Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
- Mit welcher Mehrbelastung für den Verkehr ist nach Fertigstellung des Neubaugebiets auf der Hunsrück- und der Schmalkaldener Straße zu rechnen?
- Wie wird sich das auf den heute dort schon starken Verkehr, insbesondere zu Berufsverkehrzeiten und wenn eine Veranstaltung in der Ballsporthalle Höchst stattfindet, auswirken?
- Welche Veränderungen oder Eingriffe in den Verkehr im Vergelich zu heute sind eventuell erforderlich bzw. schon vorgesehen?
- Wie ist beabsichtigt mit den zur Zeit schon bestehenden, aber nicht in Betrieb befindlichen Ampeln zu verfahren? Begründung: Im genannten Bereich entsteht ein großes Neubaugebiet. Die Auswirkungen auf die Verkehrssituation auf der Hunrück- und Schmalkaldener Straße sollen dargestellt werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.11.2012,
OF 552/6 Betreff: Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener
Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird
um Auskunft gebeten: 1. Mit welcher Mehrbelastung für den Verkehr ist
nach Fertigstellung des Neubaugebiets auf der Hunsrück- und der Schmalkaldener
Straße zu rechnen? 2. Wie
wird sich das auf den heute dort schon starken Verkehr, insbesondere zu
Berufsverkehrzeiten und wenn eine Veranstaltung in der Ballsporthalle Höchst
stattfindet, auswirken? 3.
Welche Veränderungen oder Eingriffe in den Verkehr im Vergelich zu heute
sind eventuell erforderlich bzw. schon vorgesehen? 4. Wie ist beabsichtigt mit
den zur Zeit schon bestehenden, aber nicht in Betrieb befindlichen Ampeln zu
verfahren? Begründung: Im genannten Bereich entsteht ein großes
Neubaugebiet. Die Auswirkungen auf die Verkehrssituation auf der Hunrück- und
Schmalkaldener Straße sollen dargestellt werden. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6
am 27.11.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 554 2012
Die Vorlage OF
552/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme