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Meine Nachbarschaft: Schenkendorfstraße

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeitgemäßer Neubau in der Haeberlinstraße?

10.06.2021 · Aktualisiert: 24.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2021, OF 50/9 Betreff: Zeitgemäßer Neubau in der Haeberlinstraße? In der FNP vom 1.6.2021 wurde über den Stand des Neubauprojekt auf dem EJW-Gelände in der Haeberlinstraße 40 in Eschersheim berichtet (https://www.fnp.de/frankfurt/eschersheim-altes-zentru m-weicht-neuen-wohnungen- 90784169.html). Dort war zu lesen, dass einige Bäume für die Neubauten gefällt werden müssen und noch keine Baugenehmigung für die Bebauung "in aufgelockerter Atmosphäre" vorliegt. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um zeitnahe Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: Welche Bäume sollen gefällt werden? Gibt es keine Alternative zur Fällung der Bäume? Kann eine Bebauung um die bestehenden Bäume herum realisiert werden? Wurde bei der Planung berücksichtigt möglichst flächenschonend zu bauen, also möglichst viel Fläche unbebaut zu lassen? Welche Geschosshöhe ist geplant? Begründung: Der Immobilienmarkt in Frankfurt ist angespannt. Aus diesem Grund ist ein Neubauprojekt von Mietwohnungen, wie es hier geplant ist, grundsätzlich begrüßenswert. Trotzdem sollten Planungsfehler aus der Vergangenheit nicht wiederholt werden und aus Gründen des Klimaschutzes, der Hitzeresilienz sowie der Frischluftversorgung darauf geachtet werden, dass der bestehende Baumbestand erhalten bleibt und eine Neubebauung möglichst flächenschonend erfolgt sowie die Potenziale nach oben ausgeschöpft werden. Zudem haben die großkronigen Bäume prägenden Charakter für die Haeberlin- und Landgraf- Philipp-Straße. Der Status der Fällgenehmigung ist unbekannt. Die Fällung der Bäume scheint aber unmittelbar bevor zu stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 52 2021 Die Vorlage OF 50/9 wird als Eilanfrage gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sofortmaßnahmen an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl/Raimundstraße/Kurhessenstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7138 entstanden aus Vorlage: OF 929/9 vom 10.01.2021 Betreff: Sofortmaßnahmen an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl/Raimundstraße/Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße unverzüglich folgendermaßen umzugestalten: 1. Die Lichtsignalanlage (LSA) für die Kfz am oberen Ende der Ginnheimer Hohl wird auf die Höhe versetzt, an der aktuell das Schild "Bei Rot hier halten" angebracht ist, also vor die Hofeinfahrt. Die letzten drei Parkplätze vor der Hofeinfahrt entfallen. Dort wird ein Fahrradweg bis hinauf zur Aufstellfläche der Fahrräder rot markiert. Der weitere Verlauf des Radweges über die Kreuzung und bis zur Raimundstraße wird nach rechts verschwenkt und parallel zum über die Fußgängerampeln führenden Fußgängerweg geführt. Für den Radverkehr wird, wenn nötig, eine eigene LSA angebracht, welche mit der LSA für die Kfz gleich getaktet ist. Der Radverkehr hat durch diese Maßnahme mehrere Meter vor den Kfz eine Sicherheitszone, die es ermöglicht, gut wahrgenommen zu werden. 2. Der auf der Hügelstraße Richtung Eschersheimer Landstraße führende Radweg wird im Kreuzungsbereich mit der Raimundstraße rot eingefärbt. Der Radverkehr erhält eine eigene LSA. 3. Im unteren Bereich der Kurhessenstraße wird die rechte Fahrspur der Kfz entfernt und durch einen rot markierten Radweg ersetzt, der im weiteren Verlauf auf den der Hügelstraße folgenden, rechtsabbiegenden aktuellen Radweg zuführt. 4. Für den Radverkehr, der aus der Ginnheimer Hohl kommend nach links auf die Hügelstraße abbiegen möchte, wird auf der Ecke Raimundstraße/Am Hochwehr/Hügelstraße eine Abbiegemöglichkeit mit entsprechender Aufstellfläche geschaffen. Der Radweg, der dort entlang der Hügelstraße die Raimundstraße quert, wird wie schon in Ziffer 2. dargelegt mit roter Farbe markiert. Die beigefügte Skizze (Quelle: Google Maps) soll helfen, diese Anregung zu veranschaulichen. Begründung: Schon länger befasst sich der Ortsbeirat mit den Problemen an dieser Kreuzung und hat in den vergangenen Jahren immer wieder Anträge gestellt, um die Situation dort zu verbessern. Der Ortsbeirat favorisiert nach wie vor den Bau eines Kreisverkehrs an dieser Kreuzung als sicherste und vor allem abschließende Lösung all der bestehenden Probleme vor Ort. Bis dieser gebaut wird, müssen jedoch wenigstens die oben genannten Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um Schaden der Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Über diese Kreuzung verlaufen zahlreiche Schulwege in verschiedene Richtungen. Gerade auch die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Rad unterwegs sind, müssen die Kreuzung sicher durchfahren können und für die übrigen Verkehrsteilnehmer optisch gut wahrnehmbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 638 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurhessenstraße - weiter verkehrsberuhigen

29.10.2020 · Aktualisiert: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6812 entstanden aus Vorlage: OF 876/9 vom 19.10.2020 Betreff: Kurhessenstraße - weiter verkehrsberuhigen Vorgang: V 1383/10 OBR 9; ST 1346/10; OM 4732/10 OBR 9; ST 570/11 Anwohnerinnen und Anwohner klagen über eine starke Belastung durch motorisierten Verkehr insbesondere in den Zeiten des Berufsverkehrs. Insbesondere in der Höhe Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz scheinen einige Pkw die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht einzuhalten. Vor über zehn Jahren wurden bauliche Maßnahmen zur Beruhigung der Verkehrssituation und Entschleunigung geplant und den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie dem Ortsbeirat wurde dabei unter anderem zugesagt, einen kleinen Kreisverkehr in der Höhe Am Schwalbenschwanz/Kurhessenstraße zu errichten. Auf die entsprechenden Stellungnahmen wird verwiesen. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dem Ortsbeirat sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern mitzuteilen, wann insbesondere noch in dieser Wahlperiode mit der Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen ist; 2. übergangsweise weitere Markierungen oder Beschilderungen anzubringen, um auf die Tempo- 30-Zone hinzuweisen; 3. zu prüfen, ob zwischen den Straßen Am Schwalbenschwanz und Höhenblick ebenso wie im Abschnitt Weißer Stein bis Höhenblick versetztes Parken eingeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.08.2010, V 1383 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2010, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4732 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 570 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 637 Antrag vom 19.06.2024, OF 790/9 Auskunftsersuchen vom 04.07.2024, V 985 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße

24.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 10.09.2020 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen rot einzufärben: 1. Eschersheimer Landstraße/Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; 3. Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße; 4. Raimundstraße/Ecke Dornbusch; 5. Eschersheimer Landstraße/Ecke Dornbusch; 6. Eschersheimer Landstraße/Ecke Marbachweg; 7. Marbachweg/Ecke Mierendorffstraße; 8. Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße; 9. Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Schneidel-Straße bzw. Wilhelm-Epstein-Straße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen, in denen motorisierter Verkehr die Radstreifen kreuzt, sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet worden. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6462 entstanden aus Vorlage: OF 838/9 vom 13.08.2020 Betreff: Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße ans telle der Erhöhung der Fahrbahn Fußgängerüberwege zu markieren. Begründung: Im Zuge der Bauarbeiten im oberen Teil der Kurhessenstraße war an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße ein provisorischer Fußgängerüberweg eingerichtet worden, der nicht nur von der in der Umgebung wohnenden Bevölkerung positiv aufgenommen wurde, sondern auch zu einer Verlangsamung der gefahrenen Geschwindigkeit von Kfz und Lkw schon vor der Erhöhung geführt hat. Wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung eingeräumt, ist die bauliche Qualität der Erhöhung mangelhaft. Ein Ersatz ist notwendig, ohne dass jedoch klar wäre, wie dieser auf Dauer zufriedenstellend ausgeführt werden könnte. Eine Entfernung der Erhöhung und eine Markierung von Fußgängerüberwegen könnte - mit deutlich geringerem Aufwand - denselben Zweck erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2033 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Abstände von Schulen zu Wettbüros/Spielhallen hinsichtlich des Jugendschutzes

04.03.2020 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 797/9 Betreff: Abstände von Schulen zu Wettbüros/Spielhallen hinsichtlich des Jugendschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Februar 2020 eröffnete in der Kurhessenstraße 164 ein Ladenlokal eines Wett-Anbieters. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag, den entsprechenden, landesspezifischen Gesetzen und Verordnungen des Landes Hessen und den Richtlinien der Stadt Frankfurt diese Situation - insbesondere in Hinblick auf den Jugendschutz -zu beurteilen ist und bittet um die Beantwortung der fo lgenden Fragen: 1. Gibt es vorgeschriebene Mindestabstände von derartigen Wettbüros zu Schulen? 2. Gibt es entsprechende Mindestabstände bezüglich Kinderbetreuungseinrichtungen? 3. Fall es Mindestabstände gibt, wie groß sind diese? 4. Werden diese Abstände im vorliegenden Fall eingehalten? 5. Falls nein, weshalb durfte das Ladenlokal an dieser Stelle eröffnet werden? 6. Sind im Bebauungsplan NW 62d Nr. 1 Wettbüros bzw. Spielhallen erwähnt? Wenn ja, in welche Form? 7. Welche Maßnahmen für Suchtprävention (in diesem Fall Spielsucht) zum den Schutz von Kindern und Jugendlichen im betroffenen Bereich hält der Magistrat vor Ort für sinnvoll? Begründung: Nach der Einrichtung des Wettbüros haben sich Eltern, deren Kinder die Diesterwegschule und die nahe gelegenen Kitas besuchen, kritisch zur Position des Ladengeschäfts geäußert und nachgefragt, ob und warum der Betrieb an dieser Stelle statthaft sei. Der Magistrat wird deshalb gebeten, durch die entsprechenden Informationen Klarheit zu schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 797/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD, gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begutachtung der Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß und deren dringende Sanierung

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5832 entstanden aus Vorlage: OF 761/9 vom 04.02.2020 Betreff: Begutachtung der Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß und deren dringende Sanierung Der Magistrat wird gebeten, den maroden Zustand zweier Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß zu begutachten und die erforderlichen baulichen Maßnahmen einzuleiten. Begründung: Die Treppe zwischen Fuchshohl 17 und 19 trennt die Straße Fuchshohl in einen unteren und oberen Teil. Die Evangelische Kirche und der Kindergarten im Fuchshohl 9 müssen über die Treppe besucht werden. Für ältere Kirchenbesucher stellt dies ein ernstes Hindernis dar. Auch für Mütter mit Kinderwagen und kleinen Kindern ist das Begehen der Treppe mit einer Gefährdung verbunden. Oberflächenwasser läuft ständig durch die Fugen der Treppe und macht die Treppe im Sommer gefährlich und im Winter glatt. Die Treppe hat kein Trittmaß und verstößt gegen die ISO-Normen. Sie ist nicht behindertengerecht und hat nicht einmal eine Rampe, um Fahrräder hoch oder runter zu schieben. Ähnlich gilt dies für die Treppe in Richtung Am Weimarfloß. Die Stufen entsprechen im Trittverhältnis nicht der ISO-Norm und sie ist sehr steil und deshalb gefährlich. Wenn man die Treppen umgehen will, um die entsprechenden Einrichtungen in Ginnheim zu erreichen, ist man gezwungen, den viel längeren Weg über die Kurhessenstraße in Kauf zu nehmen. Anlage 1 (ca. 901 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1147 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 303 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg und Parkplätze auf der Kurhessenstraße

20.11.2019 · Aktualisiert: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2019, OF 717/9 Betreff: Radweg und Parkplätze auf der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, inwiefern sich die aktuelle Anordnung der Parkplätze auf der westlichen Seite der Raimundstraße zwischen "Am Schwalbenschwanz" und "Felix-Dahn-Straße" insofern verbessern ließe, dass der neben dem Gehweg ursprünglich nutzbare Radweg ertüchtigt und wieder nutzbar gemacht wird. Begründung: In dem beschriebenen Abschnitt wechseln die Parkplätze von Längsparkplätzen zu Schrägparkplätzen und wieder zu Längsparkplätzen. Da die Schrägparkplätze mehr Platz benötigen, ragen die Fahrzeuge dann in den dortigen, dann dadurch nicht mehr nutzbaren Radweg hinein. Quelle: Geoinfo Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 717/9 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Radweg Hügelstraße an der Einmündung zur Kurhessenstraße

11.08.2019 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2019, OF 666/9 Betreff: Radweg Hügelstraße an der Einmündung zur Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, den Radweg auf der Hügelstraße in Fahrtrichtung Nordwesten am Fahrbahnübergang der Einmündung zur Kurhessenstraße auszubessern. Diese Ausbesserung sollte so ausgeführt werden, dass die Senke, welche sich am Ende des gepflasterten Radweges am Überweg über die Fahrbahn befindet, verschwindet und man mit dem Fahrrad gefahrfrei die Straße überfahren kann. Begründung: An der Rad- und Fußgängerampel vor der Einmündung zur Kurhessenstraße sinken sowohl der Rad-/Gehweg als auch die Fahrbahn so deutlich ab, dass sich eine deutliche Senke bildet. Dies führt beim Durchfahren der Senke mit dem Rad selbst bei langsamem Tempo zu einem ruckarteigen Absinken des Vorderrades, was eine Sturzgefahr für Radfahrer darstellt. Durch ein Anheben der Fahrbahn und des Gehweges an dieser Stelle wird die Senke ausgeglichen und der Gefahrenpunkt somit entfernt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße

14.02.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4221 entstanden aus Vorlage: OF 586/9 vom 04.02.2019 Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche, den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z. B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam: 1. Seitens der Teilnehmer wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen. Lediglich für den Abschnitt zwischen Höllbergstraße und Kleinschmidtstraße wird die Stadt gebeten, die vor den Bauarbeiten bestehende Parkregelung, eingeschränktes Halteverbot, wieder einzuführen. 2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Verkehrszusatzzeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. 3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, REWE -Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Zusatzverkehrszeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 899 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl

14.02.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4223 entstanden aus Vorlage: OF 590/9 vom 03.02.2019 Betreff: Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl Der Magistrat wird gebeten, auf der Hügelstraße, in Fahrrichtung stadteinwärts, auf Höhe der Einmündung zum Ginnheimer Hohl einen fest installierten Blitzer einzurichten, um Rotlichtverstöße zu ahnden. Begründung: An oben bezeichneter Stelle kommt es regelmäßig zu gefährlichen Rotlichtverstößen. Autofahrer, die zuvor an der Ampel in Höhe der Einmündung der Kurhessenstraße gestanden haben, geben alles, um die nur wenige Meter weiter entfernt stehende Ampel zu passieren. Direkt nach dem Ende der Grünphase für Autos schaltet jedoch die Fußgängerampel auf Grün, sodass es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Nur wenn Autofahrer wissen, dass der Versuch, die Ampel noch zu passieren, teuer werden kann, ist eine Besserung zu erwarten, wie sie z. B. auf der gegenüberliegenden Seite seit Jahren zu beobachten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 903 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße

30.01.2019 · Aktualisiert: 28.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2019, OF 595/9 Betreff: Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Geschwindigkeitsbegrenzung in südwestlicher Fahrtrichtung der Hügelstraße im Bereich zwischen der Einmündung Kurhessenstraße und der Platenstraße gilt. Durch die aktuelle Beschilderung und die Regelungen der StVO kann die aktuelle Situation unterschiedlich interpretiert werden. Begründung: Für Fahrzeuge, welche aus dem nordöstlichen Teil der Hügelstraße kommend über die Einmündung zur Kurhessenstraße hinaus weiterfahren, gilt gemäß der Beschilderung in Ermangelung eines entsprechenden Aufhebungsschildes Tempo 30, was beispielsweise in modernen Fahrzeugen mit Verkehrszeichenerkennung auch nach der Einmündung der Kurhessenstraße so angezeigt wird. Für die übrigen Fahrzeuge, die aus der Raimundstraße, der Ginnheimer Hohl oder der Kurhessenstraße in südwestlicher Fahrtrichtung auf die Hügelstraße auffahren, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht. Im Fall der Ginnheimer Hohl und der Kurhessenstraße wird die Tempo-30-Zone vor bzw. an der Ampel für die rechts auf die Hügelstraße abbiegenden Fahrzeuge aufgehoben. Für die aus der Raimundstraße in Fahrtrichtung Südwesten auf die Hügelstraße auffahrenden Fahrzeuge gibt es auf der Raimundstraße keine Beschränkung auf Tempo 30. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2019 Die Vorlage OF 595/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße

29.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4059 entstanden aus Vorlage: OF 561/9 vom 14.11.2018 Betreff: Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten , die Ecke Lindenring/Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße so abzusperren, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf der Straße nicht mehr möglich ist. Begründung: In den zurückliegenden Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass die Straßenfläche neben dem neu gepflanzten Baum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (häufig sogar entgegen der Fahrtrichtung) benutzt wird. Dadurch wird der Straßenraum erheblich verengt und der Abbiegeverkehr vom Lindenring auf die Kurhessenstraße in südlicher Richtung, aber auch von der Kurhessenstraße in den Lindenring beeinträchtigt. Insbesondere im abendlichen Berufsverkehr kommt es unter anderem dadurch zu erheblichen Rückstaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 515 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seitenscheiben an den beiden Bushaltestellen „Kurhessenstraße“

20.09.2018 · Aktualisiert: 27.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3737 entstanden aus Vorlage: OF 510/9 vom 06.09.2018 Betreff: Seitenscheiben an den beiden Bushaltestellen "Kurhessenstraße" An den Bushaltestellen "Kurhessenstraße", die an der Hügelstraße liegen, fehlen die Seitenscheiben. Bevor der Winter beginnt, sollten diese installiert werden. Der Magistrat wird daher gebeten, sich diesbezüglich mit der VGF in Verbindung zu setzen und gleichzeitig zu fragen, ob die Seitenscheiben verbreitert werden könn en. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2218 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims

14.06.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3378 entstanden aus Vorlage: OF 491/9 vom 14.06.2018 Betreff: Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims Vorgang: OM 3377/18 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu den in der Anregung OM 3377 gestellten Fragen darzulegen, wie das zu erwartende steigende Verkehrsaufkommen im weiteren Verlauf vor dem Hintergrund einer zur morgendlichen Hauptverkehrszeit bereits jetzt angespannten Verkehrssituation rund um den Platz Am Weißen Stein gesteuert werden soll. Begründung: Bereits jetzt staut sich der Verkehr am Platz Am Weißen Stein in den Morgenstunden ohne Ausweichmöglichkeit bis zurück in die Zehnmorgenstraße. Bisher fließt der Verkehr nördlich über die Maybachbrücke/Dillenburger Straße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße ab, wobei sich dieser Verkehrsstrom nochmals teilt und südwestlich über die Kurhessenstraße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße weiterfließt. Die Kurhessenstraße ist bis an ihre Einmündung in die Hügelstraße eine Tempo-30-Zone und nicht geeignet, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. An ihrem südlichen Ende staut sich der morgendliche Berufsverkehr bereits jetzt manchmal bis zur Kreuzung Am Schwalbenschwanz zurück. Die Eschersheimer Landstraße wird gerade vollständig auf eine Fahrspur zurückgebaut, was schon jetzt zu einer - beabsichtigten - Kapazitätsreduzierung führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1924 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße

25.01.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2699 entstanden aus Vorlage: OF 404/9 vom 15.01.2018 Betreff: Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Rasenflächen im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße eine geeignete Fläche für Wildblumen zu finden und dann zu bepflanzen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Bäume in dem Bereich zu pflanzen. Begründung: In dem Kreuzungsbereich befinden sich bereits viele schöne große Bäume. Auch die hier wachsenden Frühblüher und erfreuen viele Passanten. Eine weitere Bepflanzung ist möglich und würde den Standort weiter aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 870 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegen muss weiter möglich sein!

10.01.2018 · Aktualisiert: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 395/9 Betreff: Linksabbiegen muss weiter möglich sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofort die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auch während der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen", stadtauswärts, das Linksabbiegen und Wenden zu ermöglichen. Begründung: Die vom in Tübingen ansässigen Anwohner-Informationsmanagement empfohlene "kleinräumige Umfahrungsmöglichkeit" ignoriert die Bedürfnisse des stadtauswärts fahrenden Verkehrs, der das Stadtviertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen oder wenden will. Entgegen der der Anwohner-Information beigefügten Skizze endet die Umfahrung nicht an der Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen. Ein Verkehrsteilnehmer, der das Viertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen möchte, muss einen 2-3 km langen Umweg über Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Am Weißen Stein und erneut Eschersheimer Landstraße (nun stadteinwärts) oder Kurhessenstraße nehmen. Für den stadtauswärts fließenden Verkehr bleiben als Alternativen nur eine 270°-Drehung über die ohnehin schon chronisch verstopfte Hügelstraße und die Kurhessenstraße oder - noch weiter - über Hansaallee und die - im Berufsverkehr ebenfalls bereits stark belastete - Raimundstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 395/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegen ist möglich!

10.01.2018 · Aktualisiert: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 396/9 Betreff: Linksabbiegen ist möglich! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen in der Verkehrsführung vorzunehmen: Für die Dauer der Sperrung der Eschersheimer Landstraße im Zuge der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen" stadtauswärts, wird die Kleinschmidtstraße bis zur Landgraf-Philipp-Straße für beide Fahrtrichtungen geöffnet. Auf der stadtauswärts verlaufenden Eschersheimer Landstraße wird unmittelbar hinter der U-Bahn-Haltestelle "Am Lindenbaum" eine provisorische Linksabbiege- und Wendemöglichkeit eingerichtet. Der Magistrat möge sich zur Durchführung dieser Maßnahme ferner mit der VGF ins Benehmen setzen. Begründung: Mit Einrichtung der provisorischen Linksabbiege- und Wendemöglichkeit werden sowohl der Bereich rechts der Eschersheimer Landstraße zwischen Langheckenweg und Zehnmorgenstraße als auch die Anwohner der Kurhessenstraße vom Umfahrungsverkehr entlastet. Der Kreuzungsbereich Kleinschmidtstraße/Am Lindenbaum kann für die Dauer der Umbaumaßnahme ohnehin weder vom aus der Kleinschmidtstraße noch aus der Straße Am Lindenbau kommenden Linksabbiegerverkehr genutzt werden und wäre damit für den Linksabbiegerverkehr aus der Eschersheimer Landstraße frei. Der entstehende Aufwand erscheint im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 396/9 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wendemöglichkeit

23.08.2017 · Aktualisiert: 26.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Betreff: Wendemöglichkeit Der Magistrat wird darum gebeten, eine weitere Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an der Abzweigung "Höllbergstraße" zu einer Linksabbiegespur ausgeweitet und eine Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw eingerichtet wird. Im Übrigen bleibt der Prüfungsauftrag unverändert. Begründung: Neben der illegalen Wendemöglichkeit im oberen Bereich der Kurhessenstraße sowie der Leitung des Verkehrs in Richtung Frankfurter Berg über den vorderen Bereich des Lindenrings kommt die im Antrag beschriebene weitere Möglichkeit der Verkehrssteuerung in Betracht. Anders als im Bereich des Weißen Steins, wo der aus der Kurhessenstraße kommende Kreuzungsverkehr die Taktung der U-Bahn beeinflusst, wäre dies bei einem Wendeverkehr an der Höllbergstraße nicht der Fall, da aus der Höllbergstraße kein Verkehr auf die Eschersheimer Landstraße fließt. Die bereits vorhandene Lichtsignalanlage könnte ebenso wie der stadtauswärts fließende Wendeverkehr nach Anforderung gestaltet werden. Notwendig wäre lediglich eine Aufstellfläche links für den wendenden Verkehr sowie eine Ausweitung der Verkehrsfläche im Schienenbereich. Die erforderlichen Umbauarbeiten könnten im Zuge des Rückbaus der Eschersheimer Landstraße umgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären

22.06.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1834 entstanden aus Vorlage: OF 283/9 vom 07.06.2017 Betreff: Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären Der Magistrat wird gebeten, während der Bauabschnitte 13 und 12 den südlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße (in Richtung Norden) zur Einbahnstraße zu erklären, um eine weitere Belastung der Anwo hner durch den Umfahrungsverkehr zu verhindern. Begründung: Die Umfahrung für den gesperrten Abschnitt der Eschersheimer Landstraße führte über die Haeberlinstraße, die Landgraf-Philipp-Straße und die Straße Am Schwalbenschwanz, was für die Anwohner sehr belastend war. In den nachfolgenden Bauabschnitten 13 und 12 soll der Verkehr über den nördlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße gelenkt werden. Es wird befürchtet, dass in dieser Zeit, anstatt wie vorgesehen über die Haeberlinstraße bzw. die Kleinschmidtstraße, viele Autofahrer den gewohnten Weg bis zur Straße Am Schwalbenschwanz weiterfahren werden, um die Eschersheimer Landstraße wieder zu erreichen. Eine vorübergehenden Einbahnstraßenregelung würde diese Möglichkeit verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1857 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wendemöglichkeit Am Weißen Stein

05.06.2017 · Aktualisiert: 26.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Betreff: Wendemöglichkeit Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, eine Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Straße "Am Weißen Stein" zur Links-Abbiegespur im Kreuzungsbereich mit der Kurhessenstraße gestaltet würde. Im Zusammenhang mit der Frage nach dieser Möglichkeit wird der Magistrat auch gebeten, insbesondere - den erforderlichen Radius für ein Wenden, - die Auswirkung auf die Taktung des U-Bahn-Verkehrs auf der A-Strecke zu prüfen. Begründung: Eine große Zahl von Autofahrern, die aus Heddernheim über die Dillenburger Straße und die Maybachbrücke kommen, suchen nach einer Möglichkeit zum Abbiegen in Richtung Frankfurter Berg. Viele von diesen wenden in verkehrsgefährdender Weise im vorderen Teil der Kurhessenstraße. Dadurch werden die Anwohner in diesem Straßenteil über die Maßen belästigt und beeinträchtigt. Gegen diese Situation, die den Verantwortlichen bekannt ist, wird seit Jahren nichts ernsthaft unternommen. Ein Hinweisschild mit dem Vorschlag des Wendens am Weißen Stein ist zu undeutlich und erzielt nahezu keine Wirkung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Antrag vom 21.09.2017, OF 351/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße

18.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 274/9 vom 18.05.2017 Betreff: Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Dauer der Sperrungen im Bauabschnitt 14 die Fahrtrichtung in der Landgraf-Wilhelm-Straße umzukehren; 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz in Richtung Haeberlinstraße); 3. zu prüfen und berichten, ob die Dillenburger Straße (ab Rosa-Luxemburg-Straße) und die Eschersheimer Landstraße zwischen Weißem Stein und Hügelstraße für Lkw gesperrt werden können ("Anlieger frei"). Begründung: Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat 9 eine bessere und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Frage vom 27.04.2017, F 544 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Voll- und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße

27.04.2017 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 entstanden aus Vorlage: OF 253/9 vom 25.04.2017 Betreff: Voll- und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. unverzüglich einer breiten Öffentlichkeit mitgeteilt wird, zu welcher Zeit welche Abschnitte der Eschersheimer Landstraße zwischen der Hügelstraße und dem Platz am Weißen Stein im Zuge des Rückbaus für welchen Zeitraum ganz oder teilweise gesperrt werden; 2. mitgeteilt wird, welche Umleitungswege für welchen Zeitraum eingerichtet werden; 3. unverzüglich die fehlerhafte Darstellung, die Eschersheimer Landstraße sei bis Ende 2018 vollständig gesperrt, korrigiert wird; 4. unverzüglich erläutert wird, wie sich die Sperrung im BA 14 (stadteinwärts zwischen Haeberlinstraße und der Straße Am Schwalbenschwanz vom 24.04. bis 01.09.2017) mit der Sperrung der U-Bahn-Gleise vom 01. bis 31.07.2017 und dem dadurch erforderlichen Schienenersatzverkehr mit Hilfe von Gelenkbussen vereinbaren lässt. Begründung: Am 24.04.2017 und damit erst zwei Wochen nach Beginn der Baumaßnahmen zum "Rückbau" der Eschersheimer Landstraße fanden die Anwohner und Gewerbetreibenden eine "Allgemeine Anwohnerinformation zur Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße" in ihren Briefkästen vor, der eine zeitliche und grafische Übersicht über die insgesamt 15 Bauabschnitte zu entnehmen war. Abgesehen von der zeitlich suboptimalen Steuerung des Informationsflusses - die o. g. Information erfolgte erst, nachdem sich die ersten Gewerbetreibenden selbst beim Amt für Straßenbau und Erschließung nach den Konsequenzen der Maßnahmen für ihre Betriebe erkundigt hatten - ist es angesichts der überörtlichen Auswirkungen nicht ausreichend, nur die Anwohner zu informieren. Der Adressatenkreis für diese Information ist dringend und deutlich zu erweitern. Ferner ist es für die Information des erweiterten Adressatenkreises dringend erforderlich, die Umleitungswege für die einzelnen Bauabschnitte darzulegen, damit sich sowohl die Anwohner als auch die Nutzer der betroffenen Straßen entsprechend vorbereiten können. Entgegen der Presseverlautbarungen kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einer Vollsperrung der Eschersheimer Landstraße und schon gar nicht für einen so langen Zeitraum. Vielmehr bleiben insbesondere die Gewerbebetriebe im Bereich der Baustelle zu jeder Zeit, wenngleich zeitweise unter Schwierigkeiten, erreichbar. Das muss auch für die überörtlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar werden und bleiben, da nicht wenige der betroffenen Gewerbebetriebe ein überörtliches Einzugsgebiet haben und zu einem wesentlichen Teil von diesen Kunden abhängen. Die bisher erkennbare Umwegung des gesperrten Bereichs durch die Landgraf-Philipp-Straße ist im unteren Bereich vor der Straße Am Schwalbenschwanz für Gelenkbusse nicht passierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.05.2017, OF 255/9 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1198 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße

08.04.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2017, OF 245/9 Betreff: Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob es statthaft ist, in einem Wohn- bzw. Villen-Gebiet einen solchen Container, der nicht in Verbindung mit Baumaßnahmen vor Ort genutzt wird, über Monate abzustellen, auch wenn er vom Amt für Straßenbau und Erschließung eine Genehmigungs-Marke trägt; - was ggf. beabsichtigt ist, um die fragwürdige Nutzung öffentlichen Raums zu beenden. Begründung: Im Umfeld finden keine Baumaßnahmen statt, die zur Füllung des Containers führen. Vielmehr werden in den Container - gemäß Beobachtung von Anwohnern - immer wieder kleinere Mengen von Bauschutt aus ganz anderen Bereichen unserer Stadt (und evtl. auch von außerhalb) eingefüllt. Wenn der Container gefüllt ist, wird er abtransportiert und nach erfolgter Leerung wieder an gleicher Stelle deponiert. Der Container ist mit dem Namen einer Baufirma gekennzeichnet, die in der Haeberlinstraße eine Niederlassung für Hessen unterhält. Der Name der Firma und deren genaue Anschrift sind dem Ortsbeirat 9 bekannt und werden dem Magistrat auf Wunsch gerne mitgeteilt. Der Abstellort erklärt sich wohl auch aus der räumlichen Nähe zur Baufirma. Nur handelt es sich weder bei der Ludwig-Tieck-Straße noch bei der Keßlerstraße oder der Haebelinstraße um Gewerbegebiete. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 439 2017 Die Vorlage OF 245/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "bzw. Villen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

(Ungenormtes) Straßenschild vor dem Haus Am Weißen Stein 7 mit grafischer Darstellung einer angestrebten Verkehrsbeziehung

05.04.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 231/9 Betreff: (Ungenormtes) Straßenschild vor dem Haus Am Weißen Stein 7 mit grafischer Darstellung einer angestrebten Verkehrsbeziehung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - sich um die Verdeutlichung des Schildes zum Zweck einer besseren Beachtung zu bemühen; - das könnte z. B. durch eine Vergrößerung, durch farbliche Differenzierung, durch namentliche Anzeige der betroffenen Straßen, durch Beleuchtung geschehen; - eine weiteres, ebenfalls deutlich sichtbares, nach rechts zum Frankfurter Berg und den anderen betroffenen Verkehrsbeziehungen an der Einmündung Eschersheimer Landstraße/Lindenring zu installieren; - und noch ein entsprechendes, ebenfalls deutlich sichtbares Schild vor der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße anzubringen. Begründung: Das vorhandene Schild ist offensichtlich nicht geeignet, den Autofahrern die für die Weiterfahrt zum Frankfurter Berg und einigen anderen Bereichen zu wählende Verkehrsbeziehung ausreichend zu verdeutlichen. Durch das massenweise Wenden von Autofahrern mit ihren PKW zwecks Änderung der Fahrt in Richtung eines anderen Bereichs des Stadtteils, zum Frankfurter Berg und weiter werden die Bewohner des vorderen Teils der Kurhessenstraße, auch durch dabei erzeugte Schäden, in ihrer Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Das vorhandene Schild so zu verbessern, dass es mehr Aufmerksamkeit erzeugt, würde eine Maßnahme unter weiter denkbaren bilden, um dem unerwünschten Wendeverkehr Einhalt zu gebieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 231/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Haltestelle „Kurhessenstraße“

20.03.2017 · Aktualisiert: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2017, OF 251/9 Betreff: Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Haltestelle "Kurhessenstraße" Vorgang: V 238/16 OBR 9; ST 368/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die an dieser Haltestelle verkehrenden Busse der Linie 39 nehmen als Fahrgäste nicht nur Bürger mit Wochen- und Monatskarten auf, sondern auch Einzelzahler. Wenn nun ein oder mehrere Einzelzahler zusteigen, dauert der/die Fahrscheinkauf/käufe nachweislich wesentlich länger als 16 Sekunden. Einer der Antragsteller ist schon einige Male mit Bussen der Linie 39 gefahren und kann deshalb von seinen Erfahrungen mit dem Aufenthalt berichten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die angegebene Verweildauer von nur 16 Sekunden zu erläutern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 238 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 251/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Blitzanlagen in der Hügelstraße installieren

02.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 204/9 Betreff: Blitzanlagen in der Hügelstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Ampel Hügelstraße /Ecke Kurhessenstraße Hügelstraße /Ginnheimer Hohl sowie an der Ecke Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße Blitzgeräte zu installieren, um das Überfahren des Rotlichtes sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ahnden und längerfristig zu verhindern. Begründung: Anwohner*innen berichten von "ständigem Rasen" und Überfahren der Kreuzung bei Gelb oder Rot der Ampeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 204/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baustelle Theodor-Storm-Straße

02.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 219/9 Betreff: Baustelle Theodor-Storm-Straße Der Ortbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, um Prüfung, ob an der Bushaltestelle "Theodor-Storm-Straße" in der Hügelstraße in Höhe der Hausnummer 188 ein Parkplatz oder auch Behindertenparkplatz eingerichtet werden kann. Es müsste nur der Abweiser auf der schwer erkennbaren Sperrfläche vor Hausnummer 188 entfernt oder versetzt werden. Begründung: Mit Umbau der Bushaltestelle "Theodor-Storm-Straße" in Richtung Markuskrankenhaus wurde auch in Bereich der Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) an der Einmündung Hügelstraße/Theodor-Strom-Straße der Gehwegbereich in die Fahrbahn als Fahrbahneinengung ausweist. Hierbei ist eine unnötige Sperrfläche zurückgeblieben. Unnötiger Weise wurde auch noch auf diese Sperrfläche eine Barke/Abweise aufgestellt. Diese Sperrfläche eignet sich hervorragend als Parkplatz, was wohl bei der Planung oder Bau übersehen wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 392 2017 Die Vorlage OF 219/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "ein Parkplatz oder auch Behindertenparkplatz" durch die Worte "ein Kurzzeitparkplatz" ersetzt werden sowie die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße

01.03.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2017, OF 205/9 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Hügelstraße/Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, welche Alternativen es zur derzeitigen Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Hügelstraße - Kurhessenstraße - Raimundstraße - Ginnheimer Hohl gibt. Begründung: In den Morgenstunden von 8 - 10 Uhr kommt es auf der Hügelstraße vor der Ampel zur Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Rosa-Luxemburg-Straße zu sehr langen Staus, bei dem die Fahrzeuge mit laufendem Motor warten müssen. In den Abendstunden ist dann die Ampelschaltung an dieser gleichen Ampel so eingestellt, dass nachdem die Ampel auf "Grün" umschaltet, nur wenig Zeit für Fahrzeuge bleibt, loszufahren und die Folgeampel an der Ginnheimer Hohl noch zu überfahren, ehe diese auf "Rot" umschaltet. Dies führt auf dem kurzen Weg zwischen beiden Ampeln zu starken und Geräuschintensiven Beschleunigungsmanövern. Gleichzeitig wird dabei eventuell nicht nur die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten, sondern es entsteht auch eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänge in diesem Bereich. Eine Änderung der Schaltung könnte bewirken, dass ein Durchfahren der Ampel vor der Ginnheimer Hohl ohne besondere Beschleunigungsvorgänge möglich wäre. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Schaltung auf dieser Kreuzung sehr komplex gestaltet ist und eine Änderung an einer Ampel der Kreuzung zahlreiche weitere Modifikationen in den Ampelschaltungen erfordern würde. Trotzdem ist eine Änderung an dieser Stelle sehr sinnvoll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 205/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße

16.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1276 entstanden aus Vorlage: OF 190/9 vom 26.01.2017 Betreff: Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Parkplätze auf der nördlichen Seite der Straße Am Schwalbenschwanz, etwa von der Einmündung der Schenkendorfstraße bis etwa zur Einmündung in die Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in einem Ortstermin am 26. Januar 2017 von Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) gegenüber Mitgliedern des Ortsbeirates 9 vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zum angepeilten Termin, im Frühjahr 2017, umgesetzt werden. Ebenfalls anwesende Vertreterinnen des Straßenverkehrsamtes haben eine Zustimmung ihres Amtes signalisiert. Bei den Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um Folgendes: 1. Die Beseitigung von Bruchfeldern aus Beton und Asphalt, die derzeit als Ausgleich zwischen Fahrbahn und Randstein dienen; 2. die Beseitigung von Absperrgittern auf dem Bürgersteig; 3. die Verlegung von Randsteinen in Richtung Häuserfront, sodass noch eine Bürgersteigbreite von 1,60 Metern bis 1,80 Metern lichte Weite verbleiben; 4. eine Asphaltierung des Bereichs zwischen Abflussrinne und Bürgersteig; 5. ein neuer Anschluss der Abflussrinne an die Fahrbahn mittels Asphalt; 6. eine Beip flasterung des von Baumaßnahmen betroffenen Teils des Bürgersteigs mit Verbundsteinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 782 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufpflasterung in der Kurhessenstraße

01.02.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2017, OF 191/9 Betreff: Aufpflasterung in der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung an der Kreuzung mit dem Lindenring abzusenken. Maßstab für die Höhe sollte in etwa die Höhe der Aufpflasterung an der Kreuzung mit der Höllbergstraße sein. Begründung: Selbst bei sehr langsamer Fahrweise wirkt sich diese Aufpflasterung mit ihrer Höhe für die PKW-Fahrer als problematisch aus. Federung und Chassis werden übermäßig beansprucht bzw. in Mitleidenschaft gezogen. Zum Teil setzen Fahrzeuge mit ihrem Unterboden bzw. dem Auspuff auf. Die angestrebte Verkehrsberuhigung wird auch bei niedrigerer Aufpflasterung erreicht. Das beweist die Aufpflasterung an der Kreuzung mit der Höllbergstraße. Antragsteller: FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 191/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 191/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Parteien: FDP, BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verhinderung des massenweisen Wendens von Pkw in der vorderen Kurhessenstraße

31.01.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2017, OF 192/9 Betreff: Verhinderung des massenweisen Wendens von Pkw in der vorderen Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Zeit bis zur Umsetzung der parallel beantragten Erklärung der Kurhessenstraße vom Lindenring bis zum Weißen Stein/Eschersheimer Landstraße zur Einbahnstraße auf beiden Seiten der Einmündung der Kurhessenstraße in Am Weißen Stein/Eschersheimer Landstraße je ein Verkehrsschild Nr. 272 "Wenden verboten" und jeweils ein Anhängeschild "bis zum Lindenring" zu installieren. Begründung: Fahrer mit PKW, die aus Heddernheim über die Maybachbrücke kommen und die Fahrt in Richtung Frankfurter Berg fortsetzen wollen, nehmen in aller Regel nicht den aufgezeigten Weg, in den Lindenring und dort in die Kurhessenstraße einzubiegen, sondern wenden einfach in der Kurhessenstraße. Die Anwohner des vorderen Teils der Kurhessenstraße leiden schon seit Jahren unter den massenweisen Wendemanövern. Es kam schon zu Unfällen, zu Sachbeschädigungen und sehr oft zu Hupkonzerten von anderen Autofahrern, die ihre Fahrt fortsetzen wollen und sich von wendenden Fahrern zu Bremsmanövern genötigt sehen. Über den Antragsinhalt hinaus wird der Magistrat gebeten, das Unterbinden der massenweisen Wendemanövern in jeder weiter geeigneten Weise zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 192/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 192/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, FDP, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung in der vorderen Kurhessenstraße hier: Ortstermin am 22.11.2016

19.01.2017 · Aktualisiert: 14.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1145 entstanden aus Vorlage: OF 168/9 vom 05.01.2017 Betreff: Verkehrsführung in der vorderen Kurhessenstraße hier: Ortstermin am 22.11.2016 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. das Teilstück der Kurhessenstraße vom Lindenring bis zur Einmündung in die Straße Am Weißen Stein bzw. die Eschersheimer Landstraße zunächst versuchsweise, und zwar für die Dauer eines halben Jahre s, zur Einbahnstraße erklärt wird; 2. Fahrzeuge von der Straße Am Weißen Stein nicht mehr direkt in die Kurhessenstraße einbiegen können. Diese wären dann gehalten, in eine der nächsten Straßen stadteinwärts einzubiegen, um sich danach in die Kurhessenstraße einzuordnen. Begründung: Sehr viele Autofahrer, die über die Dillenburger Straße und Anschlussstraßen unterwegs sind, wenden mit ihren Fahrzeugen in der vorderen Kurhessenstraße, um über die Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße so ihre Fahrt in Richtung Frankfurter Berg/Bonames fortsetzen zu können. Diese scheuen den kleinen Umweg, den ein Straßenschild für ein vorgesehenes Wenden vorgibt. Die Bewohner des genannten Teils der Kurhessenstraße werden durch die massenhaften Wendemanöver, durch quietschende Reifen und das Hupen von regulär die Spur haltenden Autofahrern stark beeinträchtigt. Zusätzlich führt das Wenden bei fließendem Verkehr erhebliche Unfallgefahren herbei. Im Rahmen eines Ortstermins am 22.11.2016 wurde der oben genannte Vorschlag zur Durchführung der geänderten Verkehrsführung von den anwesenden Anwohnern lebhaft begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 635 Antrag vom 13.04.2017, OF 244/9 Antrag vom 05.05.2017, OF 273/9 Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 455 Antrag vom 21.09.2017, OF 351/9 Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 595 Antrag vom 26.10.2017, OF 368/9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9

03.11.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 837 entstanden aus Vorlage: OF 125/9 vom 17.10.2016 Betreff: Aktuelle Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke hier: Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird um Auskunft bzw. Vorstellung gebeten, wie sich die aktuelle zeitliche Planung für den vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke darstellt und welche Vorkehrungen der Magistrat vorgesehen hat, damit die davon ausgehenden Beeinträchtigungen, insbesondere des öffentlichen Straßen- und Verkehrsnetzes, nicht zu Verkehrskollapsen führen. Besonders betroffen sind u. a. folgende Straßen: Endstüc k des Berkersheimer Weges, Lachweg, Alt-Eschersheim, Niedwiesenstraße (als voraussichtliche Baustraße), Am Weißen Stein, Teilbereiche der Eschersheimer Landstraße, Kurhessenstraße, Woogstraße, Alt-Ginnheim, Teilbereiche der Ginnheimer Landstraße. Deshalb ist eine baldige Vorstellung der aktuellen Planungen, insbesondere auch der zeitlichen, geboten, damit notwendige Folgerungen gezogen und Anpassungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden können. Begründung: Nach verschiedenen Maßnahmen um die Bahnstrecke und nach Presseberichten ist wohl davon auszugehen, dass mit einem Beginn des viergleisigen Ausbaus in absehbarer Zeit (im Jahr 2017) zu rechnen ist. Die Anwohner sollen angeblich nur mit subjektiven Beeinträchtigungen belastet werden. Die sich aus einem Ausbau ergebenden Folgen für Verkehrsführungen und sonstige Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohne können wohl nicht ohne Weiteres aus der Planfeststellung übernommen werden, weil dieser bisher nicht aktualisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 297 Aktenzeichen: 69

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße

20.10.2016 · Aktualisiert: 07.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 135/9 Betreff: Unfallgefährdung durch Einengung im Bereich der beidseitigen Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Zuge der Umbaumaßnahmen im Bereich der Fußgängerüberwege Hügelstraße/Theodor-Storm-Straße wurde die Durchfahrtsbreite für den Kfz-Verkehr laut Aussage der Mitarbeiter der VGF zum Schutz der Fußgänger eingeengt. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie er Schäden vorzubeugen gedenkt, wie sie bereits jetzt an den jeweils linksseitigen Randsteinen vorhanden sind, welche die Engstelle einfassen. Es ergibt sich hier eine Gefahrenstelle für die Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 235 2016 Die Vorlage OF 135/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle „Kurhessenstraße“

12.10.2016 · Aktualisiert: 07.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 138/9 Betreff: Folgen des Umbaus von Bushaltestellen in der Hügelstraße, insbesondere der Bushaltestelle "Kurhessenstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wie er es ermöglichen will, dass die unabdingbare Notwendigkeit der freien Fahrt für Krankenwagen und die Feuerwehr ohne Zwangsaufenthalte hinter den auf der Fahrbahn haltenden ÖPNV- Bussen zu gewährleisten; - wie er dem absoluten Gebot des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes in diesem Zusammenhang Rechnung zu tragen gedenkt. Begründung: Es dürfte wohl keine Frage sein, dass der Achtung von Leben und Gesundheit höchste Priorität zukommt. siehe auch den bereits erwähnten Artikel 2, Absatz 2, unseres GG. Alle Überlegungen und Maßnahmen, die diesen Zielen nicht dienen, sind nachrangig. Ergo sind diese unterzuordnen bzw. zumindest anzupassen. Durch die auf der Hügelstraße nach den Umbauten der Bushaltestellen erzwungenen Zwangshalte und Staus ist kürzest möglicher Einsatz von Kranken-Fahrzeugen und der Feuerwehr nicht mehr umsetzbar. Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich bei der Hügelstraße um eine Straße mit überörtlicher Bedeutung handelt. So verbindet sie Auf- und Abfahrten zweier Autobahnen (A 66 und A 661). Der Magistrat wird aufgerufen, seiner Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 28 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Spiegelstriche der Vorlage OF 138/9 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 238 2016 Die Vorlage OF 138/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Spiegelstrich sowie der erste Teil der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Erster Spiegelstrich: CDU, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbelag Hügelstraße

21.09.2016 · Aktualisiert: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2016, OF 111/9 Betreff: Straßenbelag Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat weshalb im Zuge der Umbauarbeiten der Bushaltestellen der Linie 39 zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße nicht die seit dem Jahr 2011 vom Ortsbeirat geforderte, objektiv dringend notwendige Sanierung des Fahrbahnbelages der Hügelstraße in dem genannten Bereich durchgeführt wurde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 192 2016 Die Vorlage OF 111/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den Wortlaut "Des Weiteren wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wann die Maßnahmen durchgeführt werden" ergänzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestellen im Bereich Kurhessenstraße/Theodor-Storm-Straße: Ausweichspur anlegen

01.09.2016 · Aktualisiert: 01.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 504 entstanden aus Vorlage: OF 76/9 vom 17.08.2016 Betreff: Bushaltestellen im Bereich Kurhessenstraße/Theodor-Storm-Straße: Ausweichspur anlegen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die nach dem Umbau der Bushaltestellen "Theodor-Storm-Straße" und "Kurhessenstraße" der Linie 39 in beiden Fahrtrichtungen nun entfallenen, jedoch notwendigen Fahrspuren für den restlichen Verkehr umgehend angelegt werden. Hierbei sind verschiedene Varianten zu entwickeln. Zu bevorzugen wäre eine Lösung, die eines Eingriffs in den Grünstreifen nicht bedarf. Die Pläne sind dem Ortsbeirat 9 vorzustellen. Begründung: Durch den Umbau der Bushaltestellen kann der rollende Verkehr nicht mehr am stehenden Bus vorbeifahren. Es ist insbesondere im Berufsverkehr ein erheblicher Rückstau auf der gesamten Hügelstraße zu erwarten. Um diese Situation wieder zu entschärfen, müssen die dafür notwendigen Umfahrungsspuren dringend wiederhergestellt werden. Stehende Kraftfahrzeuge mit laufendem Motor verursachen zudem vor Ort einen höheren Lärm- und Schadstoffeintrag als vorbeifahrende Kraftfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1608 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums

01.09.2016 · Aktualisiert: 23.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 500 entstanden aus Vorlage: OF 70/9 vom 10.08.2016 Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums Vorgang: OM 4801/15 OBR 9; ST 367/16 Die schwierige Verkehrssituation im obigen Bereich gibt Veranlassung, erneut an den Magistrat heranzutreten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. kurzfristig das bisherige Halteverbot im Abschnitt zwischen der Höllbergstraße und der Kleinschmidtstraße zumindest vor der Hausnummer 553, der Apotheke, wieder angeordnet wird; 2. eine entsprechende Neureglung auch im Rahmen des Umbaus der Eschersheimer Landstraße berücksichtigt wird. Begründung: Im Straßenabschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Höllbergstraße und der Kleinschmidtstraße bestand Halteverbot, das aber vor einiger Zeit aufgehoben worden ist. Seitdem wird an diesem Straßenstück wieder geparkt - mit Folgen, speziell im Hinblick auf die Verkehrsabwicklung eines von der Gegenseite ausgehenden U-Turns. Fahrzeuge, insbesondere Lkw, deren Fahrer die Gegenrichtung via Innenstadt fahren, kommen oft nicht mehr um die Kurve. Dies hat schon mehrfach zu unerwünschten Blockaden des U-Bahn-Verkehrs einschließlich Störungen der Taktung, aber auch zu Unfällen geführt. In einem städtischen Stadtplan vom 30.10.2015 ist der U-Turn übrigens eingezeichnet. Im Weiteren führen fehlende räumliche Möglichkeiten und Erlaubnismöglichkeiten für U-Turns dazu, dass Fahrer mit ihren Kfz durch dahinterliegende reine Wohngebiete kurven (müssen), um überhaupt wieder die Gegenrichtung einschlagen zu können. Dies ist den Anwohnern, insbesondere was den Lkw-Verkehr betrifft, nicht zumutbar und in keiner Weise akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 367 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1554 Antrag vom 05.01.2017, OF 166/9 Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 310 Aktenzeichen: 32 1

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