Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Problembahn U 4

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3057 entstanden aus Vorlage: OF 466/4 vom 24.02.2009 Betreff: Problembahn U 4 Vorgang: OA 1533/00 OBR 4; B 275/01; OF 178/4 07 Der Magistrat möge prüfen und berichten, a) welche Ursachen die Verspätungen der Linie U 4 haben, b) ob die Ferienfahrzeiten für die Linie U 4 während der Hauptverkehrszeiten aufzuheben sind. Begründung: a) Die Regelfahrzeiten der Linie U 4 werden im Allgemeinen nicht eingehalten. Ausfälle und Verspätungen von mindestens drei Minuten sind insbesondere während der Hauptverkehrszeiten am Morgen und Abend der normale Alltag. Eine Verspätung von drei Minuten bedeutet bei einer Frequenz von fünf Minuten in den Hauptverkehrszeiten, dass ein Zug völlig überfüllt ist (da nahezu die zweifache Fahrgastanzahl wartet), aber die möglicherweise pünktliche nächste Bahn annähernd leer fährt. Die Ursache wird von vielen in der Anbindung Enkheims gesehen, weil der Abschnitt Seckbacher Landstraße bis Enkheim oberirdisch liegt und dieser ab Schäfflestraße mit der Linie U 7 geteilt wird. Beides bedeutet zusätzliche wetter- und verkehrsbedingte Einflüsse auf die Fahrzeiten die Auswirkungen sind besonders stark in den Hauptverkehrszeiten. Morgens sind in Fahrtrichtung Innenstadt bereits ab der Station "Bornheim Mitte" die Züge voll besetzt. Spätestens ab der Station "Merianplatz" ist der Ein-/Ausstieg sehr schwierig. Meistens warten dort viele Personen am Gleis auf die nächste Bahn. Daher sollte das Hauptaugenmerk auf den Hauptverkehrszeiten liegen. Eine Prüfung der Ursachen ist daher zweckmäßig, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Geeignete Leitfragen sind: 1. Zu wie vielen Unregelmäßigkeiten kam es im vergangenen halben Jahr auf der Linie U 4, beziehungsweise wie viele sind dem Magistrat und der VGF bekannt geworden? Die Erhebung soll Wochentage, und dazu unterteilt in Hauptverkehrszeit am Morgen, Hauptverkehrszeit am Abend sowie Resttag, enthalten. 2. Aufgrund welcher Vorfälle kam es zu den Ausfällen beziehungsweise Verspätungen? 3. Was gedenken die Stadt Frankfurt als Gesellschafterin der VGF beziehungsweise die VGF selbst zu unternehmen, um den sich häufenden Verspätungen Abhilfe zu schaffen? 4. Welche zusätzlichen Maßnahmen müssen aus Sicht des Magistrats ergriffen werden, um in der Zukunft einen reibungslosen Fahrplan der Linie U 4 garantieren zu können? 5. Was wurde bereits unternommen, um Abhilfe zu schaffen? [entnommen aus OF 490/4 vom 25.07.2000 (Sitzung 15.08.2000), zusätzlich: Verweis auf B 275 vom 06.04.2001, Ziffer 1 angepasst] Ausdrücklich weisen wir auf OF 178/4 vom 28.03.2007 (Sitzung 17.04.2007) hin. b) Die Ferienzeiten haben in den Hauptverkehrszeiten geringen Einfluss auf die Anzahl der Fahrgäste der Linie U 4. Daher sollten die Ferienfahrzeiten für den Zeitraum 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2009, ST 929 Aktenzeichen: 92 10

Verknüpfte Vorlagen