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Meine Nachbarschaft: Mulanskystraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotswidriges Parken in der Basaltstraße unterbinden

10.10.2016 · Aktualisiert: 17.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 96/2 vom 26.09.2016 Betreff: Verbotswidriges Parken in der Basaltstraße unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, das in der Regel permanente verbotswidrige Parken in der Basaltstraße, linksseitig im Bereich der Einmündung von der Sophienstraße bis zur "Gewegsnase" etwa vor dem Haus Basaltstraße 58, durch geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. Auf der benannten "Gehwegnase" sollen Fahrradanlehnbügel installiert werden, die Querung der Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger aber möglich bleiben. Begründung: Durch verbotswidriges Parken wird die Basaltstraße im genannten Bereich so sehr zugestellt, dass ein Durchkommen des Rettungsdienstes nur sehr schwer und der Feuerwehr komplett unmöglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 110 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 618 Aktenzeichen: 32 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen

29.08.2016 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 75/2 vom 10.08.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, den gesamten Querungsbereich der Kreuzung Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße mit verkehrssichernden Maßnahmen so neu zu ordnen, dass umfassend gesicherte Abläufe für alle am Verkehr Beteiligten garantiert sind. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass 1. derzeit bestehende Gefahrenpunkte, wie das verkehrswidrige und gefährdende Überholen des 34er Busses an der Haltestelle Richtung Dornbusch oder die veraltete Technik der Fußgängersignalanlage, ausgeräumt werden; 2. die Neuordnung so gestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines sicheren Schulweges mit gefahrlosen Querungshilfen gerecht wird; 3. der Maßnahmenplanung zeitnah ein Ortstermin mit beteiligten Ämtern, Schule und Schulbehörde, Polizei, Elternvertretern und Ortsbeirat vorangestellt wird. Begründung: Neben der bisher schon regen Frequentierung wird der Kreuzungsbereich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr zusätzlich den Anforderungen eines sicheren Schulwegs (Auslagerung der Franckeschule hinter die FTG) genügen müssen. In diesem Zusammenhang macht es Sinn, den gesamten Querungsbereich noch einmal auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Zwar ist der Magistrat in der Vergangenheit schon Anregungen des Ortsbeirates gefolgt und hat Unsicherheiten an besagter Kreuzung entschärft (stationäre Rotlichtüberwachung, Polizeikontrollen, Verengung der Rechtsabbiegerspur in der Sophienstraße), dennoch ist die verkehrliche Sicherheit im gesamten Kreuzungsbereich immer noch verbesserungswürdig. So ist hinsichtlich einer evtl. Modernisierung der derzeitigen, vom Magistrat selbst als "veraltet" bezeichneten Fußgängersignalanlage noch nichts bekannt. Auch wird der 34er Bus Richtung Dornbusch an der Haltestelle vermehrt riskant überholt. Derartige Überholmanöver haben auch an der Haltestelle Richtung Kirchplatz zugenommen - dort wird die Mittelinsel umfahren und der entgegenkommende Verkehr sowie querende Fußgänger gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Zweiten: Bordsteinabsenkungen an Fußgängerüberwegen

27.06.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 271 entstanden aus Vorlage: OF 42/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Zweiten: Bordsteinabsenkungen an Fußgängerüberwegen Der Magistrat wird aufgefordert, an den Fußgängerüberwegen 1. vor der Kreuzung Leipziger Straße/Marburger Straße (Höhe Leipziger Straße 81) eine Bordsteinabsenkung zu veranlassen, damit der Überweg barrierefrei genutzt werden kann; 2. an der Kreuzung Am Weingarten/Sophienstraße eine Bordsteinabsenkung zu veranlassen, damit der Überweg barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: zu 1.: Bei der Erneuerung der Fahrbahndecke der Leipziger Straße wurde die Bordsteinabsenkung versäumt und muss nun nachgeholt werden. zu. 2.: Altbestand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1174 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze

27.06.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 254 entstanden aus Vorlage: OF 32/2 vom 08.06.2016 Betreff: Zustand der Wege im Bereich der Bockenheimer Sportplätze Der Magistrat wird beauftragt, den Zugang zu den Bockenheimer Sportplätzen westlich der Sophienstraße, der bei längeren Regenfällen überschwemmt und damit unbegehbar ist - zunächst nur im Abschnitt zwischen der FTG-Sportfabrik und dem Gelände des Kleingartenvereins Marbachweg II und unter Berücksichtigung der geplanten Auslagerung der Franckeschule -, instand zu setzen. Im weiteren Verlauf des Weges sollen zumindest an den Bänken Abfallkörbe aufgestellt werden , um einer Vermüllung des Geländes, das regelmäßig auch von vielen Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportlern genutzt wird, entgegenzuwirken. Begründung: Es gibt bereits seit mehreren Jahren Beschwerden über den Zustand des Zugangs, der insbesondere für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sowie Personen mit Kinderwagen unzumutbar ist. Eigentümerin der Wege im Bereich der Sportplätze ist die Stadt Frankfurt, der somit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Offenbar scheitert die Sanierung - unter Berücksichtigung der jeweils maßgeblichen Budgetierung - bisher an unterschiedlichen Vorstellungen der beteiligten Ämter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1478 Antrag vom 03.04.2017, OF 264/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz im Hans-Eick-Weg regelmäßig säubern

18.01.2016 · Aktualisiert: 27.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4883 entstanden aus Vorlage: OF 839/2 vom 30.12.2015 Betreff: Spielplatz im Hans-Eick-Weg regelmäßig säubern Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz im Hans-Eick-Weg regelmäßig auf illegale Müllablagerungen zu kontrollieren. Begründung: Beschwerden von Anwohnern, dass das Areal regelmäßig vermüllt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 573 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

18.01.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Karree Metzstraße/Mulanskystraße/Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße

28.09.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 776/2 vom 11.09.2015 Betreff: Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Karree Metzstraße/Mulanskystraße/Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr im o. g. Straßenkarree auf Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie der feuerpolizeilichen Vorgaben zu prüfen. In diesem Zusammenhang identifizierte geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Gehwege sowie der Feuerwehrzufahrten sind umzusetzen. Begründung: Sowohl Gehwege als auch die Kreuzungsbereiche werden regelmäßig zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1780 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Raumangebot für Erweiterte Schulische Betreuung prüfen - Kontakt mit dem .Wichtelhaus. aufnehmen

11.06.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2015, OF 703/2 Betreff: Raumangebot für Erweiterte Schulische Betreuung prüfen - Kontakt mit dem "Wichtelhaus" aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit den Betreibern der privaten Kindertagesstätte "Wichtelhaus", Sophienstraße 45, die nachfolgenden Punkte zu klären. Die Gespräche sind unabhängig davon zu führen, ob eine Nutzung der Immobilie, die derzeit vom Stadtschulamt für eine ESB-Nutzung geprüft wird, zustande kommt oder nicht. Die in der Einrichtung vorhandenen freien Räumlichkeiten sind daraufhin zu überprüfen, ob sie ggfs. für eine Erweiterte Schulische Betreuung der Franckeschule genutzt werden können. Es sind in diesem Zusammenhang zwei mögliche Optionen zu prüfen: a) der jetzige Träger der ESB, die Kinderwerkstatt Bockenheim, kann im Rahmen eines Untermietvertrages die ca. 150 qm freie Fläche, die unter Umständen noch erweitert werden könnte, nutzen. b) die Betreiber des "Wichtelhauses" werden in ihrem Bestreben beraten, eine Betriebserlaubnis zu erhalten, die eine eigene ESB-Trägerschaft ermöglicht. Begründung: Hinweise auf die großzügigen Räumlichkeiten des "Wichtelhauses" und die Bereitschaft der Betreiber, sich für ein ESB-Angebot zu engagieren, kommen von der Bockenheimer Hortplatzmangelinitiative und der Bockenheimer Kinderbeauftragten. Demnach hat es bereits im vergangenen Jahr zwischen Stadtschulamt und der Einrichtung Kontakte gegeben, an die man jetzt anknüpfen könnte. Nach eigenen Angaben wäre der Betreiber aktuell bereit, die ca. 150 qm an den jetzigen ESB-Träger Kinderwerkstatt unterzuvermieten. Man kann sich aber auch vorstellen, nach sechs Jahren als Betreiber einer privaten Einrichtung selber anerkannter Träger zu werden. Die Räume erscheinen durchaus geeignet für die Aufnahme einer ESB. Die Einrichtung liegt nahe der Franckeschule. Dem Vernehmen nach könnte sich auch der Vermieter eine erweiterte Nutzung vorstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 703/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 703/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 02.04.2015 Betreff: Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützen Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12 1. Der Magistrat wird gebeten, an der oben bezeichneten Kreuzung weitere verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der Beschwerde aus einer der anliegenden Kindertagesstätten, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Kind am Ampelübergang an dieser Kreuzung von einem Auto "gestreift" wurde, ist dies beschleunigt anzugehen. Insbesondere ist an eine Ampelschaltung oder -anlage zu denken, die Fußgängern, vor allem Kindern, mehr als zehn Sekunden Zeit zum Überqueren der Straße lässt. 2. Da dem Vernehmen nach zudem Autofahrer an dieser Stelle häufig und gerne bei Rot über die Ampel fahren, wird der Magistrat ferner gebeten, an dieser Stelle vermehrt zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus um eine Einschätzung ersucht, ob für diese Kreuzung eine Neuordnung Sinn macht, da hier vielfältige Nutzungen bestehen - außer Auto- und Busverkehr queren hier vor allem auch Kinder mit und ohne Fahrrad, ebenso Kindergruppen mehrerer Kindertagesstätten aus der Umgebung, aber auch des gesamten Stadtteils auf dem Weg zum BUGA-Gelände beziehungsweise zum Abenteuerspielplatz oder auch Erwachsene und Familien mit Kindern und Fahrrädern auf dem Weg ins Grüne. Begründung: Die Maßnahmen, die 2012 im Anschluss an die Stellungnahme ST 798 an der Ecke Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße erfolgten (Abpollerung und neue Beschilderung für Rechtsabbieger, Erneuerung des Zebrastreifens über die Sophienstraße), haben durchaus zur Entschärfung beigetragen. Dennoch war und ist die Ampelschaltung mit einer Freigabezeit für Fußgänger von zehn Sekunden offenbar gerade für Kinder nicht ausreichend. Da auch die Beschwerden über undisziplinierte Autofahrerinnen und Autofahrer zunehmen, besteht an diesem Punkt dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Falkstraße/Ecke Marburger Straße - Sicherheit beim Fußgängerüberweg verbessern

02.04.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2015, OF 666/2 Betreff: Falkstraße/Ecke Marburger Straße - Sicherheit beim Fußgängerüberweg verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg Falkstraße/Ecke Marburger Straße durch zusätzliche Maßnahmen so zu sichern, dass Autofahrer, die aus der Marburger Straße kommen, langsamer an den Zebrastreifen heranfahren, ggfs. halten und Fußgängern ein gefahrloses Überqueren ermöglichen. Die Maßnahmen sollen unübersehbar daran erinnern, dass an dieser Stelle verstärkt Rücksicht auf Kinder zu nehmen ist. Zu denken ist etwa daran, das in weißer Farbe auf die Marburger Straße aufgebrachte dreieckige Piktogramm, das auf Kinder hinweist, wegen besserer Warnwirkung mit einem roten Anstrich zu versehen und an dieser Stelle eine Straßenschwelle aufzubringen. Begründung: Der Zebrastreifen liegt nahe der Franckeschule und direkt an der Kita 20 auf der einen Seite und einem - besonders bei Kindern sehr beliebten - "Schulkiosk" auf der anderen. Er gehört für viele Kinder zum Schulweg bzw. für den Weg in verschiedene Horteinrichtungen. Es existieren normale Zebrastreifen-Hinweisschilder, die aber offenbar nicht ausreichen. Immer wieder wird berichtet, dass Autofahrer viel zu schnell von der Marburger Straße auf den Überweg zufahren und dann, da die Falkstraße Einbahnstraße ist, gerade noch einen Blick nach links werfen und Fußgänger, die aus Richtung Franckeschule kommen, gar nicht bemerken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 666/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord

31.03.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8

22.01.2015 · Aktualisiert: 11.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2015, OF 631/2 Betreff: Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8 Vorgang: V 1228/15 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Ergänzung der V 1228 vom 19.01.2015 wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung die Baumfällungen auf den o.g. Grundstücken erfolgten. Begründung: Laut Anwohnern wurden mehrere große Bäume gefällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2015, V 1228 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1247 2015 Die Vorlage OF 631/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bewohnerparken Bockenheim

21.01.2015 · Aktualisiert: 11.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2015, OF 628/2 Betreff: Bewohnerparken Bockenheim Vorgang: V 881/13 OBR 2; ST 187/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine in der ST 187 getroffene Feststellung, dass vor der Einrichtung von Bewohnerparken in Bockenheim die Beordnung des Parkraumes im sogenannten Kulturcampus klargestellt sein müsse, zu präzisieren und genau zu erklären, unter Berücksichtigung folgender Punkte: 1. Im Kulturcampus werden, wenn überhaupt, so gut wie keine öffentlichen Parkplätze entstehen. Hat sich an dieser Auffassung des Magistrats etwas geändert? Falls ja, wo sollen diese öffentlichen Parkplätze angesiedelt werden? 2. Welcher direkte Einfluss besteht zwischen der Beordnung des Parkraumes im Campus und der Einführung von Bewohnerparken z.B. in der Basaltstraße, Marburger Straße, Kurfürstenstraße, Kaufunger Straße, Fritzlarer Straße etc.? Begründung: Weder den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern noch dem Ortsbeirat ist die Begründung zum Aufschieben des Bewohnerparkens in Bockenheim verständlich. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass sämtliche VertreterInnen des Magistrats in jeder Phase der Entwicklung des sogenannten Kulturcampuses (Planungswerkstätten, Bebauungsplan etc.) erklärt haben, dass, wenn überhaupt, nur eine verschwindend geringe Anzahl von öffentlichen Parkplätzen im Campus entstehen werde. Ebenso ist es unverständlich welche Auswirkungen die Beordnung des Parkraumes im Campus auf von diesem in deutlichem Abstand liegenden Straßen haben könnte. Daher ist eine Präzisierung der Aussage erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2013, V 881 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 187 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2015 Die Vorlage OF 628/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße entfernen

19.01.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3773 entstanden aus Vorlage: OF 612/2 vom 28.12.2014 Betreff: Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße entfernen 1. Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer vor dem Jüdischen Friedhof Bockenheim in der Sophienstraße zu entfernen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob bei entsprechendem Bedarf ein neuer Standort für die Container infrage kommt, beispie lsweise der Platz um die nahestehende Litfaßsäule. Begründung: Die Container wirken direkt neben diesem Ort des Gedenkens befremdlich und unangemessen. In der Nähe befinden sich zudem weitere Glascontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 523 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord

19.01.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssituation Leipziger Straße/Basaltstraße

15.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 568/2 Betreff: Verkehrssituation Leipziger Straße/Basaltstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit an der Einmündung Leipziger Straße/Basaltstraße verbessert werden kann, beispielsweise durch Aufbringen einer Straßenmarkierung oder eines Schildes an der Leipziger Straße. Begründung: Die Basaltstraße stößt in einem spitzen Winkel auf die Leipziger Straße. Bedingt durch den breiten Gehwegbereich, wird die Einmündung Basaltstraße von vielen Verkehrsteilnehmern nicht als Einmündung wahrgenommen, an der die Vorfahrtsregeln gelten. In der Folge kommt es häufig zur Missachtung der Vorfahrt durch Verkehrsteilnehmer, die entlang der Leipziger Straße fahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1145 2014 Die Vorlage OF 568/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegen von der Juliusstraße in die Sophienstraße

12.09.2014 · Aktualisiert: 08.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 559/2 Betreff: Linksabbiegen von der Juliusstraße in die Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen aus der Juliusstraße in die Sophienstraße einzurichten. Es dient der Kenntnis: Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt liegen seitens des Amtes keine Bedenken vor, vielmehr sind Ampel und Ampelschaltungen auf diese Linksabbiegemöglichkeit vorgerüstet - es bedarf des Entfernens einer Folie in der Ampel, sowie der Ergänzung der Bodenmarkierung. Begründung: schon seit vielen Jahren ist erkennbar, dass hier ein Fahrbedarf besteht. Derzeit belastet der Linksabbieger verkehr entweder die Bernus- und Georg-Speyer-Straße (in Folge der Fahrroute: Franz-Rücker-Allee/ Georg-Speyer-Str/zurück über die Bernus-Straße in die Sophien-Sraße. Hierbei werden Wohnstraßen unnötig belastet. Oder: der entsprechende Verkehr biegt - und das ist fast Regelfall - ordnungswidrig ab, da man erkannt hat, dass die Ampelschaltungen ein gefahrloses Abbiegen ermöglichen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 559/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

05.05.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplans Nr. B 884 - Gräfstraße/Sophienstraße - in .Gabriel-Riesser-Allee"

28.02.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 471/2 Betreff: Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplans Nr. B 884 - Gräfstraße/Sophienstraße - in "Gabriel-Riesser-Allee" Vorgang: F 37/06 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3, Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu veranlassen, die bisher unbenannte Straße Nr. 8576 in "Gabriel-Riesser-Allee" zu benennen. Begründung: Im Zuge der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts des Kulturcampus soll die zukünftige Wegeverbindung zwischen Gräfstraße und Sophienstraße in "Gabriel-Riesser-Allee" benannt werden. Dr. Gabriel Riesser (* 2. April 1806 in Hamburg; f 22. April 1863 in Hamburg) - Jurist, Politiker, Vorkämpfer der Emanzipation der Juden in Deutschland, Vizepräsident der Nationalversammlung von 1848 - verfasste ab 1836 an seinem damaligen Wohnsitz in Bockenheim die beiden Ausgaben der Jüdischen Briefe. Abbildung: Gabriel Riesser, um 1848 [Wikimedia Commons; Lizenz: CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication]. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 43 2014 Die Vorlage OF 471/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, CDU und fraktionslos

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheim begrüßt die x.te Spielhalle in Bockenheim und eine 23 Stunden geöffnete Spielhalle in der Leipziger Straße 36

06.11.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2013, OF 414/2 Betreff: Bockenheim begrüßt die x.te Spielhalle in Bockenheim und eine 23 Stunden geöffnete Spielhalle in der Leipziger Straße 36 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Für das Gebiet der geplanten Erhaltungssatzung, d.h. für das Kerngebiet Bockenheims ( Grenze: Varrentappstraße bis Emserstraße, Bahnlinie über Westbahnhof bis Verlängerung der Sophienstraße, Sophienstraße bis Gräfstraße, Gräfstraße bis Adornoplatz, Adornoplatz bis Varrentrappstraße ), wird ein Bebauungsplan erlassen, in dem Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros verboten sind. Begründung: Kurz nach dem Inkrafttreten der Änderung der Bebauungspläne für Rödelheim am 2.07.2013, in denen Vergnügungsstätten verboten sind , wie in vielen anderen Stadtteilen Frankfurts z.B. Höchst und anderen Stadtteilen, wurde in Bockenheim am Schönhof, keine 300 Meter entfernt von der Spielhalle in der Ginnheimer Straße eine neue Spielhalle eröffnet. Außerdem gibt es jetzt im Hinterhof der Leipziger Straße 36, Gaumer Areal, neben einem Casino noch eine sogenannte Sportsbar, welche im 23 Stunden Betrieb geöffnet hat, wo man endlich rund um die Uhr seiner Spielsucht nachgehen kann, mitten im Wohngebiet. Dies ist der Beweis. dafür dass die Spielhallenverordnung der hessischen Landesregierung nicht greift. Soll Bockenheim nun alle in anderen Stadtteilen Frankfurts nicht mehr zulässigen Spielhallen und Wettbüros aufnehmen? Bockenheim braucht den gleichen Schutz vor Vergnügungsstätten durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan wie Rödelheim, Höchst und andere Stadtteile. Oder soll Bockenheim zukünftig umbenannt werden in SPIELHALLENHEIM? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 414/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen LINKE. (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2014 Umbau und Sanierung der Franckeschule - Planungsmittel bereitstellen

06.09.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2013, OF 383/2 Betreff: Haushalt 2014 Umbau und Sanierung der Franckeschule - Planungsmittel bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2014 Planungsmittel für den Umbau bzw. die Sanierung der Franckeschule (Grundschule) in der Falkstraße in Bockenheim bereitzustellen. Begründung: Der kurz- bis mittelfristige Ausbau der Franckeschule ist eine Option, um den u.a. im Zuge der Errichtung des Kulturcampus Frankfurt in Bockenheim absehbar weiter steigenden Schülerzahlen zu begegnen. Darüber hinaus befindet sich das Schulgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Für die erforderliche (Vor-) Planung sind entsprechende Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 23.09.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 383/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche Konrad-Broßwitz-Straße/Höhe Mulanskystraße

02.09.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2453 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 30.07.2013 Betreff: Grünfläche Konrad-Broßwitz-Straße/Höhe Mulanskystraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Grünfläche in der Konrad-Broßwitz-Straße/Höhe Mulanskystraße wiederhergestellt wird. Begründung: Die Grünfläche befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Hecken haben breit durchgängige Lücken, der Mülleimer auf dem Platz ist eingetreten worden, die Fläche ist an mehreren Stellen leicht abgesenkt bzw. angehoben worden und der Rasen ist vertrocknet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2013, ST 1515 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2013 Produktbereich: 202 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Planungsmittel für den Umbau und die Sanierung der Francke- Schule in der Falkstraße bereitstellen

18.12.2012 · Aktualisiert: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2012, OF 283/2 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich: 202 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Planungsmittel für den Umbau und die Sanierung der Francke- Schule in der Falkstraße bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Haushalt 2013 werden im Produktbereich 20 Bildung , in der Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben, Planungsmittel für den Umbau und die Sanierung der Franckeschule (Grundschule) in der Falkstraße in Bockenheim bereitgestellt. Begründung: Bereits im Jahre 2008 wurden an der Franckeschule bei einer Bauuntersuchung massive Baumängel und brandschutztechnische Sicherheitsmängel festgestellt. So wurden daraufhin provisorische Nottreppen an das Gebäude angebaut und für den unzumutbaren Zustand der Toiletten Toilettencontainer bereitgestellt. Die Schule muss außerdem aufgrund des gestiegenen Bedarfs als 4 zügige Grundschule ausgebaut werden. Zum Beginn der Bauarbeiten sind dringend Planungsmittel in den Haushalt 2013 einzustellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 283/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2013 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Umbau und Sanierung der Franckeschule - Planungsmittel bereitstellen

18.12.2012 · Aktualisiert: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2012, OF 284/2 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Umbau und Sanierung der Franckeschule - Planungsmittel bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2013 Planungsmittel für den Umbau und die Sanierung der Franckeschule (Grundschule) in der Falkstraße in Bockenheim bereitzustellen. Begründung: Der kurz- bis mittelfristige Ausbau der Franckeschule ist u.a. eine Option, um den u.a. im Zuge der Errichtung des Kulturcampus Frankfurt in Bockenheim absehbar steigenden Schülerzahlen zu begegnen. Für die erforderliche (Vor-) Planung sind entsprechende Mittel in den Haushalt 2013 einzustellen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 18 2013 Die Vorlage OF 284/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen

22.07.2012 · Aktualisiert: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2 Betreff: Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet der zu erstellenden Erhaltungssatzung, zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) für das Bockenheimer Kerngebiet ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen, der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre wegen des Milieuschutz nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) - detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind festzuschreiben. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen) geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplangebietes Kernbereich Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, das sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Diese Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten. Die für den Millieuschutz und die Erhaltung der Wohnbevölkerung notwendigen ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60 er Jahre sind ebenfalls erhaltenswert. Dies auch beschlossen mit der NR.299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR.133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplan Östlich Günderrodestraße. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken. Zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading-down-Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten gehen regelmäßig Verwerfungen im Boden- und Mietpreisniveau einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße - und die teilweise bereits auftretenden Leerstände - anfällig für die beschriebenen Negativ-Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung von Vergnügunsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81 /2012 Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße -, M 229 / 2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt-, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, welche die Dringlichkeit einen Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzung erforderlich machen. Beispielsweise wurde an der Ecke Basaltstraße/Hessenplatz der Abriss eines Gründerzeit -Gebäudes genehmigt. An dieser Stelle wurde der Bau eines 7-geschossigen Gebäudes genehmigt, das selbst nach weiter Auslegung von § 34 BauGB in keinster Weise in die gründerzeitliche Bebauung der Umgebung hineinpasst. Siehe Fotos Das 2-geschossigen Gebäude Leipziger Strasse 68, ausgerichtet an der ehemals dörflichen Struktur des Kerngebiets, wurde mit Migranten Familien überbelegt, das Gebäude wird vom Eigentümer der Verwahrlosung preisgeben. Hier kann man sich nur an die Spekulation der 70 er Jahre erinnern, in denen Migranten Familien in Überbelegten Gebäuden einquartiert wurden um nach der Verwahrlosung der Gebäude leichter eine Abrissgenehmigung zu bekommen. Soll hier das gleiche erreicht werden ? Siehe Foto Der gleiche Eigentümer hat im Bereich der Leipziger Strasse 32 - 36 mehrere Vergnügungsstätten eingerichtet . Es befinden sich in den Gebäuden mehrere Spielsalons, die in Wohngebieten und Mischgebieten nur Ausnahmsweise genehmigt werden dürfen. Hier aber als Regel genehmigt wurden. Eine Nachtbar / Diskothek mit Öffnungszeiten von 10.00 Uhr morgends bis um 5.00 Uhr nachts, welche laut Aussage der Bauaufsicht hier durchaus genehmigt werden dürfen. Im Falle der Lärmbelästigung könnten sich die Nachbarn an die Polizei wenden. "Last but not least" befindet sich in besagtem Hintergebäude der Leipziger Strasse ein sogenannter Massagesalon. Man kann davon ausgehen, dass es sich um ein sexuelles Angebot handelt, das laut Sperrgebietsverordnung auf gar keinen Fall in einem Gebiet das überwiegend dem Wohnen dient, genehmigt werden kann. Diese Beispiele machen deutlich: ES IST DRINGEND ERFORDERLICH FÜR DAS BOCKENHEIMER KERNGEBIET ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG EINE BBEBAUUNGSPLAN AUFZUSTELLEN. Anlage 1 (ca. 444 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Revision des Mietspiegels für Bockenheim

12.03.2012 · Aktualisiert: 21.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2012, OF 150/2 Betreff: Revision des Mietspiegels für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den aktuellen Mietspiegel zügig zu revidieren und dabei insbesondere den zentralen Bereich Bockenheims zwischen (ungefähr) Bahnlinie, Theodor-Heuss-Allee und Sophienstraße entsprechend der tatsächlich dort vorliegenden Wohnlagenqualität bereichsweise als einfache bis mittlere Wohnlage einzustufen. Begründung: Im Mietspiegel ist der genannte Bereich gleichwertig mit dem Villenviertel des nördlichen Bockenheim (dessen Wohnqualität vom mittlerem Westend zu den besten Lerchesberg lagen reicht) in eine einheitlichen Wohnqualitätszone eingeordnet. Das führt bereits jetzt dazu und wird in Zukunft noch viel stärker dazu führen, dass im zentralen Bockenheim auf breiter Front die Mieten stark erhöht werden, mit der Folge, dass Tausende alteingesessener Mieter vertrieben werden, weil sie die bezogen auf die reale Qualität dann weit erhöhten Mieten nicht mehr zahlen können oder wollen. im Ergebnis werden vorhandene Gebäude luxusrenoviert und von kapitalkräftigeren Bevölkerungsschichten übernommen. Zusätzlich wird im Zuge dieser Gentrifizierung eines ganzen Stadtteils aufgrund der von der zahlungskräftigeren Neu-Klientel erwarteten Wohnumfeldqualität die derzeit stark verdichtete Bauweise aufgelockert. Das widerspricht einerseits dem Wunsch der Stadt, weiter zu verdichten, und führt andererseits dazu, dass der Verdichtungsdruck auf andere Stadtviertel zum Ausgleich zusätzlich erhöht wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2011, OF 101/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 101/2 wird durch die Vorlage OF 150/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 150/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Schrägparkplätzen auf der Hedwig-Dransfeld-Straße

12.03.2012 · Aktualisiert: 09.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2012, OM 956 entstanden aus Vorlage: OF 148/2 vom 22.02.2012 Betreff: Einrichtung von Schrägparkplätzen auf der Hedwig-Dransfeld-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Hedwig-Dransfeld-Straße von der Sophienstraße kommend auf der rechten Seite Schrägparkplätze eingerichten werden können. Begründung: Die baulichen Gegebenheiten am rechten Straßenrand stellen kein unüberwindbares Hindernis dar, das wilde Parken in der zweiten Reihe würde unterbunden, zusätzliche Stellplätze würden gewonnen und der Publikumsverkehr auf dem Gehweg nicht wesentlich beeinflusst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 875 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung des Zebrastreifens Marburger Straße/Ecke Falkstraße

22.02.2012 · Aktualisiert: 21.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2012, OF 144/2 Betreff: Erneuerung des Zebrastreifens Marburger Straße/Ecke Falkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, den Zebrastreifen an der Marburger-/Ecke Falckstraße zu erneuern, der sich auf direktem Schulweg zur Franckeschule befindet. Begründung: Der Zebrastreifen ist an 2 Stellen derart beschädigt, dass er für herannahende Fahrzeuge erst spät als solcher identifiziert werden kann, auch wenn ein Hinweisschild dazu am Straßenrand steht. Da sich der Zebrastreifen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Franckeschule befindet, also auf direktem Schulweg, kommt es hier zu gefährlichen Situationen nicht nur für Schulkinder. Wie zudem auf dem Bild zu sehen, wird die links befindliche Absperrfläche, immer wieder von Fahrzeugen zugeparkt, was das Ganze noch uneinsehbarer für Fußgänger, speziell für die Kinder macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 144/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße

09.01.2012 · Aktualisiert: 06.03.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 110/2 vom 15.12.2011 Betreff: Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die im Betreff angeführte Kreuzung zu sichern: 1. Die Ampelanlage (Ginnheimer Landstraße) ist so auszustatten, dass sie den Überweg sicherer macht. Rechtsabbieger aus der Sophienstraße müssen noch deutlicher gewarnt werden (beispielsweise durch ein größeres rotes Ampelsignal und ein größeres gelbes Blinklicht als Hinweis auf die Grünphase der Fußgänger). Die recht kurze Grünphase für Fußgänger soll zudem verlängert werden. 2. Die Haltestelle des Busses 34 in Richtung Dornbusch ist so zu sichern, dass der haltende Bus nicht überholt werden kann. Hierzu war bereits eine Verlängerung der Mittelinsel angedacht (entweder Beton oder Poller), die realisiert werden sollte. 3. Es ist zu berichten, inwieweit Tempo 30 in diesem Bereich (Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße) eingehalten und kontrolliert wird. Begründung: An der im Betreff angeführten Kreuzung entstehen aufgrund der Gegebenheiten sowohl für Fußgänger, besonders für Kinder und Fahrradfahrer, als auch für Autofahrer - trotz einer Vielzahl von Schildern - gefahrvolle Situationen. So übersehen an der Ampelanlage (Ginnheimer Landstraße) Rechtsabbieger häufig das Rotlicht und überfahren den Fußgängerüberweg während der Grünphase der Fußgänger. Die Grünphase der Ampel ist zudem für eine Überquerung gerade mit kleinen Kindern, die oft noch einen Roller, ein Laufrad o. ä. dabei haben, zu kurz geschaltet. Darüber hinaus gibt es zwar für den die Kreuzung querenden Bus 34 in Richtung Kirchplatz eine Mittelinsel, die gegenüberliegende Haltestelle der Buslinie 34 in Richtung Dornbusch ist jedoch ungesichert. An dieser Stelle wird der haltende Bus regelmäßig von Autos überholt - obwohl die unterbrochene Linie lediglich den Anliegern die Zufahrt in ihre Einfahrten ermöglichen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Antrag vom 02.04.2015, OF 667/2 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Revision des Mietspiegels für Bockenheim - Keine Flächen-Gentrifizierung und Mietervertreibung!

11.11.2011 · Aktualisiert: 21.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2011, OF 101/2 Betreff: Revision des Mietspiegels für Bockenheim - Keine Flächen-Gentrifizierung und Mietervertreibung! Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den aktuellen Mietspiegel zügig zu revidieren und dabei insbesondere den zentralen Bereich Bockenheims zwischen (ungefähr) Bahnlinie, Jordanstraße und Sophienstraße entsprechend der tatsächlich dort vorliegenden Wohnlagenqualität als einfache bis mittlere Wohnlage einzustufen. Begründung: Im Mietspiegel ist der genannte Bereich gleichwertig mit dem südlichen Bockenheim zwischen Jordanstraße und Hamburger Allee (der mit mittleren Westendlagen vergleichbar ist) und dem Villenviertel des nördlichen Bockenheim (dessen Wohnqualität vom mittlerem Westend zu den besten Lerchesberglagen reicht) in eine einheitlichen Wohnqualitätszone eingeordnet. Das führt bereits jetzt dazu und wird in Zukunft noch viel stärker dazu führen, daß im zentralen Bockenheim auf breiter Front die Mieten stark erhöht werden, mit der Folge, daß Tausende alteingesessener Mieter vertrieben werden, weil sie die bezogen auf die reale Qualität dann weit erhöhten Mieten nicht mehr zahlen können oder wollen. Im Ergebnis werden vorhandene Gebäude luxusrenoviert und von kapitalkräftigeren Bevölkerungsschichten übernommen. Zusätzlich wird im Zuge dieser Gentrifizierung eines ganzen Stadtteils aufgrund der von der zahlungskräftigeren Neu-Klientel erwarteten Wohnumfeldqualität die derzeit stark verdichtete Bauweise aufgelockert. Das widerspricht einerseits dem Wunsch der Stadt, weiter zu verdichten, und führt andererseits dazu, daß der Verdichtungsdruck auf andere Stadtviertel zum Ausgleich zusätzlich erhöht wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2012, OF 150/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 101/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 101/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 101/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 101/2 wird durch die Vorlage OF 150/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 150/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Areal Eingangsbereich .Buga-Gelände.

24.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 465 entstanden aus Vorlage: OF 22/2 vom 18.07.2011 Betreff: Areal Eingangsbereich "Buga-Gelände" Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des ehemaligen Bundesgartenschaugeländes (Zugang: Ginnheimer Straße/Sophienstraße, an der "Sportfabrik FTG Frankfurt" vorbei, nach der Brücke über den Ochsengraben) einer klareren Nutzung zuzuführen: 1. Hierzu ist der Fahrrad- und Fußgängerweg um den Platz herum deutlich zu kennzeichnen. 2. Darüber hinaus ist bei einem gemeinsamen Termin mit dem Ortsbeirat zu erörtern, wie das Areal durch geeignete Maßnahmen künftig besser zu nutzen ist. Begründung: Die bezeichnete städtische Freifläche bildet den Eingang zum Buga-Gelände. Ein veraltetes Schild weist noch auf die Nutzung als Sportplatz hin. Daneben hat sich der Wunsch der Fahrradfahrer nach einer Abkürzung des Weges in einem Trampelpfad manifestiert, der quer über den Platz und direkt an einem der beiden Tore vorbeiführt. Das Tor wird jedoch auch von Fußball spielenden Kleinkindern mit ihren Eltern genutzt. Hier kommt es immer wieder zu gefahrvollen Situationen. Gerade als Eingangsbereich verdient das Areal eine bessere Integration in das im weiteren Verlauf vielfältig genutzte und von der Bevölkerung geschätzte Naherholungsgebiet GrünGürtel. So ist beispielsweise eine Nutzung gerade für kleinere Kinder (unter 12 Jahren) denkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 222 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie

12.09.2011 · Aktualisiert: 15.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 49/2 vom 23.08.2011 Betreff: Sicherung der Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 und Entfernung der an der Seite der ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 angelegten illegalen Mülldeponie Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, wie durch ein Standsicherungsgutachten und weitere Maßnahmen für die seit mehr als 15 Jahren dahin rottende Bauruine sichergestellt werden kann, dass die von dem Grundstück für die Bevölkerung ausgehende Gefahr beseitigt werden kann und das Grundstück einer sinnvollen Nutzung, eventuell Wohnungsbau nach Abriss der Ruine, zugeführt werden kann; 2. zu veranlassen, dass die illegale Mülldeponie im Seitenbereich der Bauruine zur ehemaligen Fabrik im Hinterhof der Leipziger Straße 36 beseitigt wird. Begründung: Die Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 rottet seit mehr als 15 Jahren vor sich hin. Sie ist in einem heruntergekommenen Zustand. Es besteht die Gefahr, dass sich in dem Gebäude Ratten und andere Tiere tummeln. Im vorderen Bereich der Leipziger Straße 32 befinden sich zwei Gaststätten und an der Seite des Grundstücks an der Wildunger Straße und an der Falkstraße befinden sich Wohngebäude mit einem Kinderspielplatz. Zum Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen durch die Bauruine und die illegale Mülldeponie sind Maßnahmen, wie ein Standsicherungsgutachten, ein Abriss und Neubau sowie die Entfernung der wilden Mülldeponie, dringend erforderlich. Anlage 1 (ca. 146 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1224 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fortgang Leipziger Straße

26.08.2011 · Aktualisiert: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2011, OF 66/2 Betreff: Fortgang Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert entsprechend den vielfältigen Anregungen des Ortsberiates 2 1) ein Verkehrskonzept zur Beruhigung der Leipzigerstraße vorzulegen, 2) ein Gestaltungskonzept vorzulegen, welches auf der Grundlage gleichrangiger Verkehrsteilnehmer basiert, 3) die Straßenoberfläche zumindest im Abschnitte zwischen Kurfürstenstraße und Basaltstraße in gehabter Weise instand zu setzen, 4) den verbreiterten Bürgersteigbereich entlang der Leipzigerstraße zwischen Weingarten und Kurfürstenstrasse, dahin gehend zu bereinigen, dass die Gegenstände der Platzmöbelierung (Telefonzellen, Hinweisschilder, Glascontainer etc) soweit entfernt oder versetzt werden, dass eine zusammenhängend nutzbare Platzfläche entsteht. Soweit hierzu Handlungen andere (z.B. Telekom) notwendig sind, sollen mit diesen Einigungen herbeigeführt werden. Begründung: zu 1) entsprechend Voranträgen zu 2) entsprechend Voranträgen zu 3) entsprechend Voranträgen, die Straßenoberfläche ist überdies an vielen Stellen desolat und gefährend zu 4) die derzeitige Bereichsmöbelierung verstellt die Platzfläche, schafft Barrieren entlang der Straße eher den Übergangszonen und verhindert einem Platz angemessene Nutzbarkeit der Fläche. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 66/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 24.10.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 66/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 82/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Marburger Straße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen am Hessenplatz, um verbotswidriges Parken zu verhindern

12.05.2011 · Aktualisiert: 08.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2011, OF 10/2 Betreff: Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Marburger Straße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen am Hessenplatz, um verbotswidriges Parken zu verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kauf und die Montage von zwei Fahrradanlehnbügeln zu veranlassen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2011 zur Verfügung zu stellen, bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. Begründung: Die zugeparkten Sperrstreifen bzw. der zugeparkte Zebrastreifen verhindern die uneingeschränkte Nutzung der für Fußgänger vorgesehenen Verkehrsflächen. Durch die Anbringung von Fahrradanlehnbügeln wird dies gewährleistet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 7 2011 Die Vorlage OF 10/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegespuren Sophienstraße/Zeppelinallee

29.11.2010 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2010, OM 4814 entstanden aus Vorlage: OF 552/2 vom 12.11.2010 Betreff: Abbiegespuren Sophienstraße/Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Rücknahme einer der beiden Linksabbiegerspuren im Bereich von der Zeppelinallee in die Sophienstraße sowie die Umwidmung und Zuschlagung des Bereiches zu dem begrünten Mittelstreifen, mit dem Ziel, den begrünten Mittelstreifen der Senckenberganlage bis zur Kreuzung Zeppelinallee/Sophienstraße fortzusetzen, möglich ist. Begründung: Regelmäßige Beobachtungen zu unterschiedlichen Verkehrszeiten und unterschiedlichem Verkehrsaufkommen führen zu der Erkenntnis, dass zwei Abbiegespuren aus der Zeppelinallee in die Sophienstraße nicht benötigt werden. Hier entstehen im Gegenteil Gefährdungen durch Fahrzeuge, die die linke Abbiegespur, die eigentlich nur in die Gräfstraße führt, gewählt haben, sich dann doch in die rechte Spur "einfädeln", um die Fahrtrichtung Sophienstraße nach Norden fortsetzen zu können. Für die jetzige Auslegung der Spuren wurde der Grünstreifen, der in der Senckenberganlage durchgängig vorhanden ist, auf einen sehr schmalen kleinen und den Abbiegespuren gehörenden Streifen reduziert. Dies ist stadtplanerisch unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 309 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 654 Aktenzeichen: 32 1

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