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Meine Nachbarschaft: Nachtigallenweg

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Idee

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6965 entstanden aus Vorlage: OF 793/11 vom 16.11.2020 Betreff: Parkplätze für die Freiwillige Feuerwehr Seckbach Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Seckbach bis zu fünf Parkplätze einzurichten und mit entsprechenden Schildern/Markierungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr müssen im Fall der Alarmierung das Feuerwehrhaus schnellstmöglich erreichen. Aufgrund der angespannten Parksituation bleibt häufig nur das Ausweichen auf Flächen im Parkverbot in der Altebornstraße. Durch die anstehenden Baumaßnahmen (Wilhelmshöfe/Sanierung Wilhelmshöher Straße) ist von einem stark zunehmenden Parkdruck und zusätzlichen Parkverboten auszugehen. Eine aufwendige Parkplatzsuche ist im Alarmierungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr nicht vorgesehen. Leider kam es in der Vergangenheit bereits zu mutwilligen Beschädigungen der Privatfahrzeuge von Kameradinnen und Kameraden. Durch die Freiwillige Feuerwehr Seckbach wurden Flächen identifiziert, die zu Parkplätzen für Einsatzkräfte umgewandelt werden können, ohne dass bestehende Parkflächen wegfallen. Diese befinden sich neben und vor dem Feuerwehrhaus. Die genauen Standorte sind auf der Grafik ersichtlich. Die Umsetzung der Maßnahme unterstützt die Kameradinnen und Kameraden bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Sicherstellung der Rettungskette. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 643 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

30.11.2020 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 entstanden aus Vorlage: OF 795/11 vom 16.11.2020 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747, hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 645 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1921 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 entstanden aus Vorlage: OF 784/11 vom 11.10.2020 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist, freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus, sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend als auch von Enkheim kommend, auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist, bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert, und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6967 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 410 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2020

16.09.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2020, OF 785/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro Brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro Brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro Brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 451 2020 Die Vorlage OF 785/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße

22.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6239 entstanden aus Vorlage: OF 743/11 vom 22.06.2020 Betreff: Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Atzelbergstraße zwischen Wilhelmshöher Straße und Atzelbergstraße 127 die Möglichkeit des halbseitigen Parkens auf dem Gehweg, entweder einseitig oder versetzt, zu prüfen und einzurichten. Die Maßnahme soll ab August umgesetzt werden und ist vorerst bis zum Abschluss der Umleitung während der Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 1 (Altebomstraße - Heinz-Herbert-Karry-Straße), zu begrenzen. Begründung: Im oben genannten Bereich sind der Bürgersteig und die Fahrbahn breit genug, um ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg zu ermöglichen. Durch die Sperrung der Wilhelmshöher Straße entsteht ein hoher Parkdruck. Das Einrichten von Parkplätzen hilft, den Druck zu reduzieren. Desweiteren wird die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs reduziert. Dies führt zu einer zusätzlichen Verbesserung im genannten Bereich. Während der Umleitung über die Altebomstraße und die Zeuläcker Straße zeigte sich, dass die Verkehrsteilnehmer breite Straßen ohne parkende Autos gerne zum Testen der Beschleunigung ihrer Fahrzeuge nutzen. Dadurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr. Aufgrund der ab August anstehenden Sanierung des Parkhauses Atzelbergstraße/Arolser Straße ist die Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1786 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern

22.06.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 715/11 vom 21.02.2020 Betreff: Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge zu verlängern. Begründung: Die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge müssen beim Abbiegen in die Hofhausstraße den stadteinwärts fahrenden Gegenverkehr passieren lassen. Aufgrund der kurzen Grünphase können oft nur drei Fahrzeuge die Grünphase nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen

22.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6237 entstanden aus Vorlage: OF 735/11 vom 06.06.2020 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Straße Im Trieb/Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen (siehe Grafik Punkt 1); 2. das vor Im Trieb 4a beginnende Parkverbot in Höhe von Im Trieb 12 durch das Verkehrszeichen Nr. 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße Im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, sodass ein blindes Einfahren in die Straße Im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, sodass unter Inkaufnahme einer Verkehrsgefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1785 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung der Markierung der Schrägparkflächen in der Atzelbergstraße

07.06.2020 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2020, OF 734/11 Betreff: Erneuerung der Markierung der Schrägparkflächen in der Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Atzelbergstraße die seitlichen Schrägparkplätze durch Erneuerung der Markierungen zu optimieren. Konkret sind das die Parkflächen vor Hausnummer 9 bis Höhe Lidl, Hausnummer 33 / gegenüber 62, gegenüber 35 - 37 und vor Hausnummer 92-94. Begründung: Im oben genannten Bereich sind die Parkmarkierungen fast vollständig verblichen. Die Autofahrer benötigen dringend eine Orientierung zur richtigen Nutzung dieser Parkflächen. Durch falsches Nutzen der Fläche geht eine Vielzahl an Parkplätzen verloren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 734/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 734/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße

06.06.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 733/11 Betreff: Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Ist die Atzelbergstraße baulich hergerichtet, um bis zu 12.000 Fahrzeuge am Tag aufzunehmen? 2. Welche Maßnahmen müssen bis Baubeginn noch vorgenommen werden? 3. Ist die neu entstehende Verkehrssituation in der Atzelbergstraße mit der Schulwegkommission abgestimmt? 4. Entspricht der Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle Atzelberg Ost den Vorgaben für eine Verkehrsstraße mit täglich bis zu 12.000 Autos? Hierbei ist insbesondere die Lage direkt an der Kurve zu berücksichtigen, oder muss für die Zeit der Umleitung eine Lichtsignalanlage errichtet werden? Begründung: Durch die grundhafte Sanierung der Wilhelmshöher Straße ergibt sich für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten eine neue verkehrliche Situation in der Atzelbergstraße. Im Interesse aller sollten vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld der Sanierung erledigt bzw. bedacht werden. Insbesondere die Schulwegsicherung sollte ausreichend vorbereitet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1687 2020 Die Vorlage OF 733/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße

02.03.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2020, OF 725/11 Betreff: Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Ist die Atzelbergstraße baulich hergerichtet, um bis zu 12.000 Fahrzeuge am Tag aufzunehmen? 2. Welche Maßnahmen müssen bis Baubeginn noch vorgenommen werden? 3. Welche Maßnahmen werden getroffen um Parkplätze für die Bewohner der Atzelbergstraße während Bauabschnitt 1 zu schaffen? 4. Ist die neu entstehende Verkehrssituation in der Atzelbergstraße mit der Schulwegkommission besprochen? Begründung: Durch die grundhafte Sanierung der Wilhelmshöher Straße ergibt sich für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten eine neue verkehrliche Situation in der Atzelbergstraße. Im Interesse aller sollten vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld der Sanierung erledigt bzw. bedacht werden. Insbesondere die Schulwegsicherung sollte ausreichend vorbereitet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 725/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

17.02.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim

20.01.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5701 entstanden aus Vorlage: OF 650/11 vom 22.12.2019 Betreff: Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim Vorgang: OM 4643/19 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, die Ampel am Ende der A 66 - Ausfahrt Bergen-Enkheim als Pförtnerampel zu schalten. Begründung: Bereits mit der Vorlage OM 4643 vom 13.05.2019 hat der Ortsbeirat angeregt, die ablehnende Haltung gegenüber einer Pförtnerampel in Anbetracht des drohenden Fahrverbotes zu überdenken. Die Maßnahme wird vom Magistrat weiterhin abgelehnt. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich die Situation durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße noch verschlechtert. Bergen-Enkheim, Fechenheim und der Riederwald werden zu den Pendlerströmen von der A 66 nun auch noch den Umleitungsverkehr zu ertragen haben. Ein Verkehrschaos ist vorprogrammiert. Es ist notwendig, dass der Pendlerverkehr geregelt und dosiert durch die betroffenen Stadtteile fließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4643 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 728 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

18.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83)

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

30.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 680/11 Betreff: Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNV (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlich er Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 77 2020 Die Vorlage OF 680/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße

28.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 655/11 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 268/18 OBR 11; ST 929/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 / 2021 werden für die Aufstellung einer standortfesten Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße die notwendigen Mittel eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten kommt es auf der Wilhelmshöher Straße immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 929 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 53 2020 Die Vorlage OF 655/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Autobahn A 66 zu Park-and-ride-Platz umwidmen

22.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 649/11 Betreff: Autobahn A 66 zu Park-and-ride-Platz umwidmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, ob sich am Ende der A66, vor der Ausfahrt Bergen Enkheim eine oder mehrere der nördlichen Fahrspuren als P+R Plätze umwidmen lassen. Von hier aus ist der Fußweg zur nahe gelegenen U-Bahn Station anzuzeigen. Begründung: Es ist unumstritten, dass weitere P+R-Plätze gebraucht werden. Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße ist zudem eine deutliche Verschlechterung der Verkehrssituation für Bergen Enkheim, Fechenheim und den Riederwald zu erwarten. Die genannten Bereiche werden zu den Pendlerströmen von der A66 nun auch noch den Umleitungsverkehr zu ertragen haben. Ein Verkehrschaos ist vorprogrammiert. Das P+R-Parkhaus an der Kruppstraße ist ausgebucht. Sowohl Enkheim, der Riederwald und Fechenheim werden daher von den Pendler*innen als Parkmöglichkeiten genutzt, um mit der U-Bahn in die Stadt zu fahren. Dies führt nicht nur dazu, dass den Anwohner*innen nicht genügend Parkraum zur Verfügung steht, sondern auch zu erheblichen Staus in diesen Stadtteilen. Leider ist ein Ausbau des bestehenden P+R-Parkhauses nicht möglich (Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 820). Am Ende der Autobahn A 66 zwischen der Brücke zwischen Enkheim und Fechenheim Nord (L3001) und dem Autobahnende ist genug Raum vorhanden, um ein oder zwei Fahrspuren stadteinwärts zu einem Parkplatz umzuwidmen. Die Brücke der L3001 kann als Fußweg zur nächst gelegenen U-Bahnstation dienen. Die südliche Fahrstrecke stadtauswärts kann geteilt werden, so dass der Verkehr auf den verbleibenden Spuren auf die Autobahn ab- und auffährt. Dazu ist die Fahrstrecke auf die südlichen Spuren zu verschwenken. Die Sicherheit der Parkplatznutzer*innen kann dadurch sichergestellt werden, dass die noch vorhandenen Autobahnspuren im Bereich des Parkplatzes nur mit einer geringen Geschwindigkeit genutzt werden dürfen. Bereits heute herrscht in dem Bereich aufgrund des Autobahnendes eine reduzierte Geschwindigkeit von zunächst 80 km/h auf bis zu 40 km/h. Daher würde die Reduzierung sich auch nicht drastisch auswirken. Zum anderen könnte auf dem Mittelstreifen eine Barriere errichtet werden, der ein Betreten der südlichen Fahrspuren verhindert. Insgesamt handelt es sich um eine schnell zu realisierende und kostengünstige Maßnahme, die zu einer spürbaren Entlastung des Pendlerdrucks im Frankfurter Osten führen würde. Rot markiert ist der zu sperrende Fahrstreifen. Die nächsten U-Bahn-Stationen sind eingezeichnet. (Quelle: Apple Karten) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 649/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Schadstoffmessstation auf dem Erlenbruch

22.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 675/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Schadstoffmessstation auf dem Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden Mittel eingestellt um auf dem Erlenbruch eine Schadstoffmessstation zu installieren. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mittels Passivsammlern sind auf dem Erlenbruch deutliche Schadstoffüberschreitungen festgestellt worden. Es handelt sich jedoch lediglich um Durchschnittswerte in denen auch die Nacht- und Urlaubszeiten erfasst werden. Das bedeutet das in den Spitzenverkehrszeiten, das sind auf dem Erlenbruch mehrere Stunden am Tag, extreme Werte erreicht werden. Ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge kam nicht zustande und die aktuellen Baustellentätigkeiten Riederwaldtunnel führt zu weiteren Belastungen. Gleichzeitig wird der Verkehr durch die anstehende Sanierung der Wilhelmshöher Straße zunehmen. In der OBR Infoveranstaltung am 30.11.2019 wurde mitgeteilt, dass der Riederwald ausdrücklich als Ausweichstrecke empfohlen wird. Für valide Zahlen, die als Grundlage für weitere verkehrsplanerische Maßnahmen dienen, ist es notwendig eine Schadstoffmessstation zu installieren um notfalls im Sofortvollzug Maßnahmen einzuleiten um die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Folgen zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 72 2020 Die Vorlage OF 675/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Atzelberg

02.12.2019 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5518 entstanden aus Vorlage: OF 637/11 vom 10.11.2019 Betreff: Einrichten eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Am Atzelberg Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Atzelberg einen verkehrsberuhigten Bereich (Z. 325.1) und Parkmarkierungen rechtsseitig in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße einrichten zu lassen. Begründung: Die Straße Am Atzelberg ist eine Sackgasse. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße ist linksseitig ein "normal breiter" Bürgersteig. Rechtsseitig ist ein ca. 40 Zentimeter breiter Bürgersteig, der allerdings nicht als Bürgersteig genutzt werden kann. Weiterhin parken rechtsseitig am Fahrbahnrand Fahrzeuge der Anwohner in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße. Eine Auffahrt auf den ca. 40 Zentimeter breiten Bürgersteig ist nicht möglich. Hierdurch entsteht das Problem, dass selbst bei Kleinwagen die zulässige Fahrbahnbreite von drei Metern zwischen linksseitigem Bürgersteig und rechtsseitig parkenden Fahrzeugen unterschritten wird. Daher kam es vermehrt zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die parkenden Anwohner. Doch wo sollen die Anwohner, die vielmals auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, parken? Es empfiehlt sich die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit zwei Vorteilen. 1. Die Straße kann bevorrechtigt von Fußgängern/Kindern benutzt werden, was die Lebensqualität in urbanen Räumen steigert. 2. Es entsteht ein höheres Maß an Sicherheit, weil Fahrzeuge nicht mehr wie bislang mit 30 km/h die Sackgasse befahren dürfen, sondern Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen. Dies trägt obendrein noch zu einem geringeren Geräuschpegel bei. Ein verkehrsberuhigter Bereich stellt eine Sonderfläche ohne Fahrbahn dar. Folglich gelten die Rechtsfolgen aus dem § 12 Abs. 4 StVO nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 652 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vollständige Begrünung der Stützmauer des Atzelbergplatzes

02.12.2019 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5517 entstanden aus Vorlage: OF 635/11 vom 10.11.2019 Betreff: Vollständige Begrünung der Stützmauer des Atzelbergplatzes Der Magistrat wird gebeten, die vollständige Begrünung der Stützmauer, inklusive der Seitenwangen Treppe/Rampe, an der südöstlichen Seite des Atzelbergplatzes zu veranlassen. Begründung: In Zeiten des Klimawandels und der damit einhergehenden Erwärmung sollte jede Möglichkeit genutzt werden, mittels Begrünung für Abkühlung zu sorgen. Die Begrünung der südöstlichen Mauer des Atzelbergplatzes sollte daher auf die anderen und bisher freien Sichtflächen der Begrenzung des Atzelbergplatzes erweitert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 530 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 796 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherheit in Frankfurts Kitas

02.12.2019 · Aktualisiert: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.12.2019, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 633/11 vom 10.11.2019 Betreff: Sicherheit in Frankfurts Kitas Nach dem tragischen Todesfall eines kleinen Jungen in der Kita KiZ 94, Atzelbergstraße 54, besteht dringender Handlungsbedarf für alle Frankfurter Kitas, um weitere gleich gelagerte Unfälle zu verhindern. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft über 1. die Sicherheitsstandards der städtischen Kitas zu geben; 2. die standardmäßigen und ggf. geplanten notwendigen präventiven Unfallvorkehrungen in den städtischen Kitas zu geben; 3. die verwaltungsseitigen Kontrollen nach vollendeten Sanierungen städtischer Kitas zu geben. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, diese Informationen allen Beteiligten (Eltern und Kitas) proaktiv zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vorbehaltlich der polizeilichen Ermittlungen zum Todesfall des kleinen Jungen vom 29.10.2019 in der Kita KiZ 94 in Seckbach, stellt sich allgemein die Frage, wie es um die Sicherheit in den städtischen Kitas bestellt ist und wie die Kontrolle durch den Magistrat erfolgt. So unglaublich die Vermutung auch klingt, dass ein Kleinkind in eine Steckdose in einer Kita gegriffen haben könnte, desto wichtiger ist es jetzt, dass die Staatsanwaltschaft den Unfall lückenlos aufklärt und die notwendigen präventiven Maßnahmen vonseiten der Stadt ergriffen werden, um in Zukunft für alle Kinder in allen Kitas das höchste Maß an Sicherheit zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung der KAV am 13.01.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird zugestimmt. 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 511 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF (= Vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Vereinfachtes Verfahren) 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5223, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geländer und Abfallbehälter für den Atzelbergplatz

28.10.2019 · Aktualisiert: 14.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5317 entstanden aus Vorlage: OF 621/11 vom 14.10.2019 Betreff: Geländer und Abfallbehälter für den Atzelbergplatz Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Atzelbergplatz 1. ein Geländer an der Treppe vor dem Haus Atzelbergstraße 66 anzubringen, 2. mindestens vier zusätzliche Abfallbehälter auf dem Atzelbergplatz zu installieren. Die Standorte sollten in den Bereichen der Sitzgelegenheiten, in Höhe der Schaukästen sowie am Platzrand vor dem Gebäude Atzelbergplatz 9-11, liegen. Begründung: Bei der Neugestaltung des Atzelbergplatzes wurde offensichtlich das Erfordernis eines Geländers, an der im Tenor beschriebenen Stelle, nicht gesehen. Ein Geländer an diesem Treppenabschnitt ist allerdings gerade für ältere Personen unbedingt erforderlich. Die Anzahl der auf dem Platz befindlichen Abfallbehälter ist nicht ausreichend. Die vorhandenen Abfallbehälter sind überwiegend bereits lange vor ihrer Leerung voll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 310 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

28.10.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5316 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 13.10.2019 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx-Messungen im Ortsbezirk zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße/Ecke Cassellastraße und Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße zu installieren. Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im Allgemeinen und der NOx-Werte im Besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung luftqualitätsverbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren, ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 131 Aktenzeichen: 79 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie will der Magistrat den Atzelbergplatz beschatten?

14.10.2019 · Aktualisiert: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 620/11 Betreff: Wie will der Magistrat den Atzelbergplatz beschatten? Vorgang: ST 1890/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, mit welchen Maßnahmen er den Atzelbergplatz beschatten will? Begründung: Da der Magistrat die Installation eines Sonnensegels bzw. alternativ Starkwind-Sonnenschirme auf dem Atzelbergplatz ablehnt, sollte er dem Ortsbeirat 11 Maßnahmen vorschlagen, die zur Beschattung des Platzes durchgeführt werden könnten. In Anbetracht der immer heißer werdenden Sommer ist es unabdingbar, die Aufenthaltsqualität auf dem Platz durch geeignete Maßnahmen zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1890 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1456 2019 Die Vorlage OF 620/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2019

04.10.2019 · Aktualisiert: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2019, OF 613/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2019 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 356 2019 Die Vorlage OF 613/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark

19.08.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem

19.08.2019 · Aktualisiert: 15.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4933 entstanden aus Vorlage: OF 590/11 vom 05.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen auf der Wilhelmshöher Straße mittels passivem Messsystem Vorgang: B 165/19 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Wilhelmshöher Straße 42 - 44 (in beide Fahrtrichtungen) und Wilhelmshöher Straße 127 (in beide Fahrtrichtungen) Geschwindigkeitsmessungen für einen Zeitraum von einem Monat mittels passivem Messgerät durchzuführen und die Auswertungen dem Ortsbeirat zu präsentieren. Begründung: Der Magistrat beschreibt in seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, dass es auf der Wilhelmshöher Straße aufgrund des Ausbleibens von schweren Unfällen keine gehäuften Geschwindigkeitsübertretungen gebe. Die Wahrnehmung der Anwohner zeigt jedoch ein anderes Bild. Da im Stadtgebiet Frankfurt quasi keine Geschwindigkeitskontrollen in den Abend- und Nachtstunden erfolgen, soll eine Messreihe über einen Monat ein realistisches Bild der tatsächlichen Situation abbilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2130 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann wird das Sonnensegel auf dem Atzelbergplatz installiert?

31.07.2019 · Aktualisiert: 26.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 589/11 Betreff: Wann wird das Sonnensegel auf dem Atzelbergplatz installiert? Vorgang: ST 1051/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob das Sonnensegel auf dem Atzelbergplatz noch im Sommer 2019 installiert werden kann? Falls dies nicht der Fall ist, wann dann? Begründung: Laut Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019 ST 1051 ist die Installation eines Sonnensegels auf dem Atzelbergplatz zwar vorstellbar, allerdings werden viele Vorbehalte und eventuelle Hindernisse aufgeführt, die eine baldige Umsetzung der Maßnahme zweifelhaft erscheinen lassen. In Anbetracht der immer heißer werdenden Sommer ist es unabdingbar, dass das Sonnensegel schnellstmöglich installiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1051 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1373 2019 Die Vorlage OF 589/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrskonzept Antrag der LINKE. vom 04.04.2019, NR 807

13.05.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 394 entstanden aus Vorlage: OF 564/11 vom 13.05.2019 Betreff: Verkehrskonzept Antrag der LINKE. vom 04.04.2019, NR 807 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Antrag der LINKE. vom 04.04.2019, NR 807, wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept, unter Berücksichtigung einer eventuellen Verlängerung der Linie U 4 bis zum Atzelbergplatz, für das geplante Ernst-May-Viertel zu erstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2019, NR 807 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 303 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.05.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 807 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 394 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 394 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 807); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.05.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 807 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 394 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 394 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 807) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 807 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 394 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OA 394 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 807) Beschlussausfertigung(en): § 4059, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzen

25.03.2019 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4450 entstanden aus Vorlage: OF 527/11 vom 01.03.2019 Betreff: Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzen Der Magistrat wird gebeten, eine Mittellinie, zwecks Trennung von Fuß- und Radweg stadtauswärts, auf der rechten Seite an der Heinz-Herbert-Karry-Straße/ Seckbacher Landstraße aufzubringen. Begründung: In dem vorgenannten Bereich kommt es immer wieder zu Kollisionen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1242 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Bereich in der Heinz-Herbert-Karry-Straße erweitern

25.03.2019 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4452 entstanden aus Vorlage: OF 529/11 vom 01.03.2019 Betreff: Tempo-30-Bereich in der Heinz-Herbert-Karry-Straße erweitern Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der 30-km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung beiderseits der Heinz-Herbert-Karry-Straße bis zur Autobahnbrücke (A 661) zu erweitern. Begründung: Es ist immer wieder festzustellen, dass in dem genannten Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Da aber die Wohnbebauung in der Heinz-Herbert-Karry-Straße unmittelbar an die Autobahnbrücke grenzt, ist bereits dort starker Fußgängerverkehr zu verzeichnen und der Radverkehr fährt stadteinwärts auf der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1316 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefahrenstelle Kreuzungsbereich HeinzHerbertKarryStraße/Arolser Straße/ Wilhelmshöher Straße beseitigen

25.03.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4451 entstanden aus Vorlage: OF 528/11 vom 06.03.2019 Betreff: Gefahrenstelle Kreuzungsbereich Heinz-Herbert-Karry-Straße/Arolser Straße/ Wilhelmshöher Straße beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, den oben genannten Straßenbereich durch bauliche oder signaltechnische Maßnahmen zu sichern, um weitere Gefahrensituationen zu vermeiden. Begründung: Immer wieder kommt es zu Gefahrensituationen/Zusammenstößen von Verkehrsteilnehmern im oben genannten Bereich. Insbesondere die Missachtung der nach rechts abknickenden Vorfahrtsstraße sowie überhöhte Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt in die Arolser Straße sorgen für heftige Brems- und Ausweichmanöver, die Fahrrad- und Autofahrer gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1240 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 309 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung des Atzelbergplatzes in Seckbach

17.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 491/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Begrünung des Atzelbergplatzes in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel für die Einrichtung einer Planungswerkstatt, sowie die Planung und die Realisierung einer Begrünung des Atzelbergplatzes eingestellt. Die Planung, die Planungswerkstatt und auch die Realisierung werden in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren des Stadtteile bzw. des Quartiers (Anwohner, KIDS, Quartiersmanagement, Schulen etc.) realisiert. Begründung: Über den heißen Sommer 2018 bis zum heutigen Tag steht auf dem Atzelbergplatz ein "Grünes Zimmer". Dies ist unter anderem der hohen Temperaturen und natürlich auch dem hohen Versiegelungsgrad des Atzelbergplatzes geschuldet. Der Platz heizt sich in der warmen Jahreszeit stark auf und erzeugt so ein negatives Mikroklima. Da nicht damit zu rechnen ist, dass sich der Trend zu immer wärmeren Sommern mittelfristig ändert, sollte das Aufstellen teurer mobiler Grünanlagen durch eine feste Begrünung ersetzt werden. Diese Begrünungen sollten die gleiche Funktion wie die Grünen Zimmer erfüllen, könnten Treffpunkt der Platzbesucher sein und sollten aber gleichzeitig nicht den Platzcharakter zerstören. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 491/11 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau des Wendehammers am Atzelbergplatz

12.11.2018 · Aktualisiert: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 463/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau des Wendehammers am Atzelbergplatz Vorgang: EA 49/18 OBR 11; ST 1346/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Umbau des südwestlich des Atzelbergplatzes gelegenen Wendehammers werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Der Umbau ist gemäß des Vortrags des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auszuführen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes beinhaltete gemäß Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auch den Umbau des Wendehammers. Aus Kostengründen wurde dieser Teil der Planung aber nicht umgesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1346 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 276 2018 Die Vorlage OF 463/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

12.11.2018 · Aktualisiert: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 462/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 50/18 OBR 11; ST 1319/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") wird weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 275 2018 Die Vorlage OF 462/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018

11.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 439/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2018 Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 257 2018 Die Vorlage OF 439/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Atzelbergplatz (Seckbach): Sonnensegel installieren und Mauerbepflanzung ergänzen

29.10.2018 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3843 entstanden aus Vorlage: OF 427/11 vom 02.10.2018 Betreff: Atzelbergplatz (Seckbach): Sonnensegel installieren und Mauerbepflanzung ergänzen Der Magistrat wird gebeten, 1. zwecks Beschattung auf dem Platz ein Sonnensegel installieren zu lassen. Die genaue Platzierung ist mit dem Ortsbeirat abzusprechen; 2. an der südöstlichen Mauer, zur Maria-Rosenkranz-Kirche hin, weitere schnell wachsende Kletterpflanzen zu pflanzen. Begründung: Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler, mit Beton gestalteter Platz ohne Beschattung. An heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert. Weiterhin wachsen die wenigen, an der südöstlichen Mauer gepflanzten Kletterpflanzen nur sehr langsam. Ohne zusätzliche, schneller wachsende Kletterpflanzen würde die geplante völlige Begrünung der Mauer noch viele Jahre dauern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.11.2018, OF 490/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 300 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 451 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1890 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 796 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Atzelberg (Seckbach): Parkplätze im Wendekreisel möglich?

02.10.2018 · Aktualisiert: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2018, OF 428/11 Betreff: Atzelberg (Seckbach): Parkplätze im Wendekreisel möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob innerhalb des Wendekreisels, südwestlich angrenzend an den Atzelbergplatz, legale Parkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Siedlung Atzelberg herrscht ein großer Mangel an Parkplätzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1041 2018 Die Vorlage OF 428/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Ablehnung GRÜNE

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t  Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße

17.09.2018 · Aktualisiert: 11.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 412/11 vom 03.09.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es steht zusätzlich bald noch ein Schild in der Heinz-Herbert-Karry-Straße, Höhe Hausnummer 1. Nun muss auch der östliche Durchfahrtsverkehr nach Seckbach bedacht werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, ein gleiches Schild (ggf. andere Pfeilrichtung für den verbotenen Verkehr) ebenfalls in der Vilbeler Landstraße aufzustellen, um den Lkw-Verkehr ordnungsgemäß in Richtung Bergen weiterzuleiten, sowie die unzähligen Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen rechtzeitig zu warnen, nicht durch das Wohngebiet Seckbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2297

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße

13.08.2018 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1

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