Meine Nachbarschaft: Preungesheimer Straße
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Standorte für E-Ladesäulen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7134 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 30.05.2025 Betreff: Standorte für E-Ladesäulen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten E-Ladesäulen aufzustellen: 1. Pestalozziplatz/Eberhardstraße; 2. Vereinsstraße/An den Röthen; 3. Parlamentsstraße/östliche Bornheimer Landwehr; 4. westliche Ferdinand-Happ-Straße (zwischen Ostbahnhof und Launhardtstraße). Begründung: Der Ortsbeirat war gebeten worden, Standorte für E-Ladesäulen in Bornheim und dem Ostend zu benennen, an denen Bedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1675
Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048 entstanden aus Vorlage: OF 517/4 vom 03.05.2025 Betreff: Behinderung der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 1320/22; ST 2778/22; OM 4847/23 OBR 4; ST 305/25 Der Magistrat wird gebeten, zügig die bereits im November 2023 erinnerte Umsetzung der Magistratsanregung vom 15.02.2022, OM 1679, vorzunehmen, wie sie in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellt wurde. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: ". .den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . .". Trotz Erinnerung mit Magistratsanregung vom 06.11.2023, OM 4847, erfolgte die Umsetzung der Maßnahme immer noch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1632
Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6733 entstanden aus Vorlage: OF 490/4 vom 19.02.2025 Betreff: Markierungen in der Vereinsstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, alte Parkverbotsmarkierungen auf der linken (östlichen) Seite der Vereinsstraße auf Höhe der Hausnummer 44 restlos zu entfernen, um Unklarheiten auszuräumen. Begründung: An der Ecke Vereinsstraße/An den Röthen sind noch Reste von aufgehobenen Parkverbotsmarkierungen zu sehen. Dies führt zu Fehleinschätzungen seitens des Ordnungsamtes. Obwohl dort kein Parkverbot gilt, berichten Anwohner*innen, dass sie dort bei der Nutzung der Parkplätze Strafzettel bekommen haben. Es gibt kein Schild und auch keinen ersichtlichen Grund, dass das Parken auf den beiden Stellplätzen verbietet. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1326
Anbringung von Fahrradbügeln in der Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2025, OF 489/4 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln in der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Kunstraum in der Eulengasse PKW-Parkraum erhalten bleiben kann und Fahrradbügel an anderer Stelle in unmittelbarer Nähe zum Kunstraum angebracht werden können. Begründung: Unlängst wurden in der Seckbacher Landstraße 16 insgesamt drei Fahrradbügel installiert. Dies geschah auf Initiative des Kunstraumes "Eulengasse" mittels Petition/Ideeneinreichung beim Portal "Frankfurt fragt mich". Durch Anbringen der Fahrradbügel wurde einer der wenigen PKW-Parkplätze für Anwohner in diesem Bereich durch Fahrradbügel ersetzt, was zu einer weiteren Verknappung der verfügbaren Parkmöglichkeiten für PKWs führt. In unmittelbarer fußläufiger Nähe befinden sich bereits mehrere Fahrradbügel, als auch anderweitige Möglichkeiten wie Schutzbarrieren aus Stahl, um Fahrräder anzuschließen. Man könnte überdies die Bügel zwischen dem nebenan befindlichen Baum und dem Gehweg installieren, wodurch kein PKW-Parkplatz wegfallen würde. Gegebenenfalls lassen sich vor den genannten Schutzbarrieren weitere Fahrradbügel anbringen, da die Breite des Fußweges dies durchaus erlaubt. Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Nutzung des öffentlichen Raums ist zu bedenken, dass entsprechend der Öffnungszeiten die Besucher des Kunstraumes elf Stunden in der Woche diesen Bereich nutzen. Im Gegenzug zu einem durchgängig benötigen Parkplatz für Anwohner, Geschäftskunden (beispielsweise der Apotheke), Pflegedienste und Dienstleister erscheint dieser Zeitraum verhältnismäßig gering, um der Forderung zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität vor dem Kunstraum nachzugehen. Der genannte PKW-Parkplatz ist nicht der einzige Parkplatz, den es im unmittelbaren Nahbereich betrifft; zwei weitere Beispiele betreffen die Weidenbornstraße/Seckbacher Landstraße sowie die Seckbacher Landstraße 7. Die fortschreitende Reduzierung von Parkraum für PKW führt zu einer Intensivierung des Parksuchverkehrs, was dem Ziel, das Stadtklima zu verbessern, entgegensteht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 489/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU, FDP und dFfm (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenErhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6071 entstanden aus Vorlage: OF 761/3 vom 23.10.2024 Betreff: Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß Gehende im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, durch z. B. Piktogramme und/oder Schilder im Bereich der ehemaligen Weidenbornstraße auf die zu Fuß Gehenden hinzuweisen. Es soll deutlich werden, dass Radfahrende zur Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden verpflichtet sind und keinesfalls Vorfahrt haben. Begründung: Die Gestaltung des ehemaligen Abschnitts der Weidenbornstraße im Günthersburgpark erzeugt den Eindruck, als wäre der asphaltierte Bereich eine Straße und der Bereich vor den Bänken der Fußweg. Das führt immer wieder zu Konflikten, gerade an Tagen mit vielen Besuchern im Park. Deshalb sollte in diesem Bereich noch deutlicher sichtbar werden, dass im Park zu Fuß Gehende Vorrang haben und Radfahrende Rücksicht nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 3
Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5720 entstanden aus Vorlage: OF 719/3 vom 13.05.2024 Betreff: Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße Vorgang: V 373/22 OBR 3; ST 1684/22 Der Magistrat wird gebeten, weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erarbeiten und den betroffenen Ortsbeiräten vorzulegen. Diese sollten auch die Situation am Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße einbeziehen. Der Ortsbeirat bittet bei der Beantwortung um Beteiligung der Fußgänger- und Radfahrbeauftragten. Begründung: Der Ortsbeirat ist mit den Antworten aus den Stellungsnahmen zur Dortelweiler Straße noch nicht zufrieden (beispielsweise Stellungnahme ST 1684 aus 2022) und erhält hierzu weiterhin Anfragen aus der Öffentlichkeit. In der schmalen Dortelweiler Straße herrscht reger Verkehr und es wird zu schnell gefahren. Im Wesentlichen geht es um den Abschnitt ab dem Kreisel der Valentin-Senger-Straße, entlang des Wasserparks und des Bornheimer Friedhofs bis zu den Gärtnereien. Die Bürgersteige sind oft schmal, es fehlen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und es sind keine Radfahrstreifen vorhanden. Zusammenfassend wird die dortige Situation für Fußgänger und Radfahrer als unsicher und unbequem bezeichnet. Dies gilt in einem Bereich, der gerade zwischen Wasserpark, Friedhof, Gärten und als Verbindung zwischen Günthersburgpark und Lohrberg intensiv fußläufig und radfahrend genutzt wird. Die eine vorhandene Fußgängerampel sollte da nicht das Maß aller Dinge sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.03.2022, V 373 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2124 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5460 entstanden aus Vorlage: OF 698/3 vom 20.03.2024 Betreff: Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Bereich Dortelweiler Straße Höhe Bornheimer Friedhof/Hessenwasser-Gelände in den letzten Wochen Geschwindigkeitsüberwachungen gab. Wenn ja, wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden festgestellt? Ist es möglich, in diesem Straßenabschnitt einen stationären Blitzer zu installieren? Begründung: Der Fußweg ist in diesem Bereich sehr schmal und stellt eine wichtige Verbindung in den Günthersburgpark dar. Er ist teilweise Schulweg zur Valentin-Senger-Schule. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich oftmals überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 entstanden aus Vorlage: OF 352/4 vom 06.11.2023 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates vorzunehmen. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird ...". Die Umsetzung der Maßnahme ist bislang nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048
Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der o.g. M 167 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten mit Blick - auf die Kosten, - die lange Planungszeit von 10 Jahren - den geringen Straßenquerschnitt der betroffenen Straße - die Tatsache, dass der Lückenschluss der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße noch nicht geklärt ist, nochmals zu klären, ob die Anbindung nicht doch auch über eine günstigere E-Busringlinie die nötigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenErneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 317/4 vom 20.06.2023 Betreff: Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Dortelweiler Straße auf Höhe der Hausnummer 110 (Marmor Rupp GmbH ) zu erneuern und in dem Zuge zu verbreitern. Begründung: Der Gehweg ist an oben genannter Stelle nicht gepflastert. Dadurch bilden sich eine unebene Fläche und ein kleiner Absatz und bei Regen Pfützen. Der Gehweg ist der Schulweg für Kinder aus den Straßen An den Röthen, Comeniusstraße, Preungesheimer Straße und Dortelweiler Straße zur Valentin-Senger-Schule und stellt in der Form eine Gefahrenquelle dar, besonders wenn die Kinder einen Roller für den Schulweg nutzen. Im Zuge der Erneuerung sollte er daher auch verbreitert werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2289
Bau des Gymnasiums in der „Grünen Lunge“ komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4135 entstanden aus Vorlage: OF 467/3 vom 23.01.2023 Betreff: Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass das ehemalige Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße nicht für den Bau des gesamten Gymnasiums ausreicht, legte der Magistrat den Entwurf einer Zweiteilung des Standorts vor. Die Klassen fünf bis acht sollen nun auf dem bereits versiegelten Gelände an der Hungener Straße angesiedelt werden. Somit muss jedoch teilweise Schulinfrastruktur doppelt vorgehalten werden und Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal müssen zwischen zwei Standorten pendeln. Um diese ungünstige Situation zu vermeiden, soll geprüft werden, ob der komplette Bau auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Die Wohnungen, die somit dort nicht gebaut werden können, können dann auf dem ehemaligen Gärtnereigelände an der Dortelweiler Straße gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 463 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1609 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-34
Grüne Welle für den ÖPNV
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11
Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 17.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte Es besteht eine komplexe Verkehrssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661. Durch die Anpassung der Schulbezirke werden noch mehr Kinder aus dem Ortsbezirk 10 auf ihrem Schulweg die Friedberger Landstraße zur und von der Valentin-Senger-Schule überqueren müssen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die direkt nördlich der Friedberger Warte gelegenen Fußgängerampeln in beide Fahrtrichtungen mit einer Rotlichtüberwachungsanlage nebst beschilderter Ankündigung zu versehen. Ferner soll dieser Bereich ergänzend durch das Installieren von geeigneten Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung und wenn möglich auch zur Überwachung der Wegführung für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer gestaltet werden. Begründung: Die großflächige, komplexe Kreuzungssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661 ist für alle Verkehrsbeteiligten herausfordernd. Immer wieder sind Autofahrende auffällig, die die formal gültige Signalisierung ignorieren und erheblich zu schnell oder entgegen der Abbiegevorschriften fahren. Für Grundschulkinder auf dem Schulweg ist das gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Antrag vom 18.11.2023, OF 710/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Vollsperrung der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2023, OF 493/3 Betreff: Vollsperrung der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten, - Wie lange wird die Vollsperrung der Dortelweiler Straße dauern? Dabei sind alle aktuell geplanten Maßnahmen an den Versorgungsleitung zu berücksichtigen. - Wie erfolgt die Abstimmung der verschiedener Maßnahmen untereinander? Koordinieren die Versorger ihre Baumaßnahmen? - Werden bei solch umfangreichen Maßnahmen, die mit Vollsperrungen verbunden sind auch z.B. die Verlegung von schnellen Internetnetanschlüssen, intelligenter Straßenbeleuchtung mit geplant? - Wird auf der Dortelweiler Straße die geplante Straßenbahnverlängerung mitberücksichtigt? - Wie erfolgte die Information der Anwohnenden? Fanden im Vorfeld Gespräche mit den ansässigen Gewerbebetreibenden statt? - Wie wurden die Rettungskräfte eingebunden? Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Auskunftsersuchen V 646 2023 Die Vorlage OF 493/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmgestaltung der Cronstettenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791 entstanden aus Vorlage: OF 432/3 vom 11.01.2023 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße In der aktuellen Gestaltung der Cronstettenstraße nimmt die zügige Verkehrsabwicklung aktuell die vorrangige Funktion an. Es sollte das Ziel sein, durch Begrünungsmaßnahmen, Änderungen der Parkanordnung und zusätzliche Querungsmöglichkeiten die Geschwindigkeit auf der Straße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob aufgrund der vorhandenen Leitungen Baumpflanzungen im Bereich der Cronstettenstraße möglich sind und, wenn ja, wo; b) sollten keine tief wurzelnden Bäume möglich sein, ob die Möglichkeit besteht, Beete anzulegen mit Sträuchern oder anderem flachwurzelndem Straßenbegleitgrün; c) ob die Altglascontainer durch Niederflur- oder Teilniederflurbehälter ersetzt werden können; d) ob die Parkanordnung durch den Wechsel zwischen Längs- und Querparkständen neu geordnet werden kann. Als Beispiel kann die Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1354 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 468/3 Betreff: Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft des Gebiets der ehemaligen Gebrauchtwagenhändler entlang der Friedberger Landstraße gebeten. Dabei soll der Magistrat insbesondere Antwort auf folgende Fragen geben: 1. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse? 2. Welche langfristigen Pläne hat die Stadt mit diesem Gebiet? 3. Kann die Fläche einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt werden, beispielsweise als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend? 4. Kann die Fläche sinnvoll in die Planungen des Gymnasiums Ost integriert werden - beispielsweise als Alternative zum geplanten Bau an der Dortelweiler Straße? 5. Wie sieht der Magistrat die Chance, das gesamte Areal zwischen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße der Bevölkerung zugänglich zu machen, beispielsweise in Form einer Parkverbindung von Günthersburgpark und Wasserpark? Der Ortsbeirat weist den Magistrat darauf hin, dass der derzeitige Zustand dieser Fläche einer Stadt wie Frankfurt unwürdig ist. Begründung: Viele Gebrauchtwagenhändler auf diesem Areal haben in Erwartung des geplanten Baus der Günthersburghöfe ihre Präsenz dort bereits aufgegeben, sodass sich entlang einer zentralen Ausfallstraße der Stadt nur noch trostlose Trümmer finden. Dieser Anblick und die Aussicht, dass sich dieser Zustand aufgrund der ungeklärten Verhältnisse auf Jahre verfestigen könnte, ist unerträglich. Nachdem die Ortsvorsteherin dem Ortsbeirat in der Sitzung im Januar 2023 mitgeteilt hat, dass sich die Pläne der Stadt, auf dem besagten Gebiet eine provisorische Flüchtlingsunterkunft unterzubringen, aus Kostengründen zerschlagen haben, bittet der Ortsbeirat darum, dieses Gebiet schnellstmöglich einer sinnvollen (Zwischen-)Verwendung zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD wird über den 4. Aufzählungspunkt im Tenor gesondert abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2023 1. Punkt 4. des Tenors wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 468/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenParkanordnung Falkensteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 436/3 Betreff: Parkanordnung Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkanordnung in der Falkensteiner Straße zwischen Oeder Weg und Cronstettenstraße so geändert werden kann, dass Längs- und Schrägparkplätze versetzt auf den Straßenseiten angeordnet werden. Analog der Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0
Graffiti im Bereich New Betts der Straßenbahnlinie 18
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3074 entstanden aus Vorlage: OF 447/10 vom 24.10.2022 Betreff: Graffiti im Bereich New Betts der Straßenbahnlinie 18 Der Magistrat wird in Verbindung mit dem Quartiersmanagement in Preungesheim, der Kinderbeauftragten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Aufsuchenden Jugendarbeit um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob möglichst durch alternative Kunstwerke insbesondere die Lärmschutzwand an der Straßenbahntrasse der Straßenbahnlinie 18 zwischen den Haltestellen "Bodenweg" und "Walter-Kolb-Siedlung" ansehnlicher gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 530 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1790 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 263 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bedarf an einem Hundekotbeutelspender am Grünstück des Stichwegs zwischen An den Röthen und Vereinsstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3011 entstanden aus Vorlage: OF 242/4 vom 12.10.2022 Betreff: Bedarf an einem Hundekotbeutelspender am Grünstück des Stichwegs zwischen An den Röthen und Vereinsstraße Der Magistrat wird gebeten, den im vergangenen Jahr umgeworfenen und mittlerweile entfernten Hundekotbeutelspender (mit Schild zur Aufforderung, den Hundekot zu entfernen) zu ersetzen. Begründung: Der Stichweg ist sehr beliebt bei Hundebesitzern und insbesondere am kleinen Grünstück auf diesem Stichweg finden sich viele Hundehaufen. Das Gartentor einer Kindertagesstätte öffnet genau auf diesen Teil des Stichwegs, sodass auch viele Kleinkinder unbedarft über diesen Stichweg laufen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 311
Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2981 entstanden aus Vorlage: OF 396/3 vom 29.09.2022 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahin gehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 341 Aktenzeichen: 32 1
Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1
Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 319/10 vom 17.05.2022 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle "Preungesheim", siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661/B 3 die Homburger Landstraße von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt über die Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen, im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2011 Aktenzeichen: 66 7
Gehwegparken Rendeler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2071 entstanden aus Vorlage: OF 185/4 vom 10.04.2022 Betreff: Gehwegparken Rendeler Straße Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Rendeler Straße direkt gegenüber der Einmündung der Weidenbornstraße und an der Kreuzung mit der Gronauer Straße gegenüber Hausnummer 45 jeweils zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzunehmen oder die Gehwegverengungen (Kaugummiautomat, linkes Bild, bzw. Gehwegparkenschild, rechtes Bild) an diesen beiden Stellen zu beseitigen. Begründung: An beiden Stellen wird der eh schon enge Gehweg durch zusätzliche Hindernisse eingeschränkt (gegenüber der Weidenbornstraße durch einen Kaugummiautomaten, an der Kreuzung mit der Gronauer Straße durch die Beschilderung), was in Kombination mit breiten Autos dann zu Problemen bei der Benutzung des jeweiligen Gehwegs führt. Dieses Problem kann jeweils entweder durch eine Umsetzung der anderen Beschränkungen oder durch eine Aufhebung des Gehwegparkens in dem jeweiligen Bereich gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2313 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2347 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 136 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 704 Beratung im Ortsbeirat: 4
Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1748 entstanden aus Vorlage: OF 197/3 vom 03.10.2021 Betreff: Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen Für die geplante Schule auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Dortelweiler Straße gibt es bereits ein beauftragtes Planungsbüro, dass an der Konzeptentwicklung gearbeitet hat. Es gab mehrere Planungsrunden, auch mit Beteiligung des Ortsbeirates 3, und Vor-Ort-Termine. Bei diesen Gelegenheiten wurde das Konzept einer Schule mit dem Profilschwerpunkt "Ökologie/Nachhaltigkeit" aufgegriffen, zum einen durch eine enge Verzahnung mit dem angrenzenden Wasserlehrpfad im Wasserpark und möglicher Kooperationen mit den benachbarten Imkern, aber auch mit Blick auf die Gestaltung der Schule. Ein z. B. als Sportfeld genutztes Dach und ein außerhalb der Schulzeiten nutzbares Schulgelände mit vorwiegender Grünflächengestaltung waren erste konkrete Ideen. Viele Beteiligte, gerade auch in den beteiligten Ämtern, sahen hier die Möglichkeit der Entwicklung eines für Frankfurt einzigartigen Schulstandorts. Der geplante zusätzliche Straßenbahnanschluss im Zuge der Umgestaltung der Dortelweiler Straße ist ein zusätzliches Argument für die Eignung des Standorts für eine Schule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter zu planen und dabei zu prüfen, ob die Schule auch vier zügig entstehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2383 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 154/4 vom 28.01.2022 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird . Falls nötig, sollte die Einmündung durch eine Leitblanke o. Ä. gesichert werden. Foto: Google Maps Begründung: An der Einmündung Weidenbornstraße in Höhe der Hausnummer 24 sind immer wieder falschparkende Fahrzeuge in der ausgewiesenen Parkverbotszone anzutreffen, die den abbiegenden Verkehr stark behindern und zu Aufstauungen im Verkehr führen. Sie sind auch eine Sichtbehinderung und somit Gefahrenzone für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die ohne Fußgängerüberweg die Straße kreuzen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1320 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Antrag vom 06.11.2023, OF 352/4 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048
Zustand Wasserleitungsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1079 entstanden aus Vorlage: OF 107/4 vom 31.10.2021 Betreff: Zustand Wasserleitungsweg Der Magistrat wird gebeten, den Wasserleitungsweg entlang des Friedhofs an der Einmündung zum Bodenweg witterungs- und wasserfest zu erneuern. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist ein beliebter Weg für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Spaziergängerinnen und Spaziergänger aus dem nördlichen Bornheim und Nordend. Nach Regengüssen ist er am Friedhof kurz vor der Einmündung zum Bodenweg jedoch so aufgeweicht, dass man den Bodenweg nicht trockenen Fußes erreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2095
Dog-Station am Bodenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1078 entstanden aus Vorlage: OF 106/4 vom 31.10.2021 Betreff: Dog-Station am Bodenweg Der Magistrat wird gebeten, am Bodenweg/Ecke Wasserleitungsweg eine sogenannte Dog-Station (Hundekotbeutelspender und Abfallbehälter) einzurichten. Begründung: Im Bereich Bodenweg sind viele Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer unterwegs und der Ortsbeirat wurde darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Bereich keinerlei Bereitstellung und Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekotbeutel zu finden sind. Die im Bild dargestellte Ecke zum Schulgarten würde sich für die Aufstellung einer Dog-Station eignen. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 462
Mit Dialog-Display auf Schulweg aufmerksam machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 919 entstanden aus Vorlage: OF 82/4 vom 01.10.2021 Betreff: Mit Dialog-Display auf Schulweg aufmerksam machen Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display (zur Einhaltung Tempo 30) an der Dortelweiler Straße stadtauswärts vor der Engstelle des Bürgersteiges (Höhe Hausnummer 74) zu installieren. Begründung: Bei einer Schulwegbegehung, die eine Lösung für den gefährlichen Schulweg der Grundschulkinder von der Straße An den Röthen zur Valentin-Senger-Schule suchte, wurde vonseiten der Ämter festgestellt, dass es keine Möglichkeit gibt, die Bürgersteige der Dortelweiler Staße zu verbreitern oder baulich zu sichern. Eine Straßenverengung kommt aufgrund des Busverkehrs nicht infrage. Mit einem Dialog-Display können die Autofahrerinnen und Autofahrer jedoch auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden - vor allem durch Lichtzeichen (Tempoangabe, Smiley) kann dies in der dunklen Jahreszeit zur Sicherheit der Schulkinder beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 345
Bürgersteigabsenkung Weidenbornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 759 entstanden aus Vorlage: OF 67/4 vom 09.08.2021 Betreff: Bürgersteigabsenkung Weidenbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig an der Ecke Weidenbornstraße 4 (Döneria Imbiss ) zu Weidenbornstraße 11 (Textilreinigung) abzusenken, sodass Rollstuhlfahrer die Straße von der Seckbacher Landstraße kommend Richtung Süden zur Rendeler Straße barrierefrei überqueren können. Begründung: Der Ortsbeirat wurde durch einen Bürger auf diesen Missstand aufmerksam gemacht, da er als Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit hat, die Weidenbornstraße an dieser Stelle zu überqueren. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 118 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 760 entstanden aus Vorlage: OF 68/4 vom 09.08.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln auf der Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Seckbacher Landstraße an mehreren Stellen Fahrradbügel anzubringen, um dem Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu entsprechen. Geeignete Aufstellplätze und erkennbarer Bedarf sind: 1. Ecke An den Röthen 49 bis 51; 2. Ecke Wöllstädter Straße 2; 3. Ecke Am Rötheneck auf beiden Seiten (vor Seckbacher Landstraße 26 und 28). Begründung: Im öffentlichen Raum fehlen an einigen Stellen deutlich feststellbar die Möglichkeiten, Fahrräder sicher anzuschließen. Die wenigen Bügel um Bäume reichen bei Weitem nicht aus. Dies betrifft insbesondere Bereiche in der Nähe von Geschäften oder U-Bahn-Haltestellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 119 Antrag vom 12.10.2022, OF 241/4 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3010 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ladeparkzone für die Vereinsstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 761 entstanden aus Vorlage: OF 69/4 vom 31.08.2021 Betreff: Ladeparkzone für die Vereinsstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Vereinsstraße in Höhe der Hausnummer 35 im vorhandenen Parkraum eine Ladezone einzurichten. Begründung: Die Vereinsstraße verfügt auf einer Seite der Straße über ein absolutes Halteverbot, während die andere Straßenseite mit Parkplätzen versehen ist. Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet die teils tagelange Verweildauer von Autos im Parkraum, dass sie für zeitlich begrenztes Ein- und Ausladen kaum legale Möglichkeiten haben. Die Umwidmung eines Parkplatzes in der Mitte der oberen Vereinsstraße zu einer Ladezone ermöglicht eine flexiblere Nutzung des knappen Parkraumes. Sie schafft besonders für die oben wohnenden Anwohner eine legale Möglichkeit, schwere Einkäufe oder schweres Gepäck aus- und einladen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 4
Überweg Dortelweiler Straße/Wasserleitungsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 64/3 Betreff: Überweg Dortelweiler Straße/Wasserleitungsweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einem Ortstermin in der Dortelweiler Straße einzuladen. Es soll geprüft werden, ob ein Überweg am Wasserleitungsweg möglich ist. Zum Ortstermin sollen auch Vertreterinnen und Vertreter des OBR 4 eingeladen werden. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist eine wichtige Fußgängerverbindung aus dem Wasserpark nördlich am Bornheimer Friedhof vorbei. Die nächsten gesicherten Querungen der Dortelweiler Straße am Kreisel bzw. am Friedhofseingang sind für Fußgänger zu weit entfernt und unattraktiv. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 64/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662
Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6805 entstanden aus Vorlage: OF 516/4 vom 12.10.2020 Betreff: Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich für die Sanierung des Bodenwegs auf der ganzen Länge (oder zumindest zwischen An den Röthen und Wasserleitungsweg) zu sorgen und gleichzeitig die unerlaubte Nutzung durch Pkw wirksam zu unterbinden. Begründung: Die Qualität der Asphaltdecke lässt auf weiter Strecke des originär von Fahrradfahrern und Fußgängern zu nutzenden Bodenweges zu wünschen übrig. Schlaglöcher und holprige Randbereiche gehören leider zum Alltag, was besonders bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern zu gefährlichen Situationen führt. Darüber hinaus ist seit geraumer Zeit leider zu beobachten, dass Pkw den Weg nutzen und an mancher Ecke illegal abgestellt werden, was scheinbar auch mit dem Bewohnerparken An den Röthen und auf der Dortelweiler Straße zu tun hat. Hier sollte durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 480 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ringstraßenbahn von „Bornheim Mitte“ zur Friedberger Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2020, OF 998/3 Betreff: Ringstraßenbahn von "Bornheim Mitte" zur Friedberger Warte Im neuen Nahverkehrsplan wird eine Ringstraßenbahnlinie von der Station Bornheim Mitte zur Friedberger Warte aufgeführt. Sie soll über die Dortelweiler Straße geführt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie die geplante Ringstraßenbahn auf der Dortelweiler Straße integriert werden kann? Welche Umsetzungsmöglichkeiten gibt es? Begründung: Der Ortsbeirat 3 geht davon aus, dass sich im Nahverkehrsplan nur Projekte wiederfinden, die auch umsetzbar sind. Deshalb sollte es für die Führung der Straßenbahn auf der Dortelweiler auch bereits Umsetzungsideen geben. Aufgrund der derzeitigen Situation und der Enge der Straße erscheint das auf den ersten Blick kein einfaches Unterfangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1879 2020 Die Vorlage OF 998/3 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKünftige Wendeanlage an der Haltestelle „Bodenweg“ auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6493 entstanden aus Vorlage: OF 1036/10 vom 31.08.2020 Betreff: Künftige Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird bezüglich der künftigen Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wo und wie genau ist die Wendeanlage für Straßenbahnzüge der künftig dort endenden Straßenbahnlinie 19 im Bereich der Haltestelle "Bodenweg" vorgesehen? Dabei wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Vorlage der ersten Pläne sinnvoll wäre. 2. Ab wann sind die entsprechenden Baumaßnahmen ungefähr zu erwarten? 3. Wird, wie bereits erbeten, auf einen Abzweig für eine Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel zumindest an dieser Stelle verzichtet? Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Abzweig von der Trasse der Straßenbahnlinie 18 (zum Beispiel vorbei am Sportpark Preungesheim und der bereits vorhandenen vierspurigen Brücke über die A 661) deutlich sinnvoller erscheint. Dies umso mehr vor dem Hintergrund der günstigeren Bauerfordernisse für eine kürzere neu zu bauende Straßenbahnstrecke. 4. Wie bewertet der Magistrat die vorgenannten Fragen vor dem Hintergrund vermeidbarer Verkehrsbehinderungen? Begründung: Klimaschädliche Maßnahmen gilt es zu vermeiden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund von Staus auf der Friedberger Landstraße oder der B 521 (respektive im Anschlussbereich zur A 661), die den Ausweichverkehr insbesondere durch Berkersheim und Preungesheim weiter erhöhen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 299 Aktenzeichen: 92 11
Können Werbeschilder auch gefährlich sein?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Falsch ausgerichtete Parkbuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5732 entstanden aus Vorlage: OF 422/4 vom 27.01.2020 Betreff: Falsch ausgerichtete Parkbuchten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Baumaßnahme mit Straßenerneuerung der Preungesheimer Straße die Parkbuchten immer noch falsch ausgerichtet sind und ob dies noch nachträglich geändert wird. Begründung: Im Zuge der Bauarbeiten gingen die Anwohner davon aus, dass auch die Parkbuchten gedreht werden. Diese sind aufgrund einer früheren Einbahnstraßenregelung so ausgerichtet worden. Nun stellt sich die Frage, warum im Zuge der Neumarkierung dies nicht korrigiert wurde. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 835
Erhöhung der Kapazität der Straßenbahnlinie 18
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5715 entstanden aus Vorlage: OF 917/10 vom 27.01.2020 Betreff: Erhöhung der Kapazität der Straßenbahnlinie 18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Kapazität der Straßenbahnlinie 18 an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) in den Morgenstunden, insbesondere zwischen 05:00 Uhr und 06:30 Uhr, und in den Abendstunden zu erhöhen. Begründung: Die Straßenbahnlinie 18 wird sehr gut angenommen. Die Buslinie 30, von Bad Vilbel kommend, verkehrt bis 06:10 Uhr nur bis zur "Friedberger Warte". Deshalb steigen Fahrgäste der Linie 30 am "Bodenweg" bzw. an der "Friedberger Warte" in die Straßenbahnlinie 18 um. Beide Linien fahren zu diesem Zeitpunkt im 15-Minuten-Takt. Die Straßenbahnlinie 18 ist aber schon in den frühen Morgenstunden so stark frequentiert, dass teilweise schon ab "Friedberger Warte" kein Sitzplatz mehr vorhanden ist. Im weiteren Streckenverlauf bis zur "Konstablerwache" wird es auch mit Stehplätzen eng. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 890 Aktenzeichen: 92 11
Ideen
Fehlender Radweg Dortelweiler Straße
Die Dortelweiler Straße sollte zwischen Gärtnerei Klumpen und dem Kreisverkehr an der Friedberger Warte zur Fahrradstraße (siehe Öderweg) geändert werden, um die stark von Radfahrern genutzte Verbindung nördlicher Ausgang Günthersburg Park und oberes Teilstück Dortelweiler Straße für Radfahrer sicherer zu machen. Dort kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholvorgänge von Autos und Bussen.
Grüne Welle für Rad und Fußgänger
Die Ampelschaltung für Fuß und Radweg vom Bodenweg Richtung Frankfurter Bogen (Gravensteiner Platz), sollte so geschaltet werden, dass man nicht auf der Mini Verkehrsinsel lange warten muss und der Verkehr an einem vorbei rauscht (Bundesstraße, Autobahn ab und Zufahrt.
Be- Entlade Zone Vereinsstraße
Hiermit rege ich an in der Vereinsstraße für Anwohner mit Parkausweis das Be- und Entladen trotz Absolutem Halteverbot zu erlauben. Grund: In der gesamten Vereinsstraße sind alle Parkplätze meist belegt. Getränke Kisten und andere schwere Gegenstände können nicht ins eigene Auto geladen werden da überall ein Absolutes Halteverbot gilt. Möglichkeiten: 1.) Statt in einer Einbahnstraße ein Absolutes Halteverbot ein zu richten sollte dies auf ein Eingeschränktes Halteverbot geändert werden. 2.) Es kann durch die Straßenverkehrsbehörde ein Zusatz Schild "Anwohner mit Parkausweis, Be- Entladen gestattet" installiert werden. 3.) Ein Parkplatz wird als Be- und Entladezone eingerichtet.
Wartezeit an Fußgängerampeln nach erfolgtem Grünphasen-Aufruf verkürzen
Viele Fußgänger-Ampeln in Frankfurt, die mit einem Taster zum Aufrufen der Grünphase ausgestattet sind, haben unverhältnismäßig lange Wartezeiten, bis die Ampel auf Grün springt – selbst wenn ihre Schaltungen gar nicht auf den zu querenden Straßenverkehr abgestimmt sind (Beispiele: die Ampel in der Bahnunterführung Südbahnhof/Schweizer Straße oder die Ampel an der Haltestelle Bodenweg auf der Friedberger Landstraße). Das führt insbesondere dazu, dass diese Ampeln von vielen Fußgängern kaum noch beachtet werden – man verliert halt irgendwann die Nerven und geht bei Rot rüber. Ich rege daher an, dass diese Ampeln im Stadtgebiet grundsätzlich immer so eingerichtet werden, dass das Betätigen des Tasters SOFORT zum Umschalten des Straßenverkehrs auf Rot und des Fußgängerüberwegs auf Grün führt. Für den von der Rotphase betroffenen Autofahrer ist es egal, ob ihn seine Rotphase als erstes vorbeikommendes Fahrzeug "erwischt" oder als zwanzigstes – statistisch gesehen gleicht sich das ja schließlich alles wieder aus. Dem Fußgänger hingegen bringt es einen unmittelbaren Zeitgewinn und es gibt ihm nicht mehr das Gefühl, Verkehrsteilnehmer "zweiter Klasse" zu sein, der ja gefälligst erstmal warten kann. Es ist klar, dass v.a. an stark frequentierten Straßen/Kreuzungen auch weiterhin Sperrzeiten für das Aufrufen von Fußgänger-Grünphasen nötig sind, aber an vielen Fußgängerampeln (z.B. den genannten Beispielen) ist das definitiv nicht der Grund für die fragwürdigen Wartezeiten. Hier wartet man als Fußgänger einfach jedesmal, ohne dass es jemand anderem nützt.
Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.
Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.
Bau eines Kreisels an der Kreuzung Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str.
Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.
Verkehrsschild anbringen
Es wäre sinnvoll für alle Anwohner/Autofahrer kommend aus den Straßen An den Röthen/Vereinsstrasse in Bornheim, wenn ein Hinweisschild an der Seckbacher Landstraße Ecke Vereinsstrasse vor dem Torbogen mit der Aufschrift: "Bitte bei rot hier halten" angebracht werden könnte. Autos kommend aus der Vereinsstrasse können nur nach rechts auf die zweispurige Seckbacher Landstraße abbiegen, jedoch geben die Wartenden Autos bei Rot den abbiegenden Autos keinen Platz. Äußerst schwierig gestaltet sich das Abbiegen auf die zweite Spur zum abzweigen in die Rendeler Straße. Das Schild wäre eine wahre Erleichterung!!
geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"
Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.
geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"
Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.
geänderte Verkehrsführung in der Straße "An den Röthen"
Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.
Problemstoffabgabe nicht nur punktuell beim Schadstoffmobil, sondern auch dauernd im Recyclinghof
In anderen Städten, auch deutlich kleineren als Frankfurt, ist es problemlos möglich, haushaltsüblichen Problemabfall bei den Recyclinghöfen abzugeben. Also: z.B. Lackreste, Reste chemischer Produkte für Haus und Garten (Düngemittelreste, Verdünner, Mittel zur Holzbehandlung, Reiniger), Druckerpatronen etc. pp landen dort, wo sie sachgerecht entsorgt werden können. Nur nicht in Ffm. Hier muss man zum nächsten Haltepunkt des Schadstoffmobils pilgern, das dort üblicherweise zu einer Tageszeit anhält, zu der man berufstätig ist. Wie soll man als arbeitender Teil der Bevölkerung diesen Service nutzen? Einen Tag frei nehmen? Das kann doch nicht so schwer sein: selbst eine einzige feste Schadstoffsammelstelle, z.B. in der Weidenbornstraße, wäre schon ein Fortschritt (von wo ich neulich zu meinem Erstaunen mit Verweis auf das Schadstoffmobil wieder weggeschickt wurde). Und dann einen Abend die Woche etwas länger offen, fertig. Man braucht die Schadstoffe ja nicht an Ort und Stelle aufzubereiten, die Ausrede gilt nicht. Annehmen und vorsortieren reicht doch. In Hamburg wird auf den kleineren Recyclinghöfen auch nichts anderes gemacht, und es funktioniert. Ich möchte nicht wissen, wieviel bedenkliche Abfälle hier dem Hausmüll untergejubelt werden, weil die Leute sie nicht sinnvoll anderweitig loswerden.
Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau auf der Friedberger Landstraße!
Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau! Friedberger Landstraße von Friedberger Warte stadteinwärts - Linksabbieger Richtung Dortelweiler Straße. - Fußgängerampel an Straßenbahnhaltestelle Friedberger Warte sollte entfernt werden, da überflüssig.