Meine Nachbarschaft: Schwedenkronenplatz
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 22.02.2022 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel Der Magistrat wird gebeten , für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Kameraüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Kameraüberwachungsanlage begannen die Dealer, ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürgernähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Antrag vom 28.02.2023, OF 766/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 Aktenzeichen: 32-4
Unzumutbare Wartezeiten für den Fußverkehr
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1832 entstanden aus Vorlage: OF 360/1 vom 22.02.2022 Betreff: Unzumutbare Wartezeiten für den Fußverkehr Der Magistrat wird gebeten, die unzumutbar langen Wartezeiten an der Querungshilfe Konrad-Adenauer-Straße, Vilbeler Straße (Querung der Konrad- Adenauer-Straße/Straßenbahn) deutlich verkürzen zu lassen. Begründung: Der nächste Stau wartet für den Autoverkehr bereits wenige Meter weiter entweder an der Konstablerwache oder in der entgegengesetzten Richtung an der Seilerstraße und Friedberger Anlage. Die Verringerung von Wartezeiten für den Fußverkehr hätte lediglich einen Verschub von wartenden Fahrzeugen zur Folge. Dem Fußverkehr sollte auch in diesem Bereich eine höhere Priorität eingeräumt werden. Der Überweg ist Teil einer wichtigen fußläufigen Verbindung von der Innenstadt in das Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker
Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Maßnahmen bei Starkregen
Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Den Trierischen Hof effektiv verkehrsberuhigen!
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1578 entstanden aus Vorlage: OF 304/1 vom 18.01.2022 Betreff: Den Trierischen Hof effektiv verkehrsberuhigen! Vorgang: OM 6880/20 OBR 1; ST 587/21 Der Trierische Hof soll nicht als Expresszufahrt zum Parkhaus Konstablerwache missbraucht werden, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anwohnende und Anliegende sein. Der Magistrat wird daher gebeten, ausgehend der Stellungnahme vom 12.03.2021, ST 587, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche baulichen Kosten entstehen nach Schätzung des Magistrats für die Errichtung einer automatischen Schranke zum Schutz vor unbefugten Durchfahrten? 2. Welche jährlichen Betriebskosten entstehen nach Schätzung des Magistrats für den Betrieb und die Wartung einer elektrischen Schranke? 3. Welche baulichen Kosten entstehen nach Schätzung des Magistrats für den Einbau eines versenkbaren Pollers zum Schutz vor unbefugten Durchfahrten? 4. Welche jährlichen Betriebskosten entstehen nach Schätzung des Magistrats für den Betrieb und die Wartung eines versenkbaren Pollers zum Schutz vor unbefugten Durchfahrten? 5. Können die Kosten auf die Anwohnenden umgelegt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6880 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 587 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1249 Aktenzeichen: 32 1
Toiletten im Ortsbezirk 1: Rund um die Uhr Erleichterung schaffen und Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten auf 24/7 ausweiten!
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1580 entstanden aus Vorlage: OF 307/1 vom 24.01.2022 Betreff: Toiletten im Ortsbezirk 1: Rund um die Uhr Erleichterung schaffen und Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten auf 24/7 ausweiten! Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der öffentlichen Toiletten in den B-Ebenen der Stationen "Hauptwache", "Konstablerwache" und "Alte Oper" sowie an der "Galluswarte" auszuweiten und rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche nutzbar zu machen. Begründung: Der Ortsbeirat fügt damit eine weitere Anregung der langen Liste der Toilettenanträge hinzu, der schnell und unkompliziert umsetzbar ist. Für obdachlose Menschen und Feiernde würde eine dauerhafte Öffnung der Toilettenanlagen im wahrsten Sinne des Wortes eine "Erleichterung" bedeuten. Außerdem würde dadurch das nächtliche Urinieren auf Gehwegen und in Hauseingängen reduziert und die angespannte Situation bei den Anwohnenden ebenfalls verbessert. Ein kleiner Schritt mit großer Wirkung also. Die bisherigen täglichen Öffnungszeiten von bereits in der Regel 06:30 Uhr bis 22:00 Uhr/01:00 Uhr müssten lediglich um die Nachtzeiten erweitert werden. Dies ist wegen der ausgeweiteten Betriebszeiten der U- und S-Bahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2735 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1588 entstanden aus Vorlage: OF 317/1 vom 22.01.2022 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Der Magistrat wird gebeten, die Markierung für die Tempo-30- Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugnutzerinnen und -nutzer komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1358 Aktenzeichen: 32 1
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Pocket Park Heiligkreuzgasse/Seilerstraße/Zeil
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1582 entstanden aus Vorlage: OF 309/1 vom 18.01.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Pocket Park Heiligkreuzgasse/Seilerstraße/Zeil Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Heiligkreuzgasse/Seilerstraße/Zeil in dem unbebauten Bereich beginnend ab Liegenschaft Zeil 7 bis Seilerstraße 1 einen sogenannten Pocket Park einrichten zu lassen und dort eine möglichst große Fläche entsiegeln zu lassen. Begründung: Die östliche Zeil leidet unter Baum- und Grünflächenmangel, die Wallanlagen sind durch die stark und zu schnell befahrene Seilerstraße abgeschnitten. Im beschriebenen Bereich könnte ein wohnortnaher kleiner Grünbereich entstehen, der nicht nur der Kundschaft der Zeil zugutekommt, sondern vor allem den Anwohnenden der Heiligkreuzgasse mit ihren oft sehr kleinen Wohnungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1389 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden!
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1583 entstanden aus Vorlage: OF 310/1 vom 18.01.2022 Betreff: Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden! Der Magistrat wird gebeten, das illegale und ständige Dauerparken im deutlich beschilderten Fußgängerbereich nordöstlich der Fahrgasse/Konstablerwache wirkungsvoll und zu allen Tageszeiten unterbinden zu lassen. Begründung: Zu Fuß Gehende werden hier sogar angehupt, wenn sie den Bereich queren wollen. Die Parkplätze stehen in Konkurrenz zum Parkhaus Konstablerwache. Vielfach wird im Bereich der Konstablerwache gewendet, wodurch der Plattenbelag langfristig Schaden nimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1359 Aktenzeichen: 32 4
Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulieren
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1584 entstanden aus Vorlage: OF 311/1 vom 18.01.2022 Betreff: Mülltonnen im Straßenraum Fahrgasse 90 regulieren Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass im Bereich der Fahrgasse 90 die Mülltonnen nur noch zur Abholung und nicht dauerhaft im Straßenraum abgestellt werden. Begründung: In diesem Bereich sind zu allen Tages- und Nachtzeiten schwarze oder grüne Tonnen des dortigen Supermarktes abgestellt. Der daraus entnommene und verwendete Müll (z. B. Pappen zum darauf Lagern) stören die Anwohnenden enorm. Wie satzungsmäßig vorgesehen, sollten auch in diesem Abschnitt Tonnen nur im öffentlichem Raum aufgestellt werden, wenn die Leerung derselben unmittelbar bevorsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1254 Aktenzeichen: 66 7
Altglas-Sammelcontainer Fahrgasse 90
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1585 entstanden aus Vorlage: OF 312/1 vom 18.01.2022 Betreff: Altglas-Sammelcontainer Fahrgasse 90 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Fahrgasse 90 wieder einen Altglas-Sammelcontainer aufstellen zu lassen. Begründung: Seit 2018 fordert der Ortsbeirat 1 immer wieder die Rückkehr des Containers. Vom Magistrat vorgeschlagene Eingaben bei der FES blieben erfolglos. Tatsächlich hat die Bevölkerung in diesem Bereich seit Jahren überhaupt keine Möglichkeit, Altglas dem Recycling zuzuführen. Stattdessen muss mit dem Altglas die Restmüllmenge erhöht und damit Glas der Verbrennung zugeführt werden. Darf vermutet werden, dass die FES mit der abweisenden Behandlung von Bürgereingaben ihr eigenes Geschäftsmodell der Müllabfuhr unterstützt? Der frühere Standort des Containers war für die dort Wohnenden von allen Seiten gut erreichbar. Einwände von Geschäftsleuten, die den Bereich nun für eigene Zwecke - als Mülltonnenplatz oder Außenfläche - nutzen, sollten nicht über das Gemeinwohl gestellt werden, wenn keine geeigneten Ausweichflächen zur Verfügung stehen. Schon gar nicht sollten demokratisch gefasste Beschlüsse des Ortsbeirats (alle Standflächen wurden in der Amtszeit des Stadtrats Tom Koenigs durch die Ortsbeiräte beschlossen) durch eine halbstädtische Firma auf Zuruf von Gewerbetreibenden aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1251 Aktenzeichen: 66 5
Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und Bahnhofsviertel
Antrag vom 23.01.2022, OF 324/1 Betreff: Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welche öffentlich zugänglichen Sanitäranlagen sind in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel derzeit im Betrieb? 2. Welche öffentlichen Sanitäranlagen bestehen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel darüber hinaus, die aktuell nicht betrieben werden? Besonders: a) im Bereich der Bahnanlagen (U-Bahn und S-Bahn) b) im Bereich der Parkanlagen. c) in im Eigentum der Stadt stehenden oder von der Stadt genutzten Gebäuden (z.B. Ämter, Parkhäuser) 3. Welche Gründe veranlassten in der Vergangenheit dazu, bestehende öffentliche Sanitäranlagen zu schließen? 4. Wird bei der Erstellung des versprochen Toilettenkonzeptes auch eine Wiederöffnung oder Wiederinbetriebnahme bestehender, geschlossener Sanitäranlagen geprüft? Begründung: Die schwierige sanitäre Situation im Zentrum von Frankfurt ist allgemein bekannt. Immer wieder werden dabei Anträge im Ortsbeirat 1 formuliert, um durch die Einrichtung neuer sanitärer Anlagen die Situation in der Innenstadt zu verbessern. Viele Anträge werden abgelehnt, da sich die Einrichtung neuer Sanitäranlagen häufig schwierig gestaltet (beispielsweise wegen fehlender Wasseranschlüsse). Dabei lassen sich bei näherer Betrachtung in der Frankfurter Innenstadt bestehende, geschlossene Sanitäranlagen finden, wie beispielsweise Urinale auf der Konstablerwache und eine Toilettenanlage in der Friedberger Anlage, Seilerstraße 34. Diese unsystematischen Beobachtungen werfen die Frage auf, welche weiteren Sanitäranlagen in der Innenstadt bereits vorhanden sind und zu einer Entschärfung der Lage beitragen könnten. Überhaupt scheint sinnvoll, bei der Lösung des Problems auch auf bestehende Infrastruktur zurückzugreifen, anstatt ausschließlich neue zu beantragen oder zu planen. Hierfür muss aber zuerst systematisch erfasst werden, wo Sanitäranlagen vorhanden sind/waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 319 2022 Die Vorlage OF 324/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 entstanden aus Vorlage: OF 184/3 vom 22.12.2021 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Vorgang: OM 5202/19 OBR 3; OM 6988/20 OBR 3; ST 737/21 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Markierung für die Tempo-30-Zone auf der Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (Stellungnahme ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugen komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1121 Aktenzeichen: 32 1
Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße
Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grunderneuerung Allerheiligenstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1111 entstanden aus Vorlage: OF 208/1 vom 05.11.2021 Betreff: Grunderneuerung Allerheiligenstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es bereits Planungen zur künftigen Verlegung der Straßenbahntrasse aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße? 2. Wenn ja, wie ist der aktuelle Planungsstand? 3. Wenn nein, wann wird mit den Planungen begonnen? 4. Wann ist mit einer Realisierung der Maßnahmen zu rechnen? 5. Wie sollen die Straßenquerschnitte der Allerheiligenstraße in ihren unterschiedlichen Straßenabschnitten aus Sicht des Magistrats künftig aussehen? Zudem wird der Magistrat gebeten, die Allerheiligenstraße im Abschnitt zwischen Lange Straße und Breite Gasse grunderneuern zu lassen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Ein baulich abgetrennter Radweg wird angelegt. 2. Fußgängerwege werden breiter angelegt. 3. Die Straße erhält eine umfangreiche Begrünung (z. B. mit Bäumen auf beiden Seiten). 4. Die Straßenbahntrasse soll aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße verlegt werden, um die Konstablerwache anzubinden. Die Planungen sollen in enger Abstimmung mit dem Bauprojekt Main Yard erfolgen, um Synergieeffekte zu erzielen. Begründung: Das Bauprojekt Main Yard befindet sich bereits in der Realisierung, zumindest die Abrissarbeiten sind bereits in vollem Gange. Im Laufe der Bauarbeiten zu diesem umfangreichen Projekt müssen Leitungen bzw. Trassen, die unter der Allerheiligenstraße verlaufen, verlegt werden. Dazu muss die gesamte Straßendecke aufgemacht werden. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2022 geschehen. Diese Gelegenheit sollte dazu genutzt werden, dass der gesamte Straßenabschnitt überarbeitet und modernisiert wird. Dies würde zum einen das gesamte Viertel aufwerten und zum anderen die Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger erhöhen und für ein besseres Mikroklima dank der Begrünung sorgen. Das Allerheiligenviertel war in den letzten Monaten oft genug negativ in den Schlagzeilen. Nun darf die Chance, das Viertel aufzuwerten und die Lebensqualität für die dortigen Bewohner deutlich zu erhöhen, nicht verpasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 569 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Mehr Fahrradbügel für die Alte Gasse
Antrag vom 09.09.2021, OF 171/1 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Alte Gasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin zur Abstimmung von geeigneten Standorten für Fahrradbügel in der Alten Gasse zu organisieren. Zu diesem sollen insbesondere Vertreter des zuständigen Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie der Initiative Innovationen in der Alten Gasse eingeladen werden. Begründung: In der Alten Gasse sollten an geeigneten Standorten weitere Fahrradbügel installiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 171/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und SPD
Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beenden
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 708 entstanden aus Vorlage: OF 165/1 vom 07.09.2021 Betreff: Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beenden Vorgang: V 29/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten , den Betrieb der neuen "Super-Kameras" (Frankfurter Rundschau) an Hauptwache und Konstablerwache einzustellen und die Anlagen rückzubauen. Begründung: In der Vorlage V 29 wurde der Magistrat vom Ortsbeirat 1 im Mai 2021 aufgefordert zu erklären, welche neuen Videoüberwachungsanlagen an Konstablerwache und Hauptwache errichtet wurden und warum. Diese Erklärung wurde nun ja bereits über die Medien vorgenommen. Der scheidende Dezernent Frank berichtete begeistert, man könne nun die Aufschrift auf jedem T-Shirt sehen und das Betrachten der Kamerabilder sei "wie zu Hause sitzen und Fußball schauen". Für diesen Dienst sind nun eigens sieben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingeteilt. Diese anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung ist auch vor dem Hintergrund der Kosten ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsbezirks 1, die Kamera-Anlagen gehören deswegen wieder abgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 29 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2169 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierter sicherer durchgehender Radstreifen von der Stiftstraße bis zur Vilbeler Straße
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 669 entstanden aus Vorlage: OF 110/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierter sicherer durchgehender Radstreifen von der Stiftstraße bis zur Vilbeler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für Radfahrende im Bereich Stiftstraße/Stephanstraße/Schäfergasse/Vilbeler Straße zu erhöhen. Dazu ist auf der gesamten Länge der Radstreifen als Radweg deutlich rot zu markieren und insbesondere im Bereich der Schäfergasse auch baulich gegen Falschparkende zu sichern. Begründung: Der Radverkehr wird in diesem Abschnitt auf vielfältige Weise durch Pkw und Lkw behindert und gefährdet. Auf den Radwegen parken Pkw und halten anliefernde Lkw. Außerdem kommen vor Ampeln Fahrzeuge aufgrund mangelnder Fahrkünste fast immer auf dem Radstreifen in der Stephanstraße und Vilbeler Straße zum Stehen. Die wichtige Verbindung aus der Innenstadt in Richtung Nordend und Bornheim wird dadurch regelmäßig blockiert und das Ausweichen der Radfahrenden auf die Fahrbahn stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 36 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1673 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Begrünung der Alten Gasse
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 672 entstanden aus Vorlage: OF 116/1 vom 08.07.2021 Betreff: Begrünung der Alten Gasse Vorgang: OM 4403/19; ST 2280/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrünung der Alten Gasse, insbesondere des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17, mit weniger tief wurzelnden Pflanzen, etwa Stauden oder Sträuchern, machbar ist. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2019, ST 2280, führt der Magistrat aus, dass eine Anpflanzung von Bäumen in der Alten Gasse aufgrund der dort verlaufenden unterirdischen Trassen nicht ohne umfangreiche Verlegearbeiten möglich sei. Es ist deshalb zu prüfen, ob alternative Möglichkeiten der Begrünung in Betracht kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2280 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verschönerung der Alten Gasse
Anregung vom 29.06.2021, OA 32 entstanden aus Vorlage: OF 65/1 vom 19.05.2021 Betreff: Verschönerung der Alten Gasse Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Alte Gasse in das Ausbauprogramm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen, damit das dortige stadträumliche Umgestaltungspotenzial genutzt werden kann. Es sollen Maßnahmen der baulichen Umgestaltung finanziert werden, insbesondere eine Verbreiterung der Gehwege und die Aufstellung von Sitzelementen, die stadtraumgestalterischen Anforderungen genügen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind einige bauliche Maßnahmen erforderlich, die zweckmäßigerweise mit Mitteln aus dem Ausbauprogramm "Schöneres Frankfurt" finanziert werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 60 Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385 Antrag vom 02.12.2022, OF 699/1 Anregung vom 06.12.2022, OA 282 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 32 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 32 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 480, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1130, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 Aktenzeichen: 60 10
Illegale und gefährliche Abkürzung für Autoposer schließen
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191 entstanden aus Vorlage: OF 30/1 vom 11.05.2021 Betreff: Illegale und gefährliche Abkürzung für Autoposer schließen Der Magistrat wird gebeten, in der Dominikanergasse im Bereich des Fuß- und Radweges an der Kurt-Schumacher-Straße in einer Reihe mit dem blauen Schild "Radweg" zwei weitere Poller setzen zu lassen. Begründung: Seit dem Rückbau der Treppe wird der Fuß- und Radweg gerne als Abkürzung aus der Fahrgasse in die Kurt-Schumacher-Straße genutzt. Dadurch werden nicht nur zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Dominikanergasse gefährdet, sondern auch die Nutzerinnen bzw. Nutzer der stark befahrenen Radroute Kurt-Schumacher-Straße. Insbesondere Autoposer nutzen diesen Abschnitt gerne, um einerseits die Anwohnenden der Altstadt besser belästigen zu können und gleichzeitig mögliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei im Bereich Berliner Straße/Börneplatz umgehen zu können und schneller wieder auf den Mainkai zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1532 Antrag vom 12.10.2022, OF 657/1 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3026 Aktenzeichen: 32 1
Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 192 entstanden aus Vorlage: OF 31/1 vom 11.05.2021 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Magistrat wird gebeten, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßenbahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1533 Aktenzeichen: 32 1
Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung?
Antrag vom 11.05.2021, OF 28/1 Betreff: Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: § 7 (gefährdendes Verhalten) (3) der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main bestimmt, dass "das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei" verboten ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, keine Sondernutzungserlaubnisse im Bereich der Innenstadt wie Konstablerwache, Hauptwache, Willy-Brandt-Platz o.ä. an kommerziell tätige Unternehmen zu vergeben, die im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen Spenden sammeln. Begründung: In den letzten Jahren musste vermehrt beobachtet werden, dass kommerziell tätige Spendensammelfirmen den öffentlichen Raum für ihre Tätigkeit in verbotener und aggressiver Weise nutzen. Das offensichtlich auf Provisionszahlungen gestützte Geschäftsmodell führt dazu, dass Mitarbeitende dieser Firmen Passant*innen nicht nur in gewöhnlicher Weise ansprechen, sondern sich diesen von weitem laut rufend in den Weg stellen, dabei die Arme ausbreiten oder rechts-links-hüpfend die Leute am vorbeigehen hindern. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit (z.B. UNICEF, Oxfam usw.). Den Angesprochenen bleibt dabei verborgen, welcher Anteil der geleisteten Spenden bei den sammelnden Unternehmen verbleiben. Diese Form der "organisierten Bettelei" sollte vom Magistrat nicht weiter unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wurde zurückgezogen.
Neubau Justizgebäude Konrad-Adenauer-Straße 20
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7314 entstanden aus Vorlage: OF 1554/1 vom 02.02.2021 Betreff: Neubau Justizgebäude Konrad-Adenauer-Straße 20 Der Magistrat wird gebeten, i m Zusammenhang mit dem Abriss und Neubau des Justizgebäudes Konrad-Adenauer-Straße 20 dafür Sorge zu tragen, dass das Bronzeobjekt mit der Inschrift "Die Würde des Menschen ist unantastbar" an der Westseite des Gebäudes in Obhut genommen wird und in das neu entstehende Ensemble angemessen und öffentlichkeitswirksam integriert wird. Foto: Anna Warnke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1243 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 0
Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden können
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7312 entstanden aus Vorlage: OF 1552/1 vom 31.01.2021 Betreff: Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden können Der Magistrat wird gebeten, umgehend in der Fahrgasse links und rechts der Fahrbahn zwischen Konstablerwache und Töngesgasse sowie in gleicher Weise in der angrenzenden Reineckstraße in Absprache mit dem Frankfurter Marktverein e. V. durch Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - vorübergehend und als eine weitere Sofortmaßnahme - zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Nutzung des Erzeugermarktes an den Markttagen gestatten zu lassen. Notwendige Belange der Feuerwehr sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Begründung: Bei dem Bereich handelt es sich um einen für zu Fuß Gehende reservierten Bereich. Das Abstandhalten fällt leichter, wenn der Markt schnellstmöglich etwas ausgeweitet werden kann. Die Maßnahme soll auch als Testlauf für eine dauerhafte Ausweitung des Erzeugermarktes dienen. Für zusätzliche Stände sind im bisherigen Marktbereich keine weiteren Plätze vorhanden. Im vergangenen Jahr ist der Absatz von biologisch erzeugten Lebensmitteln bundesweit um 27 Prozent gestiegen. Es ist daher dringend notwendig, die Anzahl von Anbietern und der Fläche für den Verkauf von diesen Lebensmitteln zu steigern, damit die Frankfurter Bevölkerung an diesem Trend adäquat teilnehmen kann. Der Erzeugermarkt Konstablerwache kann sofort erweitert werden, bauliche Maßnahmen müssen zunächst nicht eingeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1027 Aktenzeichen: 90 1
Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7313 entstanden aus Vorlage: OF 1553/1 vom 31.01.2021 Betreff: Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Reineckstraße sowie der Fahrgasse zwischen Konstablerwache und Töngesgasse und den umzäunten Platz vor der Staufenmauer in Absprache mit dem Frankfurter Marktverein e. V. dem Wochenmarktbereich auf der Konstablerwache wie folgt zuordnen zu lassen: 1. Alle notwendige Belange der Feuerwehr sind zu berücksichtigen. Hierzu ist gegebenenfalls ein gemeinsamer Ortstermin von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Frankfurter Feuerwehr, der Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM), des Frankfurter Marktvereins e. V. und des Ortsbeirates 1 zu vereinbaren. 2. Der ruhig gelegene Platz vor der Staufenmauer soll von Marktbeschickerinnen bzw. Marktbeschickern zu gastronomischen Zwecken (Abgabe und Verzehr von Speisen und Getränken ) genutzt werden. 3. Auf dem Bereich vor der Staufenmauer dürfen keine dauerhaften Aufbauten errichtet werden. Der Bereich darf auch nicht als Abstellfläche für Fahrzeuge an Tagen zwischen den Markttagen genutzt werden. 4. Auf jeden Fall ist zu prüfen, in welcher Weise der Bereich den Bürgerinnen bzw. Bürgern an marktfreien Tagen anwohnerinnen- bzw. anwohnerverträglich zugänglich gemacht werden kann. 5. Im Bereich des südwestlichen Treppenaufgangs gegenüber dem Ende der Fahrgasse soll ein attraktiver, breiter, barrierefreier Aufgang zum Plateau berücksichtigt und geschaffen werden. Es ist zu prüfen, ob dieses Vorhaben über Einnahmen aus dem Markt finanziert werden kann. 6. Durch die Ausweitung der Marktfläche sollen zusätzliche Marktbeschickerinnen bzw. Marktbeschicker die Möglichkeit erhalten, Stände anzumieten. Hierbei sollen Anbieterinnen bzw. Anbieter von nachhaltig erzeugten Lebensmitteln vorrangig berücksichtigt werden. 7. Wasser und Energieversorgung von zusätzlichen Ständen dürfen keine Hindernisse auf Straßen und Gehwegen hervorrufen. Begründung: Bereits im Sommer 2019 zeigte sich, dass die Marktfläche und die Zahl der Stände zu gering ist, um die Nachfrage zu befriedigen. Der Erzeugermarkt ist ein Opfer seines eigenen Erfolges geworden. Trotz des hohen Zuspruchs zum Konzept des Marktes wurden dem Ortsbeirat zunehmend Klagen über langes Anstehen, ausverkaufte Waren und Beengtheit zugetragen. Diesen Beschwerden kann über eine - zurzeit nicht notwendige - Ausweitung des Marktgeschehens Rechnung getragen werden. Momentan würde die Ausweitung dazu dienen, coronabedingt mehr Abstand einzuhalten zu können. Im Jahr 2020 ist der Absatz ökologisch erzeugter Lebensmittel bundesweit um 27 Prozent gestiegen. Diesem Trend sollten auch die Frankfurter Wochenmärkte und hier insbesondere der Erzeugermarkt Rechnung tragen können. Dies kann nur über eine Ausweitung der Flächen und attraktivere Gestaltung des Platzes geschehen. Ein weiterer und barrierefreier Zugang käme vornehmlich den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern der südlichen Innenstadt und der Altstadt entgegen, wäre aber auch eine wichtige Verbindung zur den Erweiterungsflächen des Marktes. Die Möglichkeit ein gutes und gesundes gastronomisches Angebot zu schaffen, kann im Bereich des Platzes vor der Staufenmauer genutzt werden. Die hierfür bislang dafür genutzten Flächen sind zu klein und zu beengt. Auf dem begrünten Platz ist es deutlich kühler als auf dem Tableau der Konstablerwache. Der Platz wird seit Jahrzehnten minder- oder fehlgenutzt und kann auf diese Weise eine bürgerinnen- bzw. bürgerfreundliche Nutzung erhalten. Den Erzeugerinnen bzw. Erzeugern von nachhaltig produzierten Lebensmitteln können auf diese Weise zusätzliche sichere Absatzmärkte angeboten werden, und den Kundinnen bzw. Kunden werden weitere zuverlässige Anbieterinnen bzw. Anbieter zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1275 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 90 1
Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7216 entstanden aus Vorlage: OF 1052/3 vom 04.02.2021 Betreff: Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. in die Liste der zu unterstützenden Vereine aufzunehmen. Der Verein kümmert sich auch im Nordend um das Tierwohl der Tauben und eine regulierte Vermehrung der Population, z. B. durch ein geplantes Taubenhaus an der Konstablerwache. Begründung: Der gemeinnützige Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt betreut Taubenhäuser, in denen die Tiere versorgt und die Gelege ausgetauscht werden, wie auch eine Auffangstation, bei der verletzte und in Not geratene Tauben abgegeben werden können. Wie die FR im Sommer 2020 berichtete, hat die Corona-Epidemie die Zahl der abgegebenen Tauben sprunghaft steigen lassen. Der Verein erfüllt damit eine wichtige Aufgabe für den Tierschutz in Frankfurt und unterstützt darin Feuerwehr und Ordnungsamt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1201 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 0
Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird?
Antrag vom 02.02.2021, OF 1555/1 Betreff: Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In der Innenstadt ist zur Zeit ein erstaunlich hoher Wohnungsleerstand zu verzeichnen. Ganze Häuserblocks scheinen großteils entmietet zu sein. Dies betrifft beispielsweise die Battonnstraße 7 bis 21, aber auch einzelne Liegenschaften in der Allerheiligenstraße oder Heiligkreuzgasse Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wie viele Wohnungen sind zur Zeit im Stadtteil Innenstadt leerstehend? Aus welchen Gründen stehen diese Wohnungen leer? Was hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten 4 1/2 Jahren unternommen, um Wohnungsleerständen entgegen zu wirken? Mit welchem Konzept ist der Magistrat angetreten um Wohnungsleerstand zu bekämpfen? Hat der Magistrat Zwischennutzungskonzepte entwickelt und umgesetzt, um akute Wohnungsnot zu begrenzen? Wie viele leerstehende Wohnungen konnte der Magistrat in den beiden genannten Bereichen in den letzten 4 1/2 Jahren wieder dem Wohnungsmarkt zuführen? Wie bewertet der Magistrat die ständig steigende Anzahl leerstehender Wohnungen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1958 2021 Die Vorlage OF 1555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim „Schießhüttenstraße“ Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
Anregung vom 25.01.2021, OA 674 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim "Schießhüttenstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass statt der Straßenbahnlinie 15 die Linie 12 zeitnah bis zu einer Realisierung der schienengebundenen Westanbindung Fechenheims bis zur Station "Schießhüttenstraße" in Frankfurt-Fechenheim verlängert wird. Die Linie 15 wird zukünftig nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" geführt. Begründung: Die Linie 12 endet heute außerhalb des Kernbereichs Fechenheims an der Hugo-Junkers-Straße in der Nähe des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße unmittelbar am ehemaligen Versandhandel Neckermann, der vor Ort einmal 4.000 Beschäftigte hatte. In Zukunft werden hier circa 100 Mitarbeiter in einem Rechenzentrum arbeiten. Mit dem Anschluss an das Kerngebiet Fechenheims würden 11.000 Bürgerinnen und Bürger sowie alle gut an Fechenheim angeschlossenen Fahrgäste einen zusätzlichen, attraktiven und schnellen Anschluss an die U 4 (westliches Seckbach und Konstablerwache) und ohne Umstieg direkt nach Bornheim bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 94 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 580, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1127, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Beschleunigung Buslinien 30 und 36 im Bereich Kurt-Schumacher-Straße, Börneplatz
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7021 entstanden aus Vorlage: OF 1526/1 vom 06.12.2020 Betreff: Beschleunigung Buslinien 30 und 36 im Bereich Kurt-Schumacher-Straße, Börneplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busse in dem im Betreff genannten Bereich bei Annäherung der Busse an den Beginn als auch in der Gegenrichtung dem Ende der mittig gelegenen Busspur unverzüglich "Grün" erhalten. Begründung: Die Busse werden in diesem Bereich immer wieder durch die Lichtsignalanlage aufgehalten. Durch eine intelligente Steuerung der Anlage kann eine Beschleunigung dieser Busse erreicht und deren Attraktivität gesteigert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 723 Aktenzeichen: 92 11
Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6
Antrag vom 12.01.2021, OF 1473/6 Betreff: Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, Warum gab es nach dem Fahrplanwechsel am 13.12.2020 Probleme mit der Software bzw. den Zielanzeigen bei den Bussen (Bündel B), die im Ortsbezirk 6 eingesetzt werden? Warum wurde die Software nicht rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel auf ihre richtige Zielanzeige überprüft? Wann wird die Software aktualisiert, so dass die Zielanzeigen an den Bussen wieder korrekt sind? Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel fahren die Busse im Ortsbezirk 6, welche dem Bündel B zugeteilt sind, mit Zielanzeigen durch die Gegend die zum Teil haarsträubend sind. Beispiele für Zielanzeigen nach dem Fahrplanwechsel: 59 Bornheim Mitte via Seckbacher Landstraße statt Cheruskerweg 54 Konstablerwache statt Griesheim Bf M55 Enkheim Victor Slotosch Straße statt Rödelheim 58 Zeilsheim Bf via Höchst Bf statt Eschborn 53 Nieder Erlenbach im Fuchsloch 58 Hauptbahnhof via Dornbusch 53 Kalbach via Zeilweg 58 Gateway Gardens Mitte 55 Nordwestzentrum via Industriehof 53 Dornbusch Hügelstraße 54 Konstablerwache Hier ist es geboten, dass schnellstens Abhilfe geschaffen wird und die Software entsprechend aktualisiert wird, damit die Zielanzeigen wieder korrekt dargestellt werden. Beispielfotos: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 70 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1917 2021 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1005/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße Vorgang: OM 5202/19 OBR 3 Während der Begehung des Schulwegs zur Liebfrauenschule für Kinder aus dem Nordend am 6. Dezember 2019 wurde beschlossen, in der Bleichstraße hinter der Liebfrauenschule Tempo 30 einzurichten. Dies wurde sehr schnell umgesetzt. Leider steht das Verkehrsschild genau vor der Litfaßsäule in der Bleichstraße, sodass keine Autofahrerin/kein Autofahrer das Schild wahrnehmen kann. Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung für Tempo 30 auf die Straße aufzubringen, sodass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6954 entstanden aus Vorlage: OF 1847/5 vom 09.11.2020 Betreff: Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz Der Magistrat wird gebeten, die Blumenrabatten entlang der Wiesenfläche wieder instand zu setzen und durch rund um die Rabatten angebrachte, umlaufende, niedrige Schutzzäune - circa 40 Zentimeter hoch aus dünnem Maschendraht, auf Holzpfählen - vor einfliegenden und einrollenden Bällen und vor Betreten zu schützen. Begründung: Der Oppenheimer Platz wird von Anwohnern stark genutzt und auf der Wiese spielen gelegentlich kleine Kinder mit Bällen. Ebenso kann es gelegentlich vorkommen, dass unachtsame Platzbesucher die Blumenrabatte betreten. Zum Schutz der Rabatten sind deshalb niedrige, umlaufende Schutzzäune notwendig, wie sie bereits an der Stephanstraße auf der Höhe des Peterskirchhofs angebracht wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 540 Aktenzeichen: 67 0
Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6911 entstanden aus Vorlage: OF 1488/1 vom 07.11.2020 Betreff: Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 - wo vorhanden - die rotweißen Stahlabweiser entfernen zu lassen und im gesamten Bereich Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich besteht ein erhöhter Bedarf an Anschließmöglichkeiten für Fahrräder (neue Wohnungen). Es gilt auch das Parken auf dem Gehweg wirksam zu unterbinden, da in diesem Abschnitt deutlich zu schnell gefahren wird und das Ausweichen auf die Fahrbahn lebensgefährlich ist. Fotos: Dr. Pehlivan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 670 Aktenzeichen: 66 2
Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6913 entstanden aus Vorlage: OF 1490/1 vom 07.11.2020 Betreff: Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020? Vorgang: OM 6003/20 OBR 1; ST 1444/20 Im Bereich des Spielplatzes und der Grünfläche an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wird weiterhin täglich und vollkommen selbstverständlich illegal geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung fahren täglich unzählige Male an diesem Bereich vorbei und könnten im Zuge der Amtshilfe diesen Bereich beobachten. Den Anwohnerinnen und Anwohnern, aber insbesondere den Kindern wird eine Frei- und Spielfläche entzogen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nunmehr endgültig und mit wirkungsvollen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dieses illegale Handeln (das Parken in einer Grünfläche ist verboten) endlich beendet wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf das illegale Parken hingewiesen hat und der Magistrat bislang kein wirksames Mittel fand, um diese Praxis zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1444 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1498 Aktenzeichen: 67 2
Kosten des SPD-Vorwahlkampfes
Antrag vom 07.11.2020, OF 1517/1 Betreff: Kosten des SPD-Vorwahlkampfes Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Im gesamten Bereich des Ortsbezirks sind sowohl im öffentlichem Straßenraum als auch in unterirdischen Stationen des ÖPNV Plakate ausgehängt auf denen zuvorderst der Frankfurter Oberbürgermeister ins Publikum strahlt. Erst in zweiter Linie ist erkennbar, dass es sich um Reklame für ein Seniorenticket des ÖPNV-Organisators RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) handelt. Der überwiegend aus Einnahmen aus dem Ticketverkauf und Landeszuschüssen finanzierte Verbund wird üblicherweise von seinem Geschäftsführer Herrn Prof. Ringat vertreten. Der Oberbürgermeister ist Mitglied des Aufsichtsrats und in seiner Funktion nicht in das operative Geschäft eingebunden. Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Kosten entstehen für die Plakataktion insgesamt innerhalb des Ortsbezirks 1? 2. Über welchem Zeitraum hängen die Plakate an den Litfasssäulen im öffentlichen Straßenraum? 3. Was kostet die Hängung eines einzelnen Plakates im öffentlichem Straßenraum z. B. im stark frequentiertem Bereich der Konstablerwache (pro Tag/Woche/Monat)? 4. Was kostet die Hängung eines einzelnen Plakates im Bereich einer U-Bahn-Station z. B. der Hauptwache (pro Tag/Woche/Monat)? 5. Wer ist Auftraggeber und Finanzier der Kampagne "Seniorenticket"? 6. Warum wird auf den Plakaten nicht - wie ansonsten üblich und sinnvoll - das zu bewerbende Produkt in den Vordergrund gestellt, sondern ein Politiker? 7. Welche Agentur wurde mit der Entwicklung der Kampagne beauftragt? 8. Warum wird im Internetangebot des RMV nicht in gleicher Weise - oder zumindest mit den gleichen Gesichtern - für das Seniorenticket geworben, jedoch vorwiegend im Bereich des Ortsbezirks 1? 9. Wie verträgt sich die Funktion des Oberbürgermeisters als Werbemodell mit der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden? 10. Kann der Frankfurter Oberbürgermeister in seiner Rolle als Testimonial seine Aufgaben im Aufsichtsrat noch neutral und objektiv wahrnehmen? Wenn ja, warum? 11. Wie ist der Werbevertrag zwischen RMV und dem Oberbürgermeister gestaltet und wird der Vertrag - neben den Steuererklärungen des Oberbürgermeisters - auch veröffentlicht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1856 2020 Die Vorlage OF 1517/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und Die PARTEI
Schnellstraße für die Campusmeile?
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6869 entstanden aus Vorlage: OF 983/3 vom 14.10.2020 Betreff: Schnellstraße für die Campusmeile? Der Alleenring - hier: Miquel-/Adickes- und Nibelungenallee - ist vor allem für die meisten Pkws und Lkws eine willkommene Abkürzung vom Miquelknoten zur A 661. Folgen für die Anwohnerinnen und Anwohner sind viel Lärm und Abgase. Um die gesundheitsschädlichen Emissionen für diese zu beseitigen, bedarf es einer neuen Gestaltung dieses Verkehrsweges. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Reduzierung der Autofahrspuren für jede Richtung um mindestens eine Spur zugunsten einer separaten Busspur möglich ist; 2. ob als kurzfristige Zwischenlösung eine Kapazitätssteigerung des Busverkehrs durch Takterhöhungen für Zeiten einer besonders hohen Nachfrage zu erreichen ist; 3. ob mittelfristig als Ersatz für den Bus eine Fahrtrasse exklusiv für eine Tramlinie gebaut werden könnte, die vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof fährt. Eine derartige Tramlinie würde u. a. Berufstätige, Studierende u. Ä. aus der Region, die mit der Bahn am Haupt- bzw. Ostbahnhof ankommen, eine schnelle und bequeme Fahrmöglichkeit zu ihren Hochschulen und Arbeitsplätzen an der Campusmeile darstellen; 4. ob die Einrichtung eines Radschnellweges für den gesamten Alleenring und die Errichtung von größeren Radabstellanlagen (wie z. B. an der Konstablerwache) an geeigneten Flächen in der Nähe der Hochschulen oder an Kreuzungen möglich ist; 5. ob ihm aktuelle Untersuchungen vorliegen, die darüber Auskunft geben, woher die Fahrzeuge kommen und welches Ziel sie über den Alleenring ansteuern; 6. ob die Schaltung der Ampelanlagen nach den Bedürfnissen von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern an stark frequentierten Kreuzungen bzw. Übergängen des Alleenringes möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 454 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Grün in der Stadt statt einem illegalen kostenfreien Parkstreifen direkt vor dem Parkhaus
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6683 entstanden aus Vorlage: OF 1435/1 vom 03.10.2020 Betreff: Mehr Grün in der Stadt statt einem illegalen kostenfreien Parkstreifen direkt vor dem Parkhaus Vorgang: OA 617/20 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, einen - oder beide gleichzeitig - der Grünstreifen vor der Einfahrt zum Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße in der Vilbeler Straße im Bereich der Liegenschaft Vilbeler Straße 2 so weit verbreitern zu lassen, dass in der Zufahrt zum Parkhaus nicht mehr geparkt werden kann. In dem verbreiterten/den verbreiterten Grünstreifen sind - sofern möglich - Bäume zu pflanzen. Die Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2020, OA 617, "Der sich erwärmenden Stadt entgegentreten - hier: ‚Schwammstadt' gegen Regenflut und Hitze" ist zu berücksichtigen und die Pflanzfläche mit Abweisern sichern zu lassen. Begründung: Hier kann schnell und günstig eine größere, grüne und entsiegelte Fläche zur zusätzlichen Begrünung der sich erwärmenden Stadt geschaffen werden. Gleichzeitig entfallen einige illegale Gratisparkplätze. Die Verkehrsüberwachung ist hier nie tätig geworden. Die Auslastung des Parkhauses wird verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.10.2020, OA 617 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 132 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1404 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2391 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1158
Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier?
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 1442/1 vom 03.10.2020 Betreff: Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier? Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das ausgeschilderte Tempo 30 in der Bleichstraße und der Brönnerstraße auch eingehalten wird. Begründung: Schilder aufstellen alleine reicht nicht. Der Magistrat muss auch wirksame Maßnahmen ergreifen, um Tempo 30 mit seinen für die Anwohnerschaft positiven Begleiterscheinungen (weniger Lärm, geringere Gefahr, bessere Luft, weniger Feinstaub) durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 119 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Keine Ideen gefunden.