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Meine Nachbarschaft: Oelmühlgasse

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten

11.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 576/7 Betreff: Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bedauert, dass die Postbankfiliale in der Thudichumstraße 5-7 geschlossen wird. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob auch die Dienstleistungen der Deutschen Post in der Thudichumstraße 5-7 (Rödelheim) zukünftig nicht mehr angeboten werden. aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten bleiben. Der Magistrat soll prüfen und berichten, wie künftig der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Rödelheim, Praunheim, Hausen, Westhausen und im Industriehof sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Begründung: Wie dem Hinweis an der Eingangstür der Postfiliale in der Thudichumstraße zu entnehmen ist, sind dort Ein- und Auszahlungen mehr möglich. Das bedeutet, dass auch diese Filiale in der Thudichumstraße 5-7 von den Schließungsplänen der Postbank betroffen ist. Presseberichten zufolge trifft dies bereits eine Reihe von Filialen im Frankfurter Stadtgebiet. Unklar ist, wie es mit den Dienstleistungen der Deutschen Post weitergeht. Als Ausgleich wird auf Post- und Paketstationen verwiesen. Damit geht allerdings eine Reduzierung des Serviceangebots einher. Dieser massive Abbau der Öffentlichen Daseinsvorsorge ist gerade für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen ein Problem. Dies ist auch schon bei den Schließungen der Sparkassenfilialen, z.B. in Praunheim und Hausen, zu beobachten gewesen. Aus diesen Gründen spricht sich Ortsbeirat gegen einen vollständigen Verlust der Filiale in der Thudichumstraße aus und für eine adäquate Zugangsmöglichkeit zu Postbankleistungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

11.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 565/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Entwicklung und Gestaltung eines Quartiersplatzes in Alt-Rödelheim zur Aufwertung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2026 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger*innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Da die Hochbauarbeiten nun begonnen wurden ist für das Folgejahr ein wesentlicher Baufortschritt zu erwarten. Aus diesem Grund sollen die in den Magistratsstellungnahmen ST 1236 und ST203 in Aussicht gestellten Planungen zur Aufwertung des Platzbereichs nun begonnen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

28.10.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2025, OF 566/7 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2025 zusätzlich die Summe von 50.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:nnen stattfinden sollte. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun entsteht dort endlich ein Wohnbauprojekt. Nach Fertigstellung der Arbeiten soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neugestaltet werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37

07.10.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 548/7 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Seitdem den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat für die Stadt Frankfurt Interesse an der Immobilie angemeldet? Wurden Möglichkeiten geprüft, dass die ABG oder die NH in das Verfahren einsteigen? 2. Um welchen Investor handelt es sich und welche Art von Wohnungen sollen zu welchen Preisen entstehen? Wie hoch ist der Anteil von Miet- und Sozialwohnungen? 3. Wie wird der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart E 34 Rechnung getragen? 4. Wie wird mit dem Bestandsgebäude umgegangen? 5. Sind in dem Konzept soziale Gemeinschaftsräume für den Stadtteil vorgesehen? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dass die Pläne für die Liegenschaft so bald wie möglich in einer Ortsbeiratssitzung zusammen mit dem Evangelischen Regionalverband und dem Investor vorgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1290 2025 Die Vorlage OF 548/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Vorlage, beginnend mit den Worten "der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf", ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7265 entstanden aus Vorlage: OF 536/7 vom 18.08.2025 Betreff: Sicherung des Rettungsweges Wehrhofstraße in Rödelheim Anwohnende der Wehrhofstraße in Rödelheim berichten davon, dass die Ecken der Wehrhofstraße zur Oelmühlgasse einerseits und zur Straße Am Rödelheimer Wehr andererseits trotz schraffierter Markierungen auf der Straße regelmäßig von Pkw zugeparkt sind, sodass ein Durchkommen für die Müllabfuhr wochenlang nicht möglich ist. Dies allein ist schon ein unmöglicher Zustand, verschärft wird die Situation aber noch dadurch, dass vor Ort in der Wehrhofstraße 4 eine Kita ist, für die - und nicht nur für die - ein Anrücken von Rettungsfahrzeugen im Notfall gewährleistet sein muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die schraffierten Flächen an den genannten beiden Ecken Wehrhofstraße und Am Rödelheimer Wehr sowie Oelmühlgasse zeitnah um Poller und mindestens vier Fahrradbügel zu ergänzen. Hierdurch wird verhindert, dass bereits im Status quo illegal dort abgestellte Pkw im öffentlichen Raum die Arbeit der Müllabfuhr und Rettungsdienste behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Transparente Kommunikation zur Baustelle Alt-Rödelheim

02.09.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7264 entstanden aus Vorlage: OF 535/7 vom 19.08.2025 Betreff: Transparente Kommunikation zur Baustelle Alt-Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat sowie der Öffentlichkeit regelmäßig Bericht über die Baustelle Alt-Rödelheim zu erstatten. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Regelmäßige Informationen über den aktuellen Baufortschritt, die geplanten weiteren Maßnahmen sowie den vorgesehenen Zeitplan; 2. Darstellung der Verantwortlichkeiten: Wer ist Bauherr, welche städtischen Ämter sind beteiligt, welche Unternehmen führen die Arbeiten aus? Begründung: Die Baustelle Alt-Rödelheim sorgt seit längerer Zeit für Einschränkungen und Verunsicherung in der Bevölkerung. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen nach Zweck, Dauer und Verantwortlichkeiten der Maßnahme. Eine regelmäßige, transparente und leicht zugängliche Kommunikation würde die Akzeptanz des Projekts erhöhen, Spekulationen und Missverständnissen vorbeugen und das Vertrauen in Verwaltung und Politik stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein!

17.06.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7098 entstanden aus Vorlage: OF 524/7 vom 02.06.2025 Betreff: Die Thudichumstraße soll kein FlixBus-Parkplatz sein! Seit September 2024 parkt nachts häufiger ein Reisebus des Unternehmens FlixBus mit spanischem Kennzeichen im absoluten Halteverbot vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße. Laut Polizei behindere oder gefährde der Bus niemanden, weshalb er nicht abgeschleppt wird. Der Magistrat wird gebeten, endlich mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass auf der Thudichumstraße vor dem REWE-Markt nicht unbefugt geparkt oder gehalten wird. Die Reisebusse sind nur die Spitze des Eisbergs, während tagsüber regelmäßig Paketlieferdienste oder Kund*innen auf dem Gehweg vor dem REWE-Markt halten und dabei eine große Behinderung, zum Beispiel für den Fußverkehr, darstellen. Für geeignete Maßnahmen hält der Ortsbeirat auch verschärfte Kontrollen und stärkeres Eingreifen der Polizei. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1698 Beratung im Ortsbeirat: 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Verbesserung der Parksituation an der Seniorenwohnanlage DOMICIL, Thudichumstraße 9, Rödelheim

20.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6969 entstanden aus Vorlage: OF 509/7 vom 06.05.2025 Betreff: Verbesserung der Parksituation an der Seniorenwohnanlage DOMICIL, Thudichumstraße 9, Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie kurzfristig eine legale und barrierefreie Halte- bzw. Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe der Seniorenwohnanlage DOMICIL in der Thudichumstraße 9 geschaffen werden kann - insbesondere für Krankenfahrdienste, Pflegedienste und Besucher mit Mobilitätseinschränkungen; 2. welche anderen Maßnahmen ergriffen werden können, um das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg zu unterbinden und so die sichere Nutzung des Gehwegs für Fußgänger - insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen - wiederherzustellen; 3. die Kosten für alle Maßnahmen sin d vom Betreiber der Seniorenwohnanlage zu tragen. Begründung: Die Seniorenwohnanlage DOMICIL in der Thudichumstraße 9 verfügt über keine adäquaten Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Täglich halten dort Kranken- und Fahrdienste, oftmals mangels Alternativen auf dem Gehweg. Dies führt zu erheblichen Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Menschen mit Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen. Ein Zustand, der an einer sozialen Einrichtung dieser Art nicht hinnehmbar ist. Gerade ältere Menschen, Besucher mit eingeschränkter Mobilität sowie medizinische Dienstleister sind auf eine verlässliche, sichere und nahe gelegene Haltemöglichkeit angewiesen. Der aktuelle Zustand ist verkehrsgefährdend, unsozial und bedarf dringend einer Lösung durch die Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1526

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen

22.04.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 08.04.2025 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Vorgang: B 83/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhausverwaltung möglich ist. Begründung: Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatzentscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung vonseiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte es bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll genutzt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räumen für MitarbeiterInnen, in denen Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet und die gleichzeitig auch als Pausenräume für das Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis maximal zweijährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 83 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1618 Beratung im Ortsbeirat: 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim

08.04.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 501/7 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5000,- € wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich Sonderreinigungen - durch die FES zunächst in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Alexanderstraße zwischen Lorscher Straße und Reifenberger Straße - Assenheimer Straße - Breitlacher Straße - Burgfriedenstraße / Ecke Reichsburgstraße - Schenckstraße/ Reifenberger Straße - Thudichumstraße / Ecke Alt-Rödelheim Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg diese Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. Begründung: In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 98 2025 Die Vorlage OF 501/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 entstanden aus Vorlage: OF 491/7 vom 04.03.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Der Magistrat wird gebeten, auf Basis der neu beschlossenen Straßenverkehrsordnung - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Am Industriehof von der Einmündung Am Fischstein bis hinter die Ausfahrt des Hausener Schwimmbades (OM 5791, ST 76); 2. Valentina-Archipowa-Straße (OM 2556; ST 2834); 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie (OM 5029, ST 2372); 4. Buchbornstraße (OM 1417, ST 1459); 5. Alt-Praunheim (OM 1418 und OM 116, ST 12); 6. Seegewann und Schultheißenweg (OM 980; ST 616); 7. Haingrabenstraße (V 1130, ST 1407); 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo-30-Zone "Praunheimer Brücke" (Lückenschluss Kirchengemeinde und Kinderspielplatz). Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteinerschule; 9. Ohlengarten; 10. Lücken in Tempo-30-Zonen im Industriehof schließen (z. B. Tilsiter Straße/Neue Börsenstraße). Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern, Tempo-30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo-30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Zukunft der Rödelheimer Parklöwen

11.02.2025 · Aktualisiert: 19.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6497 entstanden aus Vorlage: OF 482/7 vom 28.01.2025 Betreff: Zukunft der Rödelheimer Parklöwen Die Rödelheimer Parklöwen sind seit jeher am Rödelheimer Parkweg 6 beheimatet und ein wichtiger Teil der Infrastruktur an Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtteil. Die Einrichtung besteht aus einer Krabbelstube sowie einem Kinder- und Schülerladen. Kürzlich wurde bekannt, dass ein Umzug seitens des Trägers, dem sozialpädagogischen Verein, geplant ist. Begründet liegt dies in der Untätigkeit des Eigentümers, das sanierungsbedürftige Gebäude zu sanieren. In den Verhandlungen zwischen dem Träger und dem Eigentümer konnte keine Einigung erzielt werden. Nach den vorliegenden Informationen soll es nun zu einer Aufteilung kommen: Der Schülerladen kommt in einer Liegenschaft in der Straße Alt-Rödelheim unter, die übrigen Angebote werden ins Schönhofviertel ziehen. Die Elternschaft wurde bereits über die Pläne des Trägers informiert. Ein Verlust der Einrichtung ist nicht nur für den Stadtteil Rödelheim sehr schmerzhaft, sondern ein Umzug würde auch mit einem Identitätsverlust einhergehen. Im Hinblick auf die Anzahl der Betreuungsplätze gilt es festzuhalten, dass in RödelheimOst schon jetzt eine Unterversorgung besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Seit wann ist der Fall bekannt und in welchem Maße war das Stadtschulamt bisher involviert? Wird man auf den Eigentümer zugehen, um die Parklöwen am jetzigen Standort zu erhalten? - Welche Auswirkungen gibt es insbesondere auf die Hort-Betreuungsplätze? Wird mit dem Wechsel der Räumlichkeiten ein Defizit entstehen? Ist sichergestellt, dass alle Kinder weiterhin versorgt sind? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich für den Erhalt der Parklöwen am jetzigen Standort einzusetzen und sich um eine Lösung zwischen Eigentümer und Träger zu bemühen. Sollte diese nicht zustande kommen, wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, das Gebäude für den Zweck von Kinder- und Jugendeinrichtungen zu sichern. Es könnte leer stehend saniert und neu ausgeschrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 813

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!

11.02.2025 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 528 entstanden aus Vorlage: OF 483/7 vom 28.01.2025 Betreff: Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen! Vorgang: OM 4686/23 OBR 3; OM 4786/23 OBR 7; ST 16/25; ST 75/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.06.2025 Erneut hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zurückgewiesen, auf der Thudichumstraße sowie dem Hausener Weg Tempo 30 einzuführen. In der Stellungnahme ST 75 wird darauf verwiesen, dass es keine ausreichende Anordnungsgrundlage gäbe. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit Tempo 50 könnten "nur im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern statthaft" sein. Kurios ist, dass ausgerechnet die aufgeführten Tatbestände für die Situation an der Thudichumstraße und dem Hausener Weg zutreffend sind. Nicht nur führt hier der Schulweg der Kinder, die zur Michael-Ende-Schule gehen, entlang, auch liegen das Seniorenpflegeheim Domicil (Thudichumstraße 9) und das Sozial- und Rehazentrum West (Alexanderstraße 94 bis 96) entweder direkt an der Straße, zumindest aber in unmittelbarer Umgebung. Auch der Rödelheimer Kinderbeauftragte und der Elternbeirat des Kinderzentrums Niddagaustraße (KiZ 17) fordern die Einführung der Tempobeschränkung. Am 26.09.2024 fand eine lautstarke Demo an der Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße statt. Entsprechend des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das aus der Einigung von Bundestag und Bundesrat hervorgegangen ist, soll es Kommunen ermöglicht werden, Tempo 30 "entlang von hochfrequentierten Schulwegen" einzurichten. Zudem soll es vereinfacht werden, zwei Tempo-30-Zonen miteinander zu verknüpfen, sog. Lückenschluss (max. 500 Meter). Gemäß der Stellungnahme ST 16 soll die dazu nötige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 vorliegen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die neuen gesetzlichen Gegebenheiten zu nutzen, um Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg auszuweisen. Das Argument der Verkehrssicherheit überwiegt gegenüber dem Zeitverlust des Busses M34, der zu den Spitzenverkehrszeiten sowieso oft im Stau steht. Die von der traffiQ auf 36.000 Euro bezifferten Mehrkosten für Personal und Fahrzeuge werden getragen und die Änderung zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 528 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5989, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025

OF (Antrag Ortsbeirat)

Niddabrücken zwischen Friedel-SchomannWeg und Brentanopark

19.08.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 418/7 Betreff: Niddabrücken zwischen Friedel-Schomann-Weg und Brentanopark Die beiden Nidda-Brücken vom Friedel-Schomann-Weg hinein in den Brentanopark sind hoch frequentiert: Erwachsene und Kinder auf Rädern, zu Fuß, mit Hunden oder Kinderwägen nutzen sie, was leider immer wieder zu Konfliktsituationen führt. Auf Initiative des Ortsbeirats wurden bereits Piktogramme ("Rücksicht macht Wege breit") auf der Straße angebracht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche weiteren Maßnahmen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auf den beiden Brücken verbessern könnten. Geprüft werden soll insbesondere: - Weitere Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" auf den Brücken oder Abbildungen, die ähnlich auf gegenseitige Rücksichtnahme aufmerksam machen; - Schilder bei der Einfahrt oder Ausfahrt in den Park über die Niddainsel; - Trennung der Bereiche für Fußgänger*innen und Radfahrende, z.B. durch eine durchgezogene Linie oder farbliche Markierungen sowie - die Frage, welche baulichen Maßnahmen möglich sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142

25.06.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 416/7 vom 25.06.2024 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; B 24/23; EA 57/23; OM 5118/24 OBR 7; EA 106/24 Mit der Etatanregung EA 106 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 Euro eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im Bericht B 24, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung OM 2551 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim soll beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der Vorlage OM 5118 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung OM 2551, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 406 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 157 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 357 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 142 = Kenntnis, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5035, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in AltRödelheim 12 bis 20?

13.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 408/7 Betreff: Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in Alt-Rödelheim 12 bis 20? Anfrage an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Was bedeutet die Freilegung der Treppen auf dem Baugrundstück Alt-Rödelheim 12-20? Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der freigelegten Treppen? - Liegt eine Intervention des Denkmalamtes vor? - Welche Gründe gibt es für die Unterbrechung der Baumaßnahme? - Mit welchen Konsequenzen für den Fortgang der Baumaßnahme und vor allem für die Planung des Platzes Alt-Rödelheim ist zu rechnen? Begründung: Das Thema Alt-Rödelheim war und ist ein Dauerthema im Ortsbeirat. Wegen jahrelangen Leerstands und Verwahrlosung hat es viele Anträge gegeben. Nachdem die historische Häuserzeile im Sommer 2023 abgerissen wurde, sind nun die Keller freigelegt. Seit einigen Wochen sind die Bauarbeiten plötzlich wieder beendet worden. Der Bagger ist abtransportiert. Auf dem Gelände sind freigelegte Stufen zu erkennen. Gibt es einen Zusammenhang? Da es sich bei der Häuserzeile 12-20 um ein Gebiet handelt, in dem bis in die 1930er-Jahre zahlreiche jüdische Familien gelebt haben, könnte hier ein historischer Kontext existieren. Ein Auskunftsersuchen per E-Mail beim Denkmalamt wurde leider nur damit beantwortet, dass es in Hessen kein allgemeines Akteneinsichtsrecht gibt und dass es nur den offiziellen Verfahrensweg über das Dezernat geben kann. Der Magistrat wird gebeten, möglichst umgehend die Fragen zu beantworten. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 408/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 386/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2024 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den BürgerInnen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene EigentümerInnen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. In diesem Zuge soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den BürgerInnen neugestalten werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2024 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen

12.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5269 entstanden aus Vorlage: OF 383/7 vom 27.02.2024 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße zu sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.02.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für Grundschülerinnen und Grundschüler (sowie ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1204 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten

20.02.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2024, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 372/7 vom 04.02.2024 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14 bis 18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war es u. a. deshalb nicht möglich, Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u. a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 01.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2064 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 441 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4613, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes AltRödelheim?

20.02.2024 · Aktualisiert: 15.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 entstanden aus Vorlage: OF 365/7 vom 06.02.2024 Betreff: Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes Alt-Rödelheim? Vorgang: OM 2551/22 OBR 7 Seit September 2022 fordert der Ortsbeirat: "Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen". Bis heute liegt keine Antwort vor. Der Magistrat wird aufgefordert, Folgendes umzusetzen: 1. Zeitnah wird eine Diskussionsgrundlage für die Gestaltung des Platzes Alt-Rödelheim dem Ortsbeirat vorgestellt. 2. Es wird ein Zeitpunkt angegeben, an dem ein Runder Tisch unter Mitsprachemöglichkeiten für interessierte Bürgerinnen und Bürger stattfindet. Dieser sollte möglichst in diesem Jahr terminiert werden. Begründung: Nach dem Desaster mit der Umplanung des Investors, statt Mietwohnungen Eigentumswohnungen bauen zu wollen, muss schnellstmöglich klar sein, was mit dem öffentlichen Raum vor der neu zu bauenden Häuserzeile geschieht. Die Nachbarschaft, die Bürgerinnen und Bürger Rödelheims, hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Zukunft der Platz haben wird. Immerhin wird das soziale Leben in Rödelheim seit Jahren durch die sich hinziehende bauliche Situation behindert, denn es finden seither keine Stadtteilfeste statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1860 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen

06.02.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Betreff: Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 2469/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Nachmittag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? 2. Wie verteilen sich die Kosten für die gegenwärtige Nachmittagsbetreuung auf die Stadt Frankfurt und das Land Hessen? 3. Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen und die angestrebte Versorgungsquote von 85% zu erfüllen? 4. Welcher zusätzlicher Raum- und Personalbedarf wird benötigt (in Stellen, Soll und Ist)? Bei dem Ortstermin am 17.07.2023 in der Michael-Ende-Schule schlug die anwesende Elternschaft die Liegenschaft Assenheimer Straße 17 vor. Wurde diese bereits geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Liegenschaft Thudichumstr. 50 (ehem. Lampenladen) zu prüfen. 5. Welche Planungen von Seiten des Magistrats gibt es, um die fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr, wie die Anzahl der Anträge belegen. Das zuletzt beantragte Auskunftsersuchen V 689 wurde bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht beantwortet. Die zuletzt bekannt gegebenen Zahlen der ST 2469 aus dem Jahr 2022 stammen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, der Aussagewert ist sowohl hinfällig als auch hoch problematisch mit Versorgungszahlen von 49, 58 und 59%. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 860 2024 Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg

28.11.2023 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße

04.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4185 entstanden aus Vorlage: OF 310/7 vom 19.06.2023 Betreff: Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße Am Gebäude in der Alexanderstraße 61 befindet sich derzeit eine Baustelle, die auch schon durch Beton in der Kanalisation überregionale Bekanntheit erlangt hat. Seit die Straße wieder frei ist, wird der Gehweg durch halb auf dem Gehweg parkende Autos blockiert. Zwar ist die Fahrbahn wegen der Baustelle etwas beengt, bis vor den Kanalarbeiten haben Autos trotz einer vergleichbaren Situation den Gehweg nicht zum Parken genutzt. Wegen der Baustelle steht allerdings nur der Gehweg auf dieser Seite der Alexanderstraße zur Verfügung (auch für den dort langführenden Schulweg). Ein Schild, welches Parken auf dem Gehweg erlaubt/anweist, existiert nicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein temporäres Parkverbot zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer herzustellen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2206 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rödelheimer Parkfest langfristig sichern

04.07.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4187 entstanden aus Vorlage: OF 312/7 vom 18.06.2023 Betreff: Rödelheimer Parkfest langfristig sichern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Organisatoren des Rödelheimer Parkfestes und dem Ortsbeirat nach Lösungen zu suchen, die das seit vielen Jahren im Solmspark stattfindende eintägige Fest langfristig sichern. Dabei sollte sowohl eine gute Lösung für das Parkfest als auch für den Schutz des alten Baumbestands gefunden werden. Begründung: Das Rödelheimer Parkfest findet 2023 zum 31. Mal im Solmspark statt. In früheren Jahren wurde dabei auf einer Fläche des Parks gefeiert, die an die Straße Auf der Insel angrenzt. Strengere Auflagen des Grünflächenamts und der Unteren Naturschutzbehörde erfordern erstmals eine Verlegung des Festes auf die sog. Schlosswiese, die etwas weiter im Zentrum des Parks gelegen ist. Dieses Ausweichgelände wird von den Organisatoren als wenig geeignet angesehen. Hauptgrund für die Verlegung ist die befürchtete langfristige Bodenverdichtung im Kronenbereich des alten Baumbestands. Aus Sicht des Ostbeirats gibt es aber ggf. die Möglichkeit, durch Auflagen beim Auf- und Abbau sowie die Platzierung von Bühne und Ständen einen Ausgleich zwischen den Interessen herbeizuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2067 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

30.03.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 276/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/ Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene Eigentümer:innen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen, ohne dass die Stadt eine Handhabe gegen diesen Zustand gehabt hätte. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. Anschließend kann der öffentliche Bereich in Kooperation mit den Bürger:innen neu gestaltet werden. Der Planungsprozess sollte jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbau-projekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 57 2023 Die Vorlage OF 276/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Begriff "Assenheimer Straße" die Worte "sowie der Platz vor der Häuserzeile 12 bis 20" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen

17.01.2023 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3353 entstanden aus Vorlage: OF 239/7 vom 28.12.2022 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt vier Spielhallen und sechs Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden in der Alexanderstraße/Ecke Lorscher Straße eröffnet in Sichtweite zur knapp 50 Meter entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spielhallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 929 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße in Rödelheim

17.01.2023 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3356 entstanden aus Vorlage: OF 246/7 vom 11.01.2023 Betreff: Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße in Rödelheim Vorgang: OM 2336/22 OBR 7; ST 2504/22 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung für die verkehrliche Gefahrensituation vor dem neuen REWE-Markt in der Thudichumstraße zu finden und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Gegebenenfalls kann dies bei einem Ortstermin geschehen. Vor dem REWE-Markt gibt es ein Problem zwischen Menschen, die in den REWE-Markt gehen und aus dem REWE-Markt kommen und denen, die mit dem Fahrrad oder Auto vorbeifahren. Falsch parkende Autos verschärfen die hochkomplexe Lage zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden und dem Kundinnen- und Kundenverkehr zusätzlich. Auf dem Bordstein und dem leeren Erdbereich zwischen Fahrradständern und Bäumen ist dies regelmäßig zu beobachten. Kollisionen mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden müssen vermieden werden. Dazu gehören neben den o. g. Personengruppen auch Kinder und Seniorinnen bzw. Senioren, die es zu schützen gilt. Gespräche mit Mitarbeitern von REWE haben gezeigt, dass eine Bereitschaft zur Begrünung der Fläche besteht. Falls ein Teil der privaten Fläche in Anspruch genommen werden muss, wäre dies weiterzuverfolgen und der Eigentümer zu involvieren. Begründung: Bereits in mehreren Anträgen hat der Ortsbeirat die unübersichtliche Situation am o. g. REWE-Markt dargelegt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Erfreulicherweise wurden seitdem großflächig Fahrradpiktogramme auf der Thudichumstraße angebracht, aber die oben beschriebene Problematik wird damit nicht gelöst. Die Anregung auf Frankfurter Hüte wurde vom Magistrat abgelehnt (Stellungnahme ST 2504). Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, andere Vorschläge gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu entwickeln, damit die Gefahrenlage entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2504 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentliches Toiletten für das Stadtgebiet Frankfurt am Main

28.11.2022 · Aktualisiert: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2022, OF 233/7 Betreff: Öffentliches Toiletten für das Stadtgebiet Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zur Vorlage M 174 zu beantworten: 1. Die Toilettenanlage "Auf der Insel" soll nach Aussage j. (Seite 3) sowie der Aussage "sind durch die Kioskpächter zu betreiben" (Seite 8) mittels einer Vereinbarung vom Pächterin bzw. der Pächter betrieben werden. Ist diese Vereinbarung zwingend an den Pachtvertrag gebunden? Wie wird mit dem Pachtvertrag umgegangen, wenn die Pächterin bzw. Pächter mit den Konditionen nicht einverstanden ist? 2. Für die Vertragstoiletten "Nette Toilette/Kiosk" werden als laufende Kosten pro Jahr für 15 Vertragstoiletten 121.000 Euro angegeben, d. h. pro Kiosk würden 8.066,66 Euro/Jahr bzw. 672,22 Euro/Monat für den Betrieb, also tägliche Reinigung und Ausstattung mit Sanitärartikeln, veranschlagt. Hält der Magistrat diese Aufwandsentschädigung für realistisch? 3. Im Punkt q (Seite 5) wird festgelegt, dass Toilettenanlagen, die sich auf Waldspielplätzen sowie auf Friedhöfen befinden, durch das Grünflächenamt errichtet, saniert und betrieben werden. Welche zusätzlichen Haushaltstitel werden dafür angesetzt und wie hoch werden die Kosten dafür kalkuliert? Ist die geplante Toilettenanlage am Niddaufer "Blauer Steg" darunter zu fassen? 4. Wurden die Initiativen zur Bereitstellung von Komposttoiletten berücksichtigt und Erfahrungen damit gemacht? Wenn ja, welcher Art sind diese? Begründung: Dass es eine dringende Notwendigkeit gibt, Toilettenanlagen, die im Ortsbezirk vorgesehen sind, zu betreiben, wird vom Ortsbeirat bejaht. Die Vereinbarung mit den Pächtern des Wasserhäuschens "Auf der Insel" sollte so gestaltet werden, dass die Toilettenanlage dauerhaft in einem hygienischen Zustand bleibt, d.h. die soziale Kontrolle ist unabdingbar und sollte auch entsprechend bewertet werden. Auch ist dem Ortsbeirat nicht klar, welche zusätzlichen Mittel das sowieso schon viel zu knappe Budget des Grünflächenamtes erhält. Dazu gibt es in der Vorlage keine Angaben. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 560 2022 1. Der Vorlage M 174 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 233/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen

06.09.2022 · Aktualisiert: 30.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 entstanden aus Vorlage: OF 183/7 vom 22.08.2022 Betreff: Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen Vorgang: OM 6488/20 OBR 7 Im Zuge der Bürgerinformationsveranstaltung am 12.07.2022 wurden die Pläne für die Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20/Assenheimer Straße 1 seitens des Investors und der Bauaufsicht vorgestellt. Damit ist die Grundlage für die Bebauung gelegt und es geht endlich voran. Gleichzeitig legte der Vertreter des Stadtplanungsamts dar, dass es für die Platzgestaltung noch keine vertiefende Planung gibt. Für den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist diese jedoch von entscheidender Bedeutung. Der Magistrat wird daher beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. In die Planung eines Quartiersplatzes "Alt-Rödelheim" wird eingestiegen. 2. Aufbauend auf der Anregung des Ortsbeirates 7, OM 6488, erkennt der Ortsbeirat an, dass mit der Errichtung einer Tiefgarage die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Platzbereich gegeben sind, und der Magistrat wird beauftragt, in die konkretisierende Planung einzusteigen. 3. Hierfür soll ein Runder Tisch mit allen Beteiligten (Anwohnerinnen und Anwohner, Bürgerinitiativen, Ortsbeirat, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt etc.) einberufen werden, um sich sowohl über erste schnell umsetzbare, temporäre Maßnahmen zu einigen als auch die langfristige Gestaltung eines klimaresilienten Quartiersplatzes mit einer hohen Aufenthaltsqualität inmitten des Rödelheimer Ortskerns in den Blickpunkt zu nehmen. 4. Diesbezüglich ist zu prüfen und zu berichten, wie und unter welchen Voraussetzungen der Straßenraum Alt-Rödelheim zwischen der Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6488 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 117 Antrag vom 06.02.2024, OF 365/7 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 203 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1236 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 02.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 169/7 vom 13.06.2022 Betreff: Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten Vorgang: OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19 OBR 7; OM 6113/20 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten. Begründung: Alt-Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren und den historischen Charakter erhalten. Eine Neubebauung und Neuvermietung sollte durch soziale Kriterien gestaltet werden, damit nicht aus dem Projekt Alt-Rödelheim ein Gentrifizierungsprojekt wird, das die umliegenden Mietwohnungen verteuert und die Mieter aus ihren Wohnungen vertreibt. Das Fachwerkhaus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Es war das Familienhaus der Eheleute Arthur Stern und Elli Capell, denen das Haus bis 1937 gehörte. Arthur Stern ist der Namensgeber des Bahnhofsplatzes Rödelheim West. Darüber hinaus wohnten auf und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Dieses Haus könnte daher ein Markstein für das ehemalige jüdische Leben in Rödelheim sein. Durch eine Begutachtung soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Gestaltung dem Bauherrn aufgezeigt werden, um der historischen Bedeutung gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 222 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit vor dem REWEMarkt in der Thudichumstraße erhöhen

28.06.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2336 entstanden aus Vorlage: OF 170/7 vom 13.06.2022 Betreff: Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Geh-/Radweg der Thudichumstraße auf Höhe der Fassade des REWE-Marktes (nach der Tiefgarageneinfahrt bis zur Feuerwehrzufahrt zu Hausnummer 18 bis 22) Frankfurter Hüte anzubringen. Begründung: Erfreulicherweise wurden auf der Thudichumstraße nach Anregung des Ortsbeirats die Fahrradpiktogramme erneuert. Dies löst jedoch noch nicht die Problematik, dass Autos auf dem oben beschriebenen Abschnitt halten bzw. parken. Am REWE-Markt wurden bereits Schilder angebracht, dass auf der leeren Fläche neben dem Weg nicht geparkt werden darf. Frankfurter Hüte könnten falsch parkende Autos verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2504 Antrag vom 11.01.2023, OF 246/7 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3356 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0

Ideen

Idee
2

Sinnvolle Verkehrsberuhigung Hausener Weg/Thudichumstraße, kein generelles Tempo 30.

27.07.2022

Es existiert eine Idee den Hausener Weg/Thudichumstraße mit einem generellen Tempolimit 30 zu versehen. Dieses Thema wird unter den Anwohnern bei Nebenan.de sehr kontrovers diskutiert. Es gibt nicht nur Befürworter für ein generelles Tempolimit auf diesem Abschnitt. Sicherheit und Lärmbelastung und ein sinnvoller Verkehrsfluss müssen nicht unbedingt generelle Widersprüche sein. Ich würde dafür plädieren erst mal seitens der Stadt Frankfurt folgende Dinge zu prüfen: 1. Lärmmessung Tag und Nacht 2. Geschwindigkeitsmessungen Tag und Nacht Mit diesen Ergebnissen sollte man dann an weitere konstruktive Überlegungen eine Lösung finden. Was ich generell auf dieser Straße zur Verkehrsberuhigung gut fände, was auch vielen Fußgängern helfen würde, wären noch 1 bis 2 Zebrastreifen mit ganz leichten Erhebungen, ähnlich Kurhessenstraße. Das wäre kostengünstig und würde die Aufmerksamkeit der zu schnellen Autofahrer, die es leider überall gibt, zumindest fordern.

Idee
9

Freigabe der Trümpertstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

24.08.2020

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.

Idee
9

Freigabe der Trümpertstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

24.08.2020

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.

Idee
9

Freigabe der Trümpertstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

24.08.2020

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.

Idee
9

Freigabe der Trümpertstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

24.08.2020

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Rewe-Markt wurde der östliche Teil der Trümpertstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Im Gegensatz zu den zahlreichen Einbahnstraßen in der Umgebung ist dieser Abschnitt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straße ist nicht schmaler als zum Beispiel die Assenheimer Straße, welche für den Radverkehr freigegeben ist, und wie diese Teil einer 30-Zone. Die Trümpertstraße ist eine wichtige Verbindung für Radfahrende, um über die Assenheimer Straße und den Friedel-Schomann-Weg in den Brentanopark zu gelangen. Die Alternative führt über die stark befahrene Thudichumstraße. Durch die Freigabe würde sich also nicht nur der Weg verkürzen sondern auch die Gefährdung von Radfahrenden verringert.