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Meine Nachbarschaft: Petterweilstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Piktogramme Wiesenstraße

11.07.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236 entstanden aus Vorlage: OF 320/4 vom 21.06.2023 Betreff: Sachstand Piktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 1423/22 OBR 4; ST 1015/22 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der bereits mit der Stellungnahme vom 25.04.2022, ST 1015, zugesagten Fahrradpiktogramme für die Wiesenstraße zu berichten und für eine möglichst zeitnahe Umsetzung zu sorgen. Begründung: In dem Bereich wird weiterhin falsch geparkt, gerade an Markttagen. Die Fahrradpiktogramme waren ohnehin schon eine Minimallösung, da die eigentlich angefragten Poller nicht umsetzbar waren. Warum die Anbringung von einigen Fahrradpiktogrammen mehr als ein Jahr dauern soll ist nicht offensichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2012

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Burgstraße vor Lebensmittelmarkt

11.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4237 entstanden aus Vorlage: OF 321/4 vom 19.06.2023 Betreff: Fahrradbügel an der Burgstraße vor Lebensmittelmarkt Vorgang: OM 83/21 OBR 4; ST 1553/21 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradbügel an der Burgstraße so anzubringen, wie es in der Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83, vom Ortsbeirat beschlossen wurde. Demnach sollten Fahrradbügel "beispielsweise je zwei hinter den ersten drei Bäumen ab der Kreuzung mit der Eichwaldstraße" aufgestellt werden. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, die kürzlich montierten Fahrradbügel unmittelbar an der Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße um mindestens zwei zu reduzieren und die Bordsteinkante zum barrierefreien Passieren der Burgstraße abzusenken. Begründung: Die vor Kurzem aufgestellten Fahrradbügel blockieren regelrecht die betreffende Straßenecke für zu Fuß Gehende, die die Burgstraße überqueren wollen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Fahrradbügel insgesamt zu gering für den Bedarf und sie befinden sich an der falschen Stelle. Burgstraße/Ecke Eichwaldstraße Weitere Fahrräder vor einem Richtung Südosten Lebensmittelmarkt Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 83 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1553 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2288

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße

11.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4235 entstanden aus Vorlage: OF 317/4 vom 20.06.2023 Betreff: Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Dortelweiler Straße auf Höhe der Hausnummer 110 (Marmor Rupp GmbH ) zu erneuern und in dem Zuge zu verbreitern. Begründung: Der Gehweg ist an oben genannter Stelle nicht gepflastert. Dadurch bilden sich eine unebene Fläche und ein kleiner Absatz und bei Regen Pfützen. Der Gehweg ist der Schulweg für Kinder aus den Straßen An den Röthen, Comeniusstraße, Preungesheimer Straße und Dortelweiler Straße zur Valentin-Senger-Schule und stellt in der Form eine Gefahrenquelle dar, besonders wenn die Kinder einen Roller für den Schulweg nutzen. Im Zuge der Erneuerung sollte er daher auch verbreitert werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2289

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Geplante Versteigerung des Mietshauses Burgstraße 56

01.06.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

Antrag vom 01.06.2023, OF 541/3 Betreff: Geplante Versteigerung des Mietshauses Burgstraße 56 Der Ortsbeirat bittet um Auskunft durch den Magistrat: Wie der Ortsbeirat 3 erfahren hat, ist die Versteigerung des seit vielen Jahren leerstehendes Hauses Burgstraße 56 geplant. Gedenkt der Magistrat an dieser Versteigerung teilzunehmen, um dem skandalösen Leerstand zu beenden? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 698 2023 Die Vorlage OF 541/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Petterweilstraße

25.04.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3851 entstanden aus Vorlage: OF 297/4 vom 11.04.2023 Betreff: Fahrradbügel Petterweilstraße Der Magistrat wird gebeten, den ersten Parkplatz in der Petterweilstraße (nach Einbiegen rechts von der Wiesenstraße) vor der Kochschule durch einen längs aufgestellten Fahrradbügel zu ersetzen. (Foto: Privat) Begründung: In dem gesamten Straßenabschnitt gibt es keine vernünftige Möglichkeit, ein Fahrrad sicher anzuschließen. Wie Anwohnerinnen und Anwohner mitteilten, hat die Müllabfuhr häufig Schwierigkeiten von der Wiesenstraße in die Petterweilstraße einzubiegen, wenn breitere Fahrzeuge auf dem ersten Parkplatz stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1727 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6337

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zum Bunker in der Petterweilstraße für die Vereine sichern

25.04.2023 · Aktualisiert: 20.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3852 entstanden aus Vorlage: OF 298/4 vom 11.04.2023 Betreff: Zugang zum Bunker in der Petterweilstraße für die Vereine sichern Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zum Bunker in der Petterweilstraße zu sichern, in dem er die dort befindlichen Poller zur Straße hin versetzt, ein Parken vor den Pollern somit unmöglich macht, und den Vereinsanliegern mittels Schlüssel den Zugang ermöglicht. Begründung: Der Bunker ist an drei große Bornheimer Vereine vermietet und wird von diesen als Lager genutzt. Regelmäßig ist der Zugang durch Falschparkerinnen und Falschparker versperrt, sodass keine Anlieferungen und Abholungen stattfinden können. Durch die Absicherung mit den dort befindlichen Pollern und der Übergabe der Schlüsselgewalt an die Vereine, wäre dies problemlos möglich (siehe Fotos). Somit können die Vereine in ihrer für den Stadtteil wichtigen Arbeit aktiv unterstützt werden. (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1634 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 417

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung vor der Merianschule

23.03.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3797 entstanden aus Vorlage: OF 446/3 vom 12.12.2022 Betreff: Schulwegsicherung vor der Merianschule Vorgang: OM 1287/21 OBR 3; ST 2365/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um den Schulweg zur Merianschule in der Burgstraße sicherer zu gestalten: 1. Es soll eine Zickzacklinie (Zeichen 299) vor der Einfahrt in den Schulhof in der Burgstraße (zwischen den Nummern 19 und 21) aufgetragen werden. 2. Es sollen Piktogramme mit dem Hinweis von spielenden Kindern (Zeichen 136) jeweils südlich und nördlich der Einfahrt in den Schulhof in der Burgstraße auf der Straßenfahrbahn aufgetragen werden. 3. Es soll geprüft werden, wie der Querungsbereich für den Fußverkehr zwischen den Nummern 11 und 15 so gestaltet werden kann, dass ein unerlaubtes Parken von Kraftfahrzeugen im Einmündungsbereich verhindert werden kann. Die aktuell aufgestellten Poller bieten noch so viel Fläche, dass teilweise zwei parkende Fahrzeuge im Einmündungsbereich Platz finden. Ggf. können die in der Anregung OM 1287 angeregten Fahrradbügel in Zusammenhang mit einer Sperrfläche so errichtet werden, dass ein regelwidriges Abstellen von Kraftfahrzeugen dann nicht mehr möglich ist und die Müllabfuhr trotzdem in die Einmündung einfahren kann. 4. Es soll geprüft werden, ob vor der Nummer 12 eine Stellfläche für Lieferverkehr eingerichtet werden kann, um tagsüber Lieferfahrzeugen eine Alternative für das regelwidrige Parken im Einmündungsbereich anzubieten. 5. Es soll geprüft werden, ob der Querungsbereich für den Fußverkehr zwischen den Nummern 11 und 15 perspektivisch durch Gehwegnasen abgesichert werden kann. Sind seitens des Magistrats hierzu bereits Maßnahmen geplant, in der en Zuge eine derartige Umgestaltung des Überwegs berücksichtigt werden kann? Wenn ja, bis wann ist aktuell die Umsetzung geplant? Begründung: Auf dem Weg in die Merianschule versperren regelwidrig abgestellte Kraftfahrzeuge die Sichtachsen für querende Kinder. Mehrfach täglich werden Kraftfahrzeuge im Einmündungsbereich in den Burghof und in der Einfahrt zum Schulhof der Merianschule in der Burgstraße abgestellt. Gleichzeitig wird durch die Eltern regelmäßig beobachtet, dass sich der motorisierte Verkehr nicht an die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung in der Burgstraße hält. Die angeregten Maßnahmen sollen diese Gefahren für Schulkinder reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2357 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 134 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5169 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Umgestaltung der Cronstettenstraße

23.03.2023 · Aktualisiert: 12.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3791 entstanden aus Vorlage: OF 432/3 vom 11.01.2023 Betreff: Umgestaltung der Cronstettenstraße In der aktuellen Gestaltung der Cronstettenstraße nimmt die zügige Verkehrsabwicklung aktuell die vorrangige Funktion an. Es sollte das Ziel sein, durch Begrünungsmaßnahmen, Änderungen der Parkanordnung und zusätzliche Querungsmöglichkeiten die Geschwindigkeit auf der Straße zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob aufgrund der vorhandenen Leitungen Baumpflanzungen im Bereich der Cronstettenstraße möglich sind und, wenn ja, wo; b) sollten keine tief wurzelnden Bäume möglich sein, ob die Möglichkeit besteht, Beete anzulegen mit Sträuchern oder anderem flachwurzelndem Straßenbegleitgrün; c) ob die Altglascontainer durch Niederflur- oder Teilniederflurbehälter ersetzt werden können; d) ob die Parkanordnung durch den Wechsel zwischen Längs- und Querparkständen neu geordnet werden kann. Als Beispiel kann die Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1940 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1354 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heidestraße (Höhenstraße bis Eichwaldstraße)

14.03.2023 · Aktualisiert: 26.09.2023

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3654 entstanden aus Vorlage: OF 277/4 vom 28.02.2023 Betreff: Heidestraße (Höhenstraße bis Eichwaldstraße) Der Magistrat wird gebeten, auf der Heidestraße Pflanzkübel mindestens auf der Höhe der Hausnummer 51 aufstellen zu lassen. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in diesem Bereich Bäume gepflanzt werden könnten. Begründung: Die Heidestraße ist in dem Abschnitt zwischen Höhenstraße und Eichwaldstraße insgesamt in keinem guten Zustand und weist abgesehen von dem Abschnitt Germaniaplatz kein Grün auf. Es gibt nun das Interesse von Anwohnerinnen und Anwohnern der Hausnummer 51, zur Verschönerung beizutragen. Sie würden, unterstützt vom Inhaber der Wohnzimmerwerkstatt, Pflanzkübel bepflanzen und pflegen. So kann der Bereich kurzfristig verschönert und ein (kleiner) Beitrag gegen die Erwärmung der Stadt geleistet werden. Der Straßenabschnitt würde insgesamt von Grün profitieren, weshalb die Möglichkeit, Bäume zu pflanzen, geprüft werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1938 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Parkanordnung Falkensteiner Straße

11.01.2023 · Aktualisiert: 06.02.2023

Antrag vom 11.01.2023, OF 436/3 Betreff: Parkanordnung Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkanordnung in der Falkensteiner Straße zwischen Oeder Weg und Cronstettenstraße so geändert werden kann, dass Längs- und Schrägparkplätze versetzt auf den Straßenseiten angeordnet werden. Analog der Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße

29.11.2022 · Aktualisiert: 25.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3205 entstanden aus Vorlage: OF 254/4 vom 13.11.2022 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung der Berger Straße (Höhe Hausnummer 150 an der Kreuzung Eichwaldstraße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Hortkinder der Einrichtung Spielstube Bornheim e. V. (Berger Straße 121 A) kreuzt an der Berger Straße/Ecke Eichwaldstraße die Berger Straße. Momentan ist das sichere Überqueren der Berger Straße an dieser Stelle nicht möglich, weil Fahrzeuge und Roller, die auf beiden Seiten der Berger Straße stehen, die Sicht und den Überweg versperren. Die Einrichtung und Markierung eines Fußgängerüberwegs erscheint als einzige praktische Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon zu überzeugen, dass die Passage frei gehalten und nicht zugestellt werden soll. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 775 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2024 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1304

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum

26.11.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbank Heidestraße/Ecke Berger Straße

01.11.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3012 entstanden aus Vorlage: OF 243/4 vom 18.10.2022 Betreff: Sitzbank Heidestraße/Ecke Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank am Rande des Gehwegs vom Bornheimer Fünffingerplätzchen zur Heidestraße abzubauen. Begründung: Die Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern über Verlärmung und Verschmutzung durch Nutzerinnen und Nutzer der Sitzbank sind zahlreich. Die Sitzbank war vor einigen Jahren Teil eines Bestuhlungskonzepts für das Bornheimer Fünffingerplätzchen, indem der Abbau der dortigen Sitzgelegenheiten und deren Ersatz durch wegräumbare orangene Stühle vorgesehen waren. Lediglich zwei Sitzbänke sollten stationär bleiben, die genannte Sitzbank ist eine davon. Das Bestuhlungskonzept wird aber derzeit nicht weiterverfolgt. Die Nachteile des Standortes der Sitzbank überwiegen den Vorteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 312

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Saalburgstraße

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 234/4 vom 11.09.2022 Betreff: Saalburgstraße Der Magistrat wird gebeten, anlässlich der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle "Bornheim-Mitte" die Grundsanierung der Straße (insbesondere die Entfernung des Großpflasters und die Einrichtung eines sicheren Radwegs) anzugehen. Begründung: Im Ortsbeirat ist die barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" vorgestellt und begrüßt worden. Es ist mehr als wünschenswert, dass in diesem Zusammenhang die gesamte Straße in den Blick genommen wird. Die Saalburgstraße zwischen Ringelstraße und Burgstraße/Im Prüfling ist im Ortsbezirk ein verkehrspolitischer Knotenpunkt - zugleich ist er für viele Bornheimerinnen und Bornheimer ein Wohn- und Lebensort. Die Verkehrsführung sollte das in den Blick nehmen. Der Ortsbeirat fordert, dass die gesamte Straße in die Planungen aufgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 149

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt in BornheimMitte auf die Fahrbahn aufbringen

04.10.2022 · Aktualisiert: 04.04.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2839 entstanden aus Vorlage: OF 235/4 vom 08.09.2022 Betreff: Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt in Bornheim-Mitte auf die Fahrbahn aufbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Umgestaltung der Haltestelle "Bornheim-Mitte" und weiterer Straßenabschnitte der Saalburgallee, ab Ringelstraße bis Heidestraße, ein Belag aus Flüsterbeton, respektive Flüsterasphalt, auf die Fahrbahn aufgetragen werden kann. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner sind von hohem Verkehrslärm an diesem zentralen Verkehrsknotenpunkt in Bornheim-Mitte betroffen. Zu einer Reduzierung des von Pkws und Bussen verursachten Lärmpegels kann die Aufbringung von Flüsterbeton bzw. Flüsterasphalt einen Beitrag leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 849 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch

04.10.2022 · Aktualisiert: 11.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2840 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 02.10.2022 Betreff: Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch Vorgang: OM 2714/18 OBR 4; ST 852/18; OM 4883/19 OBR 4; ST 2106/19 Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Uhrtürmchen die Sitzgelegenheiten zu installieren, die bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 04.08.2018, ST 852, sowie vom 18.11.2019, ST 2106, zugesagt wurden. Die damals erwähnten Lieferschwierigkeiten sollten inzwischen überwunden sein und der Ortsbeirat würde gerne die seit Anfang 2018 geforderten Bänke vor den Hausnummern Berger Straße 184 (alternativ 178) und 164 endlich verwirklicht sehen. Begründung: Durch Abbau sind viele Sitzgelegenheiten entlang der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße verschwunden. Die Bürgerinnen und Bürger, gerade ältere, benötigen die Sitzgelegenheiten aber, um auf Berger Straße ihre Einkäufe und Erledigungen zu tätigen. Dies wurde wie oben erwähnt vom Ortsbeirat schon mehrfach beantragt und jüngst auch wieder in der Bürgerfragestunde deutlich gefordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2018, OM 2714 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 852 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4883 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 36

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring

15.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2763 entstanden aus Vorlage: OF 321/3 vom 14.06.2022 Betreff: Einmündung Martin-Luther-Straße in den Alleenring Die Martin-Luther-Straße ist eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung aus dem östlichen Nordend in Richtung der Parkanlagen im Norden (Günthersburgpark, Friedhof u. a.). Die Überquerung des Alleenrings ist dabei seit Jahren sehr unbefriedigend gelöst. Die Radfahrer müssen regelkonform ihr Rad zur Fußgängerampel schieben oder den Umweg über die Querung an der Burgstraße nutzen. Durch die Umgestaltung im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen wurde die Situation für den Radverkehr aus Richtung der Martin-Luther-Straße leider nicht verbessert. Der Anschluss ist völlig ungeordnet und führt zu ständigen Gefährdungen für alle Mobilitätsformen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung der Martin-Luther-Straße und die Querung des Alleenrings so umzugestalten, dass der Radverkehr den Alleenring aus der Martin-Luther-Straße heraus und in umgekehrter Richtung queren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 183 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der neuen Pläne für den Bunker in der Petterweilstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2590 entstanden aus Vorlage: OF 214/4 vom 22.06.2022 Betreff: Vorstellung der neuen Pläne für den Bunker in der Petterweilstraße Der Magistrat wird gebeten, die neuen Pläne für den Bunker in der Peterweilstraße und das angrenzende Areal zwischen Petterweilstraße und Heidestraße dem Ortsbeirat, den Bornheimer Vereinen und der Bevölkerung vorzustellen. Begründung: In der Frankfurter Neuen Presse vom 22. Juni 2022 stand ein Artikel unter der Überschrift "Neue Pläne: Bunker in der Peterweilstraße wird nicht aufgestockt." Laut Aussage der ABG Frankfurt Holding nimmt das städtische Unternehmen Abstand von den ursprünglichen Plänen auf dem Bunker Wohnungen zu errichten. Jedoch soll das anhängende Areal zwischen Petterweilstraße und Heidestraße bebaut werden. Ebenso ist die weitere Nutzungsform der Bunkerräume für die Bornheimer Vereine unklar, da in dem Artikel formuliert ist: "...die Bunker im städtischen Eigentum für die Allgemeinheit und die Stadtteile möglichst sinnvoll zu nutzen". So erhebt sich hier die Frage nach dem Bestandsschutz für die derzeitigen Mieterinnen und Mieter und dem Ausbau des Bunkers, um auch die Vereinsheime für Treffen und Veranstaltungen wieder nutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern

07.07.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2540 entstanden aus Vorlage: OF 336/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Radweges in der Hartmann-Ibach- Straße Richtung Rohrbachstraße zu erneuern. Begründung: Die Markierungen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2555 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend

07.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Passierbarkeit der Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße

31.05.2022 · Aktualisiert: 13.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2223 entstanden aus Vorlage: OF 195/4 vom 17.05.2022 Betreff: Passierbarkeit der Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Schleppkurvenbereich für Lkw bei Einfahrt von der Wiesenstraße in die Heidestraße dauerhaft zur Verfügung steht. Eine geeignete Maßnahme könnte die Anordnung eines Haltverbots auf acht Meter ab Kreuzung in der Heidestraße in Fahrtrichtung links sein, unterstützt durch eine Bodenmarkierung. Falls vorhanden, kann noch ein Zusatzschild "Rangierbereich" angebracht werden. Vielleicht lässt sich auch an der Innenseite der Kurve noch etwas markieren. Begründung: Immer wieder kommt es an der Kreuzung zum Feststecken von Lkws, weil das Parkverbot fünf Meter vor und nach Kreuzungen nicht eingehalten wird; beim Hin- und Herrangieren werden auch regelmäßig Poller an der Nordecke der Kreuzung umgefahren. Der Einsatz mechanischer Hilfsmittel zur Parkverhinderung (Poller, Radbügel) erscheint zweifelhaft, weil die Hilfsmittel entweder den ohnehin schon schmalen Bürgersteig einengen würden oder - auf der Fahrbahn angebracht - auch den ohnehin knappen Fahrbahnquerschnitt einengen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2022

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim

31.05.2022 · Aktualisiert: 13.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 194/4 vom 17.05.2022 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Straßenbahnlinie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratswegkreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Straßenbahnlinie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Straßenbahnlinie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junkers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht vom 28.05.2021, B 238, und Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823). Außerdem wird Fechenheim von der Straßenbahnlinie 11 bedient. Es böte sich für den oben genannten Zweck an, die Straßenbahnlinie 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim-Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es eventuell in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Saalburgstraße: Busse

03.05.2022 · Aktualisiert: 13.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2069 entstanden aus Vorlage: OF 183/4 vom 11.04.2022 Betreff: Saalburgstraße: Busse Der Magistrat wird gebeten, die Pausens tationen der Busse in der Saalburgstraße zu verlagern. Begründung: Bornheim-Mitte ist sehr gut an den ÖPNV angebunden! Dabei soll es belassen, aber auch eine gute Wohnqualität für die Anwohnenden geschaffen werden! Bevor die E-Busse 2025 kommen, ist die Verlagerung der Pausenstationen eine Möglichkeit, den Lärm für die Anwohnenden zu reduzieren. Des Weiteren führt die unübersichtliche Verkehrslage oft zu gefährlichen Situationen - gerade für Radfahrende. Es ist an der Zeit, jetzt eine Verbesserung zu schaffen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrerinnen und Fahrer der Busse mit geeigneten Maßnahmen in den Prozess der Umgestaltung miteinzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2069 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen)

03.05.2022 · Aktualisiert: 13.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2070 entstanden aus Vorlage: OF 184/4 vom 12.04.2022 Betreff: Veränderte Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern Veränderungen von Formen der Mobilität in der Berger Straße im Abschnitt Saalburgstraße bis Einmündung Ringelstraße (Bornheimer Fünffingerplätzchen) denkbar und mittelfristig umsetzbar sind und mit welchen benennbaren Folgen, insbesondere bei einer Sperrung für den Durchgangsverkehr, zu rechnen ist. Zudem soll die Möglichkeit evaluiert werden, barrierefrei und optisch hochwertig die Berger Straße mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen zu verbinden. Begründung: 1. Die Berger Straße ist in diesem Teil eine Mischung aus Einzelhandelsgeschäften, zwei größeren Lebensmittelgeschäften, einer Bankfiliale, Restaurants sowie einem Bistro und Eissalon. Zudem gibt es Wohnhäuser, die zum Teil auch Arztpraxen und weitere Dienstleistungen beherbergen. Fast ausnahmslos werden die Geschäfte von Kunden besucht, die auch jetzt schon in diesem Straßenabschnitt keinen der wenigen Parkplätze besetzen. 2. Es wäre vorstellbar, hier eine Zone zu schaffen, die nur für Anliegerinnen und Anlieger sowie Lieferverkehr befahrbar wäre. Die Berger Straße könnte ebenerdig mit dem Bornheimer Fünffingerplätzchen barrierefrei verbunden werden. Das wäre nicht nur optisch hochwertig, sondern ergäbe insbesondere für ältere Mitmenschen und Familien - in dem gerade neu errichteten Gebäude wird es eine Kita geben - eine Flanier- und Aufenthaltszone. 3. Die Straße ist recht schmal und wird auch jetzt schon - nicht nur wegen der momentanen Baustellen - von Autos, Fahrradfahrern und Fußgängern gleichzeitig benutzt, was immer wieder zu Gefahren- und Stresssituationen führt. 4. Der Anlieferverkehr ist gering und auf bestimmte Zeiten begrenzt. 5. Bei der Fertigstellung des Neubaus auf dem sogenannten Gaumergelände käme noch unterirdischer Parkraum hinzu. Auch der Anlieferverkehr für das neue Wohngebäude mit einem weiteren Vollversorger ist nicht über diesen Teil der Berger Straße vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2070 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherheit Merianschule

28.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 entstanden aus Vorlage: OF 252/3 vom 14.03.2022 Betreff: Schulwegsicherheit Merianschule Vorgang: OM 1474/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Merianschule und des Martin-Luther-Platzes umzusetzen: 1. Überprüfung des Schulwegeplans der Merianschule, insbes. im Bereich des neuen Eingangs auf der Burgstraße, hier fehlt ein gesicherter Übergang vom vorgesehenen Schulweg auf der östlichen Seite der Burgstraße in die Merianschule, die Minimalforderung wäre eine Querungshilfe auf der östlichen Seite gegenüber der Hofeinfahrt, d ie beste Lösung wäre die Einrichtung eines Zebrastreifens; 2. Verkehrsschild "Kinder" im Bereich des neuen Hofzugangs; 3. Piktogramm "Spielende Kinder" im Bereich der Burgstraße vor der Schachbrettmarkierung; 4. Roteinfärbung des Spielstraßenbereiches auf der Fahrbahn am Martin-Luther-Platz. Begründung: In einem Ortstermin mit der Elternvertretung der Merianschule wurde deutlich, dass sich die Situation durch die neue Zugangsmöglichkeit nochmals verändert und die Querungen auf der Burgstraße nochmals zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund wurde die seitens des Ortsbeirates 3 vorgeschlagene Verkehrsführungsänderung auf der Burgstraße zwischen Martin-Luther-Platz und Bornheimer Landstraße (Vorlage OM 1474) begrüßt. Im Bereich des Martin-Luther-Platzes sollte die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf Rädern durch die Roteinfärbung ebenfalls erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1681 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk

15.03.2022 · Aktualisiert: 09.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 165/4 vom 20.02.2022 Betreff: Status barrierefreier Ausbau von Straßenbahnstationen im Ortsbezirk Vorgang: OM 522/21 OBR 4; ST 327/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis wann mit einem barrierefreien Ausbau/Umbau der noch nicht barrierefreien Straßenbahnstationen in Bornheim/Ostend zu rechnen ist. Hinsichtlich der Straßenbahnstationen "Habsburger-/Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte" wird der Magistrat, die angekündigten Umsetzungen im Ortsbeirat vorzustellen, sobald die Planung vorstellungswürdig ist. Begründung: In seiner sehr ausführlichen Stellungnahme zur Verkehrsplanung im Ortsbezirk vom 04.02.2022, ST 327, listet der Magistrat unter anderem den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnstationen "Burgstraße", "Saalburg-/Wittelsbacherallee", "Ernst-May-Platz", "Bornheim Mitte" und "Habsburger-/Wittelsbacherallee" als durch die VGF geplant. Aus dem Nahverkehrsplan 2025+ ergeben sich noch weitere umzubauende Straßenbahnstationen, namentlich "Freiligrathstraße", "Waldschmidtstraße", "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" (vergleiche Nahverkehrsplan 2025+ Anlagenband Kartenteil, Seite 12). Einige Termine in der Liste legen die Vermutung nahe, dass schon detailliertere Planungen vorliegen müssten: Besonders relevant wären Informationen zu den Straßenbahnstationen "Habsburger-/ Wittelsbacherallee" und "Bornheim Mitte", für die die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen laut Nahverkehrsplan 2025+ im Jahr 2022 (Straßenbahnstation "Habsburger-/Wittelsbacherallee") bzw. 2023 (Straßenbahnstation "Bornheim Mitte") geplant war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Kinderbetreuungsplätze im Nordend

14.03.2022 · Aktualisiert: 13.05.2022

Antrag vom 14.03.2022, OF 254/3 Betreff: Kinderbetreuungsplätze im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie viele Kinder von 0-3 Jahren, von 3-6 Jahren und von 6-10 Jahren leben aktuell im Nordend? b) Wie viele Kinderbetreuungsplätze gibt es derzeit im Nordend, aufgeteilt nach U3 und Ü3? c) Wie viele Hortplätze gibt es derzeit im Nordend? d) Wie haben sich die Platzangebote von beiden Angeboten seit 2018 entwickelt? e) Wie sind aktuell die Bedarfszahlen bei beiden Angeboten, konnten die Nachfragen im Kindernet alle erfüllt werden? f) Gibt es mittlerweile für die mit Beginn des nächsten Schuljahres wegfallenden Betreuungsplätze der ehemaligen Kindertagesstätte in der Burgstraße, die aktuell noch in der Containeranlage auf dem ehem. Betriebshof im Günthersburgpark ausgelagert sind, Ersatz? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 371 2022 Die Vorlage OF 254/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1745 entstanden aus Vorlage: OF 162/3 vom 18.11.2021 Betreff: Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr in der Schleiermacherstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Halteverbotszone unmittelbar vor dem Eingang des Kindergartens in der Schleiermacherstraße 15 einzurichten. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Fahrradbügel in der Schleiermacherstraße zu errichten, z. B. im Straßenbereich der Kreuzung mit der Heidestraße. Begründung: Auf den Gehwegen in der Schleiermacherstraße ist der Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger durch Gehwegparken eingeschränkt, insbesondere vor den Kindergarten ist während der Bring- und Abholzeiten der Gehweg überfüllt. Dies führt zu gefährlichen Situationen durch eine schlechte Sicht auf die Fahrbahn. Durch eine Halteverbotszone von circa fünf Metern Länge vor dem Eingang des Kindergartens, ggf. mit Bordsteinabsenkung, könnte die Situation auf dem Gehweg deutlich entlastet werden, auch weil dadurch eine Nutzung der Fahrbahn bis unmittelbar vor den Kindergarten für Eltern mit Fahrrädern ermöglicht würde. Aktuell ist ein Zugang zum Kindergarten nur über einen Umweg über den schmalen Gehweg möglich. Weiterhin gibt es in der gesamten Straße, abgesehen von den Fahrradstellplätzen des Jugendhauses, keine Fahrradbügel. Eine Initiative auf der Ideenplattform der Stadt hat 153 Unterstützungen erhalten und in den Kommentaren wurde die Dringlichkeit des Anliegens deutlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1402 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo)

15.02.2022 · Aktualisiert: 28.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1674 entstanden aus Vorlage: OF 148/4 vom 24.01.2022 Betreff: Fahrradbügel Berger Straße 170 bis 176 (gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie Tchibo) Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße auf der stadtauswärts rechten Seite gegenüber den Supermärkten REWE und ALDI sowie T chibo in zweiter Reihe ausreichend permanente Fahrradbügel anzubringen (als Erweiterung oder als Ersatz für den dort vorhandenen Fahrradständer). Begründung: In diesem Bereich der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Wiesenstraße gibt es aktuell sehr wenige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Außer drei ad-hoc Fahrradbügel an der beschriebenen Stelle bleiben nur Baumbegrenzungen und Laternen oder Schilder, die aber nicht für das Abstellen von Fahrrädern positioniert sind, wodurch dann potenziell Parkplätze blockiert oder schwerer nutzbar gemacht werden. Für so einen langen Abschnitt ist diese Situation inakzeptabel, Fahrradbügel etwa in der Mitte dieses Abschnitts wären ein erster Schritt in die richtige Richtung. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stolperfalle für Passantinnen und Passanten in der Peterweilstraße beseitigen

15.02.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1672 entstanden aus Vorlage: OF 146/4 vom 28.01.2022 Betreff: Stolperfalle für Passantinnen und Passanten in der Peterweilstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Absenkung im Verbundsteinpflaster des Gehweges in der Peterweilstraße im Bereich vor den Hausnummern 58 bis 68 (siehe Fotos) möglichst zeitnah ausgebessert wird, um diese Gefahrenquelle für Passantinnen und Passanten zu beseitigen. Begründung: Die Absenkung im Verbundsteinpflaster stellt eine potenzielle Gefahrenquelle für Fußgängerinnen und Fußgänger dar, insbesondere für geh- und sehbehinderte Personen, aber auch ein Hindernis für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen und sollte daher möglichst zeitnah beseitigt werden. Fotos: Stolperfalle Bürgersteig Peterweilstraße, Höhe Hausnummer 58 bis 68, privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.1977, ST 1316

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit

21.01.2022 · Aktualisiert: 22.08.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradpiktogramme Wiesenstraße

17.01.2022 · Aktualisiert: 09.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1423 entstanden aus Vorlage: OF 115/4 vom 03.01.2022 Betreff: Fahrradpiktogramme Wiesenstraße Vorgang: OM 5734/20 OBR 4; ST 1075/20 Der Magistrat wird gebeten, in der Wiesenstraße von der Berger Straße bis zur Heidestraße auf der rechten Fahrbahnseite Fahrradpiktogramme aufzubringen. Begründung: In der Wiesenstraße wird auf dem genannten Teilstück - hauptsächlich zu Wochenmarktzeiten - der Bürgersteig mehr oder minder zugeparkt. Der Fußverkehr wird auf die Fahrbahn abgedrängt, wo er dem Fahrrad- und Autoverkehr in die Quere kommt. Das Phänomen hält seit vielen Jahren an. Ebenso lange versucht der Ortsbeirat, den Magistrat von der Notwendigkeit von Maßnahmen zu überzeugen. Alle Vorschläge wurden bisher abgelehnt und mit dem freundlichen Hinweis ergänzt, dort sei ja Haltverbot (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075). Der Hinweis geht indes ins Leere, da namentlich samstags keine Kräfte zur Verfügung stehen, um die Regelung auch durchzusetzen. Mit Fahrradpiktogrammen könnte zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass an dieser Stelle das Parken von Kraftfahrzeugen nicht gewollt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5734 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1015 Antrag vom 21.06.2023, OF 320/4 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4236

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8

06.01.2022 · Aktualisiert: 31.01.2022

Antrag vom 06.01.2022, OF 191/3 Betreff: Wohnungsleerstand Burgstraße 56 und Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 1653/20 OBR 3; ST 1815/20; V 1878/20 OBR 3; ST 889/21 In der Stellungnahme St 1815 vom 12. 10. 2020 steht zu lesen, dass der Magistrat "Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden" nachgeht, was sehr zu begrüßen ist. Bedauerlicherweise hat der Magistrat aber bis heute dem Ortsbeirat keine Auskunft darüber erteilt, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgeht (siehe Antrag vom 12. 11. 2020). Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat nunmehr erneut um Auskunft darüber, welche Konsequenzen er im Einzelnen aus seinen Kenntnissen um besagten Wohnungs- bzw. Wohngebäudeleerstand zieht. (Bezüglich des Leerstand u. a. die Burgstraße 56 - sowie die Bergerstraße 6-8 - betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf diesen Leerstand hingewiesen.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1653 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1815 Auskunftsersuchen vom 30.11.2020, V 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2022 Die Vorlage OF 191/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen

02.12.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung auf dem Sandweg

02.12.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1277 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 03.10.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung auf dem Sandweg Der Sandweg ist aufgrund seiner Gestaltung eine Straße, auf der, insbesondere in den Nachtstunden, sehr schnell gefahren wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf dem Sandweg, insbesondere in den Nachtstunden, überwacht werden kann; b) ob der Sandweg in die Tempo-30-Zone integriert werden und damit die Rechts-vor-Links-Regelung eingeführt werden kann; c) warum die Parkanordnung nicht wechselweise (Schräg- und Längsparkplätze) innerhalb eines Straßenabschnitts angeordnet werden kann, ähnlich wie in der Comeniusstraße; d) ob die Anpflanzung von Straßenbegleitgrün (Sträucher), insbesondere im oberen Teil des Sandwegs, möglich ist; e) ob die vom Ortsbeirat 3 angeregten Kontrollen durch die "KART-Gruppe" des Polizeipräsidiums schon stattgefunden haben, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 793 Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2530 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder

22.11.2021 · Aktualisiert: 08.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1071 entstanden aus Vorlage: OF 96/4 vom 08.11.2021 Betreff: Berger Straße - Querungshilfe für Hortkinder Der Magistrat wird gebeten, Hortkindern auf der Berger Straße zwischen Höhenstraße und Eichwaldstraße einen sichereren Überweg zu ermöglichen, z. B. durch einen Fußgängerüberweg oder Piktogramme auf der Straße (Vorsicht Kinder) vor ihrer Einrichtung. Begründung: Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Kinder, die im Bereich Berger Straße 121 eine Kindertagesstätte besuchen, auf ihrem Weg von der Linnéschule die Straße queren müssen und dabei allerhand Unsicherheiten durch Kfz-Verkehr und Radverkehr (letzterer aus beiden Richtungen) ausgesetzt sind. Abhilfe könnte ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) oder wenigstens ein Piktogramm gegenüber dem Eingang zur Einrichtung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweichquartier für das KiZ 126

04.11.2021 · Aktualisiert: 15.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 133/3 vom 01.11.2021 Betreff: Ausweichquartier für das KiZ 126 Vorgang: NR 104/21 Der Magistrat wird gebeten, die bisher durch die Merianschule genutzte Containeranlage zumindest teilweise dem KiZ 126 als Ausweichquartier für die Dauer der Brandschutzsanierung der bisherigen Räume für das Jahr 2022 zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich kann während dieser Zeit die KT 4 (Burgstraße) weiterhin in den Containern untergebracht werden, bis ein Standort für diese gefunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2021, NR 104 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2384 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern

26.10.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 916 entstanden aus Vorlage: OF 76/4 vom 02.10.2021 Betreff: Kontrolle durch die Stadtpolizei bei verkehrswidrigen Verhalten von Fahrrad- und E-Scooter- Fahrerinnen und -Fahrern Der Magistrat wird gebeten, eine verstärkte Kontrolle zum Schutz von Fußgängern auf Fußwegen vor Kitas, Schulen, Restaurants und Geschäften in den engen Straßen in Bornheim, im Ostend und auf dem Bornheimer Wochenmarkt vorzunehmen. Ziel muss es sein, rücksichtslose Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und - Fahrer zu belehren und gegebenfalls zu verwarnen. Begründung: In den dicht bevölkerten und engen Fußwegen in den Stadtteilen Bornheim und Ostend sowie dem Bornheimer Wochenmarkt fahren leider immer wieder E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer zum Teil zu zweit und auch Radfahrende mit hoher Geschwindigkeit zwischen den Fußgängern herum und gefährden diese dadurch. Hier wäre eine Aktion der Stadtpolizei oder anderer Ordnungskräfte wünschenswert, die solche Verkehrsteilnehmende eindringlich belehren und auf die Gefährdung, die von ihnen ausgeht, hinzuweisen. Die Kontrollaktion sollte zeitlich an Stoßzeiten an folgenden Orten stattfinden: Auf der Berger Straße/Ecke Saalburgstraße, Haltstelle "Bornheim Mitte", an Schulen und während des Wochenmarktes. Besonders betroffen neben dem Bornheimer Wochenmarkt und der Haltstelle "Bornheim Mitte" ist die Röhnstraße vor der Dahlmannschule, da hier Kopfsteinpflaster Fahrradfahrende veranlasst, auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies kann auch mit der im Herbst jahreszeitlich üblichen Aktion zur Kontrolle von Fahrradbeleuchtungen durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 522

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor Gebäude Wiesenstraße 30 bis 32

14.09.2021 · Aktualisiert: 18.01.2022

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 758 entstanden aus Vorlage: OF 64/4 vom 30.08.2021 Betreff: Fahrradbügel vor Gebäude Wiesenstraße 30 bis 32 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Haus Wiesenstraße 30 einen bisher dem Bewohnerparken (Regelungsbereich 29) nicht zugehörigen Parkplatz umzuwandeln in einen Fahrradabstellplatz mit mehreren Fahrradbügeln. Begründung: Die Anzahl der Kunden, die die Geschäfte der Häuserzeile 30 folgend Richtung Bornheim Mitte (Asia-Lebensmittelmarkt, Nagelstudio, Konditorei und Bäckerei Rausch) mit dem Fahrrad besuchen, ist erheblich. Viele Bürger lehnen dann das Rad an die Glasscheiben der Geschäfte, was ein Risiko birgt und zudem den Bürgersteig unangemessen verengt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd?

27.08.2021 · Aktualisiert: 23.09.2021

Antrag vom 27.08.2021, OF 65/4 Betreff: Schilda in Bornheim & Aufforderung zur Rentnerjagd? Foto: privat Am Dienstag den 27. Juli 2021 wurden die Bornheimer & Bornheimerinnen, sowie die Markthändler & Markthändlerinnen mit dem abgebildeten Verkehrs- bzw. Hinweisschild überraschenderweise zwangsbeglückt. Weder der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim / Ostend), noch die Markthändlervereinigung wurden im Vorfeld über die Aufstellung informiert. Dumm nur, an dieser Stelle stehen mittwochs und samstags zwei Stände des bereits im letzten Jahrhundert eröffneten Wochenmarktes. Auf den Hinweisschildern können nun die Fahrtrichtungen für Fahrradfahrer & Fahrradfahrerinnen in verschiedene Frankfurter Stadtteile und nach Offenbach mit Entfernungen in Kilometer abgelesen werden. Was für den schlichten bzw. die schlichte Zweiradfahrer/Zweiradfahrerin als Aufforderung zur Nutzung des verkehrsberuhigten Marktplatzes rund um das Uhrtürmchen und den "Bernemer Halblangebrunnen" angesehen werden kann. Ebenso dumm für bewegungseingeschränkte und weniger reaktionsschnelle Rentnerinnen & Rentner, die traditionell ein besonderes enges Verhältnis zu Zweiradfahrern & Zweiradfahrerinnen in Fußgängerzonen oder teilberuhigten Fußgängerzonen besitzen Deshalb wird der Magistrat um Auskunft gebeten: 1. Wer ist für diese verkehrstechnische Meisterleistung der Standortwahl verantwortlich? 2. Waren die Aufsteller / Aufstellerinnen Frankfurt kundig und mit der Information vertraut, dass hier zweimal wöchentlich einer der schönsten Wochenmärkte stattfindet oder kommen sie täglich im Blindflug aus dem Umland nach Frankfurt? 3. Hielt man/frau es für unnötig im Vorfeld der Aufstellung den Ortsbeirat und die Markthändlervereinigung zu informieren oder wurde dies als zu schwierig erachtet? 4. Ist nicht als spezieller Fahrradweg die nahe Burgstraße ausgewiesen oder macht es den Planern & Planerinnen große Freude die für den Autoverkehr einspurige Berger Straße mit mehr Fahrradfahren & Fahrradfahrerinnen zu beleben und damit ein höheres Gefährdungspotential für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen? 5. Gibt es im Magistrat, sowie in den Amtsstuben der einzelnen beteiligten Ämter und den ausführenden Praktikern & Praktikerinnen vor Ort irgendeinen Menschen (männlich, weiblich, queer) der den in einfachem Deutsch formulierten Satz formuliert: "Dumm gelaufen!"? 6. Wenn ja, wäre dies ein geeigneter Vorschlag für den nächsten Stadtteilpreis? Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 65/4 wurde zurückgezogen.

Partei: dFfm
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