Meine Nachbarschaft: Schwagerstraße
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Vorlagen
Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2025, OF 1112/9 Betreff: Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein Der Ortsbeirat begrüßt die Schließung der Unterführung Am Weißen Stein. Derzeit sind die Unterführungen ab dem unteren Treppenabsatz geschlossen bzw. auf den U-Bahn-Stationen bereits am oberen Treppenabgang versperrt. Diese provisorische Situation ist optisch unbefriedigend, fördert die Vermüllung und führt dazu, dass die frei zugänglichen Treppenabgänge als Urinal missbraucht werden. Um diese Missstände zu beenden und das Umfeld städtebaulich aufzuwerten, erscheint ein vollständiger Rückbau der Unterführung notwendig. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach der erfolgten Schließung der Unterführung auch den baulichen Rückbau umzusetzen, um die derzeitige unzumutbare Situation zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1112/9 wird zurückgestellt, bis eine Stellungnahme seitens des Magistrats auf die Anregung vom 04.09.2025, OM 7338, vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7326 entstanden aus Vorlage: OF 1066/9 vom 21.08.2025 Betreff: Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten Vorgang: OM 5585/24 OBR 9; ST 1798/24 Die Treppe stellt eine wichtige fußläufige Verbindung für die Anwohner der Niedwiesenstraße und der Straße Am Brückengarten sowohl zur S6-Haltestelle "Eschersheim" als auch zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" dar. Nutzer*innen berichten wiederholt von einem dunklen und als Angstraum empfundenen Bereich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Trotz des erfolgten Grünrückschnitts bleibt die Beleuchtung an dieser Stelle unzureichend. Die aktuell unzureichende Ausleuchtung birgt Sicherheitsrisiken und schränkt das subjektive Sicherheitsgefühl der Passant*innen ein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich zur bestehenden Beleuchtung weitere insektenfreundliche Leuchtelemente zu installieren, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität auf diesem wichtigen Verbindungsweg zu erhöhen. Durch eine gezielte Ergänzung der Beleuchtung, unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte wie Insektenfreundlichkeit, kann diesem Missstand wirksam begegnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5585 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1798
Sanierung des letzten Abschnitts des Treunerwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1087/9 vom 21.08.2025 Betreff: Sanierung des letzten Abschnitts des Treunerwegs Während des Ausbaus der S6-Strecke wurde der Treunerweg über Jahre hinweg als Baustraße genutzt. In dieser Zeit fanden zahlreiche Schwertransporte über diese Strecke statt, was erhebliche Schäden an der Fahrbahn verursacht hat. Der vordere Teil des Weges, von der Höllbergstraße aus, wurde im Rahmen der Baumaßnahmen bereits saniert. Der hintere Abschnitt hingegen, insbesondere der Bereich bis zur Unterführung Niedwiesenstraße, befindet sich weiterhin in einem desolaten Zustand. Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist dieser Abschnitt nur unter großen Mühen und mit potenziellen Gefahren nutzbar. Tiefe Schlaglöcher, starke Unebenheiten sowie zahlreiche Absenkungen machen eine sichere Nutzung nahezu unmöglich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, kurzfristig den noch nicht sanierten Abschnitt des Treunerwegs instand zu setzen und die Verkehrssicherheit für alle Nutzer*innen wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7342 entstanden aus Vorlage: OF 1089/9 vom 20.08.2025 Betreff: Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße Die Bauarbeiten an der Main-Weser-Strecke sind beendet. Mit der Durchfahrt von Schwerlastverkehr durch die Höllbergstraße ist daher nicht mehr zu rechnen. Der Magistrat wird daher gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, um die bereits zugesagte Sanierung des unteren Abschnitts der Höllbergstraße schnellstmöglich durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Unverzügliche Wiederinbetriebnahme der LSA für Linksabbieger in die Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1090/9 Betreff: Unverzügliche Wiederinbetriebnahme der LSA für Linksabbieger in die Höllbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit Mitte August 2025 ist die Lichtsignalanlage für Linksabbieger von der Eschersheimer Landstraße in die Höllbergstraße ausgeschaltet, die bisher eine sichere Querung der A-Strecke und der stadteinwärts führenden Kfz- und Radspur ermöglichte. Angesichts der Frequenz der U-Bahnlinien in beiden Richtungen und der Fahrspur insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr führt der Wegfall der LSA zu einer hochgefährlichen Situation. Die LSA ist daher mit größter Eilbedürftigkeit wieder in Gang zu setzen! Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenEntfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7181 entstanden aus Vorlage: OF 1051/9 vom 11.06.2025 Betreff: Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen Vor dem Ausbau der S6-Strecke wurde die Unterführung von Mitgliedern des gegenüberliegenden Kleingartenvereins (KGV) regelmäßig zur direkten Anfahrt des Vereinsparkplatzes genutzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die Unterführung zwar wieder für den Rad- und Fußverkehr geöffnet, jedoch nicht für den motorisierten Individualverkehr. Die Sperrung der Unterführung zwingt alle Autofahrerinnen und Autofahrer derzeit zu einem erheblichen Umweg über die Höllbergstraße und den Treunerweg. Dies stellt nicht nur eine unnötige Erschwernis für die Vereinsmitglieder dar, sondern erhöht auch die Verkehrsbelastung in einem sensiblen Bereich, der stark von Kindern und Jugendlichen frequentiert wird - insbesondere im Umfeld des Höllbergspielplatzes und entlang des Treunerwegs. Ganz auf Autos verzichten können die Mitglieder des KGV nicht, da regelmäßig Grünschnitt-, Material- oder sonstige Transporte anfallen. Durch die Wiederöffnung der Unterführung für den motorisierten Individualverkehr könnte die Verkehrssituation vor Ort deutlich entschärft und sicherer gestaltet werden - im Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Magistrat wird daher gebeten, die Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen zu entfernen, um eine Durchfahrt für Autos zu ermöglichen, und diese an der Einmündung der Höllbergstraße in den Treunerweg auf die linke Seite zu versetzen, um die Durchfahrt an dieser Stelle zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1851 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7182 entstanden aus Vorlage: OF 1052/9 vom 11.06.2025 Betreff: Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25 Im Rahmen einer Klage im Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen sind. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen/Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist demnach um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen. Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurden laut Antwort der DB Netz AG auf die Anfrage vom 22.02.2024, V 870 (ST 403 vom 17.03.2025), bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei. Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willibrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den in der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 22.05.2025 anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden, vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, umgehend und nachweislich den Sachverhalt mit der DB Netz AG zu klären. Eine einfache Stellungnahme, dass die Schwellen verlegt wurden, ist vor diesem Hintergrund nicht ausreichend. Fehlende besohlte Schwellen sind nachzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1724
Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7178 entstanden aus Vorlage: OF 1047/9 vom 11.06.2025 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass in dem Abschnitt der Kurhessenstraße zwischen Lindenring und Höllbergstraße auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geparkt wird. Dort werden seit einiger Zeit unzulässig auf dem Bürgersteig Fahrzeuge abgestellt. Begründung: Durch das Parken auf dem Bürgersteig wird dieser deutlich schmaler und steht nicht mehr in der notwendigen Breite dem Fußverkehr zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zusätzliche Bänke für den Spazierweg am Spielplatz Höhenblick parallel zur Straße Am Ginnheimer Hang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7174 entstanden aus Vorlage: OF 1036/9 vom 09.06.2025 Betreff: Zusätzliche Bänke für den Spazierweg am Spielplatz Höhenblick parallel zur Straße Am Ginnheimer Hang Der Ortsbeirat wird gebeten, auf dem Spazierweg am Spielplatz Höhenblick, der parallel zum Am Ginnheimer Hang bzw. Fuchshohl verläuft, zusätzliche Bänke aufzustellen. Begründung: An diesem wunderschönen Spazierweg sind weitere Bänke wünschenswert. Zu den bereits vereinzelt stehenden Bänken mit Mülleimer könnte man noch jeweils eine dazustellen und ganz fantastisch wären noch zwei Bänke mit einem weiteren Mülleimer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1647
Sicherung von Radfahrern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6989 entstanden aus Vorlage: OF 1021/9 vom 07.05.2025 Betreff: Sicherung von Radfahrern Der Magistrat wird gebeten, den Linksabbieger zwischen Lindenbaum und Weißer Stein zum Abbiegen in die Höllbergstraße für Radfahrer sicherer zu gestalten. Begründung: Es kommt an diesem Linksabbieger immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Radfahrende, da diese für das Einordnen an der Ampel die Fahrbahn überqueren müssen. Da der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße recht schnell und dicht ist, führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen, die es zu verhindern gilt. Somit sollten Maßnahmen ergriffen werden, die das sichere Queren der Fahrbahn für Radfahrende ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1727
Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543
Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 970/9 Betreff: Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein Vor einem Jahr wurde bei einem Ortstermin die überarbeitete Machbarkeitsstudie zum Umbau des Platzes Am Weißen Stein zu einem Verkehrsknotenpunkt dem Ortsbeirat vorgestellt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine aktuelle Auskunft zum Planungsstand mitzuteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1147 2025 Die Vorlage OF 970/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenOIB-Anträge - Sachstandsanfrage
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2025, OF 949/9 Betreff: OIB-Anträge - Sachstandsanfrage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Stand der Umsetzung bzw. Abrechnung folgende Maßnahmen erreicht haben: 1. OIB 437/2020 (Bücherschrank Sinaipark) 2. OIB 438/2020 (Erläuterungstafel Herkulesstatue Am Weißen Stein) 3. OIB 441/2020 (Förderung der Initiative "Stolpersteine") 4. OIB 154/2022 (Außenbereich IGS Eschersheim) 5. OIB 157/2022 (Außenbereich Heinrich-Seliger-Schule) 6. OIB 183/2022 (Außenbereich IGS Eschersheim) Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn bis zum 31.05.2025 eine aussagekräftige Stellungnahme des Magistrats vorläge, um ggf. über eine anderweitige Verwendung des Budgets entscheiden zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1132 2025 Die Vorlage OF 949/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos
Weiter lesenAufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6395 entstanden aus Vorlage: OF 892/9 vom 13.01.2025 Betreff: Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg Im Bereich des Treppenabgangs mit anschließendem Weg zwischen Lindenring 27 bis 33 und Treunerweg sammelt sich weggeworfener Müll. Hundebesitzer*innen nutzen oft die Treppe und vermissen dort eine Gelegenheit zur Entsorgung von Hundekotbeuteln. Der obere Treppenabgang ist bei gutem Wetter ein beliebter Treffpunkt von jungen Menschen, die dort keine Möglichkeit haben, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Magistrat wird gebeten, jeweils am oberen Treppenabgang (Lindenring) und am unteren Ende im Treunerweg krähensichere Abfallbehälter anzubringen. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 457 Aktenzeichen: 79-4
Neuordnung der Buslinie 69
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6392 entstanden aus Vorlage: OF 857/9 vom 28.10.2024 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 69 dergestalt neu zu ordnen, dass sich Start bzw. Ziel am Platz Am Weißen Stein befinden und der Einsatz von Kleinbussen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Begründung: Die ursprünglich nur bis zum Platz Am Weißen Stein bestehende Buslinie 69, von der Hügelstraße startend, wurde bis zum Markus Krankenhaus erweitert, um dessen Erreichbarkeit zu verbessern. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Busverbindung auch zu begrüßen. Allerdings führt der mit einem höheren Bedarf in dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Platz Am Weißen Stein begründete Einsatz von größeren Standardbussen in der Kurhessenstraße immer wieder zu Stausituationen - selbst im Bereich der als Begegnungsstellen ausgewiesenen Kreuzungen - sowie dazu, dass entweder Bus oder Begegnungsverkehr teilweise über den Gehweg ausweichen, was diesen bereits deutlich geschädigt hat. Da der Bedarf in dem Abschnitt zwischen den Haltestellen "Am Weißen Stein" und "Markus-Krankenhaus" problemlos mit Kleinbussen gedeckt werden kann, ist eine Neuordnung der Buslinie 69 angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Anfahrt zum Kleingartenverein Ginnheim 1918 e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6147 entstanden aus Vorlage: OF 854/9 vom 26.10.2024 Betreff: Anfahrt zum Kleingartenverein Ginnheim 1918 e. V. Der Kleingartenverein Ginnheim 1918 e. V. (KGV) mit der Anschrift Am Ginnheimer Hang 10, ist nur schwer für nicht Ortskundige zu finden. Ein Grund dafür liegt in der irreführenden Beschilderung an den Kreuzungspunkten Ginnheimer Mühlgasse/Am Ginnheimer Hang/Niddablick. Da der KGV nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Lieferanten, Entsorgungsunternehmen etc. erreichbar sein muss, sollten die Schilder neu ausgerichtet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zusammen mit dem KGV eine Neuordnung der Beschilderung auszuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 400 Beratung im Ortsbeirat: 9
Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5846 entstanden aus Vorlage: OF 797/9 vom 25.08.2024 Betreff: Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen Durch überhängende Bäume und Sträucher im Abschnitt zwischen der Brücke Am Weißen Stein und der Maybachbrücke ist die Nutzbarkeit des Fußweges erheblich eingeschränkt. FußgängerInnen müssen auf den Fahrradweg ausweichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass überhängende Bäume und Sträucher in diesem Abschnitt zurückgeschnitten werden, um die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Fußweges zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2147
Brunnen auf dem Platz Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 796/9 Betreff: Brunnen auf dem Platz Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Bereits in der zweiten Saison ist der Herkulesbrunnen außer Betrieb. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zügig alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um einen Betrieb in der Saison 2025 wieder zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 796/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 821/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsströme am Platz Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 799/9 Betreff: Verkehrsströme am Platz Am Weißen Stein Vorgang: V 913/24 OBR 9; ST 1512/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Stellungnahme auf die Anfrage des Ortsbeirats zu den Auswirkungen einer Bebauung des Areals "Nördlich Anne-Frank-Straße" und "Hilgenfeld" auf die Verkehrsbelastung am Platz Am Weißen Stein teilt der Magistrat mit, dass diese Fragestellungen nur unter Verwendung eines Verkehrsmodells bearbeitet werden könnten, eine modellhafte Bestimmung der aktuellen und künftigen Verkehrsstärken (Analyse und Prognose), sowie die Untersuchung von Verkehrsbeziehungen und eventuellen alternativen Varianten der Verkehrsführung aktuell allerdings noch nicht möglich sei, da sich das städtische Verkehrsmodell noch im Aufbau befinde. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Umplanungen der Verkehrsführung Am Weißen Stein so lange auszusetzen, bis dieses Modell vorhanden ist, alternativ andere Methoden heranzuziehen, um die Auswirkungen einer absehbar stärkeren Belastung in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Nach den dem Ortsbeirat seitens des Magistrats vorliegenden Informationen verursacht der Umbau des Platzes einen erheblichen finanziellen Aufwand. Die Sorgfalt im Umgang mit Steuergeldern gebietet es, bei deren Verwendung alle vorhandenen und - nicht zuletzt aufgrund eigener stadtplanerischer Maßnahmen bereits erkennbaren - zusätzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1512 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, Linke, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenAufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 781/9 Betreff: Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg Im Bereich des Treppenabgangs mit anschließendem Weg zwischen Lindenring 27/33 und Treunerweg sammelt sich weggeworfener Müll. Hundebesitzer nutzen oft die Treppe und vermissen dort eine Gelegenheit zur Entsorgung von Hundekotbeuteln. Der obere Treppenabgang ist bei gutem Wetter ein beliebter Treffpunkt von jungen Menschen, die dort keine Möglichkeit haben ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Magistrat wird gebeten, jeweils am oberen Treppenabgang (Lindenring) und am unteren Ende im Treunerweg krähensichere Abfallbehälter anzubringen. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 781/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenSchlaglöcher im Lindenring und in der Schwagerstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 780/9 Betreff: Schlaglöcher im Lindenring und in der Schwagerstraße beseitigen Im Lindenring ab der Höhe Hausnummer 27 in Richtung Schwagerstraße und im weiteren Verlauf der Schwagerstraße befinden sich Schlaglöcher, die teilweise sehr tief sind und Gefahren für FußgängerInnen und RadfahrerInnen bergen. Der Magistrat wird gebeten, die Schlaglöcher im Lindenring und der Schwagerstraße zu beseitigen, sodass sich diese auch langfristig nicht mehr bilden können. Um Unfälle, insbesondere bei Dunkelheit zu vermeiden, ist eine Sanierung notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 780/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBeleuchtung an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein/Am Brückengarten anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5585 entstanden aus Vorlage: OF 762/9 vom 23.05.2024 Betreff: Beleuchtung an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein/Am Brückengarten anbringen Die Verbindungstreppe zwischen der Brücke Am Weißen Stein und der Straße Am Brückengarten ist unbeleuchtet. Bei Dunkelheit muss die Treppe ausgeleuchtet werden, um Unfälle zu vermeiden und ein besseres Sicherheitsgefühl zu vermitteln. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Studentenwohnheim, insbesondere StudentInnen beklagen sich über die dunkle Treppe, welche die kürzeste Verbindung zur S- und U-Bahn-Station darstellt. Der Magistrat wird gebeten, an der Treppe Am Weißen Stein/Am Brückengarten eine ausreichende, insektenfreundliche Beleuchtung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1798 Aktenzeichen: 66-6
Umgestaltung Weißer Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5433 entstanden aus Vorlage: OF 720/9 vom 13.04.2024 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein Die im Rahmen eines Ortstermins des Ortsbeirates 9 am 24.01.2024 vorgestellte Machbarkeitsstudie (Schüßler-Plan, im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage für den Ortsbeirat. Im Nachgang hat er dazu diskutiert und gemeinsam Anregungen und Fragen entwickelt. Der Magistrat wird gebeten, diese zu berücksichtigen bzw. zu beantworten. Zu Grünflächen und Baumstandorten: - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie die Begrünung haben neben einer ästhetischen Gestaltung für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend, um Einvernehmen zu den Plänen herzustellen. - Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, gerade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft wurden. Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies nun nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. Zur Gestaltung und Aufenthaltsqualität: - Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente/Steinbänke bei der Umgestaltung wiederverwendet werden können. Sie sind ein wichtiger Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. - An den Grenzen der Grünflächen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch mindestens 1,20 Meter hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle "Am Weißen Stein" sollte dabei ein Durchgang für Fußgänger berücksichtigt werden. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob der angrenzende vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen entlang der Grünfläche bzw. der Bushaltestelle nicht direkt an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden schmalen Gehwegflächen ein deutlich breiterer Gehweg im Bereich direkt vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw. begrünte Trennwände Platz finden könnten und somit Konflikte bei der Querung des Radwegs minimiert werden können. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und dem weiteren Verfahren: - Vor Aufnahme vertiefter Planungen ist mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. - Unbeschadet dieser konkreten Verbesserungsvorschläge der Machbarkeitsstudie der Verwaltung kann der vom Ortsbeirat angeregte städtebauliche Ideenwettbewerb weiterverfolgt werden. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist den Teilnehmern des Wettbewerbs zur Kenntnis zu geben. - Der Magistrat wird gebeten, die überarbeiteten Pläne erneut dem Ortsbeirat zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Der Ausbau der S 6 und die Schließung des BÜ Lachweg haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 dem Ortsbeirat vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen sowie respektvoller mit dem bestehenden Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteigenden aus der und in die S-Bahn bedeuten und für die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zu dem Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verbessert werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1850 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbau Platz Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5284 entstanden aus Vorlage: OF 699/9 vom 04.03.2024 Betreff: Umbau Platz Am Weißen Stein Zu dem am 24.01.2024 vorgestellten Plan zur neuen Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein hat der Ortsbeirat noch Fragen und Ergänzungen. Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde der Planfall 1,2 "Linksabbieger westlich der Station" komplett verworfen? 2. Ist bei der Neugestaltung des Platzes ein Raum für den in der Vergangenheit sehr beliebten Verkaufsstand vorgesehen? 3. Wie sollen nach dem Plan vom 15.11.2023 die Anwohner der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 542 bis 538 zu ihren Stellplätzen bzw. Garagen kommen? Begründung: Eine Verschiebung der Station nach Osten ist nicht nötig, wenn auf der westlichen Seite gegenüber den Fußgängerüberwegen die Straßenüberführung dahin gehend angepasst wird, dass sich der Abbiegewinkel für Linksabbieger verbessert. Die schon als Einbahnstraße genutzte Eschersheimer Landstraße kann auf der Platzseite entsprechend verbreitert werden. Der Fußgängerüberweg von der U-Bahn-Station in Richtung Platz kann wegen der Erweiterung etwas diagonal geführt werden. Für diese Variante müssten weniger Bäume weichen und die U-Bahn-Station "Weißer Stein" müsste nicht verschoben werden. Dies wäre ein erheblich kleinerer Eingriff. Die Busse der neuen Station könnten ebenfalls nach rechts in die Eschersheimer Landstraße abbiegen, ggf. wäre eine Zurücksetzung der Haltelinie an der Ampel für die linke Spur in der Höhe der Hausnummer 10 nötig, um den Bussen beim Abbiegen mehr Platz zu geben. Die Haltestelle der Buslinie 69 in Richtung Markus Krankenhaus könnte weiterhin an der jetzigen Stelle in Höhe der Altheimstraße verbleiben. Bei den Auswirkungen auf die Verkehre aus der Zehnmorgenstraße, Nußzeil und Bonameser Straße gibt es keinen Unterschied zur jetzigen, favorisierten Planvorlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1785 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5289 entstanden aus Vorlage: OF 706/9 vom 04.03.2024 Betreff: Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichern Die Kurhessenstraße weist ab Hausnummer 18 in Fahrtrichtung Ginnheim rechts bis zum Lindenring einen äußerst schmalen Bürgersteig auf. Dieser wird auch von vielen Schülern als Schulweg genutzt. Da die Kurhessenstraße so schmal ist, dass Fahrer breiter Autos bei Gegenverkehr oft auf den Bürgersteig ausweichen, kommt es wiederholt zu sehr gefährlichen Situationen. Autofahrer fahren auf dem Bürgersteig und Fußgänger haben kaum eine Chance, auszuweichen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, Fußgänger an dieser Stelle besser zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1322 Aktenzeichen: 32-1
Ersatzbaumaßnahme Lachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 710/9 Betreff: Ersatzbaumaßnahme Lachweg Dem Ortsbeirat wurde im Juni 2023 die Ersatzbaumaßnahme Lachweg, eine reine Fußgänger- und Fahrradunterführung Lachweg sowie die Umgestaltung des Platzes Am Weißen Stein zum Verkehrsknotenpunkt, vorgestellt. Uns wurde dabei mitgeteilt, dass beide Vorhaben nur gemeinsam nach dem neuen Eisenbahnkreuzungsgesetz umgesetzt werden können. Alternative Möglichkeiten, die planfestgestellt sind, wurden laut Magistrat seit 2020 untersucht, jedoch uns seitdem nicht vorgestellt. Da alle Ersatzbaumaßnahmen große Eingriffe in die bestehende Infrastruktur darstellen, braucht der Ortsbeirat alle Informationen, um Entscheidungen zu treffen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bevor im Magistrat weitere Entscheidungen getroffen werden, sollen dem Ortsbeirat die Alternativvorschläge, insbesondere die Brückenlösung gemäß der Planfeststellung, vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 710/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5155 entstanden aus Vorlage: OF 696/9 vom 22.02.2024 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen Vorgang: OM 4229/23 OBR 9; ST 2080/23 Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt Am Weißen Stein fehlen zurzeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern, der Buslinien 63, 66 und 69, der U-Bahnen der Linien 1, 2, 3 und 8 sowie der Autofahrerinnen und Autofahrer. Gemäß der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2080, wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts von Am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftig zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen Stein mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4229 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2080 Antrag vom 13.03.2024, OF 717/9 Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1743 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5023 entstanden aus Vorlage: OF 579/9 vom 01.09.2023 Betreff: Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, für die Neugestaltung des Platzes Am Weißen Stein einen städtebaulichen Wettbewerb nach dem Vorbild des Vorgehens für die Neugestaltung des Schweizer Platzes auszuloben. Begründung: Der Ortsbeirat stimmt dem Ausgangspunkt der Analyse zu, dass für die Schließung des BÜ 102 Ersatz zu schaffen ist. Der Ortsbeirat befürwortet auch eine deutliche Verbesserung der Radwegeführung am Platz Am Weißen Stein. Der vorgelegte Vorschlag genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, sondern missachtet sowohl die Bedeutung des Platzes Am Weißen Stein als Treffpunkt für die ortsansässige Bevölkerung als auch dessen Potenzial. Statt dessen Qualität weiter auszubauen, wird der Platz durch den Vorschlag auf die Funktion einer reinen Verkehrsdrehscheibe reduziert. Auch sind die Prioritäten zu einseitig gesetzt. So ist z. B. vor dem Eiscafé Lido eine Radwegeführung vorgesehen, die Fußgänger zwingt, einen "ungebremsten" Radweg zu überqueren, um zur Aufstellfläche für die Fußgängerquerung zu gelangen. Der Platz Am Weißen Stein bietet bei einer Neugestaltung ebenso viel städtebauliches Potenzial wie der Schweizer Platz. Die Bürger Eschersheims sollten der Stadt daher ebenso viel Aufmerksamkeit und Aufwand wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1041 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sanierung Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4829 entstanden aus Vorlage: OF 597/9 vom 25.09.2023 Betreff: Sanierung Höllbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Höllbergstraße, insbesondere den unteren Abschnitt zwischen Kurhessenstraße und Niddawiesen/Höllbergspielplatz, in sein Sanierungsprogramm aufzunehmen und mit den Maßnahmen zu beginnen, sobald die Arbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Strecke beendet sind bzw. die Höllbergstraße nicht mehr als Zufahrtsweg für den Schwerverkehr benötigt wird. Begründung: Die Nutzung der Höllbergstraße als Zufahrt für den Schwerverkehr zur S 6-Baustelle hat die Oberfläche der Straße stark in Mitleidenschaft gezogen. Bereits entstandene Schlaglöcher konnten aufgrund der noch erforderlichen Nutzbarkeit für den Baustellenverkehr nur notdürftig ausgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 501 Aktenzeichen: 66-0
Schwerverkehr auf der Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 596/9 Betreff: Schwerverkehr auf der Höllbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Projektleitung der DB AG Kontakt aufzunehmen und nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass alle Projektbeteiligten, die die Höllbergstraße mit Schwerlastfahrzeugen als Zufahrtsweg zur S6-Baustelle nutzen, auf die Pflicht zur Rücksichtnahme im Verkehr und die Beachtung der dort geltenden Verkehrsregeln aufmerksam gemacht werden. Begründung: Die Höllbergstraßewird derzeit verstärkt als Zufahrt für den Schwerverkehr zur S6-Baustelle genutzt. Bedauerlicherweise halten sich nicht alle Fahrer an die Verkehrsregeln, sondern fahren zu schnell und/oder missachten bei der Rückfahrt an der Kreuzung Kurhessenstraße die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregeln. Eine direkte Ansprache durch Anwohner scheiterte häufig an fehlenden Deutschkenntnissen der Fahrer. Es ist daher notwendig, über die Weisungsschiene auf die Fahrer einzuwirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 596/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenNeuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 591/9 Betreff: Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass er zu der Umsetzung des sog. "Nordstrangs für den Radverkehr" in der derzeitigen Art und Weise weder angehört wurde noch dieser Maßnahme zugestimmt hat. Er stellt ferner fest, dass der Magistrat damit gegen die für die Ortsbeiräte geltende Geschäftsordnung verstoßen hat. Der Ortsbeirat hatte zwar angeregt, zu prüfen und zu berichten, ob eine derartige Maßnahme möglich ist, er hat darauf jedoch weder eine Antwort erhalten, noch hatte er Gelegenheit, sich mit den so festgestellten Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise den Rückstau auf der einzig verbliebenen Autospur, der sich nachteilig auf den Verkehrsfluss rund um den Platz Am Weißen Stein auswirkt, die dadurch erhöhte Abgasbelastung der Anwohner, der Zeitverlust für die Autofahrer sowie die fehlende Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Obwohl außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ortsbeirats regt dieser an, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abzustimmen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen wird und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Ortsvorsteherin des Bezirkes 8 Kontakt aufzunehmen, mit der Anregung, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abstimmen zu lassen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Anschließend möge er dem Ortsbeirat dazu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenUBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 538/9 vom 22.05.2023 Betreff: U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um 1. sowohl südöstlich als auch nordwestlich der Station "Weißer Stein" wissenschaftlich üblichen Standards entsprechende Lärmmessstationen einzurichten; 2. die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen; 3. auf Grundlage der Ergebnisse dieser Messstationen zu prüfen, ob die Installation von weiteren Schienenbenetzungsanlagen nordwestlich der Station geeignet ist, den Schienenlärm zu reduzieren; 4. die Messungen fortzuführen, sofern solche Anlagen nordwestlich der Station installiert werden sollten; 5. zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Methoden für eine Lärmreduktion in Betracht kommen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse. An dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt Am Weißen Stein, mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 Prozent der vorbeifahrenden Züge weiterhin laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2024, OF 792/9 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5716 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Schienenlärm auf der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 539/9 Betreff: Schienenlärm auf der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die VGF wird aufgefordert, über einen längeren Zeitraum Schienenlärmmessungen entlang des Gleiskörpers, speziell "Am Weißen Stein" und an der Dornbuschkreuzung durchzuführen, um die Lärmemission durch vorbeifahrende Stadtbahnzüge zu messen. Diese Messungen sollten sowohl die Hauptverkehrs- als auch die Nebenverkehrszeiten erfassen. Darüber hinaus wäre es wichtig, auch die unterschiedlichen Wetterbedingungen abzudecken. Die Ergebnisse dieser Messreihen sind dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit mitzuteilen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse, an dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt "Am Weißen Stein", mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 % der vorbeifahrenden Züge weiter laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 539/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 538 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, fraktionslos
Weiter lesenZusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 474/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des Ortsbeirates am 16.02.2023 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk 9 entgegengenommen werden können. Der Magistrat wird deshalb gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station "Hügelstraße" sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der Ortsbezirk 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts, im Radius von etwa 600 Metern je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert. Daher wird der Magistrat gebeten, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station "Am Weißen Stein" zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Antrag vom 21.05.2023, OF 546/9 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3991 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hundekottütenspender für die Kreuzung Höllbergstraße/Ecke Treunerweg in Höhe des Höllbergspielplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3694 entstanden aus Vorlage: OF 481/9 vom 02.03.2023 Betreff: Hundekottütenspender für die Kreuzung Höllbergstraße/Ecke Treunerweg in Höhe des Höllbergspielplatzes Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekottütenspender an der Höllbergstraße/Ecke Treunerweg Höhe Höllbergspielplatz aufzustellen. Eine Patin/ein Pate, die/ der den Hundekottütenspender regelmäßig auffüllen würde, ist vorhanden. Begründung: Diese Stelle wird täglich von vielen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern passiert, die mit ihren Hunden die Niddawiesen und Wege nutzen. Durch das Aufstellen eines Hundekottütenspenders wird das Aufsammeln und Entsorgen der Hinterlassenschaften erleichtert und einer Verschmutzung durch Hundekot entgegengewirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1703 Aktenzeichen: 67-0
Platz Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3568 entstanden aus Vorlage: OF 457/9 vom 01.02.2023 Betreff: Platz Am Weißen Stein Vorgang: OM 5676/20 OBR 9; ST 889/20 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 889, gebeten, die Grünanlagen am Platz Am Weißen Stein unverzüglich zu sanieren. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach gefordert, den Platz und die dort vorhandenen Grünflächen zu sanieren. Nachdem erst in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Neukonzeption der Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein vorgelegt werden soll, ist damit zu rechnen, dass eine Umsetzung erst im Abstand von mehreren Jahren erfolgt. Es ist den umliegenden Bewohnern und den Nutzern des Platzes nicht länger zuzumuten, den desaströsen Zustand der Anlage noch länger hinzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5676 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1039 Aktenzeichen: 67 0
Unterführung von der U-Bahn-Station zum Platz Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 466/9 Betreff: Unterführung von der U-Bahn-Station zum Platz Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Unterführung am Platz Am Weißen Stein geschlossen werden kann. Begründung: Die U-Bahn-Station Am Weißen Stein kann mittlerweile von allen Seiten barrierefrei erreicht werden. Ein Bedarf für eine Unterführung ist nicht mehr erkennbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2023 Die Vorlage OF 466/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenWestseite des Platzes Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 458/9 Betreff: Westseite des Platzes Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Reinigungsintervalle auf der Westseite des Platzes Am Weißen Stein zu erhöhen und dabei - ggf. nach Vorwarnung - auch Hinterlassenschaften von Bettlern und sonstigen Personen zu entfernen. Begründung: In den letzten Wochen ist vermehrt zu beobachten, dass Personen in diesem Bereich lagern und für die Lagerung ihrer Habseligkeiten den öffentlichen Raum in Anspruch nehmen. Dieser ist dafür nicht gedacht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 458/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenAnbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3144 entstanden aus Vorlage: OF 365/9 vom 31.10.2022 Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kleinen Höllbergstraße, in Fahrtrichtung rechts, das Gehwegparken mit Verkehrszeichen 315 zu erlauben. In der Vergangenheit wurde das auch ohne entsprechendes Schild ohne Beanstandungen praktiziert. Begründung: Die Kleine Höllbergstraße ist eine kleine, hauptsächlich von Anwohnern frequentierte Einbahnstraße, auf der die Fahrzeuge in Fahrtrichtung rechts seit vielen Jahren beanstandungslos halbseitig auf dem Bürgersteig parkten. In dem benachbarten Lindenring ist das bereits so geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2345 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Herstellung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3139 entstanden aus Vorlage: OF 359/9 vom 30.10.2022 Betreff: Herstellung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6 Durch den geplanten Abriss der Gebäude mit der Gemarkung Eschersheim Bezirk 45 (491), Flur 9, Flurstück 70/2 und der daraus resultierenden Vollsperrung des Gehwegs und Teilsperrung der Fahrbahn ergeben sich erhebliche Beeinträchtigungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Straßenverkehr. Insbesondere grenzt die blickdichte circa zwei Meter hohe Baubegrenzung entlang der Kurve direkt an den Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6, der dadurch hinsichtlich der eingeschränkten Einsehbarkeit der abbiegenden Autos für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht mehr sicher ist. Ursprünglich waren die Flächen neben dem Fußgängerüberweg durch Straßenmarkierungen gesichert, um die freie Sicht auf den Fußgängerü bergang zu gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an dieser Stelle wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 589 Aktenzeichen: 32 1
Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 338/9 vom 28.09.2022 Betreff: Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Häuserzeile auf der südlichen Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße unter Ensembleschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der genannten Häuserzeile handelt es sich um die letzte noch vollständig und weitgehend unverändert erhaltene Bebauung aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg. In der Umgebung sind zwar noch weitere Beispiele dieses für das Viertel typischen Baustils vorhanden, jedoch ist die genannte Zeile die letzte noch vollständig erhaltene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-3
Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2913 entstanden aus Vorlage: OF 341/9 vom 28.09.2022 Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, im Lindenring, zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße, das Verkehrszeichen 315 anzubringen. Begründung: Anpassung an die Rechtssituation in den umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 358 Aktenzeichen: 66 7
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in den Straßen Am Kirchberg und Schwagerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2914 entstanden aus Vorlage: OF 342/9 vom 28.09.2022 Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 in den Straßen Am Kirchberg und Schwagerstraße Der Magistrat wird gebeten, in den Straßen Am Kirchberg, Fahrtrichtung rechts, und Schwagerstraße, dort in Fahrtrichtung Lindenring, das Verkehrszeichen 315 anzubringen. Begründung: Anpassung an die Rechtssituation in den umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 357 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstraße deutlich machen
Auf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort "In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden." Da dieses AutofahrerInnen entweder nicht bekannt oder egal ist und diese Antwort keinem Radfahrer weiterhilft, könnte zumindest den unwissenden AutofahrerInnen das Überholverbot durch das Aufmalen des Verkehrszeichens 277.1 klar gemacht werden. Wie in der Schloßsstraße ist in der Eschersheimer das Überholverbot alleine durch die geringe Fahrbahnbreite begründet und daran könnte daher ebenso durch diese Zeichen erinnert werden.
Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstr ausschildern
Auf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.