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Meine Nachbarschaft: Porzellanhofstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage

14.03.2024 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5305 entstanden aus Vorlage: OF 654/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Markierung der Fahrradwege an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts so zu ändern, dass Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer/innen verhindert werden. Ergänzend zum Verkehrsschild "Gemeinsamer Geh-und Radweg" an beiden Enden des Fahrrad-/Gehwegs sollen Fahrradsymbole auf den geteilten Weg aufgebracht werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es möglich ist, auf dem rot markierten Fahrradweg eine Linksabbiegerspur einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts ist so gestaltet, dass er der Kreuzungssituation nicht gerecht wird. Viele Fahrradfahrer/innen biegen links und rechts in den Anlagenring ab. Daher fahren viele an der Ampel in der Seilerstraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, um dort geradeaus bis zur Friedberger Anlage zu fahren, um dann dort rechts in den Anlagenring Richtung Zoo abzubiegen. Allerdings kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgänger/innen, denen nicht bewusst ist, dass neben dem roten Fahrradweg auf der Fahrbahn auch der Gehweg als "Rechtsabbieger-Fahrradweg" dient. Der Weg ist anhand von Schildern als gemeinsamer Weg ausgewiesen, was allerdings nicht wahrgenommen wird. Außerdem eignet sich der rote Fahrradstreifen am Friedberger Tor dazu, links in den Anlagenring einzubiegen, da man sich aufgrund der Bepflanzung bis zur Ampel nicht an der Ampel anstellen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichten einer Busverbindung von Nieder-Erlenbach nach Preungesheim

12.03.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5243 entstanden aus Vorlage: OF 155/13 vom 26.02.2024 Betreff: Einrichten einer Busverbindung von Nieder-Erlenbach nach Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, bei der städtischen Verkehrsgesellschaft traffiQ darauf hinzuwirken, dass eine direkte Busverbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim zur U-Bahn-Station "Preungesheim" eingerichtet wird. Damit würde der ÖPNV in Nieder- Erlenbach sehr an Attraktivität gewinnen, da man mit dieser neuen Buslinie eine direkte Anbindung Richtung Nordend/Innenstadt/Konstablerwache hätte. Die bisherige Buslinie 25 soll beibehalten werden. Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger haben in Zeiten der S 6-Sperrung sehr positiv über die erweiterte Buslinie 25 bis zur U-Bahn-Station "Preungesheim" gesprochen. Vielen fehlt jetzt der direkte Anschluss an die Linie der U5, was für viele wieder weitere Fahrtwege bedeutet. Damit der Individualverkehr auch in den Randstadtteilen zurückgeht, braucht es ein attraktives ÖPNV-Angebot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1114 Aktenzeichen: 92-11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auf den Personalmangel im ÖPNV reagieren

15.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2024, OF 1192/1 Betreff: Auf den Personalmangel im ÖPNV reagieren Seit dem 27. Januar 2024 dünnt die Nahverkehrsgesellschaft traffiQ ihr Fahrangebot im Stadtbereich Frankfurt aufgrund akuten Personalmangels und hohen Krankenstands aus. Die U 5 fährt verkürzt nur noch bis zur Konstablerwache, die Tram 14 nur noch bis zum Gustavsburgplatz, mehrere Buslinien und Trams verkehren seltener und sind überfüllt und die Haltestelle Dom/Römer wird nur noch von einer U-Bahn-Linie angebunden. Der Mobilitätsdezernent spricht von einer "Stabilisierung" des Angebots. Tatsächlich aber sollen die Bürgerinnen und Bürger trotz gestiegener Preise eine deutlich schlechtere Leistung erhalten. Die Verkehrswende kann aber nur gelingen, wenn der ÖPNV bei steigenden Nutzerzahlen ausgebaut wird. Der Ortsbeirat lehnt sowohl die Streckenkürzung der U 5 und Tram 14 als auch die Ausdünnung im Takt der U- und Straßenbahnen sowie im Busfahrplan entschieden ab. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat über folgende Fragen Auskunft zu erteilen: 1. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der Fahrplanausdünnung hinsichtlich seines Ziels, den motorisierten Individualverkehr in Frankfurt zu reduzieren? 2. Kann der Magistrat sicherstellen, dass es in Zukunft nicht zu weiteren Streichungen im Fahrplan kommt? 3. Wie stellt der Magistrat sicher, dass er nach den Sommerferien den alten Fahrplan wie versprochen wieder wird bedienen können? 4. Welche Personalkapazitäten und -ressourcen nutzt der Magistrat während der Fußball-EM, wenn dort der ausgedünnte Fahrplan nicht gilt, insbesondere um die Fanmeilen im Zentrum der Stadt anzusteuern? 5. Welche Strategien verfolgt der Magistrat, um trotz Fachkräftemangels ausreichend Fahrpersonal für die Verkehrsbetriebe zu gewinnen? 6. Welche Strategien verfolgt der Magistrat angesichts des demografischen Wandels mittelfristig, um eine steigende Nachfrage aufgrund einer immer älter werdenden und zunehmend mobilitätseingeschränkten Bevölkerung bedienen zu können, wenn zugleich die Zahl der Erwerbsfähigen abnimmt? 7. Welche Auswirkungen hat der Fahrpersonalmangel auf den geplanten Ausbau des ÖPNV? 8. Wie sichert der Magistrat die Umsetzung von Projekten wie die Erweiterung der U 5 zum Frankfurter Berg und ins Europaviertel zu, wenn er aktuell nicht in der Lage ist die U 5 bis zu ihrer Endhaltestelle in Betrieb zu halten? 9. Wie bewertet der Magistrat die Forderung die U 5 in ihrer Funktion als "Bildungslinie" bis zum wichtigen Umsteigepunkt Willy-Brand-Platz insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden fortzuführen, um zahlreichen Schülerinnen und Schülern einen kürzeren Schulweg zu ermöglichen? 10. Wie bewertet der Magistrat den Wegfall der U5 an der Haltestelle Dom/Römer als Ankunftspunkt im historischen Zentrum der Stadt für Touristinnen und Touristen? 11. Was tut der Magistrat, um gegen den hohen Krankenstand beim bestehenden ÖPNV-Personal anzukämpfen? 12. Was tut der Magistrat, um geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern eine Anerkennung ihrer ukrainischen Busführerscheine zu ermöglichen, damit sie in Frankfurt Busse steuern dürfen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 894 2024 Die Vorlage OF 1192/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Ziffer "13. Wie sehen die Pläne aus das autonome Fahren voranzutreiben?" sowie das die Ziffer 12 des Antrags folgenden Wortlaut enthält: "12. Was tut der Magistrat, um Geflüchteten die Anerkennung ihrer Busführerscheine zu ermöglichen, damit sie in Frankfurt Busse steuern können?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil

06.02.2024 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5088 entstanden aus Vorlage: OF 1136/1 vom 17.01.2024 Betreff: Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil Der Magistrat wird gebeten, zur Belebung der Innenstadt einen weiteren Schulstandort auf der Zeil möglichst zwischen Hauptwache und Konstablerwache einrichten zu lassen. Dazu sollen geeignete leer stehende Liegenschaften wie z. B ein ehemaliges Kaufhaus auf deren Eignung überprüft werden. Begründung: Immer mehr kleinere und größere Einzelhandelsflächen in der Innenstadt stehen leer. Morgens und abends ist die Zeil an Werktagen oft wie ausgestorben. Die sich wandelnde Innenstadt soll folglich weiter belebt werden und einen vielfältigen Nutzungsmix erhalten. Zugleich sollen Orte für Gastronomie, Kultur und Bildung entstehen. Eine weitere Schule würde diesen Nutzungsmix gut ergänzen. Die Innenstadt ist zudem exzellent mit dem ÖPNV aus ganz Frankfurt erreichbar. Die Umnutzung und der Umbau eines Bestandsgebäudes spart zudem CO2 und Geld. Die bereits bestehende schulische Einrichtung im Gerichtsgebäude an der Ost-Zeil, die Ludwig-Börne-Schule sowie die Julius-Leber-Schule beleben ihr jeweiliges Umfeld auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten. Auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache fehlt ein solcher Standort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4044 bezüglich Gehwegparken in der Petersstraße

06.02.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 entstanden aus Vorlage: OF 1134/1 vom 17.01.2024 Betreff: Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4044 bezüglich Gehwegparken in der Petersstraße Vorgang: OM 4044/23 OBR 1; ST 2058/23 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat bereits vor sieben Monaten eingereichte Anregung OM 4044 endlich umzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts über die gesamte Länge aufzuheben und den Gehweg durch Poller sichern zu lassen." Begründung: Die Petersstraße fungiert als Schulweg, auf dem insbesondere Kinder, aber auch alle anderen Fußgängerinnen und Fußgänger sich frei und sicher bewegen sollen. Die Sicht auf zu Fuß Gehende wird durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt, die bis zur Ampel an der Bleichstraße abgestellt werden. Insbesondere Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen parken dort, obwohl nahe gelegene Parkhäuser nicht voll ausgelastet sind. Die siebenmonatige Bearbeitungszeit für die Installation von Pollern ist inakzeptabel, selbst nach der am 06.10.2023 mitgeteilten bedauerlichen Unfähigkeit, eine endgültige Stellungnahme abzugeben (ST 2058). Es ist dringend geboten, diese Maßnahme rasch durchzuführen, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905 Antrag vom 13.08.2024, OF 1335/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Anregung vom 29.04.2025, OA 555

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte

06.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5090 entstanden aus Vorlage: OF 1138/1 vom 17.01.2024 Betreff: Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte Der Magistrat wird gebeten, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen. Begründung: Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeilumfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1151

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen

26.01.2024 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5059 entstanden aus Vorlage: OF 992/5 vom 09.01.2024 Betreff: Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. falls noch nicht geschehen, mit den zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt Ffm.) in Kontakt zu treten und zu klären, mit welchem Verkehrsaufkommen durch den Umzug an den Interimsstandort in die Hahnstraße 25 zu rechnen ist; 2. zu berichten, ob bestehende Buslinien durch eine Veränderung der Streckenführung die Station "Hahnstraße" anfahren können, um den Standort besser zu bedienen; 3. die Bushaltestelle "Hahnstraße" vorübergehend umzubenennen in "Hahnstraße (Justizzentrum)", sobald und solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird; 4. vor dem S-Bahnhof "Niederrad" eine Beschilderung anzubringen, die den Weg zum Interimsstandort des Justizzentrums weist. Begründung: In diesem Jahr ziehen Teile des Justizzentrums von der Konstablerwache (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt Ffm.) aufgrund des Umbaus in die Interimsräumlichkeiten nach Niederrad, Hahnstraße 25, um (https://hessen.de/presse/baustelle-des-justizzentrums-an-der-konstablerwache-in -frankfurt-am-main-besucht). Durch den Umzug ändert sich für viele Jahre nicht nur der Arbeitsweg für 1.850 Bedienstete (zu den Zahlen vgl. https://www.frankfurter-anwaltsverein.de/wp-content/uploads/2022/02/stabsstelle- bau-eckpunkte-umbau-umzug.pdf), sondern auch der Weg für die Besucher des Justizzentrums. Am Standort Hahnstraße 25 ist deshalb mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Für Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden könnte sich durch zunehmenden Pkw-Verkehr der Parkdruck erhöhen. Rund um den Interimsstandort bestehen zwar bereits Verkehrsanschlüsse, so ist die S-Bahn-Station "Niederrad" etwa acht Gehminuten entfernt, gleichwohl ist die Anbindung nicht mit der Qualität der "Konstablerwache" vergleichbar und nicht auf den Standort an der Hahnstraße 25 ausgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtbahnlinie U 5 als UBahnLinie

23.01.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5003 entstanden aus Vorlage: OF 747/10 vom 08.01.2024 Betreff: Stadtbahnlinie U 5 als U-Bahn-Linie Vorgang: OM 3071/22 OBR 10; ST 2215/23 Der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2215, ist zu entnehmen: ". . Wenn nicht alle Personalausfälle durch Bereitschaften kompensiert werden können, lassen sich einzelne Fahrtausfälle nicht vermeiden. In diesem Fall wird so disponiert, dass nicht mehrere Fahrzeuge hintereinander ausfallen und außerdem jeweils die erste und die letzte Fahrt einer Linie sichergestellt werden. ... Ziel ist es, die Anzahl der Fahrtausfälle künftig im Sinne der Fahrgäste zu senken und die Beeinträchtigungen im ÖPNV so gering wie möglich zu halten." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. warum er voraussichtlich ab dem 17.01.2024 die U 5 als U-Bahn-Linie infragestellt, indem nur noch Fahrten bis zur "Konstablerwache" statt bisher zum "Hauptbahnhof" vorgesehen sind und zudem wie viele Fahrten dennoch täglich geplant ausfallen werden; 2. warum er nicht ggf. alternativ zu 1. die Endhaltestelle der U 4 berücksichtigt, um fahrgastfreundlich vermeidbares Umsteigen zu vermeiden; 3. an was zu 1. erkennbar ist, dass "Beeinträchtigungen im ÖPNV so gering wie möglich" gehalten werden und dass nicht die Fahrgäste benachteiligt werden; 4. ab wann und wenn ja, ggf. welche Verbesserungen zu 1. vorgesehen sind. Begründung: Die U 5 war bisher eine der wichtigsten U-Bahn-Linien Frankfurts. Das soll bitte auch künftig für die im Ortsbezirk 10 lebenden und arbeitenden Menschen so sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3071 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2215 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10

23.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5007 entstanden aus Vorlage: OF 751/10 vom 18.12.2023 Betreff: Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, den RMV zu veranlassen, einige Kürzungen im Bereich des Ortsbezirks 10 ab Februar 2024 zurückzunehmen. Darunter zum Beispiel die Linie 39, welche für Berkersheim die einzige und für Eckenheim die am meisten genutzte Buslinie ist. Für dieses und alle weiteren Vorhaben dieser Art ist zu prüfen, ob wirklich eine gleichmäßige Belastung über die Stadt hinweg vorliegt, damit nicht - wie jetzt - der Ortsbezirk 10 unverhältnismäßig stark eingeschränkt wird. Begründung: Durch den Ausbau der Linie S 6 und die Kürzung der U 5 nur bis zur Konstablerwache sind die Stadtteile im Norden übermäßig betroffen. Dies wird dazu führen, dass Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen werden. Ab Ende Januar 2024 gelten in Frankfurt neue Fahrpläne. Eckenheim ist als Stadtteil überdurchschnittlich negativ betroffen. In Eckenheim sollen beide Buslinien (M34 und 39) noch seltener fahren. Des Weiteren soll die U 5 zum einen seltener und zum anderen nur noch bis zur Konstablerwache fahren. Das bedeutet, dass sich die Fahrtzeit zum Hauptbahnhof pro Fahrt um ca. zehn Minuten verlängert, in Randzeiten vermutlich noch mehr. Und die U 5 braucht schon jetzt von der Sigmund-Freud-Straße bis zum Hauptbahnhof 20 Minuten, was absurd lang ist. Anders formuliert sind 100 Prozent der ÖPNV-Anbindungen in Eckenheim (hat nur die beiden Busse und die U 5) negativ betroffen. Die VGF argumentiert, dass es flächendeckend Verschlechterungen gibt, also die Bürger aller Stadtteile gleichermaßen betroffen sind. Allerdings sind von den neun U-Bahn-Linien in Frankfurt laut Ankündigung nur drei (U 5, U 6 und U 7) betroffen und nicht (!) alle. Von den über 50 Buslinien in Frankfurt sind nur sechs betroffen und nicht (!) alle. Zu diesen sechs Buslinien gehören die zwei Busse, die durch Eckenheim fahren (Quelle: https://www.rmv.de/c/de/start/frankfurt/rmv-frankfurt-aktuell/stab ilisierung-des-nahverkehrsangebots). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 554 Aktenzeichen: 92-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus)

17.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1130/1 Betreff: Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus) Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Im Rahmen der Investorenpräsentation zum Bauvorhaben informierte der Investor den Ortsbeirat über die Absicht, innerhalb des Gebäudes insgesamt 23 PKW-Stellplätze mit An- und Abfahrt über zwei Aufzüge am Holzgraben schaffen zu wollen. Vor diesem Hintergrund stellt der Ortsbeirat folgende Anfragen an den Magistrat: 1. In Anbetracht der exzellenten Anbindung des Standorts durch S- und U-Bahnen an die Hauptwache sowie der Verfügbarkeit der Parkhäuser "Hauptwache" und "MyZeil": Sieht der Magistrat die Notwendigkeit für die Schaffung zusätzlicher PKW-Stellplätze? 2. Entspricht die Errichtung von 23 weiteren Stellplätzen in diesem hochver-dichteten Bereich den Klimaschutzzielen des Magistrats? Falls nicht, wie plant der Magistrat darauf zu reagieren? 3. Ist der Holzgraben nach Einschätzung des Magistrats als geeignete Zufahrtsstraße für diese Stellplätze anzusehen? 4. Angesichts der Fahrzeugbewegungen innerhalb des Gebäudes mittels Aufzügen: Welche Konsequenzen erwartet der Magistrat, wenn beispielsweise während der Büroöffnungszeiten fünf bis sieben Fahrzeuge gleichzeitig auf die Zufahrt warten und der Holzgraben aufgrund von Verzögerungen bei der Fahrzeugabfertigung durch die Aufzüge längere Zeit blockiert wird? 5. Wie viele öffentliche Parkplätze würden durch das Bauvorhaben im Straßenbereich der An- und Abfahrt entfallen? 6. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um den Investor von der Bereitstellung vermietbarer Laden- oder Lagerflächen anstelle von PKW-Stellplätzen zu überzeugen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 850 2024 Die Vorlage OF 1130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz

16.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4965 entstanden aus Vorlage: OF 1096/1 vom 17.12.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz Der Magistrat wird gebeten , auf dem Schwedenkronenplatz vor den Zugängen zu den beiden Passagen sowie dem Parkhaus an geeigneter Stelle insgesamt zwölf Radbügel aufstellen zu lassen. Da die Eigentumsverhältnisse teilweise unklar sind und die besonderen baulichen Begebenheiten des Platzes, der Kunstwerke, der Sondernutzungen und der Feuerwehr zu berücksichtigen sind, sollen die genauen Standorte von den Fachämtern festgelegt werden. Begründung: Zahlreiche Fahrräder werden derzeit an Sitzbänken und Kunstwerken befestigt. Dieses unsachgemäße Anschließen der Räder zeigt, dass genügend Parkdruck vorhanden ist, der das Aufstellen von Radbügeln rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie begegnet die Stadt dem Fahrpersonalmangel im ÖPNV?

11.01.2024 · Aktualisiert: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2024, OF 631/3 Betreff: Wie begegnet die Stadt dem Fahrpersonalmangel im ÖPNV? Der Mobilitätsdezernent hat im Dezember kommuniziert, dass die Nahverkehrsgesellschaft Traffiq ihr Fahrangebot im Stadtbereich Frankfurt aufgrund akuten Personalmangels und hohen Krankenstands zum 27. Januar ausdünnen wird. Gegen eine Verkürzung der U5, die nur noch bis zur Konstablerwache und nicht mehr bis zum Hauptbahnhof verkehren soll, hat sich der Ortsbeirat in einer vergangenen Sitzung bereits ausgesprochen. Daneben soll aber auch der Takt von U- und Straßenbahnen sowie im Busverkehr ausgedünnt werden. Der Verkehrsdezernent spricht von einer "Stabilisierung" des Angebots. Tatsächlich aber sollen die Bürgerinnen und Bürger trotz gestiegener Preise eine deutlich schlechtere Leistung erhalten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat lehnt sowohl die Streckenkürzung der U5 als auch die Ausdünnung im Takt von U- und Straßenbahnen sowie im Busfahrplan entschieden ab! Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat über folgende Fragen Auskunft zu erteilen: - Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der Fahrplanausdünnung hinsichtlich seines Ziels, den motorisierten Individualverkehr in Frankfurt zu reduzieren? - Kann der Magistrat sicherstellen, dass es nicht zu weiteren Streichungen im Fahrplan kommt? - Wie stellt der Magistrat sicher, dass er ab den Sommerferien den alten Fahrplan wie versprochen wieder wird bedienen können? - Wie stellt der Magistrat sicher, dass es im nächsten Jahr nicht noch einmal zu Streichungen im Fahrplan kommt? - Welche Strategien verfolgt der Magistrat, um trotz Fachkräftemangels ausreichend Fahrpersonal für die Verkehrsbetriebe zu gewinnen? - Welche Strategien verfolgt der Magistrat angesichts des demografischen Wandels mittelfristig, um eine steigende Nachfrage aufgrund einer immer älter werdenden und zunehmend mobilitätseingeschränkten Bevölkerung bedienen zu können, wenn zugleich die Zahl der Erwerbsfähigen abnimmt? - Gibt es beispielsweise Pläne, (Teil-)Strecken ähnlich wie in Nürnberg zu automatisieren? - Wie beurteilt der Magistrat generell die Einsatzmöglichkeit eines autonom fahrenden öffentlichen Nachverkehrs? Und wo und wie schnell ließe sich dieser implementieren? - Welche Auswirkungen hat der Fahrpersonalmangel auf den geplanten Ausbau des ÖPNV? Sind Projekte wie die Erweiterung der U5 zum Frankfurter Berg und ins Europaviertel, die geplante Ringstraßenbahn oder die angedachte Linie 19 vom Gravensteiner Platz nach Offenbach in diesem Licht überhaupt noch umsetzbar? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 841 2024 Die Vorlage OF 631/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzte Frage des Antrags folgende Fassung erhält: "Wie sichert der Magistrat die Umsetzung von Projekten wie die Erweiterung der U 5 zum Frankfurter Berg und ins Europaviertel, die geplante Ringstraßenbahn oder die angedachte Linie 19 vom Gravensteiner-Platz nach Offenbach zu?" Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung der Straßen „Am Städelshof“ und Lola-Montez-Gasse“ im Allerheiligenviertel

31.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2023, OF 1094/1 Betreff: Benennung der Straßen "Am Städelshof" und Lola-Montez-Gasse" im Allerheiligenviertel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, folgende Straßenbenennungen im Allerheiligenviertel vorzunehmen: 1. Die neu geplante Straße zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße auf den Grundstücken des Bauprojektes "MainYard" erhält den Namen "Am Städelshof". 2. Die bestehende Gasse zwischen Breite Gasse und Lange Straße, die bisher den Namen "Am Städelshof" trug, erhält den Namen "Lola-Montez-Gasse". Begründung: Im Rahmen des Bauprojektes "MainYard" wird eine neue Fußwegeverbindung geschaffen zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße, die den bisherigen Arbeitstitel "Grüne Gasse" trägt. Die bisher namenlose Gasse soll laut Bauträger öffentlich zugänglich werden, Geschäfte und Gastronomie beinhalten, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und zur Ausstellung von Kunst im öffentlichen Raum genutzt werden. Sie stellt eine Abkürzung für Fußgehende zwischen dem Allerheiligentor und der Konstablerwache dar und wird voraussichtlich rege genutzt werden. Die bestehende Gasse "Am Städelshof" liegt versteckt zwischen bestehenden Gebäuden und durchquert eine Hauseinfahrt und einen Hinterhof. Die neu geschaffene Fußwegeverbindung soll den repräsentativen Namen "Am Städelshof" erhalten, der sowohl an den historischen einst dort befindlichen Städelshof erinnert als auch einen Bezug zum Museum "Städel" herstellt. Die bestehende, kleinere Gasse soll den Namen "Lola-Montez-Gasse" erhalten, der sowohl an den dort bis vor Kurzem ansässigen Kunstverein Lola Montez als auch an die Künstlerin und Tänzerin Elizabeth Rosanna Gilbert erinnern, die unter dem Namen Lola Montez zu Weltruhm gelangte. Mit der Benennung und Umbenennung wird die Erinnerung an den historischen Städelshof als auch an den Kunstverein Lola Montez im Allerheiligenviertel bewahrt und zugleich ein würdiger Rahmen geschaffen, um Kunst im öffentlichen Raum ausstellen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 1094/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 45 2024 Die Vorlage OF 1094/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Quartiersplatz Albusstraße: Wie ist der aktuelle Planungsstand?

17.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1099/1 Betreff: Quartiersplatz Albusstraße: Wie ist der aktuelle Planungsstand? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum beabsichtigten Quartiersplatz Ecke Albusstraße / Breite Gasse? 2. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 3. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 4. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? 5. Ist der Magistrat der Meinung, dass die Fertigstellung des Quartiersplatzes mit der Fertigstellung des Neubauareals "Main Yard" mit seiner grünen Gasse, die direkt auf den Quartiersplatz zuläuft, zeitlich zusammenfallen sollte? 6. Ist der Magistrat auf den Bauvorhabenträger des "Main Yard" zugegangen, um Termine, Planung und Bedarfe aufeinander abzustimmen, und wenn nein, warum nicht? Begründung: Seit vielen Jahren warten die Menschen im Allerheiligenviertel darauf, den neuen grünen Quartiersplatz nutzen zu können. In wenigen Jahren wird zudem die neugeschaffene grüne Gasse direkt darauf zulaufen und den Quartiersplatz zum Bindeglied in Richtung Konstablerwache und Innenstadt machen. Leider fristet der Platz gegenwärtig ein hässliches Dasein und wird lediglich noch teilweise zum Parken genutzt. Wie zu erfahren war, gibt es derzeit keine konkreten Planungen seitens des Magistrats. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 829 2024 Die Vorlage OF 1099/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennung im Allerheiligenviertel: „Am Städelshof“ und „Lola-Montez-Gasse“

13.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2023, OF 1093/1 Betreff: Straßenbenennung im Allerheiligenviertel: "Am Städelshof" und "Lola-Montez-Gasse" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Straßenbenennung im Allerheiligenviertel wie folgt vorzunehmen: 1. Die neu erstellte, private Straße im Gelände "MainYard" bekommt den Namen "Am Städelshof". 2. Die kurze Sackgasse, die von der "Breite Gasse" östlich abging und "Am Städelshof" hieß wird in "Lola-Montez-Gasse" umbenannt. Begründung: Das Projekt MainYard befindet sich bereits im Bau und ist schon weit fortgeschritten. Das Projekt wird geprägt von einer Gasse, die das Allerheiligenviertel von der Kreuzung Lange Straße/Allerheiligenstraße bis zur Breiten Gasse durchwegen wird. Die Straße wird das Viertel prägen und soll deshalb einen repräsentativen Namen bekommen. Das Museum Städel ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und renommiert. Es geht auf den Städelshof zurück, der sich im Allerheiligenviertel befand. Deshalb wird der Name für die neue Straße als passend angesehen. In Erinnerung an den Kunstverein Montez, der viele Jahre im Viertel ansässig war, soll der Name Montez in Form des Namens "Lola-Montez-Gasse" genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1093/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kappung der U 5 an der Haltestelle „Konstablerwache“

07.12.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4930 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.12.2023 Betreff: Kappung der U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache" Der Magistrat wird gebeten, die komplette Kappung der Linie U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache" nicht umzusetzen. Begründung: Die U 5 ist eine wichtige Linie aus dem Frankfurter Norden in die Innenstadt und sollte als solche auch durchgängig erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1679 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4764 entstanden aus Vorlage: OF 874/6 vom 08.11.2023 Betreff: Grünphase der Fußgängerampel Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel Nr. 21/21a (Pfaffenwiese/Einmündung der Lenzenbergstraße) so zu verlängern, dass auch weniger mobile Menschen und Kinder genügend Zeit zum gefahrlosen Überqueren der Pfaffenwiese bekommen. Begründung: Der durch eine Ampel gesicherte Fußgängerüberweg über die Pfaffenwiese ist Teil des Zeilsheimer Schulwegeplans. Die Grünphase zur Querung der Pfaffenwiese beträgt momentan circa drei Sekunden. Das bedeutet, dass der Fußgänger bereits wieder Rot sieht, wenn er nur die Mitte der circa acht Meter breiten Fahrbahn erreicht hat. Diese Tatsache führt bei den Passanten zu einem Gefühl der Unsicherheit, manche kehren um, besonders Ältere geraten in Panik, Jüngere sind verunsichert. Eine Ausweitung der Grünphase sollte diesen Mangel beseitigen helfen, ohne den Verkehrsfluss auf der Pfaffenwiese oder im Kreuzungsbereich Annabergstraße/Lenzenbergstraße wesentlich zu beeinflussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 545 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 1048/1 vom 02.11.2023 Betreff: Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache Der Magistrat wird gebeten, sich zunächst ein genaues Bild von den Staus durch Autofahrende zum Parkhaus Konstablerwache in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt, Fahrgasse und Töngesgasse zu machen und dem Ortsbeirat zu berichten, wie sich die Situation aus Sicht des Magistrats darstellt. Da die Belastungen für die Anwohnerschaft durch Lärm und Abgase an Samstagen am größten sind, wird der Magistrat gebeten, insbesondere der samstäglichen Lage ein besonderes Augenmerk zu schenken. Auf diesen Erkenntnissen fußend wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die für die Anwohnerschaft sehr belastenden Rückstaus vermieden werden können, gegebenenfalls durch Umleitung zu anderen Parkhäusern (Gericht) oder im Zuge der Einrichtung des Superblocks östliche Altstadt. Begründung: Die Fahrgasse, der Weckmarkt und Zum Pfarrturm gehören mit ihrem besonderen Mix aus Galerien, Einzelhandel und Gastronomie, der prägenden Nachkriegsarchitektur und dem geschwungenen Straßenzug im unteren Abschnitt der Fahrgasse zu den wohl schönsten und eigentlich lebenswertesten Straßenräumen in Frankfurt. Leider wird dies aufgrund der vielen durch diese Straßen geschleusten Fahrzeuge nicht mehr erlebbar. Obwohl das Parkhaus Konstablerwache als "Besetzt" angezeigt wird, stauen sich die Fahrzeuge bis an den Main hinunter. In diesen Fällen haben Rettungsfahrzeuge keine Chance, da sich insbesondere im Abschnitt Weckmarkt die Fahrzeuge ständig gegenseitig behindern und festfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Safer Spaces“ für Frauen in der Innenstadt und Altstadt

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 entstanden aus Vorlage: OF 1049/1 vom 02.11.2023 Betreff: "Safer Spaces" für Frauen in der Innenstadt und Altstadt Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Innenstadt und Altstadt unter Hinzuziehung der Polizei, der Stabsstelle Antidiskriminierung, des Präventionsrates und des Frauenreferates sogenannte "Safer Spaces" für Frauen einzuführen. Die bereits bestehenden und erfolgreich eingeführten "Safer Spaces" für queere Menschen sollen zudem ausgeweitet werden. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden: 1. Der Magistrat geht auf die Gastronomiebetriebe und den Einzelhandel in der Innenstadt und Altstadt zu, um möglichst viele Betriebe zur Teilnahme zu bewegen. 2. Mitarbeitende der teilnehmenden Betriebe sollen für die Problematik sensibilisiert und adäquat geschult werden, um auf den Umgang mit Hilfesuchenden vorbereitet zu sein. 3. Die teilnehmenden Betriebe erhalten "Safer Spaces"-Aufkleber, um ihre Teilnahme zu dokumentieren und für Hilfesuchende sichtbar zu machen 4. Die teilnehmenden Betriebe werden in ein Verzeichnis aufgenommen und auf der Homepage der Stadt Frankfurt veröffentlicht. 5. Die "Safer Spaces" sollen auch digital z. B. über eine App und per Flyer in den teilnehmenden Betrieben bekannt gemacht werden. 6. Eine stadtweite Kampagne soll über die andauernden sexuellen und tätlichen Übergriffe auf Frauen und queere Menschen informieren und die Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren. Begründung: Rund um Zeil und Konstablerwache sowie im Bermudadreieck ist vor allem nachts alkoholisiertes "Partyvolk" unterwegs. Nach Erkenntnissen der Polizei finden zahlreiche Übergriffe auf Frauen und queere Menschen statt. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen, die nachts unterwegs sind, hat sich verschlechtert. Viele Menschen meiden sogar nachts die Altstadt und Innenstadt. Es ist zu erwarten, dass die Situation sich während der Fußball-Europameisterschaft 2024 noch zuspitzen wird. Dem sollten wir etwas entgegensetzen. Zusätzlich zur Erhöhung der Polizeipräsenz sollen die "Safer Spaces" im Notfall Sicherheit und Schutz bieten. Foto: Aufkleber Safer Spaces Kampagne, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken

28.11.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4811 entstanden aus Vorlage: OF 1054/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken Der Magistrat wird gebeten , den Bordstein der Berliner Straße im Bereich der Sandgasse absenken zu lassen und es dadurch dem Radverkehr zu erleichtern, die Sandgasse zu queren. Begründung: Die Sandgasse ist mit ihren Rampen eine ideale Verbindung für den Radverkehr in Richtung Hauptwache/Zeil. Lediglich der hohe Bordstein im Bereich der Berliner Straße stört und soll daher abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 309

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Innovative Sitzbänke für die Innenstadt

28.11.2023 · Aktualisiert: 03.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 28.11.2023 Betreff: Innovative Sitzbänke für die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, an den unten aufgeführten Orten 15 Sitzbänke mit Solarbetrieb und Lademöglichkeiten für Handys aufstellen zu lassen. Dies soll als Pilotprojekt angelegt sein, um zu testen, ob diese Sitzbänke angenommen und genutzt werden und ob diese Bänke längere Zeit ohne Beschädigung im öffentlichen Raum Bestand haben. Nach einem Jahr sollte das Projekt evaluiert werden. Mögliche Standorte: 1. Hauptwache auf dem Plateau, nördlich und östlich entlang des Geländers; 2. vor dem Eingang zu McDonalds an der Hauptwache; 3. am Rathenauplatz neben dem Aufzug; 4. Fressgass': auf Höhe des Juweliers Gelber; 5. Liebfrauenberg: neben den bestehenden Sitzbänken, entlang der Straße; 6. Liebfrauenstraße, auf Höhe des Geschäfts "punctum", zwischen den Bäumen; 7. Sandgasse, im nördlichen Bereich; 8. Willy-Brandt-Platz vor dem Eurozeichen in der Grünanlage; 9. wenn möglich am Mainufer (falls die Bänke anlässlich von Festen nicht abgebaut werden müssen), also an Orten, an denen die Bänke dauerhaft installiert werden können. Quelle: https://www.norddisplay.de/marketingequipment/monitor- und-ipad-staender/smartbench-outdoor-solar-fotovoltaik-sitzbank-ibench-mit-ladef unktion.html Begründung: Die Innenstadt, insbesondere Zeil, Hauptwache und Umgebung werden von vielen Menschen täglich genutzt und besucht. Die Sitzbänke bieten nicht nur Gelegenheit zum Ausruhen, sondern dort kann auch das Handy aufgeladen werden. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht. Durch den Solarbetrieb ist ein Anschluss an das Stromnetz nicht nötig. Somit können diese Bänke sehr flexibel aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 614

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vereine bzw. Vereinsringe im Frankfurter Westen bei der Durchführung von Stadtteilfesten finanziell unterstützen

28.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 898/6 Betreff: Vereine bzw. Vereinsringe im Frankfurter Westen bei der Durchführung von Stadtteilfesten finanziell unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), beauftragt, die nachfolgend aufgeführten Vereine bzw. Vereinsringe bei der Durchführung der genannten Stadtteilfeste finanziell mit jeweils maximal 6.000 Euro zu unterstützen: 1. Bürgerverein Griesheim e.V.: - Griesheimer Weihnachtsmarkt - Sommerfest Griesheim 2. Vereinsring Griesheim e.V.: - Sommerfest Griesheim 3. Vereinsring Höchst e.V.: - Höchster Schlossfest 4. Vereinsring Schwanheim e.V.: - Beleuchtung i. R. des Schwanheimer Weihnachtsmarkts 5. Vereinsring Sossenheim e.V.: - Sossenheimer Kerb 6. Vereinsring Unterliederbach 1951 e.V.: - Bürgerfest Unterliederbach - Unterliederbacher Kerb 7. Vereinsring Zeilsheim e.V.: - Froschbrunnenfest - Zeilsheimer Weihnachtsmarkt 8. Freiwillige Feuerwehr Zeilsheim: - Beleuchtung i. R. des Zeilsheimer Weihnachtsmarkts Die genannten Feste haben grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren. Die Anträge der jeweiligen Vereine bzw. Vereinsringe werden dieser Ortsbeirats-Initiative vertraulich beigefügt. Begründung: Die Vereine und Vereinsringe in unseren westlichen Stadtteilen leisten durch ihr ehrenamtliches Engagement einen wichtigen Beitrag für eine gemeinschaftliche und lebendige Gesellschaft. Insbesondere mit der aufwendigen Organisation und Durchführung der zahlreichen Feste, tragen Sie zum Zusammenhalt und Erhalt der Kultur in den Stadtteilen bei. Doch steigende Kosten - Energiekosten ebenso, wie Kosten für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen - erschweren den Vereinen und Vereinsringen zunehmend die Durchführung dieser Feste. Dies gilt umso mehr, da auch potenzielle Spender und Sponsoren nach der Corona-Pandemie und unter den aktuellen Kostensteigerungen nicht mehr in dem Maße unterstützen können, wie das in der Vergangenheit möglich war. Wir im Ortsbeirat 6 befürworten deshalb ausdrücklich die finanzielle Unterstützung der Vereine und Vereinsringe, damit dieses ehrenamtliche Engagement bestehen bleiben kann. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 54 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 1. separat abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 38 2023 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu Ziffer 2. bis 8. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten

11.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 876/6 Betreff: Zeilsheim/Frankfurter Westen: Zustand von Rosskastanien und anderen Baumarten Jüngst wurde in der Presse im Rahmen eines Artikels über Pilzbefall an Frankfurts Stadtbäumen berichtet, dass es mittelfristig in Frankfurt keine Rosskastanien mehr geben würde. Nach Miniermotte und Hitze sei es nun Pilzbefall, der es notwendig mache, reihenweise Kastanien zu fällen. Der Niedergang der Bäume erfolge recht schnell, so dass die verkehrstechnisch notwendigen Fällungen oft überraschend kommen. Neben anderen Baumarten scheint besonders die Rosskastanie anfällig zu sein. Auch im Frankfurter Westen gibt es viele Rosskastanien, wie die fast 100 Jahre alte Kastanienallee an der Pfaffenwiese und die noch älteren Kastanien am Welschgraben in Zeilsheim. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen: - Wie ist der aktuelle Zustand der Kastanien im Frankfurter Westen, insbesondere in Zeilsheim? Gibt es eine Perspektive? - Wie wird eine Überwachung gewährleistest, damit eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen werden kann? - Wie, in welchem Umfang und mit welchen Baumarten wird bei einer Fällung nachgepflanzt? Begründung: Gerade in Zeilsheim besteht eine große Identifizierung der Anwohner*innen und der Bevölkerung mit den Rosskastanien und man möchte Auskunft über die Perspektive haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 794 2023 Die Vorlage OF 876/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen

09.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg bei Eis und Schnee sicherer machen

19.10.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4701 entstanden aus Vorlage: OF 359/8 vom 30.09.2023 Betreff: Gehweg bei Eis und Schnee sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg am Buber-Neumann-Weg in Richtung Zeilweg bei Eis und Schnee mit Festhaltemöglichkeiten für zu Fuß Gehende zu sichern ist. Begründung: Der Gehweg ist in dem gekennzeichneten Abschnitt bei Eis und Schnee für ältere, gehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen sehr gefährlich, da er abschüssig ist und es keine Möglichkeit zum Festhalten gibt. Der Räumdienst ist in der Regel nicht in der Lage, zeitnah zu streuen. Ein entsprechend hoher Zaun schützt den Grünstreifen und gibt Halt bei Glatteis. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 80 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Defekte Beleuchtung Konstablerwache instand setzen

10.10.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4577 entstanden aus Vorlage: OF 1008/1 vom 19.09.2023 Betreff: Defekte Beleuchtung Konstablerwache instand setzen Der Magistrat wird gebeten, alle defekten Leuchten im Bereich der Konstablerwache instand zu setzen und möglichst mit einheitlichen insektenfreundlichen Leuchtmitteln ausstatten zu lassen. Begründung: Einige der Leuchten sind seit Monaten defekt und wurden von Bürgerinnen und Bürgern auch schon als defekt gemeldet. Eine Reparatur erfolgte bislang leider noch nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 184 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen

10.10.2023 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 entstanden aus Vorlage: OF 863/6 vom 10.10.2023 Betreff: Zeilsheim: Anderes geeigneteres Grundstück zur Realisierung des Wohnprojektes Lebenshilfe bereitstellen Vorgang: M 110/23; OA 383/23 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 3800/23 Beim Ortstermin am 9. Oktober 2023 hatten Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats dankenswerter Weise die Möglichkeit erhalten, über den aktuellen Planungsstand des o. g. Projekts informiert zu werden. Dabei standen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lebenshilfe Stiftung sowie des Trägervereins Miteinander-Mittendrin e. V. für entsprechende Rückfragen zur Verfügung. Aus den Gesprächen ergab sich, dass die Projektverantwortlichen aufgrund der erteilten Maßgabe des ergangenen Stadtverordnetenbeschlusses (Bäume müssen erhalten bleiben ) in jedem Fall vor Annahme des Vertrages zur Erteilung eines Erbbaurechtes eine kostenintensive Begutachtung in Auftrag geben werden, um sich zur Verwirklichung des Projektes entsprechend abzusichern. Zudem stehen zahlreiche Genehmigungen aus, die durch die erteilte Maßgabe höchstwahrscheinlich zu einer länger andauernden Bearbeitungsdauer führen werden. Sowohl die Tatsache, dass eine entsprechende Begutachtung immense Kosten für die gemeinnützige Stiftung verursacht und zudem nicht abgeschätzt werden kann, ob diese dann den entsprechenden Erfolg verspricht sowie die Umstände, dass die aufgeworfenen Fragen der vergangenen Ortsbeiratssitzung seitens des zuständigen Dezernats nicht beantwortet wurden und bei zeitlich länger andauernden Genehmigungsverfahren zudem höhere Projektkosten (Baukostensteigerungen) anfallen werden, stellen die gemeinnützige Stiftung vor enorme (nicht verantwortbare) Herausforderungen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - alsbald die offenen Rückfragen des Ortsbeirats 6 zu Vorlage M 110 (OA 383) in adäquater Form zu beantworten; - aufgrund der durch die erteilte Maßgabe eingetretenen rechtlichen Verpflichtung zum Erhalt der Bäume und der damit verbundenen Unabwägbarkeiten im Bereich der ausstehenden Genehmigungen (hohe Gutachterkosten mit ungewissem Ausgang seitens der Projektverantwortlichen) ein geeigneteres Baugrundstück bereitzustellen, dass einen einfacheren Genehmigungsverlauf und mithin eine schnellere Verwirklichung des förderwürdigen Projektes ermöglicht, falls eine Bebauung des Grundstücks mit den Maßgaben nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Anregung vom 12.09.2023, OA 383 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 684 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und U 9

22.09.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4523 entstanden aus Vorlage: OF 423/12 vom 10.09.2023 Betreff: Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und U 9 Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der städtischen Verkehrsgesellschaft (VGF) und dem RMV Gespräche aufzunehmen, um die U-Bahnen der von Streichung betroffenen Linien U 2, U 8 und U 9 wieder regelmäßig verkehren zu lassen und eine Ausfallstatistik für die o. g. Linien vorzulegen; 2. anschließend dem Ortsbeirat darüber zu berichten. Begründung: Es ist stadtweit festzustellen, dass verschiedene Fahrten ersatzlos gestrichen werden. Teilweise können diese durch alternative Angebote des Personennahverkehrs noch aufgefangen werden oder die Wartezeiten sind überschaubar. Bei Fahrzeiten von 20 Minuten und mehr, z. B. von Zoo, Konstablerwache oder Sachsenhausen in den Frankfurter Norden, führt ein Ausfall in der Regel dazu, dass Anschlussbusse (27, 28, 29) nicht erreicht werden. Die damit verbundenen Fahrzeitverlängerungen sind den ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern nicht zumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 331 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr

19.09.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 667/10 vom 04.09.2023 Betreff: Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum der wochenlange Schienenersatzverkehr (SEV) der U-Bahn-Linie 5 in diesem Sommer so unfreundlich für Eckenheimer und Preungesheimer Fahrgäste ausgerichtet wurde. Von Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum wurde der SEV der Linie U 5 nicht umsteigefrei zur Verfügung gestellt? 2. Welche Alternativen über die Konstablerwache wurden geprüft und diese warum verworfen? Zum Beispiel: a) Warum wurde nicht die Ersatzlinie 10 von und nach Eckenheim über die Glauburgstraße geführt? b) Warum wurde die U 5 nicht bis Musterschule geführt und der Ersatzverkehr ab Glauburgstraße zur Friedberger Landstraße? 3. Warum musste man zweimal umsteigen mit zweimal Zeitverlust von je fünf bis acht Minuten, um zu Dom oder Schauspielhaus zu kommen? 4. Warum wurde zudem die Konstablerwache ausschließlich umständlich von Süden angefahren statt direkt? 5. Warum wurden die Fahrgäste nicht sinnvoll online informiert? 6. Was hat dieser SEV den Steuerzahler gekostet und was hat er erwirtschaftet? 7. Wird es künftig klare, international verständliche Hinweise - auch auf die Erreichbarkeit der teils abgelegenen Haltestellen - geben? Begründung: Nicht nur internationale Fahrgäste waren genervt und überfordert. Dieser SEV war leider keine Werbung für den Frankfurter Personennahverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße

12.09.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4384 entstanden aus Vorlage: OF 945/1 vom 22.08.2023 Betreff: Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg in der Porzellanhofstraße/Zeil auf die gesamte Gehwegbreite der Zeil verbreitern und die Bordsteine in diesem Bereich vollständig absenken zu lassen. Zur Sicherung der querenden zu Fuß G ehenden und besseren Einsehbarkeit des Überweges ist vor dem Überweg in Fahrtrichtung rechts eine Sperrfläche mit Fahrradbügeln einrichten zu lassen. Begründung: Der Überweg ist aktuell unübersichtlich, unkomfortabel und nicht barrierefrei. Durch unmittelbar vor dem Überweg parkende Pkw werden zu Fuß Gehende oft erst sehr spät wahrgenommen. Ortsbeirat und Magistrat bemühen sich schon seit Langem darum, die "abgehängte" östliche Zeil besser an die Konstablerwache und Westzeil anzubinden. Die Sicherung der Fußwegebeziehungen ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Zieles. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 34 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen

12.09.2023 · Aktualisiert: 25.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 949/1 vom 22.08.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Pkw-Parkplätze in der östlichen Zeil (Nordseite) zwischen Klingerstraße und Porzellanhofstraße entfernen, entsiegeln und angemessen begrünen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Ostzeil herrschen im Sommer die höchsten Temperaturen in der heißesten Stadt Deutschlands. Schatten spendende Bäume oder Grünflächen sind entweder abgestorben oder gar nicht vorhanden. Auch die Nachpflanzung der abgestorbenen Bäume tut not. Aufgrund der nahe gelegenen Parkhäuser und der sehr guten Anbindung der östlichen Zeil an den ÖPNV kann auf die wenigen Parkplätze leicht verzichtet werden. Bäume, Grünflächen und versickerbare Pflanzstreifen sind ein Gewinn für die Aufenthaltsqualität. Bild: Alexander Mitsch (Beispiel Straßenrandbegrünung mit Stauden und Bäumen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1284

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegplatten Bleichstraße

12.09.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4391 entstanden aus Vorlage: OF 952/1 vom 19.06.2023 Betreff: Gehwegplatten Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, die losen Gehwegplatten auf dem Gehweg der Bleichstraße vor dem "Skylight", Bleichstraße 45, an der Einmündung Brönnerstraße, schnellstmöglich zu befestigen. Sollte die dortige Gehwegfläche in privatem Eigentum stehen, so wird der Magistrat gebeten, den Eigentümer zur Instandsetzung aufzufordern. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich sind mehrere Gehwegplatten lose. Eine baldige Beseitigung dieser Gefahrenlage ist für die Verkehrssicherheit erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen

12.09.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4387 entstanden aus Vorlage: OF 948/1 vom 22.08.2023 Betreff: Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird gebeten, drei ehemalige Pkw-Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße gegenüber der Hausnummer 7 entsiegeln und begrünen zu lassen. Von der Heiligkreuzgasse aus gesehen sollen die dritte, vierte und fünfte ehemalige Parkbucht umgestaltet werden. Die dort zwischenzeitlich aufgestellten Fahrradbügel sollen an eine stärker frequentierte Stelle versetzt werden. Begründung: Im Zuge der Einrichtung des geschützten Radweges in der Konrad-Adenauer-Straße konnten die ehemaligen Parkbuchten zwischen den Bäumen nicht mehr von Pkw angefahren werden. Der Magistrat hat dort Radbügel aufstellen lassen. Da sich an dieser Stelle jedoch keine Zugänge zu Gebäuden befinden, werden die Radbügel leider nicht ausreichend genutzt. In der Innenstadt herrscht ein großer Mangel an Grün. Regenwasser kann nicht versickern und Bäume sterben immer häufiger ab. Die sommerliche Hitze nimmt immer mehr zu. Die Bestandsbäume würden von einer Entsiegelung profitieren. Kabeltrassen sind in diesem Bereich sicherlich nicht vorhanden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2349 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1190

OA (Anregung Ortsbeirat)

Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110

12.09.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 383 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 12.09.2023 Betreff: Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Vorgang: Beschl. d. Stv-V., § 4520/19 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019, § 4520, per Anhörung darüber informiert, dass o. g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o. g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenverssammlung beschließen: 1. Die Vorlage M 110 wird bis zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? b) Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergeben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreicht . Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 580 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ältestenausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 749 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 383 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU, LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 110 = Annahme ohne Zusatz, NR 749 = Ablehnung, OA 383 = Annahme) BFF-BIG (M 110 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Ältestenausschusses am 28.09.2023, TO I, TOP 4 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3800, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 23-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern

13.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 559/3 vom 28.06.2023 Betreff: Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern Vorgang: OM 4146/23 OBR 3 In seiner Sitzung vom 15. Juni 2023 beschloss der Ortsbeirat eine Anregung zur Grünen Welle des ÖPNV im Nordend (OM 4146). Wie notwendig eine derartige Vorrangschaltung für den ÖPNV ist, zeigt die aktuelle Ampelschaltung am Friedberger Platz: Die Straßenbahnlinien 12 und 18, die vom Alleenring kommend Richtung Konstablerwache fahren, warten gemeinsam mit den Autofahrern auf das Grün der Ampel. Kommt dieses Signal, so kann die Straßenbahn weiterfahren, muss aber regelmäßig nach wenigen Metern stoppen, da Autofahrer, die links in die Bornheimer Landstraße einbiegen wollen, die Schienen blockieren. Sie können nicht in die Bornheimer Landstraße abbiegen, da sie vom Autostrom aus der Stadt kommend daran gehindert werden. Erst, wenn dieser abbricht, können die Autofahrer nach links einbiegen und die Straßenbahn weiterfahren. Sie muss aber nach wenigen Metern wiederum anhalten, da die Ampel an der Scheffelstraße inzwischen auf Rot geschaltet wurde. Um die Benachteiligung der Straßenbahn am Friedberger Platz zu beseitigen, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Ampelschaltung dahin gehend geändert wird, dass zuerst der Verkehr Richtung Konstablerwache freigegeben wird und erst einige Sekunden später der Verkehr Richtung Alleenring Grün geschaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2260 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen

04.07.2023 · Aktualisiert: 19.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 908/1 vom 17.06.2023 Betreff: Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen Der Magistrat wird gebeten, am nördlichen Ende der Straße Im Trierischen Hof das Einbiegen in die Töngesgasse nur noch in östliche Richtung zuzulassen und ein Abbiegen in westliche Richtung durch entsprechende Beschilderung und wenn möglich mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Die Maßnahme soll umgesetzt werden im Einklang mit den Anregungen des Ortsbeirats zu den Straßen Fahrgasse, Töngesgasse und den Zu- und Abfahrten zum Parkhaus Konstablerwache. Begründung: Die Wohnstraße Im Trierischen Hof wird tagsüber als schnelle Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache und abends und nachts von Autoposern genutzt. Dabei wird natürlich keine Rücksicht auf die Wohnbevölkerung genommen, und freiwillig wird dies auch keiner der Autofahrenden tun. Deshalb muss die Abbiegemöglichkeit zum Parkhaus wirksam unterbunden werden, um den ständigen "Kreisverkehr" zu unterbrechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1911

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese

04.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4179 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen auf Höhe des Pflugspfads. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren circa 300 Meter langem Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u. a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen den Hausnummern 20 bis 40 zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2019 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen

04.07.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 808/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände an der A 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule) betroffen sind, sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2198 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 608 Aktenzeichen: 79-3

Ideen

Idee
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U-Bahnansagen an den Stationen zusätzlich in Englisch

15.09.2014

Es wäre ja Idee an den Stationen - Hauptbahnhof (U4 & U5) - Festhalle/Messe (U4) - Hauptwache/Zeil (U1, U2, U3, U6, U7 & U8) - Dom/Römer (U4 & U5) - Südbahnhof (U1, U2, U3 & U8) - Willy-Brandt-Platz (U1, U2, U3, U4, U5 & U8) - Alte Oper (U6 & U7) - Bockenheimer Warte (U4, U6 & U7) - Konstablerwache/Zeil (nur bei den Linien U6 & U7) die U-Bahnansagen an den o.g. Stationen zusätzlich in Englisch zu machen da gerade dort Internationaler Fahrgast-Verkehr Vorbild hierzu ist die Station Konstablerwache/Zeil (bei den Linien U4 & U5) denn dies wäre auch ein Pluspunkt für die VGF und Stadt Frankfurt für eine Tourismus freundliche Stadt.

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3

U-Bahnansagen an den Stationen zusätzlich in Englisch

15.09.2014

Es wäre ja Idee an den Stationen - Hauptbahnhof (U4 & U5) - Festhalle/Messe (U4) - Hauptwache/Zeil (U1, U2, U3, U6, U7 & U8) - Dom/Römer (U4 & U5) - Südbahnhof (U1, U2, U3 & U8) - Willy-Brandt-Platz (U1, U2, U3, U4, U5 & U8) - Alte Oper (U6 & U7) - Bockenheimer Warte (U4, U6 & U7) - Konstablerwache/Zeil (nur bei den Linien U6 & U7) die U-Bahnansagen an den o.g. Stationen zusätzlich in Englisch zu machen da gerade dort Internationaler Fahrgast-Verkehr Vorbild hierzu ist die Station Konstablerwache/Zeil (bei den Linien U4 & U5) denn dies wäre auch ein Pluspunkt für die VGF und Stadt Frankfurt für eine Tourismus freundliche Stadt.

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Mehr kleine Pinten und rustikale Kneipen

15.09.2014

Eine alteingesessene Frankfurterin, wünscht sich mehr kleine Pinten, rustikale Kneipen, wie es sie früher gab. Tags pulsiert das Leben, nachts ist tote Hose auf der Zeil. Die Buden in der Mitte der Zeil gefallen nicht. Die Anruferin wünscht sich eine Verglasung rechts und links (Café, Imbiss) der Zeil mit Bepflanzung, Sitzplätze, von denen aus man das Treiben auf der Zeil beobachten kann. Außerdem mehr Grün, z.B. um den Brunnen beim ehem. Woolworth und in der Mitte der Zeil.

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Für mehr Pflanzen / Bäume im Innenstadtbereich

15.09.2014

Die Zeil und der Goetheplatz / Rossmarkt wirken zur Zeit ziemlich trist, denn es gibt dort nur wenig Pflanzen und Bäume. Daher die Idee, den gesamten Innenstadtbereich verstärkt zu begrünen und mehr Pflanzen und Bäumen in das Stadtbild zu integrieren.

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Prüfung einer Verzweigung der U7 nach Fechenheim

12.09.2014

Die Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.

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Eine schöne Uhr sollte her

12.09.2014

Meine Mama (92) findet dass eine schöne große Uhr an der Konstablerwache und am Willy-Brandt- Platz fehlt. Des weiteren könnten die Sauberkeit einiger Plätze verbessert werden. Ganz dringend der Nürnberger Hof Torbogen zwischen Braubachstraße33 und 33a . Der stinkt ist schmuddelig und wir leider viel zu oft als Toilette benutzt. Es grüßt Dolores Columbrit Navarro (92J.)

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Hauptfriedhof für´s Radfahren freigeben!

11.09.2014

Der Frankfurter Hauptfriedhof ist knapp 70 ha groß und damit einer der größten Friedhofkomplexe Deutschlands. Oftmals erinnert er in seinen Ausmaßen und in seiner Gestaltung eher an einen Park als an einen Friedhof. Für den Fahrradverkehr stellt er allerdings ein ziemlich großes Hindernis dar, da man ihn - an Hauptverkehrsstraßen entlang - komplett umfahren muss, Radfahren ist auf dem gesamten Gelände des Friedhofs komplett verboten. Dies wird von der Stadt sogar unter Androhung (und ggf. Anordnung) von Bußgeldern kontrolliert und durchgesetzt. Da ein Friedhof in erster Linie ein Ort der Besinnung, des Gedenkens und der Ruhe sein soll, ist dies zwar irgendwo verständlich, dennoch stellt sich die Frage, warum nicht zumindest die (breiten) Hauptwege des riesigen Friedhofes für den Radverkehr freigegeben werden können. Dies wäre für den Radverkehr ein echter Zugewinn und würde die Besucher des Friedhofes nicht ernsthaft stören. Auch jetzt halten sich viele Radfahrer nicht an das Verbot und man fragt sich zudem, warum Radfahren verboten ist, aber ständig irgendwelche Autos auf dem Gelände unterwegs sind. Kurzum: Gebt die Hauptwege des Hauptfriedhofes endlich für Radfahrer frei, von mir aus nur mit Schrittgeschwindigkeit wie sogar auf der Zeil zugelassen. Dies wäre ein gutes Zeichen dafür, dass es die Stadt mit der Förderung des Radverkehres wirklich ernst meint!