Meine Nachbarschaft: Siebenbürgenstraße
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Vorlagen
Offizieller Schulweg für die Kinder der Schule am Hang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bergen hier: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Im Sperber
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1642 entstanden aus Vorlage: OF 145/16 vom 06.10.2012 Betreff: Offizieller Schulweg für die Kinder der Schule am Hang zu den Kinderbetreuungseinrichtungen in Bergen hier: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Im Sperber Der Magistrat wird aufgefordert, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang, die in Bergen einen der Horte oder die Schulbetreuung der Schule am Hang besuchen, den offiziellen Schulweg über die Röhrborngasse Richtung Bergen an der Ecke Röhrborngasse/Im Sperber auf der östlichen Seite des Bürgersteiges durch einen Fußgängerüberweg abzusichern und die süd- und nordöstliche Ecke der Straße Im Sperber mit einem Parkverbot zu belegen, damit dort wartende Kinder von den bergauf fahrenden und abbiegenden Fahrzeugen auch gesehen werden. Begründung: Ein Großteil der Kinder der Schule am Hang, die in Bergen wohnen oder die dortigen Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen, laufen den vorgeschriebenen offiziellen Schulweg die Röhrborngasse herunter beziehungsweise hoch. Leider wurde die sehr unübersichtliche Ecke Röhrborngasse/Im Sperber nicht durch einen Fußgängerüberweg gesichert, obwohl diese Ecke ein neuralgischer Verkehrspunkt ist und sich insbesondere in den Hauptverkehrszeiten die Autos zwischen Marktstraße/Röhrborngasse/Im Sperber stauen und der Überblick für Kinder kaum möglich ist, schon gar nicht, wenn auch noch die steile Röhrborngasse hochkommende, oft recht flott fahrende Fahrzeuge nach rechts abbiegen, die die Kinder nicht sehen können, weil die Ecken zugeparkt sind. Anlage 1 (ca. 188 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 92 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung eines Teilabschnitts des Schießgrabens als verkehrsberuhigten Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1212 entstanden aus Vorlage: OF 120/16 vom 15.05.2012 Betreff: Umgestaltung eines Teilabschnitts des Schießgrabens als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Schießgraben zwischen Hausnummer 13 und der Einmündung in die Röhrborngasse als verkehrsberuhigten Bereich einzurichten. Begründung: Die Straße Röhrborngasse wird an der oben bezeichneten Stelle von zahlreichen Kindern und Jugendlichen genutzt, auf die die motorisierten Verkehrsteilnehmer bisher wenig Rücksicht nehmen. Viele halten sich zwar an Tempo 30, nicht aber an das dort eigentlich erforderliche Schritttempo. Durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird die zulässige Geschwindigkeit auf Schritttempo gemindert und die Verantwortung beziehungsweise die Pflicht auf Rücksichtnahme auf die motorisierten Nutzer fokussiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1260 Aktenzeichen: 32 1
Röhrbrunnenschacht Ecke Röhrborngasse/Heinrich-Bingemer-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1093 entstanden aus Vorlage: OF 112/16 vom 29.03.2012 Betreff: Röhrbrunnenschacht Ecke Röhrborngasse/Heinrich-Bingemer-Weg Der Magistrat wird aufgefordert, die Brunnenkammer des Röhrbrunnenschachtes zu sanieren (neu auszumauern). Begründung: Die Brunnenkammer des Röhrbrunnenschachtes ist erheblich baufällig und einsturzgefährdet. Um den weiteren Betrieb eines der ältesten Brunnen Frankfurts zu gewährleisten, ist eine Sanierung dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1261 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 60 3
Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 87/16 Betreff: Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: In welchem Zeitabstand ist mit einer grundhaften Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges im Abschnitt zwischen "Neuer Weg" und "Röhrborngasse" zu rechnen ? Begründung: Der genannte Straßenabschnitt ist unter der massiven Last der Linienbusse, die ihn regelmäßig befahren, ohne dass er baulich dafür ausgelegt wäre, völlig deformiert worden und dringend baulich zu ertüchtigen, um der veränderten Lage gerecht werden zu können. Massive Wellen im Asphalt, in denen sich riesige Pfützen bilden, Risse, Spurrillen und massive Abnutzung kennzeichnen den Abschnitt zwischen dem "Neuen Weg und der Röhrborngasse." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 87/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Öffnung der Leuchte dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie der Durchgangsverkehr - insbesondere Baufahrzeuge, Lastwagen und Auflieger mit Containern, bei einer Öffnung der Leuchte entweder durch einen Kreisel oder auch durch eine Kreuzung verlässlich daran gehindert werden kann, über die Leuchte, den Fritz-Schubert-Ring, Im Sperber und das Nadelöhr Röhrborngasse auf die Marktstraße in Bergen zu fahren. Auch dürfte es schwierig werden, den dann aus den überörtlichen Durchgangsstraßen einströmenden Verkehr aus den einzigen, wieder auf die Vilbeler Landstraße zurückführenden Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße fernzuhalten. Begründung: Diese Straßen eignen sich wegen der Steigung und der Enge im Stadtteil Bergen nicht für den zu erwartenden, kurzfristigen Baustellenverkehr und den sich aufsattelnden Durchgangsverkehr aus dem Autobahnende der A 66, dem Durchgangsverkehr in die Wetterau und dem Zubringerverkehr von der Vilbeler Landstraße. Mit dem Antrag OF 51/16 wird eine uneingeschränkte Öffnung der Leuchte verlangt. Schon heute kann jeder Autofahrer mit Ortskenntnis aus der Vilbeler Landstraße in die Leuchte ein- und ausfahren. Eine generelle Öffnung der Leuchte kann nur erfolgen, wenn der dann zu erwartende Schleich- und Durchgangsverkehr von der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße aus den Wohngebieten in Enkheim und Bergen ferngehalten werden kann, da aller Verkehr Richtung Bergen im Altstadtkern von Bergen die sehr schmale Röhrborngasse passieren muß (Anlage Foto) und aller Schwerlast-Schleichverkehr in Enkheim zurück auf die Vilbeler Landstraße geleitet werden muß. Anlage 1 (ca. 36 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenGestaltung der Bornweidstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2011, OF 38/16 Betreff: Gestaltung der Bornweidstraße Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nicht im Rahmen des bereits vom OBR 16 eingebrachten Antrages zur ebenengleichen Gestaltung der Bornweidstraße im Zusammenhang mit der geplanten und sehr umstrittenen gepumpten "Fließwasserverbindung" auch die westlich weiterführende Taschnerstraße hin zum Voltensee mit eingebracht werden kann. Begründung: Damit kann die Baumaßnahme Bornweidstraße mit der Taschnerstraße in das gepumpte Fließwasserkonzept mit einbezogen werden. Eine Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrer ist anzustreben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 119 2011 Die Vorlage OF 38/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Gestaltung der Taschnerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zusammenhang mit der geplanten Fließwasserverbindung die Taschnerstraße ebenengleich ausgestaltet werden kann." Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
Weiter lesenBehindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 106 entstanden aus Vorlage: OF 18/16 vom 31.05.2011 Betreff: Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße Der Magistrat wird beauftragt, bei der Erneuerung von Straßen und Neuerstellung von Bürgersteigen darauf zu achten, dass neue Straßen und Bürgersteige, auch die Einfahrten zu Grundstücken, behindertengerecht ausgeführt werden, das heißt, ein nur unmerkliches Gefälle erhalten, damit sie auch von Rollstuhlfahrern, Senioren mit Gehhilfen, Blinden und anderen Behinderten problemlos begangen werden können. Für die Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße bietet sich ein Umbau der Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich (sogenannte "Spielstraße") mit Abschaffung des Niveauunterschiedes beim Bürgersteig an, ähnlich der Anlage der Gangstraße im Bereich hinter der Stadthalle in Bergen. Generell müssen nach und nach Bürgersteige mit zu starkem Gefälle Richtung Straße behindertengerecht nachgebessert werden. Begründung: In Frankfurt und auch in Bergen-Enkheim werden die Menschen immer älter. Wiederholt kommen nun Klagen, wonach ältere und behinderte Menschen die Bürgersteige nicht nutzen können, weil sie zu steil Richtung Straße abfallen und damit die Unsicherheit beim Begehen noch verstärken. Auch die Anlage der Einfahrten müssen diese Belange berücksichtigen. Generell sind die Baumaßnahmen so auszuführen, dass behinderte Menschen nicht mehr auf die oft besser ausgebaute Straße ausweichen müssen. Am Beispiel Bornweidstraße könnte die sogenannte Verrohrung zur Fließwasseranbindung vom Riedsee zum Voltensee für die Baumaßnahme genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1005 Aktenzeichen: 66 2
Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4
Einsatz abgasarmer Busse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4539 entstanden aus Vorlage: OF 643/16 vom 14.08.2010 Betreff: Einsatz abgasarmer Busse Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die in Bergen-Enkheim verkehrenden Linienbuslinien 42 und 43, sowie insbesondere die vom RMV betriebene Buslinie 551 mit abgasarmen Fahrzeugen ausgestattet werden. Begründung: Gerade bei den Bergauffahrten stoßen die lärmenden Fahrzeuge dicke, stinkende Rußwolken aus und in den engen Altstadtgassen wie in der Röhrborngasse oder Alt Enkheim werden die Passanten in dicke, giftige Diesel-Rauchwolken eingehüllt. Wie Anwohner berichten, sind insbesondere die alten Fahrzeuge der Buslinie 551 störend, die durch besonders viel Krach und gewaltige Rußwolken auffallen. Aber auch die übrigen Linienbusse sind "Stinker" und quälen sich den Hang hinauf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2010, ST 1589 Aktenzeichen: 92 11
Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4322 entstanden aus Vorlage: OF 618/16 vom 11.05.2010 Betreff: Behindertengerechter Umbau des Bürgersteiges in der Bornweidstraße zwischen Stargarder Straße und Siebenbürgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Fließwasserverbindung vom Riedsee zum Ostpark hergestellt wird, weil im Zuge der Bauarbeiten in der Bornweidstraße auch der stark zum Rinnstein abfallende Bürgersteig auf der nördlichen Seite der Bornweidstraße plan, das heißt problemlos auch für Rollstuhlfahrer, Blinde, Behinderte und ältere Menschen benutzbar, hergestellt werden sollte. Falls dies nicht in absehbarer Zeit erfolgen sollte, wird der Magistrat gebeten, das starke Gefälle dieses Bürgersteiges so zu nivellieren, dass der Steig auch von älteren Menschen, Behinderten, Blinden und Rollstuhlfahrern gefahrlos benutzt werden kann. Begründung: In der Bornweidstraße wohnen viele ältere Mitbürger und auch ein Blinder. Durch die Lebenshilfe nutzen zudem oft Behinderte aus der Alten Mühle und ihre Betreuer diese ruhige Wohnstraße für Spaziergänge. Der Bürgersteig auf der nördlichen Seite ist aber so abfallend gestaltet, dass Behinderte sich dort sehr unsicher fühlen und dann lieber mitten auf der Straße gehen. Auf der südlichen Seite ist überhaupt kein Bürgersteig. Eine Änderung wurde bereits vor Jahren versprochen. Es wird Zeit, hier endlich etwas zu tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1227 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 675 Aktenzeichen: 66 2
Verlegung eines Briefkastens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 590/16 vom 16.03.2010 Betreff: Verlegung eines Briefkastens Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Post AG dafür einzusetzen, dass der bisherige Standort des Briefkastens im Fritz-Schubert-Ring an der Einmündung zur Straße "An der Pfaffenmauer" in den Kreuzungsbereich der Straßen "Heinrich-Bingemer-Weg" und "Röhrborngasse" verlegt wird. Begründung: Im Schreiben der Deutschen Post AG vom 10.09.2009 teilt diese mit, dass im Gebiet des Stadtteils Bergen-Enkheim die Briefkastendichte nach den gesetzlichen Vorschriften voll erfüllt ist. Diese Vorschrift sagt aus, dass in zusammenhängenden Wohngebieten der Abstand zwischen den Briefkästen nicht mehr als 1.000 m betragen darf. Allerdings liegt der Briefkasten im Fritz-Schubert-Ring am äußeren Rand eines Wohngebietes und hat keinen Einzugsbereich in östlicher Richtung. Der gewünschte Standort im Heinrich-Bingemer-Weg liegt dagegen zentral in dem am Hang liegenden Wohngebiet und würde zudem den beschwerlichen Auf- oder Abstieg zu den nächsten Briefkästen auf der Marktstraße oder in der Triebstraße für viele Bürger vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2010, ST 796 Aktenzeichen: 92 31
Durchführungsvertrag zum Vorhaben und Erschließungsplan 794 (Victor-Slotosch-Straße) hier: Erweiterungsbau Kita 93, Bornweidstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3082 entstanden aus Vorlage: OF 420/16 vom 10.03.2009 Betreff: Durchführungsvertrag zum Vorhaben und Erschließungsplan 794 (Victor-Slotosch-Straße) hier: Erweiterungsbau Kita 93, Bornweidstraße Der Magistrat wird aufgefordert, lückenlos aufzuklären, wie es dazu kommen konnte, dass das im Artikel der Frankfurter Rundschau vom 10.03.2009 erwähnte Tauschgeschäft durchgeführt wurde, ohne den Ortsbeirat 16 hiervon zu informieren. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen § 6 Absätze 4 und 5 des Grenzänderungsvertrages. Vor diesem Hintergrund erhebt sich außerdem die Frage, warum in den Jahren 2001 und 2005 auf Anfrage des Ortsbeirates die Fertigstellung der letzten Wohnung im Jahr 1999 dem Ortsbeirat 16 nicht mitgeteilt wurde und warum noch am 12.08.2008 der Ortsbeirat 16 hinhaltend über die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mögliche Vertragseinlösung informiert wurde. Begründung: Nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 10.03.2009 soll der Investor des Baugebietes Alte Gießerei/Victor-Slotosch-Straße seine Verpflichtung, die Kindertagesstätte 93 auszubauen, dadurch umgangen haben, dass er ein Tauschgeschäft mit dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main eingegangen ist. Falls dies zutrifft, ist dies in mehrfacher Hinsicht empörend. Statt die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, stehen wie bei Spekulanten Kapitalinteressen im Grundstücksbereich im Vordergrund. Nach dem Grenzänderungsvertrag, § 6 Absätze 4 und 5, hätte der Ortsbeirat 16 in qualifizierter Form gehört werden müssen. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Ortsbeirates fühlen sich in ihrem Engagement brüskiert, zumal ihre Anfragen nach dem Ausbau der Kita 93 offensichtlich unzutreffend beantwortet wurden, da das Tauschgeschäft bereits vor zwei Jahren abgeschlossen wurde. Es sollte erwogen werden, den Vorgang der Kommunalaufsicht und dem Hessischen Minister des Innern gemäß § 16 des Grenzänderungsvertrages vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2009, ST 838 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 68 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2010, ST 941 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 23.05.2011, ST 759 Aktenzeichen: 40 4
Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.10.2008, OA 751 entstanden aus Vorlage: OF 344/16 vom 07.10.2008 Betreff: Schwerlastverkehr in der Röhrborngasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. mit einer geeigneten Beschilderung schon in Enkheim dafür Sorge zu tragen, dass Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen und evtl. auch schon darunter, mit Ausnahme des Linienbusverkehrs sowie des Anlieger- und Andienungsverkehrs, nicht mehr über die Leuchte, Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber in die Röhrborngasse einfährt. Am Beginn der Leuchte muss darauf hingewiesen werden, dass es ein Durchfahrtsverbot für diese Fahrzeuge auf die Marktstraße gibt und Alternativen ausgeschildert werden. 2. geeignete Mittel zu ergreifen, dass in den gängigen Verkehrsleitsystemen die beschlossene Tonnagebegrenzung publik gemacht wird. Begründung: Wie die beigefügten Bilder zeigen, verfahren sich immer wieder Schwerlastfahrzeuge in die enge Altstadtstraße, weil ortsfremde Fahrer von ihren Leitsystemen hierher gelockt werden, aber auch, weil durchaus ortskundige Fahrer zu bequem sind, auf die Vilbeler Landstraße zurückzufahren. Der fotografierte auswärtige Schwertransporter hat etliche Minuten lang hin- und herrangiert und konnte dann nur Richtung Rathaus abbiegen, weil es für jede andere Richtung zu eng war. Kaum dass sich der Stau Im Sperber aufgelöst hatte, kam ein riesiger Tanklaster einer Mühle, der Minuten nach dem Schwertransporter ebenfalls durch die Röhrborngasse musste. Es gibt in ganz Enkheim keine Bäckerei mehr, die Mehl über solche Tanker beziehen könnte, und damit auch keinen Grund, warum ein solches Fahrzeug durch die enge Altstadtgasse fahren müsste. Auch die riesigen Müllcontainer vom Kleinmüllplatz müssen nicht durch diese Gasse, sondern können über die Leuchte auf die Vilbeler Landstraße und Borsigallee ausfahren, die entschieden breiter sind. Schon der "normale" Verkehr ist in der Röhrborngasse eine Zumutung für die Anwohner und noch mehr für Passanten, die im tosenden Verkehr kaum Platz auf den extrem schmalen Bürgersteigen haben, zumal, wenn die auch nicht gerade kleinen Busse des ÖPNV die gesamte Straße füllen. Anlage 1 (ca. 213 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2009, ST 380 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.10.2008 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.12.2008, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4974, 26. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.12.2008 Aktenzeichen: 32 1
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