Problembahn U 4
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM
3057 entstanden aus
Vorlage: OF 466/4 vom
24.02.2009 Betreff: Problembahn U 4 Vorgang: OA 1533/00 OBR 4; B 275/01; OF 178/4
07 Der Magistrat möge prüfen und berichten, a) welche Ursachen die Verspätungen der Linie U 4
haben, b) ob die
Ferienfahrzeiten für die Linie U 4 während der Hauptverkehrszeiten aufzuheben
sind. Begründung: a) Die Regelfahrzeiten der
Linie U 4 werden im Allgemeinen nicht eingehalten. Ausfälle und Verspätungen
von mindestens drei Minuten sind insbesondere während der Hauptverkehrszeiten
am Morgen und Abend der normale Alltag. Eine Verspätung von drei Minuten
bedeutet bei einer Frequenz von fünf Minuten in den Hauptverkehrszeiten, dass
ein Zug völlig überfüllt ist (da nahezu die zweifache Fahrgastanzahl wartet),
aber die möglicherweise pünktliche nächste Bahn annähernd leer fährt. Die Ursache wird von vielen in der
Anbindung Enkheims gesehen, weil der Abschnitt Seckbacher Landstraße bis
Enkheim oberirdisch liegt und dieser ab Schäfflestraße mit der Linie U 7
geteilt wird. Beides bedeutet zusätzliche wetter- und verkehrsbedingte
Einflüsse auf die Fahrzeiten die Auswirkungen sind besonders stark in den
Hauptverkehrszeiten. Morgens sind in Fahrtrichtung Innenstadt bereits ab der
Station "Bornheim Mitte" die Züge voll besetzt. Spätestens ab der Station
"Merianplatz" ist der Ein-/Ausstieg sehr schwierig. Meistens warten dort viele
Personen am Gleis auf die nächste Bahn. Daher sollte das Hauptaugenmerk auf den
Hauptverkehrszeiten liegen. Eine Prüfung der Ursachen ist daher zweckmäßig, um
geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Geeignete Leitfragen sind: 1. Zu wie vielen Unregelmäßigkeiten kam es im
vergangenen halben Jahr auf der Linie U 4, beziehungsweise wie viele sind
dem Magistrat und der VGF bekannt geworden? Die Erhebung soll Wochentage, und
dazu unterteilt in Hauptverkehrszeit am Morgen, Hauptverkehrszeit am Abend
sowie Resttag, enthalten. 2.
Aufgrund welcher Vorfälle kam es zu den Ausfällen beziehungsweise
Verspätungen? 3. Was gedenken
die Stadt Frankfurt als Gesellschafterin der VGF beziehungsweise die VGF selbst
zu unternehmen, um den sich häufenden Verspätungen Abhilfe zu schaffen? 4. Welche zusätzlichen Maßnahmen
müssen aus Sicht des Magistrats ergriffen werden, um in der Zukunft einen
reibungslosen Fahrplan der Linie U 4 garantieren zu können? 5. Was wurde bereits unternommen, um
Abhilfe zu schaffen? [entnommen aus OF 490/4 vom 25.07.2000 (Sitzung
15.08.2000), zusätzlich: Verweis auf B 275 vom 06.04.2001, Ziffer 1
angepasst] Ausdrücklich
weisen wir auf OF 178/4 vom 28.03.2007 (Sitzung 17.04.2007) hin. b) Die Ferienzeiten haben in den Hauptverkehrszeiten
geringen Einfluss auf die Anzahl der Fahrgäste der Linie U 4. Daher sollten die
Ferienfahrzeiten für den Zeitraum 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr gelten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2009, ST 929
Aktenzeichen: 92 10