Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM
1834 entstanden aus Vorlage:
OF 283/9 vom
07.06.2017 Betreff: Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße
während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären
Der Magistrat wird gebeten,
während der Bauabschnitte 13 und 12 den südlichen Teil der
Landgraf-Philipp-Straße (in Richtung Norden) zur Einbahnstraße zu erklären, um
eine weitere Belastung der Anwo hner durch den
Umfahrungsverkehr zu verhindern. Begründung: Die Umfahrung für den gesperrten Abschnitt der
Eschersheimer Landstraße führte über die Haeberlinstraße, die
Landgraf-Philipp-Straße und die Straße Am Schwalbenschwanz, was für die
Anwohner sehr belastend war. In den nachfolgenden Bauabschnitten 13 und 12 soll
der Verkehr über den nördlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße gelenkt
werden. Es wird befürchtet, dass in dieser Zeit, anstatt wie vorgesehen über
die Haeberlinstraße bzw. die Kleinschmidtstraße, viele Autofahrer den gewohnten
Weg bis zur Straße Am Schwalbenschwanz weiterfahren werden, um die
Eschersheimer Landstraße wieder zu erreichen. Eine vorübergehenden
Einbahnstraßenregelung würde diese Möglichkeit verhindern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2017, ST 1857
Aktenzeichen: 32 1