Übernahme des Wasserleitungsweges in städtisches Eigentum
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM
3998 entstanden aus Vorlage:
OF 622/4 vom
18.02.2010 Betreff: Übernahme des Wasserleitungsweges in
städtisches Eigentum Der Magistrat wird gebeten, den Wasserleitungsweg,
abgehend von der Dortelweiler Straße entlang des Bornheimer Friedhofes bis zur
Seckbacher Landstraße, in städtisches Eigentum zu übernehmen. Begründung: Zurzeit befindet sich der Weg
in Besitz von mehreren privaten Eigentümern (ca. 30 Besitzer) und ist in einem
sehr schlechten Zustand. Das Liegenschaftsamt schlägt vor, den Weg in
städtisches Eigentum zu überführen, um notwendige Maßnahmen zu treffen. Der
Wasserleitungsweg ist ein öffentlich genutzter Weg und gehört somit in die
Verkehrssicherung der Stadt Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2010, ST 674
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.10.2010, ST 1350
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2011, ST 460
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2011, ST 980
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.01.2012, ST 134
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.07.2012, ST 1046
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.12.2012, ST 1879
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.06.2013, ST 952
Aktenzeichen: 23 20