Verkehrsberuhigung südliche Balduinstraße
Begründung
Balduinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, durch bauliche Veränderungen für die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem oberen (südlichen Teil) der Balduinstraße zum Goldbergweg und der unteren Zufahrt zur Georg-Treser-Straße zu sorgen Begründung: Dieser Teil der stark abfallenden Balduinstraße, die Einbahnstraße ist, wird im Regelfall mit 50 km/h und mehr befahren. Täglich kommt es zu unfallträchtigen Situationen an der oberen Ausfahrt der Georg-Treser-Straße in die Balduinstraße (gegenüber der Balduinstraße Haus Nr. 86), was durch häufiges lautes Hupen von Fahrzeugen auf der von rechts einmündenden Georg-Treser-Straße zu hören ist. Ähnlich ist die Situation an der Einmündung eines Seitenzweiges der Balduinstraße vor der Doppelkurve. Sportliche Fahrer reizt dieses Doppelkurve zur besonders schnellen Durch-fahrt, was zugleich die hier den Bürgersteige wechselnden Fußgänger (Weg von und zu der Straßenbahnhaltestelle) und die aus der unteren Zufahrt der Georg-Treser-Straße gegen die Einbahnstraßenregelung kommenden Radfahrer.