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Meine Nachbarschaft: Otto-Schott-Straße

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen

07.09.2023 · Aktualisiert: 16.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 433/12 Betreff: Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen Der Magistrat wird gebeten, die FES zu beauftragen, den Stellplatz der Altglascontainer an der Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße auf ihre Funktionalität und Akzeptanz zu überprüfen und diese in Absprache mit den Ortsbeiräten 12 und 8 zu ändern oder eine andere Lösung zu finden, damit die sechs Altglascontainer wieder so gut wie früher angenommen werden. Begründung: Viele Jahre standen sechs Container an der Altenhöferallee. Dann wurden drei Container davon an der Alfred-Wegener-Straße platziert. Diese werden aber nicht sehr gut angenommen, selbst wenn darin ist noch ausreichend Platz ist. Dafür ist zu beobachten, dass nun das Altglas einfach neben den Containern an der Altenhöferallee auf dem Gehweg abgestellt wird, obwohl die drei vom alten Standort kürzlich entfernten Container in Sichtweite auf zwei Parkplätzen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 433/12 tätig zu werden und in dieser Angelegenheit zu einem Ortstermin mit der FES und den Ortsbeiräten 8 und 12 einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15

31.08.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 425/12 Betreff: Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an die Hausverwaltung der Riedbergallee 15 zu schreiben mit der Bitte die dortigen Fahrradständer zu ersetzen oder die defekten zu demontieren. Begründung: s. Anlage Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Entfernung Fahrradbügel/-ständer Otto-Schott-Straße sowie WaltherNernstStraße

01.07.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2023, OF 404/12 Betreff: Entfernung Fahrradbügel/-ständer Otto-Schott-Straße sowie Walther-Nernst-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern die Fahrradbügel/-ständer vor der Reinigung Kay in der Otto-Schott-Straße sowie vor dem Wohngebäude Nr. 1 bis 5 in Walther-Nernst-Straße entfernen zu lassen. Begründung: Die Fahrradbügel/-ständer sind nicht geeignet den ursprünglich zugedachten Zweck zu erfüllen, da kein Gast/Besucher des Riedbergzentrums dort sein Fahrrad abstellt. Der Fußweg in das Riedbergzentrum ist zu weit. Zudem behindern die Fahrradbügel/-ständer den Verkehr. Ein kurzes Halten vor der Reinigung - insbesondere für die Fahrzeug der Deutsche Post - ist nicht mehr möglich. Wenn Fahrzeugführer dies doch tun, was regelmäßig geschieht, wird die gesamte Otto-Schott-Straße blockiert. In diesem Fall ist es Fahrzeugen, die von der Joseph-von-Fraundorfer-Straße in die Otto-Schott-Straße einfahren wollen, nicht möglich die Abbiegung zu nehmen. Der Unterzeichner, der täglich dort vorbeikommt, konnte seit Aufstellung der Fahrradbügel/-ständer vor dem Wohngebäude 1 bis 5 in der Walther-Nernst-Straße nur an drei Zeitpunkten das Abstellen eines Fahrrads bemerken. Es handelt sich dabei um ein Fahrrad einer Anwohnerin des Wohngebäudes. Dieses Wohngebäude verfügt jedoch über eigene Fahrradbügel/-ständer, die genutzt werden können. Durch die Errichtung der Fahrradbügel/-ständer vor dem Wohngebäude sind drei Parkplätze weggefallen. Bei Parkplätzen handelt sich um ein knappes Gut, die nicht leichtfertig beseitigt werden dürfen. Es dürfte Einigkeit bestehen, dass der Fahrradverkehr - einschließlich der Abstellmöglichkeiten - dort gefördert werden sollte, wo es sinnvoll ist. Auf der anderen Seite sollten Fahrradfahrer gegen Autofahrer nicht ausgespielt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 404/12 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße

05.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3949 entstanden aus Vorlage: OF 389/12 vom 22.04.2023 Betreff: Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ortsbeirats 8, den Verkehrslärm der Marie-Curie-Straße im Bereich zwischen der Einmündung Zur Kalbacher Höhe und 14. Polizeirevier durch geeignete aktive und passive Maßnahmen zu reduzieren. Hierzu regt der Ortsbeirat insbesondere die folgenden Maßnahmen an: 1. Aufstellung einer Blitzerampel mit Geschwindigkeits- und Rotlichtverstoßerfassung analog zur Ampelanlage an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee für Fahrzeuge aus Richtung A 661, 2. eine dichtere Bepflanzung des Erdwalls (Foto 1) und Ersatz der fehlenden Bäume auf dem Mittelstreifen der Marie-Curie-Straße und 3. Errichtung einer Lärmschutzwand zwischen Radweg und dem Erdwall entlang der Marie-Curie-Straße, z. B. auf den dort vorhandenen L-Steinen (Foto 2). Foto 1, privat Foto 2, privat Begründung: Das Verkehrsaufkommen auf der Marie-Curie-Straße hat sich in den letzten Jahren weiter stark erhöht. Hinzu kommt die zukünftige Ansiedlung der Kita Sonnenwind. Von der A 661 kommend fühlen sich leider zu viele Autofahrer motiviert, auf der gut ausgebauten Marie-Curie-Straße das Tempo einer Schnellstraße zu fahren anstatt sich an die innerörtlich geltenden 50 km/h zu halten. Die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Bebauung an der Bonifatiusstraße entlang der Marie-Curie-Straße leiden sehr unter dem starken Verkehrslärm. Eine Blitzerampel würde maßgeblich dafür sorgen, dass mit den geringeren Fahrgeschwindigkeiten und der reduzierten Anzahl von Rasern der Verkehrslärm aktiv nachhaltig sinkt und gleichzeitig die Verkehrssicherheit steigt. Den Erdwall rechtsseitig der Marie-Curie-Straße Richtung Altenhöferallee dichter zu bepflanzen und die fehlenden Bäume im Mittelstreifen zu ersetzen, ist nicht nur eine ökologische Maßnahme, sondern kann den Lärm auch passiv senken. Alternativ oder ergänzend kann auf dem Erdwall auch eine Lärmschutzwand als passive Schallschutzmaßnahme errichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1975 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg

05.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen

24.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 379/12 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes werden die notwendigen Mittel i. H. v. rund 500.000 EUR in das Investitionsprogramm 2023 - 2026 eingestellt. Begründung: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes liegt eine Planung vor und ein Zugriff auf Fördermittel des Bundes ist ebenfalls möglich. Der stadtseitig zu finanzierende Teil von vermutlich ca. 500.000 € ist im Investitionsprogramm für den Ortsbezirk bislang aber noch nicht abgebildet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 129 2023 Die Vorlage OF 379/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen

24.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 377/12 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Abschluss der Planung und den Bau der 2. Sportanlage Riedberg (östlich Altenhöferallee) werden in das Investitionsprogramm 5.007267 Mittel in Höhe von 5,355 Mio € eingestellt, nach Bedarf verteilt auf die Jahre 2023 - 2025. Begründung: Der geplante und zugesagte Bau der Anlage ist im Investitionsprogramm bislang nur als Übertrag vorgemerkt, aber nicht auf die Jahre gemäß Umsetzungsplan verteilet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 127 2023 Die Vorlage OF 377/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg

16.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 387/12 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee / Weißkirchener Berg wieder so einzustellen, daß auf der Landstraße L 3019 Weißkirchener Berg kein umweltfeindlicher Stau entsteht. Begründung: Vor einigen Wochen wurden an der Ampelanlage, Kreuzung Am Weißkirchener Berg / Altenhöferallee, Änderungen an der Ampelschaltung vorgenommen. Seither ist die Ampelschaltung für Pkw, Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge,eine die aus der Richtung Weißkirchen nach Kalbach kommen, eine einzigen Katastrophe. Seit die Grünphase für Fahrzeuge derart verkürzt wurde, kommen nur wenige bei "grün" über die Kreuzung. Dadurch bilden sich eine lange Schlange bis hin zu dem holzverarbeitenden Betrieb an der Landstraße Weißkirchener Berg. Die Maßnahme der verlängerten Rotphase an der Kreuzung Weißkirchener Berg/Altenhöferallee ist extrem umweltfeindlich. Die Verantwortlichen haben mit Sicherheit nicht bedacht, daß durch diese geänderte Umschaltmaßnahme der Verkehr durch die Graf-Stauffenberg-Straße zunimmt. Das ist weder von den Bürgern noch vom Ortsbeirat gewünscht, denn in der Graf-von-Stauffenberg-Allee befindet sich eine Schule und der Schulweg würde durch eine vielbefahrene Straße für die Grundschüler gefährlicher werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 387/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Anschluss ans Fernwärmenetz am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20

17.03.2023 · Aktualisiert: 03.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2023, OA 338 entstanden aus Vorlage: OF 374/12 vom 17.03.2023 Betreff: Anschluss ans Fernwärmenetz am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 20 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. die Aufnahme der Grundschule Riedberg (Zur Kalbacher Höhe 15) in die Anlage 1 zum Anschluss an das Fernwärmenetz geprüft wird und 2. an den Ortsbeirat 12 berichtet wird, warum die Liegenschaften Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) und Magda-Spiegel-Weg 10 (Kinderzentrum Magda-Spiegel-Weg) in der Liegenschaftstabelle möglicher weiterer Anschlüsse geführt werden, obwohl diese bereits an das Fernwärmenetz angeschlossen sein müssten. Begründung: Zum Anschluss der Grundschule Riedberg ist nur eine sehr kurze Verbindungsleitung erforderlich, die dann die Umstellung auf Fernwärme ermöglicht und die Anlieferung der Pellets mit schweren Lkw überflüssig machen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 803 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.03.2023, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 338 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 20 und OA 338 = Annahme) Gartenpartei (M 20 = Ablehnung, OA 338 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau, des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz sowie des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen, die Beratung der Vorlage M 20 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 338 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu b) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat (bei einer Enthaltung CDU), die Fristabläufe weiterhin monatlich anzumahnen, bis die jeweilige Antwort des Magistrats vorliegt. Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3145, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023 Aktenzeichen: 91-50

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bodenbelag Spielplatz Riedbergplatz erneuern

27.02.2023 · Aktualisiert: 29.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 368/12 Betreff: Bodenbelag Spielplatz Riedbergplatz erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zeitnah den Bodenbelag auf dem Spielplatz des Riedbergplatzes zu erneuern, um die Gefährdung durch die dadurch entstanden Stolperstellen und Löcher zu beseitigen und dadurch den Fallschutz für die Spielgeräte wiederherzustellen. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 368/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 368/12 wird bis zur Sitzung am 14.07.2023 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 368/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 368/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

„Mobiles Grünes Zimmer“ wieder aufstellen

27.02.2023 · Aktualisiert: 28.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 373/12 Betreff: "Mobiles Grünes Zimmer" wieder aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich des mobilen grünen Wohnzimmers - welches ca. im Zuge des Jahreswechsels vom Riedbergplatz entfernt wurde - folgende Fragen zu beantworten: 1. Aus welches Grund wurde dieses grüne Wohnzimmer entfernt und 2. wann ist beabsichtigt diese wieder aufzustellen? Begründung: Das grüne Wohnzimmer war ein beliebter Treffpunkt in der sonst grauen Umgebung des Riedbergplatzes und hat mit seiner Verdunstungskälte das Kleinklima in der näheren Umgebung positiv beeinflusst. Dazu kommt die höhere Aufenthaltsqualität des Riedbergplatzes. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 635 2023 Die Vorlage OF 373/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee

24.02.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 355/12 vom 09.02.2023 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung sämtlicher Fußgängerüberwege im o. g. Kreiselbereich durch eine höhere Leuchtkraft so zu verbessern, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeugführer durch bessere Sichtbarkeit und Sicht gefahrlos die Übergänge nutzen können. Begründung: Der Knotenpunkt Altenhöferallee/Riedbergallee ist mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, U-Bahnen, Bussen, Pkw und Lkw täglich stark frequentiert. Bei Dunkelheit verschlechtert sich zusätzlich die Erkennbarkeit. Dem ist durch eine bessere Beleuchtung Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1207 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteil Kalbach-Riedberg beim Ausbau öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174

27.01.2023 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 320 entstanden aus Vorlage: OF 336/12 vom 09.01.2023 Betreff: Stadtteil Kalbach-Riedberg beim Ausbau öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Im Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174, sieht es die Stadt Frankfurt am Main als ihre Aufgabe an, ein größtmögliches Angebot an sauberen, funktionsfähigen und sicheren öffentlichen Toiletten für die Bevölkerung vorzuhalten. Zudem soll der Betrieb so effizient wie möglich erfolgen und die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit durch Vandalismus und zweckfremde Nutzung so gering wie möglich gehalten werden. Der Ortsbeirat begrüßt diese Initiative ausdrücklich. Leider hat er jedoch zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Ergebnisbericht zum Ausbau der öffentlichen Toiletten der Stadtteil Kalbach-Riedberg nicht berücksichtigt wurde. Bislang gibt es im gesamten Stadtteil lediglich am Riedbergplatz im Untergeschoss zur Tiefgarage eine insbesondere in den Haupteinkaufszeiten zu klein dimensionierte (kostenfreie) Toilette. An anderen, häufig frequentierten Orten - zum Beispiel in der Nähe der Spielplätze - fehlen entsprechende Räumlichkeiten. In Kalbach existiert keine öffentliche Toilette. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Stadtteil Kalbach-Riedberg ausgebaut werden kann. Als mögliche Standorte sollen beispielsweise das Alte Rathaus und der geplante Neubau der Freiwilligen Feuerwehr geprüft werden. Weiterhin gehört dazu auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Nicht nur die Einwohnerzahl, sondern auch die Zahl der Studierenden sowie der Einkaufspendlerinnen und Einkaufspendler haben sich kontinuierlich erhöht. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung aus dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Stadtteil Kalbach-Riedberg notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 235 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 355 Bericht des Magistrats vom 15.02.2024, B 110 Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 9 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 184 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023

OF (Antrag Ortsbeirat)

OF 141/12 vom 12.11.2021 - Gullydeckel Konrad-Zuse-Straße/Ecke Altenhöferallee

12.01.2023 · Aktualisiert: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 337/12 Betreff: OF 141/12 vom 12.11.2021 - Gullydeckel Konrad-Zuse-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 337/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum

09.12.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3287 entstanden aus Vorlage: OF 323/12 vom 28.11.2022 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum durch eine durchgezogene Linie von der Einmündung Ernst-Abbe-Straße bis zur Mittelinsel vor dem Kreisel Riedbergallee zur Vermeidung von Wendemanövern und überraschendem Einfahren in Parkplätze von der Gegenfahrbahn aus zu beruhigen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main,(c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Verkehrssituation zwischen der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße und dem Riedbergkreisel ist weiterhin unbefriedigend. Dazu tragen maßgeblich Fahrmanöver bei, bei denen Fahrzeugführer (trotz naher Kreisel) direkt dort mitten im Verkehr wenden, aber auch das zügige Einbiegen auf soeben entdeckte Parkplätze von der jeweils gegenüberliegenden Fahrbahn aus. Eine durchgezogene Linie macht deutlich, dass solches Fahrverhalten an dieser Stelle nicht erwünscht ist und ermöglicht auch bei Bedarf später die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 865 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerfurten sind keine Parkplätze

11.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3109 entstanden aus Vorlage: OF 313/12 vom 31.10.2022 Betreff: Fußgängerfurten sind keine Parkplätze Der Magistrat wird gebeten, der illegalen Nutzung von Fußgängerfurten und Andienflächen für Mülltonnen als Parkplätzen entgegenzutreten. Diese Fußgängerfurten befinden sich zwischen den längs der Straßen gepflanzten Bäume, haben aber das normale Fußweg-Pflaster und keine zweite Bordsteinkante zum Rest des Fußwegs hin. Dies kann z. B. durch eine Markierung auf diesem Pflaster oder auf der Fahrbahn davor (wie vor der Walther-Nernst-Straße 1) geschehen. Dies betrifft die folgenden Stellen: - Annette-Kolb-Weg gegenüber der Einmündung des Ludwig-Fulda-Wegs (zweimal); - Ludwig-Fulda-Weg gegenüber der Einmündung Helene-Adler-Weg (nördliche Furt); - Friedrich-Dessauer-Straße gegenüber der Einmündung Walther-Nernst-Straße (östliche Furt); - Joseph-von-Fraunhofer-Straße an der Einmündung Walther-Nernst-Straße (zweimal); - Zur Kalbacher Höhe: a) gegenüber Nelly-Sachs-Platz auf Höhe des Spielplatzes; b) gegenüber der Einmündung Gräfin-Dönhoff-Straße; c) gegenüber der Einmündung der Margarete-Steiff-Straße. Begründung: Da sich diese Furten nicht vor einer Ein-/Ausfahrt befinden, wird die Zweckentfremdung der Furten gerne auf Unkenntnis zurückgeführt, weil es sich vermeintlich um eine durchgehende Reihe von Parkplätzen zwischen Bäumen handelt. Dieser Argumentation soll durch eine Markierung der Boden entzogen werden, ohne gleich auf "Abpollerungen" zurückzugreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 578 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen mit Eigenleben am Riedberg

11.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3108 entstanden aus Vorlage: OF 308/12 vom 31.10.2022 Betreff: Zebrastreifen mit Eigenleben am Riedberg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass sich die Schilder an Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") nicht immer wieder durch den am Riedberg üblicherweise kräftigen Wind von alleine verdrehen. Dies betrifft unter anderem diese Fußgängerüberwege: - Altenhöferallee, Einmündung Friedrich-Karl-Klausing-Straße (südliches Schild auf der Verkehrsinsel); - Graf-von-Stauffenberg-Allee, Querung Römische Straße (Schild auf dem nördlichen Fußweg); - Graf-von-Stauffenberg-Allee südlich der Einmündung Ernst-Balser-Straße (südliches Schild auf der Mittelinsel). Weitere betroffene Schilder sind nicht auszuschließen. Begründung: Eine vollständige Beschilderung der Fußgängerüberwege ist für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger unerlässlich. Leider sind aber einige dieser Schilder so befestigt, dass sie sich immer wieder schon alleine durch den Wind verdrehen und dann nahezu im rechten Winkel zur Soll-Stellung stehen. Dadurch sind sie für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kaum noch wahrnehmbar. Dies geschieht ausdrücklich schon an "normal windigen" Tagen, es braucht also keine Stürme dafür. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 576 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg

09.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2655 entstanden aus Vorlage: OF 271/12 vom 29.08.2022 Betreff: Trinkbrunnen für Kalbach-Riedberg Vorgang: V 438/22 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, gemäß dem kommenden gesetzlichen Erfordernis für Trinkwasserbrunnen auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Trinkwasserbrunnen einzurichten. Sinnvolle Standorte hierfür im Ortsbezirk sind: - Am Rathaus Kalbach; - vor dem Jugendhaus Riedberg; - in der Nähe der Haltestelle "Riedberg"; - im Bonifatiuspark; - hinter dem Familienzentrum Billabong; - im Freizeitpark Kalbach; - am Skaterpark "Am Martinszehnten"; - am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach - sowie am bereits mit der Vorlage V 438 zur Prüfung angeregten Standort Riedbergplatz. Begründung: Gerade in den Sommermonaten ist es wichtig, genug zu trinken. Öffentliche Trinkwasserbrunnen unterstützen dies und helfen so, Gesundheitsschäden und sogar Todesfällen bei Hitzewellen vorzubeugen. Die nächste Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet die Kommunen zur Einrichtung solcher Brunnen. Deutschlandweit sollen zunächst rund 1.000 neue Brunnen geschaffen werden (siehe https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2688 Aktenzeichen: 79 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung eines Platzes nach Emmy Noether

29.08.2022 · Aktualisiert: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 277/12 Betreff: Benennung eines Platzes nach Emmy Noether Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Platz, welchen die Ernst-Abbe-, Otto-Schott-, Walther-Nernst- und Joseph-von-Fraunhofer-Straße durch ihr Zusammentreffen bilden, wird nach der Mathematikerin Emmy Noether benannt und durch ein Straßenschild "Emmy-Noether-Platz" kenntlich gemacht. Dieses wird durch ein Zusatzschild "* 1882, † 1935, Mathematikerin, Begründerin der modernen Algebra" ergänzt. Die Adressen der umliegenden Gebäude bleiben weiter den bisherigen Straßen zugeordnet, so dass sich keine Adressänderungen ergeben. Begründung: Dieser Platz ist am Riedberg gut bekannt, hat aber keinen eigenen Namen, sondern wird z. B. mit "der mit dem schrägen Weg" umschrieben. Emmy Noether war eine deutsche Mathematikerin. Sie war die zweite Frau, die in Deutschland in Mathematik promovierte und die erste, die in diesem Fach in Deutschland habilitierte. Nach wichtigen Beiträgen zur theoretischen Physik (insbesondere zu Erhaltungssätzen, "Noether-Theorem") waren es vor allem ihre Arbeiten im Bereich der modernen Algebra, für die sie berühmt wurde. Nach ihr wurden eine ganze Reihe von mathematischen Strukturen und Sätzen benannt. Während ihrer Hauptschaffenszeit in Göttingen hatte sie ab 1930 auch eine Gastprofessur in Frankfurt. 1933 musste sie aufgrund unterstellter Nähe zum Kommunismus die Universität verlassen und nahm eine Stelle am Frauencollege von Bryn Mawr (Pennsylvania, USA) an. Durch Komplikationen einer Operation verstarb sie am 14. April 1935. Im Quartier Riedberg-Mitte sind die Straßen bislang ausschließlich nach Wissenschaftlern benannt. Emmy Noether fügt sich als zusätzlicher Impuls hervorragend in dieses Benennungsschema ein und erinnert auch an die Schwierigkeiten, die Frauen ihrer Zeit in Forschung und Lehre hatten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 9 2022 Die Vorlage OF 277/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherstellung des Verkehrsflusses/ÖPNV-Busverkehrs in der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums

28.08.2022 · Aktualisiert: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 267/12 Betreff: Sicherstellung des Verkehrsflusses/ÖPNV-Busverkehrs in der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten: Ziel muss es sein den Busverkehr und damit den ÖPNV in seiner Qualität (Pünktlichkeit) zu stärken. Dafür ist es erforderlich die Parkplätze in der Altenhöferallee auf Höhe und Seite des Gymnasiums (Friedrich-Dessauer-Straße 2) dauerhaft zusperren. Um die Wirksamkeit der Maßnahme vorab zu prüfen, sollten zunächst durch Aufstellen großer Blumentöpfe o.ä. die Parkplätze blockiert und in dieser Zeit die Fahrzeiten des Busverkehr geprüft werden, in wie weit sich die Pünktlichkeit der Busse in den Stoßzeiten verbessert. Werden die Ankunfts- bzw. Abfahrtzeiten an der Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg" eingehalten? Begründung: Die betroffenen Parkplätze werden sehr häufig von Eltern für einen kurzen Stopp genutzt, um ihre Kinder am Gymnasium abzusetzen. Durch das Ein- und Ausfahren von der Straße auf die Parkplätze wird der nachfolgende Verkehr aufgehalten. Dadurch kommt es zu Verzögerungen des Busverkehrs, was besonders bei den Fahrgästen (u.a. Schüler*innen des Gymnasiums) zu spüren ist. Nur wenige Meter weiter befindet sich die Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg", welche nur verzögert erreicht wird. Die Eltern sollten die bestehende Möglichkeit nutzen, in die Friedrich-Dessauer-Straße abzubiegen und dort ihre Kinder vor dem Gymnasium absetzen. In diese Seitenstraße findet kein Durchgangsverkehr statt, im Vergleich zur Altenhöferallee. Die Maßnahmen verbessert die Pünktlich und stärket somit den ÖPNV, was mehr Menschen motiviert Bus und Bahn zu nutzen. Quelle: Google Maps Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.09.2022, OF 282/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 474 2022 1. Die Vorlage OF 267/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 282/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 282/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: Volt

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentlicher Trinkbrunnen Riedbergplatz

17.06.2022 · Aktualisiert: 15.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2022, OF 254/12 Betreff: Öffentlicher Trinkbrunnen Riedbergplatz Der Magistrat hat bereits in seiner ST 35 aus 2021 mitgeteilt, dass die Möglichkeit der Errichtung eines öffentlichen Trinkbrunnens auf dem Riedbergplatz aufgrund seiner exponierten Lagen und hoher Nutzung zu gegebener Zeit geprüft wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. inwiefern diese Prüfung vorangeschritten ist und 2. ob die Integrierung eines öffentlichen Trinkbrunnens in die bereits bestehenden Entwürfe der Begrünung des Riedbergplatzes ohne eine zeitliche Verzögerung möglich ist. Begründung: Im Zuge der bereits weitvorangeschrittenen Planungen wäre es wünschenswert, wenn die Errichtung eines öffentlichen Trinkbrunnens mitberücksichtigt werden könnte, um eine kostenlose Wasserentnahme vor allem in den mittlerweile besonders heißen Sommern zu ermöglichen. Auch wirbt die Stadt in den B 202 aus 2022 damit, dass Trinkbrunnen als Projekte für den Klimaschutz gelten können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 438 2022 Die Vorlage OF 254/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querung Otto-Schott-Straße/Hans-Bethe-Straße sicherer gestalten

03.06.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2288 entstanden aus Vorlage: OF 241/12 vom 20.05.2022 Betreff: Querung Otto-Schott-Straße/Hans-Bethe-Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, für Fußgängerinnen, Fußgänger und insbesondere Kinder die Querung der Otto-Schott-Straße von und zum Riedbergplatz auf Höhe der Einmündung der Hans-Bethe-Straße sicherer zu gestalten. Dies könnte durch verschiedene Maßnahmen geschehen: 1. Fortführung der Platz-Pflasterung in den Kreuzungsbereich. Die betroffene Fläche würde sich hierbei an den vorhandenen Blindenleitstreifen orientieren; 2. oder auf gleicher Fläche die Fahrbahn aufasphaltieren, analog zu den Fußgängerquerungen entlang des Grünzugs Römische Straße; 3. oder auf gleicher Fläche eine auffällige Fahrbahnmarkierung, z. B. als Schachbrettmuster wie am Martin-Luther-Platz oder als Kreuzschraffur wie z. B. im österreichischen Höchst, siehe https://www.riedberg-kinder.de/links/schraffur. 4. Sollte sich keine dieser Möglichkeiten umsetzen lassen, so wird ersatzweise zumindest darum gebeten, zusätzliche "Achtung, Kinder"-Fahrbahnmarkierungen aus allen drei Fahrtrichtungen (in südlicher Fahrtrichtung für die dortigen Radfahrer) anzubringen. Alle Bilder - Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Querung der Otto-Schott-Straße wird sehr rege genutzt, insbesondere auch von sehr vielen Kindern, wozu der nahe gelegene Kleinkinderspielplatz, die Eisdiele und der Weg zum Einkaufszentrum beitragen. Die breite Rampe zur Straße (Feuerwehrzufahrt) und die breite Treppe mit Blindenleitstreifen verleiten immer wieder gerade Kinder, unbedacht in den Kreuzungsbereich zu laufen, was dem Ortsbeirat von Eltern und anliegenden Gewerbetreibenden bestätigt wurde. Verschärft wird die Situation dadurch, dass in der Otto-Schott-Straße oft auch unzulässig direkt an den Übergängen in zweiter Reihe geparkt wird. Die Anregung erfolgt auf Initiative der Kinderbeauftragten für Kalbach (Eva Maria Lang) und Riedberg (Eva Bieber). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2148 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee

23.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2022, OF 236/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat wünschte sich mit OF 149/12 die Veröffentlichung der realistischen Zeitplanung mit Meilensteinen bis Ende Q1 / 2022. Der Magistrat wird gebeten zeitnah zu berichten, wie dazu der Sachstand ist. Wann können wir mit der Vorstellung der Zeitplanung und der Meilensteine im OBR rechnen? Begründung: Die Beantwortung steht aus. Die untragbare Situation für Bürger und Vereine im Stadtteil ist bekannt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 404 2022 Die Vorlage OF 236/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderbücherschrank in Kalbach und auf dem Riedbergplatz

10.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2022, OF 237/12 Betreff: Kinderbücherschrank in Kalbach und auf dem Riedbergplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Kalbacher Rathaus und auf dem Riedbergplatz jeweils einen Bücherschrank für Kinder aufzustellen. Begründung: Kultur macht stark! In der Schule wird gelesen, Eltern lesen ihren Kindern vor und schon die Kleinsten möchten gern Bilderbücher ansehen. Wie wichtig für die Kinder das "lesen können" ist, wissen wir alle. Nicht umsonst ist das Lesen lernen in der Schule ein wichtiger Bestandteil des Deutschunterrichts. Lesen bildet, lesen macht glücklich, lesen läßt die Kinder träumen, regt die Phantasie an und läßt sie kreativ werden. Kalbach hat eine gutgeführte stark frequentierte Kinderbibliothek und in der Grundschule Kalbach gibt es einen Leseclub für Kinder, der inzwischen zur LeseAG geworden ist, da die Nachfrage sehr hoch ist. Das Interesse am Lesen wächst ständig, ob das Comicbücher, Tiergeschichten, Weltraumabenteuer oder Kindererzählungen, Romane und Märchen aus aller Welt sind, es gibt auf dem Büchermarkt für jeden Geschmack etwas. Die Kinder sind sehr interessiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 237/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern

18.03.2022 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1851 entstanden aus Vorlage: OF 197/12 vom 07.03.2022 Betreff: Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern Vorgang: OM 1485/22 OBR 12; B 63/22 Der Magistrat wird gebeten, den ganzjährigen Betrieb auf der Sportanlage des SC Riedberg durch die Umwandlung des großen Rasenfeldes in Abstimmung mit dem Verein in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht zu unterstützen (Fläche A in der Skizze). Der Belag soll Fußball- und Rugby-Sport unterstützen. Sollte dies nicht finanzierbar sein, so wird der Magistrat ersatzweise gebeten, zumindest das Kleinspielfeld (Fläche B in der Skizze) in ein Kunstrasenfeld umzuwandeln und die Beleuchtung zu verbessern (z. B. durch zusätzliche Leuchten am großen Flutlichtmast direkt östlich der Fläche B und/oder durch eine Leuchte am 110 kV-Hochspannungsmast direkt westlich der Fläche B). Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mit dem Verein gemeinsam Möglichkeiten zu erörtern, die weitgehend brachliegende Fläche C als bespielbare Fläche zu entwickeln. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Der Bau des geplanten städtischen Sportparks östlich der Altenhöferallee ("2. Sportanlage Riedberg") hat sich mehrfach verzögert und droht, noch weitere Jahre bis zu seiner Benutzbarkeit zu brauchen, siehe auch Vorlage OM 1485. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen ermöglichen es, die Probleme vergleichsweise kurzfristig zu lindern. Im Trainingsbetrieb wird die vorhandene Rasenfläche intensiv genutzt, unter anderem auch von der dortigen Rugby-Jugend. In den Herbst- und Wintermonaten ist die Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich, Hallenkapazitäten zum Ausweichen sind ebenfalls sehr knapp. Die Vorteile des Kunstrasenspielfelds gegenüber Spielfeldern mit Naturrasen liegen in seiner besseren Bespielbarkeit. Während ein optimal gepflegter Naturrasen rund 600 Stunden im Jahr genutzt werden kann, ist es möglich, auf einem Kunstrasenplatz bis zu 2.400 Stunden im Jahr zu spielen oder zu trainieren, und das zu nahezu gleichwertig guten Bedingungen. Auch der Wasserverbrauch ist erheblich geringer bei der Nutzung eines Kunstrasenplatzes im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen, was aus Sicht des Frankfurter Wasserkonzepts (B 63) sehr erstrebenswert ist. Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee hat ihre Kapazitätsgrenze schon länger erreicht. Der SC Riedberg hat einen hohen Jugendanteil, bietet Fußball in zahlreichen Mannschaften, sowohl für Jungen als auch Mädchen, an und hat aktuell hessenweit beim HFV mit die meisten Fußballmannschaften im Spielbetrieb gemeldet. Die Rugby-Sparte ergänzt seit Jahren das Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es besteht vereinsseitig in Teilen bereits ein Aufnahmestopp für Kinder und Jugendliche, sodass das Sportangebot am Riedberg nicht mehr ausgeweitet werden kann. Der SC Riedberg ist der Verein mit den meisten Fußballmannschaften in ganz Hessen. Gerade in den feuchten Wintermonaten zeigt sich, dass die Rasenplätze nur wenig genutzt werden können, um den Rasen nicht dauerhaft zu zerstören. Die Umwandlung des großen Rasenfeldes in einen Kunstrasenplatz schafft ganzjährig die Kapazität für sechs bis acht zusätzliche Kindermannschaften zu jeder Zeit. Eine Umwandlung des kleinen Rasenfeldes würde die Kapazität immerhin noch um ein bis zwei Kindermannschaften erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 63 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1511 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 664 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Riedbergplatz grün, schattig und mit attraktiver Außengastronomie

18.03.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1850 entstanden aus Vorlage: OF 196/12 vom 07.03.2022 Betreff: Riedbergplatz grün, schattig und mit attraktiver Außengastronomie Der Ortsbeirat 12 bestätigt ausdrücklich nochmals die Planungen des Magistrats für die Neugestaltung des Riedbergplatzes in der Form, wie sie im November 2021 durch das Grünflächenamt vorgestellt wurden. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang darum gebeten, 1. die geplante Baumreihe an der nördlichen Platzseite gemäß Planung innerhalb der Beete eher südlich zu pflanzen (Abstand ca. 8,15 Meter von der Häuserreihe im Erdgeschoss); 2. im Rahmen der Feinplanung sicherzustellen, dass auch nach den Baumpflanzungen die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt bleiben, ohne die bislang gepachteten Flächen der gastronomischen Betriebe oder ihre installierten Sonnenschirme einzuschränken. Maßgeblich hierfür sind die regulär gepachteten Flächen ohne die befristeten Corona-Ausnahmen; 3. bei der noch erfolgenden Auswahl der Baumarten an später darunter sitzende Menschen zu denken, also beispielsweise (wie schon mündlich in Aussicht gestellt) dort keine Lindenbäume zu pflanzen. Begründung: Seitens der ansässigen gastronomischen Betriebe gab es Sorgen, dass ihre Außengastronomie durch die geplante und allgemein begrüßte Neugestaltung des Platzes eingeschränkt werden könnte. Dies würde sie - gerade nach den Belastungen der Corona-Zeit - zusätzlich belasten. Ein genauerer Abgleich der aktuellen Situation mit den im November 2021 bereits befürworteten Planungen zeigt, dass die Begrünungen und Pflanzungen an der Nordseite des Platzes weder die gastronomische Fläche einschränken noch die Nutzung der großen Sonnenschirme verhindern. Dazu ist es aber dringend erforderlich, dass die Umsetzung tatsächlich gemäß der Planung erfolgt, insbesondere bei der Platzierung der Bäume (siehe Skizze). Die rechtzeitige Einbeziehung des Brandschutzes in die Planung (womöglich ohnehin vorgesehen oder sogar schon erfolgt) schafft Rechtssicherheit für die Außenbewirtschaftung und vermeidet Sorgen. Für die Wahl geeigneter Baumarten hat das zuständige Amt schon signalisiert, Fragen wie Insektenattraktivität, Pollenflug und sonstige Absonderungen routiniert zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1410 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen

07.03.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 186/12 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Abschluss der Planung und den Bau der 2. Sportanlage Riedberg (östlich Altenhöferallee) inklusive Dreifeldhalle werden in das Investitionsprogramm 5.007478 Mittel in Höhe von 15 Mio € eingestellt, nach Bedarf verteilt auf die Jahre 2022 - 2025. Begründung: Der geplante und zugesagte Bau der Anlage ist im Investitionsprogramm bislang nicht über 2022 hinaus berücksichtigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 105 2022 Die Vorlage OF 186/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Neugestaltung des Riedbergplatzes

03.03.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 192/12 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Neugestaltung des Riedbergplatzes Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die notwendigen Mittel für die Umgestaltung von rund 600.000,00 € sind in den Haushalt einzustellen, damit die zum Jahresende 2022 geplante Entsiegelung des Riedbergplatzes über die bereits bekannten und eingestellten 500.000,00 € in einem Zuge erfolgen kann. Begründung: Im November 2021 hat die zuständige Dezernentin Mittel von 500.000,00 € für die Umgestaltung des Riedbergplatzes zugesichert. Aus der ebenfalls im November im Ortsbeirat 12 vorgestellten Planung wurde ersichtlich, dass hierfür Mittel von 1,1 MIO benötigt werden. Damit die Entsiegelung zur Erreichung der Klimaziele in Frankfurt und damit die Erhöhung der Aufenthaltsqualität erfolgt, sind die oben genannten Mittel in den Haushalt einzustellen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 110 2022 Die Vorlage OF 192/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen

18.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 166/12 vom 07.02.2022 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Hermann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrerinnen und Autofahrer sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1499 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen

18.02.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1738 entstanden aus Vorlage: OF 173/12 vom 03.02.2022 Betreff: Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an den Hauptzugängen zum Kätcheslachpark über die Riedbergallee sowie die Altenhöferallee und/oder an geeigneten zentralen Stellen auf dem Parkgelände für dessen Besucherinnen und Besucher auf Schautafeln anschaulich und erklärend vermittelt wird, welche Bedeutung und Funktion der Kätcheslachpark als "Frankfurts erster Klimapark" hat. Dabei ist insbesondere auch auf die Auszeichnung der ästhetischen, funktionalen und nachhaltigen Gestaltung des Kätcheslachparks mit dem "Garten-Oskar" hinzuweisen, mit dem das Projekt gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. ( DGGL) sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15. Oktober 2021 ausgezeichnet wurde. Begründung: Der gut zwölf Hektar große Kätcheslachpark stellt nicht nur einen attraktiven Erholungsraum für die Menschen auf dem Riedberg und seiner Umgebung dar, sondern leistet zugleich auch einen bedeutenden Beitrag zur Klimaanpassung in Frankfurt. Die Anlage mit ihren Gewässern dient durch Regenwasser-Rückhaltebecken, Entwässerung und Wasseraufbereitung dem Hochwasserschutz. Die vielfältigen Funktionen des Parks reichen weit über Sport und Spiel sowie Frischluftversorgung hinaus. Seine Gestaltung verbindet in vorbildlicher Weise die Wohnbebauung am Riedberg mit der Landschaft in der Nidda-Aue. Es erscheint sinnvoll, die preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks und dessen Funktionen den Besucherinnen und Besuchern auf Schautafeln zur Kenntnis zu geben und damit bei diesen auch einen Beitrag zur Bewusstseinsschärfung für den Naturschutz und die Herausforderungen der Klimaanpassung zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1065 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“: Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt

18.02.2022 · Aktualisiert: 23.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 155 entstanden aus Vorlage: OF 167/12 vom 03.02.2022 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für ganz Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnerinnen und Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1648 Antrag vom 02.10.2022, OF 297/12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 155 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1407, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umzug der Kita Zauberberg

27.01.2022 · Aktualisiert: 10.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 113/8 Betreff: Umzug der Kita Zauberberg Dem Vernehmen nach muss die Kindertagesstätte "Zauberberg" des freigemeinnützigen Trägers BVZ GmbH in der Altenhöferallee 1b (Ortsbezirk 8) infolge des Neubaus für den Fachbereich Chemie auf dem Uni-Campus Riedberg für eine Zufahrt spätestens 2024 weichen. Da Kita neben den Betreuungsplätzen sowohl für die Kinder der Mitarbeitenden als auch der Studierenden der Universität auch zu 25 Prozent für Kinder aus dem Stadtteil Riedberg offen ist, stellt sich die Frage, wo sie zukünftig angesiedelt wird. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Planungen gibt es für einen neuen Standort der Kita Zauberberg? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 330 2022 Die Vorlage OF 113/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee

21.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1488 entstanden aus Vorlage: OF 152/12 vom 29.12.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. zwei Meter breiten Grünstreifen von der Straße Am Weißkirchener Berg getrennt. Foto: privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugführern, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen, leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. [1]: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm [2]: Achtung Radfahrer/Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1192 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln

21.01.2022 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1486 entstanden aus Vorlage: OF 150/12 vom 10.01.2022 Betreff: Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln Vorgang: EA 262/18 OBR 12; ST 708/19; B 297/21 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem FC Kalbach den im nördlichen Teil des Geländes gelegenen Tennenplatz in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln und in diesem Zuge auch die bereits begonnenen Abstimmungen zum Ausbau der Umkleiden und Funktionsbereiche - derzeit in Containern - fortzuführen. Begründung: Der FC Kalbach erfreut sich einer sehr regen Nachfrage, hat schon über 500 Mitglieder und 15 Jugendmannschaften und bietet zusätzlich noch den Fußballerinnen und Fußballern des Riedberger SV eine Heimstatt, bis die neue Sportanlage östlich der Altenhöferallee fertig geplant und gebaut ist. Der bereits beleuchtete Tennenplatz würde die Kapazität gerade für die Jugendmannschaften spürbar erhöhen und somit bei überschaubaren Investitionen eine nachhaltige Förderung des Jugend- und Breitensports ermöglichen. In der Vorlage B 297 vom 23.08.2021 heißt es: "Das Programm zur Umwandlung von Tennenplätzen zu Kunstrasenplätzen wurde konsequent weitergeführt und vollständig umgesetzt. Damit ist bei fast jeder Sportanlage mindestens ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag ausgestattet." Schon 2019 hieß es in der Stellungnahme ST 708: "Das zuständige Fachamt wird im Anschluss an das erfolgreich initiierte Sonderbauprogramm bewerten, welche Sportanlagen mit zusätzlichen Kunstrasengroß- und Kleinspielfeldern versehen werden müssen. Ausschlaggebend für die Entscheidung werden zu gegebener Zeit die aktuellen Mitgliederzahlen und die gemeldeten Mannschaften sein." Es spricht also nichts mehr dagegen, bedarfsgerecht Kunstrasenspielfelder nun auch dort anzulegen, wo bereits ein Kunstrasenfeld existiert. Angesichts der großen zeitlichen Verzögerung beim Bau der Sportanlage Riedberg II ist die kurzfristige Entlastung der lokalen Sport-Infrastruktur noch wichtiger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 30.11.2018, EA 262 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 708 Bericht des Magistrats vom 23.08.2021, B 297 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1112 Aktenzeichen: 52 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten

21.01.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2022, OA 138 entstanden aus Vorlage: OF 162/12 vom 01.01.2022 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Vorgang: OM 5271/19 OBR 12; OM 7056/21 OBR 12; ST 831/21; V 72/21 OBR 12; ST 1833/21 Der Ortsbeirat 12 hat mit der Vorlage vom 15.01.2021, OM 7056, einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit der Stellungnahme vom 12.04.2021, ST 831, war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem zweiten Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die Stellungnahme vom 11.10.2021, ST 1833, stellt zum Thema "Flächen für Gemeinbedarfe" fest, dass für "die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als ‚Grünfläche', ‚Flächen für die Landwirtschaft' oder ‚Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft' festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee - ein Bebauungsplanverfahren unter Hinweis auf die in der Stellungnahme ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark diesen nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anregungen, OM 5271 vom 25.10.2019 u. a., verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7056 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 831 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 72 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1833 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1276, 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 15.02.2022 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Streusalzeinsatz auf dem Riedberg

21.01.2022 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 29.12.2021 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf die FES hinzuwirken, auf den Einsatz von Streusalz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen so minimal wie möglich zu halten . Begründung: Mitte Dezember 2021 (vermutlich 17.12.) wurde im Bereich der Altenhöferallee, Riedbergallee und Alfred-Wegener-Straße, ohne dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat und auch keine für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 791 Aktenzeichen: 79 4

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