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Buslinie 78 nach Griesheim verlängern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4866 entstanden aus Vorlage: OF 1071/6 vom 01.07.2019 Betreff: Buslinie 78 nach Griesheim verlängern Vorgang: OM 4467/19 OBR 6; ST 1188/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine sinnvolle Möglichkeit besteht, die Buslinie 78 über die Schwanheimer Brücke nach Griesheim mit den Haltepunkten "In der Schildwacht" und möglicherweise "Griesheim Bahnhof" zu verlängern. In der Stellungnahme des Magistrats sollen alle künftigen und möglicherweise wegfallenden Haltepunkte bzw. Verbindungen enthalten sein, damit bei einer eventuellen späteren Beschlussfassung des Ortsbeirats 6 ein genauer Überblick besteht. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind auf den Ortsbeirat 6 mit der Bitte zugegangen, prüfen zu lassen, ob die Möglichkeit besteht, die Buslinie 78 nach Griesheim mit den Haltepunkten "In der Schildwacht" und möglicherweise "Griesheim Bahnhof" zu verlängern. Zum einen bestünde dann eine Möglichkeit, die großen Einzelhandelsmärkte in Griesheim zu erreichen, und andererseits einen Anschluss an die Straßenbahnen 11 und 21 sowie die S-Bahn-Linien S 1 und S 2 zu erhalten. Außerdem soll es einige Schülerinnen und Schüler geben, die die Gesamtschule im Gallus besuchen und somit eine neue Fahrverbindung hätten. Damit würde für Schwanheim und Goldstein ein weiterer Anschluss an das nordmainische Straßenbahnnetz möglich werden. Bei einer Schnellbusverbindung von Schwanheim nach Höchst hatte der Magistrat in der aktuellen Stellungnahme vom 24.06.2019, ST 1188, nur einen "unwesentlichen Fahrzeitgewinn" gesehen. Eine Verlängerung der Buslinie 78 nach Griesheim scheint für den Ortsbezirk 6 jedoch eine sinnvolle Variante zu sein, die der Magistrat entsprechend ernsthaft prüfen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4467 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1188 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2023 Aktenzeichen: 92 11