Nächtlicher Lärmschutz durch Tempo 30 auf Grundnetzstraßen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM
4086 entstanden aus Vorlage:
OF 642/4 vom
29.03.2010 Betreff: Nächtlicher Lärmschutz durch Tempo 30 auf
Grundnetzstraßen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, inwiefern mit der Beordnung von Tempo 30 auf Grundnetzstraßen, die
gleichzeitig Wohnstraßen sind, ein effektiver Lärmschutz für die anwohnende
Bevölkerung erreicht werden kann. Im Bereich des Ortsbezirks 4 kommen hier
insbesondere die Seckbacher Landstraße, die Saalburgallee, die
Wittelsbacherallee, die Habsburgerallee und die Höhenstraße in Betracht.
Begründung: Schon im Jahre 1997 hat der
Magistrat darauf hingewiesen, dass beispielsweise auf der Höhenstraße die
gesetzlichen Grenzwerte ganz erheblich überschritten werden
(vgl. B 71/97, S.35). Die 16. BImSchV unterscheidet zwischen Tag- und
Nachtzeiten, sie erlaubt am Tag 64dB(A), nachts 54 dB(A) (vgl. B 71/97, S.35).
Die gemittelten Messwerte liegen an der Höhenstraße tagsüber bei 69,5 dB(A) und
nachts bei 62,7 dB(A) (B 71/97, S.64). Dies heißt, die für ein
Kern-/Mischgebiet erlaubten Werte werden auf der Höhenstraße um 5,5 dB(A)
tagsüber bzw. 8,7 dB(A) nächtens überschritten. Da es sich bei den
Dezibelwerten um eine logarithmische Skala handelt, ist die Überschreitung
enorm. Bis heute hat sich auf der
Höhenstraße und anderen Grundnetzstraßen die Situation erheblicher Lärmbelastung nicht wesentlich geändert.
Die Anwohnerschaft hat in den Sommermonaten praktisch keine Möglichkeit, nachts
für Durchlüftung ihrer Wohnungen zu sorgen und gleichzeitig ruhig zu schlafen.
Die vielen an sich schönen Gründerzeithäuser am Alleenring und in der
Wittelsbacherallee sind damit in ihrem Wohnwert stark beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund und angesichts der seit diesen
Erkenntnissen verstrichenen Zeit, ist es angezeigt, jetzt den Schutz der
Wohnbevölkerung in den Blick zu nehmen. Die Situation, dass ein Teil der
Anwohnerschaft in den Genuss ruhigen Wohnens in Tempo-30-Zonen kommt, ein
anderer aber permanentem Lärm ausgesetzt ist, sollte auf Dauer nicht
hingenommen werden. Eine spürbare Lärmminderung auf Grundnetzstraßen, die
auch Wohnstraßen sind, ist sicherlich nicht allein appellatorisch zu
erreichen. Tempo 30 in der Nacht ist deshalb nur denkbar, wenn es von
regelmäßigen Kontrollen flankiert wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.07.2010, ST 907
Aktenzeichen: 32 1