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Kann an der geplanten Lärmschutzwand an der Autobahn A 661 auch gleich noch Strom erzeugt werden?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4087 entstanden aus Vorlage: OF 643/4 vom 29.03.2010 Betreff: Kann an der geplanten Lärmschutzwand an der Autobahn A 661 auch gleich noch Strom erzeugt werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob in Begleitung der geplanten Lärmschutzwand an der Autobahn A 661 zwischen der Brücke Seckbacher Landstraße und der Anschlussstelle Friedberger Landstraße eine Solaranlage errichtet werden kann; - ob gegebenenfalls Vorplanungen und -berechnungen von benachbarten Hochschulen durchgeführt werden können; - ob eine solche Anlage in Form einer "Bürgersolaranlage" finanziert werden kann; - ob der aus einer solchen Anlage gewonnene Strom gleich im Rahmen des Ausbaus der Infrastruktur für die Elektromobilität für entsprechende "Tankstellen" an der Anschlussstelle Friedberger Landstraße bzw. im Umfeld des St. Katharinen-Krankenhauses genutzt werden kann. Begründung: An dem genannten Teilstück der A 661 steht zweifelsfrei der Bau einer Lärmschutzwand an. Dies ist sowohl finanziell wie gestalterisch eine Herausforderung. Gleichzeitig wird die Förderung der Elektromobilität als öffentliches Ziel verfolgt, wissend, dass die Elektromobilität nur mit "grünem" Strom wirklich sinnvoll ist. Hier erreichte den Ortsbeirat von einem Bürger des an den genannten Autobahnabschnitt angrenzenden Wohngebiets "New Atterberry" folgende Zuschrift bezüglich einer ähnlichen, bereits realisierten Anlage bei Freising (Bayern), aus der auszugsweise zitiert wird: "Eine interessante Alternative wäre meines Erachtens die Kombination von Lärmschutz mit einer Bürgersolaranlage. Durch die Ausgabe von Anteilscheinen wäre eine Finanzierung denkbar. An der A 92 in Bayern hat man so ein Projekt durchgeführt. Die Länge dieser Anlage mit rund 1000 Metern Länge (6000 qm Module) entspricht in etwa dem Platz, der auch zwischen Friedberger und Seckbacher Landstraße an der Böschung zur Verfügung steht. Die Realisierung der Aufgabe ist leider nicht ganz trivial, da man die Anforderung des Lärmschutzes, der Ausrichtung der Solarmodule und die ästhetischen Ansprüche an eine solche Wand unter einen Hut bringen muss. Lärmschutzwand möglichst 90 Grad Neigung sehr nahe der Fahrbahn, aber Solarmodul mit 30 Grad Neigung (möglichst) nach Süden ausgerichtet. Vielleicht muss man in unserem Falle eine steile 10 Meter-Wand an der Fahrbahn errichten und die Solarmodule nach innen, zur Siedlung hin, ausrichten. Im Prinzip in der Reihenfolge: 10 Meter Mauer, Solarmodulfeld, Revisions-/Wartungsweg, Kleingärten und dann Bodenweg. Eine vernünftige Lösung findet man wahrscheinlich nur über einen Gestaltungs-Wettbewerb unter Einschaltung von Fachhochschule Frankfurt bzw. Technische Hochschule Darmstadt. (...) Sinnvoll ist ein Wechsel von Solarmodulabschnitten mit bepflanzten Abschnitten. Platz für eine vernünftige Anordnung der Module auf der Innenseite sollte genug vorhanden sein. Im Rahmen des von uns vorgeschlagenen Park- und Ride Parkhauses an der Brücke Friedberger Landstraße (in Nachbarschaft der Haltestelle der Straßenbahn) könnte man sich natürlich dann auch dort eine solargespeiste Tankstelle und Ausleihstation für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorstellen. Eine zweite Station im Umfeld des Katharinen-Krankenhauses. Dies wäre zumindest ein nachhaltiges Projekt im Rahmen der Aktion zur Bewerbung von Frankfurt um den Titel `European Green Capital., Bemühungen um Elektromobilität und vielleicht auch teilweise über Subventionstöpfe finanzierbar." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1063 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 551 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 61 12