Meine Nachbarschaft: Schmalkaldener Straße
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Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2103 entstanden aus Vorlage: OF 673/6 vom 23.03.2013 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der Autobahn A 66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen Krifteler Dreieck und Anschlussstelle Höchst zu erreichen. Begründung: Auf der A 66 kommt es insbesondere im Bereich der zahlreichen Anschlussstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches an der Ausfahrt Zeilsheim abfahren wollte und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der A 66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle, wie der geschilderte, werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem Krifteler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden Knotenpunkten sowie den Anschlussstellen Zeilsheim, Kelkheim, Höchst und Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf- oder von der Autobahn abgefahren werden kann. Die A 66 hat damit in diesem Bereich den Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich reduziert wird. So gibt es auch schon ab der Anschlussstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 übergeht. In der Gegenrichtung gilt ab der Anschlussstelle Eschborn ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend bis zur Anschlussstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jegliche Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlussstelle Zeilsheim gilt derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, bis, wie geschildert, ab der Anschlussstelle Kelkheim dann wieder Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichen Richtungen, kann keine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche Geschwindigkeit von 100 km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken bereits gilt, wäre auf der gesamten Strecke wesentlich sicherer. Folgende weitere Argumente sollten gegenüber dem Land Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlussstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A 66 in Richtung Frankfurt auffahren, große Probleme, sich in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige hundert Meter weiter an der Anschlussstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der Anschlussstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten, auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der Anschlussstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation ist die Anschlussstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) eigentlich sogar noch gefährlicher als die Anschlussstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen. Diesem Fakt wurde bisher keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo 80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten geringer ist als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das abrupte Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren Sicherheitsabstände zu, mehr Autos könnten die Strecke im gleichen Zeitraum benutzen. Wenn man sich in Richtung staufreies Hessen entwickeln will, gehört die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an der A 66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden ab der Anschlussstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil im Verkehrsfluss zu beobachten ist. Den direkten Vergleich ermöglicht die entgegengesetzte Fahrtrichtung, für die es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Fazit: Die Ungleichbehandlung der verschiedenen Abschnitte der A 66 im geschilderten kurzen Bereich ist nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1106 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 26 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1037 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Aktenzeichen: 32 1
Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 552/6 Betreff: Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Mit welcher Mehrbelastung für den Verkehr ist nach Fertigstellung des Neubaugebiets auf der Hunsrück- und der Schmalkaldener Straße zu rechnen? 2. Wie wird sich das auf den heute dort schon starken Verkehr, insbesondere zu Berufsverkehrzeiten und wenn eine Veranstaltung in der Ballsporthalle Höchst stattfindet, auswirken? 3. Welche Veränderungen oder Eingriffe in den Verkehr im Vergelich zu heute sind eventuell erforderlich bzw. schon vorgesehen? 4. Wie ist beabsichtigt mit den zur Zeit schon bestehenden, aber nicht in Betrieb befindlichen Ampeln zu verfahren? Begründung: Im genannten Bereich entsteht ein großes Neubaugebiet. Die Auswirkungen auf die Verkehrssituation auf der Hunrück- und Schmalkaldener Straße sollen dargestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 554 2012 Die Vorlage OF 552/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 554/6 Betreff: Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten Das Verkehrsaufkommen in Unterliederbach im Bereich Hunsrück- und Schmalkaldener Straße wie auch auf der Silostraße ist aktuell bereits hoch, ganz besonders Im Berufsverkehr. Hinzu kommen bald noch die Auswirkungen durch das Neubaugebiet an der Hunsrückstraße. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena sind diese Straßen dann in der Regel hoffnungslos überlastet und an allen möglichen und unmöglichen Stellen parken zudem für die Dauer der Veranstaltung Autos im Straßenraum, weil die offiziellen Parkplatzkapazitäten nicht ausreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt fast niemand zur Fraport-Arena. Ein attraktives Verkehrsmittel zur Anreise zu Veranstaltungen in der Fraport-Arena für Besucher, die ja meist von weiter her anreisen, ist sicher eine Bahnverbindung. So könnte auch das Silobad und das dortige Gewerbegebiet viel besser als bisher durch den ÖPNV angeschlossen werden. Nah zur Ballsporthalle liegt der S-Bahn Halt Farbwerke (angefahren von den Linien S 1 und S 2), lediglich getrennt durch die Gleisanlagen des ehemaligen Güterbahnhofs Höchst. Fast direkt neben der Ballsporthalle verläuft die K-Bahn. Heute gibt es aber keine Möglichkeit die früheren Güterbahnhofsgleise zu überqueren und es gibt an der K-Bahn keine Station an der Fraport-Arena. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. zu untersuchen, wie hoch wäre der Nutzen einer Fußwegeverbindung vom S-Bahn Halt Farbwerke (z.B. als Brücke) und einem Haltepunkt an der K-Bahn in Höhe der Fraport-Arena, bezogen auf die gesamtverkehrliche Situation in diesem Bereich (allgemeine Verkehrssituation, Anbindung für Anwohner und Arbeitnehmer des Gewerbegebiets und der Besucher der Fraport-Arena und des Silobades); 2. mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung einer solchen Fußwegeverbindung und einer geeigneten Station an der K-Bahn - zumindest annähernd - zu rechnen wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 579/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 556 2012 1. Die Vorlage OF 554/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1261 entstanden aus Vorlage: OF 413/6 vom 16.05.2012 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Vorgang: ST 1410/11 Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." (siehe ST 1410/11) Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass neben der Richtwertüberschreitung des Lärmmittelungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB(A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz-Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB(A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 60 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei über 65 dB(A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB(A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) und somit einen 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement und die Lärmschutz-Richtlinien-StV auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 70 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB(A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) üblicherweise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel. Daher ist weiterhin davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66 der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel, um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement erneut heranzutreten, sie mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu einzufordern. Zudem sollten folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zugrunde, und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immissionswerte zugrunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zugrunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden, um weitere gegebenenfalls notwendige Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1410 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 505 Antrag vom 24.04.2013, OF 727/6 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2219 Aktenzeichen: 32 1
Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1200 entstanden aus Vorlage: OF 384/6 vom 27.04.2012 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, den Schulwegplan für die Karl-von-Ibell-Schule unter dem Gesichtspunkt zu aktualisieren, dass ab dem neuen Schuljahr und nach Fertigstellung der Bebauung Silogebiet auch Kinder aus diesem Gebiet zur Karl-von-Ibell-Schule kommen werden. Begründung: Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden auch die Kinder aus dem Silogebiet die Karl-von-Ibell-Schule besuchen. Die Kinder werden dann den kurzen Weg entlang der Schmalkaldener Straße zur Schule nutzen. Daher ist es notwendig, den Schulwegplan entsprechend rechtzeitig anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1049 Aktenzeichen: 40 31
Sanierung Silostraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 236/6 vom 28.12.2011 Betreff: Sanierung Silostraße Der Magistrat wird gebeten, die Silostraße im Abschnitt zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah grundzusanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Hoechster-Farben-Straße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll, die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 699 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Ausfahrt aus der Rettungswache des ASB-Höchst in der Silostraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2011, OF 234/6 Betreff: Ausfahrt aus der Rettungswache des ASB-Höchst in der Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen geeigneten Maßnahmen, zum Beispiel durch eine Ampelsteuerung mit Alarmschaltung, der ASB-Rettungswache in der Silostraße die Ausfahrt der Rettungswagen verbessert und damit auch beschleunigt werden kann. Begründung: Die Ampelanlage an der Kreuzung Silostraße/Hunsrückstraße und die Bushaltestelle "Silobad/Ballsporthalle" in Kombination mit dem hohen Verkehrsfluss sorgen zum Teil für eine Verzögerung der Ausrückzeit der Rettungswagen. Gerade im Rettungswesen kann eine solche Verzögerung lebensbedrohliche Auswirkungen haben. Daher ist es für den Ortsbeirat geboten hier schnelle Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 219 2012 Die Vorlage OF 234/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2011, OF 126/6 Betreff: Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße Vorgang: V 419/07 OBR 6; ST 1803/07; ST 203/08 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie durch geeignete Maßnahmen nach dem Zugang zum ALDI-Parkplatz, wie z.B. ein weiteres Drängelgitter, motorisierten Zweiradfahrern das Passieren dieses Weges unmöglich gemacht werden kann. Begründung: Bereits 2007 wurde auf Anregung des Ortsbeirats an der Schmalkaldener Straße ein Drängelgitter angebracht. Leider hat sich gezeigt das motorisierte Zweiradfahrer über den ALDI-Parkplatz das Drängelgitter umfahren und weiterhin diesen Schleichweg benutzen. Anwohner haben sich nochmal an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, hier für Abhilfe zu sorgen. Sie sorgen sich um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder, und sie sind wegen der Lärmbelästigung besorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 110 2011 Die Vorlage OF 126/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAnschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2011, OF 121/6 Betreff: Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit Maßnahmen ergriffen werden können, die die Verkehrssicherheit an der Abfahrt von der A66 zur L3016 weiter erhöhen. Begründung: Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen der KEBU nicht ausreichen um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Daher sollten weitere Maßnahmen erwogen werden, welche die Verkehrssicherheit an diesem Punkt erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 108 2011 Die Vorlage OF 121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLudwig-Hensler-Straße und Ibellstraße hier: Grunderneuerung
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2010, OA 1143 entstanden aus Vorlage: OF 1495/6 vom 22.05.2010 Betreff: Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße hier: Grunderneuerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, genanntes Straßenkarree in die Liste der zur Grunderneuerung vorgesehenen Straßen aufzunehmen. Begründung: Genannte Straßen einschließlich eines Teiles der anliegenden Parkplätze haben in den letzten Jahren und besonders im vergangenen Winter sehr gelitten. Die Straßen sind schon oft provisorisch repariert worden. Im Übrigen ist zu erwarten, dass auch bei Aufnahme des Straßenkarrees in die Liste noch mindestens ein Winter vergeht, bis eine solche Maßnahme erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1424 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1143 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8508, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 66 5
Hinweisschild auf historische Dorfkirche in Unterliederbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2009, OM 3585 entstanden aus Vorlage: OF 1267/6 vom 30.08.2009 Betreff: Hinweisschild auf historische Dorfkirche in Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, an geeigneter Stelle ein Hinweisschild zur historischen Dorfkirche in Unterliederbach aufstellen zu lassen. Ein möglicher Standort wäre z. B. die stark befahrene Kreuzung Hunsrückstraße/Liederbacher Straße. Begründung: An vielen Stellen weisen Schilder auf Sehenswürdigkeiten in der Stadt hin. Die alte Dorfkirche, deren Fundamente aus dem 12. Jahrhundert stammen - ein Kleinod, das seit zwei Jahrzehnten jeden Samstag zur Besichtigung geöffnet ist -, kann von Ortsunkundigen im alten Ortskern nicht leicht gefunden werden, auch wenn die Presse regelmäßig über sie berichtet, beispielsweise über Veranstaltungen zum Bauwerk, das seit einigen Jahren von der Kirchengemeinde und einem Förderkreis unterhalten werden muss, nachdem der Evangelische Regionalverband die Unterhaltung aufgegeben hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2009, ST 1635 Aktenzeichen: 66 7
Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3170 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 01.04.2009 Betreff: Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, für eine Sanierung der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 einzustellen. Begründung: Im Anschluss an die Sanierung der Silostraße zwischen Liederbacher Straße und Hunsrückstraße soll nun auch das zweite Teilstück saniert werden. Hierzu sollten die erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 eingestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2009, ST 920 Aktenzeichen: 66 5
Fußweg zwischen Wartburg- und Schmalkaldener Straße hier: Ausleuchtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 157 entstanden aus Vorlage: OF 87/6 vom 04.06.2006 Betreff: Fußweg zwischen Wartburg- und Schmalkaldener Straße hier: Ausleuchtung Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen Wartburg- und Schmalkaldener Straße besser ausleuchten zu lassen. Begründung: Im Dunkeln ist die Passage dieses Fußweges nicht ungefährlich, besonders für ältere Mitbürger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876 Antrag vom 20.11.2017, OF 535/6 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2546 Aktenzeichen: 91 52
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