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Nächtlicher Lärmschutz durch Tempo 30 auf Grundnetzstraßen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4086 entstanden aus Vorlage: OF 642/4 vom 29.03.2010 Betreff: Nächtlicher Lärmschutz durch Tempo 30 auf Grundnetzstraßen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern mit der Beordnung von Tempo 30 auf Grundnetzstraßen, die gleichzeitig Wohnstraßen sind, ein effektiver Lärmschutz für die anwohnende Bevölkerung erreicht werden kann. Im Bereich des Ortsbezirks 4 kommen hier insbesondere die Seckbacher Landstraße, die Saalburgallee, die Wittelsbacherallee, die Habsburgerallee und die Höhenstraße in Betracht. Begründung: Schon im Jahre 1997 hat der Magistrat darauf hingewiesen, dass beispielsweise auf der Höhenstraße die gesetzlichen Grenzwerte ganz erheblich überschritten werden (vgl. B 71/97, S.35). Die 16. BImSchV unterscheidet zwischen Tag- und Nachtzeiten, sie erlaubt am Tag 64dB(A), nachts 54 dB(A) (vgl. B 71/97, S.35). Die gemittelten Messwerte liegen an der Höhenstraße tagsüber bei 69,5 dB(A) und nachts bei 62,7 dB(A) (B 71/97, S.64). Dies heißt, die für ein Kern-/Mischgebiet erlaubten Werte werden auf der Höhenstraße um 5,5 dB(A) tagsüber bzw. 8,7 dB(A) nächtens überschritten. Da es sich bei den Dezibelwerten um eine logarithmische Skala handelt, ist die Überschreitung enorm. Bis heute hat sich auf der Höhenstraße und anderen Grundnetzstraßen die Situation erheblicher Lärmbelastung nicht wesentlich geändert. Die Anwohnerschaft hat in den Sommermonaten praktisch keine Möglichkeit, nachts für Durchlüftung ihrer Wohnungen zu sorgen und gleichzeitig ruhig zu schlafen. Die vielen an sich schönen Gründerzeithäuser am Alleenring und in der Wittelsbacherallee sind damit in ihrem Wohnwert stark beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der seit diesen Erkenntnissen verstrichenen Zeit, ist es angezeigt, jetzt den Schutz der Wohnbevölkerung in den Blick zu nehmen. Die Situation, dass ein Teil der Anwohnerschaft in den Genuss ruhigen Wohnens in Tempo-30-Zonen kommt, ein anderer aber permanentem Lärm ausgesetzt ist, sollte auf Dauer nicht hingenommen werden. Eine spürbare Lärmminderung auf Grundnetzstraßen, die auch Wohnstraßen sind, ist sicherlich nicht allein appellatorisch zu erreichen. Tempo 30 in der Nacht ist deshalb nur denkbar, wenn es von regelmäßigen Kontrollen flankiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2010, ST 907 Aktenzeichen: 32 1