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Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1834 entstanden aus Vorlage: OF 283/9 vom 07.06.2017 Betreff: Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären Der Magistrat wird gebeten, während der Bauabschnitte 13 und 12 den südlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße (in Richtung Norden) zur Einbahnstraße zu erklären, um eine weitere Belastung der Anwo hner durch den Umfahrungsverkehr zu verhindern. Begründung: Die Umfahrung für den gesperrten Abschnitt der Eschersheimer Landstraße führte über die Haeberlinstraße, die Landgraf-Philipp-Straße und die Straße Am Schwalbenschwanz, was für die Anwohner sehr belastend war. In den nachfolgenden Bauabschnitten 13 und 12 soll der Verkehr über den nördlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße gelenkt werden. Es wird befürchtet, dass in dieser Zeit, anstatt wie vorgesehen über die Haeberlinstraße bzw. die Kleinschmidtstraße, viele Autofahrer den gewohnten Weg bis zur Straße Am Schwalbenschwanz weiterfahren werden, um die Eschersheimer Landstraße wieder zu erreichen. Eine vorübergehenden Einbahnstraßenregelung würde diese Möglichkeit verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1857 Aktenzeichen: 32 1