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Abstände von Schulen zu Wettbüros/Spielhallen hinsichtlich des Jugendschutzes

Vorlagentyp: OF BFF

Antrag

Im Februar 2020 eröffnete in der Kurhessenstraße 164 ein Ladenlokal eines Wett-Anbieters. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag, den entsprechenden, landesspezifischen Gesetzen und Verordnungen des Landes Hessen und den Richtlinien der Stadt Frankfurt diese Situation - insbesondere in Hinblick auf den Jugendschutz -zu beurteilen ist und bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Gibt es vorgeschriebene Mindestabstände von derartigen Wettbüros zu Schulen?
  2. Gibt es entsprechende Mindestabstände bezüglich Kinderbetreuungseinrichtungen?
  3. Fall es Mindestabstände gibt, wie groß sind diese?
  4. Werden diese Abstände im vorliegenden Fall eingehalten?
  5. Falls nein, weshalb durfte das Ladenlokal an dieser Stelle eröffnet werden?
  6. Sind im Bebauungsplan NW 62d Nr. 1 Wettbüros bzw. Spielhallen erwähnt? Wenn ja, in welche Form?
  7. Welche Maßnahmen für Suchtprävention (in diesem Fall Spielsucht) zum den Schutz von Kindern und Jugendlichen im betroffenen Bereich hält der Magistrat vor Ort für sinnvoll?

Begründung

Nach der Einrichtung des Wettbüros haben sich Eltern, deren Kinder die Diesterwegschule und die nahe gelegenen Kitas besuchen, kritisch zur Position des Ladengeschäfts geäußert und nachgefragt, ob und warum der Betrieb an dieser Stelle statthaft sei. Der Magistrat wird deshalb gebeten, durch die entsprechenden Informationen Klarheit zu schaffen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

39
39. Sitzung OBR 9
TO II
✕ Abgelehnt

CDU und SPD, gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)

Annahme:
FDP BFF
Alle:
CDU SPD
Enthaltung:
GRÜNE LINKE