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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder?

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 536/6 vom 08.08.2022 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der ABG in das Benehmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass an dieser Adresse im Außenbereich Spielmöglichkeiten geschaffen werden, und dass insbesondere Spielgeräte nicht nur bestehend aus einem Sandkasten installiert werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an dieser Adresse nicht nur Zimmer zum Schlafen für die Bewohner und Familien zur Verfügung gestellt werden, sondern auch mindestens ein entsprechend großes Bewegungs- bzw. Spielzimmer eingerichtet wird, um den vielen Kindern, die dort unterkommen sollen, auch im Winter und bei schlechtem Wetter eine ordentliche Entwicklungs- und Bewegungsmöglichkeit zu geben. Begründung: Schon wieder wird eine Unterkunft in Griesheim errichtet, in der es weder eine kindgerechte Außenspielfläche gibt noch entsprechend große Räume mit Entfaltungsmöglichkeiten bei schlechtem Wetter. Die Unterkunft ist geplant für u. a. Alleinerziehende und Familien. Diese müssen Spielmöglichkeiten oder Flächen zum Toben haben. Dies ist aber weder in den Zimmern, die eine beengte Wohnfläche haben, noch auf dem um das Gebäude befindlichen Parkplatz möglich. Eine Grünfläche ist zwischen den beiden der ABG gehörenden Wohnblocks Schwarzerlenweg 106 und Waldschulstraße 20 vorhanden, die durch Umgestaltung leicht zu einem Aufenthaltsbereich mit Spielgeräten einrichtbar ist. Dies kann man von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die die Vermietung ja auch nicht umsonst macht, erwarten, so wie es von jedem Privatvermieter von Wohnblocks ebenfalls erwartet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 230 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2300, 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 06.10.2022 Aktenzeichen: 101

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIATGelände

06.09.2022 · Aktualisiert: 18.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 535/6 vom 16.08.2022 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände Vorgang: OM 1094/21 OBR 6; ST 602/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und gegebenenfalls alles in die Wege zu leiten, damit gemäß Stellungnahme ST 602 letzter Absatz ein Briefkasten in der Elektronstraße/Ecke Lärchenstraße angebracht wird, entweder an der Bushaltestelle Richtung Mainzer Landstraße oder am Grundstück, welches zu dem dort ansässigen Discounter gehört. Möglich wäre hier der Bereich der Grünflächen nahe der Lichtsignalanlage. Begründung: Nach Auskunft der zuständigen Betriebsniederlassung sollte, wie in der Stellungnahme ST 602 festgehalten, eine Wiederaufstellung nach Benennung eines Standortes erfolgen. Da weder von der Betriebsniederlassung noch vom Magistrat hier Abhilfe geschaffen wurde, benennt der Ortsbeirat einen Standort für einen Briefkasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 602 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 71 Antrag vom 03.03.2024, OF 958/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5212 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Zwangsarbeiterdenkmal Froschhäuser Straße - Text für Bronzetafel

25.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 571/6 Betreff: Griesheim: Zwangsarbeiterdenkmal Froschhäuser Straße - Text für Bronzetafel Unter Einbeziehung des Instituts für Stadtgeschichte und dem Wissenschaftlichen Leiter des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933-1945, Herrn Thomas Altmeyer (Geschichtsort Adlerwerke), wurde der nachfolgende Text, der von Herrn Sascha Mahl, Mitglied des Griesheimer Geschichtsvereins und Stadtteilführer, erarbeitet. Er lautet wie folgt: Auf diesem Grundstück befand sich von 1943 - 1945 ein Lager für Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen der Adlerwerke. Hier lebten dicht gedrängt bis zu 2.000 Menschen in einfachen Holzbaracken, umgeben von einem hohen Zaun. Die Lebensumstände aller waren hart. Doch "Ostarbeiter" aus der Ukraine und Russland hatten besonders wenig Rechte. Wegen der schlechten Verpflegung starben in der "Ausländerkinder-Pflegestätte" mehrere neugeborene Kinder. Ende 1945 wurde das Barackenlager abgerissen und geriet in Vergessenheit. In Gedenken an Wassili Pawlenko, am 25. April 1944 im Alter von 21 Jahren wegen unerlaubten Verlassens des Lagers von einem Wachmann erschossen. Der Ortsbeirat beschließt den Text wie vorstehend. Die Ortsvorsteherin wird aufgefordert, den beschlossenen Text dem Kulturdezernat, Fachbereich Bildende Kunst, zur weiteren Bearbeitung zu übermitteln. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OF 571/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben

24.05.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 07.05.2022 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Rad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Rad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150 Metern wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Rad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Rad auf der Straße ist nach den Regeln der StVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute zehn Zentimeter hoch, sodass man mit dem Rad nicht einfach hochfahren kann, sondern absteigen muss, das Rad den Bordstein hochheben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad- und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Rad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos belegen die Problematik sehr anschaulich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Rad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben. Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Rad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Rad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hochheben würden, wären schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße: Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. (Bild: Thomas Schlimme) Nach circa 150 Metern dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Rad auf den Gehweg heben - eine gefährliche Aktion. (Bild: Thomas Schlimme) Der Bordstein hat eine Höhe von zehn bis elf Zentimetern. Einfach hochfahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Rad nicht einfach auf der Straße weiterfahren darf. (Bild: Thomas Schlimme) Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Rad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. (Bild: Thomas Schlimme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite

26.04.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1978 entstanden aus Vorlage: OF 430/6 vom 06.04.2022 Betreff: Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße auf der Westseite Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot am südlichen Ende der Elektronstraße zwischen Hausnummer 2 und 4 (westliche Straßenseite) zu prüfen und zu bewerten. Begründung: Der Abschnitt der Elektronstraße zwischen Alt-Griesheim und dem Main ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Am Ende, zum Main hin, nimmt die Breite der Straße etwas ab. An sich wäre das Parken schon unerlaubt, wenn die verbleibende Straßenbreite drei Meter unterschreitet. Dies ist oft schon der Fall, wenn die Fahrzeuge nicht nah genug an der Bordsteinkante stehen. Da der Gehweg sehr schmal ist, erscheint das Zulassen von teilweisem Parken auf dem Gehweg keine Lösung zu sein. Von daher wäre ein Parkverbot eine eindeutige Lösung. Da sich wegen Grundstückeinfahrten auf der westlichen Seite weniger Parkplätze befinden, wird diese Seite gewählt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen

11.01.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1323 entstanden aus Vorlage: OF 286/6 vom 16.12.2021 Betreff: Gelände Mainzer Landstraße: Pläne vorstellen Der Magistrat wird gebeten, für das im Juni 2020 erworbene Grundstück Mainzer Landstraße/Elektronstraße/Akazienstraße die aktuell verfolgten Nutzungspläne im 1. Halbjahr des Jahres 2022 öffentlich vorzustellen. Begründung: Seit dem Kauf der rund 28.000 Quadratmeter großen Fläche im Juni 2020 sind nun 1,5 Jahre vergangen. Bereits beim Kauf hat die Stadt eine Nutzung für eine zusätzliche Grundschule, eine zusätzliche weiterführende Schule, eine Kindertageseinrichtung, Wohnungsbau und eine Grünfläche angekündigt. Ein Modell zeigte schon eine mögliche Verteilung der Nutzungen mit Baukörpern an. Auch wenn bekannt ist, dass solche Modelle weit von einer baureifen Planung entfernt sind, konnte man annehmen, dass es mit den Planungen zügig vorangeht. Nunmehr zeigen sich die typischen Folgen des Leerstanden. Fassaden sind beschmiert, erste Fensterflächen zeigen Risse und alles wirkt zunehmend verwahrlost. Die Zwischennutzung, die Freiflächen als Außenlager zu nutzen, tritt dem nicht entgegen. Tatsächlich ist bald damit zu rechnen, dass die leeren Gebäude weiter verfallen und sich mehr und mehr Personen Zutritt verschaffen, um dort ein lost place-Erlebnis zu haben. Die Gefahren in solchen ehemaligen Gewerbebauten werden unterschätzt. An dieser zentralen Stelle ist eine verfallende Ruine ganz besonders schädlich. Die Stadt hat für das Grundstück viel Geld ausgegeben und Schulplätze werden dringend benötigt. Daher sind die seitdem erfolgten Weiterentwicklungen der Nutzungspläne von Interesse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Briefkästen in Griesheim

23.11.2021 · Aktualisiert: 18.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1094 entstanden aus Vorlage: OF 240/6 vom 31.10.2021 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Post einzuwirken, schriftlich mitzuteilen, welche und wie viele Briefkästen in Griesheim noch vorhanden sind und wo deren Standorte sind. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, auf die Deutsche Post einzuwirken, abgebaute Briefkästen an markanten Punkten, wie z. B. Seniorenheimen oder nahe Straßenbahn- oder Bushaltestellen, in einem nicht zu weiten Abstand zueinander wieder aufzustellen. Begründung: In Griesheim gibt es immer weniger Briefkästen auf den Stadtteil verteilt, deshalb wird gebeten, dass der Bevölkerung die aktuellen Standorte schriftlich (und nicht nur gegebenenfalls elektronisch) mitgeteilt werden und weshalb Briefkästen abgebaut, z. B. in der Elektronstraße am FIAT-Gelände, und nicht in unmittelbarer Nähe an einem neuen Standort wieder aufgebaut werden. Auch wenn man davon ausgeht, dass immer weniger Briefschreiber vorhanden sind, gibt es noch genügend Bürger, die diese Art der Kommunikation nutzen bzw. nutzen müssen. Auch diese "Minderheit" muss geschützt und unterstützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 602 Antrag vom 16.08.2022, OF 535/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2561 Antrag vom 03.03.2024, OF 958/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5212 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte

07.09.2021 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 646 entstanden aus Vorlage: OF 129/6 vom 09.08.2021 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte 1. Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Verkehrskonzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen, mit dem Inhalt, Maßnahmen aufzuzeigen, a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann, und dies zeitnah umzusetzen; b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße/Mainzer Landstraße fährt, und dies zeitnah umzusetzen; c) damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert; d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von Pkw, Sprinter und Lkw genutzt werden, und dies schnellstmöglich umzusetzen; e) wo auf den Straßen in Griesheim-Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können, und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des Weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Verkehrskonzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als mindestens zehn Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die diversen Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum Queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. Lkw bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2209 Antrag vom 20.02.2022, OF 363/6 Etatanregung vom 15.03.2022, EA 60 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1488 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen

07.09.2021 · Aktualisiert: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 131/6 vom 22.08.2021 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Elektronstraße in Frankfurt-Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d. h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube Ahörnchen befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrern zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Zwangsarbeiterlager in Griesheim - Errichtung einer Gedenktafel oder Gedenkstele

29.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 85/6 vom 09.06.2021 Betreff: Griesheim: Zwangsarbeiterlager in Griesheim - Errichtung einer Gedenktafel oder Gedenkstele Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gelände des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers zwischen Froschhäuser Straße 10 und Ahornstraße 80 eine Gedenktafel oder Gedenkstele zur Erinnerung an das Zwangsarbeiterlager der Adlerwerke zu errichten. Hierzu wird angeregt, in Griesheim selbst eine Arbeitsgruppe zu bilden, die in Zusammenarbeit vom Geschichtsverein Griesheim und den Griesheimer Ortsbeiratsmitgliedern die Konzeption und Realisierung der Gedenkstätte verantwortlich begleitet unter Hinzuziehung der Expertise des Kulturamtes. Die Griesheimer Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, daran aktiv mitzuwirken. Begründung: Mitglieder des Geschichtsvereins Griesheim forschen seit einiger Zeit zum ehemaligen Zwangsarbeiterlager in der Froschhäuser Straße/Ahornstraße. Die Menschen kämpften dort unter unvorstellbaren Lebensbedingungen um ihr Überleben. Bis zu 2.000 Menschen lebten während des zweiten Weltkrieges unter unmenschlichen Bedingungen in diesem Lager. Sie mussten hungern, frieren, wurden ausgebeutet und misshandelt. Mehrere Insassen, darunter einige Kleinkinder, starben vor Ort an den Lebensbedingungen oder wurden hier gar erschossen. Diese Zustände, die Opfer und die Überlebenden dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Dieses Lager war in Griesheim nicht das einzige Lager, jedoch das größte. Heute ist davon nichts mehr zu sehen. Kaum einer weiß noch etwas darüber, aber es gehört zur Geschichte Griesheims und sollte daher auch entsprechend gewürdigt werden. Zugleich kann die Erinnerungskultur im Stadtteil gefördert werden, deshalb ist es wichtig, auch interessierte Bürger Griesheims einzubinden. Daher will der Ortsbeirat zusammen und unter Federführung des Geschichtsvereins Griesheim einen Ort des Gedenkens zur Erinnerung an diese Menschen errichten, nicht irgendwo, sondern dort, wo sich das Lager befunden hat. Eine fachliche Beratung durch das Kulturamt ist erwünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2022, OF 384/6 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.03.2022, OIB 101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 666, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 355 entstanden aus Vorlage: OF 81/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zwei Verkehrsspiegel an der T-Kreuzung Lärchenstraße/Platanenstraße gegenüber der Ausfahrt aus der Platanenstraße anzubringen. Die Vekehrss piegel sollen jeweils nach rechts und links montiert die Ausfahrt aus der Platanenstraße sichern. Begründung: Um aus der Platanenstraße in die Lärchenstraße abbiegen zu können, muss man sehr weit in die Lärchenstraße vorfahren, um Einsicht in den Verkehrsfluss nehmen zu können. Dies hat schon zu einigen Beinahezusammenstößen geführt. Grund dieses weiten Herausfahrens aus der Platanenstraße sind die stadtauswärts parkenden und abgestellten Fahrzeuge und hier insbesondere Sprinter und Lkw. Auch der abgestellte Glascontainer stört leicht die Einsicht in die Lärchenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 356 entstanden aus Vorlage: OF 82/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird gebeten , Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird sowohl durch Pkw-Fahrer als auch Lkw-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KIFAZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrerinnen und Autofahrer kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1968 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Vorstellung der Planungen der Renovierung/Sanierung der Wohnungen Froschhäuser Straße 14 bis 20 und Ahornstraße 104 bis 130 durch die ABG

06.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 83/6 Betreff: Griesheim: Vorstellung der Planungen der Renovierung/Sanierung der Wohnungen Froschhäuser Straße 14 bis 20 und Ahornstraße 104 bis 130 durch die ABG Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. in welchem Zeitraum die Renovierung/Sanierung der Wohnblocks in der Froschhäuser Straße 14 - 20 und Ahornstraße 104 - 130 stattfindet; 2. welchen Umfang die Renovierung/Sanierung der Wohnblocks hat; 3. wann mit dem Bau der weiteren geplanten Wohnungen begonnen wird; 4. welche Maßnahmen von Seiten der ABG für die dort lebenden Kinder und Erwachsenen zwischen den Wohnblocks getroffen werden, um ihnen eine gute und gesundheitsfördernde Aufenthaltsqualität zu ermöglichen; 5. in welchem Umfang sich die ABG an der Herstellung der Spielfläche am Kai-Uwe-Gärtner-Haus beteiligt, falls sie unter Hinweis auf diese Spielfläche selbst keine Investition nach der vorerwähnten Renovierung/Sanierung tätigt. Außerdem wird die Ortsvorsteherin gebeten, Vertreter der ABG in den Ortsbeirat einzuladen, um die Sanierungen/Renovierungen und den Neubau vorzustellen. Begründung: Vor ca. 3 - 4 Jahren erwähnte der Vorsitzende der ABG-Geschäftsführung bei einer Begehung des Quartiers die Sanierung/Renovierung der beiden Liegenschaften der ABG. Ebenfalls erwähnte er, dass in diesem Bereich eine Verdichtung durch Neubau von Wohnungen erfolgen sollte. Die gleichen Informationen wurden in einer Mieterversammlung an die Mieter gegeben. Inzwischen findet dort eine durch das Bund-Länderprogramm finanzierte Umgestaltung des ehemaligen Bolzplatzes statt. Außerdem wird im Rahmen dieses Programmes ein Spielplatz am Kai-Uwe-Gärtner-Haus für Kleinkinder angelegt. Der Ortsbeirat bittet deshalb um Aufklärung über das Vorhaben als auch den Zeitrahmen der Renovierung/Sanierung der Siedlung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 80 2021 Die Vorlage OF 83/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Vertreter der ABG in den Ortsbeirat einzuladen" durch den Wortlaut "Vertreter der ABG und den Ortsbeirat nach Griesheim einzuladen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen

01.06.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 62/6 vom 14.05.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, erneut zu prüfen und zu berichten, ob nun genügend Kapazitäten für den Ausbau des Radverkehrs im Frankfurter Westen zur Verfügung gestellt werden können. Im Moment konzentrieren sich die Mittel auf Maßnahmen im Rahmen des Radentscheides, die allerdings in der Regel nicht den westlichen Stadtteilen zugutekommen. Es soll ermöglicht werden, mit zusätzlichen Mitteln auch kleinere, aber die Situation von Radfahrenden deutlich verbessernde Maßnahmen, wie Aufhebung der Benutzungspflicht der nördlichen Waldschulstraße, weiterhin im Frankfurter Westen durchführen zu können. Begründung: In der Stellungnahme vom 03.02.2020, ST 161, wurde grundsätzlich der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der nördlichen Walschulstraße zugestimmt. Die Umsetzung wurde aber mit Hinweis auf die Priorität der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radentscheid nicht umgesetzt. Der Frankfurter Westen profitiert aktuell und mittelfristig nicht von den Verbesserungen durch den Radentscheid. Umso unverständlicher ist es, dass Maßnahmen mit Hinweis auf gerade diesen abgelehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1563 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim

01.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 139 entstanden aus Vorlage: OF 39/6 vom 16.05.2021 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße Nähe des Infrasite-Geländes den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u. a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob Kfz-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuerdings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen, und wenn nicht, was dagegen unternommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim-Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 Tonnen) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Hartmannsweilerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende E-Mails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim, die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1569 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße

04.05.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 37 entstanden aus Vorlage: OF 37/6 vom 28.04.2021 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung eins bis drei dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, und 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mindestens die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden, deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe Unterführung und Bahnhofsvorplatz sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen

23.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7297 entstanden aus Vorlage: OF 1501/6 vom 07.02.2021 Betreff: Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen Immer öfter werden kleinere Lkw, Sprinter etc., die länger als normale Pkw sind, auf für Pkw gedachten Abstellplätzen, die schräg bzw. senkrecht zur Straße eingerichtet sind, geparkt. Sie ragen entweder in den Straßenraum oder parken auf Fahrradwegen oder Bürgersteigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten zunehmend, dass die o. g. Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen geparkt werden. Beispiele hierfür sind die Waldschulstraße und der hintere Teil des Schwarzerlenweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1167 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße?

15.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1508/6 Betreff: Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße? Vorgang: M 22/19; M 1/20 Mit der M 22 vom 08.02.2019 legte der Magistrat der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung die "Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/-Ahornstraße" vor. Im Beschlusstext heißt es u.a.: "Die Beteiligung der Stadt an den im Vorfeld abgestimmten Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten beträgt maximal 755.943,93 €." Der Magistrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Altlasten wurden bei den vor Baubeginn stattgefundenen Probebohrungen auf den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 16, Flurstücke 711, 713-742 gefunden? 2. Wurden nach Baubeginn weitere bisher nicht bekannte Altlasten gefunden? Falls ja - welche? 3. Wurde auch der Schlamm, der nach Aussagen von Anwohnern aus den Baugruben abgesaugt wurde, auf Schadstoffe untersucht? 4. War dem Magistrat bekannt, dass während des zweiten Weltkrieges Zwangsarbeiter auf dem Grundstück untergebracht waren und dort nach Aussagen von Anwohnern auch Munition produziert wurde, deren Rückstände sich im Erdreich befinden sollen? 5.War dem Magistrat bekannt, dass bereits in den 1970er Jahren lt. Aussagen von Anwohnern zwei Wohnhäuser auf besagtem Grundstück gebaut wurden, die wegen Bewegung im Untergrund wieder aufgegeben werden mussten? War dem Magistrat bekannt, dass auf einem Teil der Grundstücke Schlacke aus den Anlagen der 6. ehemaligen Höchst AG entsorgt wurde? 7. Wie begründet sich der in der M 22 genannte Maximalbetrag für Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten im Einzelnen? Entstehen der Stadt ggf. weitere Kosten? 8. Mit der M1 vom 13.01 2020 wurde die Bau- und Finanzierungsvorlage für den "Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße" vom Magistrat auf den Weg gebracht. Wurde die Fläche auf Schadstoffe im Untergrund untersucht? Falls ja - wie war das Ergebnis? 9. Wie beurteilt der Magistrat die Gefährdung von Anwohnern und Umwelt durch die Bodeneinträge? Begründung: Auf dem Grundstück des Bauvorhabens der WILMA in der Ahornstraße/Froschhäuserstraße wurden im vorigen Jahrhundert u.a. Schlacke, Produktionsreste von Munitionsherstellung und sonstiger Abfall entsorgt. Anwohner berichten, dass während der Ausschachtungsarbeiten neben dem sonstigen mglw. graphithaltigen Aushub übel riechender Schlamm entsorgt werden musste. Es gab bereits an anderen Orten Probleme mit überbauten früheren Abfallgruben. Um Gerüchten vorzubeugen, sollten die Ergebnisse der Probebohrungen und sonstigen Untersuchungen veröffentlicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 22 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2020, M 1 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1954 2021 Die Vorlage OF 1508/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdend

08.02.2021 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1488/6 Betreff: Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdend Entlang der Waldschulstraße in Frankfurt-Griesheim ist das Parken für Autos auf beiden Seiten erlaubt, teilweise Schrägparken in Buchten. Dort stehen jedoch Fahrzeuge oft so, dass sie wegen Überlänge in den Straßenraum oder auf den Radweg reichen, teilweise stehen auch Räder auf dem Grünstreifen. Ein Anwohner hat dem Ortsbeirat eine Mail mit vielen Fotos geschickt, die dies zum Teil drastisch belegen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Ist dem Mag die Situation bekannt? 2. Wie ist die Rechtslage, ist es erlaubt, dass Fahrzeuge so geparkt werden, dass sie aus der Parkbucht in den Straßenraum hinein ragen? 3. Dürfen Fahrzeuge auf den Rad/Fußweg hinaus ragen? 4. Dürfen Fahrzeuge in dieser Straße mit dem Rad auf dem Grün geparkt werden? 5. Dürfen Fahrzeuge in einer Parkbucht abgestellt werden, wenn sie für diese offensichtlich zu groß sind? 6. Ist der Magistrat bereit, sich die Situation einmal anzusehen? 7. Erkennt der Magistrat eine Unfallgefahr/Gefahr im Verzug und ist bereit, entsprechend einzugreifen? 8. Der Magistrat möge bitte berichten, wie er das Problem lösen will. Begründung: Es gibt Dinge, an die man sich gewöhnt, obwohl sie nicht in Ordnung sind. Die Art, wie an der Waldschulstraße teilweise Autos mit Überlänge abgestellt werden, gehört wohl dazu. Fast immer geht so etwas gut, aber manchmal kommt es dann doch zu einem Unfall, der hätte vermieden werden können, wenn man rechtzeitig eingeschritten wäre. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1951 2021 Die Vorlage OF 1488/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen

19.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen

27.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6789 entstanden aus Vorlage: OF 1382/6 vom 11.10.2020 Betreff: Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig auf der Südseite der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße wieder verkehrssicher wird. Begründung: Das Wurzelwerk der in diesem Abschnitt der Lärchenstraße stehenden Bäume hat die Platten des Bürgersteiges so angehoben, dass Fußgänger dort nur noch mit hoher Aufmerksamkeit entlanglaufen können. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl haben noch größere Probleme. Die Situation verschlimmert sich naturgemäß von Jahr zu Jahr. Es wird Zeit, sich eine Lösung zu überlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 387 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6483 entstanden aus Vorlage: OF 1362/6 vom 28.08.2020 Betreff: Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schulweg der Grundschulkinder in Griesheim-Nord im Bereich der Cuxhavener Straße/Emdener Straße /Bingelsweg/Waldschulstraße besser gesichert wird. Begründung: Der Parkdruck in diesem Gebiet führt dazu, dass die Einmündungen der Straßen regelmäßig zugeparkt sind. Für Grundschulkinder sind die Straßen so nicht gefahrlos einzusehen und zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 1354/6 vom 26.08.2020 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der West-Höchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder offiziell erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO) vorzunehmen (siehe auch Stellungnahme ST 161 vom 03.02.2020 bezüglich der Waldschulstraße in Griesheim). Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der West-Höchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12

18.02.2020 · Aktualisiert: 01.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2020, OA 532 entstanden aus Vorlage: OF 1241/6 vom 02.02.2020 Betreff: Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Zusätzlich zu den in der Vorlage M 12 dargestellten Maßnahmen des ISEK wird ein Maßnahmenkatalog zur Neueinrichtung bzw. Intensivierung der Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen im Planungsgebiet erstellt. 2. Die in der Vorlage M 12 dargestellten Projekte werden zeitlich deutlicher priorisiert. Die Projekte 7.1 und 7.2 zum Thema Schule in Verbindung mit 1.4 (Entwicklung des FIAT-Geländes), 7.6 (Ergänzung der sozialen Infrastruktur) und 7.3 (Erweiterung des Raumangebots für Kinder, Jugendliche und Erwachsene) haben ebenso wie der behindertengerechte Umbau der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße allerhöchste Priorität. 3. Dem Ortsbeirat wird jährlich ein Bericht über den Fortschritt der Projekte erstattet. Begründung: Mit der Vorlage M 12 und dem zugrunde liegenden Katalog von Maßnahmen werden viele lange geforderte Maßnahmen verwirklicht werden können. Dies allein genügt aber nicht, um z. B. die problematische Situation vieler Familien, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, und die daraus resultierenden pädagogischen Schwierigkeiten in Kitas und Schulen in Griesheim-Mitte anzugehen, deshalb sollte parallel zu den städtebaulichen Anstrengungen der Gemeinde auch hier angesetzt werden. Eine zeitliche Priorisierung über die reine Einordnung in Kategorien hinaus scheint sinnvoll, damit die dringendsten Maßnahmen auch zuerst verwirklicht werden. Der Ortsbeirat ist zudem daran interessiert, regelmäßig einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 242 Antrag vom 26.06.2020, OF 1326/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6345 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2020, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 12 und OA 532 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5400, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Radweg von Nied zum Rebstock

21.01.2020 · Aktualisiert: 29.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5692 entstanden aus Vorlage: OF 1206/6 vom 05.01.2020 Betreff: Nied: Radweg von Nied zum Rebstock Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, Radwege entlang der Oeserstraße von Nied zum Rebstock zu errichten. Folgende Maßnahmen könnten zu einer sicheren Verkehrswegeführung mit dem Fahrrad führen: 1. Der nördliche Bürgersteig zwischen dem H4 Hotel Messe und Nied könnte leicht verbreitert, geteert und für Fußgänger und Radfahrer nutzbar gestaltet werden. Der eingezeichnete Schutzstreifen auf der Fahrbahn könnte somit auf der nördlichen Seite entfernt werden. 2. Die Mittellinie (auf der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Lidl) könnte durch die erreichte bauliche Trennung wieder auf der Fahrbahn markiert werden. 3. Auf der südlichen Straßenseite zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage (Ecke Waldschulstraße) könnte ein Fahrradweg errichtet werden, dafür müsste ggf. der Grünstreifen um circa einen Meter reduziert werden (es sind keine Bäume dadurch betroffen). 4. Der markierte Fahrradschutzstreifen auf der nördlichen Straßenseite zwischen Am Römerhof und Am Neufeld könnte auf den Bürgersteig verlegt werden (analog der Gegenrichtung). Dazu müsste der Bürgersteig leicht verbreitert und geteert werden. Im Gegenzug könnte der Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn entfernt werden. Begründung: Der Weg zwischen Nied und dem Rebstock ist unter anderem für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof wichtig und derzeit nicht ausreichend gesichert. Ein durchgehender Radweg könnte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich erhöhen. Die Fragen gehen auf eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock" mit über 200 abgegebenen Stimmen zurück, die so dort gestellt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 784 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortsbezirk 6: Radwege im und hinter dem Niedwald sicherer machen

16.12.2019 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 1198/6 Betreff: Ortsbezirk 6: Radwege im und hinter dem Niedwald sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob - entlang der Oeserstraße im Niedwald ein Rad- und Fußweg gebaut werden kann? - entlang der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Am Römerhof der Gehweg so verbreitert werden kann, dass hier auch ein Radweg Platz findet? Begründung: Elternvertreter der Schule "Gymnasium am Römerhof" sind besorgt über die unsicheren Radwege im und hinter dem Niedwald. Der Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen versprach ihnen, ihre ersten Lösungsideen prüfen zu lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhen

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5433 entstanden aus Vorlage: OF 1163/6 vom 07.11.2019 Betreff: Griesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie etwa die Anbringung eines Verkehrsspiegels dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssicherheit für die aus der Eichenstraße in die Lärchenstraße einbiegenden Fahrzeuge verbessert wird. Begründung: An der Einmündung parken häufig gewerbliche Fahrzeuge, die die Sicht der aus der Eichenstraße kommenden Fahrzeugführer behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Rechenzentrum in der Lärchenstraße bei städtebaulicher Entwicklung gedanklich einbeziehen

22.10.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5258 entstanden aus Vorlage: OF 1137/6 vom 07.10.2019 Betreff: Griesheim: Rechenzentrum in der Lärchenstraße bei städtebaulicher Entwicklung gedanklich einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Betreibern des Rechenzentrums in der Lärchenstraße aufzunehmen mit dem Ziel, frühzeitig eine städtebaulich positive Weiterentwicklung im Mischgebiet zu initiieren. Die Möglichkeiten, das Rechenzentrum auf das Gelände des Industrieparks Griesheim zu verlagern, sind auszuloten. Die weiteren Pläne der Betreiber, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Expansion in der Zukunft (Rechenzentren wachsen derzeit überall), sind zu klären und zu besprechen. Außerdem sollte besprochen werden, wie die Abwärme des Rechenzentrums sinnvoll genutzt werden kann. Begründung: Das Rechenzentrum ist momentan optisch einfach ein großer Klotz in einem Gebiet, das doch eigentlich städtebaulich aufgewertet werden soll. In Zeiten des Klimawandels muss darüber nachgedacht werden, die Abwärme von Rechenzentren zu nutzen. Städtebaulich wäre das Rechenzentrum allerdings sowieso auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim besser aufgehoben. Auch dort könnte man versuchen, die Abwärme zu nutzen. Es heißt, die Abwärme aller Rechenzentren in Frankfurt entspreche bereits heute dem Stromverbrauch einer Stadt wie Gießen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße

22.10.2019 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 entstanden aus Vorlage: OF 1135/6 vom 06.10.2019 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrerinnen und Radfahrern soll weiter erlaubt bleiben, dann aber unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger, z. B. durch das Schild "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 ). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrerinnen und Radfahrer in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß Gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die mit normalen Radgeschwindigkeiten von etwa 20 bis 25 km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1348 Antrag vom 26.08.2020, OF 1354/6 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 Antrag vom 14.05.2021, OF 62/6 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 156 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat bereits mit der schriftlichen Stellungnahme ST 1348/20 die Angelegenheit abschließend beantwortet hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 78 nach Griesheim verlängern

13.08.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4866 entstanden aus Vorlage: OF 1071/6 vom 01.07.2019 Betreff: Buslinie 78 nach Griesheim verlängern Vorgang: OM 4467/19 OBR 6; ST 1188/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine sinnvolle Möglichkeit besteht, die Buslinie 78 über die Schwanheimer Brücke nach Griesheim mit den Haltepunkten "In der Schildwacht" und möglicherweise "Griesheim Bahnhof" zu verlängern. In der Stellungnahme des Magistrats sollen alle künftigen und möglicherweise wegfallenden Haltepunkte bzw. Verbindungen enthalten sein, damit bei einer eventuellen späteren Beschlussfassung des Ortsbeirats 6 ein genauer Überblick besteht. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Ortsbeirat 6 mit der Bitte zugegangen, prüfen zu lassen, ob die Möglichkeit besteht, die Buslinie 78 nach Griesheim mit den Haltepunkten "In der Schildwacht" und möglicherweise "Griesheim Bahnhof" zu verlängern. Zum einen bestünde dann eine Möglichkeit, die großen Einzelhandelsmärkte in Griesheim zu erreichen, und andererseits einen Anschluss an die Straßenbahnen 11 und 21 sowie die S-Bahn-Linien S 1 und S 2 zu erhalten. Außerdem soll es einige Schülerinnen und Schüler geben, die die Gesamtschule im Gallus besuchen und somit eine neue Fahrverbindung hätten. Damit würde für Schwanheim und Goldstein ein weiterer Anschluss an das nordmainische Straßenbahnnetz möglich werden. Bei einer Schnellbusverbindung von Schwanheim nach Höchst hatte der Magistrat in der aktuellen Stellungnahme vom 24.06.2019, ST 1188, nur einen "unwesentlichen Fahrzeitgewinn" gesehen. Eine Verlängerung der Buslinie 78 nach Griesheim scheint für den Ortsbezirk 6 jedoch eine sinnvolle Variante zu sein, die der Magistrat entsprechend ernsthaft prüfen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4467 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1188 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2023 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Verkehrssicherung in der Espenstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 14.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4793 entstanden aus Vorlage: OF 1015/6 vom 28.05.2019 Betreff: Griesheim: Verkehrssicherung in der Espenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Espenstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Der Fahrradschutzstreifen, insbesondere zwischen der Waldschulstraße und der A 5, ist besser sichtbar zu machen, z. B. durch Auftragen einer Farbe, die sich von der Straße unterscheidet, einer farbigen Abgrenzungsmarkierung o. Ä.; 2. vor und hinter der Ampelanlage Espenstraße/Am Mühlgewann ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Wahrnehmbarkeit des Fahrradschutzstreifens wird durch farbige Markierungen erhöht und so auch das verbotswidrige Parken auf dem Schutzstreifen verringert. Die Espenstraße führt zwischen der Waldschulstraße und der A 5 durch ein Wohngebiet. Leider wird hier häufig zu schnell gefahren. Die Ampel in Höhe der Straße Am Mühlgewann soll eine sichere Überquerung der Espenstraße auch für die Schulkinder der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule ermöglichen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf beiden Seiten der Ampelanlage trüge zur Sicherheit, insbesondere des Schulweges, bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1843 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Weitere Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern

18.06.2019 · Aktualisiert: 14.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 1016/6 vom 30.05.2019 Betreff: Griesheim: Weitere Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Vorgang: OM 3226/18 OBR 6; ST 1676/18 Der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen der Kiefernstraße sowie die Einmündung der Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße in die Waldschulstraße mit Fahrradbügeln und/oder schraffierten Sperrflächen so zu sichern, dass dort keine Pkws parken können. Begründung: Mit der Vorlage OM 3226 wurde der bessere Schutz gegen regelwidrig parkende Autos für die Einmündungen der Platanenstraße, der Ahornstraße und der Kastanienstraße in die Waldschulstraße beantragt. Laut Vorlage ST 1676 wurde dies auch umgesetzt. Die Praxis hat leider ergeben, dass sich das illegale Parken auf die Einmündungen der Kiefernstraße und insbesondere auf die Einmündung der kleinen Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße verlagert hat. Hier muss nach dem Vorbild der anderen Seitenstraßen nachgebessert werden. Fahrradbügel sind bei Eignung vorzuziehen, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3226 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1842 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Saalbau Griesheim

19.02.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4271 entstanden aus Vorlage: OF 925/6 vom 01.02.2019 Betreff: Griesheim: Saalbau Griesheim Das Bürgerhaus Griesheim liegt mitten in einem Wohngebiet. Es hat den Anschein, als hätten in den letzten Monaten diejenigen Vermietungen deutlich zugenommen, die mit erheblichen Belästigungen der Anwohner und deutlichen Behinderungen der Benutzer der anliegenden Straßen verbunden waren. Bei mehreren Veranstaltungen in der letzten Zeit musste die Polizei vor Ort eingreifen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. schnellstmöglich zu einem Treffen einzuladen mit dem Ziel, verbindliche Regeln für die Vermietung des Hauses zu finden, um künftig die Belastungen für die Anwohner in überschaubaren Grenzen zu halten. Teilnehmen sollten neben der Saalbau GmbH auch der Ortsbeirat, der Vereinsring, der Präventionsrat, die Lokale Partnerschaft Griesheim-Mitte und das 16. Polizeirevier; 2. dem Ortsbeirat wenn möglich vorab folgende Fragen zu beantworten: a) Wie oft war der große Saal des Bürgerhauses Griesheim im Jahr 2018 vermietet? Wie viele Vermietungen wurden davon von der Stadt subventioniert bzw. wie viele Mieter waren "Vollzahler"? Wie oft haben Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen (z. B. Betriebsratsversammlungen, Schulungen etc.) auch tagsüber ohne Verkehrsregelungen stattgefunden? Wie viele Dauermietverträge für den großen Saal gibt es? Wie viele Anmietungen insgesamt betrafen Mitglieder des Vereinsrings Griesheim? Wie oft wurde der große Saal tagsüber vermietet und wie oft mehrfach an einem Tag? b) Bei wie vielen Veranstaltungen musste die Polizei gerufen werden - aufgeschlüsselt nach den o. a. Veranstaltern und Veranstaltungsterminen? c) Wie oft wurde der Sicherheitsdienst eingeschaltet, um den Verkehr im Schwarzerlenweg zu regeln? Wie beurteilt der Magistrat bzw. die Saalbau Gmb H die Wirksamkeit der Maßnahmen? d) Wie oft wurde die angemeldete Teilnehmerzahl bei den Veranstaltungen überschritten? Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass immer mehr überregionale Organisationen und Vereinigungen sowie private Unternehmungen den großen Saal des Bürgerhauses anmieten. Leider kommt es häufig zu unschönen Vorkommnissen. Hierzu zwei Beispiele: So veranstaltete offenbar ein Privatunternehmen eine Silvesterfeier. Während dieser Veranstaltung bevölkerten größere Gruppen stark Angetrunkener bis 06:00 Uhr morgens die Straßen (und die Fahrbahnen) um das Bürgerhaus herum. Am letzten Samstag im Januar fand eine politische Großveranstaltung statt, bei der es wieder Verkehrsbehinderungen gab. Außerdem wurden auf dem Vorplatz große Transparente (Porträtfotos von Politikern) gezeigt. Am darauffolgenden Sonntag war die Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße/Schwarzerlenweg längere Zeit total blockiert (Rückstau bis auf die Omegabrücke/Kiefernstraße), weil Fahrzeuge versuchten, in die bereits volle Tiefgarage und in den Schwarzerlenweg einzufahren. Zu mindestens zwei dieser Veranstaltungen musste dann das zuständige Polizeirevier ausrücken. Es muss dringend besprochen werden, wie die Belastungen der Anwohner reduziert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 652 Aktenzeichen: 91 8

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße

07.01.2019 · Aktualisiert: 25.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich der südlichen Mainzer Landstraße zwischen der A5 und der Einmündung der Lärchenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: 1. Soll die aktuelle teils gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ggf. hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? 3. Sind dem Magistrat aktuelle Bestrebungen zur Umnutzung in Wohnbebauung bekannt? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Einige gewerbliche Grundstücke wurden umgenutzt und dienen nun dem Wohnen. Diese Nutzungsänderungen sollten dazu führen, sich Gedanken über die künftige Entwicklung des Gebietes zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße

07.01.2019 · Aktualisiert: 25.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich Mainzer Landstraße/Südseite westlich der Elektronstraße bis Höhe Einmündung Eichenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: Soll die aktuelle gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat ggf., hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Nach der schon vor einigen Jahren erfolgten Schließung des Pro-Marktes und der Aufgabe des Standortes eines Lebensmittelmarktes im Jahr 2018 ist es jetzt an der Zeit, sich über die weitere Nutzung Gedanken zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 899/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Welche Fortschritte wurden beim Projekt der Wohnraumhilfe in der Akazienstraße bisher erreicht?

23.10.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3790 entstanden aus Vorlage: OF 819/6 vom 08.10.2018 Betreff: Griesheim: Welche Fortschritte wurden beim Projekt der Wohnraumhilfe in der Akazienstraße bisher erreicht? Vorgang: V 775/18 OBR 6; ST 1192/18 In seiner Stellungnahme vom 02.07.2018, ST 1192, erklärte der Magistrat unter Ziffer 3., dass geprüft werden solle, ob aufgrund der baulichen Situation ein Spielplatz für die Kinder auf der Liegenschaft eingerichtet werden könne. Außerdem solle geprüft werden, ob Fördermittel aus dem Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes des Dezernates Planen und Wohnen in Anspruch genommen werden können. Abschließend heißt es: "Des Weiteren wird der Magistrat prüfen, welche Projekte im Rahmen des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft in Kooperation mit dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe e. V. mit den Kindern und den Bewohnerinnen und Bewohnern initiiert werden können, damit ein verträgliches Zusammenleben mit den Nachbarn innerhalb dieses Sozialraumes gewährleistet ist." Nachdem nun einige Monate vergangen sind, erscheint es an der Zeit nachzufragen, was aus den versprochenen Prüfungen geworden ist. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dem Ortsbeirat 6 darzulegen, welche Ergebnisse die in der Vorlage ST 1192 angekündigten Prüfungen erbracht haben und wann mit der Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu rechnen ist. Begründung: Es wäre für die Akzeptanz des Projekts im Stadtteil und insbesondere bei der unmittelbaren Nachbarschaft sicherlich hilfreich, wenn positive Antworten auf die gestellten Fragen gegeben werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.03.2018, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1192 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 275 Beratung im Ortsbeirat: 6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Grundstück Waldschulstraße 104

01.10.2018 · Aktualisiert: 25.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2018, OF 822/6 Betreff: Griesheim: Grundstück Waldschulstraße 104 Das o.g. Grundstück, Gemarkung Griesheim, Flur 3, Flurstück 650, 451 qm, ist unbebaut. Dem Vernehmen nach gehört es der Stadt Frankfurt am Main. Die einzige Aktivität, die dort beobachtet werden kann, ist das gelegentliche Roden von übermäßigem Pflanzenbewuchs. Wir fragen den Magistrat: Welche Pläne verfolgt die Stadt mit dem o.g. Grundstück? Begründung: Der Bebauungsplan weist diesen Abschnitt der Waldschulstraße als Wohngebiet (WA II) aus. Das Grundstück sollte nun endlich auch so genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1021 2018 Die Vorlage OF 822/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Sachstand Eichenstraße/Lärchenstraße

01.10.2018 · Aktualisiert: 25.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2018, OF 820/6 Betreff: Griesheim: Sachstand Eichenstraße/Lärchenstraße Seit einigen Jahren verfolgt der Ortsbeirat die Entwicklung des Gewerbegebietes um die Eichenstraße. Hier hatten sich Verstöße gegen diverse Gesetze gehäuft, z.B. Ausübung von Gewerben ohne Genehmigung, Bauen ohne Genehmigung, Nutzung ausgewiesener Grünflächen für gewerbliche Zwecke ohne Genehmigung etc. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat 1. In wie vielen Fällen wurden Eigentümer/Pächter/Gewerbetreibende in der Eichen- und der Lärchenstraße in den letzten 5 Jahren zur Änderung evtl. rechtswidriger Nutzungen aufgefordert? 2. Wie viele dieser Fälle sind ggf. noch offen, warum ist dies der Fall und ist es die Absicht der zuständigen Behörden, den Verfügungen noch Geltung zu verschaffen? Begründung: Dem Augenschein nach bestehen etliche dieser Verstöße fort. Es scheint nun an der Zeit, einen Bericht zu den Aktivitäten der Behörden anzufordern, zumal es durch die Neufestsetzung der Abstandsgebote (Seveso III) wieder Entwicklungsmöglichkeiten im Gewerbegebiet gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1019 2018 Die Vorlage OF 820/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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