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Meine Nachbarschaft: Porzellanhofstraße

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Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts

21.01.2022 · Aktualisiert: 28.06.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 entstanden aus Vorlage: OF 184/3 vom 22.12.2021 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Vorgang: OM 5202/19 OBR 3; OM 6988/20 OBR 3; ST 737/21 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Markierung für die Tempo-30-Zone auf der Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (Stellungnahme ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugen komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1121 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße

05.12.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung Allerheiligenstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1111 entstanden aus Vorlage: OF 208/1 vom 05.11.2021 Betreff: Grunderneuerung Allerheiligenstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es bereits Planungen zur künftigen Verlegung der Straßenbahntrasse aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße? 2. Wenn ja, wie ist der aktuelle Planungsstand? 3. Wenn nein, wann wird mit den Planungen begonnen? 4. Wann ist mit einer Realisierung der Maßnahmen zu rechnen? 5. Wie sollen die Straßenquerschnitte der Allerheiligenstraße in ihren unterschiedlichen Straßenabschnitten aus Sicht des Magistrats künftig aussehen? Zudem wird der Magistrat gebeten, die Allerheiligenstraße im Abschnitt zwischen Lange Straße und Breite Gasse grunderneuern zu lassen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Ein baulich abgetrennter Radweg wird angelegt. 2. Fußgängerwege werden breiter angelegt. 3. Die Straße erhält eine umfangreiche Begrünung (z. B. mit Bäumen auf beiden Seiten). 4. Die Straßenbahntrasse soll aus der Battonnstraße in die Allerheiligenstraße verlegt werden, um die Konstablerwache anzubinden. Die Planungen sollen in enger Abstimmung mit dem Bauprojekt Main Yard erfolgen, um Synergieeffekte zu erzielen. Begründung: Das Bauprojekt Main Yard befindet sich bereits in der Realisierung, zumindest die Abrissarbeiten sind bereits in vollem Gange. Im Laufe der Bauarbeiten zu diesem umfangreichen Projekt müssen Leitungen bzw. Trassen, die unter der Allerheiligenstraße verlaufen, verlegt werden. Dazu muss die gesamte Straßendecke aufgemacht werden. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2022 geschehen. Diese Gelegenheit sollte dazu genutzt werden, dass der gesamte Straßenabschnitt überarbeitet und modernisiert wird. Dies würde zum einen das gesamte Viertel aufwerten und zum anderen die Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger erhöhen und für ein besseres Mikroklima dank der Begrünung sorgen. Das Allerheiligenviertel war in den letzten Monaten oft genug negativ in den Schlagzeilen. Nun darf die Chance, das Viertel aufzuwerten und die Lebensqualität für die dortigen Bewohner deutlich zu erhöhen, nicht verpasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 569 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beenden

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 708 entstanden aus Vorlage: OF 165/1 vom 07.09.2021 Betreff: Anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 beenden Vorgang: V 29/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten , den Betrieb der neuen "Super-Kameras" (Frankfurter Rundschau) an Hauptwache und Konstablerwache einzustellen und die Anlagen rückzubauen. Begründung: In der Vorlage V 29 wurde der Magistrat vom Ortsbeirat 1 im Mai 2021 aufgefordert zu erklären, welche neuen Videoüberwachungsanlagen an Konstablerwache und Hauptwache errichtet wurden und warum. Diese Erklärung wurde nun ja bereits über die Medien vorgenommen. Der scheidende Dezernent Frank berichtete begeistert, man könne nun die Aufschrift auf jedem T-Shirt sehen und das Betrachten der Kamerabilder sei "wie zu Hause sitzen und Fußball schauen". Für diesen Dienst sind nun eigens sieben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingeteilt. Diese anlasslose hochaufgelöste Videoüberwachung ist auch vor dem Hintergrund der Kosten ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsbezirks 1, die Kamera-Anlagen gehören deswegen wieder abgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 29 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2169 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierter sicherer durchgehender Radstreifen von der Stiftstraße bis zur Vilbeler Straße

07.09.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 669 entstanden aus Vorlage: OF 110/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Markierter sicherer durchgehender Radstreifen von der Stiftstraße bis zur Vilbeler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für Radfahrende im Bereich Stiftstraße/Stephanstraße/Schäfergasse/Vilbeler Straße zu erhöhen. Dazu ist auf der gesamten Länge der Radstreifen als Radweg deutlich rot zu markieren und insbesondere im Bereich der Schäfergasse auch baulich gegen Falschparkende zu sichern. Begründung: Der Radverkehr wird in diesem Abschnitt auf vielfältige Weise durch Pkw und Lkw behindert und gefährdet. Auf den Radwegen parken Pkw und halten anliefernde Lkw. Außerdem kommen vor Ampeln Fahrzeuge aufgrund mangelnder Fahrkünste fast immer auf dem Radstreifen in der Stephanstraße und Vilbeler Straße zum Stehen. Die wichtige Verbindung aus der Innenstadt in Richtung Nordend und Bornheim wird dadurch regelmäßig blockiert und das Ausweichen der Radfahrenden auf die Fahrbahn stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 36 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1673 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Alten Gasse

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 672 entstanden aus Vorlage: OF 116/1 vom 08.07.2021 Betreff: Begrünung der Alten Gasse Vorgang: OM 4403/19; ST 2280/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrünung der Alten Gasse, insbesondere des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17, mit weniger tief wurzelnden Pflanzen, etwa Stauden oder Sträuchern, machbar ist. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2019, ST 2280, führt der Magistrat aus, dass eine Anpflanzung von Bäumen in der Alten Gasse aufgrund der dort verlaufenden unterirdischen Trassen nicht ohne umfangreiche Verlegearbeiten möglich sei. Es ist deshalb zu prüfen, ob alternative Möglichkeiten der Begrünung in Betracht kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2280 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe!

13.08.2021 · Aktualisiert: 23.09.2021

Antrag vom 13.08.2021, OF 66/4 Betreff: Auslagerung des Kinderzentrums 126 (Rendeler Straße) nur an einen kindergerechten Standort in unmittelbarer Nähe! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor nicht durchzuführen und dem Wunsch der Elternschaft nach einem kindergerechten Ausweichstandort in unmittelbarer Nähe zum KiZ 126 nachzukommen. Begründung: Die Elternschaft des KiZ 126 hat in einer Petition "Auslagerung des KiZ 126 nur an einen kindergerechten Standort in Laufnähe" auf der Petitionsplattform Change.org (https://www.change.org/KiZ126-Auslagerung) umfangreich und nachvollziehbar begründet, warum die geplante Auslagerung des KiZ 126 auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor für sie nicht akzeptabel ist. Stattdessen wird ein kindergerechter Standort in unmittelbarer (fußläufiger) Nähe zum KiZ 126 gefordert, für den von der Elternschaft die Containeranlage auf dem ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamtes am Günthersburgpark präferiert wird. Daneben werden weitere Alternativstandorte benannt, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen werden können, sollte sich die von der Elternschaft bevorzugte Variante aufgrund der geplanten Erweiterung des Günthersburgparks nicht darstellen lassen. Die von der Elternschaft angeführten Nachteile, die den Kindern und Familien im Fall der vom Magistrat geplanten Auslagerung auf das Gelände der ehemaligen Friedrich-Stoltze-Schule am Friedberger Tor drohen, sind so schwerwiegend und weitreichend, dass diese Variante keinesfalls als praktikable Lösung betrachtet werden kann und im Interesse aller Betroffenen zu vermeiden ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.09.2021, OF 72/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 66/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung); dFfm (= kein Votum)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seilerstraße

29.06.2021 · Aktualisiert: 06.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 382 entstanden aus Vorlage: OF 64/1 vom 13.06.2021 Betreff: Seilerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Seilerstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Klapperfeldstraße und Zeil wird von der Seilerstraße eine Fahrspur weggenommen bzw. umgewidmet, sodass insgesamt nur zwei Fahrspuren für den MIV verbleiben. 2. Auf der gesamten Länge der Seilerstraße wird ein Radweg angelegt. 3. Vor dem Alten- und Pflegeheim Anlagenring wird Tempo 30 eingerichtet. 4. Auf Höhe des Alten- und Pflegeheims Anlagenring wird ein breiter Grünstreifen angelegt. Dabei werden der schon vorhandene Vorgarten und der Fußgängerweg mitgedacht und neu aufgeteilt bzw. strukturiert. In diesem Grünstreifen soll es außerdem Sitzgelegenheiten/Sitzgruppen, einen (schmaleren) Fußweg und Bäume geben. Begründung: Die Seilerstraße ist eine dreispurige Straße mit Parkspur. Allerdings ist der Verkehr an dieser Stelle auch zu Zeiten des Berufsverkehrs nicht so stark, dass drei Spuren benötig werden. Hier kann eine Fahrspur zugunsten eines Radwegs und eines breiteren Grünstreifens weggenommen werden. Beleg dafür ist die momentane Baustelleneinrichtung vor dem Altenheim. Hier ist derzeit eine Fahrspur gesperrt und es gibt keinerlei verkehrliche Probleme oder Staus. In der Seilerstraße befindet sich ein Altenheim, dessen Eingang direkt an der Straße liegt. Für manche Bewohner (z. B. desorientierte Bewohner) stellt dies eine Gefahr dar. Würde man direkt vor dem Altenheim einen breiten Grünstreifen anlegen, so würde dies die Sicherheit deutlich erhöhen, da eine größere Distanz zum fahrenden Verkehr entstehen würde. Außerdem bietet die Umgestaltung einen öffentlichen Raum, in dem ältere Menschen mit ihren Nachbarn zusammenkommen können oder einfach verweilen, beobachten, am Leben im Stadtteil teilnehmen können. Dazu sind Sitzgelegenheiten notwendig. Eine überhitzte Innenstadt stellt für ältere Menschen ein großes gesundheitliches Risiko dar. Der Grünstreifen vor der Einrichtung erleichtert das Hitzemanagement in heißen Sommern (wie 2018 bis 2020), da sich die Seilerstraße mit der großen Betonfläche derzeit sehr stark aufheizt. Bäume würden hier schattige Sitzplätze möglich machen, die nicht nur zum Verweilen, sondern auch beim Warten auf den Krankentransport oder auf Angehörige sehr hilfreich wären. Zusätzlich sind die Bäume beim Kampf gegen die Überhitzung sehr hilfreich. Aber nicht nur für die Bewohner des Altenheims wäre ein zusätzlicher Grünstreifen in der Seilerstraße eine deutliche Aufwertung der Lebensqualität, auch die Nachbarn auf der anderen Straßenseite würden davon profitieren. In der Seilerstraße bietet sich die Gelegenheit, Flächen zu entsiegeln, mehr Grün in die Innenstadt zu bringen, das Mikroklima zu verbessern und die Lebensqualität für Anwohner deutlich zu erhöhen. Deshalb sollte jetzt die Planung dafür auf den Weg gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1892 Antrag vom 05.01.2025, OF 1495/1 Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1104 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz

01.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 192 entstanden aus Vorlage: OF 31/1 vom 11.05.2021 Betreff: Warnbeschilderung für Autofahrende am Börneplatz Der Magistrat wird gebeten, eine Warnbeschilderung für Fahrzeuge, die von der Battonnstraße kommend in Richtung Süden in die Kurt-Schumacher-Straße abbiegen, vor geradeaus in Richtung Osten fahrenden Straßenbahnen anbringen zu lassen. Begründung: An der Kreuzung Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße kommt es im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen, wie zuletzt am 07.05.2021, als sogar der Einsatz zweier Rettungswagen notwendig war. Insbesondere ortsunkundige Autofahrende wissen nicht, dass beim Rechtsabbiegen Straßenbahnen den Weg kreuzen und Vorrang haben. Weder ein Warnschild noch ein Andreaskreuz weisen Autofahrende darauf hin. Straßenbahnen werden immer wieder zu Vollbremsungen gezwungen, was schnell zu Verletzungen bei Fahrgästen führen kann. Foto: Andreas Laeuen Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1533 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegale und gefährliche Abkürzung für Autoposer schließen

01.06.2021 · Aktualisiert: 22.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 191 entstanden aus Vorlage: OF 30/1 vom 11.05.2021 Betreff: Illegale und gefährliche Abkürzung für Autoposer schließen Der Magistrat wird gebeten, in der Dominikanergasse im Bereich des Fuß- und Radweges an der Kurt-Schumacher-Straße in einer Reihe mit dem blauen Schild "Radweg" zwei weitere Poller setzen zu lassen. Begründung: Seit dem Rückbau der Treppe wird der Fuß- und Radweg gerne als Abkürzung aus der Fahrgasse in die Kurt-Schumacher-Straße genutzt. Dadurch werden nicht nur zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Dominikanergasse gefährdet, sondern auch die Nutzerinnen bzw. Nutzer der stark befahrenen Radroute Kurt-Schumacher-Straße. Insbesondere Autoposer nutzen diesen Abschnitt gerne, um einerseits die Anwohnenden der Altstadt besser belästigen zu können und gleichzeitig mögliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei im Bereich Berliner Straße/Börneplatz umgehen zu können und schneller wieder auf den Mainkai zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1532 Antrag vom 12.10.2022, OF 657/1 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3026 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor

28.05.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

Antrag vom 28.05.2021, OF 61/1 Betreff: Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor Vorgang: M 70/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 70 vom 17. Mai 2021 "Mehrkostenvorlage zur Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor" mitzuteilen, mit welcher Begründung der Antrag auf GVFG- und FAG-Mittel in Höhe von 1,37 Millionen Euro abgelehnt wurde. Begründung: In der vorbezeichneten Vorlage wird erörtert, dass ursprünglich eingeplante GVFG- und FAG-Mittel in Höhe von 1,37 Millionen Euro nicht bewilligt wurden, ohne hierzu genauere Angaben zu machen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2021, M 70 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 9 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 70 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 84 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 70 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 61/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. a) GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Zurückstellung); LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 4 GRÜNE und Volt

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung?

11.05.2021 · Aktualisiert: 10.06.2021

Antrag vom 11.05.2021, OF 28/1 Betreff: Aggressives Spendensammeln im Bereich der Innenstadt mit behördlicher Genehmigung? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: § 7 (gefährdendes Verhalten) (3) der Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main bestimmt, dass "das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei" verboten ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, keine Sondernutzungserlaubnisse im Bereich der Innenstadt wie Konstablerwache, Hauptwache, Willy-Brandt-Platz o.ä. an kommerziell tätige Unternehmen zu vergeben, die im Auftrag von gemeinnützigen Organisationen Spenden sammeln. Begründung: In den letzten Jahren musste vermehrt beobachtet werden, dass kommerziell tätige Spendensammelfirmen den öffentlichen Raum für ihre Tätigkeit in verbotener und aggressiver Weise nutzen. Das offensichtlich auf Provisionszahlungen gestützte Geschäftsmodell führt dazu, dass Mitarbeitende dieser Firmen Passant*innen nicht nur in gewöhnlicher Weise ansprechen, sondern sich diesen von weitem laut rufend in den Weg stellen, dabei die Arme ausbreiten oder rechts-links-hüpfend die Leute am vorbeigehen hindern. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit (z.B. UNICEF, Oxfam usw.). Den Angesprochenen bleibt dabei verborgen, welcher Anteil der geleisteten Spenden bei den sammelnden Unternehmen verbleiben. Diese Form der "organisierten Bettelei" sollte vom Magistrat nicht weiter unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer in der Zeil/Klingerstraße

04.05.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 38 entstanden aus Vorlage: OF 1/1 vom 13.04.2021 Betreff: Radbügel für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer in der Zeil/Klingerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Klingerstraße im Bereich der Liegenschaft Zeil 39 auf der Sperrfläche vor dem Zebrastreifen drei Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist mit Möglichkeiten zum sicheren Abstellen von Fahrrädern absolut unterversorgt. Auf der Sperrfläche werden regelmäßig Kfz verbotswidrig abgestellt. Dadurch wird die Sicht auf den Zebrastreifen eingeschränkt und Fußgängerinnen bzw. Fußgänger werden gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1406 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können

24.02.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7313 entstanden aus Vorlage: OF 1553/1 vom 31.01.2021 Betreff: Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Reineckstraße sowie der Fahrgasse zwischen Konstablerwache und Töngesgasse und den umzäunten Platz vor der Staufenmauer in Absprache mit dem Frankfurter Marktverein e. V. dem Wochenmarktbereich auf der Konstablerwache wie folgt zuordnen zu lassen: 1. Alle notwendige Belange der Feuerwehr sind zu berücksichtigen. Hierzu ist gegebenenfalls ein gemeinsamer Ortstermin von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Frankfurter Feuerwehr, der Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM), des Frankfurter Marktvereins e. V. und des Ortsbeirates 1 zu vereinbaren. 2. Der ruhig gelegene Platz vor der Staufenmauer soll von Marktbeschickerinnen bzw. Marktbeschickern zu gastronomischen Zwecken (Abgabe und Verzehr von Speisen und Getränken ) genutzt werden. 3. Auf dem Bereich vor der Staufenmauer dürfen keine dauerhaften Aufbauten errichtet werden. Der Bereich darf auch nicht als Abstellfläche für Fahrzeuge an Tagen zwischen den Markttagen genutzt werden. 4. Auf jeden Fall ist zu prüfen, in welcher Weise der Bereich den Bürgerinnen bzw. Bürgern an marktfreien Tagen anwohnerinnen- bzw. anwohnerverträglich zugänglich gemacht werden kann. 5. Im Bereich des südwestlichen Treppenaufgangs gegenüber dem Ende der Fahrgasse soll ein attraktiver, breiter, barrierefreier Aufgang zum Plateau berücksichtigt und geschaffen werden. Es ist zu prüfen, ob dieses Vorhaben über Einnahmen aus dem Markt finanziert werden kann. 6. Durch die Ausweitung der Marktfläche sollen zusätzliche Marktbeschickerinnen bzw. Marktbeschicker die Möglichkeit erhalten, Stände anzumieten. Hierbei sollen Anbieterinnen bzw. Anbieter von nachhaltig erzeugten Lebensmitteln vorrangig berücksichtigt werden. 7. Wasser und Energieversorgung von zusätzlichen Ständen dürfen keine Hindernisse auf Straßen und Gehwegen hervorrufen. Begründung: Bereits im Sommer 2019 zeigte sich, dass die Marktfläche und die Zahl der Stände zu gering ist, um die Nachfrage zu befriedigen. Der Erzeugermarkt ist ein Opfer seines eigenen Erfolges geworden. Trotz des hohen Zuspruchs zum Konzept des Marktes wurden dem Ortsbeirat zunehmend Klagen über langes Anstehen, ausverkaufte Waren und Beengtheit zugetragen. Diesen Beschwerden kann über eine - zurzeit nicht notwendige - Ausweitung des Marktgeschehens Rechnung getragen werden. Momentan würde die Ausweitung dazu dienen, coronabedingt mehr Abstand einzuhalten zu können. Im Jahr 2020 ist der Absatz ökologisch erzeugter Lebensmittel bundesweit um 27 Prozent gestiegen. Diesem Trend sollten auch die Frankfurter Wochenmärkte und hier insbesondere der Erzeugermarkt Rechnung tragen können. Dies kann nur über eine Ausweitung der Flächen und attraktivere Gestaltung des Platzes geschehen. Ein weiterer und barrierefreier Zugang käme vornehmlich den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern der südlichen Innenstadt und der Altstadt entgegen, wäre aber auch eine wichtige Verbindung zur den Erweiterungsflächen des Marktes. Die Möglichkeit ein gutes und gesundes gastronomisches Angebot zu schaffen, kann im Bereich des Platzes vor der Staufenmauer genutzt werden. Die hierfür bislang dafür genutzten Flächen sind zu klein und zu beengt. Auf dem begrünten Platz ist es deutlich kühler als auf dem Tableau der Konstablerwache. Der Platz wird seit Jahrzehnten minder- oder fehlgenutzt und kann auf diese Weise eine bürgerinnen- bzw. bürgerfreundliche Nutzung erhalten. Den Erzeugerinnen bzw. Erzeugern von nachhaltig produzierten Lebensmitteln können auf diese Weise zusätzliche sichere Absatzmärkte angeboten werden, und den Kundinnen bzw. Kunden werden weitere zuverlässige Anbieterinnen bzw. Anbieter zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1275 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubau Justizgebäude Konrad-Adenauer-Straße 20

24.02.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7314 entstanden aus Vorlage: OF 1554/1 vom 02.02.2021 Betreff: Neubau Justizgebäude Konrad-Adenauer-Straße 20 Der Magistrat wird gebeten, i m Zusammenhang mit dem Abriss und Neubau des Justizgebäudes Konrad-Adenauer-Straße 20 dafür Sorge zu tragen, dass das Bronzeobjekt mit der Inschrift "Die Würde des Menschen ist unantastbar" an der Westseite des Gebäudes in Obhut genommen wird und in das neu entstehende Ensemble angemessen und öffentlichkeitswirksam integriert wird. Foto: Anna Warnke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1243 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden können

24.02.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7312 entstanden aus Vorlage: OF 1552/1 vom 31.01.2021 Betreff: Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden können Der Magistrat wird gebeten, umgehend in der Fahrgasse links und rechts der Fahrbahn zwischen Konstablerwache und Töngesgasse sowie in gleicher Weise in der angrenzenden Reineckstraße in Absprache mit dem Frankfurter Marktverein e. V. durch Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - vorübergehend und als eine weitere Sofortmaßnahme - zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Nutzung des Erzeugermarktes an den Markttagen gestatten zu lassen. Notwendige Belange der Feuerwehr sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Begründung: Bei dem Bereich handelt es sich um einen für zu Fuß Gehende reservierten Bereich. Das Abstandhalten fällt leichter, wenn der Markt schnellstmöglich etwas ausgeweitet werden kann. Die Maßnahme soll auch als Testlauf für eine dauerhafte Ausweitung des Erzeugermarktes dienen. Für zusätzliche Stände sind im bisherigen Marktbereich keine weiteren Plätze vorhanden. Im vergangenen Jahr ist der Absatz von biologisch erzeugten Lebensmitteln bundesweit um 27 Prozent gestiegen. Es ist daher dringend notwendig, die Anzahl von Anbietern und der Fläche für den Verkauf von diesen Lebensmitteln zu steigern, damit die Frankfurter Bevölkerung an diesem Trend adäquat teilnehmen kann. Der Erzeugermarkt Konstablerwache kann sofort erweitert werden, bauliche Maßnahmen müssen zunächst nicht eingeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1027 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7216 entstanden aus Vorlage: OF 1052/3 vom 04.02.2021 Betreff: Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. in die Liste der zu unterstützenden Vereine aufzunehmen. Der Verein kümmert sich auch im Nordend um das Tierwohl der Tauben und eine regulierte Vermehrung der Population, z. B. durch ein geplantes Taubenhaus an der Konstablerwache. Begründung: Der gemeinnützige Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt betreut Taubenhäuser, in denen die Tiere versorgt und die Gelege ausgetauscht werden, wie auch eine Auffangstation, bei der verletzte und in Not geratene Tauben abgegeben werden können. Wie die FR im Sommer 2020 berichtete, hat die Corona-Epidemie die Zahl der abgegebenen Tauben sprunghaft steigen lassen. Der Verein erfüllt damit eine wichtige Aufgabe für den Tierschutz in Frankfurt und unterstützt darin Feuerwehr und Ordnungsamt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1201 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird?

02.02.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

Antrag vom 02.02.2021, OF 1555/1 Betreff: Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In der Innenstadt ist zur Zeit ein erstaunlich hoher Wohnungsleerstand zu verzeichnen. Ganze Häuserblocks scheinen großteils entmietet zu sein. Dies betrifft beispielsweise die Battonnstraße 7 bis 21, aber auch einzelne Liegenschaften in der Allerheiligenstraße oder Heiligkreuzgasse Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wie viele Wohnungen sind zur Zeit im Stadtteil Innenstadt leerstehend? Aus welchen Gründen stehen diese Wohnungen leer? Was hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten 4 1/2 Jahren unternommen, um Wohnungsleerständen entgegen zu wirken? Mit welchem Konzept ist der Magistrat angetreten um Wohnungsleerstand zu bekämpfen? Hat der Magistrat Zwischennutzungskonzepte entwickelt und umgesetzt, um akute Wohnungsnot zu begrenzen? Wie viele leerstehende Wohnungen konnte der Magistrat in den beiden genannten Bereichen in den letzten 4 1/2 Jahren wieder dem Wohnungsmarkt zuführen? Wie bewertet der Magistrat die ständig steigende Anzahl leerstehender Wohnungen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1958 2021 Die Vorlage OF 1555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim „Schießhüttenstraße“ Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

25.01.2021 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung vom 25.01.2021, OA 674 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim "Schießhüttenstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass statt der Straßenbahnlinie 15 die Linie 12 zeitnah bis zu einer Realisierung der schienengebundenen Westanbindung Fechenheims bis zur Station "Schießhüttenstraße" in Frankfurt-Fechenheim verlängert wird. Die Linie 15 wird zukünftig nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" geführt. Begründung: Die Linie 12 endet heute außerhalb des Kernbereichs Fechenheims an der Hugo-Junkers-Straße in der Nähe des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße unmittelbar am ehemaligen Versandhandel Neckermann, der vor Ort einmal 4.000 Beschäftigte hatte. In Zukunft werden hier circa 100 Mitarbeiter in einem Rechenzentrum arbeiten. Mit dem Anschluss an das Kerngebiet Fechenheims würden 11.000 Bürgerinnen und Bürger sowie alle gut an Fechenheim angeschlossenen Fahrgäste einen zusätzlichen, attraktiven und schnellen Anschluss an die U 4 (westliches Seckbach und Konstablerwache) und ohne Umstieg direkt nach Bornheim bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 94 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 580, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1127, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7149 entstanden aus Vorlage: OF 931/3 vom 25.08.2020 Betreff: Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße Leider wurden die Mitglieder des Ortsbeirates 3 in die konkreten Umsetzungsmaßnahmen der Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz nicht eingebunden. Deshalb werden nun Nachbesserungen angeregt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Bereich der Einmündung mit der Scheffelstraße der zweite Parallelradweg dem Bürgersteig zugeschlagen, die zweite Pollerreihe entfernt und die Pollerreihe am Fahrbahnrand geschlossen werden kann; 2. ob im Bereich der Einmündung mit der Merianstraße die aktuelle Situation neu gestaltet werden kann. Die geänderte Markierung sorgt für noch mehr Verwirrung. Nach wie vor ist der Begegnungsverkehr in diesem Bereich ungeklärt; 3. wann die Radumfahrung über die Rotlintstraße eingerichtet wird; 4. wie in diese Planung der Ortsbeirat 3 eingebunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1151 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschleunigung Buslinien 30 und 36 im Bereich Kurt-Schumacher-Straße, Börneplatz

12.01.2021 · Aktualisiert: 29.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7021 entstanden aus Vorlage: OF 1526/1 vom 06.12.2020 Betreff: Beschleunigung Buslinien 30 und 36 im Bereich Kurt-Schumacher-Straße, Börneplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busse in dem im Betreff genannten Bereich bei Annäherung der Busse an den Beginn als auch in der Gegenrichtung dem Ende der mittig gelegenen Busspur unverzüglich "Grün" erhalten. Begründung: Die Busse werden in diesem Bereich immer wieder durch die Lichtsignalanlage aufgehalten. Durch eine intelligente Steuerung der Anlage kann eine Beschleunigung dieser Busse erreicht und deren Attraktivität gesteigert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 723 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6

12.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

Antrag vom 12.01.2021, OF 1473/6 Betreff: Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, Warum gab es nach dem Fahrplanwechsel am 13.12.2020 Probleme mit der Software bzw. den Zielanzeigen bei den Bussen (Bündel B), die im Ortsbezirk 6 eingesetzt werden? Warum wurde die Software nicht rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel auf ihre richtige Zielanzeige überprüft? Wann wird die Software aktualisiert, so dass die Zielanzeigen an den Bussen wieder korrekt sind? Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel fahren die Busse im Ortsbezirk 6, welche dem Bündel B zugeteilt sind, mit Zielanzeigen durch die Gegend die zum Teil haarsträubend sind. Beispiele für Zielanzeigen nach dem Fahrplanwechsel: 59 Bornheim Mitte via Seckbacher Landstraße statt Cheruskerweg 54 Konstablerwache statt Griesheim Bf M55 Enkheim Victor Slotosch Straße statt Rödelheim 58 Zeilsheim Bf via Höchst Bf statt Eschborn 53 Nieder Erlenbach im Fuchsloch 58 Hauptbahnhof via Dornbusch 53 Kalbach via Zeilweg 58 Gateway Gardens Mitte 55 Nordwestzentrum via Industriehof 53 Dornbusch Hügelstraße 54 Konstablerwache Hier ist es geboten, dass schnellstens Abhilfe geschaffen wird und die Software entsprechend aktualisiert wird, damit die Zielanzeigen wieder korrekt dargestellt werden. Beispielfotos: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 70 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1917 2021 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße

30.11.2020 · Aktualisiert: 28.06.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1005/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße Vorgang: OM 5202/19 OBR 3 Während der Begehung des Schulwegs zur Liebfrauenschule für Kinder aus dem Nordend am 6. Dezember 2019 wurde beschlossen, in der Bleichstraße hinter der Liebfrauenschule Tempo 30 einzurichten. Dies wurde sehr schnell umgesetzt. Leider steht das Verkehrsschild genau vor der Litfaßsäule in der Bleichstraße, sodass keine Autofahrerin/kein Autofahrer das Schild wahrnehmen kann. Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung für Tempo 30 auf die Straße aufzubringen, sodass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden

24.11.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6911 entstanden aus Vorlage: OF 1488/1 vom 07.11.2020 Betreff: Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 - wo vorhanden - die rotweißen Stahlabweiser entfernen zu lassen und im gesamten Bereich Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich besteht ein erhöhter Bedarf an Anschließmöglichkeiten für Fahrräder (neue Wohnungen). Es gilt auch das Parken auf dem Gehweg wirksam zu unterbinden, da in diesem Abschnitt deutlich zu schnell gefahren wird und das Ausweichen auf die Fahrbahn lebensgefährlich ist. Fotos: Dr. Pehlivan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 670 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kosten des SPD-Vorwahlkampfes

07.11.2020 · Aktualisiert: 03.12.2020

Antrag vom 07.11.2020, OF 1517/1 Betreff: Kosten des SPD-Vorwahlkampfes Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Im gesamten Bereich des Ortsbezirks sind sowohl im öffentlichem Straßenraum als auch in unterirdischen Stationen des ÖPNV Plakate ausgehängt auf denen zuvorderst der Frankfurter Oberbürgermeister ins Publikum strahlt. Erst in zweiter Linie ist erkennbar, dass es sich um Reklame für ein Seniorenticket des ÖPNV-Organisators RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) handelt. Der überwiegend aus Einnahmen aus dem Ticketverkauf und Landeszuschüssen finanzierte Verbund wird üblicherweise von seinem Geschäftsführer Herrn Prof. Ringat vertreten. Der Oberbürgermeister ist Mitglied des Aufsichtsrats und in seiner Funktion nicht in das operative Geschäft eingebunden. Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Kosten entstehen für die Plakataktion insgesamt innerhalb des Ortsbezirks 1? 2. Über welchem Zeitraum hängen die Plakate an den Litfasssäulen im öffentlichen Straßenraum? 3. Was kostet die Hängung eines einzelnen Plakates im öffentlichem Straßenraum z. B. im stark frequentiertem Bereich der Konstablerwache (pro Tag/Woche/Monat)? 4. Was kostet die Hängung eines einzelnen Plakates im Bereich einer U-Bahn-Station z. B. der Hauptwache (pro Tag/Woche/Monat)? 5. Wer ist Auftraggeber und Finanzier der Kampagne "Seniorenticket"? 6. Warum wird auf den Plakaten nicht - wie ansonsten üblich und sinnvoll - das zu bewerbende Produkt in den Vordergrund gestellt, sondern ein Politiker? 7. Welche Agentur wurde mit der Entwicklung der Kampagne beauftragt? 8. Warum wird im Internetangebot des RMV nicht in gleicher Weise - oder zumindest mit den gleichen Gesichtern - für das Seniorenticket geworben, jedoch vorwiegend im Bereich des Ortsbezirks 1? 9. Wie verträgt sich die Funktion des Oberbürgermeisters als Werbemodell mit der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden? 10. Kann der Frankfurter Oberbürgermeister in seiner Rolle als Testimonial seine Aufgaben im Aufsichtsrat noch neutral und objektiv wahrnehmen? Wenn ja, warum? 11. Wie ist der Werbevertrag zwischen RMV und dem Oberbürgermeister gestaltet und wird der Vertrag - neben den Steuererklärungen des Oberbürgermeisters - auch veröffentlicht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1856 2020 Die Vorlage OF 1517/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und Die PARTEI

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schnellstraße für die Campusmeile?

29.10.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6869 entstanden aus Vorlage: OF 983/3 vom 14.10.2020 Betreff: Schnellstraße für die Campusmeile? Der Alleenring - hier: Miquel-/Adickes- und Nibelungenallee - ist vor allem für die meisten Pkws und Lkws eine willkommene Abkürzung vom Miquelknoten zur A 661. Folgen für die Anwohnerinnen und Anwohner sind viel Lärm und Abgase. Um die gesundheitsschädlichen Emissionen für diese zu beseitigen, bedarf es einer neuen Gestaltung dieses Verkehrsweges. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Reduzierung der Autofahrspuren für jede Richtung um mindestens eine Spur zugunsten einer separaten Busspur möglich ist; 2. ob als kurzfristige Zwischenlösung eine Kapazitätssteigerung des Busverkehrs durch Takterhöhungen für Zeiten einer besonders hohen Nachfrage zu erreichen ist; 3. ob mittelfristig als Ersatz für den Bus eine Fahrtrasse exklusiv für eine Tramlinie gebaut werden könnte, die vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof fährt. Eine derartige Tramlinie würde u. a. Berufstätige, Studierende u. Ä. aus der Region, die mit der Bahn am Haupt- bzw. Ostbahnhof ankommen, eine schnelle und bequeme Fahrmöglichkeit zu ihren Hochschulen und Arbeitsplätzen an der Campusmeile darstellen; 4. ob die Einrichtung eines Radschnellweges für den gesamten Alleenring und die Errichtung von größeren Radabstellanlagen (wie z. B. an der Konstablerwache) an geeigneten Flächen in der Nähe der Hochschulen oder an Kreuzungen möglich ist; 5. ob ihm aktuelle Untersuchungen vorliegen, die darüber Auskunft geben, woher die Fahrzeuge kommen und welches Ziel sie über den Alleenring ansteuern; 6. ob die Schaltung der Ampelanlagen nach den Bedürfnissen von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern an stark frequentierten Kreuzungen bzw. Übergängen des Alleenringes möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 454 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Grün in der Stadt statt einem illegalen kostenfreien Parkstreifen direkt vor dem Parkhaus

20.10.2020 · Aktualisiert: 31.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6683 entstanden aus Vorlage: OF 1435/1 vom 03.10.2020 Betreff: Mehr Grün in der Stadt statt einem illegalen kostenfreien Parkstreifen direkt vor dem Parkhaus Vorgang: OA 617/20 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, einen - oder beide gleichzeitig - der Grünstreifen vor der Einfahrt zum Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße in der Vilbeler Straße im Bereich der Liegenschaft Vilbeler Straße 2 so weit verbreitern zu lassen, dass in der Zufahrt zum Parkhaus nicht mehr geparkt werden kann. In dem verbreiterten/den verbreiterten Grünstreifen sind - sofern möglich - Bäume zu pflanzen. Die Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2020, OA 617, "Der sich erwärmenden Stadt entgegentreten - hier: ‚Schwammstadt' gegen Regenflut und Hitze" ist zu berücksichtigen und die Pflanzfläche mit Abweisern sichern zu lassen. Begründung: Hier kann schnell und günstig eine größere, grüne und entsiegelte Fläche zur zusätzlichen Begrünung der sich erwärmenden Stadt geschaffen werden. Gleichzeitig entfallen einige illegale Gratisparkplätze. Die Verkehrsüberwachung ist hier nie tätig geworden. Die Auslastung des Parkhauses wird verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.10.2020, OA 617 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 132 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1404 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2391 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1158

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel

20.10.2020 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6682 entstanden aus Vorlage: OF 1434/1 vom 03.10.2020 Betreff: Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel In den Sommermonaten kam es regelmäßig zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner der Allerheiligenstraße über Lärmbelästigungen in den Nachtstunden - insbesondere an den Wochenenden - durch Besucherinnen und Besucher, die den Lokalen im Bereich zwischen der Kreuzung Breite Gasse/Stoltzestraße und der Langen Straße zuzuordnen waren. Die Lärmbelästigungen dauerten in der Regel bis in die frühen Morgenstunden des Folgetages an und waren auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Battonnstraße zu ertragen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Beschwerden es bei der Stadtpolizei in den Sommermonaten des Jahres 2020 zu diesen Lärmbelästigungen gab und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um diesen Lärm abzustellen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu berichten, welche Maßnahmen er künftig zu ergreifen gedenkt, um den Bewohnerinnen und Bewohnern des Allerheiligenviertels in allen Nächten die Nachtruhe zu gewährleisten. Begründung: In der Bevölkerung im Allerheiligenviertel hat sich der Eindruck verfestigt, dass der Magistrat dem Lärmgeschehen seit vielen Jahren tatenlos zuschaut und eingegangene Beschwerden ignoriert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier?

20.10.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 1442/1 vom 03.10.2020 Betreff: Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier? Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das ausgeschilderte Tempo 30 in der Bleichstraße und der Brönnerstraße auch eingehalten wird. Begründung: Schilder aufstellen alleine reicht nicht. Der Magistrat muss auch wirksame Maßnahmen ergreifen, um Tempo 30 mit seinen für die Anwohnerschaft positiven Begleiterscheinungen (weniger Lärm, geringere Gefahr, bessere Luft, weniger Feinstaub) durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 119 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache

15.09.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6525 entstanden aus Vorlage: OF 1392/1 vom 26.08.2020 Betreff: Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: In den Parkhäusern Hauptwache und Konstablerwache sollen die erdgeschossigen Bereiche künftig für Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und Carsharing-Elektrofahrzeuge nutzbar sein. Elektrisch angetriebene Fahrräder und Carsharing-Pkw sollen zudem geladen werden können. Bei zunehmendem Bedarf und hoher Auslastung sollen diese Bereiche auch um weitere nachhaltige Mobilitätsangebote erweitert werden können. Begründung: Direkt an der Fahrradstraße Katharinenpforte/Bleidenstraße/Töngesgasse und in unmittelbarer Nähe zur Zeil ist es notwendig, dass nachhaltige Mobilitätsangebote verfügbar, bequem erreichbar und wetterfest untergebracht sind. Zudem sind die Standorte der Parkhäuser bereits bekannt und Nutzer bzw. Nutzerinnen finden die verfügbaren Angebote dort an einem zentralen Ort vor. Auch das Umsteigen zwischen verschiedenen Angeboten wird dadurch erleichtert. Durch den Entfall weniger Pkw-Stellplätze werden auf gleicher Fläche durch Fahrräder insgesamt mehr Stellplätze entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1876 Aktenzeichen: 91 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das kostenpflichtige Parken mit effizienteren Methoden kontrollieren

18.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6343 entstanden aus Vorlage: OF 1382/1 vom 02.08.2020 Betreff: Das kostenpflichtige Parken mit effizienteren Methoden kontrollieren Der Magistrat wird gebeten , zu prüfen und zu berichten, ob Kamera-Autos mit Scantechnologie für die Kontrolle des passiven Verkehrs eingesetzt werden können und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, beispielsweise in Bezug auf eine Beschilderung am Stadtrand, eine Park-App und eine Umrüstung der Parkautomaten. Begründung: Die Stadt Frankfurt könnte mit der Kontrolle durch Kamera-Autos mit Scantechnologie das Anwohnerparken und die kostenpflichtigen Parkplätze vermutlich kostensparender und gründlicher kontrollieren. In vielen europäischen Ländern ist die Digitalisierung der Parkkontrolle weit vorangeschritten. Beispielsweise kontrollieren in den niederländischen Städten seit mehreren Jahren sogenannte Scan-Autos die Einhaltung der Parkregeln (https://www.computerwoche.de/a/amsterdam-digitalisiert-das-knoellchen-schreiben ,3331839). Das Scannen von Nummernschildern für die Kontrolle verspricht generell mehrere Vorteile. So testete die Stadt Frankfurt seit Februar 2020 im Parkhaus "Am Gericht" das Scannen der Nummernschilder zur effizienteren Abwicklung des Bezahlvorgangs und hat dieses Verfahren nun auch im Parkhaus Konstablerwache eingeführt. (Links: https://www.parkhausfrankfurt.de/ de/presse/?document=501, https://www.parkhausfrankfurt.de/de/presse/?docume nt=514). Durch ein solches System können Strafzettel im Backoffice erstellt und dadurch unliebsame Konfrontationen vermieden werden. Die Arbeit der Kontrolleure ist sicherer und abwechslungsreicher geworden, weil sie zwischen Innen- und Außendienst wechseln können. Zum Außendienst gehören zum Beispiel Patrouillen in speziellen Scanfahrzeugen und die Begutachtung von komplexeren Parksituationen. Die Jobzufriedenheit schnellte in Amsterdam steil nach oben, die Fehlzeiten wegen Krankheit sind von 24,3 Prozent im Jahr 2011 auf rund 3,5 Prozent im Jahr 2016 zurückgegangen. Angesichts des akuten Personalmangels bei der Frankfurter Parkraumüberwachung und den daraus resultierenden Mängeln bei der Überwachung der Bewohnerparkplätze ist dies ein enormer Vorteil für die Wohnbevölkerung. Mit Hilfe solcher Systeme können nicht nur die Kosten um 35 Prozent gesenkt, sondern auch die Verfügbarkeit um 99,9 Prozent erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1901 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Öffnung des Eisernen Stegs und Holbeinstegs für den Autoverkehr

18.08.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

Antrag vom 18.08.2020, OF 1384/1 Betreff: Öffnung des Eisernen Stegs und Holbeinstegs für den Autoverkehr Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, um den Eisernen Steg und den Holbeinsteg für den motorisierten Verkehr freizugeben und für zu Fußgehende zu sperren. Entsprechende Zufahrtsrampen sind zeitnah einzurichten. Notwendigen Baumfällarbeiten stimmt der Ortsbeirat vorauseilend im Sinne eines Vorratsbeschlusses zu. Beim Bau der Brücken wurde nicht an die Zukunft gedacht, sondern eine viel zu geringe Breite gewählt. Daher soll der Verkehr jeweils nur in eine Richtung zugelassen werden, abhängig nach Tageszeit, nämlich: • Eiserner Steg: Vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Norden, nachmittags Richtung Süden. • Holbeinsteg: Vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Süden, nachmittags Richtung Norden. Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass immer ein schöner Kreisverkehr entlang und über den Main gefahren werden kann, damit auch Anwohnende etwas davon haben. Begründung: Frankfurt ist Autostadt und muss Autostadt bleiben. Das Verkehrsaufkommen in Frankfurt ist seit Jahren steigend, gleichzeitig werden dem motorisierten Individualverkehr (MIV) auf Druck einer lauten und unwissenschaftlichen Minderheit ("Radfahrer-Lobbyisten") ständig Flächen entzogen. Die Folgen sind Staus sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung. Drastische, konsequente und gut geplante Konzepte sind gefragt, um dem zukunftsträchtigen und alternativlosen Konzept des MIV den nötigen Platz in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Auch die Gruppierung der Autoposenden kommt in unserer Stadt zu kurz: In den letzten Jahren wurden eine Reihe von beliebten und städtebaulich reizvollen Poserrouten durch Schikanen und Kontrollen zerstört. Autoposerinnen und Autoposer, die mit Erreichung des Schulabschlusses dachten, ihnen steht die Welt offen, mussten plötzlich Drangsalierung und Kratzer am Spoiler fürchten. Mit einer neuen attraktiven Poserroute am Main wird sich die Stadt Frankfurt endlich solidarisch mit diesen Benachteiligten zeigen. Relevante Nadelöhre im Frankfurter Verkehrsnetz sind die Brücken über den Main. Die Lösung ist offensichtlich: Wir benötigen mehr Straßen und mehr Fahrspuren, insbesondere in der Innenstadt. Wie seriöse Studien belegen, benötigt man im Berufsverkehr oftmals bis zu 40 Minuten, um mit dem Auto von Sachsenhausen zur Konstablerwache zu gelangen! Zwei weitere Nord-Süd-Verbindungen, die tageszeitabhängig die Alte Brücke und die Untermainbrücke entlastet, werden dafür sorgen, dass sich die notwendige Fahrzeit signifikant verringert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.07.2020, OF 1342/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 1342/1 dahin gehend ab, dass der bisherige Antragstext durch den Antragstext der Vorlage OF 1384/1 ersetzt wird und der Antragstenor um die Worte "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, am Eisernen Steg Erweiterungsflächen anzubringen, um Nothaltebuchten zu ermöglichen." ergänzt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1384/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen

18.08.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6344 entstanden aus Vorlage: OF 1383/1 vom 29.07.2020 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: - Mainzer Landstraße; - Europa-Allee; - Friedrich-Ebert-Anlage; - Goetheplatz; - Mainkai und - Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen , bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Öffnung des Eisernen Stegs für den Autoverkehr

21.07.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

Antrag vom 21.07.2020, OF 1342/1 Betreff: Öffnung des Eisernen Stegs für den Autoverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Vorkehrungen zu treffen, um den Eisernen Steg für den motorisierten Verkehr freizugeben. Entsprechende Zufahrtsrampen sind zeitnah einzurichten. Wegen der geringen Breite des Eisernen Stegs soll der Verkehr jeweils nur in eine Richtung zugelassen werden, abhängig nach Tageszeit (vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Norden, nachmittags Richtung Süden). Begründung: Frankfurt ist Autostadt und muss Autostadt bleiben. Das Verkehrsaufkommen in Frankfurt ist seit Jahren steigend, gleichzeitig werden dem motorisierten Individualverkehr (MIV) auf Druck einer lauten und unwissenschaftlichen Minderheit ("Radfahrer-Lobbyisten") ständig Flächen entzogen. Die Folgen sind Staus sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung. Drastische, konsequente und gut geplante Konzepte sind gefragt, um dem zukunftsträchtigen und alternativlosen Konzept des MIV den nötigen Platz in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Relevante Nadelöhre im Frankfurter Verkehrsnetz sind die Brücken über den Main. Die Lösung ist offensichtlich: Wir benötigen mehr Straßen und mehr Fahrspuren, insbesondere in der Innenstadt. Wie seriöse Studien belegen, benötigt man im Berufsverkehr oftmals bis zu 40 Minuten, um mit dem Auto von Sachsenhausen zur Konstablerwache zu gelangen1. Eine weitere Nord-Süd-Verbindung, die tageszeitabhängig die Alte Brücke und die Untermainbrücke entlastet, wird dafür sorgen, dass sich die notwendige Fahrzeit signifikant verringert. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2020, OF 1384/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 1342/1 dahin gehend ab, dass der bisherige Antragstext durch den Antragstext der Vorlage OF 1384/1 ersetzt wird und der Antragstenor um die Worte "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, am Eisernen Steg Erweiterungsflächen anzubringen, um Nothaltebuchten zu ermöglichen." ergänzt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1384/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: Die_PARTEI
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradreparaturstation am Willy-Brandt-Platz

16.06.2020 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6123 entstanden aus Vorlage: OF 1305/1 vom 20.05.2020 Betreff: Fahrradreparaturstation am Willy-Brandt-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Willy-Brandt-Platz an geeigneter Stelle eine Fahrradreparaturstation zu installieren, analog zu dem Modell, das bereits an der Konstablerwache im Einsatz ist. Begründung: Die anderen Reparaturstationen in der Innenstadt werden sehr gut angenommen und häufig frequentiert. Im Netzwerk der Servicestationen in Frankfurt klafft jedoch eine Lücke zwischen Düsseldorfer Straße und Hauptwache. Eine Station auf dem Willy-Brandt-Platz würde diese Lücke schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1758 Antrag vom 06.06.2021, OF 73/1 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 389 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321

19.05.2020 · Aktualisiert: 28.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 entstanden aus Vorlage: OF 1257/1 vom 30.04.2020 Betreff: Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321 Vorgang: OM 5357/19 OBR 1; ST 321/20 Der Ortsbeirat 1 hat den Magistrat mit Beschluss vom 29.10 2019 aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass - der Spielplatz an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; - das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird; - Schäden an den Bäumen durch eine Fachfirma beziehungsweise das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden. Hierauf antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit der Stellungnahme ST 321 vom 17.02.2020: "Der südliche Platz an der Staufenmauer, welcher momentan nur über eine Toranlage zugänglich ist, wurde in das stadtweite Programm Schöneres Frankfurt aufgenommen. Im Zuge der Umgestaltung der Fahrgasse und des Platzes vor der Staufenmauer ist eine Neugestaltung und Öffnung dieses südlichen Bereiches vorgesehen. Das Parken wird auf dieser Fläche nicht mehr möglich sein. Der Silber-Ahorn an der vorhandenen Mauer befindet sich leider in einem schlechten Allgemeinzustand und wird im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden. Als Ersatzpflanzung sind drei neue Bäume vorgesehen. Eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage ist in Vorbereitung. Die über eine kleine Treppe zugängliche Fläche bzw. der tiefer gelegene Innenhof befinden sich nicht in der Zuständigkeit des Magistrats. Die Gebäude nebst anliegender Außenfläche gehören einer privaten Immobiliengesellschaft. Durch eine erhöhte Drogenproblematik seit den 90er-Jahren sind einige Spielplätze in der Innenstadt zurückgebaut worden, was auch an dieser Stelle erfolgt ist. Gut nutzbare öffentliche Freiflächen sind in etwa 500 m Entfernung am Mainufer mit entsprechender Ausstattung vorhanden. Sollte seitens der Bewohner aus der unmittelbaren Umgebung der Wunsch nach einem Spielplatz bestehen, müsste dies direkt an den Gebäudeeigentümer, die Immobiliengesellschaft Vonovia mit Hauptsitz in Bochum, herangetragen werden. Der Hinweis auf Beschädigungen an der Staufenmauer wird dem zuständigen Fachamt weitergeleitet." Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, - das Parken in dieser Grünfläche unverzüglich und wirkungsvoll - ggf. unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Ordnungskräfte - unterbinden zu lassen; - in der angekündigten Bau- und Finanzierungsvorlage den Bau eines Kinderspielplatzes zu berücksichtigen. Begründung: Auf Vorlagen jedweder Art zur Verbesserung der Platzsituation oder eine angemessene Umgestaltung warten Anliegerschaft, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat seit Jahrzehnten vergeblich. Die Nutzung des Bereichs wechselt von schlecht ausgeführter Gastronomie über Müllhalde zu Parkplatz. Konstant bleibt, dass es sich immer um einen Unort handelt. Den Ortsbeirat darauf zu verweisen, dass das Parken im Bereich der Grünfläche und des ehemaligen Spielplatzes erst beendet sein wird, wenn die Umgestaltung abgeschlossen sein wird, ist ein Verweis in fernste Zukunft. Das Parken verstößt gegen geltende Satzungen und die StVO, diese sollten auch dem Magistrat bekannt sein. Der Verweis der Kinder und ihrer Eltern auf Spielplätze am Mainufer ist mindestens realitätsfern. Mundartliche Rückmeldungen aus der Bewohnerschaft zum Vorschlag des Magistrats, die Kinder über die Berliner Straße zum Spielen zu schicken, können hier - wegen ihrer Deutlichkeit - nicht wiederholt werden. Die Querung der Berliner Straße wird durch das Fehlen einer zumutbaren Querungsmöglichkeit entlang der Fahrgasse zusätzlich erschwert. Der Magistrat hat in den 90er-Jahren die Kameras auf der Konstablerwache aufstellen lassen. Erst damit kamen die Dealer in die Innenhöfe und vor die Wohnfenster der Mieterinnen und Mieter. Die Lösung in den 90er-Jahren war es, Spielplätze zu schließen. Es bleibt abzuwarten, ob der Magistrat - und hier insbesondere seine Ordnungspolitiker - diesen Lösungsansatz weiterhin aufrechterhalten und noch für zeitgemäß erachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5357 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 321 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1444 Antrag vom 07.11.2020, OF 1490/1 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6913 Aktenzeichen: 67 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen

19.05.2020 · Aktualisiert: 24.05.2024

Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrswende einleiten, die Menschen durch kluges und überlegtes Handeln überzeugen und nördliches Mainufer nicht gegen Berliner Straße oder unsere südlichen Nachbarn ausspielen

19.05.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung vom 19.05.2020, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 1248/1 vom 28.04.2020 Betreff: Verkehrswende einleiten, die Menschen durch kluges und überlegtes Handeln überzeugen und nördliches Mainufer nicht gegen Berliner Straße oder unsere südlichen Nachbarn ausspielen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der begonnene Verkehrsversuch "Öffnung des nördlichen Mainufers" für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit allen vorgesehenen Zählungen und Auswertungen korrekt zu Ende geführt werden wird. Dies kann nur durch eine Fortsetzung des Versuchs nach dem coronabedingten Shutdown ermöglicht werden, bis belastbare Zahlen erhoben werden können. Ebenso muss ein Verkehrskonzept erstellt werden, das auch die Berliner Straße mit einbezieht, und so Barrieren und Umweltbelastung durch den Kfz-Verkehr verringert oder gleich ganz aufhebt und die Innenstadt für alle wesentlich attraktiver macht. Inhalt des Konzepts muss sein, beiden Hauptverkehrsachsen Schöne Aussicht - Mainkai sowie Allerheiligenstraße - Stoltzestraße - Battonnstraße - Berliner Straße nachhaltig durch Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen, Tempo 30, breiten abgetrennten Radwegen und Reduzierung auf höchstens eine Fahrspur zu beruhigen, um für möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner Lärm, Trennungswirkung, Unfallgefahr und verschmutzte Luft zu reduzieren. Ergänzt werden muss der Maßnahmenkatalog durch ein Lkw-Verbot an Wochenenden sowie in der Nacht für Schöne Aussicht, Allerheiligenstraße, Battonnstraße und Berliner Straße. Allerheiligenstraße und Battonnstraße (zwischen Börneplatz und Allerheiligentor) sind mit Radwegen in beide Richtungen auszustatten. In gleicher Weise gilt es, die Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende durch längere Grünphasen an bestehenden Signalanlagen, Schaffung von neuen Querungsmöglichkeiten (Zebrastreifen) und Beseitigung von störendem Mobiliar (Gitter usw.) deutlich zu verbessern. t Begründung: In den die Römerkoalition tragenden Parteien mehren sich die Stimmen, Mainkai und Berliner Straße ganzheitlich zu betrachten. Auch die bislang herrschende Konzeptionslosigkeit bei der Durchführung des Versuchs stößt in diesem Zusammenhang vermehrt auf Kritik. Die bis heute ertragenen belastenden Auswirkungen des Versuchs in Bereichen abseits des nördlichen Mainkais dürfen nicht umsonst angefallen sein. Es darf kein Zurück zur früheren Raserstrecke am Main geben, nur um das Thema zu Wahlkampfzwecken am Köcheln zu halten. Chancen auf konstruktive Lösungen mit erheblichen Verbesserungen auch für die Anwohnerinnen und Anwohner der zurzeit enorm belasteten Berliner Straße, Battonnstraße, Stoltzestraße und Allerheiligenstraße sollten genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2020, OF 1304/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2020, OIB 421 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1193 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 1262 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage NR 1244 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 591 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6962, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen

19.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Lückenschluss für die S-Bahn

26.03.2020 · Aktualisiert: 27.05.2020

Antrag vom 26.03.2020, OF 1290/1 Betreff: Lückenschluss für die S-Bahn Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es technisch machbar ist, die vorhandene, derzeit von Regionalzügen und Fernverkehrszügen genutzte Schieneninfrastruktur zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof für eine direkte S-Bahn-Verbindung zwischen diesen beiden Haltestellen zu nutzen; 2. ob der Magistrat ein verkehrliches Bedürfnis für einen solchen Lückenschluss sieht; 3. wie sich ein solcher Lückenschluss sinnvoll in die S-Bahn-Fahrpläne einfügen ließe; 4. mit welchen Kosten für einen solchen Lückenschluss zu rechnen wäre; und 5. ob diese Kosten teilweise durch Finanzhilfen des Bundes und des Landes Hessen getragen werden könnten. Begründung: Es besteht derzeit keine direkte Verkehrsverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Südbahnhof mittels S-Bahn oder U-Bahn. Reisende zwischen diesen beiden Haltestellen haben deshalb nur die Wahl, auf den Regional- oder Fernverkehr auszuweichen, die U-Bahn mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz zu nehmen, oder die S-Bahn mit der großen Schleife durch den Citytunnel zu nehmen. Gleichzeitig besteht bereits eine direkte Schienenverbindung zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof, nämlich über die Main-Neckar-Brücke und an der Haltestelle Stresemannallee vorbei. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Schienenverbindung für einen Lückenschluss im S-Bahn-Netz genutzt werden kann. Dieser hätte zur Folge, dass der geschlossene Ring effizienter genutzt und der an der Kapazitätsgrenze arbeitende Citytunnel entlastet werden kann. Es wäre etwa in Erwägung zu ziehen, eine S-Bahn-Linie als Ringlinie in beide Fahrtrichtungen (Hauptbahnhof-Taunusanlage-Hauptwache-Konstablerwache-Lokalbahnhof-Südbahnhof-St resemannallee-Hauptbahnhof) einzurichten, so dass etwa Reisende vom Hauptbahnhof Richtung Langen und Darmstadt nicht mehr die Schleife durch den Citytunnel nutzen müssten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1619 2020 Die Vorlage OF 1290/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel

10.03.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5882 entstanden aus Vorlage: OF 1217/1 vom 18.02.2020 Betreff: Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass keine Gestattungen zum Parken von Bussen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße/ Konstablerwache (am Zugang zur U-Bahn vor dem Fußgängerübergang Höhe Albusstraße) mehr ausgestellt werden. Begründung: Dort werden (teilweise tagelang) Busse mit behördlicher Genehmigung abgestellt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden davon massiv gefährdet. Der rechte Teil der Signalanlage wird durch die parkenden Fahrzeuge komplett verdeckt. Ein in der Straßenverkehrsordnung vorgesehener Abstand zu Überwegen wird nicht eingehalten. Der Überweg wird stark genutzt. Auto Fahrenden wird durch die in gefährdender Weise abgestellten Fahrzeuge jede Möglichkeit zur Sicht auf den Seitenbereich des Überweges genommen. Offenbar hat die Verwaltung den Bereich vor Ausstellung der Genehmigungen nicht ausreichend in Augenschein genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1026 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke Konstablerwache wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen

10.03.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5881 entstanden aus Vorlage: OF 1216/1 vom 16.02.2020 Betreff: Bänke Konstablerwache wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Bänke auf dem Podest der Konstablerwache wieder in einen benutzerfreundlichen Zustand zu versetzen. Begründung: Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass sich alle Bänke, die sich auf dem Podest der Konstablerwache befinden, in einem grottenschlechten Zustand befinden und dringend der nachhaltigen Reparatur bedürfen. Da sich die Konstablerwache in der Stadtmitte befindet, wo sich täglich bis zu 10.000 Besucher aufhalten, ist dieser Zustand nicht weiter hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2020, ST 1098 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1960 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept Nachtmarkt Roßmarkt/Goetheplatz

10.03.2020 · Aktualisiert: 20.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5884 entstanden aus Vorlage: OF 1220/1 vom 24.02.2020 Betreff: Konzept Nachtmarkt Roßmarkt/Goetheplatz Vorgang: V 1435/19 OBR 1; ST 2386/19 Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH ein Konzept für einen Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zu präsentieren. Der Nachtmarkt soll folgende Eigenschaften erfüllen: Standort: Roßmarkt/Goetheplatz Öffnungszeiten: Mai bis September, Montag bis Samstag, 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr Garküche: Große Auswahl an fertig/fast fertig zubereiteten traditionellen Gerichten aus der ganzen Welt, insbesondere auch aus nichteuropäischen Ländern (ein Fünftel der Fläche) Frische Einkaufsprodukte: Regionale Erzeugnisse, Fisch, Fleisch, Obst und Gemüse, Gewürze etc. (ein Fünftel der Fläche) Andere Einkaufsprodukte: Textilien, Souvenirs, Bücher (ein Fünftel der Fläche) Dienstleistungen: Massage, Maniküre, Beratung (ein Fünftel der Fläche) Sitzgelegenheiten (ein Fünftel der Fläche) Begründung: In seiner Stellungnahme ST 2386 vom 20.12.2019 hat der Magistrat für die vorgeschlagenen Standorte Kleinmarkthalle, nördliches Mainufer und Konstablerwache Bedenken geäußert. Bei dem Standort Roßmarkt/Goetheplatz scheinen keine durchgreifenden Bedenken gegen einen Nachtmarkt vorzuliegen. Im Gegenteil, es befinden sich dort sogar zwei unterirdische Stromverteiler. In den vergangenen zwei Jahren gab es auch keine lärmbedingten Anwohnerbeschwerden, sodass an diesem Standort die Akzeptanz groß werden dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1435 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2386 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2020, ST 1311 Aktenzeichen: 90 1

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