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Meine Nachbarschaft: Neu-Zeilsheim

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim

31.05.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 113 entstanden aus Vorlage: OF 70/6 vom 29.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: Bus 53 - Endhaltestelle "Hofheimer Straße"/Starthaltestelle "Neu-Zeilsheim": Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle "Hofheimer Straße". In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle "Neu-Zeilsheim" in Richtung Höchst. Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle "Stadthalle Zeilsheim" den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung der Straße Alt-Zeilsheim wegen eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch die Straße Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. Drei Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung trotz Sperrung ist. Die Ortskunde der Mitglieder des Ortsbeirates sowie die Bürgernähe und die somit verbundenen vielen Detailinformationen sollten bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen "Höchst Bahnhof" und "Stadthalle Zeilsheim" erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat jederzeit die Gelegenheit, die S-Bahn-Haltepunkte "Zeilsheim", "Farbwerke" und "Höchst Bahnhof" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1156 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg

31.05.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 109 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 10.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Passanten und der Wohngebäude zu ergreifen, die ein Be- oder Überfahren des Bürgersteigs vor den Häusern Alt-Zeilsheim 55 und 57 wirkungsvoll verhindern. Aus Sicht des Ortsbeirates ist hierfür ein Verhindern von Parkverstößen mit baulichen Maßnahmen im Pfortengartenweg und in der Straße Alt-Zeilsheim erforderlich sowie eine Reihe von schützenden Pollern vor den betroffenen Häusern. Begründung: Die Bewohner der Liegenschaften in der Straße Alt-Zeilsheim 55 und 57 erleben fast täglich Situationen, in denen größere Fahrzeuge den Kurvenradius vom Pfortengartenweg in die Straße Alt-Zeilsheim nicht einhalten können, den Bürgersteig überfahren und oftmals auch das Haus treffen. Am Haus sind für jeden Laien Dutzende solcher Unfallstellen ersichtlich. Meist führt der Unfall noch zu einer Fahrerflucht. Die Anwohner können auf Wunsch gerne entsprechende Aktenzeichen beim 17. Polizeirevier nennen oder ihre Außenspiegel-Sammlung vorzeigen. Die angebrachten Parkwinkel und Straßenschilder, die das Ende der Parkzonen im Pfortengartenweg und in der Straße Alt-Zeilsheim zeigen, dienen den Kraftfahrzeugnutzern nur als nett gemeinte Hinweise und müssen durch bauliche Maßnahmen verstärkt werden. Der Hinweis auf die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist mit Bezug auf die Häufigkeit und Zeiten der Kontrollfahrten im Stadtteil Zeilsheim und der offensichtlichen Lage und Realität nicht zielführend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1048 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung

16.02.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5010 entstanden aus Vorlage: OF 1581/6 vom 20.01.2016 Betreff: Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Post AG in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass in der Taunusblick-Siedlung in Zeilsheim an einer geeigneten, möglichst zentralen Stelle ein Briefkasten angebracht wird. Begründung: In der Taunusblick-Siedlung im nördlichen Zeilsheim leben ca. 4.000 Menschen, etwa ein Drittel der Einwohner des gesamten Stadtteils. In der gesamten Siedlung gibt es jedoch keinen einzigen Briefkasten, während sich insgesamt im Stadtteil sechs Stück befinden. Diese befinden sich auf der Pfaffenwiese und im südlichen Teil des Stadtteils. Für viele Bewohner der Taunusblick-Siedlung beträgt die Entfernung bis zu einem Kilometer (z. B. zum Briefkasten an der Pfaffenwiese im Bereich der Drogerie Rossmann), was für ältere und gehbehinderte Menschen einfach zu weit ist. Auch die Deutsche Post AG ist - spätestens seit ihrer Privatisierung - dem Servicegedanken verpflichtet. Und zum guten Service bei der Post gehört eine Verteilung der Briefkästen, die der besseren Erreichbarkeit für die Mehrzahl der Kunden gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 835 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Grünanlage Kranentrank - aktueller Stand

19.01.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4900 entstanden aus Vorlage: OF 1552/6 vom 29.12.2015 Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Kranentrank - aktueller Stand Vorgang: OM 1623/12 OBR 6; ST 138/13; ST 894/13 Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand hinsichtlich der Planung der Grünanlage Kranentrank mitzuteilen und diese ggf. dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 894, heißt es, dass die Planungen für die Grünanlage Kranentrank im Jahr 2014 durchgeführt werden sollten. Mittlerweile hat das Jahr 2016 begonnen und die in der Vorlage OM 1623 geforderte Vorstellung ist nicht erfolgt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, den aktuellen Stand mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1623 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 138 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 894 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek

01.12.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 1533/6 vom 16.11.2015 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek D er Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie in einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse einer Steigerung der Nutzungsfrequenz die Haltestelle näher zum Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle im Bereich der Einmündung mit der Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut. Durch die Straßenbreite stellt der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis dar. Die Wegebeziehungen zur Taunusblick-Siedlung und der deutlich höhere Anteil an Passanten durch den nahe gelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potenzial, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 357 Aktenzeichen: 41 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße

03.11.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 1508/6 vom 15.10.2015 Betreff: Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung an der Kreuzung Pfaffenwiese/ Lenzenbergstraße/Annabergstraße so zu optimieren, dass entsprechend der Verkehrsbelastung die Grünphasen für Autos und Fußgänger flexibler geschaltet sind. Durch die Umstellung sollen die Rückstaus der Fahrzeuge gerade in den Hauptverkehrszeiten reduziert werden. Begründung: Der neu gebaute Kreuzungsbereich mit dem erlaubten Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße wurde allseits begrüßt. Durch den Neubau der Ampelanlage sind jedoch die Grünphasen unflexibel geschaltet und sorgen so für einen erheblichen Rückstau in den Hauptverkehrszeiten. Dies soll durch eine Optimierung der Ampelphasen verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 58 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen

06.10.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4575 entstanden aus Vorlage: OF 1470/6 vom 21.09.2015 Betreff: Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen Während des Flohmarkts an der Jahrhunderthalle kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos durch falsch geparkte Fahrzeuge, die sowohl in der Silostraße als auch in der Pfaffenwiese zum Teil auch auf den Geh- und Radwegen abgestellt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Kontrollen, das Verkehrschaos einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 130 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 887 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes

18.09.2015 · Aktualisiert: 14.10.2015

Antrag vom 18.09.2015, OF 1475/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung des Detmolder Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Jahr 2016 eine grundhafte Erneuerung der Straße Detmolder Platz (Stichweg von der Klosterhofstraße abgehend) erfolgen kann und ob diese so saniert werden kann, wie der Dessauer Weg. Begründung: Die Straße Detmolder Platz in der Klosterhofstraße ist in einem sehr schlechten Zustand. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1463 2015 Die Vorlage OF 1475/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

30.06.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4324 entstanden aus Vorlage: OF 1418/6 vom 30.06.2015 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: OM 3680/14 OBR 6; ST 294/15 Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellte Teillösung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim zu unterstützen und alle erforderlichen Mittel für eine zügige Umsetzung bereitzustellen. Begründung: Bei der Vorstellung der Planungen eines Verkehrskonzepts in der Straße Alt-Zeilsheim im Abschnitt vom Kolberger Weg bis zur Bartholomäusgasse wurden dem Ortsbeirat Handlungsmöglichkeiten vorgestellt. Übereinstimmend wurde die Lösung "Verengung der Fahrspur auf fünf Meter" begrüßt. Diese sieht vor, dass Pkws und Busse in Höhe der Kirche nur unter gebührender Berücksichtigung der Abstände einander begegnen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 294 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1482 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 581 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg

21.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.03.2015 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 995 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße

06.04.2015 · Aktualisiert: 29.04.2015

Antrag vom 06.04.2015, OF 1329/6 Betreff: Zeilsheim: Straße Alt-Zeilsheim zwischen Pfortengartenweg und Hofheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Straße Alt-Zeilsheim vom Pfortengartenweg bis zur Hofheimer Straße die Straßenoberfläche gemäß § 3 Abs. 2 Punkt 7 der GO OBR instand zu setzen bzw. die Mittel zur Instandsetzung einzuplanen, damit eine zeitnahe Sanierung erfolgen kann. Bei der Sanierung soll der Magistrat berücksichtigen, dass der Fußgängerweg der Häuser Alt-Zeilsheim 51 - 57 verbreitert sowie die Bordsteinkante so weit hoch gesetzt wird, dass ein Überfahren verhindert werden kann. Zeitgleich kann in dem Zusammenhang die ÖPNV Haltestelle Hofheimer Straße barrierefrei ausgebaut werden. Begründung: Der Zustand der Straßenoberfläche in Alt-Zeilsheim ist nicht mehr zufriedenstellend. Gerade im Bereich der Kreuzung Pfortengartenweg ist bei Nässe eine Unfallgefahr für Motorradfahrer, die hier schnell ins Rutschen kommen. Der Fußgängerweg inkl. Bushaltestelle ist für die Nutzungsfrequenz (Bonifatius-Route, Wanderweg R8) sehr schmal und im Kurvenradius Pfortengartenweg sehr gefährlich. Die Hausfassade Nr. 57 zeugt von häufigen Begegnungen mit LKWs und Bussen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Initiative OI 63 2015 Die Vorlage OF 1329/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

08.12.2014 · Aktualisiert: 21.01.2015

Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle

02.12.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3684 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 11.11.2014 Betreff: Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim-Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potenzial zur Verbesserung besteht. In einem zweiten Schnitt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) und über die Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zur massiven Verkehrserhöhung, unter der vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr ist nach Veranstaltungsende komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. An der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, die nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der schon unmittelbar an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 374 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung

11.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

Antrag vom 11.11.2014, OF 1188/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14; ST 1205/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Kellerskopfweg und der Jahrhunderthalle das verkehrswidrige Parken zwischen den Kastanien beidseitig und auf voller Länge durch das weitere Aufstellen von Steinhindernissen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Amt 66 für die gute Ausführung der in der ST 1205/2014 ausgewiesenen Länge und das Setzen der formschönen Steinhindernisse. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Länge nicht ausreicht. Um die Ausführung zeitnah zu ermöglichen unterstützt der Ortsbeirat die Maßnahme mit 1.000 Euro aus seinem Budget als Maßnahme zur Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, da diese Maßnahme die weitere Zerstörung durch verbotswidriges Parken eben dieser Wege verhindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2014 Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung als zweiter Absatz im Antragstenor angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern

04.11.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3603 entstanden aus Vorlage: OF 1168/6 vom 16.10.2014 Betreff: Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern Der Magistrat wird gebeten, den im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule liegenden Fußweg im Frankenthaler Weg so zu sichern, dass die Schulkinder ungehindert zur Schule kommen können. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat die Verlängerung des an der Kreuzung vorhandenen Drängelgitters bis auf Höhe der Schulturnhalle an. Weitergehend wird der Magistrat gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Feuerwehrzufahrt durchgehend frei gehalten werden kann und das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite verhindert wird. Begründung: Das Elterntaxi ist kein neues Phänomen und an jeder Schule ein Problem. Weder Ansprachen der Schulen/Ordnungskräfte noch Aktionen bieten Einhalt vor denjenigen Eltern, die jegliche Verkehrserziehung missen lassen. Das allmorgendliche Chaos wird auf den Rücken der Grundschüler ausgetragen. An der Käthe-Kollwitz-Schule parken mittlerweile die Pkws komplett auf dem Fußweg, sodass die Schüler auf die Straße ausweichen müssen. Dies gilt es zu verhindern. Die Verlängerung des Drängelgitters ist hier die am einfachsten und schnellsten zu realisierende Maßnahme. Bei der Feuerwehrzufahrt zur Schule besteht die Problematik, dass die Pkws gegenüber der Einfahrt parken und Rettungsfahrzeuge so nicht mehr in die Schule einfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 118 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

07.10.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3523 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 22.09.2014 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1471 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren

22.06.2014 · Aktualisiert: 16.07.2014

Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung

03.06.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 1032/6 vom 19.05.2014 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien in der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, indem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen, dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen das Parken nun auf der gesamten Strecke der Pfaffenwiese zwischen Silostraße und Kellerskopfweg verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße

18.03.2014 · Aktualisiert: 01.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 01.03.2014 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Magistrat wird gebeten, die durch Vertreter des Straßenverkehrsamts in der 21. Sitzung des Ortsbeirates 6 vorgestellten Pläne zur neuen Verkehrsführung, denen einstimmig zugestimmt wurde, zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse, beispielsweise durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage, sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/Frankenthaler Weg kommend ist derzeit mit Ausnahme des Linienverkehrs nicht erlaubt. Seit der Vorstellung durch das Straßenverkehrsamt, die eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese

18.02.2014 · Aktualisiert: 20.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2886 entstanden aus Vorlage: OF 924/6 vom 03.02.2014 Betreff: Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse wurden bei den jährlichen Begutachtungen der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese bisher festgestellt? 2. Welche Pflegemaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch, Entwurzelungen) zu beziffern. Sofern vorhanden, sollen dabei auch die entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz war , mit herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 604 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße

26.11.2013 · Aktualisiert: 28.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2683 entstanden aus Vorlage: OF 862/6 vom 06.11.2013 Betreff: Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße D er Magistrat wird gebeten, am Standort der Glascontainer in der Bechtenwaldstraße, gegenüber der Bechtenwald-Apotheke, einen Abfallsammelbehälter an dem vorhandenen Laternenmast zu montieren. Begründung: In der Bechtenwaldstraße klagen viele Anwohner zu Recht über zunehmende Verwahrlosung und mangelnde Sauberkeit. Der Standort der Glascontainer ist für die Anwohner notwendig, doch fehlt es an einem geeigneten Behälter, der Kleinmüll aufnehmen kann. Vor der gegenüberliegenden Apotheke ist ein solcher Abfallsammelbehälter montiert. Dieser wird aber nicht von den Bürgern benutzt, die mit Plastiktüten ihre Glasflaschen entsorgen und dann die Tüte in das Gebüsch werfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 175 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße

01.10.2013 · Aktualisiert: 06.11.2013

Antrag vom 01.10.2013, OF 840/6 Betreff: Zeilsheim: Wasserrohrbrüche in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: - was die Ursachen der mittlerweile 3 Wasserrohrbrüche in der Westhöchster Straße, Höhe Hausnummer 25, waren und welche Maßnahmen er unternimmt, das zukünftig solche gravierenden Schäden an der Westhöchster Straße nicht mehr passieren. - wie der Magistrat bei zukünftigen Baumaßnahmen im Stadtgebiet sicherstellen will, dass eine solche Baustelle sich nicht über Wochen hinzieht, sondern zügig und mit ständig arbeitenden Bauarbeitern die Maßnahme beendet werden kann. Begründung: Der dritte Wasserrohrbruch an unmittelbar selber Stelle verärgert die Bewohner der beiden Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, sowie die Verkehrsteilnehmer, die über die Grundnetzstraße K815, Westhöchster Straße, durch die Stadtteile fahren. Es ist auch nicht mehr vermittelbar, dass die Baustelle tagelang ruht, ohne das ein Arbeiter zu sehen ist. Der Busverkehr ist erheblich beeinträchtigt und der S-Bahn-Haltepunkt Zeilsheim quasi von den Nutzern abgeschnitten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 851 2013 Die Vorlage OF 840/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg

03.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

Antrag vom 03.06.2013, OF 747/6 Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme zur Erhaltung der Pflege bzw. Schutz gegen Verwüstung der Grünanlage zwischen Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg bis zur ev. Kirche Taunusblick die Zufahrtsschranke im Stichweg Neu-Zeilsheim durch eine neue, moderne Drehschranke zu ersetzen. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 GOOBR soll diese Maßnahme aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets finanziert werden und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro. Sollte in Abstimmung mit der Branddirektion auch die Möglichkeit bestehen, anstelle der Drehschranke entsprechend abschließbare "Poller" einzubauen, begrüßt der Ortsbeirat diese Sparmaßnahme. Begründung: Die Schranke im Stichweg Neu-Zeilsheim ist zerstört und erfüllt nicht mehr den Zweck, Kraftfahrzeuge vor der Einfahrt in die Grünanlage abzuhalten. Der Stadtbezirksvorsteher von Zeilsheim Nord hat sich an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte hier schnellstens Abhilfe zu schaffen. Die Erneuerung durch eine Drehschranke entspricht dem Ergebnis einer Ortsbegehung mit dem Grünflächenamt. Derzeit fahren viele Anwohner der Siedlung Taunusblick mit ihren PKWs über die Feuerwehr-Wege zu ihren Wohnungen und zerstören die Kieswege und die Wiesen in der parkähnlichen Anlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2013 Die Vorlage OF 747/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren

16.05.2013 · Aktualisiert: 09.01.2014

Anregung vom 16.05.2013, OA 380 entstanden aus Vorlage: OF 718/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren Vorgang: ST 655/12; ST 1007/12; OA 305/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen für einen zügigen Planungsbeginn einer Kita in der West-Höchster Straße zu schaffen. Der Standort neben dem Lebensmittelmarkt ist hervorragend geeignet und gibt bei einem erfolgten Neubau Hoffnung auf Linderung der Betreuungssituation im Stadtteil. Die Vorlage ST 655 sah eine entsprechende Prüfung (zweiter Absatz, siebter Spiegelstrich) auf Anregung des Ortsbeirates vor. Zeilsheim benötigt Betreuungsplätze und ist Schlusslicht bei der U 3-Betreuungsquote in Frankfurt. Dieser Antrag ist daher unabhängig von der Neubauplanung "Blauländchenstraße" zu sehen. Hier muss ein weiterer Kindergarten dringend gebaut werden (vgl. die Vorlagen ST 1007 und OA 305). Begründung: Das städtische Grundstück neben dem Lebensmittelmarkt ist derzeit als Spiel- und Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 831 ausgewiesen. Eine Nachbargemeinde konnte landwirtschaftliche Nutzflächen innerhalb weniger Wochen auf Nachdruck des größten Gewerbesteuerzahlers umwandeln. Es ist für die Mütter und Väter in Zeilsheim daher nicht nachvollziehbar, warum dies hier nicht möglich sein sollte. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist hinlänglich bekannt und erhält in den Berichten und Stellungnahmen stets hohe Priorität. Die Ergebnisse sind jedoch leider nicht ausreichend, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 495 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 24.06.2013, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 380 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 115 Beschluss: Der Vorlage OA 380 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3408, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle

16.05.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2220 entstanden aus Vorlage: OF 716/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle ein geeignetes Konzept zu entwerfen, um das Parken zwischen den Kastanien in der Straße Pfaffenwiese bei Veranstaltungen möglichst zu verhindern. Derzeit ist bei Großveranstaltungen und Flohmärkten eine Benutzung der Fuß- und Radwege - bei zwischen den Bäumen unsachgemäß geparkten Fahrzeugen - kaum mehr möglich. Zusätzlich soll dem Betreiber der Jahrhunderthalle deutlich gemacht werden, dass er alles daran setzen muss, einen Rückstau auf der Pfaffenwiese zu verhindern und grundsätzlich erst am geparkten Auto die Parkplatzgebühr kassieren soll. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt zusammen mit der erhobenen Parkgebühr von fünf Euro zu immer mehr Wildparkern in der Pfaffenwiese. Hier werden zwischen den schönen Kastanien die Kraftfahrzeuge für die Besuchsdauer abgestellt. Auswärtigen Gästen ist der Umstand nicht bewusst, dass durch das unsachgemäße Abstellen der Fahrzeuge die Nutzung des Fuß- und/oder Radweges verhindert wird. Das Aufstellen größerer Steinhindernisse sollte als letztes Mittel angewandt werden, wenn geeignete Konzepte zwischen Stadt und Jahrhunderthalle nicht möglich sein sollten. Aufnahme: 20.04.2014, Konzert Lana del Rey, Pfaffenwiese Blickrichtung von Z. -> JHH. Foto: www.frankfurt live.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern

16.05.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2221 entstanden aus Vorlage: OF 717/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Nassauischen Heimstätte (NH) eine Verbreiterung des Bürgersteigs in der Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel vorzunehmen, damit neben dem halbseitigen Parken ein ausreichend breiter Raum für die Fußgänger und Schulkinder, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen, zur Verfügung steht. Begründung: Bereits vor mehr als fünf Jahren hatte der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der NH und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartiersbusverkehr, Parkplatz- und Gehwegsituation wurde der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des zweiten Schritts möchte der Ortsbeirat nun hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 426 Antrag vom 29.05.2017, OF 422/6 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1743 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern

09.04.2013 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108 entstanden aus Vorlage: OF 693/6 vom 25.03.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 24 Tonnen) mit den Zielen Industriepark Höchst oder Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der A 66 und der B 40a wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle im Bereich Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der Vorlage ST 261 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A 66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie den Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die A 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine verbotene Fahrt fortzusetzen. Wenn er mit einem Gesamtgewicht von 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt des Lachgrabens nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, sodass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren

12.03.2013 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2027 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 24.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Der Fokus soll dabei auf drei Kontrollpunkte gerichtet sein: 1. Einfahrt nach Zeilsheim über die Hofheimer Straße mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 30 Tonnen; 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim und den Tatbestand der Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder); 3. Östliche Einfahrt nach Zeilsheim im Bereich der Jahrhunderthalle mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und den Lachgraben sowie die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Fahrt über die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer Lkw, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine Weiterfahrt verbotenerweise fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet hätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße

22.02.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

Antrag vom 22.02.2013, OF 657/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. Der Kreisel in Zeilsheim - Annabergstraße / Bielefelder Straße - entsiegelt und begrünt werden kann? 2. Wie hoch die Kosten für eine Entsiegelung wären? Begründung: Die Errichtung des Kreisels war eine der ersten baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Zeilsheim und hat sich an dieser Stelle als sinnvolle Einrichtung zur Verkehrsberuhigung bewährt. Nach mehr als 20 Jahren wäre es jedoch begrüßenswert, wenn diese Fläche wenigstens teilweise begrünt werden könnte. Allerdings nur, wenn dabei die Kosten im Rahmen des Vertretbaren bleiben. Da der Ortsbeirat selbst diese Kosten nicht abschätzen kann, bittet er den Magistrat um eine Einschätzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2013 Die Vorlage OF 657/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

19.02.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 entstanden aus Vorlage: OF 652/6 vom 15.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; V 1104/95 OBR 6; OM 1516/12 OBR 6; ST 1923/12 Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim zu erstellen, das die Anwohner der Straße vom Verkehr entlastet, die Fußgänger und Radfahrer insbesondere im sehr schmalen Straßenabschnitt im Bereich der katholischen Kirche schützt sowie die Einhaltung der Geschwindigkeit wirksam und nachhaltig kontrolliert. Dieses Konzept sollte an die Pläne des 1988 durch den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" anknüpfen, das damals trotz Zusage des Magistrats nicht umgesetzt wurde. Bereits im September 2012 hatte der Ortsbeirat einstimmig gefordert, Maßnahmen zur Kontrolle der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim zu ergreifen (OM 1516). Die beiden daraufhin in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1923) vorgeschlagenen Bodenmarkierungen mit Hinweis auf Tempo 30 hält der Ortsbeirat für nicht ausreichend, um die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit wirkungsvoll zu gewährleisten. Das Verkehrskonzept sollte unter anderem enthalten: - Niveaugleicher Straßenraum zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse mit abgegrenztem breiteren Fußweg und passierbarer Engstelle für Pkws; - Partielle Aufpflasterung im Bereich der Einmündung Oppauer Weg/Welschgrabenstraße. Hierfür sollte ein geräuscharmer Belag verwendet werden; - Prüfung der Möglichkeit, eine der Buslinien auf dem Weg nach Höchst durch den Kolberger Weg zu leiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, - warum das 1988 beschlossene Verkehrskonzept nicht umgesetzt wurde; - ob die Planungen auch jetzt noch durchführbar sind oder aber überarbeitet werden müssen; - in welchem Zeitraum die Umgestaltung der Straße erfolgen kann. Das Verkehrskonzept sollte dem Ortsbeirat und der Zeilsheimer Bevölkerung vom Magistrat vorgestellt werden. Begründung: Die enge Straße Alt-Zeilsheim ist eine der am stärksten befahrenen Straßen im Stadtteil, durch die der Verkehr aus dem Main-Taunus-Kreis in Richtung Sindlingen und Industriepark Höchst fließt. Zwar gilt in der Straße Tempo 30, doch wird die Geschwindigkeitsbegrenzung oftmals nicht befolgt. Insbesondere Fußgänger, darunter viele Schulkinder auf dem Weg von und zur Käthe-Kollwitz-Schule, sowie Radfahrer sind wegen der viel zu schmalen Bürgersteige und der Enge der Straße gefährdet. Die Anwohner der Straße Alt-Zeilsheim haben sich in einem Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an den Ortsbeirat gewandt und sich dabei in großen Teilen auf die bereits 1988 beschlossenen Pläne eines "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" bezogen, die damals vom Amt für Kommunale Gesamtentwicklung und Stadtplanung erstellt worden waren und trotz Zustimmung des Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung nie umgesetzt wurden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Zeilsheim sollte dieses Verkehrskonzept nun ggf. angepasst und schnellstmöglich realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1516 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1923 Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Antrag vom 16.11.2014, OF 1187/6 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2)

02.02.2013 · Aktualisiert: 27.02.2013

Antrag vom 02.02.2013, OF 616/6 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen (Teil 2) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung in Alt-Zeilsheim möglich sind 2. ob der Straßenbereich zwischen der katholischen Kirche und dem Gemeindehaus so aufgepflastert werden kann, dass ein Überqueren der Straße auch für Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, ohne Hindernisse möglich ist und verkehrsberuhigend gestaltet werden kann. 3. wie ein verkehrsberuhigter Bereich zwischen Batholomäusgasse und Kolberger Weg so gestaltet werden kann, dass( Alt-)Zeilsheim für Durchgangsverkehr nach Sindlingen unattraktiv wird. 4. in welcher Form der Busverkehr um diesen engen Bereich herum z.B. über die Saalfelder Straße oder Neu Zeilsheim und den Kolberger Weg geführt werden kann. 5. ob hier ein Einrichtungsverkehr Abhilfe schaffen kann. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner Alt Zeilsheim, den alle Ortsbeiräte per mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 629 2013 Die Vorlage OF 616/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Zeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen

22.01.2013 · Aktualisiert: 01.09.2020

Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4

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