung, der wir ausgesetzt sind, will ich gar nicht reden! Ich lade Sie gerne zu mir nach Hause ein, um sich selbst ein Bild zu machen! Den Feinstaub können Sie bei mir in der Wohnung gerne betrachten, der liegt täglich auf meiner Fensterbank! Ich kann kaum bei offenem Fenster fernsehen, dann muss ich abends den Fernseher so laut machen, dass man meinen könnte, ich wäre schwerhörig! Bitte kümmern Sie sich darum, dass sich etwas ändert, es ist wirklich unerträglich, und es wundert mich, dass es in den letzten 20 Jahren nicht in Betracht gekommen ist, hier mal einen Blitzer aufzustellen! Eine bessere Geldeinnahmequelle gibt es im Moment kaum in Zeilsheim! Ich hoffe auf Ihre Hilfe und danke Ihnen für die Mühe und verbleibe mit freundlichem Gruß". Dem ist nichts hinzuzufügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 515 Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5255 entstanden aus Vorlage: OF 1133/6 vom 02.10.2019 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüst en, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell Rot zeigt und nur beim Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sogenannten Blitzanhängers hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Ampelanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Besserer Sonnenschutz in der Käthe-Kollwitz-Schulturnhalle
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4863 entstanden aus Vorlage: OF 1068/6 vom 28.07.2019 Betreff: Zeilsheim: Besserer Sonnenschutz in der Käthe-Kollwitz-Schulturnhalle Der Magistrat wird gebeten, den Sonnenschutz an den Fenstern in der Turnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule zu verbessern. Der Sonnenschutz sollte so ausgelegt sein, dass die speziellen Anforderungen der Schule und der Vereine berücksichtigt werden . Die Vereine empfehlen die Installation eines Vorhanges an der Stirnseite (Fenster zur Klosterhofstraße) und einer Verdunklungsfolie an der Längsseite (Schulhof). Begründung: Die Schulturnhalle der Käthe-Kollwitz-Schule wird im Vereinsbetrieb auch von einer Rollstuhl-Tischtennismannschaft genutzt. Es finden in Zeilsheim in dieser Sportart auch Bundesligaspiele statt. Der Stadtteil hat sich zu einem wichtigen Standort für Rollstuhl-Tischtennis entwickelt. Die Anforderungen der inklusiven Sportler sind jedoch in der bisherigen baulichen und technischen Umsetzung nicht umfassend berücksichtigt. Die Stirn- und Längsseite verfügt über außen liegende Lamellenjalousien. Diese lassen aber am Rand zum Fensterrahmen noch zu viel Sonnenlicht herein. Zudem ist bei kälteren Temperaturen und bei böigem Wind die Funktion der Jalousien zu deren Schutz außer Kraft. Ein geeigneter Vorhang an der Stirnseite könnte den Sportlern helfen. Aufgrund der Rauchabzugsfenster an der Längsseite kann kein Vorhang installiert werden. Mit Verdunklungsfolien an den Fenstern könnte auch hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 198 Antrag vom 10.10.2021, OF 210/6 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 887 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 1007/6 vom 16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich der Boehleschule); - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst); - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen); - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt); - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus); - West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg); - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen
Antrag vom 23.04.2019, OF 1005/6 Betreff: Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umgerüstet werden kann, dass diese im Nachtbetrieb für den Verkehr generell "Rot" zeigt und nur für sich nähernde Kraftfahrzeuge mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf "Grün" schaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese besonders in den Nachstunden mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage zu einer "Pförtnerampel" mit entsprechenden Sensoren und die Verwendung einer intelligenten Schaltung sollten zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2019 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern
Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4480 entstanden aus Vorlage: OF 969/6 vom 11.03.2019 Betreff: Zeilsheim: Sicherheit für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim verbessern D er Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, damit die Probleme für den Radverkehr im Bereich Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim besprochen und Lösungen gefunden werden können. Begründung: Von einem Radfahrer, der die Strecke im Berufsverkehr täglich benutzt, wird Folgendes vorgebracht: Das Linksabbiegen von der Hofheimer Straße am Ortsausgang von Zeilsheim in den Feldweg nach Kriftel sei für Radfahrerinnen/Radfahrer gefährlich. Diese Einschätzung ist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr gut nachvollziehbar. Als eine Lösungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, auf der in Fahrtrichtung Hofheim linken Seite den recht breiten Bürgersteig als Radweg für beide Richtungen zu gestalten. Ebenfalls als problematisch beschrieben wird die Fahrt in die andere Richtung. Hier ist der neuralgische Punkt die Kreuzung der Hofheimer Straße mit der Straße Alt-Zeilsheim. Will man mit dem Fahrrad von der Hofheimer Straße kommend links in die Straße Alt-Zeilsheim abbiegen (zum Münsterer Weg), so würde man häufig von Autos geschnitten, die von rechts kommen und die Fahrräder übersehen. Auch diese Bedenken sind nachvollziehbar. Hier wird vorgeschlagen, die Radwegeführung durch die Flanbrechtstraße zu verlegen. Dies würde möglicherweise auch das o. a. Problem lösen können. Der Ortsbeirat kann sich so ohne Weiteres keine der Problemlösungen zu eigen machen. Die Durchführung eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern hat sich in der Vergangenheit oft bewährt, um zu durchführbaren Lösungen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1337 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule
Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 970/6 vom 07.01.2019 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Schulwegsicherung Käthe-Kollwitz-Schule Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Stadtschulamts, der Schulleitung, der Kinderbeauftragten, Elternvertretern und dem Ortsbeirat zur Schulwegsicherung durchzuführen. Im Wesentlichen sollen folgende zwei Schwerpunkte besprochen werden: 1. Fußgängerüberwege für die Einmündungen Blauländchenstraße/Klosterhofstraße, Alt-Zeilsheim/Welschgrabenstraße sowie Frankenthaler Weg/Kranentrank; 2. Situation aufgrund der Falschparker rund um die Käthe-Kollwitz-Schule. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Ortsbeirat zugegangen mit der Bitte, die Schulwege in Zeilsheim sicherer zu machen. Auf Nachfrage bei der Kinderbeauftragten wurde klar, dass diese Forderungen nachvollziehbar sind. Daher scheint es geboten, vor Ort die Situation mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, um dann einen geeigneten Vorschlag für die Beordnung des Schulverkehrs zu erlangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.11.2021, OF 251/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführung der Ortsvorsteherin, dass bezüglich der Angelegenheit bereits vor geraumer Zeit ein Ortstermin stattgefunden hat, dient zur Kenntnis. b) Die Angelegenheit wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 18.11.2018 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 1. Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.02.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbe zirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o. g. Standorten festgestellt. Ein fragwürdiger "Rekord" wurde mit einer Messung in der Oeserstraße erreicht, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo-40-Strecke mit 159 km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der Vorlage ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit dem 21.02.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit dem 05.12.2017 (zum Stand der Stellungnahme am 06.08.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der Vorlage ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum der Stellungnahme noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war, bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.02.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20 Prozent der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Antrag vom 16.04.2019, OF 1007/6 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Feuerwehrausfahrt vor Falschparkern sichern
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2856 entstanden aus Vorlage: OF 633/6 vom 22.02.2018 Betreff: Zeilsheim: Feuerwehrausfahrt vor Falschparkern sichern Der Magistrat wird gebeten, durch das Aufstellen von weiteren Pollern oder das Aufbringen von schraffierten Fahrbahnmarkierungen den Ausfahrtsbereich der Freiwilligen Feuerwehr Zeilsheim vor Falschparkern zu sichern und damit den Einsatzfahrzeugen eine ungehinderte Ausfahrt zu gewährleisten. Der betroffene Bereich befindet sich sowohl zwischen dem Feuerwehrhaus und der Liegenschaft Klosterhofstraße 36 als auch bis zur Liegenschaft Klosterhofstraße 31 auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Begründung: Sowohl die Freiwillige Feuerwehr als auch Anwohner der Klosterhofstraße werden bei der Ausfahrt durch im genannten Bereich parkende Autos zum Teil massiv behindert. Gerade für die Freiwillige Feuerwehr muss aber gewährleistet sein, dass ein schnelles Ausrücken im Notfall möglich ist. Auch ein schriftlicher Hinweis seitens der Feuerwehr, der an falsch parkenden Autos hinterlassen wurde, blieb bisher ohne erkennbaren Erfolg, sodass eine bauliche Maßnahme erforderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1033 Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Piktogramme für Radwege
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 588/6 vom 06.02.2018 Betreff: Zeilsheim: Piktogramme für Radwege Der Magistrat wird gebeten, sowohl auf den nachfolgend genannten Fahrradwegen als auch auf den parallel verlaufenden Fahrbahnen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) West-Höchster Straße in Richtung Sindlingen; b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen. Begründung: Die Erfahrungen nach dem Wegfall der Benutzungspflicht für die oben genannten Radwege zeigen eine erhöhte Verunsicherung und Irritation bei den Radfahrern, ob der bisher genutzte separate Fahrstreifen überhaupt noch befahren werden darf. Durch das Aufbringen von Piktogrammen sollte hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden, um den Radfahrern, die nicht auf der belebten Fahrbahn fahren wollen, mehr Sicherheit zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 930 Aktenzeichen: 66 7
Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 entstanden aus Vorlage: OF 491/6 vom 22.10.2017 Betreff: Ortsbezirk 6: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung für alle Standorte im Ortsbezirk 6 (aktuell in der Pfaffenwiese und in der Oeserstraße) vorzustellen. Dabei sollte aufgeschlüsselt werden, wie viele Fahrzeuge mit welcher Geschwindigkeit gemessen wurden. Begründung: In der Pfaffenwiese wurde im Oktober 2017 an zwei Standorten der neue Blitzanhänger der Stadtpolizei aufgestellt, der über mehrere Tage den Verkehr überwacht hat. Dies wurde positiv von der Bevölkerung aufgenommen und intensiv in den sozialen Medien diskutiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070
Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben!
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 465/6 vom 28.08.2017 Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und damit schnellen Radfahrerinnen/Radfahrern die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordsteinradwege sollen jedoch weiter für Radfahrerinnen/ Radfahrer nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen. Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sich für die sie benutzenden Radfahrerinnen/Radfahrer aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher darstellen als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende Radfahrerinnen/Radfahrer sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur mit Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich möchte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller Fahrradfahrerinnen/Fahrradfahrer zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordsteinradweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den Radfahrerinnen/Radfahrern Rechnung getragen werden, die in langsamem Tempo weiter auf dem Bordsteinradweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2309 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege
Antrag vom 31.07.2017, OF 446/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pfaffenwiese zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg zu sanieren. (Ausgenommen davon die Kreuzung Lenzenbergstraße/Annabergstraße, die 2015 erneuert wurde) Entsprechende Planungen und finanzielle Mittel sollten in den kommenden Haushalt eingestellt werden, damit die Sanierung entsprechend der Ressourcen bis 2019 erfolgen kann. Bei dieser Sanierung sollen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden: - Abbau der hochgesetzten Radwege. - Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn. - Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreie Bushaltestellen. Begründung: Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§3, Absatz 2, Satz 7) hat der Ortsbeirat das Vorschlagsrecht bei der Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, sowie von Straßenoberflächen. Die Straße Pfaffenwiese ist zuletzt durch den Austausch von Versorgungsleitungen zwischen der Jahrhunderthalle und Kellerskopfweg in einen Asphaltflickenteppich verwandelt worden. Die Radwege (ohne Benutzungspflicht) sind durch die Wurzelaufbrüche der Kastanien kaum noch gefährdungsfrei nutzbar. Diese Radwege zurückzubauen und die freigewonnene Fläche zur Hälfte der Fahrbahn und zur anderen Hälfte dem Grünstreifen/den Kastanien zu Gute kommen lassen, ist eine denkbare Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wurde zurückgezogen.
Zeilsheim: Umbau der Haltestellen „Lenzenbergstraße“ zurückstellen
Antrag vom 31.07.2017, OF 447/6 Betreff: Zeilsheim: Umbau der Haltestellen "Lenzenbergstraße" zurückstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den für 2018 geplanten Umbau der Bushaltestellen Lenzenbergstraße zurückzustellen, bis die Straße "Pfaffenwiese" saniert wurde und der Radweg umgebaut wurde. (vgl. OF 446/6 / 17) Begründung: Die Planungen für die beiden Bushaltestellen Lenzenbergstraße in der Pfaffenwiese sehen vor, dass vor und hinter der Haltestellen der Radverkehr auf die Straße umgeleitet wird. Die langfristigen Planungen sehen allerdings vor, den gesamten Radverkehr auf die Pfaffenwiese zu verlegen. Dazu müssten aber bei der nächsten Sanierung der Straße der Radweg zurückgebaut werden. Die Haltestellen jetzt umzubauen, würden die Planungen für den Rückbau behindern bzw. unmöglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat (vgl. OF 446/6, TOP 24.). Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wurde zurückgezogen.
Zeilsheim: Straßenverwerfung an der Kreuzung Anschlussstelle Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1744 entstanden aus Vorlage: OF 423/6 vom 29.05.2017 Betreff: Zeilsheim: Straßenverwerfung an der Kreuzung Anschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Hessen Mobil eine Lösung zu finden, die Verwerfungen/Spurrillen im Bereich der Kreuzung Hofheimer Straße/ Autobahnanschlussstelle Frankfurt-Zeilsheim (von Wiesbaden kommend/nach Frankfurt fahrend) zu beseitigen. Begründung: Die Oberfläche der aus Richtung Wiesbaden kommenden Fahrbahn der Autobahnabfahrt Frankfurt-Zeilsheim und die der Fahrbahn an der Kreuzung in Richtung Hofheim/Kriftel sind durch den schweren Lkw-Verkehr bereits stark in Mitleidenschaft genommen worden. Die Straße wirft im Kreuzungsbereich große Wellen. Die von Zeilsheim in Richtung Frankfurt abbiegenden Verkehrsteilnehmer werden ordentlich durchgeschüttelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1894 Aktenzeichen: 66 0
Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1527 entstanden aus Vorlage: OF 381/6 vom 10.04.2017 Betreff: Zeilsheim: Aufenthaltsqualität in der Feldgemarkung Vorgang: OIB 254/14 OBR 6; ST 1128/14; OM 4320/15 OBR 6; ST 1466/15; NR 289/17 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf den im Geschäftsgang befindlichen Antrag NR 289 "Mehr Sitzbänke im öffentlichen Raum für alle! Besondere Sensibilität für die Mobilität von Seniorinnen und Senioren" die seit vielen Jahren vom Ortsbeirat geforderten Sitzbänke in der Feldgemarkung Zeilsheim (in der Verlängerung der Blauländchenstraße und der Welschgrabenstraße sowie am alten Krifteler Weg) aufzustellen. Begründung: Die Feldgemarkung am westlichsten Stadtrand Frankfurts lädt zu Spaziergängen und Radtouren ein. Die Felder und Wiesen eignen sich hervorragend zur Naherholung. Leider wurden vor vielen Jahren die dort vorhandenen Bänke entfernt, sodass ältere oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger kaum mehr eine Chance auf Erholung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2014, OIB 254 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1128 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4320 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1466 Antrag vom 15.03.2017, NR 289 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1411 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1525 entstanden aus Vorlage: OF 378/6 vom 09.04.2017 Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen/Autofahrer an der Baustelle i n der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit einigen Wochen ist die Pfaffenwiese am Ortseingang von Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren Hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurückhält, wenn die Busse von Zeilsheim in Richtung Unterliederbach Grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (der weiße Querstrich bedeutet Rot, die senkrechte Anordnung bedeutet Grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn sie ein Bus anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele Autofahrerinnen/Autofahrer an diese Busampel heran und dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen. Diese ist aber auf Grün geschaltet, wenn bei der Busampel der Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren, ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhren Mitglieder des Ortsbeirats, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgendetwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1285 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1241 entstanden aus Vorlage: OF 305/6 vom 29.01.2017 Betreff: Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Markierung des Radweges in der Pfaffenwiese - aus Richtung Jahrhunderthalle kommend und in Richtung Ortsmitte führend - an der Kreuzung mit der Lenzenbergstraße zu verbessern, um zu verhindern, da ss Fahrradnutzer auf den Bürgersteig im Bereich der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 fahren. Begründung: Aktuell endet der markierte Radweg vor der Lichtsignalanlage in Höhe des Gemeindezentrums und beginnt nach dem Drogeriemarkt und der Bäckerei mit dem abgesetzten Radweg erneut. Das Zwischenstück im Bereich der Pfaffenwiese 103 ist nicht extra markiert. Die Markierung bei der Fußgängerampel an der Einmündung mit der Lenzenbergstraße suggeriert jedoch dem Radfahrenden, dass sein Radweg auf dem Bürgersteig fortgeführt wird. Dies führt oft zu Problemen, wenn Fahrradfahrer unmittelbar vor dem Drogeriemarkt auf Fußgänger treffen, die gerade das Geschäft in Richtung Lichtsignalanlage verlassen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 844 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Vorplanung Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg
Antrag vom 11.11.2016, OF 248/6 Betreff: Zeilsheim: Vorplanung Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Vorgang: OI 63/15 OBR 6; B 341/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld der Sanierung der Straße Alt-Zeilsheim (Abschnitt Hofheimer Straße -Pfortengartenweg) eine Verkehrszählung durchzuführen, die Aufschluss darüber gibt, wie viel Fahrzeuge die Straße insbesondere entgegen der Hauptverkehrsrichtung nutzen. Die Verkehrszählung soll als Grundlage für die Entscheidung der zukünftigen Verkehrsführung dienen. Begründung: Der nächste Bauabschnitt der Straße Alt-Zeilsheim soll im kommenden Jahr folgen. Eine Sanierung ergibt die Möglichkeit die grundlegende Verkehrsführung zu überdenken. Aktuell ist der kleine Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg für den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Durch abgestellte Fahrzeuge ist die Straße jedoch so verengt, dass es gerade zu den Hauptverkehrszeiten zu Rückstaus kommt. Entgegen der Hauptverkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge blockieren oft die vielen Busse, die dort auch eine Haltestelle haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 21.04.2015, OI 63 Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 341 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 15 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Vorlage OF 248/6 vorerst zurückzustellen und die Ortsvorsteherin zu beauftragen, einen Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertreter der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg zu organisieren. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 248/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit Vertreterinnen/Vertretern der zuständigen Fachämter in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt zwischen der Hofheimer Straße und dem Pfortengartenweg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 248/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und REP gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 752 entstanden aus Vorlage: OF 223/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die vier vorhandenen Längsparkplätze in Schrägparkplätze geändert werden, um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender städtischer Flächen ein bis zwei weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als dritte Maßnahme soll das Parken in der Kurve verhindert und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken im Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim, zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg gelegen, ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Direkt vor dem Garagenhof gibt es vier Parkplätze, die längs des Bürgersteigs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig hat dort keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 115 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre in der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens dreimal 24 Stunden an mindestens zwei mittleren Werktagen und einem Samstag außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort für die Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 wie auch eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten vier Jahre beigefügt werden. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema. Unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage dazu sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 214 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 425 Aktenzeichen: 61 10
Ideen
Endlich Verkehrsberuhigung auf der Pfaffenwiese
Die Pfaffenwiese in Zeilsheim wird tagein, tagaus als Viertelmeilenstrecke, Rennstrecke und Poserstrecke genutzt. Aufheulende Motoren, schnelles Beschleunigen und weit mehr als die erlaubten 50 bzw. 30 km/h wird gefahren. Für die Anwohner eine Zumutung sowohl Gefahr, da Zebrastreifen, Ampeln, Kinder & Co. einfach ignoriert werden. Das Problem ist hinlänglich und seit Jahren bekannt, aber wie so vieles in den westlichen Vororten bleibt das Thema auf der Strecke und nix passiert. Tempo 30 einzuführen, dann aber nicht konsequent durchzusetzen, hilft leider überhaupt nicht. Dazu kommt das Problem, dass an der Bechtenwaldstrasse, Höhe Rewe und Tipico, jeden Abend ein Hotspot dieser Typen stattfindet, alles quer zugeparkt wird und uns Anwohnern an die Gärten und Häuser gepinkelt, überall Müll hinterlassen wird und man sich kaum traut, diese Gruppen anzusprechen. Hier muss dringend etwas passieren! Die Anwohner der Pfaffenwiese haben ein Recht darauf in ihrem Wohngebiet sicher die Straße queren zu können und nicht von Rasern und Posern belästigt zu werden. Feste Blitzer, Bodenschweller, Videoüberwachung… Es gibt Möglichkeiten!
Fester Blitzer oder Verkehrsberuhigung auf der Pfaffenwiese
Die Pfaffenwiese wird im Bereich zwischen Rewe und Roßmann täglich (insbesondere abends und nachts, aber auch tagsüber) als Hobbyrennstrecke missbraucht. Inzwischen gilt auf diesem Stück zwar Tempo 30 statt 50, wenn es aber keiner durchsetzt/kontrolliert bringt diese Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit überhaupt nichts. Vor einer Woche gab es eine Kontrolle, die fand allerdings im Bereich Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim statt, nicht aber auf dem für Autoposer und illegale Rennen bekannten Stück. Alternativ zu festen Blitzern würden sich hier verkehrsberuhigungende Maßnahmen wie die bekannten Bremsschwellen anbieten um endlich diese unmöglichen Zustände in den Griff zu bekommen. Die Pfaffenwiese könnte in dem Zug auch gleich mal neu geteert werden, das hätte sie nämlich auch nötig, was man sich aber wohl spart um die Strecke nicht noch attraktiver für besagtes Klientel zu machen.
Parksituation in der Ciolfstraße
Seit geraumer Zeit ist die Parksituation in der Ciolfstraße, in Höhe der Hausnummer 23, sehr angespannt. Dort wird im Kurvenbereich geparkt und dadurch den Entsorgungsfahrzeugen der FES die Durchfahrt immer wieder unmöglich gemacht (geschweige wenn da mal die Feuerwehr durch muss). Vor längerem (mindestens 2 Jahre her) habe ich dies schon mal der Verkehrspolizei gemeldet und die Situation sollte überprüft werden, doch bisher ist nichts passiert. An Wochenenden und gegen Abend ist die Situation noch schlimmer, wenn alle Anwohner zuhause sind. Bitte um Überprüfung und ggf. Maßnahmen einzuleiten.
Blitzer auf der Pfaffenwiese
Festinstallierte Blitzer Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Ich bitte daher um Prüfung zur Einführung festinstallierter Blitzer oder besser noch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Pfaffenwiese.
Festinstallierte Blitzer Pfaffenwiese
Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Ich bitte daher um Prüfung zur Einführung festinstallierter Blitzer oder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Pfaffenwiese.
Kolonie Zeilsheim: verkehrsberuhigte Zone und Anwohnerparken
Als Abkürzung zwischen Pfaffenwiese und West Höchster Straße genutzt, leidet die denkmalgeschützte Zeilsheimer Kolonie unter sehr schnell fahrenden Autos. Spielende Kinder, aber auch ältere Anwohner werden durch die teils aggressive Fahrweise gefährdet. Darüber hinaus parken Gäste der umliegenden Restaurants, Spielhallen und Supermarktes regelmäßig die Einfahrten, Sperrflächen und Parkplätze in der Kolonie zu. Ich bitte um Prüfung der Zeilsheimer Kolonie zur verkehrsberuhigten Zone mit entsprechenden Aufbauten sowie Einführung von Parkverboten oder Anwohnerparken in der Kolonie.
Müll am Glascontäner
Heute Morgen um 7:59 Uhr waren Mitarbeiter Pfaffenwiese Ecke Pflugspfad am Sauber machen was sehr lobenswert ist. Frage mich jetzt nur warum der Müll der dort liegt nicht mitgenommen wird wen Sie schon Vorort sind. Und es müsste keine andere Kolone hin um ihn abzuholen
Parken für Anwohner
Durch 2 Gaststätten in der Pfaffenwiese und dem Flohmarkt an der Jahrhunderthalle sind für Anwohner oder Besucher in der Siedlung Friedenau oft keine Parkplätze vorhanden. Strassen sollten Strassenschilder Nuŕ für Anlieger bekommen.