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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorplanung der Einhausung A 661, nordöstliches Bornheim und Ostend

02.11.2010 · Aktualisiert: 20.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2010, OM 4731 entstanden aus Vorlage: OF 742/4 vom 29.10.2010 Betreff: Vorplanung der Einhausung A 661, nordöstliches Bornheim und Ostend Der Magistrat wird gebeten, sein weiteres Handeln zum Lärmschutz an der A 661 im Bereich zwischen Seckbacher Landstraße und Anschlussstelle Frankfurt-Ost auf eine Einhausung in diesem Bereich auszurichten und hierfür eine Studie in Auftrag zu geben. Begründung: Nach dem Ausbau der A 661 und dem Anschluss der A 66 werden die Lärmbelastungen durch die Autobahn, die jetzt bereits erheblich sind, drastisch steigen, die gültigen Grenzwerte werden deutlich überschritten. Daher sind auch zwischen Seckbacher Landstraße und AS Frankfurt Ost deutlich wirksame Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich, damit in den anliegenden Stadtteilen die Wohnqualität erhalten bleibt. Eine Einhausung in diesem Bereich wäre fraglos die wirksamste Lösung. Eine Studie hierfür sollte die sich dadurch ergebenden Möglichkeiten eruieren, wie dies ja auch für den Bereich nördliches Bornheim geschehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.01.2011, ST 112 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorplanung der Einhausung A 661, nördliches Bornheim

02.11.2010 · Aktualisiert: 27.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 02.11.2010, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 738/4 vom 19.10.2010 Betreff: Vorplanung der Einhausung A 661, nördliches Bornheim Der Magistrat wird gebeten, sein weiteres politisches Handeln zum Lärmschutz an der A 661 auf eine Einhausung zwischen Friedberger und Seckbacher Landstraße zu konzentrieren. Dazu gehört: 1. Das "Szenario 3" der Studie von AS&P planerisch zu vertiefen; 2. die Kosten der Umsetzung dieser Planung zu ermitteln; 3. in Gesprächen mit Bund und Land eine Mitfinanzierung zu erreichen. Begründung: Mit der Studie "Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach" von AS&P liegt erstmals eine Planung vor, die nicht nur die Lärmproblematik an diesem Autobahnabschnitt löst, sondern auch eine der Wohn- und Lebensqualität zuträgliche Entwicklung für die Stadtteile Bornheim und Seckbach aufzeigt. Insbesondere drei Aspekte sprechen für das "Szenario 3": Erstens wird die Zugänglichkeit zu den Naherholungsgebieten im Norden Frankfurts deutlich erleichtert (Huthpark, Lohrberg, Rhein-Main Regionalpark). Zweitens werden Antworten auf die nach wie vor hohe Nachfrage nach Wohnraum in Bornheim aufgezeigt, welche sonst nicht befriedigt werden kann, und drittens kann damit die für die Stadtentwicklung katastrophale "Alleenspange" endgültig ad acta gelegt werden. Im Ganzen sprechen so viele Vorteile für das "Szenario 3", dass alle anderen vorgeschlagenen Alternativen wie notdürftiges Stückwerk anmuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 142 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nächtlicher Lärmschutz durch Tempo 30 auf Grundnetzstraßen

13.04.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4086 entstanden aus Vorlage: OF 642/4 vom 29.03.2010 Betreff: Nächtlicher Lärmschutz durch Tempo 30 auf Grundnetzstraßen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern mit der Beordnung von Tempo 30 auf Grundnetzstraßen, die gleichzeitig Wohnstraßen sind, ein effektiver Lärmschutz für die anwohnende Bevölkerung erreicht werden kann. Im Bereich des Ortsbezirks 4 kommen hier insbesondere die Seckbacher Landstraße, die Saalburgallee, die Wittelsbacherallee, die Habsburgerallee und die Höhenstraße in Betracht. Begründung: Schon im Jahre 1997 hat der Magistrat darauf hingewiesen, dass beispielsweise auf der Höhenstraße die gesetzlichen Grenzwerte ganz erheblich überschritten werden (vgl. B 71/97, S.35). Die 16. BImSchV unterscheidet zwischen Tag- und Nachtzeiten, sie erlaubt am Tag 64dB(A), nachts 54 dB(A) (vgl. B 71/97, S.35). Die gemittelten Messwerte liegen an der Höhenstraße tagsüber bei 69,5 dB(A) und nachts bei 62,7 dB(A) (B 71/97, S.64). Dies heißt, die für ein Kern-/Mischgebiet erlaubten Werte werden auf der Höhenstraße um 5,5 dB(A) tagsüber bzw. 8,7 dB(A) nächtens überschritten. Da es sich bei den Dezibelwerten um eine logarithmische Skala handelt, ist die Überschreitung enorm. Bis heute hat sich auf der Höhenstraße und anderen Grundnetzstraßen die Situation erheblicher Lärmbelastung nicht wesentlich geändert. Die Anwohnerschaft hat in den Sommermonaten praktisch keine Möglichkeit, nachts für Durchlüftung ihrer Wohnungen zu sorgen und gleichzeitig ruhig zu schlafen. Die vielen an sich schönen Gründerzeithäuser am Alleenring und in der Wittelsbacherallee sind damit in ihrem Wohnwert stark beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der seit diesen Erkenntnissen verstrichenen Zeit, ist es angezeigt, jetzt den Schutz der Wohnbevölkerung in den Blick zu nehmen. Die Situation, dass ein Teil der Anwohnerschaft in den Genuss ruhigen Wohnens in Tempo-30-Zonen kommt, ein anderer aber permanentem Lärm ausgesetzt ist, sollte auf Dauer nicht hingenommen werden. Eine spürbare Lärmminderung auf Grundnetzstraßen, die auch Wohnstraßen sind, ist sicherlich nicht allein appellatorisch zu erreichen. Tempo 30 in der Nacht ist deshalb nur denkbar, wenn es von regelmäßigen Kontrollen flankiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2010, ST 907 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kann an der geplanten Lärmschutzwand an der Autobahn A 661 auch gleich noch Strom erzeugt werden?

13.04.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4087 entstanden aus Vorlage: OF 643/4 vom 29.03.2010 Betreff: Kann an der geplanten Lärmschutzwand an der Autobahn A 661 auch gleich noch Strom erzeugt werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob in Begleitung der geplanten Lärmschutzwand an der Autobahn A 661 zwischen der Brücke Seckbacher Landstraße und der Anschlussstelle Friedberger Landstraße eine Solaranlage errichtet werden kann; - ob gegebenenfalls Vorplanungen und -berechnungen von benachbarten Hochschulen durchgeführt werden können; - ob eine solche Anlage in Form einer "Bürgersolaranlage" finanziert werden kann; - ob der aus einer solchen Anlage gewonnene Strom gleich im Rahmen des Ausbaus der Infrastruktur für die Elektromobilität für entsprechende "Tankstellen" an der Anschlussstelle Friedberger Landstraße bzw. im Umfeld des St. Katharinen-Krankenhauses genutzt werden kann. Begründung: An dem genannten Teilstück der A 661 steht zweifelsfrei der Bau einer Lärmschutzwand an. Dies ist sowohl finanziell wie gestalterisch eine Herausforderung. Gleichzeitig wird die Förderung der Elektromobilität als öffentliches Ziel verfolgt, wissend, dass die Elektromobilität nur mit "grünem" Strom wirklich sinnvoll ist. Hier erreichte den Ortsbeirat von einem Bürger des an den genannten Autobahnabschnitt angrenzenden Wohngebiets "New Atterberry" folgende Zuschrift bezüglich einer ähnlichen, bereits realisierten Anlage bei Freising (Bayern), aus der auszugsweise zitiert wird: "Eine interessante Alternative wäre meines Erachtens die Kombination von Lärmschutz mit einer Bürgersolaranlage. Durch die Ausgabe von Anteilscheinen wäre eine Finanzierung denkbar. An der A 92 in Bayern hat man so ein Projekt durchgeführt. Die Länge dieser Anlage mit rund 1000 Metern Länge (6000 qm Module) entspricht in etwa dem Platz, der auch zwischen Friedberger und Seckbacher Landstraße an der Böschung zur Verfügung steht. Die Realisierung der Aufgabe ist leider nicht ganz trivial, da man die Anforderung des Lärmschutzes, der Ausrichtung der Solarmodule und die ästhetischen Ansprüche an eine solche Wand unter einen Hut bringen muss. Lärmschutzwand möglichst 90 Grad Neigung sehr nahe der Fahrbahn, aber Solarmodul mit 30 Grad Neigung (möglichst) nach Süden ausgerichtet. Vielleicht muss man in unserem Falle eine steile 10 Meter-Wand an der Fahrbahn errichten und die Solarmodule nach innen, zur Siedlung hin, ausrichten. Im Prinzip in der Reihenfolge: 10 Meter Mauer, Solarmodulfeld, Revisions-/Wartungsweg, Kleingärten und dann Bodenweg. Eine vernünftige Lösung findet man wahrscheinlich nur über einen Gestaltungs-Wettbewerb unter Einschaltung von Fachhochschule Frankfurt bzw. Technische Hochschule Darmstadt. (...) Sinnvoll ist ein Wechsel von Solarmodulabschnitten mit bepflanzten Abschnitten. Platz für eine vernünftige Anordnung der Module auf der Innenseite sollte genug vorhanden sein. Im Rahmen des von uns vorgeschlagenen Park- und Ride Parkhauses an der Brücke Friedberger Landstraße (in Nachbarschaft der Haltestelle der Straßenbahn) könnte man sich natürlich dann auch dort eine solargespeiste Tankstelle und Ausleihstation für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorstellen. Eine zweite Station im Umfeld des Katharinen-Krankenhauses. Dies wäre zumindest ein nachhaltiges Projekt im Rahmen der Aktion zur Bewerbung von Frankfurt um den Titel `European Green Capital., Bemühungen um Elektromobilität und vielleicht auch teilweise über Subventionstöpfe finanzierbar." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1063 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 551 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

09.03.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 622/4 vom 18.02.2010 Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Der Magistrat wird gebeten, den Wasserleitungsweg, abgehend von der Dortelweiler Straße entlang des Bornheimer Friedhofes bis zur Seckbacher Landstraße, in städtisches Eigentum zu übernehmen. Begründung: Zurzeit befindet sich der Weg in Besitz von mehreren privaten Eigentümern (ca. 30 Besitzer) und ist in einem sehr schlechten Zustand. Das Liegenschaftsamt schlägt vor, den Weg in städtisches Eigentum zu überführen, um notwendige Maßnahmen zu treffen. Der Wasserleitungsweg ist ein öffentlich genutzter Weg und gehört somit in die Verkehrssicherung der Stadt Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 674 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2010, ST 1350 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2011, ST 460 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2011, ST 980 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 134 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1879 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 952 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Problembahn U 4

10.03.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3057 entstanden aus Vorlage: OF 466/4 vom 24.02.2009 Betreff: Problembahn U 4 Vorgang: OA 1533/00 OBR 4; B 275/01; OF 178/4 07 Der Magistrat möge prüfen und berichten, a) welche Ursachen die Verspätungen der Linie U 4 haben, b) ob die Ferienfahrzeiten für die Linie U 4 während der Hauptverkehrszeiten aufzuheben sind. Begründung: a) Die Regelfahrzeiten der Linie U 4 werden im Allgemeinen nicht eingehalten. Ausfälle und Verspätungen von mindestens drei Minuten sind insbesondere während der Hauptverkehrszeiten am Morgen und Abend der normale Alltag. Eine Verspätung von drei Minuten bedeutet bei einer Frequenz von fünf Minuten in den Hauptverkehrszeiten, dass ein Zug völlig überfüllt ist (da nahezu die zweifache Fahrgastanzahl wartet), aber die möglicherweise pünktliche nächste Bahn annähernd leer fährt. Die Ursache wird von vielen in der Anbindung Enkheims gesehen, weil der Abschnitt Seckbacher Landstraße bis Enkheim oberirdisch liegt und dieser ab Schäfflestraße mit der Linie U 7 geteilt wird. Beides bedeutet zusätzliche wetter- und verkehrsbedingte Einflüsse auf die Fahrzeiten die Auswirkungen sind besonders stark in den Hauptverkehrszeiten. Morgens sind in Fahrtrichtung Innenstadt bereits ab der Station "Bornheim Mitte" die Züge voll besetzt. Spätestens ab der Station "Merianplatz" ist der Ein-/Ausstieg sehr schwierig. Meistens warten dort viele Personen am Gleis auf die nächste Bahn. Daher sollte das Hauptaugenmerk auf den Hauptverkehrszeiten liegen. Eine Prüfung der Ursachen ist daher zweckmäßig, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Geeignete Leitfragen sind: 1. Zu wie vielen Unregelmäßigkeiten kam es im vergangenen halben Jahr auf der Linie U 4, beziehungsweise wie viele sind dem Magistrat und der VGF bekannt geworden? Die Erhebung soll Wochentage, und dazu unterteilt in Hauptverkehrszeit am Morgen, Hauptverkehrszeit am Abend sowie Resttag, enthalten. 2. Aufgrund welcher Vorfälle kam es zu den Ausfällen beziehungsweise Verspätungen? 3. Was gedenken die Stadt Frankfurt als Gesellschafterin der VGF beziehungsweise die VGF selbst zu unternehmen, um den sich häufenden Verspätungen Abhilfe zu schaffen? 4. Welche zusätzlichen Maßnahmen müssen aus Sicht des Magistrats ergriffen werden, um in der Zukunft einen reibungslosen Fahrplan der Linie U 4 garantieren zu können? 5. Was wurde bereits unternommen, um Abhilfe zu schaffen? [entnommen aus OF 490/4 vom 25.07.2000 (Sitzung 15.08.2000), zusätzlich: Verweis auf B 275 vom 06.04.2001, Ziffer 1 angepasst] Ausdrücklich weisen wir auf OF 178/4 vom 28.03.2007 (Sitzung 17.04.2007) hin. b) Die Ferienzeiten haben in den Hauptverkehrszeiten geringen Einfluss auf die Anzahl der Fahrgäste der Linie U 4. Daher sollten die Ferienfahrzeiten für den Zeitraum 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2009, ST 929 Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Wöllstädter Straße

10.03.2009 · Aktualisiert: 03.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3052 entstanden aus Vorlage: OF 460/4 vom 24.02.2009 Betreff: Verkehrssicherheit Wöllstädter Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage Wöllstädter Straße/Seckbacher Landstraße am Fußgängerüberweg Seckbacher Landstraße stadteinwärts ebenfalls zwei Poller anzubringen, um auch hier das Parken auf dem Gehweg und zwischen den Fußgängerüberwegen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2009, ST 714 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zu viele Lkws durch das Nadelöhr

10.03.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3055 entstanden aus Vorlage: OF 464/4 vom 24.02.2009 Betreff: Zu viele Lkws durch das Nadelöhr Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf Anwohner beschränkte Lkw-Durchfahrt in der gesamten Dortelweiler Straße ausreichend gut sichtbar ist und das Durchfahrverbot rechtzeitig von Lkw-Fahrern auf der Seckbacher Landstraße/Im Prüfling und der Friedberger Landstraße wahrgenommen werden kann. Begründung: In den letzten Jahren wurde ein vermehrtes Lkw-Aufkommen in der Dortelweiler Straße von Bewohnern festgestellt, insbesondere morgens zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, der hauptsächlichen Belieferungszeit des Einzelhandels. Die Beschilderungen auf der Friedberger Landstraße und auch auf der Seckbacher Landstraße/Im Prüfling sind zum Teil leicht zu übersehen bzw. so angebracht, dass Lkw-Fahrer sich bereits in der Straße befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2009, ST 717 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegplatten

10.03.2009 · Aktualisiert: 04.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3048 entstanden aus Vorlage: OF 441/4 vom 18.12.2008 Betreff: Gehwegplatten Der Magistrat wird gebeten, die fehlenden Gehwegplatten auf dem Bürgersteig an der Ampel vor dem Sankt Katharinen-Krankenhaus in der Seckbacher Landstraße zu ersetzen. Begründung: Bei Bauarbeiten wurden die Gehwegplatten auf dem Bürgersteig entfernt und nur durch Aufschütten mit Sand notdürftig ersetzt. Gerade bei Regen entstehen immer wieder neue Schlaglöcher, welche gerade vor einem Krankenhaus für Fußgänger eine große Gefahr darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2009, ST 768 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wirksamer Lärmschutz für Bornheim

06.05.2008 · Aktualisiert: 31.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2008, OM 2244 entstanden aus Vorlage: OF 345/4 vom 22.04.2008 Betreff: Wirksamer Lärmschutz für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen für einen wirksamen Lärmschutz der Bevölkerung Bornheims zu planen und der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat 4 vorzulegen. Dazu gehört: 1. Die Überdachung der Autobahn A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Talbrücke (Einhausung) und eine Abschätzung der entstehenden Kosten. 2. Eine möglichst komplette Einhausung im Bereich Seckbacher Talbrücke bis zum Ostpark, alternativ eine Leichtbauüberdachung dort, wo die Einhausung technisch nicht möglich ist. Begründung: Die Vorstellung der schalltechnischen Variantenuntersuchung am 08.04.08 im Ortsbeirat 4 hat gezeigt, dass für den Bereich zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße selbst mit zehn Meter hohen Lärmschutzwänden kein wirksamer Lärmschutz für die anwohnende Bevölkerung, Kindertagesstätten, Schulen und das St.Katharinen-Krankenhaus zu erreichen ist. Auch das östliche Bornheim ist mit den planfestgestellten Maßnahmen nicht wirksam zu schützen. Gleichzeitig hat sich die Stadt Frankfurt verpflichtet, für einen solchen Lärmschutz zu sorgen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 1233/06) Vor dem Hintergrund dieses politischen Willens und der zutage getretenen Unmöglichkeit, dies mit Lärmschutzwänden zu erreichen, bleibt alleine die Einhausung des angesprochenen Teilstücks der Autobahn A 661 als Lärmschutzmaßnahme übrig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2008, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 66 0

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