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Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 570 entstanden aus Vorlage: OF 76/3 vom 08.07.2021 Betreff: Pilotprojekt Schulhoföffnung Merianschule Vorgang: OIB 28/21 OBR 3 Der Merianschulhof ist mittlerweile fertig umgestaltet. Bis zur Sanierung war der Schulhof im Quartier um die Merianschule ein beliebter Treffpunkt am Nachmittag. Aufgrund der erweiterten Betreuungsmöglichkeiten ist die Schule aktuell bis 17 Uhr in Betrieb. Dann wird der Schulhof durch den Hausmeister abgeschlossen, dessen Dienst dann endet. Der Schulhof sollte allerdings auch nach 17 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit, an den Wochenenden und in den Schulferienzeiten für die Kinder des Quartiers geöffnet sein. Bevor endlich ein stadtweites Konzept zur Öffnung der Schulhöfe umgesetzt wird, möchte der Ortsbeirat einen Piloten auf dem Merianschulhof testen. Der Ortsbeirat 3 sucht derzeit Paten für die Betreuung des Schulhofes und ist dazu mit z. B. dem Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. und dem CVJM im Gespräch. Dafür wird der Ortsbeirat Gelder aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung stellen (siehe OIB 28). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die geplante testweise Öffnung des Schulhofes der Merianschule wie folgt zu unterstützen: 1. Am Eingang zum Schulhof in der Burgstraße wird in geeigneter Weise auf die geltenden Regeln zur Nutzung des Schulhofes außerhalb der Schulzeiten hingewiesen. Dazu gehört das Verbot des Konsums von Alkohol, Zigaretten und Drogen, das Grillverbot und die Verpflichtung zur Mitnahme des eigenen Abfalls (insbesondere Windeln). Weiterhin sollte auf die Haftung für Schäden hingewiesen werden. Zusätzlich soll dort auf das Fehlen von Toiletten hingewiesen werden mit dem Hinweis auf die nächste öffentliche Toilette am Merianplatz. 2. Die Paten müssen einen Schlüssel für den Schulhof erhalten. 3. Mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und die weitere Entwicklung sollte der Magistrat prüfen und zu berichten, ob für das stadtweite Projekt Schulhoföffnung aus dem aktuellen Programm "Aufholen nach Corona" für Kinder und Jugendliche des Bundesfamilienministeriums Mittel beantragt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 28 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 474 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 578 entstanden aus Vorlage: OF 71/3 vom 23.06.2021 Betreff: Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49 Der Magistrat wird gebeten, zum Schutze des Baumes vor der Burgstraße 49 Baumschutzbügel zu installieren oder eine andere geeignete Schutzvorrichtung anzubringen. Begründung: Die Umrandung des Baumes wird immer wieder von Autofahrern als Parkplatz missbraucht. Dadurch kann es am Baum zu Schäden am Wurzelwerk kommen. Dies soll durch Schutzmaßnahmen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1755 Aktenzeichen: 67 0
Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 27/3 vom 16.05.2021 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Vorgang: OIB 27/21 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert, und die Wege werden ausgebessert. 2. Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5.000 Euro, aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung (siehe OIB 27) . 3. Dieser Bereich des Übergangs soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. 4. Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. 5. Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. 6. Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiese). Ein Urban Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 27 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1937 Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0
Schadhaften Straßenbelag Höhe Saalburgstraße 10 ausbessern
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 245 entstanden aus Vorlage: OF 33/4 vom 14.05.2021 Betreff: Schadhaften Straßenbelag Höhe Saalburgstraße 10 ausbessern Der Magistrat wird gebeten, die Ausbesserung des schadhaften Straßenbelages Höhe Saalburgstraße 10 (siehe Foto) zu veranlassen, um die derzeit insbesondere für Radfahrende bestehende Gefahrenquelle zu beseitigen. Begründung: Der Straßenbelag in Höhe Saalburgstraße 10 ist schadhaft. Die betreffende Stelle hat bereits eine Länge von 50 Zentimetern erreicht und stellt mit bis zu acht Zentimetern Tiefe eine Gefahrenquelle, insbesondere für Radfahrende, dar. Foto: Schadhafter Straßenbelag Höhe Saalburgstraße 10 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1661
Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2021, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 38/4 vom 25.05.2021 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von Pkws genutzt. Hinzu kommt die Linienführung der Buslinie 34 ab der Comeniusstraße/Ecke Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohnerinnen und Anwohner besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, sodass weitere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (Radfahrende, zu Fuß Gehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1662
Wann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht?
Antrag vom 24.05.2021, OF 34/4 Betreff: Wann wird der Eskisehir-Platz eingeweiht? Vorgang: B 335/20; K 159/19 Wann ist die Einweihung bzw. die Benennung des kleinen Platzes zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße im Ortsbezirk 4 vorgesehen - Und gibt es bereits Vorstellungen für eine kleine Feierlichkeit? Begründung: Im Jahre 2013 wurde die Städtepartnerschaft mit der türkischen Stadt Eskişehir vertraglich vereinbart. Dem voraus gingen jahrelange Bemühungen bis endlich eine türkische Partnerstadt gefunden wurde, zumal der größte Anteil der in Frankfurt lebenden Migranten bzw. Deutschen mit Migrationshintergrund aus der Türkei stammt. Die Wahl fiel seinerzeit glücklicherweise auf die Stadt Eskişehir, da zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 4 aus Eskişehir stammten bzw. dorthin familiäre Beziehungen hatten. Dies war ausschlaggebend für damalige Wahl der anatolischen Stadt. Der Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend) begrüßte die Anregung K 159 vom 22.10.2019 der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) eine geeignete Straße oder einen geeigneten Platz nach der Frankfurter Partnerstadt Eskişehir in der Türkei benennen. Der Ortsbeirat 4 forderte daraufhin die Anregung zu übernehmen und im dem Ortsbezirk 4 einen geeigneten Ort zu benennen, da die Anregung für die Städtepartnerschaft mit Eskişehir ursprünglich aus dem Ortsbezirk 4 stammte. Dies geschah mit der OF 507/4 vom 12.10.2020. Die Wahl des Ortes im Ortsbezirk 4 fiel auf den kleinen Platz zwischen Neebstraße, Heidestraße und Saalburgstraße. Zwischenzeitlich wurde seitens des Magistrats grünes Licht für die Benennung des Platzes in Bornheim nach Eskişehir gegeben. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 22.10.2019, K 159 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 335 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 43 2021 Die Vorlage OF 34/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE
Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83 entstanden aus Vorlage: OF 4/4 vom 20.04.2021 Betreff: Bedarf an Fahrradbügeln Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem wiedereröffneten Lebensmittelgeschäft in der Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße einige Fahrradbügel montieren zu lassen, beispielsweise je zwei hinter den ersten drei Bäumen ab der Kreuzung mit der Eichwaldstraße. Begründung: Das große Eckgebäude wurde über einige Jahre umgebaut. Nun hat der dortige Öko-Lebensmittelmarkt wiedereröffnet, mit Eingang von der Burgstraße her. Wie zu beobachten ist, gibt es den Bedarf der Kundschaft, das Fahrrad in der Nähe des Eingangs abzustellen. Es gibt hinreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1553 Antrag vom 19.06.2023, OF 321/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4237 Beratung im Ortsbeirat: 4
Finanzierung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021
Antrag vom 22.04.2021, OF 15/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021 Aufgrund der Corona-bedingten Sparzwänge des Haushalts 2021 kann von der Stadt für die Einrichtung der temporären Spielstraße Heidestraße 2021 nur noch die Hälfte der Kosten von 12.000 €, d.h. 6.000 €, übernommen werden. Diese sind auch bereits fest zugesagt. Der Ortsbeirat stellt daher zusätzlich zu den von ihm bereits zur Verfügung gestellten 4.000 € weitere 2.000 € bereit, um den Betrieb der Spielstraße bis zum Ende der Herbstferien am 20.10.2021 zu gewährleisten. Dieser Betrag könnte sich gegebenenfalls sogar noch auf 800 € reduzieren, falls nach dem 29.09.2021 in der Heidestraße Straßenbauarbeiten durchgeführt werden (die im Moment auch schon angekündigt sind). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 4 2021 Die Vorlage OF 15/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Heidestraße" durch das Wort "Heideplatz" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Heidestraße - Parken - Parkhaus
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7304 entstanden aus Vorlage: OF 542/4 vom 09.02.2021 Betreff: Heidestraße - Parken - Parkhaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Funktion des Parkhauses des ehemaligen Elektrokaufhauses, Einfahrt von der Heidestraße in Höhe des Germaniaplatzes, als Quartiersgarage irgendwie gefördert werden kann. Begründung: Verschiedentlich wird Klage darüber geführt, dass die Bürgersteige in der Heidestraße im Abschnitt zwischen Höhenstraße und Saalburgstraße wegen des halbseitigen Bürgersteigparkens nur eingeschränkt nutzbar seien - dies falle gerade in Coronazeiten, wo enge Begegnungen tunlichst zu vermeiden sind, besonders auf. Das erwähnte Parkhaus stand während des langjährigen Umbaus wohl leer, wird erst langsam wieder befüllt und hat nicht mehr die Funktion, die es für die überregionale Kundschaft des Elektrokaufhauses hatte. Daher die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die zu einer stärkeren Entspannung der Parksituation in der Umgebung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1311 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend!
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7210 entstanden aus Vorlage: OF 1049/3 vom 02.02.2021 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der Vorlage B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt wird; b) ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen, das heißt Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Comeniusstraße/Dortelweiter Straße bis zur Eckenheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 969 Aktenzeichen: 32 1
Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1011/3 vom 11.11.2020 Betreff: Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob a) entweder das Haltverbotsschild am östlichen Fahrbahnrand der Martin-Luther-Straße im Bereich zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring endlich wieder aufgestellt und diese Regelung dann auch kontrolliert werden kann oder b) die Verkehrsführung in diesem Bereich geändert werden kann, sodass künftig die Martin-Luther-Straße zur Einbahnstraße und die Zufahrt vom Alleenring gesperrt wird. Die Zufahrt ins Quartier wäre dann nach wie vor über die Burgstraße möglich. Begründung: Das Parken am östlichen Fahrbahnrand führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr zwischen allen Beteiligten. Durch die Wiedereinführung des Halteverbots, das bis zur Umgestaltung des Martin-Luther-Platzes bestanden hatte, wird die Situation wieder entschärft. Wenn die bisherige Reglung aufrechterhalten werden soll, dann müsste die Straße zur Einbahnstraße werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 789 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel in der Burgstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7168 entstanden aus Vorlage: OF 1034/3 vom 08.01.2021 Betreff: Fahrradbügel in der Burgstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Burgstraße 61 (Ecke Eichwaldstraße) sowie in der Burgstraße 71 und 73 jeweils neben der Einfahrt zu dem Innenhof Radbügel anstelle der vorhandenen Stellvertreter aufzustellen. Begründung: Die jetzt am Straßenrand herumstehenden Stellvertreter haben im Grunde keine Funktion, sie können gut durch Radbügel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1198 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7134 entstanden aus Vorlage: OF 532/4 vom 05.01.2021 Betreff: Burgstraße zwischen Eichwaldstraße und Höhenstraße als Fahrradstraße kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, per Beschilderung und Markierung auf der Fahrbahn deutlich zu machen, dass dieses Teilstück der Burgstraße eine Fahrradstraße ist, auf der Radverkehr Vorrang hat. Auch der Übergang von der gemischt genutzten Fahrbahn zu den Radstreifen, vor der Hausnummer 68, sollte deutlich markiert werden. Begründung: Seit mehr als 20 Jahren ist das angesprochene Teilstück der Burgstraße eine offizielle Fahrradstraße. Davon zeugt ein verblichenes Schild, sonst aber ist davon kaum etwas bemerkbar. Deutliche Markierungen auf der Fahrbahn und an der Einmündung der Höhenstraße können hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1076 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2207
Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz in 2021
Antrag vom 08.01.2021, OF 1025/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz in 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: für die Einrichtung der Spielstraße Heidestraße im Jahre 2021 vom 31.3. bis 20.10.2021 werden aus den Mitteln des Ortsbeirates 4000 € zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heidestraße mitfinanziert. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 501 2021 Die Vorlage OF 1025/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Leerstandsmeldungen
Antrag vom 15.11.2020, OF 994/3 Betreff: Leerstandsmeldungen Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20 Wie der oben genannten Stellungnahme zu entnehmen ist, "geht der Magistrat Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden nach", was sehr zu begrüßen ist. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft darüber, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgegangen ist. Bezüglich des Leerstandes u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf besagten Leerstand aufmerksam gemacht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1878 2020 Die Vorlage OF 994/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Einsatz von Sperrmüllvorermittlerinnen/Sperrmüllvorermittlern
Antrag vom 15.11.2020, OF 1009/3 Betreff: Einsatz von Sperrmüllvorermittlerinnen/Sperrmüllvorermittlern Vorgang: EA 119/20 OBR 3; ST 1219/20 Der Ortsbeirat begrüßt die Tatsache, dass die Stabsstelle Sauberes Frankfurt zur Ermittlung "möglicher Verursacherinnen und Verursacher von wilden Ablagerungen" bereits jetzt "Sperrmüllvorermittler" einsetzt, und "die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Vermeidung, Erfassung und Beseitigung dieser Ablagerungen" befürwortet, wie der oben genannten Stellungnahme vom 26. 6. 2020 zu entnehmen ist. Allerdings konnte zum damaligen "Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden, welche Bereiche hier vorrangig zum Zuge kommen werden." Angesichts der Tatsache, dass unterdessen runde 5 Monate vergangen sind, stellt sich dem Ortsbeirat die Frage, ob der Magistrat unterdessen klären konnte, "welche Bereiche" das sein werden, zumal dringender Handlungsbedarf u. a. im Bereich der Heidestraße besteht, und zwar Ecke Höhenstraße (stadteinwärts) und insbesondere bei den Glascontainern am Jugendhaus Heideplatz. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2020, EA 119 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1219 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1883 2020 Die Vorlage OF 1009/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und FDP
Sandweg: Geschwindigkeitskontrollen und Änderung der Parkordnung
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6864 entstanden aus Vorlage: OF 957/3 vom 20.09.2020 Betreff: Sandweg: Geschwindigkeitskontrollen und Änderung der Parkordnung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob auf dem Sandweg zwischen Waldschmidtstraße und Ingolstädter Straße Maßnahmen zur Geschwindigkeitskontrolle möglich sind und, wenn ja, wann diese durchgeführt werden können; b) ob auf dem Sandweg zwischen Waldschmidtstraße und Ingolstädter Straße die Parkanordnung dahin gehend geändert werden kann, dass die Schräg- und Längsparkplätze abwechselnd auf den Seiten angeordnet werden. Begründung: Der Sandweg lädt ab Waldschmidtstraße aufgrund seiner Struktur zu schnellerem Fahren ein. Eine Änderung der Parkanordnung könnte hier helfen. Ein gutes Beispiel dafür ist die vor circa zwei Jahren in ähnlicher Weise geänderte Parkanordnung in der Comeniusstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 159 Aktenzeichen: 32 4
Antrag zur Durchsetzung der Vorgartensatzung
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6861 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 09.06.2020 Betreff: Antrag zur Durchsetzung der Vorgartensatzung Vorgang: OM 5369/19 OBR 3; ST 430/20 Wie der Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 430, zur Durchsetzung der Vorgartensatzung zu entnehmen ist, wurde die flächendeckende Überprüfung der Vorgärten im Nordend Ende 2013 abgeschlossen. Nicht beantwortet wurde vonseiten des Magistrats leider die Frage des Ortsbeirates nach dem Warum. Angesichts der Tatsache, dass unzählige Vorgärten leider nach wie vor dauerhaft unbegrünt sind, scheint die "Schaffung von zwei Planstellen" seinerzeit nicht ausgereicht zu haben, um gegen die zahlreichen Verstöße vorzugehen. Zahlreich, um nur ein Beispiel zu nennen, sind die Verstöße beispielsweise in der Heidestraße - zwischen Höhenstraße und Leibnizstraße. Dort befinden sich auf der einen Straßenseite ganze drei Häuser, nicht einer der drei Vorgärten entspricht der nämlichen Vorgartensatzung. Angesichts der Vielzahl an Verstößen, sieht sich der Ortsbeirat - schon allein aus zeitlichen Gründen - leider auch nicht in der Lage, der Bitte des Magistrats "um Benennung der entsprechenden Liegenschaften" nachzukommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Nordend mit Blick auf die Vorgartensatzung noch einmal flächendeckend überprüfen zu lassen und die vielen Verstöße zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5369 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 430 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 436 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Grün bei der Trambahn
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6803 entstanden aus Vorlage: OF 506/4 vom 13.10.2020 Betreff: Grün bei der Trambahn Der Magistrat wird gebeten, bei der seit Jahren gelegentlich angekündigten Planung für einen barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Bornheim Mitte" in der Saalburgstraße auch eine Begrünung einzuplanen. Begründung: In diesem Abschnitt der Saalburgstraße fehlt jegliches Grün. Seit der Wirt einer dortigen Pizzeria im letzten Jahr veranlasst wurde, auch noch die dort als Eingrenzung verwendeten Blumenkübel abzuräumen, ist die Bilanz wirklich Null. Die Fahrgäste, die auf Bus oder Bahn in Richtung Neebstraße oder Günthersburgpark warten, werden derzeit an Sommernachmittagen geröstet. Die heißen Nachmittage werden in der Tendenz mehr. Man sollte daher die Umplanung als Chance nutzen, um Kleinklima und Verschattung zu verbessern. Für begrünte Haltestellen gibt es Beispiele. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1072 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIV) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Leibnizstraße
Antrag vom 15.10.2020, OF 966/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIV) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Leibnizstraße Der Kreuzungsbereich Heidestraße / Leibnizstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 966/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 966/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIII) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Schopenhauerstraße
Antrag vom 15.10.2020, OF 965/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XIII) Kreuzungsbereiche Heidestraße/Schopenhauerstraße Der Kreuzungsbereich Heidestraße / Schopenhauerstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Einmündungsbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 965/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 965/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 05.03.2020 Betreff: Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee An der Ecke Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee befindet sich vor dem Restaurant Niewo eine freie dreieckige Straßenfläche, die keinerlei Markierungen besitzt. Von der Rohrbachstraße kommende Fahrzeuge biegen in die Günthersburgallee ab, von der Hartmann-Ibach-Straße kommende Fahrzeuge queren die Rohrbachstraße. Neuerdings parken auf der Fläche Fahrzeuge, insbesondere nachts, sodass der Verkehr behindert wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort Markierungen aufzubringen, die das Parken regeln oder verbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 347 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (V) Gabelsbergerstraße/Erlenbacher Straße
Antrag vom 09.09.2020, OF 949/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (V) Gabelsbergerstraße/Erlenbacher Straße Der Einmündungsbereich Gabelsbergerstraße / Erlenbacher Straße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Oft ist die Situation sogar so schlimm, dass Menschen mit Rollator gar nicht mehr passieren können. An der westlichen Ecke der Einmündung scheint die Parkraummarkierung in den 5-Meter-Bereich hineinzuragen, was deshalb zu scheinbar regelkonformem Parken im 5-Meter-Bereich führt. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 949/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße
Antrag vom 09.09.2020, OF 952/3 Betreff: Verkehrsgefährdung/-behinderung durch Falschparker verhindern (VIII) Schopenhauerstraße/Luisenstraße An der Ecke Schopenhauerstr/ Luisenstr. vor dem Cafe Würfel stehen tagsüber häufig und abends regelmäßig KFZ verbotswidrig im Fußgängerbereich. Das hat Sichtbehinderung und damit Verkehrsgefährdungen zur Folge, da Radfahrende und FußgängerInnen, welche aus der Luisenstraße kommen, von Autofahrenden, welche aus Richtung Burgstraße kommen, erst spät gesehen werden; insbesondere, da Letztere trotz verkehrsberuhigtem Bereich oft deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Auf Seite der Lutherkirche stehen insbesondere abends regelmäßig KFZ verbotswidrig direkt auf dem Fußgängerweg, oft sogar auf dem Blindenleitstreifen. Der Magistrat wird aufgefordert, die regelmäßig auftretenden Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen dadurch zu unterbinden, dass das Parken auf Fußgängerflächen an der Ecke Schopenhauerstr. / Luisenstr. vor dem Cafe Würfel und vor der Lutherkirche (gegenüber des Getränkemarkts) durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Poller verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IX) Burgstraße/Leibnizstraße
Antrag vom 09.09.2020, OF 953/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IX) Burgstraße/Leibnizstraße Der Einmündungsbereich Burgstraße/ Leibnizstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig an einer oder beiden Ecken verbotswidrig zugeparkt. Das hat Sichtbehinderung zur Folge und gefährdet dadurch sowohl FußgängerInnen, welche die Leibnizstraße queren wollen, als auch Radfahrende im Allgemeinen. Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel baulich verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 953/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße
Antrag vom 09.09.2020, OF 951/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (VII) Eichwaldstraße/Gabelsbergerstraße Der Einmündungsbereich Eichwaldstraße / Gabelsbergerstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt, teilweise stehen dabei vier bis fünf Autos nebeneinander (!) im Halteverbot des 5-Meter-Bereichs. Das führt zu erheblichen Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der beiden Einmündungen durch Poller oder Radbügel verhindert wird. Außerdem wird angeregt, im Bereich vor dem Zebrastreifen die hässlichen "Stellvertreter" zu entfernen und den freiwerdenden Platz durch Radbügel vor Falschparkern zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IV) Kreuzungsbereich Heidestraße/Schleiermacherstraße
Antrag vom 09.09.2020, OF 948/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (IV) Kreuzungsbereich Heidestraße/Schleiermacherstraße Der Kreuzungsbereich Heidestraße / Schleiermacherstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende Fußgänger Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in allen 5-Meter-Bereichen der Kreuzung durch Poller oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 948/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 948/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 948/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einhaltung der Vorgartensatzung in der Heidestraße
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6430 entstanden aus Vorlage: OF 913/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Heidestraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Vorgartensatzung in der Heidestraße 43 eingehalten wird. Dazu ist eine teilweise Entsiegelung des Vorgartengrundstückes erforderlich. Begründung: Der Vorgarten des Grundstückes Heidestraße 43 ist weitgehend versiegelt und verstößt gegen die bestehende Satzung des Gründerzeitviertels. Übrig ist ein einzelner Baum im Verbundpflaster. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2185 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Fahrradbügel Burgstraße/Wiesenstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 474/4 vom 04.08.2020 Betreff: Fahrradbügel Burgstraße/Wiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in der Burgstraße, Höhe Hausnummer 120/122 (zwischen Radweg und Baum) sowie auf dem breiten Bürgersteig der Burgstraße schräg vor der Gaststätte im Haus Wiesenstraße 52 (abseits des Fußgängerüberweges) Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Der Bedarf an Fahrradabstell- und -anschließmöglichkeiten in der Burgstraße rund um die Eisdiele und die Gaststätte Ecke Wiesenstraße ist deutlich erkennbar. Ebenso stehen Bewohnerinnen und Bewohnern im Bereich der Burgstraße so gut wie keine Möglichkeiten zur Verfügung, ihr Fahrrad sicher abstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2061
Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2
Rückumzug der Merianschule
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6276 entstanden aus Vorlage: OF 857/3 vom 14.05.2020 Betreff: Rückumzug der Merianschule Der Magistrat wird aufgefordert, unbedingt weiterhin alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Rückumzug der Merianschule an den alten Standort in den Sommerferien zu ermöglichen und dass die Schule den Betrieb nach den Ferien wieder im regulären Gebäude aufnehmen kann. Im alten Schulhof stehen derzeit noch ungenutzte Container und der Belag des Hofes muss nach den Baumaßnahmen sicher erneuert werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diese Maßnahmen möglichst schon parallel zu den Restarbeiten im Schulgebäude anzugehen, um nicht weitere Verzögerungen entstehen zu lassen. Der Schulhof der Merianschule ist nicht besonders groß. Zur Einhaltung von Abstandsregelungen soll geprüft werden, ob während der Schulzeit der Abschnitt der Burgstraße für den Verkehr gesperrt werden kann und der Straßenabschnitt als erweiterter Schulhof genutzt werden kann. Begründung: Der Rückumzug der Merianschule ist längst überfällig und es ist höchste Zeit für die Schüler, die langen Schulwege zu beenden. Die Merianschule will endlich am alten Standort ihr Schulkonzept umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1657 Aktenzeichen: 40 31
Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6083 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 14.05.2020 Betreff: Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend Der Magistrat wird gebeten, auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend in beide Fahrtrichtungen ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag anzubringen. Begründung: Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird viel zu häufig ignoriert, was möglicherweise auch darauf zurückzuführen ist, dass die Schilder für Fahrzeuge aus der Rohrbachstraße bzw. Burgstraße kommend übersehen oder auch einfach ignoriert werden. In der Konsequenz führt dies zu einem erhöhten Unfallrisiko insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der IGS Nordend. Von der optischen Verstärkung verspricht sich der Ortsbeirat eine positive Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Leerstand Burgstraße 56
Antrag vom 03.03.2020, OF 844/3 Betreff: Leerstand Burgstraße 56 Die unendliche Geschichte des Hauses Burgstraße 56 begann im Jahre 2014 mit der Vertreibung der alteingesessenen Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen und ihrem Stadtteil, führte des Weiteren zu aufwendigen Sanierungsmaßnahmen, einem Baustopp, der sich über mindestens drei Jahre hinzog, einer erneuten Bauaufnahme bis hin zur Fertigstellung des (wahrscheinlich) luxussanierten Hauses, mit dem Ergebnis, dass es nunmehr seit rund einem Jahr leersteht, und als solches ein erhebliches öffentliches Ärgernis darstellt. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten: Ist dem Magistrat der Leerstand des Hauses Burgstraße 56 bekannt, und wenn ja, mit welchen Mitteln (ggf. auch rechtliche Schritte wegen möglicher Geldwäsche) kann und will er diesen Missstand beheben? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1654 2020 Die Vorlage OF 844/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2020
Antrag vom 20.02.2020, OF 832/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: für die Einrichtung der Spielstraße Heidestraße im Jahre 2020 werden aus den Mitteln des Ortsbeirates 4000 € zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heidestraße finanziert. Die Finanzierung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.4. - 21.10.2020 Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP ÖkoLinX-ARL BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 394 2020 Die Vorlage OF 832/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Straßenbeleuchtung Eichwaldstraße zwischen Roßdorfer Straße und Arnsburger Straße
Antrag vom 12.02.2020, OF 439/4 Betreff: Straßenbeleuchtung Eichwaldstraße zwischen Roßdorfer Straße und Arnsburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bestehende und derzeit nicht ausreichende Straßenbeleuchtung auf dem Abschnitt der Eichwaldstraße zwischen Roßdorfer- und Arnsburgerstraße so zu optimieren, dass auch in der Dunkelheit sowohl die Verkehrssicherheit als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Passanten gewährleistet sind. Begründung: - siehe Antragstext - Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 439/4 wurde zurückgezogen.
Absperrbügel in der Wiesenstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5734 entstanden aus Vorlage: OF 424/4 vom 27.01.2020 Betreff: Absperrbügel in der Wiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, Absperrbügel (siehe Foto) entlang der nördlichen Seite der Wiesenstraße von der Ecke Berger Straße bis zur Heidestraße nach dem Vorbild Arnsburger Straße anzubringen. Diese sollten so nah wie möglich an den Bordstein gesetzt werden. Ausgenommen am Verteilerkasten. Begründung: In der Wiesenstraße wird regelmäßig auf dem Bürgersteig geparkt. Besonders zu Marktzeiten führt dies dazu, dass man auf der nördlichen Seite der Wiesenstraße nicht mehr auf dem Gehweg laufen kann und auch keine Lkws mehr durch die Wiesenstraße fahren können. Der Ortsbeirat ist regelmäßig mit den Problemen konfrontiert und bittet um die vorgeschlagene Lösung. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075 Antrag vom 03.01.2022, OF 115/4 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 Beratung im Ortsbeirat: 4
Absperrbügel in der Eichwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5733 entstanden aus Vorlage: OF 423/4 vom 27.01.2020 Betreff: Absperrbügel in der Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, Absperrbügel (siehe Foto) entlang der südlichen Seite der Eichwaldstraße von der Ecke Berger Straße bis zur Arnsburger Straße nach dem Vorbild Arnsburger Straße anzubringen. Diese sollten so nah wie möglich an den Bordstein gesetzt werden. Ausgenommen am Verteilerkasten. Begründung: In der Eichwaldstraße wird regelmäßig auf dem Bürgersteig geparkt. Besonders am Wochenende führt dies dazu, dass man auf der südlichen Seite der Eichwaldstraße nicht mehr auf dem Gehweg laufen kann, da die Autos aufgrund der engen Straße komplett auf dem Bürgersteig stehen. Der Ortsbeirat ist regelmäßig mit den Problemen konfrontiert und bittet um die vorgeschlagene Lösung. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 836
Schmalere Einfahrt in die Burgstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5653 entstanden aus Vorlage: OF 760/3 vom 21.11.2019 Betreff: Schmalere Einfahrt in die Burgstraße Vorgang: OM 4044/18 OBR 3; ST 365/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Gefahrenpunkt an der Kreuzung Rothschildallee/Burgstraße Südseite mit Hilfe eines andere n Kurvenradius zu entschärfen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 365 mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht befürwortet wird. Ungeachtet dessen besteht das Problem einer Einfahrt in die Burgstraße vom Alleenring her kommend. Laut Aussagen aus der Anwohnerschaft wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit abgebogen und dabei der fußläufige Verkehr und der Radverkehr auf der Verbindung Innenstadt - Seckbach gefährdet. Abhilfe kann ein veränderter Kurvenradius schaffen, der eine erhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 365 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 831 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Bornheim Mitte
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5634 entstanden aus Vorlage: OF 416/4 vom 07.01.2020 Betreff: Fahrradbügel auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Bornheim Mitte Vorgang: OM 4830/15 OBR 4; ST 498/16; OM 816/16 OBR 4; ST 218/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, als Ersatz für die weggefallenen Abstellmöglichkeiten rund um die Straßenbäume Ersatz in Form von Fahrradbügeln auf dem genannten Teilstück der Berger Straße anzubringen. Begründung: Durch den Wegfall der Schutzbügel um die Bäume sind nützliche Radabstellmöglichkeiten weggefallen. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Abstellmöglichkeiten auf der Berger Straße weiter gestiegen. In der Folge werden Räder zunehmend wild geparkt und behindern so den Fußverkehr. Abhilfe können allein weitere Fahrradbügel schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4830 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 498 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 816 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 218 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 772
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