Voll- und Teilsperrungen der Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM
1576 entstanden aus Vorlage:
OF 253/9 vom
25.04.2017 Betreff: Voll- und Teilsperrungen der Eschersheimer
Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass 1. unverzüglich einer breiten
Öffentlichkeit mitgeteilt wird, zu welcher Zeit welche Abschnitte der
Eschersheimer Landstraße zwischen der Hügelstraße und dem Platz am Weißen Stein
im Zuge des Rückbaus für welchen Zeitraum ganz oder teilweise gesperrt
werden; 2. mitgeteilt wird,
welche Umleitungswege für welchen Zeitraum eingerichtet werden; 3. unverzüglich die fehlerhafte
Darstellung, die Eschersheimer Landstraße sei bis Ende 2018 vollständig
gesperrt, korrigiert wird; 4. unverzüglich erläutert wird, wie sich die Sperrung
im BA 14 (stadteinwärts zwischen Haeberlinstraße und der Straße Am
Schwalbenschwanz vom 24.04. bis 01.09.2017) mit der
Sperrung der U-Bahn-Gleise vom 01. bis 31.07.2017 und dem dadurch
erforderlichen Schienenersatzverkehr mit Hilfe von Gelenkbussen vereinbaren
lässt. Begründung: Am 24.04.2017 und damit erst zwei Wochen nach Beginn
der Baumaßnahmen zum "Rückbau" der Eschersheimer Landstraße fanden die Anwohner
und Gewerbetreibenden eine "Allgemeine Anwohnerinformation zur Umgestaltung der
Eschersheimer Landstraße" in ihren Briefkästen vor, der eine zeitliche und
grafische Übersicht über die insgesamt 15 Bauabschnitte zu entnehmen war.
Abgesehen von der zeitlich suboptimalen Steuerung des Informationsflusses - die
o. g. Information erfolgte erst, nachdem sich die ersten Gewerbetreibenden
selbst beim Amt für Straßenbau und Erschließung nach den Konsequenzen der
Maßnahmen für ihre Betriebe erkundigt hatten - ist es angesichts der
überörtlichen Auswirkungen nicht ausreichend, nur die Anwohner zu informieren.
Der Adressatenkreis für diese Information ist dringend und deutlich zu
erweitern. Ferner ist es für die Information des erweiterten Adressatenkreises
dringend erforderlich, die Umleitungswege für die einzelnen Bauabschnitte
darzulegen, damit sich sowohl die Anwohner als auch die Nutzer der betroffenen
Straßen entsprechend vorbereiten können. Entgegen der Presseverlautbarungen
kommt es zu keinem Zeitpunkt zu einer Vollsperrung der
Eschersheimer Landstraße und schon gar nicht für einen so langen Zeitraum.
Vielmehr bleiben insbesondere die Gewerbebetriebe im Bereich der Baustelle zu
jeder Zeit, wenngleich zeitweise unter Schwierigkeiten, erreichbar. Das muss
auch für die überörtlichen Verkehrsteilnehmer erkennbar werden und bleiben, da
nicht wenige der betroffenen Gewerbebetriebe ein überörtliches Einzugsgebiet
haben und zu einem wesentlichen Teil von diesen Kunden abhängen. Die bisher
erkennbare Umwegung des gesperrten Bereichs durch die Landgraf-Philipp-Straße
ist im unteren Bereich vor der Straße Am Schwalbenschwanz für Gelenkbusse nicht
passierbar. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
05.05.2017, OF
255/9
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1198
Aktenzeichen: 32 1