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Meine Nachbarschaft: Obermainanlage

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage

14.03.2024 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5305 entstanden aus Vorlage: OF 654/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Markierung der Fahrradwege an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts so zu ändern, dass Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer/innen verhindert werden. Ergänzend zum Verkehrsschild "Gemeinsamer Geh-und Radweg" an beiden Enden des Fahrrad-/Gehwegs sollen Fahrradsymbole auf den geteilten Weg aufgebracht werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es möglich ist, auf dem rot markierten Fahrradweg eine Linksabbiegerspur einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts ist so gestaltet, dass er der Kreuzungssituation nicht gerecht wird. Viele Fahrradfahrer/innen biegen links und rechts in den Anlagenring ab. Daher fahren viele an der Ampel in der Seilerstraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, um dort geradeaus bis zur Friedberger Anlage zu fahren, um dann dort rechts in den Anlagenring Richtung Zoo abzubiegen. Allerdings kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgänger/innen, denen nicht bewusst ist, dass neben dem roten Fahrradweg auf der Fahrbahn auch der Gehweg als "Rechtsabbieger-Fahrradweg" dient. Der Weg ist anhand von Schildern als gemeinsamer Weg ausgewiesen, was allerdings nicht wahrgenommen wird. Außerdem eignet sich der rote Fahrradstreifen am Friedberger Tor dazu, links in den Anlagenring einzubiegen, da man sich aufgrund der Bepflanzung bis zur Ampel nicht an der Ampel anstellen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals mit 250 neuen Mitarbeitern für die Städtische Verkehrspolizei und das

23.02.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

Antrag vom 23.02.2024, OF 576/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals mit 250 neuen Mitarbeitern für die Städtische Verkehrspolizei und das Ordnungsamt Frankfurt Eine Außenstelle des Ordnungsamtes und der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 11 mit mindestens zwei ständigen Mitarbeitern Vorgang: EA 58/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: um die nötigen Aufgaben des Ordnungsamtes und der Städtischen Verkehrspolizei bedarfsgerecht erfüllen zu können, werden Mittel für 250 neu zu beschäftigende Mitarbeiter in den Haushalt eingestellt. Es sind jeweils mindestens zwei Vollzeitstellen im Ortsbezirk 11, für Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der städtischen Verkehrspolizei einzurichten. Begründung: Die Bürger Frankfurts werden vom Ordnungsamt angewiesen, in Eigenregie Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, da die Kapazitäten des Ordnungsamts und der Städtischen Verkehrspolizei nicht ausreichen. Es ist daher unabdingbar, mehr Ordnungskräfte, besonders im Ortsbezirk 11, einzusetzen. Die Bürger haben das Gefühl: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Das Ordnungsamt und die Städtische Verkehrspolizei sind, so selbst die Vertreter der Ämter, offensichtlich personell zu schwach besetzt, um im Ortsbezirk 11 für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Bürger werden aktiv aufgefordert als Hilfspolizisten tätig zu werden und zu unterstützen. Fast 80% dieser Anzeigen können aber dann nicht bearbeitet werden und gehen in den "Papierkorb". Sogar die Ortsbeiräte und das Amt für Straßenbau und Erschließung sind damit beschäftigt, die Verkehrspolizei zu ersetzen. Mit neuen Kosten verursachenden baulichen Maßnahmen, wie Pollern, Absperrungen, Sperrzonen, Verbotsschildern etc. versucht man immer öfter die Unzulänglichkeiten dieses unterbesetzten Amtes irgendwie aufzufangen. Trotzdem stehen im Straßenraum abgemeldete Altautos jahrelang herum, LKW parken auf Gehwegen, Autohäuser be- und entladen auf der Hanauer Landstraße ihre Autotransporter und verursachen kilometerlange Staus. Der Müll kann nicht mehr abgeholt werden und die Feuerwehr wird bei Einsätzen behindert. Darauf angesprochen kommen die achselzuckenden Hinweise auf die chronische Personalnot im Amt. Dieses Problem äußerte sich bereits eklatant in 2022, 61% aller privaten Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden "nicht bearbeitet". Im letzten Jahr waren es dann schon fast 80%. Ein Schlag ins Gesicht für engagierte Bürger, die nur helfen wollen und unzufrieden mit dem Chaos in der Stadt sind. Bürger nehmen sich die Zeit, machen Fotos, füllen Formulare aus und senden dann per selbstbezahlter Post alle Unterlagen an das Ordnungsamt. Nur um dort einmal angekommen, direkt in die Papiertonne zu wandern. Welchen Anteil aller Ordnungswidrigkeiten diese paar gemeldeten Fälle überhaupt an der Gesamtzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten in Frankfurt ausmachen, kann sich jeder selbst vorstellen. Die neue Melde-App würde zwar bald das Problem etwas verringern, man könne dann immerhin ein paar Anzeigen mehr abarbeiten, so das Amt. Dies hört sich nicht nach einem großen Wurf zur Lösung des Problems an. Ein überfordertes Ordnungsamt und eine dazu überforderte städtische Verkehrspolizei haben inzwischen den Begriff geformt: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Besonders der Ortsbezirk 11 leidet besonders darunter, weil durch die große Entfernung vom Amt, die Einsatzkräfte im Bezirk ein sehr seltenes Bild sind. Ein guter Indikator dafür sind z.B. die fehlenden Einnahmen der Parkuhren in Fechenheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 58 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 2 2024 Die Vorlage OF 576/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen!

05.02.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5066 entstanden aus Vorlage: OF 550/11 vom 30.01.2024 Betreff: Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen! Der Magistrat wird gebeten, die wichtige Straßenbahnverbindung der Straßenbahnlinie 12 wieder im Zehn-Minuten-Takt zur Hugo-Junkers-Straße fahren zu lassen. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, wird mit dem Fahrplanwechsel zum 27.01.2024 montags bis samstags jede zweite Fahrt aus der Innenstadt bereits an der Eissporthalle enden. Das Mobilitätsdezernat nennt als Grund den anhaltenden Mangel an Personal. Eine solche Maßnahme (Ausdünnung der Takte) ist eventuell in der Innenstadt mit einem breiten Mobilitätsangebot tragbar, aber nicht für einen Stadtteil wie Fechenheim-Süd, der ohnehin schon unter einer miserablen öffentlichen Verkehrsanbindung leidet. Die Fahrgäste, welche nun gezwungenermaßen an der Eissporthalle aussteigen müssen, haben nur folgende Optionen: unverhältnismäßig lange warten, zur Hanauer Landstraße laufen oder mit der U-Bahn zurück Richtung Ostbahnhof fahren, um dort in die Straßenbahnlinie 11 zu steigen. Diese Optionen tragen sicherlich nicht zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bei und auch nicht zu einer verkehrlichen Entlastung des Frankfurter Ostens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 888 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwammstadt Frankfurt: Rasengleise in der Lange Straße

16.01.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4966 entstanden aus Vorlage: OF 1097/1 vom 17.12.2023 Betreff: Schwammstadt Frankfurt: Rasengleise in der Lange Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) heranzutreten mit dem Ziel, die Gleise der Straßenbahn in der Langen Straße im Abschnitt zwischen Allerheiligentor und Schöne Aussicht in Rasengleise umwandeln zu lassen. Begründung: Die Lange Straße schließt die östliche Altstadt ab. Mit Ausnahme des Bereichs um den Rechneigraben-Weiher sind die Straßenränder von Betonbauten gesäumt, die bis an den Straßenraum heranreichen. Diese Bebauung führt zu einer Hitzebelastung und Enge, die sich auch auf die Gesundheit der wenigen vorhandenen Bäume und die Lebensqualität der Menschen auswirkt. Um dem entgegenzuwirken und das Mikroklima zu verbessern, schlägt der Ortsbeirat vor, die Einführung von Rasengleisen zu prüfen. Begrünte und entsiegelte Gleise tragen dazu bei, dass Wasser besser versickert und verdunstet, was zu einer Abkühlung der Umgebung führt. Dies wiederum hat positive Auswirkungen auf das Stadtklima und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner. Die Implementierung von Rasengleisen bringt nicht nur ökologische Vorteile mit sich, sondern wertet auch das städtische Umfeld auf und macht es attraktiver und lebenswerter. Bereits umgesetzte Beispiele in Niederrad belegen dies eindrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Benennung der Straßen „Am Städelshof“ und Lola-Montez-Gasse“ im Allerheiligenviertel

31.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

Antrag vom 31.12.2023, OF 1094/1 Betreff: Benennung der Straßen "Am Städelshof" und Lola-Montez-Gasse" im Allerheiligenviertel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, folgende Straßenbenennungen im Allerheiligenviertel vorzunehmen: 1. Die neu geplante Straße zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße auf den Grundstücken des Bauprojektes "MainYard" erhält den Namen "Am Städelshof". 2. Die bestehende Gasse zwischen Breite Gasse und Lange Straße, die bisher den Namen "Am Städelshof" trug, erhält den Namen "Lola-Montez-Gasse". Begründung: Im Rahmen des Bauprojektes "MainYard" wird eine neue Fußwegeverbindung geschaffen zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße, die den bisherigen Arbeitstitel "Grüne Gasse" trägt. Die bisher namenlose Gasse soll laut Bauträger öffentlich zugänglich werden, Geschäfte und Gastronomie beinhalten, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und zur Ausstellung von Kunst im öffentlichen Raum genutzt werden. Sie stellt eine Abkürzung für Fußgehende zwischen dem Allerheiligentor und der Konstablerwache dar und wird voraussichtlich rege genutzt werden. Die bestehende Gasse "Am Städelshof" liegt versteckt zwischen bestehenden Gebäuden und durchquert eine Hauseinfahrt und einen Hinterhof. Die neu geschaffene Fußwegeverbindung soll den repräsentativen Namen "Am Städelshof" erhalten, der sowohl an den historischen einst dort befindlichen Städelshof erinnert als auch einen Bezug zum Museum "Städel" herstellt. Die bestehende, kleinere Gasse soll den Namen "Lola-Montez-Gasse" erhalten, der sowohl an den dort bis vor Kurzem ansässigen Kunstverein Lola Montez als auch an die Künstlerin und Tänzerin Elizabeth Rosanna Gilbert erinnern, die unter dem Namen Lola Montez zu Weltruhm gelangte. Mit der Benennung und Umbenennung wird die Erinnerung an den historischen Städelshof als auch an den Kunstverein Lola Montez im Allerheiligenviertel bewahrt und zugleich ein würdiger Rahmen geschaffen, um Kunst im öffentlichen Raum ausstellen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 1094/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 45 2024 Die Vorlage OF 1094/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!

27.11.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen SBahn

17.10.2023 · Aktualisiert: 09.04.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 342/4 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn auf dem Danziger Platz dieser weiter für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer benutzbar ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Fahrradverkehr von und zur Unterführung des Ostbahnhofs sowie dem Fußverkehr zu den Regionalbahnen gelten. Begründung: Der Danziger Platz ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen westlichem und östlichem Ostend. Der Durchgang unter den Gleisen vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße sowie etwas weiter südlich die Hanauer Landstraße sind in relativ weitem Umkreis die einzigen Möglichkeiten, um die Eisenbahnstrecke zu passieren. Die nächste Möglichkeit bietet sich aktuell ansonsten erst wieder am Main bzw. an der Ratswegbrücke. Gerade der Weg zu den verschiedenen Gewerben rund um die Hanauer Landstraße führt für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Ostends und von Bornheim über den Danziger Platz. Zudem ist dieser Bereich auch als Schulweg von Bedeutung. Insofern ist es in der erwarteten, vermutlich längeren Bauphase für die Nordmainische S-Bahn wichtig, dass dieser Verkehrsknotenpunkt weiterhin benutzbar bleibt und die Wegeführung sicher angeordnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben

09.10.2023 · Aktualisiert: 23.07.2024

Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten

19.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 329/4 vom 10.08.2023 Betreff: Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradweg in der Hanauer Landstraße in östliche Richtung in einen für Radfahrerinnen und Radfahrer verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Hierbei sind insbesondere die Gefahren zu beheben, die durch die mitten auf dem Fahrradweg stehenden Masten gegeben sind. Begründung: Auf dem genannten Fahrradweg stehen in regelmäßigen Abständen fast mittig Masten. Hier besteht die Gefahr, dass Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen wie etwa nachts, mit den Masten kollidieren, zumal diese eine dunkle Farbe aufweisen. Der Magistrat steht hier schon aus haftungsrechtlichen Gründen in der Pflicht, diese Gefahren zu beseitigen. Unabhängig davon ist die Funktionsfähigkeit des Radwegs deutlich beeinträchtigt. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 205 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen

11.09.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4342 entstanden aus Vorlage: OF 485/11 vom 26.08.2023 Betreff: Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass auf dem nördlichen Bürgersteig des oben genannten Abschnitts der Hanauer Landstraße, der zurzeit überwiegend als Parkplatz dient, die Benutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für den Fahrradverkehr ermöglicht wird. Die teils lebensgefährliche Situation muss dringend beendet werden. Begründung: Zurzeit ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt nicht zu nutzen. Oft wird die komplette Fläche dauerhaft beparkt. Dass der Bürgersteig dort nicht genutzt werden kann, betrifft die Menschen, die dort leben, im gleichen Maße wie die Besucher und Menschen, die zu den dort ansässigen Dienstleistern gelangen wollen. Ein Ausweichen auf die Hanauer Landstraße, die in diesem Bereich vierspurig verläuft und oft mit deutlich erhöhtem Tempo, das kaum kontrolliert wird, befahren wird, wird den anderen Verkehrsteilnehmern zurzeit aufgezwungen, ist aber in keinster Weise zumutbar. Eine schnelle Veränderung der Situation ist zwingend, ein weiteres Zulassen des Zustandes fahrlässig. (Google Streetview Aufnahme September 2022) (Aufnahme privat, 26.08.2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2332 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Heinrich-Heine-Denkmal - Unterstützung der öffentlichen Feier

05.09.2023 · Aktualisiert: 06.10.2023

Antrag vom 05.09.2023, OF 336/4 Betreff: Heinrich-Heine-Denkmal - Unterstützung der öffentlichen Feier Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, der Initiative 9. November e.V. zur Unterstützung bei der Durchführung eines Festes anlässlich der Neuaufstellung des Denkmals für Heinrich Heine am 20. September einen Betrag von 6000 Euro aus dem Topf "Stadtteilfeste unterstützen" zur Verfügung zu stellen. Begründung: Am 20. 9.2023 wird in einem öffentlichen, von der Initiative 9. November e.V. organisierten festlichen Akt die neugestaltete Friedberger Anlage eingeweiht, und das Heine-Denkmal kehrt auf seinen alten Vorkriegsort zurück. Sein neuer Platz wird schräg gegenüber und mit direktem Blickkontakt zum Hochbunker auf der anderen Straßenseite sein - dem Bunker, der 1942 von französischen Zwangsarbeitern auf dem Grund der am 9. November 1938 von den Nationalsozialisten zerstörten Synagoge der Israelitischen Religionsgesellschaft gebaut wurde. Dem Bunker, der Erinnerungs- und Gedenkort an jüdisches Leben und jüdische Kultur ist, an Widerstand gegen alte und neue Nazis, an Terror und Krieg. Seit 2010 hat sich die Initiative 9. November bemüht, das Heine-Denkmal an seinen alten Ort im Ostend zurückzuholen. Immer wieder wurde die Versetzung aufgeschoben. Jetzt endlich ist es so weit. Der Ortsbeirat begrüßt diese Umsetzung ausdrücklich, die für den Stadtteil besonders wichtig ist und durch die der alte - jüdische - Charakter des Ostends unterstrichen wird. Insbesondere hält er die konsequente und erfolgreiche Arbeit der Initiative 9. November, aktuell auch ihr Vorhaben, diese Feier zu organisieren, für absolut unterstützenswert und beantragt dafür finanzielle Unterstützung von der Stadt Frankfurt. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO II, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 31 2023 Die Vorlage OF 336/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke?

01.09.2023 · Aktualisiert: 06.10.2023

Antrag vom 01.09.2023, OF 331/4 Betreff: Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie die geplanten Maßnahmen zur Revitalisierung der Schwedlerbrücke in den nächsten Jahren verwirklicht werden können und welche Probleme aktuell die Sanierung verzögern. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke sollte eigentlich bereits in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Die Umsetzung lässt aber weiter auf sich warten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 751 2023 Die Vorlage OF 331/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen

03.07.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4160 entstanden aus Vorlage: OF 476/11 vom 18.06.2023 Betreff: Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen Vorgang: OM 3214/22 OBR 11; ST 817/23 Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 817 "Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke", wird der Magistrat gebeten, auf die Gefährlichkeit der Straßenschäden im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Omega-Brücke und Altem Zollhaus durch entsprechende Beschilderung, z. B. mit dem Verkehrszeichen 101 "Gefahrstelle" mit dem Zusatz "Vorsicht Straßenschäden", aufmerksam zu machen. Weiterhin ist zu prüfen, ob es nicht erforderlich ist, im Sinne der Sicherheit, gerade auch für Motorradfahrer und aufgrund der Einfädelsituation durch den von der Rampe der Omega-Brücke abfahrenden Verkehr, den Bereich mit reduziertem Tempo (30 oder 40 km/h), wie es in solchen Fällen in anderen Straßen Frankfurts üblich ist, auszuweisen. Die Maßnahmen sollten bis zur abgeschlossenen Durchführung der Sanierung durchgeführt werden. Begründung: Insgesamt ist der Bereich rund um die Mainkur als im Sinne der Verkehrssicherheit kritischer Bereich zu betrachten. Es wird schnell gefahren - oft auch weit über 50 km/h. Dies wird äußerst selten - viel zu selten - und dann nur angekündigt von den Ordnungsbehörden überwacht. Unerlaubtes Wenden oder auf die gegenüberliegende Fahrbahn fahren, bei Rot über die Ampel fahren - dies gilt für Autoverkehr, Motorradverkehr, Fahrradverkehr etc. -, quer über alle Fahrbahnen laufen und das nicht an der Ampel gehören zum täglichen Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen. Wenn dazu noch eine marode Fahrbahnoberfläche kommt, die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zu Ausweichmanövern zwingt, führt das zweifelsohne zu gefährlichen Situationen für Leib und Leben. Eine Sanierung erst im Jahre 2024 ist spät. Diese Zeitspanne muss dringend mit den im Tenor vorgeschlagenen Maßnahmen überbrückt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2216 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen in der Uhlandstraße

13.06.2023 · Aktualisiert: 24.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 304/4 vom 29.05.2023 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Uhlandstraße Vorgang: OA 2340/90 OBR 4; ST 992/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Uhlandstraße zukünftig regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: In der Uhlandstraße fahren Autos trotz der 30er-Zone regelmäßig zu schnell. Das stellt eine Gefahr für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch Schülerinnen und Schüler dar, die die Uhlandstraße zwischen Weiherstraße und Martin-Elsässer-Platz als offiziell von der Stadt Frankfurt am Main ausgewiesenen Schulweg nutzen. Laut Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 992, wurden im Jahr 2021 dort keinerlei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 992 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2189 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital

13.06.2023 · Aktualisiert: 24.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4082 entstanden aus Vorlage: OF 301/4 vom 30.05.2023 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch folgende Maßnahmen einige störende Nebeneffekte bei der Zufahrt auswärtiger Besucherinnen und Besucher zum Clementinen Kinderhospital verringert werden können: 1. Deutlichere Beschilderung des Verkehrszeichens "Einfahrt verboten" am Alfred-Brehm-Platz an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße, z. B. durch ein zweites entsprechendes Schild auf der linken Straßenseite der Einmündung. 2. Herausnehmen des Fußweg-Hinweisschildes aus dem Blickfeld der Autofahrerinnen und Autofahrer (z. B. durch Versetzung auf die andere Straßenseite der Theobald-Christ-Straße). 3. Hinweise auf eine Blockumfahrung über Bernhard-Grzimek-Allee, Zobelstraße, Hanauer Landstraße, Theobald-Christ-Straße, um die von Anwohnerparken geprägte Hölderlinstraße zu entlasten. 4. Demontage des Hinweisschildes an der Hölderlinstraße. 5. Hinweise zum Vermeiden des Motorlärms wartender Fahrzeuge in der Theobald-Christ-Straße vor dem Eingang des Krankenhauses (z. B. "Motor aus" oder "Bitte Stellplätze im Hof benutzen"). 6. Hinweise auf Parkmöglichkeit in der Tiefgarage der Zoopassage. Über die Ausweisung der Parkmöglichkeiten für Patientengruppen und Besucherinnen und Besucher, die aus medizinischen Gründen nicht unmittelbar auf dem Parkplatz des Clementinen Kinderhospitals parken müssen, kann mit der Öffentlichkeitsarbeit des Krankenhauses das Gespräch gesucht werden, um entsprechende Informationen zu Parkmöglichkeiten im weiteren Umfeld des Krankenhauses im Vorfeld des Krankenhausbesuches in geeigneter Form an die Besucherinnen und Besucher zu kommunizieren. Begründung: Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: 1. Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. 2. Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße im Parkverbot. Die Zufahrt auf den Hof von der Hölderlinstraße aus war früher mal möglich, heutzutage aber nicht mehr. Möglicherweise stammt das Hinweisschild am oberen Ende der Hölderlinstraße aus dieser früheren Zeit. Ob man die Hölderlinstraße als Teil einer Blockumfahrung empfehlen soll, scheint zweifelhaft, weil sie sehr eng ist. Für eine Blockumfahrung scheint die o. g. Route geeigneter. Wenn eine Empfehlung zum Parken ausgesprochen werden soll, erscheint das genannte Parkhaus geeigneter als die umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2191 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald

05.06.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 463/11 vom 10.05.2023 Betreff: Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Betrieb des automatisch fahrenden EASY-Shuttles im Riederwald zu verstetigen, auf den gesamten Stadtteil auszuweiten und es dadurch als regelhaftes Angebot Teil des öffentlichen Nahverkehrs zu machen. Konkret soll das EASY-Shuttle - über die dann für Autos gesperrte Raiffeisenstraße zusammen mit Fahrrädern eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bis zur Seniorenwohnanlage fahren, womit die andere Hälfte des Riederwalds angeschlossen werden würde; - über die Lahmeyerbrücke zur Hanauer Landstraße fahren, um den Anschluss an die Straßenbahn zu ermöglichen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Der Operator könnte eventuell erforderliche abschließbare Poller manuell öffnen - später kann dies automatisch erfolgen. Begründung: Neue Mobilitätsangebote - insbesondere im ÖPNV - sind wichtig, um die Mobilitätswende nachhaltig und klimaverträglich zu gestalten. Die Stärkung und der konsequente Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind grundlegend für die Mobilitätswende. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient und perspektivisch als On-Demand-Lösung bietet das automatisierte Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit, mobil zu sein - insbesondere in Stadtteilen, die bisher nur eingeschränkt an den ÖPNV angeschlossen sind. Die zahlreichen positiven Erfahrungen der Riederwälderinnen und Riederwälder mit dem seit mehreren Monaten im Test befindlichen EASY-Shuttle spiegeln dies wider. So wurde das Angebot von zunächst einem Bus auf zwei Busse ausgeweitet. Exemplarisch sei ein Zitat einer 80-jährigen Seniorin dargestellt, welche den EASY-Shuttle regelmäßig benutzt: "Die zwei Kilometer hin und zurück von der Seniorenwohnanlage zum Netto-Supermarkt schaffe ich nicht mehr. Mit dem EASY-Bus sind es insgesamt nur noch 400 Meter zu laufen. Damit kann ich wieder selbstständig einkaufen." Um künftig allen Riederwälderinnen und Riederwäldern eine nahe gelegene Haltestelle vor ihrer Haustür zu ermöglichen, soll das bestehende Angebot, welches aktuell nur im Osten des Riederwalds verfügbar ist, auf den ganzen Stadtteil und um eine Verbindung zur Hanauer Landstraße ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 812 Antrag vom 01.06.2024, OF 630/11 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5636 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainkur Bahnhof

24.04.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3827 entstanden aus Vorlage: OF 444/11 vom 01.02.2023 Betreff: Mainkur Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, den Grünflächenbereich an der Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" neu zu bepflanzen und zu verschönern. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Der Bahnhof und die alten Restaurant- und Hotelgebäude sind stark durch Witterung und Autoverkehr in Mitleidenschaft gezogen. Eine Erneuerung der Bepflanzung sowie eine Einzäunung der Grünfläche hinter der Straßenbahnhaltestelle, die auch als Trampelpfad und Müllabladeplatz genutzt wird, unterstützt einen positiven ersten Eindruck unserer Stadt und wertet den gesamten Platz inklusive Haltestelle auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1751 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden V

24.04.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

Antrag vom 24.04.2023, OF 448/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße nicht akzeptablen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist nach eigener Aussage personell zu schwach besetzt ("mir komme nur noch auf Anfrage"), um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 27 2023 Die Vorlage OF 448/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementine Kinderhospital

07.04.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

Antrag vom 07.04.2023, OF 293/4 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementine Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, an der Ausfahrt der Einbahnstraße Theobald-Christ-Straße eine deutlichere Beschilderung anzubringen, die den Autoverkehr vom Alfred-Brehm-Platz kommend in Richtung Clementine-Kinderhospital und auf dessen Parkplatz hinweist, der über die Hanauer Landstraße zu erreichen ist. Begründung: Insbesondere ortsunkundige Besucher des Krankenhauses übersehen die Ausweisung der Theobald-Christ-Straße als Einbahnstraße und folgen der sich an Fußgänger richtenden Beschilderung zum Clementinen-Kinderhospital. Zudem wird das Parkplatzangebot des Hospitals nicht von allen Besuchern der Klinik wahrgenommen, was zu Falschparken und Engpässen in der Theobald-Christ-Straße führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 293/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 293/4 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omega-Brücke

31.03.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

Antrag vom 31.03.2023, OF 396/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um für die Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Omega-Brücke und Mainkur ein Verkehrsregelkonzept erstellen zu lassen mit dem Ziel ein mehr an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Lärmminderung, Geschwindigkeitseinhaltung.und Unterbindung unerlaubten Parkens (z.B. auf dem Einfädelstreifen von der Omega-Brücke Richtung Westen).zu erreichen Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der Roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hoch frequentierten Stelle. Zu schnelles Fahren, Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit, Beschleunigungsrennen stadtauswärts, polternde LKW-Fahrwerke auf defekter Straße führen zu nicht akzeptablen Lärm. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Eine kontinuierliche Überwachung des Verkehrs lehnt der Magistrat ab. Deshalb muss ein neu zu erarbeitendes Konzept für diesen Bereich erstellt werden um die inakzeptable Situation an der Mainkur nachhaltig im Sinne aller zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 1 2023 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Gre

31.03.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

Antrag vom 31.03.2023, OF 411/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um eine Vorplanung, Planung und Umsetzung zu einer Ergänzung des Radwegs (Radverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West über das interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim am Wilhelmsbader Weg) entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg an Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Die vorhandene teilweise Wegeführung durch den Fechenheimer Wald ist unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht ausreichend um eine gute Rad-Verbindung zwischen diesen beiden Stadtteilen zu etablieren. Begründung: Lediglich eine 65ßm lange Strecke fehlt für die oben beschreibene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine weitere gute Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 14 2023 Die Vorlage OF 411/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt?

24.01.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3410 entstanden aus Vorlage: OF 710/1 vom 03.01.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt? In den letzten Tagen wurde auf bzw. neben der Liegenschaft Zeil 2 eine Fläche gerodet, die sich innerhalb der Wallservitut befindet, und mit Betonsteinen versiegelt. Dies widerstrebt allen Bemühungen, Frankfurt zu einer Schwammstadt zu entwickeln. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass diese Baumaßnahme durchgeführt werden sollte? 2. Hat der Magistrat diese Baumaßnahme genehmigt und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? 3. Hat der Magistrat der Beseitigung der bestehenden Bepflanzung zugestimmt? 4. Wurden der bauausführenden Firma Gestattungen a) zur Einfahrt in die Friedberger Anlage, b) zum Parken innerhalb des Parkbereichs und c) zum Lagern von Baumaterialien erteilt? 5. In welcher Weise wurden Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung an diesem Eingriff in das Wallservitut beteiligt bzw. welche Beschlüsse liegen dem Magistrat vor, die solche Genehmigungen rechtfertigen? 6. Sollte der Magistrat die durchgeführten Rodungen und Versiegelungen nicht genehmigt haben, welche weiteren Schritte wird der Magistrat unternehmen, um a) den vorherigen Zustand wiederherstellen zu lassen und b) sicherzustellen, dass Begehrlichkeiten der Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer, in Bereiche der geschützten Wallanlagen einzudringen, nicht wieder aufkeimen? Fotos: rechts Google Street View (vor der Maßnahme); links Andreas Laeuen (nach der Baumaßnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1220 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abriss der Cassellabrücke beschleunigen

16.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3349 entstanden aus Vorlage: OF 374/11 vom 04.01.2023 Betreff: Abriss der Cassellabrücke beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, den Abriss der Cassellabrücke über der Hanauer Landstraße so zu organisieren, dass es nicht zu wochenlangem Verkehrschaos im Frankfurter Osten kommt. Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und Baumaßnahmen Am Erlenbruch im Riederwald sorgen derzeit für tägliche Staus im Frankfurter Osten. Wenn für den Abriss des maroden Brückenbauwerks der Cassellabrücke wochenlang zwei Fahrspuren auf der Hanauer Landstraße wegfallen und der Straßenbahnverkehr entfällt, wird dies zu einer großen Staubelastung im gesamten Frankfurter Osten führen. Der Magistrat muss dies kurzfristig verhindern. Falls dies nicht veränderbar ist, muss eine Lösung zum pünktlichen Erreichen der Schulen sichergestellt werden, zum Beispiel durch zusätzliche Schulbusse. Begründung: Es ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar, warum Straßenbrücken über Autobahnen innerhalb eines Wochenendes beseitigt werden können, aber die Beseitigung einer Fußgängerbrücke den Verkehr monatelang beeinträchtigen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1116 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und OmegaBrücke

05.12.2022 · Aktualisiert: 09.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 20.11.2022 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Vorgang: OM 6608/20 OBR 11; ST 380/21 Der Magistrat wird gebeten , die in der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 380, zugesagte und bisher nicht ausgeführte Sanierung des Straßenbelags auf dem genannten Abschnitt der Hanauer Landstraße zeitnah auszuführen. Zudem ist die Benutzung des Fußweges auf der nördlichen Seite der Hanauer Landstraße in diesem Bereich zu gewährleisten (siehe Fotos). Begründung: Der Zustand des Straßenbelags im oben beschriebenen Bereich ist unter Sicherheits- und Lärmaspekten betrachtet in einem inakzeptablen Zustand. Mehrachsige Lkws produzieren auf dem Streckenabschnitt ob des Zustandes der Straße ohrenbetäubenden Lärm und Erschütterungen in den angrenzenden Gebäuden. Zweiradfahrerinnen und Zweiradfahrer vollführen Slalomfahrten rund um die Fahrbahnzerstörungen. Der Gehweg ist aufgrund der Parksituation und des Zustandes nicht zu benutzen. Auf dieser Straße fahren täglich zwischen 55.000 und 60.000 Kraftfahrzeuge. Diese Infrastruktur muss aus Verkehrssicherheits- und Umweltgründen in einem angemessenen guten Zustand sein, der im Moment nicht gegeben ist! Blick nach Süden: (Fotos: Thomas Dorn) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6608 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Antrag vom 18.06.2023, OF 476/11 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4160 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Besserer Fußgängerschutz An der Mainkur

05.12.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3219 entstanden aus Vorlage: OF 362/11 vom 05.12.2022 Betreff: Besserer Fußgängerschutz An der Mainkur Der Magistrat wird gebeten, an der Fußgängerampel Hanauer Landstraße/An der Mainkur stadtauswärts fahrend, je ein zusätzliches Rotlicht anzubringen, welches mit der Grünphase der Fußgänger geschaltet wird. Begründung: Der Abbiegeverkehr (stadtauswärts links fahrend) staut sich oft so weit zurück, dass Autofahrer bereits im Kreuzungsbereich stehen und die Ampel für den Kfz-Verkehr nicht mehr sichtbar ist. Durch die Ampelschaltung löst sich dieser Rückstau in der Regel erst dann auf, wenn die Ampel auch für Fußgänger Grün aufzeigt. Da die im Stau stehenden Autofahrer nicht sehen können, dass sie nun bereits Rot haben und auch die Fußgängerampel nur schwer für Autofahrer einsehbar ist, würde ein zusätzliches Rotlicht (siehe Satellitenbild unten) die Situation verbessern und gefährliche Situationen für Fußgänger vermeidbar machen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 798 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Arbeitsplatzsicherung im Industriepark Fechenheim

05.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung vom 05.12.2022, OA 284 entstanden aus Vorlage: OF 353/11 vom 20.11.2022 Betreff: Arbeitsplatzsicherung im Industriepark Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Chemieunternehmen Clariant hat angekündigt, das Industrieareal an der Hanauer Landstraße, auf dem etwa 1.500 Menschen arbeiten, über ein zweistufiges Bieterverfahren zu verkaufen. Der Ortsbeirat die Sorge der dort Beschäftigten, dass dieser Grundstücksverkauf den langfristigen Fortbestand dieser Arbeitsplätze gefährden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein klares Zeichen für den Erhalt des Industriestandorts zu setzen. Dazu muss schnellstmöglich der Bebauungsplan angepasst werden, um die Bereiche der industriellen Produktion, Entwicklung, Forschung und Ausbildung zu sichern und deren Weiterentwicklung an diesem Standort nachhaltig und umweltverträglich zu ermöglichen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass dort eine Ansiedlung weiterer Rechenzentren ausgeschlossen ist. Begründung: Die Krisen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig es für Frankfurt ist, ein breit gefächerter Standort für Unternehmen aller Art zu sein. Die Chemieindustrie trägt bedeutend zur Finanzkraft Frankfurts bei und muss heute, wie auch in der Zukunft, eine zentrale Rolle spielen. Stadtparlament und Magistrat müssen ein klares Zeichen für den Erhalt des Industrieparks setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 284 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 284 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2725, 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.01.2023 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung des Fahrradwegs auf der südlichen Seite der Sonnemannstraße

29.11.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3200 entstanden aus Vorlage: OF 247/4 vom 13.11.2022 Betreff: Absicherung des Fahrradwegs auf der südlichen Seite der Sonnemannstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Fahrradweg auf der südlichen Seite der Sonnemannstraße zwischen Uhlandstraße und Horst-Schulmann-Straße durch Poller oder andere Maßnahmen besser vor dem daneben geführten zweispurigen Pkw- und Lkw-Verkehr (stadtauswärts) geschützt werden kann. Unmittelbar davor am Martin-Elsässer-Platz ist eine entsprechende Lösung durch Poller bereits vorhanden. Begründung: Die Sonnemannstraße wird von Pkws und Lkws als wichtige Verkehrsachse Richtung Osten stark frequentiert, wobei auch wegen der langen, graden, zweispurigen Verkehrsführung in beide Richtungen regelmäßig Geschwindigkeitsübertretungen berichtet werden. In der unmittelbaren Umgebung kam es schon wiederholt zu Unfällen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer fühlen sich bei der Benutzung des südlichen Fahrradwegs in dem genannten Abschnitt bisher nicht ausreichend geschützt, da außer dem erhöhten Bordstein keine sichtbare Trennung zu Fahrbahn besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 768

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphasen Ampelübergang Hanauer Landstraße/Höhe Uhlandschule

29.11.2022 · Aktualisiert: 31.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3201 entstanden aus Vorlage: OF 248/4 vom 11.11.2022 Betreff: Grünphasen Ampelübergang Hanauer Landstraße/Höhe Uhlandschule Der Magistrat wird gebeten, die Grünphasen der Ampelschaltungen des gesicherten Fußgängerüberwegs auf der Hanauer Landstraße/Höhe Uhlandschule zu verlängern. Zudem wird er gebeten, die Grünphasen der drei Teilbereiche des Übergangs optimaler aufeinander abzustimmen, um längere Wartezeiten für zu Fuß gehende Personen an den einzelnen Ampeln zu vermeiden. Begründung: Nach Fertigstellung der Baustelle auf dem Teilbereich der Hanauer Landstraße auf Höhe der Uhlandschule sind am dortigen Ampelübergang erhebliche Mängel bei der Ampelschaltung festzustellen. So ist die Grünphase des einen Teils des Überwegs zur Hanauer Landstraße 21 A (Pizzeria) hin so kurz geschaltet, dass durchschnittlich fitte zu Fuß Gehende diesen nicht komplett bei Grün bewältigen können. Ferner sind die drei Teilbereiche des Übergangs separat geschaltet und der mittlere Teilabschnitt bietet bei viel Fußverkehr, zum Beispiel zu Schulbeginn und Schulschluss, zu wenig sicheren Platz. Diese Mängel stellen vor allem eine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Uhlandschule dar, die diesen Ampelübergang im Rahmen ihres offiziellen Schulwegs laut Schulwegplan (siehe Internetseite: https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in-f rankfurt-am-main/schulweg-und-schuelerbefoerderung/schulwegplaene) überqueren. Laut einer Auskunft des Straßenverkehrsamtes sollen in Kürze Anforderungstaster an besagtem Ampelübergang angebracht werden, was als Gelegenheit genutzt werden könnte, die beschriebenen Mängel direkt zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 770 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2286

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen

01.11.2022 · Aktualisiert: 26.02.2024

Anregung vom 01.11.2022, OA 269 entstanden aus Vorlage: OF 655/1 vom 12.10.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße wie folgt ergänzen zu lassen, um diesen klima- und zukunftsgerecht aufzustellen: 1. Unter Punkt 5.10 Dachgestaltung soll die Verpflichtung zur Installation von großflächigen Solarstromanlagen auf geeigneten Dachflächen festgeschrieben werden. 2. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die im ISTEK festgelegte Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache aufgenommen werden. Die Trasse soll begrünt bzw. als Rasengleise geführt werden. Die Auswirkungen auf die Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße sind zu berücksichtigen. 3. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die bestehende Straßenbahntrasse in der Langen Straße entsiegelt, begrünt und ggf. als Rasengleise ausgebildet werden. 4. Unter Punkt 6.1 Erschließung soll die wegen Punkt 2 notwendige Verlegung der Fahrspur in Richtung Innenstadt aus der Allerheiligenstraße in die Battonnstraße berücksichtigt werden. 5. In diesem Zuge soll auch eine Baumreihe entlang der Bebauung in der Battonnstraße festgelegt werden. Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen ergänzen die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße im Hinblick auf den Klimaschutz, Entsiegelung, Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2886, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 61-00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Erwerb des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Stadtentwicklung

21.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

Antrag vom 21.10.2022, OF 343/11 Betreff: Erwerb des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Stadtentwicklung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich an dem zweistufigen Bieterverfahren im Verkaufsprozess um das 43,6 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße zu beteiligen und das Areal zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung dieses Geländes im Osten von Frankfurt. Begründung: Wie aus der Presse am 20.10.22 zu erfahren war, startet das zweistufige Bieterverfahren um den Industriepark Fechenheim bereits im November 2022. Der Stadt Frankfurt bietet sich hier die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Stadtentwicklung zu planen und umzusetzen sowie die Voraussetzungen hierfür festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und nun die Möglichkeit mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land, das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umzuwandeln. Dies könnte auch als Beispiel für das Industriegebiet in Frankfurt-Fechenheim dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 343/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr

05.09.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

Anregung vom 05.09.2022, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 301/11 vom 05.08.2022 Betreff: Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Verkehr auf der Hanauer Landstraße im Bereich östlich des Ratswegkreisels nicht behindert wird; 2. dass verhindert wird, dass besonders Autotransporter und Lkw die Fahrradwege, die Fahrbahnen oder sogar, halbseitig parkend, beide Spuren blockieren können. Begründung: Der Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße wird regelmäßig durch unterschiedliche Einzelereignisse gestört. Diese führen zu kilometerlangen Staus und die eigentlich hohe Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße wird reduziert auf die Effizienz einer "Dorfdurchfahrt". Ordnungswidrigkeiten werden kaum geahndet. Die Hauptstauverursacher sind dabei die Autohäuser, für deren Betriebsgenehmigung es Voraussetzung ist, dass eine Fläche für Autotransporter zum Be- und Entladen vorzuhalten ist, so die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Es ist für Fahrer von Autotransportern viel bequemer, auf der Fahrbahn abzuladen und die Fahrzeuge von dort aufs Gelände zu fahren. Diese Ladeprozesse dauern in der Regel eine Stunde. Dieses Verfahren ist gefährlich, weil die Transporter meist vollflächig auf den Rad- und Gehwegen stehen oder den halben Fahrstreifen blockieren. Dies kommt einer Vollsperrung der einen Fahrbahn gleich. Zudem beschädigen diese schweren Fahrzeuge mit ihrem Gewicht von über 2,8 Tonnen die Geh- und Radwege nachhaltig. Der Zustand der Radwege verschlechtert sich. Die Gefahr von Unfällen erhöht sich. Um dieser Situation im Frankfurter Osten "Herr" zu werden, ist es unausweichlich, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Auch wenn der Frankfurter Osten vom Ordnungsamt "zu weit weg" ist, um dort mal Fahrzeuge hinzusenden, die Verkehrskonzentration in der Stadtmitte höher sei als im Osten und deswegen dort die Kräfte gebündelt werden müssen, ist es wichtig, auch im Ortsbezirk 11 regelmäßig tätig zu werden. Die völlig unnötig vernichtete Zeit der Bürger in völlig unnötigen Staus sollte ausreichen, um dieses Problem anzugehen. Die Zerstörung der Radwege und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich sollten nachhaltig beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 436 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2297, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von bespielbaren Straßen in Bornheim und im Ostend

05.07.2022 · Aktualisiert: 13.04.2023

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2495 entstanden aus Vorlage: OF 202/4 vom 19.06.2022 Betreff: Einrichtung von bespielbaren Straßen in Bornheim und im Ostend Vorgang: E 36/22 GRÜNE, SPD, FDP und Volt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Teile der Straßen rund um den Johanniskirchplatz (Bornheim) und die Rückertstraße auf dem Abschnitt von der Sonnemannstraße bis Ostendstraße (Ostend) als bespielbare Straßen eingerichtet werden können. Im Fall einer positiven Prüfung soll gemeinsam mit den Interessengruppen vor Ort und planerischem Fachpersonal ein Entwurf entwickelt und mit dem Ortsbeirat verabschiedet werden. Begründung: Besonders für Heranwachsende soll so in direkter Wohnnähe ein Ort des Spielens und der Bewegung geschaffen werden. Weiterhin soll im Zuge der Klimaanpassung für Grün- und Versickerungsfläche gesorgt werden. Die genannten Straßen sollten für den Fußverkehr, den Radverkehr und den motorisierten Individualverkehr weiterhin passierbar sein. Die oben genannten Straßen verfügen nicht über Spielplätze oder Grünräume in unmittelbarer Nähe. Die Rückertstraße als bespielbare Straße könnte den bald neuen Paul-Arnsberg-Platz zusätzlich aufwerten und umgekehrt. Die Umgestaltungen wären gute Beiträge zur bespielbaren Stadt und mehr Lebensqualität für alle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2427 Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Antrag vom 21.02.2023, OF 760/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3594

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur

27.06.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2327 entstanden aus Vorlage: OF 291/11 vom 17.05.2022 Betreff: Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur auf der Hanauer Landstraße zu verlängern und fußgänger- bzw. fahrradfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelschaltung An der Mainkur ist für den Autoverkehr zu lange auf Grün geschaltet, sodass die Fußgänger und Fahrradfahrer stets längere Zeit warten müssen, um die Hanauer Landstraße zu überqueren. Die Ampelschaltung sollte für die Fußgänger und Fahrradfahrer länger geschaltet werden, damit keine lange Wartezeit entsteht und so die Unfallgefahr verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2376 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim

31.05.2022 · Aktualisiert: 13.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 194/4 vom 17.05.2022 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Straßenbahnlinie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratswegkreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Straßenbahnlinie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Straßenbahnlinie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junkers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht vom 28.05.2021, B 238, und Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823). Außerdem wird Fechenheim von der Straßenbahnlinie 11 bedient. Es böte sich für den oben genannten Zweck an, die Straßenbahnlinie 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim-Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es eventuell in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grünen Straße

03.05.2022 · Aktualisiert: 22.08.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2064 entstanden aus Vorlage: OF 178/4 vom 19.04.2022 Betreff: Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grünen Straße Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der gegenwärtigen Baumaßnahmen durch eine deutlich sichtbare Beschilderung "Fahrtrichtung rechts" an der Parkhausausfahrt der Zoopassage die Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Straßenverkehrsordnung hinzuweisen, um Unfallgeschehen auszuschließen. Auch an der Hanauer Landstraße stadteinwärts sollte ein Schild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" gut sichtbar angebracht werden. Begründung: In der Grünen Straße ist ein sehr frequentiertes Parkhaus angesiedelt. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen an der Parkhausausfahrt nach rechts, Richtung Hanauer Landstraße, abbiegen; einige tun dies nicht. Das alleine macht aber den immensen Falschfahrerstrom Richtung Pfingstweidstraße nicht aus. Auch Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf der Hanauer Landstraße stadteinwärts unterwegs sind, biegen entgegen der Einbahnstraße in die Grüne Straße ein. In letzter Zeit mehrt sich die Anzahl der Falschfahrerinnen und Falschfahrer sehr deutlich. Es kommt vermehrt zu sehr bedenklichen Situationen, in denen sich Autofahrerinnen und Autofahrer bei der Einfahrt von der Pfingstweidstraße in die Grüne Straße mit einem entgegenkommenden Fahrzeug konfrontiert sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1915

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unzumutbare Wartezeiten für den Fußverkehr

15.03.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1832 entstanden aus Vorlage: OF 360/1 vom 22.02.2022 Betreff: Unzumutbare Wartezeiten für den Fußverkehr Der Magistrat wird gebeten, die unzumutbar langen Wartezeiten an der Querungshilfe Konrad-Adenauer-Straße, Vilbeler Straße (Querung der Konrad- Adenauer-Straße/Straßenbahn) deutlich verkürzen zu lassen. Begründung: Der nächste Stau wartet für den Autoverkehr bereits wenige Meter weiter entweder an der Konstablerwache oder in der entgegengesetzten Richtung an der Seilerstraße und Friedberger Anlage. Die Verringerung von Wartezeiten für den Fußverkehr hätte lediglich einen Verschub von wartenden Fahrzeugen zur Folge. Dem Fußverkehr sollte auch in diesem Bereich eine höhere Priorität eingeräumt werden. Der Überweg ist Teil einer wichtigen fußläufigen Verbindung von der Innenstadt in das Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenfreundliches Straßenbegleitgrün im Ortsbezirk

15.03.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1780 entstanden aus Vorlage: OF 163/4 vom 25.02.2022 Betreff: Insektenfreundliches Straßenbegleitgrün im Ortsbezirk Der Magistrat wird aufgefordert, die Rasenflächen entlang geeignetem Straßenbegleitgrün, wie zum Beispiel in der Habsburgerallee, der Sonnemannstraße und der Obermainanlage, durch eine ökologisch wertvolle, insektenfreundliche Bepflanzung zu ersetzen. Begründung: Eine Vielzahl öffentlicher Flächen besteht überwiegend aus kurz gehaltenem Rasen, der für die einheimische Tierwelt nur wenig Lebensfläche bietet. Insekten, insbesondere Bienen und Hummeln, sind ein wesentlicher Teil des Ökosystems. Jedoch schrumpfen ihre Bestände seit Jahrzehnten in besorgniserregender Weise. Eine insektenfreundliche Bepflanzung öffentlicher Grünflächen kann auch auf kleinster Fläche dazu beitragen, dass Insekten ausreichend Nahrung und gute Lebensbedingungen vorfinden, und damit einen bedeutenden Beitrag für den Erhalt der Biodiversität leisten. Insektenfreundliches Saatgut kann darüber hinaus auch in höherem Maße als einfacher Rasen Feinstaub binden und leistet somit auch auf dieser Ebene einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Neben Straßenbegleitgrün bergen zudem Parks und Friedhöfe, Verkehrsinseln, Straßenbegleitgrün und Straßenbahngleise sowie Straßenränder und Böschungen ein riesiges Potenzial zur Pflanzung insektenfreundlicher Begrünung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1465

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Rückertstraße/Ecke Ostendstraße

15.03.2022 · Aktualisiert: 12.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1783 entstanden aus Vorlage: OF 170/4 vom 23.02.2022 Betreff: Fahrradbügel Rückertstraße/Ecke Ostendstraße Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Rückertstraße/Ecke Ostendstraße eine ausreichende Anzahl Fahrradbügel aufzustellen, zum Beispiel in den Eckbereichen der Kreuzung oder im Einmündungsbereich der Fußgängerzone. Begründung: Aktuell gibt es in dem genannten Kreuzungsbereich keine dedizierten Anschließmöglichkeiten für Fahrräder. Die dort vorhandenen Bepflanzungsbegrenzungen werden daher mangels Alternativen zweckentfremdet, teilweise auch Baumbegrenzungen direkt an der Fahrbahn, siehe unten stehende Bilder. Da es in unmittelbarer Nähe sowohl Gastronomie als auch einen Kiosk gibt, wären Fahrradbügel hier auf jeden Fall sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1601

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims

07.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 07.03.2022, OF 252/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: für ein jährliches Schallimmissionsschutz-Gutachten für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete in Fechenheim, südlich der Hanauer Landstraße, sind ausreichend Mittel in den jährlichen, städtischen Haushalt einzustellen. Begründung: Der 5-Jahres Vergleich des Lärmviewers Hessen, erstellt vom Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, zeigt wie stark sich die Lärmemissionen von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben in den letzten Jahren negativ verändert haben. Die Emissions-Zunahme ist auf Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen von produzierenden Betrieben und Nachverdichtung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zurückzuführen. Zum Teil stehen diese Betriebe als Grenzbebauung nur wenige Meter von der Wohnbebauung entfernt. Der durchgehende Lärmteppich dieser Betriebe wird nicht selten durch Produktionsspitzen bis zu 78db in der Nacht erhöht. Dabei macht der Lärm nicht an der Grenze zu Misch- oder Wohngebieten halt. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sollten daher Optimierungspotentiale identifiziert, und auf Basis eines kontinuierlichen Monitorings entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastung getroffen werden. Die strukturell gewachsene und räumliche Enge von Industrie- und Gewerbe sowie Wohnbevölkerung, bedarf einer besonderen Rücksichtnahem von Industrie- und Gewerbe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 53 2022 Die Vorlage OF 252/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Revitalisierung der Schwedlerbrücke öffentlich vorstellen

28.02.2022 · Aktualisiert: 05.04.2022

Antrag vom 28.02.2022, OF 169/4 Betreff: Revitalisierung der Schwedlerbrücke öffentlich vorstellen Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher, das für die anstehende Revitalisierung der Schwedlerbrücke zuständige Dezernat zu kontaktieren und eine Vorstellung der Maßnahme in einer Ortsbeiratssitzung im Laufe des Jahres 2022 abzustimmen. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke soll in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Sowohl für die Neumitglieder des Gremiums wie auch der interessierten Bevölkerung/ Öffentlichkeit sollte im Jahresverlauf eine Vorstellung der Maßnahme erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 169/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 26.02.2022, OF 206/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um die Erneuerung des Radwegs entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Fa. Hornbach auf beiden Seiten der Straße zu komplettieren und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten entlang der gesamten Strecke möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist nach wie vor an vielen Stellen in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss dringend abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 16 2022 Die Vorlage OF 206/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2022 Produktbereich 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

Antrag vom 26.02.2022, OF 190/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit, der Einhaltung der Geschwindigkeit zur Reduktion von Lärm und Emissionen in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der Roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fussgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hochfrequentierten Stelle. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 1 2022 Die Vorlage OF 190/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD, LINKE. und FDP gegen 2 SPD, 2 CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Grüne Gleise für Bornheim und das Ostend

25.02.2022 · Aktualisiert: 05.04.2022

Antrag vom 25.02.2022, OF 164/4 Betreff: Grüne Gleise für Bornheim und das Ostend Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, geeignete Streckenabschnitte bzw. Haltestellen der Straßenbahngleisen der Linien 11, 12 und 14 im Ortsbezirk 4 mit Blühwiesen zu begrünen (z.B. Haltestellen Ostendstraße, Zoo, Eissporthalle Festplatz, Saalburg-/ Wittelsbacherallee). Begründung: In Großstädten kann die Begrünung öffentlicher Flächen als Klimamaßnahme eine wichtige ökologische Funktion erfüllen. Die neu entstehenden Vegetationsflächen wirken sich u. a. positiv auf den Wasser- und Temperaturhaushalt der unmittelbaren Umgebung aus und helfen, das Mikroklima positiv zu beeinflussen. Bspw. kann in den Sommermonaten das in der Begrünung gespeicherte Wasser die unmittelbare Umgebung durch Verdunstung abkühlen. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Insektensterbens sollten bevorzugt Blühwiesen gepflanzt werden. Sie tragen zur Biodiversität bei. Weitere Vorteile bestehen bspw. in der Wasserrückhaltung im Gleis, der Reduktion von Schallemmissionen, der Aufheizung im Gleis sowie in der stadtgestalterischen Aufwertung. Quellen: Kappis, Christel und Hendrikje Schreiter: Grüne Gleise: Gleisbettnaturierung in Deutschland. In: Neue Landschaft 5. 28. Mai 2018. https://neuelandschaft.de/artikel/gruene-gleise-gleisbettna turierung-in-deutschland-8692.html Grüngleis Netzwerk: Wirkung und Funktion Grüner Gleise. o. J. http://www. gruengleisnetzwerk.de/images/downloads/wirkung.pdf Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 164/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und CDU gegen LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und Bahnhofsviertel

23.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

Antrag vom 23.01.2022, OF 324/1 Betreff: Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welche öffentlich zugänglichen Sanitäranlagen sind in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel derzeit im Betrieb? 2. Welche öffentlichen Sanitäranlagen bestehen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel darüber hinaus, die aktuell nicht betrieben werden? Besonders: a) im Bereich der Bahnanlagen (U-Bahn und S-Bahn) b) im Bereich der Parkanlagen. c) in im Eigentum der Stadt stehenden oder von der Stadt genutzten Gebäuden (z.B. Ämter, Parkhäuser) 3. Welche Gründe veranlassten in der Vergangenheit dazu, bestehende öffentliche Sanitäranlagen zu schließen? 4. Wird bei der Erstellung des versprochen Toilettenkonzeptes auch eine Wiederöffnung oder Wiederinbetriebnahme bestehender, geschlossener Sanitäranlagen geprüft? Begründung: Die schwierige sanitäre Situation im Zentrum von Frankfurt ist allgemein bekannt. Immer wieder werden dabei Anträge im Ortsbeirat 1 formuliert, um durch die Einrichtung neuer sanitärer Anlagen die Situation in der Innenstadt zu verbessern. Viele Anträge werden abgelehnt, da sich die Einrichtung neuer Sanitäranlagen häufig schwierig gestaltet (beispielsweise wegen fehlender Wasseranschlüsse). Dabei lassen sich bei näherer Betrachtung in der Frankfurter Innenstadt bestehende, geschlossene Sanitäranlagen finden, wie beispielsweise Urinale auf der Konstablerwache und eine Toilettenanlage in der Friedberger Anlage, Seilerstraße 34. Diese unsystematischen Beobachtungen werfen die Frage auf, welche weiteren Sanitäranlagen in der Innenstadt bereits vorhanden sind und zu einer Entschärfung der Lage beitragen könnten. Überhaupt scheint sinnvoll, bei der Lösung des Problems auch auf bestehende Infrastruktur zurückzugreifen, anstatt ausschließlich neue zu beantragen oder zu planen. Hierfür muss aber zuerst systematisch erfasst werden, wo Sanitäranlagen vorhanden sind/waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 319 2022 Die Vorlage OF 324/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maskenpflicht auf der Berger Straße und im Sandweg erkennbar machen

17.01.2022 · Aktualisiert: 20.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1430 entstanden aus Vorlage: OF 129/4 vom 16.01.2022 Betreff: Maskenpflicht auf der Berger Straße und im Sandweg erkennbar machen Der Magistrat wird gebeten, zügig umfangreicher auf die auf der Berger Straße und im Sandweg bestehende Maskenpflicht aufmerksam zu machen und durch vermehrte Kontrollen Passantinnen und Passanten dafür zu sensibilisieren. Begründung: Seit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) im Stadtgebiet vom 07.01.2022 gilt auf der Berger Straße von der Friedberger Anlage bis zum Bornheimer Fünffingerplätzchen sowie im Sandweg wieder die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske oder FFP2-Schutzmaske. Dazu wird auf der Berger Straße durch einige wenige DIN A3-Plakate hingewiesen; auf dem Sandweg hängen jedoch gar keine Hinweisplakate. Kontrollen scheinen gar nicht stattzufinden, was zur Folge hat, dass auf der Berger Straße nur rund zwei Drittel der Passantinnen und Passanten und im Sandweg so gut wie niemand Maske trägt. Dieser Zustand ist angesichts der aktuellen Corona-Welle mit der hoch ansteckenden Omikron-Variante und der bestehenden Maskenpflicht unzureichend und sollte so schnell wie möglich durch das Anbringen weiterer Hinweisplakate und die Durchführung regelmäßiger Kontrollen geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 945

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern

23.11.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1135 entstanden aus Vorlage: OF 242/1 vom 05.11.2021 Betreff: Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Internetauftritt der Stadt Frankfurt um Angaben zu Bolzplätzen zu erweitern. Es soll eine Liste aller Bolzplätze nach Stadtteilen veröffentlicht werden und jeder Bolzplatz mittels Link eine eigene Unterseite erhalten. Je Bolzplatz sind die folgende Mindestangaben auf der Seite zu integrieren: - Name des Bolzplatzes - Adresse - Anfahrtsbeschreibung mit ÖPNV - Öffnungszeiten - Angaben zu Altersbeschränkungen - Angaben zum Bodenbelag - Foto Für den Ortsbezirk 1 sollen für den Stadtteil Gallus die Bolzplätze - Europagarten - Frankenallee - Gleisfeldpark - Lotte-Specht-Part - Julius-Munk-Anlage aufgenommen werden. Für das Gutleut soll der Bolzplatz unter der Friedensbrücke aufgenommen werden. Für die Innenstadt sollen die Bolzplätze - Friedberger Anlage Zeil - Friedberger Anlage großer Bolzplatz - Obermainanlage aufgenommen werden. Begründung: Der Internetauftritt der Stadt Frankfurt unter Frankfurt.de weist in Bezug auf Bolzplätze viele Lücken auf. Die Verlinkung unter dem Punkt Outdoor-Sport (https://frankfurt.de/themen/sport/sportorte/outdoor/bolzplaetze) verweist auf Spielplätze. Hier finden sich keinerlei Angaben zu Bolzplätzen (https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/aktivitaeten/spielen). Bolzplätze gehören zu den wenigen öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportflächen der Stadt. Sie werden von der Stadt nicht beworben und sind vor allem für neu zugezogene Frankfurterinnen und Frankfurter nicht gut auffindbar. Auch die Nutzungszeiten und Alterseinschränkungen variieren und sollten schon bei der Recherche klar erkennbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 200

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald

22.11.2021 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung vom 22.11.2021, OA 101 entstanden aus Vorlage: OF 95/11 vom 26.08.2021 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit Langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm (Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72 dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen, die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z. B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A 66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden, extrem lauten Geräusch von dem Hessencenter. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie z. B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize. Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, dass wir "reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83 dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35 dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50 dB und mehr herrscht. Wollen wir die "reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOPP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte, auch reduziert wird. Größtes Problem sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z. B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z. B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, dass es sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie und sonstiger Unternehmen auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls, "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 189 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1085, 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 13.01.2022 Aktenzeichen: 79 3

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