Meine Nachbarschaft: Matthias-Claudius-Straße
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Vorlagen
Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2913 entstanden aus Vorlage: OF 341/9 vom 28.09.2022 Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, im Lindenring, zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße, das Verkehrszeichen 315 anzubringen. Begründung: Anpassung an die Rechtssituation in den umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 358 Aktenzeichen: 66 7
Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch Wendemanöver
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2922 entstanden aus Vorlage: OF 353/9 vom 28.09.2022 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch Wendemanöver Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie es möglich ist, zu verhindern, dass Pkw-Fahrer Wendemanöver auch auf Fahrradstreifen und Bürgersteigen trotz durchgezogener Straßenmarkierung in Kreuzungsnähe durchführen. Bei den Maßnahmen ist zu beachten, dass die Zufahrt zu den angrenzenden Häusern möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 355 Aktenzeichen: 32 4
Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 338/9 vom 28.09.2022 Betreff: Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Häuserzeile auf der südlichen Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße unter Ensembleschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der genannten Häuserzeile handelt es sich um die letzte noch vollständig und weitgehend unverändert erhaltene Bebauung aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg. In der Umgebung sind zwar noch weitere Beispiele dieses für das Viertel typischen Baustils vorhanden, jedoch ist die genannte Zeile die letzte noch vollständig erhaltene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-3
Mehrjährige Blumenbepflanzung auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 322/9 Betreff: Mehrjährige Blumenbepflanzung auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob zwecks Aufwertung des Stadtbildes auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße zwischen der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße und der Eschersheimer Landstraße. Eine mehrjährige Bepflanzung mit Blumen möglich ist. Begründung: Eine attraktive Bepflanzung des Grünstreifens würde das Stadtbild an der hochfrequentierten Hügelstraße deutlich verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 322/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradabstellplätze in der Fontanestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2512 entstanden aus Vorlage: OF 290/9 vom 20.06.2022 Betreff: Fahrradabstellplätze in der Fontanestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in der Fontanestraße z. B. an der Hausnummer 47 Abstellplätze für Fahrräder und Scooter geschaffen werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen eine Behinderung der Fußgängerinnen und Fußgänger durch auf dem Fußweg abgestellte Roller und Fahrräder und fehlende Abstellmöglichkeiten für selbige. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2563 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2511 entstanden aus Vorlage: OF 289/9 vom 23.06.2022 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße in beiden Richtungen durchgehend eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durchgeführt werden kann. Begründung: In oben genanntem Straßenabschnitt gibt es zurzeit unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 km/h und 30 km/h), wobei die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei drei Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) 50 km/h beträgt. Durch die einheitliche Einführung von 30 km/h im gesamten Bereich würde die Sicherheit der querenden Fußgänger und Schulkinder in diesem Bereich größer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2562 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2115 entstanden aus Vorlage: OF 241/9 vom 09.09.2021 Betreff: Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk Vorgang: NR 310/22 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.0 3.2022 mit dem Antrag vom 01.03.2022, NR 310, angeregt, sogenannte Nachbarschaftsstraßen in den Ortsbezirken zu definieren, die in den Sommermonaten 2022 an den Sonntagnachmittagen gesperrt werden sollen, um eine nachbarschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Der Magistrat wird nun gebeten zu prüfen, ob folgende Straßen im Ortsbezirk 9 als Nachbarschaftsstraßen definiert werden können: - Raimundstraße; - Franz-Werfel-Straße; - Kirchhainerstraße; - Kurhessenstraße; - Selma-Lagerlöf-Straße. Begründung: Der Ortsbeirat möchte die Anregung der Stadtverordnetenversammlung aufgreifen und sich entsprechend einbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.03.2022, NR 310 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 461 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 2
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1908 entstanden aus Vorlage: OF 219/9 vom 13.03.2022 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße Vorgang: OM 1257/21 OBR 9 Der Magistrat wird aufgefordert, der Anregung des Ortsbeirats vom 02.12.2021, OM 1257, nachzukommen oder aber zu erklären, welche Gründe einer Umsetzung entgegenstehen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 02.12.2021 angeregt, die Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße wieder aufzuheben. Bislang ist weder die Einbahnstraßenregelung aufgehoben worden, noch eine Stellungnahme dazu eingegangen, weshalb der Anregung nicht Rechnung getragen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1257 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1714 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation Hügelstraße/Kurhessenstraße/Ginnheimer Hohl
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2022, OF 225/9 Betreff: Verkehrssituation Hügelstraße/Kurhessenstraße/Ginnheimer Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrssituation im Bereich Hügelstraße/ Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wie folgt zu überprüfen und zu berichten: Im oben genannten Verkehrsabschnitt kommt es zunehmend zu Überschreitungen der zulässigen Höchsteschwindigkeit (50km/h) auf der Hügelstraße fortlaufend in südliche Richtung (zweispurig), welche auch zu einer Gefährdung der Fußgänger, Schulkinder (Schulweg zur Diesterwegschule) führt. Ebenso gefährdet sind Radfahrer, welche trotz Grünphase im Bereich Ginnheimer Hohl beim Überqueren der Straße durch rasch abbiegende Fahrzeuge betroffen sind. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat um folgende Prüfungen und, bei positivem Bescheid, die kurzfristige Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: 1. Nach der Bushaltestelle "Kurhessenstrasse" (in südliche Richtung) Weiterführung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h bis hinter den Kreuzungsbereich (Ginnheimer Hohl). Anschließend gilt wieder die Begrenzung auf 50km/h. Die rechte Fahrbahn wird ausschließlich als Rechtsabbiegespur in die Kurhessenstraße eingerichtet (siehe Abbildung 1). 2. Zwischen der Kurhessenstraße und der Ginnheimer Hohl erfolgt die Einrichtung von vier Kurzzeit-Parkplätzen auf der aktuell rechten Fahrspur (von 8:00 Uhr - 19:00 Uhr, max. 1 Stunde mit Parkscheibe). (siehe Abbildung 2) 3. Von der Kurhessenstraße kommend wird die rechte Spur nur als Busspur eingerichtet. Der Bus benutzt zur Weiterfahrt (Abzweig in die Hügelstraße) dann die mittlere der drei Rechtsabbiege-Spuren (siehe Abbildung 3 - dort, wo das weiße Fahrzeug steht) Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen sollen die Sicherheit der Fußgänger - vor allem der Schulkinder und der Radfahrer verbessern, zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit der KFZ beitragen und zudem die Parkplatzsituation für die Gewerbetreibenden verbessern, da durch die vorgesehene Errichtung eines Behinderten-Parkplatzes in der Parkbucht der Ginnheimer Hohl dort ein normaler Parkplatz entfallen wird. Abbildung 1, Quelle: Thomas Budenz . Abbildung 2, Quelle: Thomas Budenz . Abbildung 3, Quelle: Thomas Budenz Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 225/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen 3 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenStarkregen-Prävention Schulen und Straßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1684 entstanden aus Vorlage: OF 192/9 vom 30.01.2022 Betreff: Starkregen-Prävention Schulen und Straßen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich Prävention und Bewältigung von Starkregenereignissen im Ortsbezirk darstellt. Nach der Starkregenkarte Frankfurt sind beispielsweise die Straßen Dehnhardtstraße, Kirchhainer Straße, Kurhessenstraße, Zehnmorgenstraßen, Hügelstraße, Woogstraße, Raimundstraße, Ricarda-Huch-Straße in Teilen betroffen. Vor allem die Flächen der Johann-Hinrich-Wichern-Schule und in Teilen auch die der Ziehenschule sind als Überflutungsbereiche markiert. Begründung: Die Starkregenkarte Frankfurt informiert über die Gefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1213 Antrag vom 29.10.2022, OF 373/9 Aktenzeichen: 66 0
Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 180/9 Betreff: Ampelanlage Kreuzung Nußzeil/Lindenbaum/Dehnhardtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ampelanlage auf der Kreuzung Nußzeil/ Am Lindenbaum/ Dehnhardstraße wird abgeschaltet und demontiert. Die gesamte Kreuzung wird umgestaltet und mit Fußgängerüberwegen ausgestattet. Begründung: Vielfach müssen sowohl Autofahrer als auch Fußgänger und Radfahrer an einer roten Ampel warten, obwohl kein Querverkehr vorhanden ist. Gerade die beiden Letzteren warten häufig nicht so lange bis sie grün erhalten, sondern queren oft schon bei Rot die Kreuzung. Die Kreuzung mit Ampelanlage ist ca. 55 Jahre alt und wurde anlässlich des U-Bahnbaus auf der Eschersheimer Landstraße als Umleitungsstrecke (damals noch Tempo 50) eingerichtet. Heute liegt die Kreuzung in einer Tempo 30-Zone. Der Verkehr im Quartier ist auch deutlich ruhiger geworden. Der Bedarf für eine Regelung des Verkehrs durch eine Ampelanlage ist damit entfallen. Eine sinnvolle Umgestaltung der Ampelschaltung wäre, wie dem Ortsbeirat früher schon einmal mitgeteilt wurde, technisch sehr aufwendig und deshalb unwirtschaftlich. Die Kreuzung sollte deshalb analog der Kreuzung Höllbergstraße/Kurhessenstraße umgestaltet werden. Belange der Schulwegsicherung sollen zukünftig durch markierte Fußgängerüberwege berücksichtigt werden. Die Verkehrsführung für Radfahrer von der Eschersheimer Landstraße und in die Dehnhardtstraße hinein soll durch entsprechende Umgestaltung/ Markierung deutlicher und sicherer werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin über die Schule zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 180/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenBaum für den neuen Kreisel Am Schwalbenschwanz/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1259 entstanden aus Vorlage: OF 157/9 vom 17.11.2021 Betreff: Baum für den neuen Kreisel Am Schwalbenschwanz/Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Innenraum des neuen Kreisels an der Kreuzung Am Schwalbenschwanz/Kurhessenstraße einen Baum zu pflanzen, der perspektivisch in ausreichender Höhe eine breite Krone entfaltet. Die Pflasterung und unterirdische Leitungsführung ist dem anzupassen. Die Pflasterung ist so weit wie möglich wasserdurchlässig auszugestalten. Begründung: Da der Innenraum des Kreisels zumindest am Rand immer noch von Lkw überfahren wird, kommt keine großflächige Bepflanzung in Betracht. Der Raum bietet jedoch ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für einen Baum, der langfristig im Umkreis auch Schatten spendet und zur Kühlung beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Errichtung eines Pavillons im ChamissoGarten in Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1246 entstanden aus Vorlage: OF 126/9 vom 25.10.2021 Betreff: Errichtung eines Pavillons im ChamissoGarten in Eschersheim Die ChamissoGarten-Initiative hat bereits vor einiger Zeit eine ehemalige Gärtnerei samt Gewächshäusern in der Chamissostraße übernommen, betreibt die gärtnerische Tätigkeit auf ehrenamtliche Weise weiter und organisiert außerdem kulturelle Events. Eines der gärtnerischen Projekte ist neuerdings die Imkerei, im Spätsommer wurde bereits der lokal hergestellte Honig in kleinen Mengen zum Kauf angeboten. Die ChamissoGarten-Initiative beabsichtigt die Errichtung eines kleinen Pavillons für ihre Arbeit. Das Grünflächenamt wurde informiert und steht auch hinter diesem Projekt, allerdings gibt es wohl Einwände seitens der Stadtplanung. Der Magistrat wird aufgefordert, der vom Ortsbeirat unterstützten Initiative die Errichtung dieses kleinen Funktionsgebäudes zu genehmigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 419 Aktenzeichen: 67 0
Blumenwiese Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1253 entstanden aus Vorlage: OF 147/9 vom 17.11.2021 Betreff: Blumenwiese Hügelstraße Der Magistrat wird um Auskunft zu dem Ergebnis des Tests einer Wildblumenwiese auf dem Mittelstreifen der Hügelstraße auf Höhe der Einmündung der Fontanestraße Richtung Westen gebeten. Sollte das Ergebnis derzeit noch nicht vorliegen, wann ist damit zu rechnen? An dieser Stelle wurde vor zwei Jahren der Versuch gestartet, eine Wildblumenwiese anzusiedeln. Bei entsprechend positiven Ergebnissen sollte das Konzept auf weitere Bereiche des grünen Mittelstreifens entlang der Hügelstraße ausgedehnt werden. Begründung: Bei positivem Ergebnis begrüßt der Ortsbeirat die Aussaat weiterer Wildblumenwiesen in dem genannten Bereich. Bereits mit dem Antrag vom 17.10.2019, OF 699/9, war das Thema vom Ortsbeirat aufgegriffen worden, aber aufgrund der Zusage einer Testphase seinerzeit zurückgezogen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 418 Aktenzeichen: 67 0
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1257 entstanden aus Vorlage: OF 153/9 vom 17.11.2021 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße Der Magistrat wird gebeten, die Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße und Haeberlinstraße rings um die Baustelle auf dem ehemaligen Gelände des Evangelischen Regionalverbands wieder aufzuheben. Begründung: Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Zusammenhang mit der Baustelle auf dem ehemaligen Gelände des Evangelischen Regionalverbands führt zu vermehrtem Ausweichverkehr in andere Straßen und ist auch in der Sache unverhältnismäßig. Der erforderliche Freiraum kann auch durch die temporäre Einrichtung eines absoluten Halteverbots auf der gegenüberliegenden Straßenseite geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.03.2022, OF 219/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1908 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 820 Aktenzeichen: 32 1
Zeitgemäßer Neubau in der Haeberlinstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2021, OF 50/9 Betreff: Zeitgemäßer Neubau in der Haeberlinstraße? In der FNP vom 1.6.2021 wurde über den Stand des Neubauprojekt auf dem EJW-Gelände in der Haeberlinstraße 40 in Eschersheim berichtet (https://www.fnp.de/frankfurt/eschersheim-altes-zentru m-weicht-neuen-wohnungen- 90784169.html). Dort war zu lesen, dass einige Bäume für die Neubauten gefällt werden müssen und noch keine Baugenehmigung für die Bebauung "in aufgelockerter Atmosphäre" vorliegt. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um zeitnahe Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: Welche Bäume sollen gefällt werden? Gibt es keine Alternative zur Fällung der Bäume? Kann eine Bebauung um die bestehenden Bäume herum realisiert werden? Wurde bei der Planung berücksichtigt möglichst flächenschonend zu bauen, also möglichst viel Fläche unbebaut zu lassen? Welche Geschosshöhe ist geplant? Begründung: Der Immobilienmarkt in Frankfurt ist angespannt. Aus diesem Grund ist ein Neubauprojekt von Mietwohnungen, wie es hier geplant ist, grundsätzlich begrüßenswert. Trotzdem sollten Planungsfehler aus der Vergangenheit nicht wiederholt werden und aus Gründen des Klimaschutzes, der Hitzeresilienz sowie der Frischluftversorgung darauf geachtet werden, dass der bestehende Baumbestand erhalten bleibt und eine Neubebauung möglichst flächenschonend erfolgt sowie die Potenziale nach oben ausgeschöpft werden. Zudem haben die großkronigen Bäume prägenden Charakter für die Haeberlin- und Landgraf- Philipp-Straße. Der Status der Fällgenehmigung ist unbekannt. Die Fällung der Bäume scheint aber unmittelbar bevor zu stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 52 2021 Die Vorlage OF 50/9 wird als Eilanfrage gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSofortmaßnahmen an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl/Raimundstraße/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7138 entstanden aus Vorlage: OF 929/9 vom 10.01.2021 Betreff: Sofortmaßnahmen an der Kreuzung Hügelstraße/Ginnheimer Hohl/Raimundstraße/Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße unverzüglich folgendermaßen umzugestalten: 1. Die Lichtsignalanlage (LSA) für die Kfz am oberen Ende der Ginnheimer Hohl wird auf die Höhe versetzt, an der aktuell das Schild "Bei Rot hier halten" angebracht ist, also vor die Hofeinfahrt. Die letzten drei Parkplätze vor der Hofeinfahrt entfallen. Dort wird ein Fahrradweg bis hinauf zur Aufstellfläche der Fahrräder rot markiert. Der weitere Verlauf des Radweges über die Kreuzung und bis zur Raimundstraße wird nach rechts verschwenkt und parallel zum über die Fußgängerampeln führenden Fußgängerweg geführt. Für den Radverkehr wird, wenn nötig, eine eigene LSA angebracht, welche mit der LSA für die Kfz gleich getaktet ist. Der Radverkehr hat durch diese Maßnahme mehrere Meter vor den Kfz eine Sicherheitszone, die es ermöglicht, gut wahrgenommen zu werden. 2. Der auf der Hügelstraße Richtung Eschersheimer Landstraße führende Radweg wird im Kreuzungsbereich mit der Raimundstraße rot eingefärbt. Der Radverkehr erhält eine eigene LSA. 3. Im unteren Bereich der Kurhessenstraße wird die rechte Fahrspur der Kfz entfernt und durch einen rot markierten Radweg ersetzt, der im weiteren Verlauf auf den der Hügelstraße folgenden, rechtsabbiegenden aktuellen Radweg zuführt. 4. Für den Radverkehr, der aus der Ginnheimer Hohl kommend nach links auf die Hügelstraße abbiegen möchte, wird auf der Ecke Raimundstraße/Am Hochwehr/Hügelstraße eine Abbiegemöglichkeit mit entsprechender Aufstellfläche geschaffen. Der Radweg, der dort entlang der Hügelstraße die Raimundstraße quert, wird wie schon in Ziffer 2. dargelegt mit roter Farbe markiert. Die beigefügte Skizze (Quelle: Google Maps) soll helfen, diese Anregung zu veranschaulichen. Begründung: Schon länger befasst sich der Ortsbeirat mit den Problemen an dieser Kreuzung und hat in den vergangenen Jahren immer wieder Anträge gestellt, um die Situation dort zu verbessern. Der Ortsbeirat favorisiert nach wie vor den Bau eines Kreisverkehrs an dieser Kreuzung als sicherste und vor allem abschließende Lösung all der bestehenden Probleme vor Ort. Bis dieser gebaut wird, müssen jedoch wenigstens die oben genannten Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um Schaden der Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Über diese Kreuzung verlaufen zahlreiche Schulwege in verschiedene Richtungen. Gerade auch die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Rad unterwegs sind, müssen die Kreuzung sicher durchfahren können und für die übrigen Verkehrsteilnehmer optisch gut wahrnehmbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 638 Aktenzeichen: 32 1
Kurhessenstraße - weiter verkehrsberuhigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6812 entstanden aus Vorlage: OF 876/9 vom 19.10.2020 Betreff: Kurhessenstraße - weiter verkehrsberuhigen Vorgang: V 1383/10 OBR 9; ST 1346/10; OM 4732/10 OBR 9; ST 570/11 Anwohnerinnen und Anwohner klagen über eine starke Belastung durch motorisierten Verkehr insbesondere in den Zeiten des Berufsverkehrs. Insbesondere in der Höhe Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz scheinen einige Pkw die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht einzuhalten. Vor über zehn Jahren wurden bauliche Maßnahmen zur Beruhigung der Verkehrssituation und Entschleunigung geplant und den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie dem Ortsbeirat wurde dabei unter anderem zugesagt, einen kleinen Kreisverkehr in der Höhe Am Schwalbenschwanz/Kurhessenstraße zu errichten. Auf die entsprechenden Stellungnahmen wird verwiesen. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. dem Ortsbeirat sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern mitzuteilen, wann insbesondere noch in dieser Wahlperiode mit der Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen ist; 2. übergangsweise weitere Markierungen oder Beschilderungen anzubringen, um auf die Tempo- 30-Zone hinzuweisen; 3. zu prüfen, ob zwischen den Straßen Am Schwalbenschwanz und Höhenblick ebenso wie im Abschnitt Weißer Stein bis Höhenblick versetztes Parken eingeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.08.2010, V 1383 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2010, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4732 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 570 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 637 Antrag vom 19.06.2024, OF 790/9 Auskunftsersuchen vom 04.07.2024, V 985 Aktenzeichen: 66 0
Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 10.09.2020 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen rot einzufärben: 1. Eschersheimer Landstraße/Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; 3. Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße; 4. Raimundstraße/Ecke Dornbusch; 5. Eschersheimer Landstraße/Ecke Dornbusch; 6. Eschersheimer Landstraße/Ecke Marbachweg; 7. Marbachweg/Ecke Mierendorffstraße; 8. Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße; 9. Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Schneidel-Straße bzw. Wilhelm-Epstein-Straße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen, in denen motorisierter Verkehr die Radstreifen kreuzt, sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet worden. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6462 entstanden aus Vorlage: OF 838/9 vom 13.08.2020 Betreff: Einrichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße ans telle der Erhöhung der Fahrbahn Fußgängerüberwege zu markieren. Begründung: Im Zuge der Bauarbeiten im oberen Teil der Kurhessenstraße war an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße ein provisorischer Fußgängerüberweg eingerichtet worden, der nicht nur von der in der Umgebung wohnenden Bevölkerung positiv aufgenommen wurde, sondern auch zu einer Verlangsamung der gefahrenen Geschwindigkeit von Kfz und Lkw schon vor der Erhöhung geführt hat. Wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung eingeräumt, ist die bauliche Qualität der Erhöhung mangelhaft. Ein Ersatz ist notwendig, ohne dass jedoch klar wäre, wie dieser auf Dauer zufriedenstellend ausgeführt werden könnte. Eine Entfernung der Erhöhung und eine Markierung von Fußgängerüberwegen könnte - mit deutlich geringerem Aufwand - denselben Zweck erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2033 Aktenzeichen: 32 1
Abstände von Schulen zu Wettbüros/Spielhallen hinsichtlich des Jugendschutzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 797/9 Betreff: Abstände von Schulen zu Wettbüros/Spielhallen hinsichtlich des Jugendschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Februar 2020 eröffnete in der Kurhessenstraße 164 ein Ladenlokal eines Wett-Anbieters. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag, den entsprechenden, landesspezifischen Gesetzen und Verordnungen des Landes Hessen und den Richtlinien der Stadt Frankfurt diese Situation - insbesondere in Hinblick auf den Jugendschutz -zu beurteilen ist und bittet um die Beantwortung der fo lgenden Fragen: 1. Gibt es vorgeschriebene Mindestabstände von derartigen Wettbüros zu Schulen? 2. Gibt es entsprechende Mindestabstände bezüglich Kinderbetreuungseinrichtungen? 3. Fall es Mindestabstände gibt, wie groß sind diese? 4. Werden diese Abstände im vorliegenden Fall eingehalten? 5. Falls nein, weshalb durfte das Ladenlokal an dieser Stelle eröffnet werden? 6. Sind im Bebauungsplan NW 62d Nr. 1 Wettbüros bzw. Spielhallen erwähnt? Wenn ja, in welche Form? 7. Welche Maßnahmen für Suchtprävention (in diesem Fall Spielsucht) zum den Schutz von Kindern und Jugendlichen im betroffenen Bereich hält der Magistrat vor Ort für sinnvoll? Begründung: Nach der Einrichtung des Wettbüros haben sich Eltern, deren Kinder die Diesterwegschule und die nahe gelegenen Kitas besuchen, kritisch zur Position des Ladengeschäfts geäußert und nachgefragt, ob und warum der Betrieb an dieser Stelle statthaft sei. Der Magistrat wird deshalb gebeten, durch die entsprechenden Informationen Klarheit zu schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 797/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD, gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenBegutachtung der Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß und deren dringende Sanierung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5832 entstanden aus Vorlage: OF 761/9 vom 04.02.2020 Betreff: Begutachtung der Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß und deren dringende Sanierung Der Magistrat wird gebeten, den maroden Zustand zweier Treppen in Ginnheim in den Straßen Fuchshohl und Am Weimarfloß zu begutachten und die erforderlichen baulichen Maßnahmen einzuleiten. Begründung: Die Treppe zwischen Fuchshohl 17 und 19 trennt die Straße Fuchshohl in einen unteren und oberen Teil. Die Evangelische Kirche und der Kindergarten im Fuchshohl 9 müssen über die Treppe besucht werden. Für ältere Kirchenbesucher stellt dies ein ernstes Hindernis dar. Auch für Mütter mit Kinderwagen und kleinen Kindern ist das Begehen der Treppe mit einer Gefährdung verbunden. Oberflächenwasser läuft ständig durch die Fugen der Treppe und macht die Treppe im Sommer gefährlich und im Winter glatt. Die Treppe hat kein Trittmaß und verstößt gegen die ISO-Normen. Sie ist nicht behindertengerecht und hat nicht einmal eine Rampe, um Fahrräder hoch oder runter zu schieben. Ähnlich gilt dies für die Treppe in Richtung Am Weimarfloß. Die Stufen entsprechen im Trittverhältnis nicht der ISO-Norm und sie ist sehr steil und deshalb gefährlich. Wenn man die Treppen umgehen will, um die entsprechenden Einrichtungen in Ginnheim zu erreichen, ist man gezwungen, den viel längeren Weg über die Kurhessenstraße in Kauf zu nehmen. Anlage 1 (ca. 901 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1147 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 303 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Radweg und Parkplätze auf der Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2019, OF 717/9 Betreff: Radweg und Parkplätze auf der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, inwiefern sich die aktuelle Anordnung der Parkplätze auf der westlichen Seite der Raimundstraße zwischen "Am Schwalbenschwanz" und "Felix-Dahn-Straße" insofern verbessern ließe, dass der neben dem Gehweg ursprünglich nutzbare Radweg ertüchtigt und wieder nutzbar gemacht wird. Begründung: In dem beschriebenen Abschnitt wechseln die Parkplätze von Längsparkplätzen zu Schrägparkplätzen und wieder zu Längsparkplätzen. Da die Schrägparkplätze mehr Platz benötigen, ragen die Fahrzeuge dann in den dortigen, dann dadurch nicht mehr nutzbaren Radweg hinein. Quelle: Geoinfo Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 717/9 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenRadweg Hügelstraße an der Einmündung zur Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2019, OF 666/9 Betreff: Radweg Hügelstraße an der Einmündung zur Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, den Radweg auf der Hügelstraße in Fahrtrichtung Nordwesten am Fahrbahnübergang der Einmündung zur Kurhessenstraße auszubessern. Diese Ausbesserung sollte so ausgeführt werden, dass die Senke, welche sich am Ende des gepflasterten Radweges am Überweg über die Fahrbahn befindet, verschwindet und man mit dem Fahrrad gefahrfrei die Straße überfahren kann. Begründung: An der Rad- und Fußgängerampel vor der Einmündung zur Kurhessenstraße sinken sowohl der Rad-/Gehweg als auch die Fahrbahn so deutlich ab, dass sich eine deutliche Senke bildet. Dies führt beim Durchfahren der Senke mit dem Rad selbst bei langsamem Tempo zu einem ruckarteigen Absinken des Vorderrades, was eine Sturzgefahr für Radfahrer darstellt. Durch ein Anheben der Fahrbahn und des Gehweges an dieser Stelle wird die Senke ausgeglichen und der Gefahrenpunkt somit entfernt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 666/9 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenRotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4223 entstanden aus Vorlage: OF 590/9 vom 03.02.2019 Betreff: Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl Der Magistrat wird gebeten, auf der Hügelstraße, in Fahrrichtung stadteinwärts, auf Höhe der Einmündung zum Ginnheimer Hohl einen fest installierten Blitzer einzurichten, um Rotlichtverstöße zu ahnden. Begründung: An oben bezeichneter Stelle kommt es regelmäßig zu gefährlichen Rotlichtverstößen. Autofahrer, die zuvor an der Ampel in Höhe der Einmündung der Kurhessenstraße gestanden haben, geben alles, um die nur wenige Meter weiter entfernt stehende Ampel zu passieren. Direkt nach dem Ende der Grünphase für Autos schaltet jedoch die Fußgängerampel auf Grün, sodass es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Nur wenn Autofahrer wissen, dass der Versuch, die Ampel noch zu passieren, teuer werden kann, ist eine Besserung zu erwarten, wie sie z. B. auf der gegenüberliegenden Seite seit Jahren zu beobachten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 903 Aktenzeichen: 32 1
Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2019, OM 4221 entstanden aus Vorlage: OF 586/9 vom 04.02.2019 Betreff: Parkraumbewirtschaftung auf der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße Im Zuge der Bauarbeiten auf der Eschersheimer Landstraße wurden sämtliche, den vorhandenen Parkraum regelnde Schilder abgebaut und nicht wieder aufgestellt. Da nun keine zeitliche Beschränkung für das Parken in den dafür vorgesehenen Flächen mehr gilt, werden diese zunehmend von Dauerparkern (z. B. Pendlern aus dem Umland) blockiert. Einzelhändler, die auf Haltemöglichkeiten für ihre Kunden angewiesen sind, fühlen sich dadurch benachteiligt und klagen über Umsatzrückgänge. Aus diesem Grund fand ein Ortstermin mit dem Ortsbeirat, dem Straßenverkehrsamt, der Wirtschaftsförderung und Geschäftsinhabern statt, der zu folgenden Ergebnissen kam: 1. Seitens der Teilnehmer wird aktuell kein Regelungsbedarf auf der westlichen, stadteinwärts führenden Seite der neu gestalteten Eschersheimer Landstraße gesehen. Lediglich für den Abschnitt zwischen Höllbergstraße und Kleinschmidtstraße wird die Stadt gebeten, die vor den Bauarbeiten bestehende Parkregelung, eingeschränktes Halteverbot, wieder einzuführen. 2. Für die ostwärtige, stadtauswärts führende Seite der Eschersheimer Landstraße wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen von Hügelstraße bis Klarastraße eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Verkehrszusatzzeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. 3. Für die ostwärtige Seite der Maybachstraße (vor TV Eschersheim, REWE -Markt, Gebäude Maybachstraße 24) wird seitens der Teilnehmer unter Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche und Nutzungen eine Beordnung als Parkscheinautomaten-Bereich (Verkehrszeichen 314 mit Zusatzverkehrszeichen 1053-31 und 1042-31) "werktags 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr", Höchstparkdauer zwei Stunden, gewünscht. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 899 Aktenzeichen: 32 1
Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2019, OF 595/9 Betreff: Zulässige Geschwindigkeit auf der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Geschwindigkeitsbegrenzung in südwestlicher Fahrtrichtung der Hügelstraße im Bereich zwischen der Einmündung Kurhessenstraße und der Platenstraße gilt. Durch die aktuelle Beschilderung und die Regelungen der StVO kann die aktuelle Situation unterschiedlich interpretiert werden. Begründung: Für Fahrzeuge, welche aus dem nordöstlichen Teil der Hügelstraße kommend über die Einmündung zur Kurhessenstraße hinaus weiterfahren, gilt gemäß der Beschilderung in Ermangelung eines entsprechenden Aufhebungsschildes Tempo 30, was beispielsweise in modernen Fahrzeugen mit Verkehrszeichenerkennung auch nach der Einmündung der Kurhessenstraße so angezeigt wird. Für die übrigen Fahrzeuge, die aus der Raimundstraße, der Ginnheimer Hohl oder der Kurhessenstraße in südwestlicher Fahrtrichtung auf die Hügelstraße auffahren, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht. Im Fall der Ginnheimer Hohl und der Kurhessenstraße wird die Tempo-30-Zone vor bzw. an der Ampel für die rechts auf die Hügelstraße abbiegenden Fahrzeuge aufgehoben. Für die aus der Raimundstraße in Fahrtrichtung Südwesten auf die Hügelstraße auffahrenden Fahrzeuge gibt es auf der Raimundstraße keine Beschränkung auf Tempo 30. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2019 Die Vorlage OF 595/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenFreihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4059 entstanden aus Vorlage: OF 561/9 vom 14.11.2018 Betreff: Freihalten des Kreuzungsbereichs Lindenring/Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten , die Ecke Lindenring/Kurhessenstraße in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße so abzusperren, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf der Straße nicht mehr möglich ist. Begründung: In den zurückliegenden Monaten ist vermehrt zu beobachten, dass die Straßenfläche neben dem neu gepflanzten Baum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (häufig sogar entgegen der Fahrtrichtung) benutzt wird. Dadurch wird der Straßenraum erheblich verengt und der Abbiegeverkehr vom Lindenring auf die Kurhessenstraße in südlicher Richtung, aber auch von der Kurhessenstraße in den Lindenring beeinträchtigt. Insbesondere im abendlichen Berufsverkehr kommt es unter anderem dadurch zu erheblichen Rückstaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 515 Aktenzeichen: 66 0
Seitenscheiben an den beiden Bushaltestellen „Kurhessenstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3737 entstanden aus Vorlage: OF 510/9 vom 06.09.2018 Betreff: Seitenscheiben an den beiden Bushaltestellen "Kurhessenstraße" An den Bushaltestellen "Kurhessenstraße", die an der Hügelstraße liegen, fehlen die Seitenscheiben. Bevor der Winter beginnt, sollten diese installiert werden. Der Magistrat wird daher gebeten, sich diesbezüglich mit der VGF in Verbindung zu setzen und gleichzeitig zu fragen, ob die Seitenscheiben verbreitert werden könn en. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2218 Beratung im Ortsbeirat: 9
Sperrung wegen Baumwurzel in der Fontanestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 504/9 vom 16.08.2018 Betreff: Sperrung wegen Baumwurzel in der Fontanestraße In der Fontanestraße zwischen den Hausnummern 49 und 51 ragt eine Baumwurzel aus dem Boden. Da diese eine erhebliche Behinderung darstellt, wurde sie von der Stadt mit rot-weißen Zäunen abgesperrt und für Fußgänger ein Schild aufgestellt, das dazu auffordert, die Straßenseite zu wechseln. Diese Absperrung steht dort nun schon seit über einem Jahr. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzbarkeit des Gehwegs unverzüglich wiederhergestellt wird und die Absperrung entfernt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2217
Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3378 entstanden aus Vorlage: OF 491/9 vom 14.06.2018 Betreff: Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims Vorgang: OM 3377/18 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu den in der Anregung OM 3377 gestellten Fragen darzulegen, wie das zu erwartende steigende Verkehrsaufkommen im weiteren Verlauf vor dem Hintergrund einer zur morgendlichen Hauptverkehrszeit bereits jetzt angespannten Verkehrssituation rund um den Platz Am Weißen Stein gesteuert werden soll. Begründung: Bereits jetzt staut sich der Verkehr am Platz Am Weißen Stein in den Morgenstunden ohne Ausweichmöglichkeit bis zurück in die Zehnmorgenstraße. Bisher fließt der Verkehr nördlich über die Maybachbrücke/Dillenburger Straße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße ab, wobei sich dieser Verkehrsstrom nochmals teilt und südwestlich über die Kurhessenstraße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße weiterfließt. Die Kurhessenstraße ist bis an ihre Einmündung in die Hügelstraße eine Tempo-30-Zone und nicht geeignet, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. An ihrem südlichen Ende staut sich der morgendliche Berufsverkehr bereits jetzt manchmal bis zur Kreuzung Am Schwalbenschwanz zurück. Die Eschersheimer Landstraße wird gerade vollständig auf eine Fahrspur zurückgebaut, was schon jetzt zu einer - beabsichtigten - Kapazitätsreduzierung führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1924 Aktenzeichen: 61 1
Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2699 entstanden aus Vorlage: OF 404/9 vom 15.01.2018 Betreff: Wildblumen und Bäume im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Rasenflächen im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße eine geeignete Fläche für Wildblumen zu finden und dann zu bepflanzen. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Bäume in dem Bereich zu pflanzen. Begründung: In dem Kreuzungsbereich befinden sich bereits viele schöne große Bäume. Auch die hier wachsenden Frühblüher und erfreuen viele Passanten. Eine weitere Bepflanzung ist möglich und würde den Standort weiter aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 870 Aktenzeichen: 67 0
Linksabbiegen ist möglich!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 396/9 Betreff: Linksabbiegen ist möglich! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Änderungen in der Verkehrsführung vorzunehmen: Für die Dauer der Sperrung der Eschersheimer Landstraße im Zuge der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen" stadtauswärts, wird die Kleinschmidtstraße bis zur Landgraf-Philipp-Straße für beide Fahrtrichtungen geöffnet. Auf der stadtauswärts verlaufenden Eschersheimer Landstraße wird unmittelbar hinter der U-Bahn-Haltestelle "Am Lindenbaum" eine provisorische Linksabbiege- und Wendemöglichkeit eingerichtet. Der Magistrat möge sich zur Durchführung dieser Maßnahme ferner mit der VGF ins Benehmen setzen. Begründung: Mit Einrichtung der provisorischen Linksabbiege- und Wendemöglichkeit werden sowohl der Bereich rechts der Eschersheimer Landstraße zwischen Langheckenweg und Zehnmorgenstraße als auch die Anwohner der Kurhessenstraße vom Umfahrungsverkehr entlastet. Der Kreuzungsbereich Kleinschmidtstraße/Am Lindenbaum kann für die Dauer der Umbaumaßnahme ohnehin weder vom aus der Kleinschmidtstraße noch aus der Straße Am Lindenbau kommenden Linksabbiegerverkehr genutzt werden und wäre damit für den Linksabbiegerverkehr aus der Eschersheimer Landstraße frei. Der entstehende Aufwand erscheint im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme vertretbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 396/9 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenLinksabbiegen muss weiter möglich sein!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 395/9 Betreff: Linksabbiegen muss weiter möglich sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofort die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auch während der Umsetzung des Bauabschnitts 7 zwischen den Straßen "Am Lindenbaum" und "Hinter den Ulmen", stadtauswärts, das Linksabbiegen und Wenden zu ermöglichen. Begründung: Die vom in Tübingen ansässigen Anwohner-Informationsmanagement empfohlene "kleinräumige Umfahrungsmöglichkeit" ignoriert die Bedürfnisse des stadtauswärts fahrenden Verkehrs, der das Stadtviertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen oder wenden will. Entgegen der der Anwohner-Information beigefügten Skizze endet die Umfahrung nicht an der Kreuzung Nußzeil/Hinter den Ulmen. Ein Verkehrsteilnehmer, der das Viertel links der Eschersheimer Landstraße erreichen möchte, muss einen 2-3 km langen Umweg über Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Am Weißen Stein und erneut Eschersheimer Landstraße (nun stadteinwärts) oder Kurhessenstraße nehmen. Für den stadtauswärts fließenden Verkehr bleiben als Alternativen nur eine 270°-Drehung über die ohnehin schon chronisch verstopfte Hügelstraße und die Kurhessenstraße oder - noch weiter - über Hansaallee und die - im Berufsverkehr ebenfalls bereits stark belastete - Raimundstraße. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 395/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenWendemöglichkeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Betreff: Wendemöglichkeit Der Magistrat wird darum gebeten, eine weitere Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an der Abzweigung "Höllbergstraße" zu einer Linksabbiegespur ausgeweitet und eine Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw eingerichtet wird. Im Übrigen bleibt der Prüfungsauftrag unverändert. Begründung: Neben der illegalen Wendemöglichkeit im oberen Bereich der Kurhessenstraße sowie der Leitung des Verkehrs in Richtung Frankfurter Berg über den vorderen Bereich des Lindenrings kommt die im Antrag beschriebene weitere Möglichkeit der Verkehrssteuerung in Betracht. Anders als im Bereich des Weißen Steins, wo der aus der Kurhessenstraße kommende Kreuzungsverkehr die Taktung der U-Bahn beeinflusst, wäre dies bei einem Wendeverkehr an der Höllbergstraße nicht der Fall, da aus der Höllbergstraße kein Verkehr auf die Eschersheimer Landstraße fließt. Die bereits vorhandene Lichtsignalanlage könnte ebenso wie der stadtauswärts fließende Wendeverkehr nach Anforderung gestaltet werden. Notwendig wäre lediglich eine Aufstellfläche links für den wendenden Verkehr sowie eine Ausweitung der Verkehrsfläche im Schienenbereich. Die erforderlichen Umbauarbeiten könnten im Zuge des Rückbaus der Eschersheimer Landstraße umgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: FDP
Weiter lesenSüdlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1834 entstanden aus Vorlage: OF 283/9 vom 07.06.2017 Betreff: Südlicher Teil der Landgraf-Philipp-Straße während Bauabschnitte 13 und 12 zur Einbahnstraße erklären Der Magistrat wird gebeten, während der Bauabschnitte 13 und 12 den südlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße (in Richtung Norden) zur Einbahnstraße zu erklären, um eine weitere Belastung der Anwo hner durch den Umfahrungsverkehr zu verhindern. Begründung: Die Umfahrung für den gesperrten Abschnitt der Eschersheimer Landstraße führte über die Haeberlinstraße, die Landgraf-Philipp-Straße und die Straße Am Schwalbenschwanz, was für die Anwohner sehr belastend war. In den nachfolgenden Bauabschnitten 13 und 12 soll der Verkehr über den nördlichen Teil der Landgraf-Philipp-Straße gelenkt werden. Es wird befürchtet, dass in dieser Zeit, anstatt wie vorgesehen über die Haeberlinstraße bzw. die Kleinschmidtstraße, viele Autofahrer den gewohnten Weg bis zur Straße Am Schwalbenschwanz weiterfahren werden, um die Eschersheimer Landstraße wieder zu erreichen. Eine vorübergehenden Einbahnstraßenregelung würde diese Möglichkeit verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1857 Aktenzeichen: 32 1
Wendemöglichkeit Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Betreff: Wendemöglichkeit Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, eine Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Straße "Am Weißen Stein" zur Links-Abbiegespur im Kreuzungsbereich mit der Kurhessenstraße gestaltet würde. Im Zusammenhang mit der Frage nach dieser Möglichkeit wird der Magistrat auch gebeten, insbesondere - den erforderlichen Radius für ein Wenden, - die Auswirkung auf die Taktung des U-Bahn-Verkehrs auf der A-Strecke zu prüfen. Begründung: Eine große Zahl von Autofahrern, die aus Heddernheim über die Dillenburger Straße und die Maybachbrücke kommen, suchen nach einer Möglichkeit zum Abbiegen in Richtung Frankfurter Berg. Viele von diesen wenden in verkehrsgefährdender Weise im vorderen Teil der Kurhessenstraße. Dadurch werden die Anwohner in diesem Straßenteil über die Maßen belästigt und beeinträchtigt. Gegen diese Situation, die den Verantwortlichen bekannt ist, wird seit Jahren nichts ernsthaft unternommen. Ein Hinweisschild mit dem Vorschlag des Wendens am Weißen Stein ist zu undeutlich und erzielt nahezu keine Wirkung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Antrag vom 21.09.2017, OF 351/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 274/9 vom 18.05.2017 Betreff: Verkehrsführung während der Bauarbeiten in der Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 201/15; OM 1576/17 OBR 9; F 544/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Dauer der Sperrungen im Bauabschnitt 14 die Fahrtrichtung in der Landgraf-Wilhelm-Straße umzukehren; 2. die Herweghstraße für die Dauer der Bauarbeiten als Einbahnstraße auszuweisen (Fahrtrichtung von Am Schwalbenschwanz in Richtung Haeberlinstraße); 3. zu prüfen und berichten, ob die Dillenburger Straße (ab Rosa-Luxemburg-Straße) und die Eschersheimer Landstraße zwischen Weißem Stein und Hügelstraße für Lkw gesperrt werden können ("Anlieger frei"). Begründung: Durch die genannten Maßnahmen erhofft sich der Ortsbeirat 9 eine bessere und "anwohnerschonendere" Abwicklung der Verkehrsströme in der Zeit der Baumaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Frage vom 27.04.2017, F 544 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1576 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
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