Buslinie 78 nach Griesheim verlängern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM
4866 entstanden aus
Vorlage: OF 1071/6 vom
01.07.2019 Betreff: Buslinie 78 nach Griesheim verlängern
Vorgang: OM 4467/19 OBR
6; ST 1188/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob eine sinnvolle Möglichkeit besteht, die Buslinie 78 über die
Schwanheimer Brücke nach Griesheim mit den Haltepunkten
"In der Schildwacht" und möglicherweise "Griesheim Bahnhof" zu verlängern. In
der Stellungnahme des Magistrats sollen alle künftigen und möglicherweise
wegfallenden Haltepunkte bzw. Verbindungen enthalten sein, damit bei einer
eventuellen späteren Beschlussfassung des Ortsbeirats 6 ein genauer
Überblick besteht.
Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Ortsbeirat 6
mit der Bitte zugegangen, prüfen zu lassen, ob die Möglichkeit besteht, die
Buslinie 78 nach Griesheim mit den Haltepunkten "In der Schildwacht" und
möglicherweise "Griesheim Bahnhof" zu verlängern. Zum einen bestünde dann eine
Möglichkeit, die großen Einzelhandelsmärkte in Griesheim zu erreichen, und
andererseits einen Anschluss an die Straßenbahnen 11 und 21 sowie die
S-Bahn-Linien S 1 und S 2 zu erhalten. Außerdem soll es einige
Schülerinnen und Schüler geben, die die Gesamtschule im Gallus besuchen und
somit eine neue Fahrverbindung hätten. Damit würde für Schwanheim und Goldstein
ein weiterer Anschluss an das nordmainische Straßenbahnnetz möglich werden. Bei
einer Schnellbusverbindung von Schwanheim nach Höchst hatte der Magistrat in
der aktuellen Stellungnahme vom 24.06.2019, ST 1188, nur einen
"unwesentlichen Fahrzeitgewinn" gesehen. Eine Verlängerung der Buslinie 78
nach Griesheim scheint für den Ortsbezirk 6 jedoch eine sinnvolle Variante
zu sein, die der Magistrat entsprechend ernsthaft prüfen sollte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4467
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2019, ST 1188
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2023
Aktenzeichen: 92 11