Kann an der geplanten Lärmschutzwand an der Autobahn A 661 auch gleich noch Strom erzeugt werden?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM
4087 entstanden aus
Vorlage: OF 643/4 vom
29.03.2010 Betreff: Kann an der geplanten Lärmschutzwand an der Autobahn
A 661 auch gleich noch Strom erzeugt werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und
zu berichten,
- ob in Begleitung der geplanten
Lärmschutzwand an der Autobahn A 661 zwischen der Brücke Seckbacher Landstraße
und der Anschlussstelle Friedberger Landstraße eine Solaranlage errichtet
werden kann; - ob
gegebenenfalls Vorplanungen und -berechnungen von benachbarten Hochschulen
durchgeführt werden können; - ob eine solche Anlage in Form einer
"Bürgersolaranlage" finanziert werden kann; - ob der aus einer solchen Anlage gewonnene Strom
gleich im Rahmen des Ausbaus der Infrastruktur für die Elektromobilität für
entsprechende "Tankstellen" an der Anschlussstelle Friedberger Landstraße bzw.
im Umfeld des St. Katharinen-Krankenhauses genutzt werden kann. Begründung: An dem
genannten Teilstück der A 661 steht zweifelsfrei der Bau einer Lärmschutzwand
an. Dies ist sowohl finanziell wie gestalterisch eine Herausforderung.
Gleichzeitig wird die Förderung der Elektromobilität als öffentliches Ziel
verfolgt, wissend, dass die Elektromobilität nur mit "grünem" Strom wirklich
sinnvoll ist. Hier erreichte den Ortsbeirat von
einem Bürger des an den genannten Autobahnabschnitt angrenzenden Wohngebiets
"New Atterberry" folgende Zuschrift bezüglich einer ähnlichen, bereits
realisierten Anlage bei Freising (Bayern), aus der auszugsweise zitiert
wird: "Eine
interessante Alternative wäre meines Erachtens die Kombination von Lärmschutz
mit einer Bürgersolaranlage. Durch die Ausgabe von Anteilscheinen wäre eine
Finanzierung denkbar. An der A 92 in Bayern hat man so ein Projekt
durchgeführt. Die Länge dieser Anlage mit rund 1000 Metern Länge (6000 qm
Module) entspricht in etwa dem Platz, der auch zwischen Friedberger und
Seckbacher Landstraße an der Böschung zur Verfügung steht. Die Realisierung der
Aufgabe ist leider nicht ganz trivial, da man die Anforderung des Lärmschutzes,
der Ausrichtung der Solarmodule und die ästhetischen Ansprüche an eine solche
Wand unter einen Hut bringen muss. Lärmschutzwand möglichst 90 Grad Neigung
sehr nahe der Fahrbahn, aber Solarmodul mit 30 Grad Neigung (möglichst) nach
Süden ausgerichtet. Vielleicht muss man in unserem Falle eine steile 10
Meter-Wand an der Fahrbahn errichten und die Solarmodule nach innen, zur
Siedlung hin, ausrichten. Im Prinzip in der Reihenfolge: 10 Meter Mauer,
Solarmodulfeld, Revisions-/Wartungsweg, Kleingärten und dann Bodenweg. Eine
vernünftige Lösung findet man wahrscheinlich nur über einen
Gestaltungs-Wettbewerb unter Einschaltung von Fachhochschule Frankfurt bzw.
Technische Hochschule Darmstadt. (...) Sinnvoll ist ein Wechsel von
Solarmodulabschnitten mit bepflanzten Abschnitten. Platz für eine vernünftige
Anordnung der Module auf der Innenseite sollte genug vorhanden sein. Im Rahmen
des von uns vorgeschlagenen Park- und Ride Parkhauses an der Brücke Friedberger
Landstraße (in Nachbarschaft der Haltestelle der Straßenbahn) könnte man sich
natürlich dann auch dort eine solargespeiste Tankstelle und Ausleihstation für
elektrisch betriebene Fahrzeuge vorstellen. Eine zweite Station im Umfeld des
Katharinen-Krankenhauses. Dies wäre zumindest ein nachhaltiges Projekt im
Rahmen der Aktion zur Bewerbung von Frankfurt um den Titel `European Green
Capital., Bemühungen um Elektromobilität und vielleicht auch teilweise über
Subventionstöpfe finanzierbar." Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1063
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2011, ST 551
Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 61 12