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Meine Nachbarschaft: Schwedenkronenplatz

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache

15.09.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6525 entstanden aus Vorlage: OF 1392/1 vom 26.08.2020 Betreff: Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: In den Parkhäusern Hauptwache und Konstablerwache sollen die erdgeschossigen Bereiche künftig für Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und Carsharing-Elektrofahrzeuge nutzbar sein. Elektrisch angetriebene Fahrräder und Carsharing-Pkw sollen zudem geladen werden können. Bei zunehmendem Bedarf und hoher Auslastung sollen diese Bereiche auch um weitere nachhaltige Mobilitätsangebote erweitert werden können. Begründung: Direkt an der Fahrradstraße Katharinenpforte/Bleidenstraße/Töngesgasse und in unmittelbarer Nähe zur Zeil ist es notwendig, dass nachhaltige Mobilitätsangebote verfügbar, bequem erreichbar und wetterfest untergebracht sind. Zudem sind die Standorte der Parkhäuser bereits bekannt und Nutzer bzw. Nutzerinnen finden die verfügbaren Angebote dort an einem zentralen Ort vor. Auch das Umsteigen zwischen verschiedenen Angeboten wird dadurch erleichtert. Durch den Entfall weniger Pkw-Stellplätze werden auf gleicher Fläche durch Fahrräder insgesamt mehr Stellplätze entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1876 Aktenzeichen: 91 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen

18.08.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6344 entstanden aus Vorlage: OF 1383/1 vom 29.07.2020 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: - Mainzer Landstraße; - Europa-Allee; - Friedrich-Ebert-Anlage; - Goetheplatz; - Mainkai und - Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen , bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das kostenpflichtige Parken mit effizienteren Methoden kontrollieren

18.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6343 entstanden aus Vorlage: OF 1382/1 vom 02.08.2020 Betreff: Das kostenpflichtige Parken mit effizienteren Methoden kontrollieren Der Magistrat wird gebeten , zu prüfen und zu berichten, ob Kamera-Autos mit Scantechnologie für die Kontrolle des passiven Verkehrs eingesetzt werden können und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, beispielsweise in Bezug auf eine Beschilderung am Stadtrand, eine Park-App und eine Umrüstung der Parkautomaten. Begründung: Die Stadt Frankfurt könnte mit der Kontrolle durch Kamera-Autos mit Scantechnologie das Anwohnerparken und die kostenpflichtigen Parkplätze vermutlich kostensparender und gründlicher kontrollieren. In vielen europäischen Ländern ist die Digitalisierung der Parkkontrolle weit vorangeschritten. Beispielsweise kontrollieren in den niederländischen Städten seit mehreren Jahren sogenannte Scan-Autos die Einhaltung der Parkregeln (https://www.computerwoche.de/a/amsterdam-digitalisiert-das-knoellchen-schreiben ,3331839). Das Scannen von Nummernschildern für die Kontrolle verspricht generell mehrere Vorteile. So testete die Stadt Frankfurt seit Februar 2020 im Parkhaus "Am Gericht" das Scannen der Nummernschilder zur effizienteren Abwicklung des Bezahlvorgangs und hat dieses Verfahren nun auch im Parkhaus Konstablerwache eingeführt. (Links: https://www.parkhausfrankfurt.de/ de/presse/?document=501, https://www.parkhausfrankfurt.de/de/presse/?docume nt=514). Durch ein solches System können Strafzettel im Backoffice erstellt und dadurch unliebsame Konfrontationen vermieden werden. Die Arbeit der Kontrolleure ist sicherer und abwechslungsreicher geworden, weil sie zwischen Innen- und Außendienst wechseln können. Zum Außendienst gehören zum Beispiel Patrouillen in speziellen Scanfahrzeugen und die Begutachtung von komplexeren Parksituationen. Die Jobzufriedenheit schnellte in Amsterdam steil nach oben, die Fehlzeiten wegen Krankheit sind von 24,3 Prozent im Jahr 2011 auf rund 3,5 Prozent im Jahr 2016 zurückgegangen. Angesichts des akuten Personalmangels bei der Frankfurter Parkraumüberwachung und den daraus resultierenden Mängeln bei der Überwachung der Bewohnerparkplätze ist dies ein enormer Vorteil für die Wohnbevölkerung. Mit Hilfe solcher Systeme können nicht nur die Kosten um 35 Prozent gesenkt, sondern auch die Verfügbarkeit um 99,9 Prozent erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1901 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Öffnung des Eisernen Stegs und Holbeinstegs für den Autoverkehr

18.08.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

Antrag vom 18.08.2020, OF 1384/1 Betreff: Öffnung des Eisernen Stegs und Holbeinstegs für den Autoverkehr Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, um den Eisernen Steg und den Holbeinsteg für den motorisierten Verkehr freizugeben und für zu Fußgehende zu sperren. Entsprechende Zufahrtsrampen sind zeitnah einzurichten. Notwendigen Baumfällarbeiten stimmt der Ortsbeirat vorauseilend im Sinne eines Vorratsbeschlusses zu. Beim Bau der Brücken wurde nicht an die Zukunft gedacht, sondern eine viel zu geringe Breite gewählt. Daher soll der Verkehr jeweils nur in eine Richtung zugelassen werden, abhängig nach Tageszeit, nämlich: • Eiserner Steg: Vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Norden, nachmittags Richtung Süden. • Holbeinsteg: Vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Süden, nachmittags Richtung Norden. Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass immer ein schöner Kreisverkehr entlang und über den Main gefahren werden kann, damit auch Anwohnende etwas davon haben. Begründung: Frankfurt ist Autostadt und muss Autostadt bleiben. Das Verkehrsaufkommen in Frankfurt ist seit Jahren steigend, gleichzeitig werden dem motorisierten Individualverkehr (MIV) auf Druck einer lauten und unwissenschaftlichen Minderheit ("Radfahrer-Lobbyisten") ständig Flächen entzogen. Die Folgen sind Staus sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung. Drastische, konsequente und gut geplante Konzepte sind gefragt, um dem zukunftsträchtigen und alternativlosen Konzept des MIV den nötigen Platz in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Auch die Gruppierung der Autoposenden kommt in unserer Stadt zu kurz: In den letzten Jahren wurden eine Reihe von beliebten und städtebaulich reizvollen Poserrouten durch Schikanen und Kontrollen zerstört. Autoposerinnen und Autoposer, die mit Erreichung des Schulabschlusses dachten, ihnen steht die Welt offen, mussten plötzlich Drangsalierung und Kratzer am Spoiler fürchten. Mit einer neuen attraktiven Poserroute am Main wird sich die Stadt Frankfurt endlich solidarisch mit diesen Benachteiligten zeigen. Relevante Nadelöhre im Frankfurter Verkehrsnetz sind die Brücken über den Main. Die Lösung ist offensichtlich: Wir benötigen mehr Straßen und mehr Fahrspuren, insbesondere in der Innenstadt. Wie seriöse Studien belegen, benötigt man im Berufsverkehr oftmals bis zu 40 Minuten, um mit dem Auto von Sachsenhausen zur Konstablerwache zu gelangen! Zwei weitere Nord-Süd-Verbindungen, die tageszeitabhängig die Alte Brücke und die Untermainbrücke entlastet, werden dafür sorgen, dass sich die notwendige Fahrzeit signifikant verringert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.07.2020, OF 1342/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 1342/1 dahin gehend ab, dass der bisherige Antragstext durch den Antragstext der Vorlage OF 1384/1 ersetzt wird und der Antragstenor um die Worte "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, am Eisernen Steg Erweiterungsflächen anzubringen, um Nothaltebuchten zu ermöglichen." ergänzt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1384/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Öffnung des Eisernen Stegs für den Autoverkehr

21.07.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

Antrag vom 21.07.2020, OF 1342/1 Betreff: Öffnung des Eisernen Stegs für den Autoverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Vorkehrungen zu treffen, um den Eisernen Steg für den motorisierten Verkehr freizugeben. Entsprechende Zufahrtsrampen sind zeitnah einzurichten. Wegen der geringen Breite des Eisernen Stegs soll der Verkehr jeweils nur in eine Richtung zugelassen werden, abhängig nach Tageszeit (vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Norden, nachmittags Richtung Süden). Begründung: Frankfurt ist Autostadt und muss Autostadt bleiben. Das Verkehrsaufkommen in Frankfurt ist seit Jahren steigend, gleichzeitig werden dem motorisierten Individualverkehr (MIV) auf Druck einer lauten und unwissenschaftlichen Minderheit ("Radfahrer-Lobbyisten") ständig Flächen entzogen. Die Folgen sind Staus sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung. Drastische, konsequente und gut geplante Konzepte sind gefragt, um dem zukunftsträchtigen und alternativlosen Konzept des MIV den nötigen Platz in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Relevante Nadelöhre im Frankfurter Verkehrsnetz sind die Brücken über den Main. Die Lösung ist offensichtlich: Wir benötigen mehr Straßen und mehr Fahrspuren, insbesondere in der Innenstadt. Wie seriöse Studien belegen, benötigt man im Berufsverkehr oftmals bis zu 40 Minuten, um mit dem Auto von Sachsenhausen zur Konstablerwache zu gelangen1. Eine weitere Nord-Süd-Verbindung, die tageszeitabhängig die Alte Brücke und die Untermainbrücke entlastet, wird dafür sorgen, dass sich die notwendige Fahrzeit signifikant verringert. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2020, OF 1384/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 1342/1 dahin gehend ab, dass der bisherige Antragstext durch den Antragstext der Vorlage OF 1384/1 ersetzt wird und der Antragstenor um die Worte "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, am Eisernen Steg Erweiterungsflächen anzubringen, um Nothaltebuchten zu ermöglichen." ergänzt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1384/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: Die_PARTEI
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradreparaturstation am Willy-Brandt-Platz

16.06.2020 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6123 entstanden aus Vorlage: OF 1305/1 vom 20.05.2020 Betreff: Fahrradreparaturstation am Willy-Brandt-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Willy-Brandt-Platz an geeigneter Stelle eine Fahrradreparaturstation zu installieren, analog zu dem Modell, das bereits an der Konstablerwache im Einsatz ist. Begründung: Die anderen Reparaturstationen in der Innenstadt werden sehr gut angenommen und häufig frequentiert. Im Netzwerk der Servicestationen in Frankfurt klafft jedoch eine Lücke zwischen Düsseldorfer Straße und Hauptwache. Eine Station auf dem Willy-Brandt-Platz würde diese Lücke schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1758 Antrag vom 06.06.2021, OF 73/1 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 389 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende gelbe Tonnen

16.06.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6127 entstanden aus Vorlage: OF 1309/1 vom 24.05.2020 Betreff: Fehlende gelbe Tonnen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern im Bereich der Großen Fischerstraße, Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse wieder g elbe Tonnen zur Verfügung gestellt werden, damit die dort Wohnenden ihren Müll endlich legal - nämlich getrennt - entsorgen können. Die Maßnahme ist durch entsprechende Anschreiben an alle Mieterinnen und Mieter zu begleiten. Begründung: Bereits im Jahr 2012 wurden den Mieterinnen und Mietern gelbe Tonnen in Aussicht gestellt. Zwischenzeitlich wird von der im folgenden Presseartikel genannten Vermieterin sogar eine Kraft beschäftigt, die sich um die Sauberkeit und Fehlwürfe in die Papiertonnen kümmert. Die Nutzung der gelben Tonne hat für die Mieterschaft ganz handfeste Vorteile, da dadurch die Müllgebühren für die Haushalte sinken können. Die Entsorgung von Verpackungen wird nämlich bereits an der Supermarktkasse bezahlt. Werden Verpackungen mit der schwarzen Tonne abgefahren, fallen dafür nochmals Müllgebühren an. Auszug aus der Frankfurter Rundschau vom 05.08.2012: "Gelbe Tonne Frankfurt Strafen für falsche Mülltrennung Was kommt eigentlich in die Gelbe Tonne? Über diese Frage haben sich schon ganze Hausgemeinschaften zerstritten, denn wenn falscher Müll in der Tonne landet, drohen Strafen von der FES. Um das Mülltrennungssystem sinnvoller zu gestalten, ist eine Art ‚gelbe Tonne plus' geplant. Und schon wieder der Zettel mit den blauen Buchstaben der FES auf der gelben Tonne! In dem Sechs-Parteien-Mietshaus im Nordwesten der Stadt sind mittlerweile alle drei Stockwerke miteinander verkracht. Der Grund: ‚Fehlbefüllung!' Das heißt: In der Tonne für Verpackungsmüll landen regelmäßig Kartons oder Essensreste, besonders dann, wenn das 80-Liter-Gefäß für den Restmüll schon voll ist. Man bezichtigt sich gegenseitig der Untat. Unangenehm für die Mietergemeinschaft: Sind mehrfach ‚Störstoffe' in der Tonne, dann wird diese nicht mehr regulär geleert, eine kostenpflichtige Sonderleerung muss zuerst bei der FES beantragt werden. Bis dahin, so berichtet eine entnervte Mieterin, stapele sich der Verpackungsmüll in der Wohnung. ‚Und dafür zahlt man so hohe Müllgebühren!' 150 bis 200 Störungsmeldungen Es funktioniert nicht so recht mit der gelben Tonne, die doch mal eine Müll-Errungenschaft sein sollte. Die Tonnen-Leerung ist kostenlos, die Hersteller tragen die Kosten im ‚Dualen System'. Genau genommen hat der Bürger aber schon im Geschäft beim Warenkauf für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen bezahlt. Eigentlich sollte jeder der rund 380.000 Haushalte in Frankfurt eine gelbe Tonne nutzen dürfen. Das ist aber nicht so, einige müssen ganz verzichten. Beispielsweise die Mieter von mehr als 200 Wohnungen an der Großen Fischerstraße/Ecke Weckmarkt in der Nähe des Mains. Die Vermieterin, die FAAG, hat nach angeblich vielen, vielen ‚Fehlbefüllungen' und Einzug der gelben Tonnen durch die FES auf selbige schließlich vollständig verzichtet. Alle 14 Tage, in diesem Rhythmus wird die Tonne geleert, ‚gibt es stadtweit zwischen 150 und 200 Störungsmeldungen über Fehlbefüllungen der gelben Tonne', berichtet Stephanie Pieper von der Pressestelle der FES. In den Gefäßen befänden sich dann Restabfälle, Kartonagen, Glas oder Bioabfälle. Wegen anhaltender Störungen sind im Jahr 2011 75 gelbe Tonnen komplett von den Liegenschaften entfernt worden, sagt die FES-Statistik. Müllkontrolle in den Siedlungen Ein Anwohner hat ausgerechnet, dass das die Müllkosten enorm in die Höhe treibt und empört sich, dass keine Tonnen-Lösung gefunden werde. Frank Junker, Chef der ABG, zu der die FAAG gehört, sichert zu, ‚dass es in Kürze', nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Großen Fischerstraße, wieder gelbe Tonnen geben werde. Damit ist das grundsätzliche Problem der ‚Fehlbefüllung' nicht gelöst. Die ABG stellt in Siedlungen die Tonnen in absperrbare ‚Häuschen', damit nicht etwa Fremde den Müll verunreinigen, so Junker. Die Nassauische Heimstätte arbeitet gar eigens mit einem Eschborner Service-Unternehmen zusammen, das sozusagen die Müllkontrolle in den Siedlungen übernommen hat. Laut Sprecher Jens Duffner rechne sich das für alle Seiten. Die Wohnungsunternehmen betreiben zwar umfangreiche Müll-Aufklärung, das tun auch FES und Stadt, unter anderem mit der Broschüre ‚Oskar' für alle Haushalte. Gelbe Tonne plus Das alles hat aber unter dem Strich nicht gefruchtet. Die FES geht davon aus, dass es 40 Prozent Fehleinwürfe im Verpackungsmüll gebe. Das liege nicht nur an der Haltung mancher Frankfurter, die finden, ‚am Schluss wird eh alles zusammengeworfen', oder ‚meine Wohnung ist doch keine Müllsortieranlage'. ‚Die Kennzeichnung', das gibt man bei der FES auch sofort zu, sei mehr als unübersichtlich. Umweltdezernat und FES planen, 2013 in einem Modellversuch eine Wertstoff-Tonne als eine Art ‚gelbe Tonne plus' einzuführen. Der genaue Zeitpunkt und die Siedlung stehen noch nicht fest. Neben den Verpackungen, meist aus dem Wertstoff Kunststoff, könnten dort Metallreste oder Holz entsorgt werden. Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne), eine große Müllexpertin und kritische Begleiterin des Dualen Systems, macht keine falschen Hoffnungen. Es werde mit der Wertstoff-Tonne nicht einfacher, aber vom System her ‚sinnvoller', da eben alles Wiederverwertbare, auch die wertvollen Metalle, an einem Platz gesammelt würden. Im Sechs-Parteien-Mietshaus ist man allerdings eher skeptisch: ‚Vielleicht gibt es dann nur noch mehr Möglichkeiten, etwas falsch einzuwerfen in die Tonne.'" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2020, ST 1497 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321

19.05.2020 · Aktualisiert: 28.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 entstanden aus Vorlage: OF 1257/1 vom 30.04.2020 Betreff: Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321 Vorgang: OM 5357/19 OBR 1; ST 321/20 Der Ortsbeirat 1 hat den Magistrat mit Beschluss vom 29.10 2019 aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass - der Spielplatz an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; - das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird; - Schäden an den Bäumen durch eine Fachfirma beziehungsweise das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden. Hierauf antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit der Stellungnahme ST 321 vom 17.02.2020: "Der südliche Platz an der Staufenmauer, welcher momentan nur über eine Toranlage zugänglich ist, wurde in das stadtweite Programm Schöneres Frankfurt aufgenommen. Im Zuge der Umgestaltung der Fahrgasse und des Platzes vor der Staufenmauer ist eine Neugestaltung und Öffnung dieses südlichen Bereiches vorgesehen. Das Parken wird auf dieser Fläche nicht mehr möglich sein. Der Silber-Ahorn an der vorhandenen Mauer befindet sich leider in einem schlechten Allgemeinzustand und wird im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden. Als Ersatzpflanzung sind drei neue Bäume vorgesehen. Eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage ist in Vorbereitung. Die über eine kleine Treppe zugängliche Fläche bzw. der tiefer gelegene Innenhof befinden sich nicht in der Zuständigkeit des Magistrats. Die Gebäude nebst anliegender Außenfläche gehören einer privaten Immobiliengesellschaft. Durch eine erhöhte Drogenproblematik seit den 90er-Jahren sind einige Spielplätze in der Innenstadt zurückgebaut worden, was auch an dieser Stelle erfolgt ist. Gut nutzbare öffentliche Freiflächen sind in etwa 500 m Entfernung am Mainufer mit entsprechender Ausstattung vorhanden. Sollte seitens der Bewohner aus der unmittelbaren Umgebung der Wunsch nach einem Spielplatz bestehen, müsste dies direkt an den Gebäudeeigentümer, die Immobiliengesellschaft Vonovia mit Hauptsitz in Bochum, herangetragen werden. Der Hinweis auf Beschädigungen an der Staufenmauer wird dem zuständigen Fachamt weitergeleitet." Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, - das Parken in dieser Grünfläche unverzüglich und wirkungsvoll - ggf. unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Ordnungskräfte - unterbinden zu lassen; - in der angekündigten Bau- und Finanzierungsvorlage den Bau eines Kinderspielplatzes zu berücksichtigen. Begründung: Auf Vorlagen jedweder Art zur Verbesserung der Platzsituation oder eine angemessene Umgestaltung warten Anliegerschaft, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat seit Jahrzehnten vergeblich. Die Nutzung des Bereichs wechselt von schlecht ausgeführter Gastronomie über Müllhalde zu Parkplatz. Konstant bleibt, dass es sich immer um einen Unort handelt. Den Ortsbeirat darauf zu verweisen, dass das Parken im Bereich der Grünfläche und des ehemaligen Spielplatzes erst beendet sein wird, wenn die Umgestaltung abgeschlossen sein wird, ist ein Verweis in fernste Zukunft. Das Parken verstößt gegen geltende Satzungen und die StVO, diese sollten auch dem Magistrat bekannt sein. Der Verweis der Kinder und ihrer Eltern auf Spielplätze am Mainufer ist mindestens realitätsfern. Mundartliche Rückmeldungen aus der Bewohnerschaft zum Vorschlag des Magistrats, die Kinder über die Berliner Straße zum Spielen zu schicken, können hier - wegen ihrer Deutlichkeit - nicht wiederholt werden. Die Querung der Berliner Straße wird durch das Fehlen einer zumutbaren Querungsmöglichkeit entlang der Fahrgasse zusätzlich erschwert. Der Magistrat hat in den 90er-Jahren die Kameras auf der Konstablerwache aufstellen lassen. Erst damit kamen die Dealer in die Innenhöfe und vor die Wohnfenster der Mieterinnen und Mieter. Die Lösung in den 90er-Jahren war es, Spielplätze zu schließen. Es bleibt abzuwarten, ob der Magistrat - und hier insbesondere seine Ordnungspolitiker - diesen Lösungsansatz weiterhin aufrechterhalten und noch für zeitgemäß erachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5357 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 321 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1444 Antrag vom 07.11.2020, OF 1490/1 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6913 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen

19.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main

19.05.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5999 entstanden aus Vorlage: OF 1253/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Die Sandgasse ist durch einen fuß- und fahrradfreundlichen Überweg über die Berliner Straße zum Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des Einzelhandels in der Sandgasse. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Berliner Straße parallel der Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fuß- und Radverkehrquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Radverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 446 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs

19.05.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5998 entstanden aus Vorlage: OF 1252/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Den Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße derart umgestalten zu lassen, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zugunsten breiterer Fuß- und Fahrradwege zurückgebaut werden. Die Fußwege sind - wo immer möglich - zu begrünen. Die Autospuren sind im Wesentlichen zur Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache umzugestalten. Die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist umzupriorisieren. Anlässlich des vom Ortsbeirat gewünschten langfristigen Umbaus des Mainkai mit Einschränkungen für den Autoverkehr ist die hier geforderte fußverkehrsfreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Die Kornmarktarkaden sind besser an den Innenstadtraum anzubinden. Durch diese Maßnahmen sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1380 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 445 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen

19.05.2020 · Aktualisiert: 24.05.2024

Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Lückenschluss für die S-Bahn

26.03.2020 · Aktualisiert: 27.05.2020

Antrag vom 26.03.2020, OF 1290/1 Betreff: Lückenschluss für die S-Bahn Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es technisch machbar ist, die vorhandene, derzeit von Regionalzügen und Fernverkehrszügen genutzte Schieneninfrastruktur zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof für eine direkte S-Bahn-Verbindung zwischen diesen beiden Haltestellen zu nutzen; 2. ob der Magistrat ein verkehrliches Bedürfnis für einen solchen Lückenschluss sieht; 3. wie sich ein solcher Lückenschluss sinnvoll in die S-Bahn-Fahrpläne einfügen ließe; 4. mit welchen Kosten für einen solchen Lückenschluss zu rechnen wäre; und 5. ob diese Kosten teilweise durch Finanzhilfen des Bundes und des Landes Hessen getragen werden könnten. Begründung: Es besteht derzeit keine direkte Verkehrsverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof mittels S-Bahn oder U-Bahn. Reisende zwischen diesen beiden Haltestellen haben deshalb nur die Wahl, auf den Regional- oder Fernverkehr auszuweichen, die U-Bahn mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz zu nehmen, oder die S-Bahn mit der großen Schleife durch den Citytunnel zu nehmen. Gleichzeitig besteht bereits eine direkte Schienenverbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof, nämlich über die Main-Neckar-Brücke und an der Haltestelle Stresemannallee vorbei. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Schienenverbindung für einen Lückenschluss im S-Bahn-Netz genutzt werden kann. Dieser hätte zur Folge, dass der geschlossene Ring effizienter genutzt und der an der Kapazitätsgrenze arbeitende Citytunnel entlastet werden kann. Es wäre etwa in Erwägung zu ziehen, eine S-Bahn-Linie als Ringlinie in beide Fahrtrichtungen (Hauptbahnhof-Taunusanlage-Hauptwache-Konstablerwache-Lokalbahnhof-Südbahnhof-St resemannallee-Hauptbahnhof) einzurichten, so dass etwa Reisende vom Hauptbahnhof Richtung Langen und Darmstadt nicht mehr die Schleife durch den Citytunnel nutzen müssten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1619 2020 Die Vorlage OF 1290/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke Konstablerwache wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen

10.03.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5881 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 16.02.2020 Betreff: Bänke Konstablerwache wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Bänke auf dem Podest der Konstablerwache wieder in einen benutzerfreundlichen Zustand zu versetzen. Begründung: Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass sich alle Bänke, die sich auf dem Podest der Konstablerwache befinden, in einem grottenschlechten Zustand befinden und dringend der nachhaltigen Reparatur bedürfen. Da sich die Konstablerwache in der Stadtmitte befindet, wo sich täglich bis zu 10.000 Besucher aufhalten, ist dieser Zustand nicht weiter hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1098 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1960 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel

10.03.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5882 entstanden aus Vorlage: OF 1217/1 vom 18.02.2020 Betreff: Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass keine Gestattungen zum Parken von Bussen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße/ Konstablerwache (am Zugang zur U-Bahn vor dem Fußgängerübergang Höhe Albusstraße) mehr ausgestellt werden. Begründung: Dort werden (teilweise tagelang) Busse mit behördlicher Genehmigung abgestellt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden davon massiv gefährdet. Der rechte Teil der Signalanlage wird durch die parkenden Fahrzeuge komplett verdeckt. Ein in der Straßenverkehrsordnung vorgesehener Abstand zu Überwegen wird nicht eingehalten. Der Überweg wird stark genutzt. Auto Fahrenden wird durch die in gefährdender Weise abgestellten Fahrzeuge jede Möglichkeit zur Sicht auf den Seitenbereich des Überweges genommen. Offenbar hat die Verwaltung den Bereich vor Ausstellung der Genehmigungen nicht ausreichend in Augenschein genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1026 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept Nachtmarkt Roßmarkt/Goetheplatz

10.03.2020 · Aktualisiert: 20.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5884 entstanden aus Vorlage: OF 1220/1 vom 24.02.2020 Betreff: Konzept Nachtmarkt Roßmarkt/Goetheplatz Vorgang: V 1435/19 OBR 1; ST 2386/19 Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH ein Konzept für einen Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zu präsentieren. Der Nachtmarkt soll folgende Eigenschaften erfüllen: Standort: Roßmarkt/Goetheplatz Öffnungszeiten: Mai bis September, Montag bis Samstag, 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr Garküche: Große Auswahl an fertig/fast fertig zubereiteten traditionellen Gerichten aus der ganzen Welt, insbesondere auch aus nichteuropäischen Ländern (ein Fünftel der Fläche) Frische Einkaufsprodukte: Regionale Erzeugnisse, Fisch, Fleisch, Obst und Gemüse, Gewürze etc. (ein Fünftel der Fläche) Andere Einkaufsprodukte: Textilien, Souvenirs, Bücher (ein Fünftel der Fläche) Dienstleistungen: Massage, Maniküre, Beratung (ein Fünftel der Fläche) Sitzgelegenheiten (ein Fünftel der Fläche) Begründung: In seiner Stellungnahme ST 2386 vom 20.12.2019 hat der Magistrat für die vorgeschlagenen Standorte Kleinmarkthalle, nördliches Mainufer und Konstablerwache Bedenken geäußert. Bei dem Standort Roßmarkt/Goetheplatz scheinen keine durchgreifenden Bedenken gegen einen Nachtmarkt vorzuliegen. Im Gegenteil, es befinden sich dort sogar zwei unterirdische Stromverteiler. In den vergangenen zwei Jahren gab es auch keine lärmbedingten Anwohnerbeschwerden, sodass an diesem Standort die Akzeptanz groß werden dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1435 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2386 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2020, ST 1311 Aktenzeichen: 90 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Braubachstraße autofrei?

24.02.2020 · Aktualisiert: 23.03.2020

Antrag vom 24.02.2020, OF 1221/1 Betreff: Braubachstraße autofrei? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Braubachstraße sich auf dem Abschnitt zwischen Domstraße und Fahrgasse ohne nachhaltig spürbare Einbußen im Pkw-Verkehrsfluss in der Innenstadt für die Nutzung durch Pkws sperren ließe. Begründung: Der o.g. Abschnitt wird vergleichsweise wenig von Pkw's genutzt und erscheint nicht unmittelbar relevant für wesentliche Straßenzüge in der Innenstadt. Eine Verkehrsberuhigung erscheint daher erwägenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1596 2020 Die Vorlage OF 1221/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag Pkw durch motorisierten Individualverkehr ersetzt werden. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, Die PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Leisere U-Bahn-Wagen für die U-Bahn-Linien U 4 und U 5

23.02.2020 · Aktualisiert: 23.03.2020

Antrag vom 23.02.2020, OF 1244/1 Betreff: Leisere U-Bahn-Wagen für die U-Bahn-Linien U 4 und U 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist für die U-Bahnlinien 4 und 5 leisere U-Bahnwagen bzw. Räder einzusetzen. In diesem Zusammenhang möge der Magistrat folgende Fragen beantworten: 1. Fuhren in der Vergangenheit die Linie 4 und 5 mit speziellen, leiseren Rädern? 2. Wenn ja, in welchem Zeitraum? 3. Gibt es aktuell Spezialräder für U-Bahnen, die weniger Fahrgeräusche und Vibrationen erzeugen? 4. Sind diese Spezialräder einsetzbar auf den Linien 4 und 5? Begründung: Anwohner der Fahrgasse berichten, dass in der Vergangenheit die Fahrgeräusche der U-Bahn deutlich leiser gewesen seien. Dies sei zurückzuführen auf sogenannte "Flüsterräder", die Vibrationen bzw. Geräusche der U-Bahn deutlich abdämpfen. Heute sind die Linien 4 und 5 deutlich lauter und hörbarer in den Wohnungen. Sollte die Möglichkeit bestehen die U-Bahn mit besseren Rädern auszurüsten, dann wäre das wünschenswert und eine Entlastung für die Anwohner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1599 2020 Die Vorlage OF 1244/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Begrünung Heiligkreuzgasse

23.02.2020 · Aktualisiert: 19.10.2022

Antrag vom 23.02.2020, OF 1219/1 Betreff: Begrünung Heiligkreuzgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Heiligkreuzgasse, insbesondere im Bereich zwischen Klapperfeldstrasse und Seilerstrasse begrünt werden kann. Ist es möglich in dieser Straße Bäume zu pflanzen? Welche anderen Möglichkeiten zur Begrünung sind denkbar? Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen befindet sich in der Heiligkreuzgasse (Nr. 2-32) keinerlei Begrünung. Die Straße ist eine Sackgasse und bietet eigentlich genug Platz für Bäume oder andere Möglichkeiten der Begrünung. Durch die enge Bebauung liegt die Straße zwar oft im Schatten, aber dennoch sollte geprüft werden, welche Bepflanzung hier möglich wäre. Dies würde der Überhitzung der Innenstadt im Sommer entgegenwirken und auch die Aufenthaltsqualität für Anwohner attraktiver machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1595 2020 Die Vorlage OF 1219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Kapazität der Straßenbahnlinie 18

11.02.2020 · Aktualisiert: 31.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5715 entstanden aus Vorlage: OF 917/10 vom 27.01.2020 Betreff: Erhöhung der Kapazität der Straßenbahnlinie 18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Kapazität der Straßenbahnlinie 18 an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) in den Morgenstunden, insbesondere zwischen 05:00 Uhr und 06:30 Uhr, und in den Abendstunden zu erhöhen. Begründung: Die Straßenbahnlinie 18 wird sehr gut angenommen. Die Buslinie 30, von Bad Vilbel kommend, verkehrt bis 06:10 Uhr nur bis zur "Friedberger Warte". Deshalb steigen Fahrgäste der Linie 30 am "Bodenweg" bzw. an der "Friedberger Warte" in die Straßenbahnlinie 18 um. Beide Linien fahren zu diesem Zeitpunkt im 15-Minuten-Takt. Die Straßenbahnlinie 18 ist aber schon in den frühen Morgenstunden so stark frequentiert, dass teilweise schon ab "Friedberger Warte" kein Sitzplatz mehr vorhanden ist. Im weiteren Streckenverlauf bis zur "Konstablerwache" wird es auch mit Stehplätzen eng. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 890 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume für die Ostzeil

11.02.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5750 entstanden aus Vorlage: OF 1201/1 vom 26.01.2020 Betreff: Bäume für die Ostzeil Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Zeil zwischen Konstablerwache und Zentralem Bürgeramt mit Bäumen zu bepflanzen. Dabei sollen mindestens 15 Bäume gepflanzt werden. Begründung: Baumpflanzungen würden die Ostzeil ästhetisch und ökologisch erheblich aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814 Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 140 Antrag vom 03.05.2022, OF 438/1 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2192 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Unbeantwortete Magistratsanfrage zum Konzept „Öffnung der Innenstadt zum Main“

26.01.2020 · Aktualisiert: 17.02.2020

Antrag vom 26.01.2020, OF 1203/1 Betreff: Unbeantwortete Magistratsanfrage zum Konzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" Vorgang: V 1430/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits im September des vergangenen Jahres hat der Ortsbeirat ein Auskunftsersuchen (V 1430 2019 bzw. Vorlage OF 1028/1, Ortsbeiratssitzung vom 17.09.2019) zu Informationen beschlossen, auf Basis derer das Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" diskutiert werden soll, zum Umbau der Fuß- und Fahrradwege entlang der folgenden Zuwege: · Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse · Von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände · Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei · Die gesamte Fahrgasse Der Magistrat wird hiermit an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Begründung: Der Magistrat hat auf das o.g. Auskunftsersuchen bislang nicht reagiert. Die Antworten sind zur abschließenden Meinungsbildung und Detaillierung des bereits angeregten Gesamtkonzepts "Öffnung der Innenstadt zum Main" notwendig. Die erhebliche Verzögerung ist unerklärlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nacht-U-Bahnen

20.01.2020 · Aktualisiert: 31.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5702 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 22.12.2019 Betreff: Nacht-U-Bahnen Der Magistrat wird gebeten, ab Fahrplanwechsel 2020/2021 zu veranlassen, dass Nacht-U-Bahnen die komplette Woche verkehren. Begründung: Nacht-U-Bahnen verkehren bisher nur freitags, samstags und an Feiertagen. An den übrigen Tagen besteht lediglich ein Nachtbus-Angebot. Im November 2019 war von Überlegungen des Verkehrsdezernenten zu lesen, dass auch in der Nacht von Donnerstag auf Freitag die U-Bahnen verkehren sollen (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-hessen-mehr-busse-bahnen-nacht-frankfurt- zr-13186824.html). Dies ist zwar ein guter Schritt, reicht aber nicht aus. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden eine gute ÖPNV-Anbindung in der Nacht nutzen, um beispielsweise zu ihrem Schichtdienst zu gelangen. Immer wieder haben dem Ortsbeirat Bürgerinnen und Bürger berichtet, dass sie nachts gezwungen sind, auf das Auto umzusteigen, da die Nachtbusse deutlich länger von den Randstadtteilen in die Innenstadt und zurück brauchen und es sich deswegen nicht lohnt, diese Busse zu nutzen. So dauert die Fahrt mit dem n5 von der Konstablerwache zur Schäfflestraße laut Fahrplan 40 Minuten, anstatt 10 Minuten mit der U-Bahn. Auch Nachtschwärmer und Touristen würden dieses Angebot gerne nutzen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte muss der ÖPNV stetig attraktiver werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 729 Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5585 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 12.12.2019 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Bleichstraße/Alte Gasse/Petersstraße idealerweise auf der Verkehrsinsel an der Einmündung Bleichstraße/Alte Gasse einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Begründung: Bei der Schulwegsbegehung für die Liebfrauenschule am 6. Dezember 2019 fiel diese Kreuzung als gefährlicher Punkt auf. Viele Autos fahren nicht nur zu schnell, sondern fahren auch regelmäßig über Rot und gefährden damit Schülerinnen und Schüler auf deren Schulweg. Daher war der Wunsch aller Teilnehmer, an dieser Stelle mindestens einen Rotblitzer, besser aber einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 619 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschönerung Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 08.09.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 1006/1 vom 04.07.2019 Betreff: Verschönerung Alte Gasse 1. Der Magistrat wird gebeten, a) in der Alten Gasse die folgenden Maßnahmen umzusetzen: - Installation von weiteren Fahrradbügeln; - Begrünung des Gehwegs, insbesondere im Bereich des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17. Hierbei ist auch die Möglichkeit von Baumbepflanzungen zu prüfen; - Begrünung der Mittelinsel des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Alte Gasse, Vilbeler Straße, Große Friedberger Straße und Schäfergasse; - Verbreiterung des Gehwegs dort, wo dies ohne Verlust von Parkplätzen möglich ist und - Aufstellung von Sitzelementen, die straßenraumgestalterischen Anforderungen genügen (analog den Maßnahmen in der Großen Friedberger Straße); b) die Aufnahme der Alten Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" zu prüfen; c) die genauen Standorte von Fahrradbügeln, Begrünungsmaßnahmen und den weiteren gestalterischen Elementen mit dem Ortsbeirat abzustimmen; d) zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsflächen in der Alten Gasse in näherer Zukunft einer grundhaften Erneuerung zugeführt werden müssen. 2. Zudem wird von Anwohnern berichtet, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 mitsamt Kraftfahrzeugen wohl seit Jahren unter Wasser steht und nicht mehr benutzt wird. Der Magistrat wird daher gebeten mitzuteilen, ob ihm zu diesem Sachverhalt Informationen vorliegen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind die vorbezeichneten Maßnahmen erforderlich. Sollte aus technischen Gründen eine grundhafte Erneuerung von Verkehrsflächen erforderlich sein, so könnte dieser Umstand dazu genutzt werden, den Straßenraum in der Alten Gasse umfassend neu zu gestalten. Falls das Gerücht zutrifft, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 seit Jahren unter Wasser steht, und damit Kraftfahrzeuge vor sich hin rosten, so könnte dies eine Umweltgefährdung etwa durch Altöl, das in den Boden und ins Grundwasser gelangt, darstellen. Entsprechende bodenschutz- und gewässerschutzrechtliche Verwaltungsmaßnahmen wären dann erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 749 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 223 Antrag vom 07.07.2021, OF 117/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße

14.01.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

Anregung vom 14.01.2020, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 978/1 vom 31.05.2019 Betreff: Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Mittelinsel der nördlichen Alten Gasse sowie im Bereich vor der Liegenschaft Bleichstraße 17 - ebenfalls in der Alten Gasse - jeweils einen Baum pflanzen und pflegen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich leben und arbeiten sehr viele Menschen. Bäume steigern die Aufenthaltsqualität deutlich, da Bäume im Sommer der städtischen Erwärmung entgegenwirken, die Luftqualität verbessern, Staub filtern und Lärm von den stark befahrenen Straßen (hier Bleichstraße) abfangen. Weil als Folge des begonnenen Klimawandels zu beobachten ist, dass die sommerlichen Temperaturen in Frankfurt immer weiter ansteigen, muss frühzeitig mit der ausreichenden Pflanzung von Bäumen begonnen werden. Der Standort bietet sich an, da es sich um zwei (noch) wenig genutzte Freiflächen handelt und keine Verkehrsflächen betroffen sind. Der Standort wurde von Anliegern vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5332, 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze für Lastenräder

14.01.2020 · Aktualisiert: 26.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5580 entstanden aus Vorlage: OF 1168/1 vom 08.12.2019 Betreff: Parkplätze für Lastenräder Der Magistrat wird aufgefordert, im Einzugsbereich der Zeil an der Hauptwache sowie der Konstablerwache und am Hauptbahnhof jeweils 15 Parkflächen für Lastenräder mit geeigneten Anschließmöglichkeiten auf Kfz-Parkplätzen einrichten zu lassen. Auf einem Kfz-Längsparkplatz sind jeweils drei Stellplätze für Lastenräder unterzubringen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Radfahrbüro, VCD und ADFC ein Konzept zur Errichtung von 100 weiteren Parkplätzen für Lastenräder im Ortsbezirk 1 zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Lastenräder vertragen eine hohe Zuladung und erfreuen sich - nicht zuletzt wegen des Spaßfaktors und der Umweltfreundlichkeit - immer größerer Beliebtheit. Der Verkauf dieser Räder in Deutschland verdoppelte sich in 2018 gegenüber den Absatzzahlen aus dem Jahr 2017. Wegen der Größe und dem Gewicht sind übliche Fahrradabstellplätze für Lastenräder nicht oder nur sehr bedingt geeignet. Noch gibt es in der hochverdichteten Frankfurter Innenstadt viel zu wenig geeignete Plätze zum Abstellen dieser Fahrzeuge. Die Frankfurter Innenstadt ist mit einer Vielzahl von Parkhäusern sehr gut ausgestattet. Daher - und weil der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr stetig steigt - kann auf eine moderate Anzahl von Kfz-Stellflächen zugunsten umweltfreundlicher Lastenräder verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 746 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Linksabbiegen aus der Fahrgasse in die Berliner Straße

14.01.2020 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 entstanden aus Vorlage: OF 1173/1 vom 10.12.2019 Betreff: Illegales Linksabbiegen aus der Fahrgasse in die Berliner Straße Vorgang: OM 5448/19 OBR 1 Seit Beginn der Öffnung des Mainkais für Passantinnen und Passanten und dem Ausbleiben von sinnvollen begleitenden Maßnahmen ist ein enormer Anstieg von illegalen Fahrweisen rund um den betroffenen Bereich zu beobachten. So fahren nicht nur Fahrzeuge illegal - trotz Sperrung - in den Mainkai hinein, sondern setzen die Fahrt über Weckmarkt, Fahrgasse und Berliner Straße in Richtung Westen fort. Um in die Berliner Straße einfahren zu können, biegen diese Fahrzeuge reihenweise illegal und verkehrsgefährdend von der Fahrgasse nach links ab. Anwohnerinnen und Anwohner von Mainkai, Weckmarkt und Fahrgasse leiden unter einer enormen und zuvor nicht gekannten Verkehrsbelastung. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das illegale Linksabbiegen aus der Fahrgasse in die Berliner Straße entgegen der Ziffer 8. der Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448, durch bauliche Maßnahmen unterbinden zu lassen. Als Sofortmaßnahme ist die Landespolizei zu bitten, den Bereich überwachen zu lassen. Begründung: Die ohnehin niedrige allgemeine Verkehrsmoral hat in diesem Bereich nochmals erheblich nachgelassen. Gründe dafür sind ungenügende Absperrmaßnahmen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße/Mainkai, ungenügende bzw. nicht frühzeitig erfolgende Informationen über Ausweichrouten, die allgemein bekannte Untätigkeit der Frankfurter Verkehrsüberwachung sowie eine zu hohe Fahrzeugdichte in der Frankfurter Innenstadt. Nach Beobachtung aus der Anwohnerschaft des Mainkais fahren im Schnitt zwei Fahrzeuge pro Minute, oft sechs bis acht in einer Reihe illegal in den Mainkai hinein. Oft werde auch noch gehupt, wenn sie wegen stehenden Autos auf der Geradeausspur (Richtung Schöne Aussicht) nicht bequem an der Sperre vorbeikommen. Die wenigen durchgeführten Überwachungsmaßnahmen führten eher zur Erheiterung der Anwohnerinnen und Anwohner als zu einer Verhaltensänderung unter den sich fehlverhaltenden Autofahrerinnen und Autofahrern. Das Fahrzeug der Verkehrsüberwachung wurde weithin sichtbar positioniert (teilweise mit eingeschaltetem Blaulicht), was zu - natürlich nicht geahndeten - waghalsigen Wendemanövern im Kreuzungsbereich von Kurt-Schumacher-Straße/Mainkai/Alte Brücke führte. Hier wurde insbesondere der Radverkehr auf der Route nach Sachsenhausen gefährdet. Die zunächst nur von Taxifahrern illegal genutzte Route Mainkai - Zum Pfarrturm - Weckmarkt - Fahrgasse - Berliner Straße kann sinnvoll nur im Bereich Fahrgasse/Berliner Straße unterbrochen werden. Da das bloße Aufstellen einer Beschilderung bzw. Markierung sinnlos und mit einer effektiven, regelmäßigen und dauerhaften Überwachung durch die Verkehrsüberwachung nicht zu rechnen ist, kommen letztlich nur geeignete bauliche Maßnahmen zum Tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 617 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel

14.01.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5588 entstanden aus Vorlage: OF 1178/1 vom 10.12.2019 Betreff: Studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel Der Magistrat wird aufgefordert, studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel zu fördern und dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, in welcher Weise und in welchem Rahmen und Zeitraum er dies umzusetzen gedenkt. Begründung: Mit Einführung der Kameraüberwachung des Platzes Konstablerwache in den 1980er-Jahren hat sich die Wohnsituation der damals angestammten und dort teilweise seit Jahrzehnten wohnenden Bevölkerung massiv verschlechtert. Quasi über Nacht verlagerte die Dealerschaft ihren Geschäftsbereich in das einst - trotz des in der Breiten Gasse ansässigen Prostitutionsgewerbes - gut situierte Viertel. Schnell breitete sich der Drogenhandel nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Hauseingängen, Hinterhöfen und sogar in den Geschäften aus. Mit den Jahren zogen - wer es sich leisten konnte - mehr und mehr Bewohnerinnen und Bewohner weg. Mit Aufstellung einer weiteren kameragestützten Überwachungsanlage in der Allerheiligenstraße hat sich der Druck auf das Wohnen im Viertel weiter verstärkt. Um dem Blickwinkel der Kameras auszuweichen, weichen die mit Drogen Handelnden noch stärker auf Hauseingänge, Hinterhöfe und Gaststätten samt ihrer Nebenräume aus und rücken der Bewohnerschaft noch mehr auf die Pelle. Nur ein einziges Geschäft (ein kleiner Schlüsselladen) aus der einst vielfältigen und leistungsfähigen Geschäftswelt hat bis heute überlebt. Nachgezogen sind teilweise zweifelhafte gastronomische Einrichtungen, teilweise (insbesondere in den letzten Jahren) anspruchsvoll eingerichtete Restaurants sowie Lebensmittelläden für migrantische Kunden. Zuletzt hat das seit 1949 ansässige Schlosserfachgeschäft Hilpert aus der Albusstraße das Viertel verlassen. Dem Vernehmen nach soll demnächst ein moderner Supermarkt in die Räume des heutigen Segmüller-Möbelgeschäfts einziehen. Ein Teil der Gebäude im Viertel ist heruntergekommen und scheint sich selbst überlassen. Leerstände sind unübersehbar. Studentinnen und Studenten können durch ihre Kaufkraft, Aktivität und Kreativität vorhandene Strukturen stärken und dazu beitragen, das allgemeine Wohnumfeld zu verbessern. Studierende finden oft schnell Bezug zu vorhandenen Bevölkerungskreisen und wirken bereichernd. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Neuordnung der Zuwege von der Innenstadt über Kornmarkt und Sandgasse zur Paulskirche und zum Main bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 sicherstellen

10.12.2019 · Aktualisiert: 22.01.2020

Antrag vom 10.12.2019, OF 1163/1 Betreff: Neuordnung der Zuwege von der Innenstadt über Kornmarkt und Sandgasse zur Paulskirche und zum Main bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 sicherstellen Vorgang: V 1430/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die öffentlichen Räume Innenstadt und Mainufer sind mangelhaft vernetzt. Infrastruktur für den Autoverkehr und erneuerungsbedürftige Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer prägen sie. Vor allem die Berliner Straße spaltet das Frankfurter Kerngebiet zu Lasten seiner Bürgerinnen und Bürger und der Touristen. Unlängst hat der Ortsbeirat 1 ein Auskunftsersuchen (V 1430 2019 bzw. Vorlage OF 1028/1, Ortsbeiratssitzung 17.09.2019) zu Informationen beschlossen, auf Basis derer der Ortsbeirat ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" fordert, mit Umbau der Fuß- und Fahrradwege entlang der folgenden Zuwege: - Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse - Von Kaiserplatz über Berliner Straße / Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände - Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei - Die gesamte Fahrgasse Der Magistrat hat auf das o.g. Auskunftsersuchen bislang nicht reagiert. Dies vorangestellt fordern wir den Magistrat auf: 1. Zur abschließenden Meinungsbildung über ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" ist das benannte Auskunftsersuchen nunmehr detailliert zu beantworten. 2. Einem beschlossenen Gesamtkonzept vorausgehend ist in erstem Schritt ein Teilkonzept "Erneuerung Kornmarkt/Sandgasse" mit folgenden Detailmaßnahmen zu erstellen: a) Der Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße ist derart umzugestalten, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zurückgebaut werden, zugunsten breiterer Fußgänger- und Fahrradwege. Die Autospuren sollen im Wesentlichen der Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache dienen, die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist ansonsten umzupriorisieren. Anlässlich der Sperrung des Mainkais für den Autoverkehr ist die hier geforderte lauffreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Dadurch sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. b) Die Sandgasse auf Höhe zwischen Bleidenstraße und Berliner Straße ist durch einen fußgänger- und radfreundlichen Überweg über die Berliner Straße dem Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des dort ansässigen Einzelhandels. c) Die Punkte a und b sind zu ergänzen durch Maßnahmen der Autoverkehrsberuhigung auf der Berliner Straße parallel zur Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fußgänger- und Radfahrerquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. d) Die Maßnahmen a bis c sollen bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 abgeschlossen sein. e) Sie sollen bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Zusammenfassend wird der Magistrat aufgefordert, die oben beschriebenen Ansätze aus verkehrs- und aufwandstechnischer Sicht zu bewerten und ein Umsetzungsprojekt einschließlich Bürgerbeteiligung zu konzeptionieren. Mehrjährige Vorstudien benötigt dieses nicht. Begründung: Entspricht der Begründung zum beschlossenen Antrag OF 1028/1 vom 24.08.2019 bzw. 17.09.2019: Der Klimawandel erzwingt auch eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für zu Fuß Gehende und Rad fahrende sowie öffentlicher Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Als Ortsbeirat fordern wir ein einheitliches Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der o.g. vier Zuwege, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zu beschleunigen, zugunsten öffentlicher Räume für Fußgänger/innen wie Fahrradfahrer/innen und zu Lasten des Autodurchfahrtverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1163/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllvermeidung und Mülltrennung sind ein wichtiger Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz hier: Der Ortsbezirk marschiert voran - keine Tragetüten auf Wochenmärkten

26.11.2019 · Aktualisiert: 02.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5467 entstanden aus Vorlage: OF 1134/1 vom 06.11.2019 Betreff: Müllvermeidung und Mülltrennung sind ein wichtiger Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz hier: Der Ortsbezirk marschiert voran - keine Tragetüten auf Wochenmärkten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, an die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH mit dem Ziel heranzutreten, unverzüglich die Ausgabe von Tragetüten auf Wochenmärkten im Ortsbezirk 1 einzustellen. Stattdessen sollen Systeme zur Nutzung von mehrfach verwendbaren Taschen gefördert werden. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, die einschlägigen städtischen Satzungen entsprechend ändern zu lassen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Entgegen einer freiwilligen Verpflichtung des Einzelhandels werden Plastiktüten auf den Wochenmärkten und sogar auf dem als umweltpolitisch als Vorreiter geltenden Erzeugermarkt Konstablerwache vollkommen selbstverständlich, kostenfrei und in großen Mengen ausgegeben. Es werden auch Tragetüten aus Papier oder biologisch abbaubarem Kunststoff verwendet. Papiertüten sind zwar in der Umwelt leichter abbaubar, haben sonst aber keine bessere Ökobilanz als Plastik. Das nur langsam abbaubare "Bio"-Plastik verstopft die Kompostieranlagen und landet am Ende (teuer aussortiert) in der Müllverbrennung. Der einzig richtige Weg ist, mehrfach verwendbare Taschen zu nutzen, die von einigen Marktstandbetreibern bereits erfolgreich angeboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 540 Aktenzeichen: 90 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller entfernen - Fläche nutzen

26.11.2019 · Aktualisiert: 02.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5450 entstanden aus Vorlage: OF 1110/1 vom 01.11.2019 Betreff: Poller entfernen - Fläche nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, die Betonpoller in der nördlichen Stephanstraße/Ecke Brönnerstraße entfernen zu lassen. Die Fläche kann dann anderweitig beispielsweise als Grünfläche oder als Radabstellfläche genutzt werden. Begründung: Die Betonpoller in der Stephanstraße scheinen keinen anderen Zweck zu haben, als dass sie eine bestimmte Fläche zustellen sollen, damit dort nicht geparkt werden kann. Die Fläche kann jedoch viel sinnvoller und ästhetischer genutzt als auch gestaltet werden. So könnten mit wenig Aufwand Radbügel dort angebracht werden oder es könnte eine kleine Grünfläche entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 502 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 09.11.2019 Betreff: Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können Der Magistrat wird aufgefordert, 1. nunmehr unverzüglich das bestehende Halteverbot in der Berliner Straße vor der Paulskirche durchzusetzen und dauerhaft beide Fahrspuren frei halten zu lassen; 2. den Flohmarkt an das Nordufer verlegen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass a) genügend Toiletten für Kunden und Anbieter vorgehalten werden; b) Auf- und Abbau weitgehend lärmfrei durchgeführt werden; c) genügend Möglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen werden, um das Mainufer erreichen/den Flohmarkt queren zu können; d) eine östliche Zufahrtskontrolle zum Flohmarkt (analog zur jetzigen Praxis in Sachsenhausen) an der Alten Brücke eingerichtet und die Ein- bzw. Durchfahrt Zum Pfarrturm/Weckmarkt geschlossen wird, um die reibungslose Ausfahrt aus dem Parkhaus Dom Römer sicherzustellen; e) möglichst viele Stände erhalten bleiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Mainufer probeweise ein Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild - jedoch mit regionalen Produkten - eingerichtet werden kann, dessen Stände zum besseren Lärmschutz in südliche Richtung ausgerichtet sind; 4. einen Linksabbieger für von der Untermainbrücke kommenden Verkehr zum Untermainkai einrichten zu lassen; 5. einen Linksabbieger für von der Schönen Aussicht kommenden Verkehr zur Alten Brücke einrichten zu lassen; 6. die Busspur in der Kurt-Schumacher-Straße in ganzer Länge in die Fahrbahnmitte zu verlegen und die Haltestellen entsprechend verlegen zu lassen; 7. die Ausfahrt für den von Zum Pfarrturm abfließenden Verkehr an der Kurt-Schumacher-Straße einspurig einzurichten und die Einfahrt über die restliche Breite der Straße wirksam zu sperren; 8. das Linksabbiegen des von der unteren Fahrgasse abfließenden Verkehrs in die Berliner Straße zu gestatten; 9. eine möglichst frühzeitige Ausweichmöglichkeit zum Theatertunnel für Fahrzeuge von der Gutleutstraße, der Hafenstraße sowie der Speicherstraße aus kommend zu schaffen und mit einem Hinweis "Umfahrung gesperrtes Mainufer" zu beschildern. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Stau an dieser Stelle entsteht ausschließlich durch falsch haltende/parkende Busse. Zu Ziffer 2.: Der Flohmarkt findet künftig in einem ruhigen, schöneren Bereich - aber immer noch am Main - statt. Begleitende Maßnahmen sind erforderlich, um Auswirkungen auf die Bewohnerschaft zu minimieren. Zu Ziffer 3.: Ein Nachtmarkt wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Damit würde vor allem ein Angebot für die arbeitende Bevölkerung geschaffen, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Mit einem speziell ausgerichteten Nachtmarkt können regional Produzierende gefördert werden. Zu Ziffer 4.: Führt zur Entlastung der Bereiche Baseler Platz, Hauptbahnhof und Karlstraße. Zu Ziffer 5.: Führt zur Entlastung der Kurt-Schumacher-Straße. Zu Ziffer 6.: Der dort oft im Stau stehende Bus wird beschleunigt und leistungsfähiger. Zu Ziffer 7.: Täglich fahren Hunderte Fahrzeuge verbotenerweise in diesen Bereich hinein und verpesten die Wohnstraßen Weckmarkt und Fahrgasse. Die Duldung der illegalen Einfahrten untergräbt die allgemeine Verkehrsmoral. Zu Ziffer 8.: Der aus dem Parkhaus Dom Römer ausfahrende Verkehr wäre nicht mehr gezwungen, den Umweg über Kurt-Schumacher-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und so weiter zu nehmen, sondern könnte über die Fahrgasse direkt in westliche Richtung in die Berliner Straße abfließen. Davon würde auch die stark von der Straßenbahn beanspruchte Braubachstraße profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 447 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse und zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße mit weiteren Spielgeräten versehen

29.10.2019 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5356 entstanden aus Vorlage: OF 1086/1 vom 11.10.2019 Betreff: Spielplätze zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse und zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße mit weiteren Spielgeräten versehen Der Magistrat wird aufgefordert, wo nötig in Absprache mit der ABG Frankfurt Holding, 1. auf dem Spielplatz zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse a) die Pfosten der Rutsche auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen, b) die Sitzbänke zu sanieren, c) die defekte kleine Wippe zu reparieren oder durch eine größere zu ersetzen sowie d) die Attraktivität des Spielplatzes durch ein Klettergerüst und eine Schaukel zu erhöhen; 2. auf dem Innenhof zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße, der im Wege der Nachverdichtung durch die Wohnhäuser Große Fischerstraße 12-16 zweigeteilt wurde, a) im östlichen Teil - die dort befindliche Bank zu sanieren, - die Geruchsbelästigung aus den Lüftungskästen zu beseitigen oder wenigstens zu reduzieren und - einen überdachten Fahrradabstellplatz aufzustellen sowie b) im westlichen Teil eine Schaukel und eine Wippe zu errichten; 3. den Spielplatz zwischen der Großen Fischerstraße, dem unter Ziffer 2. genannten Innenhof, dem Weckmarkt und dem Café Metropol mit einer Schaukel auszustatten. Begründung: Die drei Plätze in den Höfen zwischen den eng bewohnten Häusern von Fahrgasse und Kurt-Schumacher-Straße sowie zwischen Weckmarkt und Großer Fischerstraße sind kleine Oasen im Lärm des großstädtischen Verkehrs rundherum. Damit bieten sie den zahlreichen hier wohnenden Kindern optimale Möglichkeiten, in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung zu spielen und sich auszutoben. Bei der Vorstellung der Nachverdichtung im Ortsbeirat versprach Herr Junker von der Frankfurter Aufbau AG damals, dort eine wunderschöne Innenanlage zu sponsern. Leider sind die Plätze mit nur wenigen und teilweise defekten Spielgeräten versehen. Auf keinem Platz gibt es eine Schaukel. Auf keinem Platz gibt es ein Klettergerüst. Etliche Bänke sind so marode, dass sie zu Recht nicht genutzt werden. Da die unter den Ziffern 2. und 3. genannten Plätze durch einen begrünten Weg miteinander verbunden sind, scheint es ausreichend, den unter Ziffer 3. genannten Platz mit einer Schaukel attraktiver zu machen. Die Bewohner rund um den unter Ziffer 2. genannten Platz klagen über die Geruchsbelästigung aus den Lüftungskästen. Darüber hinaus sollte für die zahlreichen hier abgestellten Fahrräder ein überdachter Stellplatz geschaffen werden. Zur Orientierung wird auf die angehängte Karte verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 437 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen

29.10.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 1088/1 vom 06.10.2019 Betreff: Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass - der Spielplatz an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; - das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird; - Schäden an den Bäumen durch eine Fachfirma beziehungsweise das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden. Begründung: Der zweckentfremdete Spielplatz wird nicht nur von einem Wohnungsbauunternehmen zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt, sondern auch von Privatpersonen, die sich - wie auch immer - einen Schlüssel zu dem Tor verschafft haben. Zwischenzeitlich sind Schäden an der Rinde der Bäume aufgetreten und die sanierte Staufenmauer weißt ebenfalls schon Beschädigungen auf. Am schlimmsten ist jedoch, dass den Kindern in diesem verdichtetem Wohnbereich überhaupt kein Spielplatz zur Verfügung steht. Dies obwohl - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend - Spielplätze in der Wohnanlage vorhanden sein müssen. Fotos: Stefano Ernestitani Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 321 Antrag vom 30.04.2020, OF 1257/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule

19.09.2019 · Aktualisiert: 04.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 29.05.2019 Betreff: Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule Vorgang: OM 1709/17 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat und den zuständigen Behörden eine Schulwegebegehung der Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule anzuberaumen, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Der Ortstermin soll gemeinsam mit dem Ortsbeirat 1 stattfinden. Begründung: Die Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule führen alle über stark befahrene Straßen und unübersichtliche Ampelanlagen. Sie sind durchgehend unsicher und bedürfen einer grundlegenden Überprüfung, vor allem die Querungen über den Anlagenring und die Bleichstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Antrag vom 16.11.2020, OF 1005/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Uhren an Konstablerwache und Willy-Brandt-Platz

17.09.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5132 entstanden aus Vorlage: OF 1008/1 vom 31.07.2019 Betreff: Uhren an Konstablerwache und Willy-Brandt-Platz Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl an der Konstablerwache, vor dem Bienenkorbhaus, als auch am Willy-Brandt-Platz, am Opern- und Schauspielhaus, wieder je eine weithin sichtbare beleuchtete Uhr aufstellen zu lassen. Begründung: Für viele Menschen auf dem Weg zu den unterirdischen Bahnsteigen trägt das Wissen über die genaue Uhrzeit deutlich zur Entschleunigung und Entspannung bei, da über die verbleibende Zeit bis zur Abfahrt des Zuges Gewissheit erlangt wird. Das Hervorfriemeln des Handys ist mit Zeitverlusten verbunden. Der Wunsch nach der Möglichkeit des zeitverlustfreien schnellen Blicks auf die Uhr wird seit Jahren immer wieder aus der Bürgerschaft - und zwar aus allen Altersschichten - vorgetragen. In anderen Großstädten sind solche Uhren durchaus weit verbreitet. Nur in Frankfurt leider nicht mehr. Da solche Uhren aus Werbeeinnahmen finanziert werden, dürfte das Vorhaben nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Solche Uhren sind übrigens beliebte Treffpunkte und es wäre schöner, sich an der Konstablerwache "an der Uhr" zu verabreden als vor dem Schnellrestaurant XY. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 44 Aktenzeichen: 61 0

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