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Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 622/4 vom 18.02.2010 Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum Der Magistrat wird gebeten, den Wasserleitungsweg, abgehend von der Dortelweiler Straße entlang des Bornheimer Friedhofes bis zur Seckbacher Landstraße, in städtisches Eigentum zu übernehmen. Begründung: Zurzeit befindet sich der Weg in Besitz von mehreren privaten Eigentümern (ca. 30 Besitzer) und ist in einem sehr schlechten Zustand. Das Liegenschaftsamt schlägt vor, den Weg in städtisches Eigentum zu überführen, um notwendige Maßnahmen zu treffen. Der Wasserleitungsweg ist ein öffentlich genutzter Weg und gehört somit in die Verkehrssicherung der Stadt Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 674 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2010, ST 1350 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2011, ST 460 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2011, ST 980 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 134 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1879 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 952 Aktenzeichen: 23 20