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Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5863 entstanden aus Vorlage: OF 463/8 vom 19.08.2024 Betreff: Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg Der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung einer Boulder-Kletteranlage am Neumühlenweg im Bereich der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu prüfen. Eine Patenschaft oder Kooperation mit dem Abenteuerspielplatz der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in der Nordweststadt, dem Abenteuerspielplatz Riederwald, der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen Alpenvereins e. V. oder mit einem Sportverein im Ortsbezirk 8 soll in die Prüfung miteinbezogen werden. Begründung: Die bestehenden Spiel- und Freizeitflächen - Spinnenspielplatz Emil-von-Behring-Straße/Neumühlenweg und Fußballfeld westlich der Rosa-Luxemburg-Straße - würden mit einer vom "Dach" der Hochbrücke wettergeschützten Kletterwand für den Trendsport Bouldern aufgewertet. Vorbild könnte die in 2022 eröffnete Boulder-Wand unter der Candidbrücke in München sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2067 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 315 Aktenzeichen: 67-0
Piktogramm „Achtung, Kinder!“ auf der Straße Riedbergallee
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5756 entstanden aus Vorlage: OF 527/12 vom 12.06.2024 Betreff: Piktogramm "Achtung, Kinder!" auf der Straße Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen dem Kopfsteinpflasterstreifen bis zur Einmündung der Straße Zur Kalbacher Höhe ein Piktogramm "Achtung, Kinder!" in Höhe des gut angenommenen Spielplatzes Kautenhof angebracht werden kann, damit dieser Bereich, der auch Schulweg ist, verkehrssicherer wird. Begründung: Anwohner stellen fest, dass in dem o. g. Straßenabschnitt häufig Tempo 30 missachtet wird. Zum Kautenhof gibt es einen starken Anliegerverkehr, dem möglicherweise Tempo 30 nicht mehr bewusst ist. Um die spielenden Kinder und Schulkinder besser zu schützen, sollte ein Piktogramm "Achtung, Kinder!" zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 532/12 vom 23.06.2024 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und bei der Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? - Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8) Begründung: Auf dem jungen Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bürgern immer wieder angesprochen und sie sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1771 Aktenzeichen: 10
Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5703 entstanden aus Vorlage: OF 452/8 vom 18.06.2024 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Olof-Palme-Straße und der Hessestraße bis zur Dillenburger Straße ein (schmaler) Schutzstreifen für Fahrradfahrende aufgebracht werden kann. Ferner soll geprüft werden, welche Art von Radweg (Fahrrad- oder Schutzstreifen) in der Lurgiallee möglich ist. Begründung: Die genannten Straßen werden sowohl von Auto- wie auch von Fahrradfahrern stark befahren. Besonders in der Olof-Palme-Straße fühlen sich Radfahrende unsicher, da die Autos oft zu schnell fahren. Daher weichen sie teilweise auf den Gehweg aus, was zu Konflikten mit Fußgänger:innen führt. Ein Schutzstreifen würde die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen und den Autoverkehr verlangsamen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1988 Antrag vom 05.02.2025, OF 533/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Grundschulbau im Mertonviertel
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 entstanden aus Vorlage: OF 442/8 vom 16.06.2024 Betreff: Grundschulbau im Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bislang für den westlichen Quartiersrand des Neubaugebietes "Nördlich Lurgiallee" geplante Bau einer Grundschule mit Spiel- und Sportflächen auf dem unmittelbar benachbarten brachliegenden Grundstück Lurgiallee 3/3 a beschleunigt zur Deckung des Schulplatzbedarfs im Frankfurter Nordwesten realisiert werden kann. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Frankfurt ist ggf. in Betracht zu ziehen. Begründung: Das früher von T-Systems genutzte Areal mit dem 2021 abgerissenen Rechenzentrum steht immer noch leer. Es weist die geeignete Größe für eine städtische Bildungseinrichtung auf, für die es auch unmittelbar Baurecht geben dürfte, da für diese Fläche vom geltenden Bauplanungsrecht aus dem Jahr 1986 Kerngebietsnutzung vorgesehen und das Grundstück nicht vom Plangebiet des neuen Bebauungsplanes Nr. 922 tangiert ist. Im Ortsbezirk 8 fehlen weiterhin Grundschulplätze und besonders die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und der Robert-Schumann-Schule könnten durch eine neue Grundschule im Mertonviertel entlastet werden. Für das Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee" würden umgekehrt zusätzliche Wohnbau- und Grünflächen frei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Antrag vom 03.03.2025, OF 537/8 Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6748 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31
Unterstützung für Umgestaltungsmaßnahmen des Quartiersmanagements unter der Rosa-Luxemburg-Straße
Antrag vom 19.06.2024, OF 787/9 Betreff: Unterstützung für Umgestaltungsmaßnahmen des Quartiersmanagements unter der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: aus den investiven Mitteln des Ortsbeirats wird dem Quartiersmanagement Ginnheim der Betrag von 1000,- Euro zur Verfügung gestellt, um eine mit den zuständigen Ämtern bereits abgestimmte Gestaltung der Säulen unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Platenstraße (parallel zum Lidl) mit goldener Farbe zu unterstützen. Begründung: Das Projekt und die Bitte zur Unterstützung des Projekts wurde in der letzten Sitzung an den Ortsbeirat herangetragen und sollte daher keiner weiteren Erläuterung bedürfen - sonst gerne mündlich. Grundsätzlich ist der Ortsbeirat über das Engagement des Quartiersmanagements hocherfreut und unterstützt das Anliegen daher gerne - insbesondere, da die Mittel des Magistrats für die Arbeit im Quartier in diesem Jahr gekürzt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 336 2024 Die Vorlage OF 787/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?
Antrag vom 12.06.2024, OF 534/12 Betreff: Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu den Aktivitäten die seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten 2. Sportanlage stattfinden folgende Fragen zu beantworten: 1. Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten 2. Sportanlage 2. oder wird für eine andere Zwischennutzung als Lager- und Stellplatz für ein anderes Bauvorhaben vorbereitet. Falls doch das aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient, stellt sich die Frage, 3. ob und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder Investor aktiv ist. 4. Wird durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein? 5. Ist die Genehmigung als mögliche Zwischennutzung zeitlich begrenzt und wenn ja 6. bis wann? Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer 2. Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 995 2024 Die Vorlage OF 534/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Lückenschluss Gehweg Hessestraße
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5603 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 15.05.2024 Betreff: Lückenschluss Gehweg Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg in der Hessestraße an der Fußgängerschranke zur Sandelmühle um ein kurzes Stück verlängert werden kann, sodass die Fußgänger auf der rechten Straßenseite weiter Richtung Bushaltestelle beziehungsweise Aldi-Markt laufen können (siehe Markierung in der Skizze). Sollte diese Lösung nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat dringend um eine Alternativlösung, weil der Zustand so nicht akzeptabel ist, insbesondere wenn die Wohnungen der Sandelmühle bezogen sind. Begründung: Fußgänger:innen, die von der Dillenburger Straße kommend in der Hessestraße auf der rechten Seite weiter in die Olof-Palme-Straße laufen möchten, sind gezwungen, an der Sandelmühle die Gleise der Linie U2 zu überqueren. Ein Absperrgitter versperrt ihnen den weiteren Weg. Um weiter zur Bushaltestelle oder zur Ampel am Aldi-Markt zu kommen, müssen sie zurzeit zweimal die Gleise der Linie U2 überqueren. In der Praxis zeigt sich, dass sie einfach um das Absperrgitter herumgehen, um weiter zu kommen. Daher hat sich dort auf dem unbefestigten Boden ein Trampelpfad gebildet. Mit Blick auf den Bezug des Neubaugebietes an der Sandelmühle und dem damit zunehmenden Fußverkehr inklusive Schulkindern sollte der Gehweg auf beiden Straßenseiten durchgängig nutzbar sein. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrszählung im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5427 entstanden aus Vorlage: OF 427/8 vom 01.04.2024 Betreff: Verkehrszählung im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, eine (gegebenenfalls elektronische) Verkehrszählung im Bereich der Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee durchzuführen, mit der Zielsetzung, im Bereich der U-Bahn-Station "Riedwiese/Mertonviertel" eine geeignete Querungsmöglichkeit zu den Bürogebäuden in der Olof-Palme-Straße 13 bis 17 für Fußgänger:innen einzurichten. Begründung: Zu den Bürogebäuden in der Olof-Palme-Straße 13 bis 17 gibt es viel Publikumsverkehr. Neben den ansässigen Firmen finden dort Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen statt, die gut besucht werden. Die Olof-Palme-Straße hat nur auf einer Seite einen Fußweg, ein Fußweg auf der Seite der U-Bahn-Gleise und der U-Bahn-Haltestelle fehlt. Die kürzeste fußläufige Verbindung zur Haltestelle "Riedwiese/Mertonviertel" führt vom Bürgersteig vor den Bürogebäuden über die abbiegende Lurgiallee auf die Grünfläche vor dem Trafohäuschen, was durch den dort entstandenen Trampelpfad deutlich belegt wird. Leider ist dieser Weg über die abbiegende Lurgiallee bisher ohne Sicherung für Fußgänger:innen und aus diesem Grund sehr gefährlich. Die Fußgänger:innen benutzen diesen kürzesten Weg, anstatt den Umweg von zweimal 100 Metern zu dem Zebrastreifen vor dem Eingang des ehemaligen Lurgigebäudes zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1566 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage
Antrag vom 05.04.2024, OF 502/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage des SC Riedbergs westlich der Altenhöferallee sind 30.000,00 € als notwendige Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Da der SC Riedberg mit div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten im Gespräch ist, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Denn den Großteil der Kosten von rund 100.000,00 € trägt der Verein selbst. Inzwischen sind erste Abstimmungen zwischen Verein, Sportamt und Mainova erfolgt, die Genehmigung und Bewilligung zum Bau liegt vor, so dass nach Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 159 2024 Die Vorlage OF 502/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kita Sonnenwind Riedberg
Antrag vom 05.04.2024, OF 496/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kita Sonnenwind Riedberg Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Bau der Kita Sonnenwind sind die notwendigen Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 16.03.2024 hat die Bildungsdezernentin Sylvia Weber die Neubaupläne für die Kita Sonnenwind vorgestellt. Das Grundstück "Am Bonifatiusbrunnen"/"Zur Kalbacher Höhe" befindet sich in städtischer Hand. Um auch von Seiten des Ortsbeirates auf die Dringlichkeit einer weiteren Kita hinzuweisen, ist ein diesbezüglicher Etatantrag unterstützend für den Neubau erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 155 2024 Die Vorlage OF 496/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FDP, Volt und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)
Ablehnung des Bebauungsvorschlages „nördlich Lurgi-Allee“ Nr. 922
Antrag vom 31.03.2024, OF 423/8 Betreff: Ablehnung des Bebauungsvorschlages "nördlich Lurgi-Allee" Nr. 922 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Siegerentwurf zur Entwicklung des ehemaligen Lurgi-Areals wird abgelehnt. Die Ablehnung gilt dem Entwurf, der dem Ortsbeirat als Bebauungsplan Nr. 922 - "nördlich Lurgieallee" vom Stadtplanungsamt am 19.10.2023 vorgestellt wurde. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die städtebauliche und Freiraum-Planung des ehemaligen Lurgi-Areals mit eigenen Mitteln neu zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: 1. Der vorgestellte Entwurf berücksichtigt nicht die geographische Lage des ehemaligen Lurgi-Geländes, die hier wirksamen Klimafaktoren werden völlig außer Acht gelassen: Das Lurgi-Gelände liegt zwischen dem Naturschutzgebiet Riedwiese im Osten, wo durch Vegetation und Feuchtigkeit Verdunstungskälte entsteht. Im Süden grenzt das Gebiet an die Lurgiallee, die im Sommer durch direkte Sonneneinstrahlung stark erhitzt wird, im Norden steigt der Riedberg/die Kalbacher Höhe an und verhindert den Abtransport der aufsteigenden Warmluft. 2. Die geplanten Gebäuderiegel der klassischen Frankfurter Blockrandbebauung entlang der Straßen verhindern die Durchlüftung des Wohngebietes, den Abzug heißer Luft und eine Abkühlung:Die lang gestreckte Blockrandbebauung an der Olof-Palme-Straße wäre eine Barriere für feuchte und kältere Luftströme, die aus dem Naturschutzgebiet kommen. Die lang gestreckte Blockrandbebauung entlang der Lurgiallee wäre der südlichen Sonneneinstrahlung ungeschützt ausgesetzt, wodurch sich die Gebäude stark aufheizen. 3. In der Mitte des neuen Stadtviertels wird eine "Stadtplatz" vorgesehen, umgeben von Wohn- und Geschäftshäusern: Dieser Platz wäre durch die umliegenden Gebäuderiegel von Luftströmungen abgeschirmt und der vollen Sonneneinstrahlung ausgesetzt. An heißen Tagen droht eine Überhitzung, die durch Begrünung nicht ausreichend abgeschirmt werden kann. Von daher wäre die Nutzung des Platzes als Aufenthaltsort mit Cafés und Geschäften stark eingeschränkt. 4. Die für das gesamte Neubaugebiet geplanten Tiefgaragen verhindern eine positive Regeneration des Unter- und Oberbodens in diesem sensiblen Gebiet der ehemaligen VDM. Der langsame unterirdische Grundwasserstrom mit Zustrom aus dem Riedberg wird durch Tiefbau behindert. Der Grundwasserstrom verwandelt die nach der Bodensanierung verbliebenen restlichen Giftstoffe, er durchfließt und befeuchtet das Naturschutzgebiet trägt Versorgung mit Trinkwasser bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 423/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Vermüllung und wilde Lagerstätte an der „Feuerwehrbrücke“ über der RosaLuxemburgStraße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5299 entstanden aus Vorlage: OF 398/8 vom 26.02.2024 Betreff: Vermüllung und wilde Lagerstätte an der "Feuerwehrbrücke" über der Rosa-Luxemburg-Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, die immer wieder auftretende wilde Lagerstätte und die damit einhergehende Vermüllung unter der "Feuerwehrbrücke" (siehe Markierung) über die Rosa-Luxemburg-Straße ggf. auch durch bauliche Maßnahmen anhaltend zu unterbinden. Quelle: Apple - Karten Begründung: Im Gegensatz zu anderen wilden Lagerplätzen befindet sich dieser unmittelbar an einer viel befahrenen Autostraße. Durch unkontrollierte Verwehungen von Abfällen oder ungeschickte, dort verweilende Personen können Menschen zu Schaden kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1205 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 390 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Tempo 30 in der Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5301 entstanden aus Vorlage: OF 402/8 vom 03.01.2024 Betreff: Tempo 30 in der Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, Tempo 30 in der Lurgiallee anzuordnen. Begründung: Mit der Wohnbebauung auf dem ehemaligen Lurgi-Komplex werden vermehrt Fußgänger:innen die Lurgiallee Richtung Merton's Passage überqueren. Tempo 30 erleichtert ihnen das Überqueren der Straße und reduziert das Unfallrisiko. Da in der Olof-Palme-Straße durchgängig Tempo 30 erlaubt ist, sollte diese Geschwindigkeit auch in der Lurgiallee beibehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1500 Aktenzeichen: 32-1
Fußgänger:innen-Überweg zu den Bürogebäuden im Mertonviertel
Antrag vom 12.03.2024, OF 407/8 Betreff: Fußgänger:innen-Überweg zu den Bürogebäuden im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Planung für einen Fußgänger:innen-Überweg von der U-Bahn Haltestelle Riedwiese/Mertonviertel zu den gegenüber liegende Büros in der Olof-Palme-Straße Nr. 13-17 zu erarbeiten. Dabei sollte die Anlage eines Fußweges auf dem von den Gleisen abgetrennten Rasenstreifen bis zum Trafogebäude geprüft werden, ebenso wie die Installation einer Bedarfs- sowie einer vorgeschalteten Warnampel. Begründung: Zu den Bürohäusern in der Olof-Palme-Straße Nr. 13-17 gibt es viel Publikumsverkehr. Neben den ansässigen Firmen finden dort Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen statt, die gut besucht werden. Die Olof-Palme Straße hat nur auf einer Seite einen Fußweg, ein Fußweg fehlt auf der Seite der U-Bahn Gleise und der U-Bahn Haltestelle. Die kürzeste fußläufige Verbindung zur Haltestelle "Riedwiese" führt vom Bürgersteig vor den Bürogebäuden über die abbiegende Lurgiallee auf die Grünfläche vor dem Trafohäuschen, was durch den dort entstandenen Trampelfahrt deutlich belegt wird. Leider ist dieser Weg über die abbiegende Lurgiallee bisher ohne Sicherung für Fußgänger:innen und aus diesem Grund sehr gefährlich. Die Fußgänger:innen benutzen diesen kürzesten Weg, anstatt den Umweg von zweimal 100 m zu dem Zebrastreifen vor dem ehemaligen Lurgi-Tor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.01.2024, OF 395/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 395/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 407/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 407/8 wurde zurückgezogen.
Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee
Antrag vom 01.03.2024, OF 491/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Die Realisierung scheint erneut erheblich verzögert zu sein. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dazu der Sachstand ist und auf welche neuen Zeitpläne sich Bürger und Vereine im Stadtteil nun einstellen müssen. Begründung: Gem. ST 2143 vom 16.09.2022 sowie ST 2698 vom 09.12.2022 war es geplant, die Bau- und Finanzierungsvorlage bis Ende Dezember 2022 zu erstellen. Mit Zustimmung aller notwendigen Gremien war der Baubeginn für die Halle in der 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Bisher fehlt noch die Magistratsvorlage für einen Beschluss durch die Stadtverordneten und damit auch die EU-weite Ausschreibung. Die untragbare Situation ist bekannt. Im Dezember 2021 hatten die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 914 2024 Die Vorlage OF 491/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke anlegen
Antrag vom 26.02.2024, OF 404/8 Betreff: Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke anlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit dem Land Hessen in Verbindung zu treten, um eine Genehmigung für die Anlage eines kleinen Bolzplatzes unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße am Neumühlenweg zu erhalten. Der derzeit geschlossene Bolzplatz Stegwiesen/Neumühlenweg soll dafür zurückgebaut und renaturiert werden. Begründung: In seiner Antwort (ST 2140) auf die Anfrage des Ortsbeirates (OM 4333) vom 13.07.2023 wird darauf hingewiesen, dass die Flächen unter der Rosa-Luxemburg Straße sich im Eigentum des Landes Hessen befinden, weshalb Aufbauten nicht umgesetzt werden könnten. Zeitgleich wurde in Ginnheim ein Beteiligungsprojekt durchgeführt für die Nutzung der Flächen unter der Rosa-Luxemburg-Straße (FR 26.05.2023). Das vor Jahren angelegte kleine Sportfeld neben den U-Bahn Gleisen, vorgesehen für Fußball- und Basketballspielen, wird wegen der hohen Temperaturen und der intensiven Sonneneinstrahlung nicht mehr genutzt. Schattenplätze fehlen hier ebenfalls. Bewegungsintensive Sportarten sind deshalb kaum möglich. Ein Bolzplatz unter der Brücke würde es den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, weiterhin ihren Sport zu betreiben, da die Brücke einen Schutz gegen die UV-Strahlung und die Überhitzung des Körpers bietet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 404/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)
Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0
Zebrastreifen markieren an der Ecke Lurgiallee/OlofPalmeStraße
Antrag vom 30.01.2024, OF 395/8 Betreff: Zebrastreifen markieren an der Ecke Lurgiallee/Olof-Palme-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der o.g. Kreuzung, direkt an der Abbiegung Lurgi-Allee (Haus der Industriegewerkschaft) von der Olof-Palme-Straße einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Zwischen der (südlichen) Olof-Palme-Straße und der U-Bahn Haltestelle Riedwiese/Mertonviertel ist die stark befahrene Kreuzung (Abzweigung) Olof-Palme-Straße/Lurgiallee. Es gibt dort keinen gesicherten Übergang, um den direkten Weg von oder zur U-Bahn-Haltestelle nehmen zu können. Die Querung muss durch einen Zebrastreifen direkt an der Abzweigung der Lurgiallee für die Mitarbeitenden und Besucher:innen der Gewerbeimmobilien entlang der Olof-Palme-Straße und für die Bewohner:innen des angrenzenden Hildegard-von-Bingen-Weges sicherer werden. Der nächste Zebrastreifen ist erst vor der Ausfahrt des ehemaligen Lurgi-Geländes markiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2024, OF 407/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 395/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 407/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee
Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Vorgang: OF 141/12 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten unter Bezugnahme auf Ihre eigene Erinnerung vom 02.02.2023 an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Erinnerung schriftlich erfolgen und ebenfalls noch an die Entfernung des Asphaltrestes am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels erinnert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4898 entstanden aus Vorlage: OF 446/12 vom 27.11.2023 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation rund um die Grundschule Riedberg nachhaltig dadurch verbessern lässt, dass sich die vorhandene Lichtzeichenanlage ("Ampel") über die Straße Zur Kalbacher Höhe in eine vollwertige Ampelkreuzung unter Einbeziehung der einmündenden Straßen Zum Stulen und Käthe-Kruse-Straße umwandeln lässt nebst Fußgängerampeln über beide einmündenden Straßen. Angelehnt an die aktuell als Bedarfsampel ausgeführte Lichtzeichenanlage bietet sich eine Ausführung mit bevorzugter Fahrtrichtung entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe an mit Bedarfsauslösung durch Kontaktschleifen in den Nebenstraßen und auf Fußgängerwunsch. Begründung: Gerade zu Schulbeginn gibt es zahlreiche Probleme durch die trotz zahlreichen Ermahnungen nicht restlos zu vermeidenden Elterntaxis, besonders in der Straße Zum Stulen und an der Einmündung in die Straße Zur Kalbacher Höhe. Eine sichere Querung der Straße Zum Stulen ist nicht gewährleistet. Eine Sicherung der Überwege durch eine Ampel würde die Situation für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr positiven Erfahrungen an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee, wo seit der Errichtung der Ampel keinerlei Klagen über gefährliche Verkehrssituationen mehr aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 entstanden aus Vorlage: OF 448/12 vom 26.11.2023 Betreff: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Aufgrund des fehlenden Anschlusses des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße/BAB 661 an das nordwestliche Widerlager der U-Bahn-Brücke (siehe nachfolgender Google Maps-Kartenausschnitt) wird die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls, vor allem für den östlichen Bereich des Bonifatiusviertels, merklich abgeschwächt. Verstärkt wird dieser Effekt von den die Autobahn querenden U-Bahn- und Fußgängerbrücken, an deren Unterseiten der Schall reflektiert und dadurch zusätzlich verstärkt wird. Seit dem nachträglichen Einbau von zwei Gabionen-Stützwänden am Fuß des Lärmschutzwalls und gegenüber an der Brückenböschung trat eine nochmalige Intensivierung des Verkehrslärms ein, weil offensichtlich nun der Schall nochmals zielgerichteter auf den östlichen Rand der Siedlung gelenkt wird. Nach aktueller Lärmkartierung 2022 (Lärmviewer Hessen, https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html, siehe nachfolgender Lärmkartenausschnitt) werden im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels Schallpegelwerte in der Nacht von 60 bis 64 dB(A) erreicht. Damit sind nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von 45 dB(A) nachts und die Grenzwerte der 16. BImSchV von 49 dB(A) nachts weit überschritten, sondern auch die Schwelle zu möglichen Gesundheitsgefährdungen erreicht. Im Vergleich der zur Verfügung stehenden Lärmkartierung seit 2007 wird auch eine Zunahme der Lärmbetroffenheit deutlich. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt, dass bei Überschreitung dieser Werte prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden sollen. Ergänzender Hinweis: Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine Computermodellrechnung, die zwar topografische Erhebungen (z. B. bestehender Lärmschutzwall) berücksichtigt, allerdings schallverstärkende Besonderheiten (z. B. sich unter Brücken reflektierender/verstärkender Schall oder Gabionen-Stützwände, die den Schall verstärkend in eine bestimmte Richtung lenken) nicht mit einbezieht. Folglich bedeutet dies, dass die im Computermodell aufgezeigten Nachtwerte von 60 bis 64 dB(A) in der Realität einen deutlich höheren Wert aufweisen und das Problem somit noch weiter intensivieren. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Google Maps-Kartenausschnitt Foto: privat Lärmkartenausschnitt nach aktueller Lärmkartierung 2022 Begründung: Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s. o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Anregung vom 26.04.2024, OA 458 Aktenzeichen: 79-3
Portal am Lärmschutzwall konsequenter begrünen
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4904 entstanden aus Vorlage: OF 454/12 vom 27.11.2023 Betreff: Portal am Lärmschutzwall konsequenter begrünen Der Magistrat wird gebeten, am Südende der Straße Zur Kalbacher Höhe das Portal mit dem Durchgang zur Grünanlage hinter dem Lärmschutzwall der Autobahnzufahrt konsequenter auch auf der rechten Seite des Durchgangs zu begrünen, z. B. durch Rankhilfen und dafür geeignete Pflanzen. Begründung: Das Portal ist ein reizvoller Start in den unteren Riedberg, könnte aber auch auf seiner rechten Seite umfassend begrünt werden, um den eher nicht so reizvollen Sichtbeton zu verbergen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der RosaLuxemburgStraße aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 entstanden aus Vorlage: OF 636/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, 1. den Wunsch des Jugendzentrums, den Bereich vor seinem Eingang abzusperren, indem unter der Brücke durch das JUZ ein Zaun aufgestellt wird, der den Zugang zum Bereich vor dem Jugendzentrum außerhalb der Öffnungszeiten verhindert (und das Brückenbauwerk selbst nicht berührt), auf seine grundsätzliche Machbarkeit zu überprüfen. Dieser Bereich soll dem Wunsch des JUZ nach auch die erste Reihe parkender Fahrzeuge umfassen, da unter anderem auch dort Vermüllung stattfindet. Das JUZ würde die hinzugewonnene Fläche fortan gerne selbst bespielen und dem öffentlichen Raum entziehen. Die Rückmeldung des Magistrats will der Ortsbeirat in seine Entscheidung, ob er diese Idee unterstützt, einbeziehen; 2. zu prüfen, wie kurzfristig, unabhängig von anderen Ideen, eine Herstellung von sicheren Fußwegen von den letzten öffentlichen Gehwegen zum JUZ erfolgen kann. Aktuell müssen die Jugendlichen und Kinder, die das JUZ besuchen, lange Strecken über die für Pkw markierten Wege gehen und sich mit dem Verkehr arrangieren. Das ist nicht akzeptabel und eine solche Situation sollte keinen Bestandsschutz genießen; 3. die Idee zu prüfen, nicht nur einen Teilbereich, sondern den kompletten Teilraum unter der Brücke (bis zur Einfahrt ins Parkhaus der Wohnhäuser) einer anderen öffentlichen Nutzung zuzuführen, deren Angebot einen Mehrwert für die Umgebung darstellt und die das ganze Areal aufwerten könnte. Auf diesem Wege könnte er deutlich heller und freundlicher gestaltet und ausgeleuchtet werden und Raum für verschiedene Nutzerinnen- und Nutzergruppen bieten. Um Ideen und Bedarfe für die künftige Nutzung zu ermitteln, sollte auf jeden Fall auch ein öffentliches Beteiligungsformat durchgeführt werden. Als inspirierende Beispiele für eine öffentliche Nutzung seien die Umgestaltung von Flächen unter einer Moldaubrücke in Prag (siehe z.B. https://www.detail.de/de_de/streetsport-unter-den-strassen-von-prag) oder auch die in Kooperation mit der HfG Offenbach entstandenen Pläne für den Kaiserlei in Offenbach genannt (https://www.hessenschau.de/kultur/sport-spiel-und-skaten-unter-autobahnbruecke- in-offenbach-hfg-studenten-legen-entwurf-vor-v1,sportpark-of-hfg-100.html). Vielleicht kennt der Magistrat dafür ja bereits mögliche lokale Projektpartnerinnen und Projektpartner. Selbstverständlich soll auch den Bedarfen der Ämter in Bezug auf die Zugänglichkeit zur Brücke für Reparaturen oder Sanierungen Rechnung getragen werden, daher wird darum gebeten, diese in der Antwort auch für weitere Überlegungen klar zu kommunizieren. Bei der Prüfung der Idee des Ortsbeirats sollte auch die Stadtplanung, gerade im Hinblick auf die Übertragung des iSTEK auf die Ebene der Stadtteile, einbezogen werden. Die durch das Quartiersmanagement angestoßenen Projekte, eine zumindest temporäre Nutzung und Belebung auch z. B. an der sogenannten LIDL-Kurve zu erreichen, begrüßt der Ortsbeirat. Die dabei gesammelten Erfahrungen und Ideen sollten dann unbedingt in dieses eher langfristig gedachte Projekt einbezogen werden. Begründung: Ziel aller Maßnahmen sollte es sein, dass mindestens der Zugang zum JUZ sicherer, attraktiver und einladender wird. Aktuell wird der schlecht einsehbare Eingangsbereich des JUZ leider außerhalb der Öffnungszeiten des JUZ stark vermüllt und verdreckt. Zu 1.: Dieser wohl schon seit Jahren bestehende Wunsch des JUZ wurde bei einem aktuellen Ortstermin noch einmal wiederholt und soll in der Diskussion nicht untergehen, auch wenn vor der Entscheidung auch andere Varianten geprüft werden sollten. Zu 2.: Es wäre auch dringend notwendig, die aus heutiger Sicht überhaupt nicht mehr nachvollziehbare Wegeführung zu überarbeiten. Aktuell führt der Weg zum JUZ ausschließlich über einen Parkplatz. Zu 3.: Schlecht ausgeleuchtet und hinter Reihen von Autos versteckt wird der Raum vor dem JUZ im Schutze der Dunkelheit verdreckt. Das JUZ möchte dies durch einen Zaun verhindern. Doch im Rahmen anderer Gestaltungsideen, bei denen dieses Problem von vornherein mitgedacht wird, gibt es unter Umständen anderen Lösungen, um das Verdrecken künftig zu verhindern. Da in der direkten Umgebung zahlreiche städtebauliche Probleme bestehen und wenig öffentlicher Raum für andere Nutzungen als Parken zur Verfügung steht, wäre es sinnvoll, diese ohnehin nur eingeschränkt nutzbare Fläche stärker für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219 Aktenzeichen: 51
Eine neue Grundschule für den Stadtteil
Antrag vom 20.11.2023, OF 377/8 Betreff: Eine neue Grundschule für den Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 wird eine weitere Grundschule gebaut. Dazu wird ein Teil des ehemaligen Lurgi-Geländes im Südosten, angrenzend an Lurgiallee und Olof-Palme-Straße von der Planung für eine Wohnbebauung ausgenommen. Begründung: Die Grundschulen im Ortsbezirk mit Einzugsbereich Heddernheim-Riedwiese, Heddernheim Ost und Niederursel Ost klagen über Raummangel bei steigenden Anmeldungen. Für die neuen Aufgaben der Schule ist die Raumausstattung unzureichend. Räume, die eigentlich für eine Bibliothek, für den Förderunterricht, Mittags- und Nachmittagsbetreuung oder Eltern-/Schülergespräche vorgesehen waren, werden längst als Klassenzimmer gebraucht. Mit den neu entstehenden Wohnungen und dem Zuzug junger Familien im Gebiet Sandelmühle und Lurgiallee kommen die räumlichen Kapazitäten der Grundschulen an Grenzen, die keine improvisierte Umnutzung mehr möglich machen. Dies betrifft vor allem die Heinrich-Kromer-Schule und die Robert-Schumann-Schule. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Flutlichtanlage SC Riedberg
Antrag vom 20.11.2023, OF 460/12 Betreff: Flutlichtanlage SC Riedberg Bereits 2016 war mit https://www.stvv.frankfurt.de/download/OF_58-12_2016.pdf der OF 58-12/2016 die Flutlichtanlage für den Rasenplatz Thema zur besseren Ausnutzung der dunklen Jahreszeit für das Training der zahlreichen Mannschaften. Da nun der Verein weiter gewachsen ist auf rund 1.600 Mitglieder sind entsprechend weitere Trainingsflächen notwendig. Nun hat der SC Riedberg einen Hinweis des Sportamtes vorliegen, dass erst eine abschließende Klärung der Stromversorgung zu erfolgen hat, um eine Flutlichtanlage auf eigene Kosten auf der städtischen Fläche der Sportanlage westlich der Altenhöferallee zu errichten. Der Verein geht von Gesamtkosten von 120.000 - 150.000,00 €. Der Landessportbund beteiligt sich nach Auskunft des Vereins mit 13.000,00 € und die beantragte Landeszuwendung beträgt 50.000,00 € - 80.000,00 €. Spenden liegen in Höhe von 7.000 € vor und Eigenmittel betragen 50.000,00 €. Davon ausgehend, dass über die Landeszuwendung lediglich 50.000,00 € ausgezahlt werden, besteht eine Differenz von 30.000,00 € Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wolle den SC Riedberg der nach einem Gespräch des Sportamtes mit der Mainova möglicherweise in Aussicht gestellten Genehmigung für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf städtischer Gemarkung durch ebendieses Sportamt der Stadt Frankfurt am Main mit einem Betrag von bis zu 30.000,00 € unterstützen. Begründung: Da der SC Riedberg nun div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten beauftragt hat, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Nach den schriftlichen Unterlagen sind erste Abstimmungen zwischen Verein und Sportamt erfolgt, so dass bei vorliegender Genehmigung und Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 460/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen 2 GRÜNE und SPD (= Annahme); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2023, OM 4602 entstanden aus Vorlage: OF 440/12 vom 25.09.2023 Betreff: Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen Der Magistrat - vertreten durch seine Wirtschaftsförderung - wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen neuen Briefkasten in dem Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen zu lassen. Begründung: Nach den in der Regel angewendeten Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung zur Aufstellung von Briefkästen der Deutschen Post AG gilt ein Abstandsradius von 1.000 Metern. Allerdings ist der Riedberg mit seinen rund 22.000 Einwohnerinnen und Einwohner und den bereits aufgestellten Briefkästen nicht überversorgt. In dem oben genannten Bereich befindet sich eine Seniorenanlage mit 64 Wohneinheiten, für die der Weg zu den vorhandenen Briefkästen zu weit und zu beschwerlich ist. Die Leerung würde auch keines zusätzlichen Umweges bedürfen, da von der Altenhöferallee über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee gefahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 759 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-30
Keine Anbindung des Quartiers „An der Sandelmühle“ an die Fernwärme?
Antrag vom 02.10.2023, OF 358/8 Betreff: Keine Anbindung des Quartiers "An der Sandelmühle" an die Fernwärme? Die großen Mehrfamilienhaus-Bauten der ABG "An der Sandelmühle" entlang der Olof-Palme-Straße sind inzwischen fast fertig gestellt, die Eigentums-Wohnungen aus dem Mehrfamilienhaus entlang des nördlich gelegenen Urselbach werden ebenfalls schon zum Verkauf angeboten. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum wurde bei der Auswahl der Bauträger und der Einreichung der Planungen das schon am 14. Mai 2019 im Römer vorgestellte Klimaschutzteilkonzept für das geplante Quartier "An der Sandelmühle" des Instituts "ebök Planung und Entwicklung GmbH" nicht berücksichtigt? 2. Warum gab es bisher keine Auflage und auch keine städtische Empfehlung an die Bauträger, die schon in den Straßen An der Sandelmühle und Im Kupferhammer verlaufende Fernwärmeleitung zu nutzen und mit einem ringförmigen Anschluss die neuen Häuser an das Fernwärmenetz anzuschließen? Ist der Anschluss an das Fernwärmenetz für die noch nicht gebauten Ein- und Mehrfamilienhäuser hinter dem ABG Gebäuderiegel an den U-Bahn Gleisen noch möglich, ist der Anschluss noch Teil der Planungen? 3. Warum wurde auch das Konzept der Versorgung über Solaranlagen und Photovoltaik nicht berücksichtigt? Warum gab es keine Auflagen und keine Empfehlungen zur Einhaltung des Passivhausstandards? Begründung: Selbst im Bebauungsplan vom 02.01.2017 wird auf das Überwärmungspotential des Gebietes hingewiesen, das zwar im Einzugsbereich der Luftbahnen von Niddatal und Urselbachtal liege, aber durch die nördliche Abraumhalde und die südliche Versiegelung nur geringe Abkühlungswerte hat. Auch der fünfgeschossige Baukörper entlang der Olof-Palme-Straße, der als Lärmschutz der dahinter liegenden Gebäude konzipiert ist, bremst die Durchlüftung dieses Neubaugebietes und der Gebäude auf der westlichen Seite der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wurde zurückgezogen.
Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)
Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen
Antrag vom 07.09.2023, OF 433/12 Betreff: Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen Der Magistrat wird gebeten, die FES zu beauftragen, den Stellplatz der Altglascontainer an der Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße auf ihre Funktionalität und Akzeptanz zu überprüfen und diese in Absprache mit den Ortsbeiräten 12 und 8 zu ändern oder eine andere Lösung zu finden, damit die sechs Altglascontainer wieder so gut wie früher angenommen werden. Begründung: Viele Jahre standen sechs Container an der Altenhöferallee. Dann wurden drei Container davon an der Alfred-Wegener-Straße platziert. Diese werden aber nicht sehr gut angenommen, selbst wenn darin ist noch ausreichend Platz ist. Dafür ist zu beobachten, dass nun das Altglas einfach neben den Containern an der Altenhöferallee auf dem Gehweg abgestellt wird, obwohl die drei vom alten Standort kürzlich entfernten Container in Sichtweite auf zwei Parkplätzen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 433/12 tätig zu werden und in dieser Angelegenheit zu einem Ortstermin mit der FES und den Ortsbeiräten 8 und 12 einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungen für den Neubau der Kita Sonnenwind vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4316 entstanden aus Vorlage: OF 410/12 vom 03.07.2023 Betreff: Planungen für den Neubau der Kita Sonnenwind vorstellen Vorgang: V 543/22 OBR 12; F 1455/23; ST 636/23; B 172/23 Der Magistrat wird gebeten, die konkreten Planungen für den Neubau der Kita Sonnenwind im Ortsbeirat 12 öffentlich vorzustellen. Die Vorstellung soll sowohl die baulichen Planungen (wie soll die Kita innen und im Außenbereich aussehen) als auch die zeitlichen Planungen umfassen. Begründung: Der Neubau der Kita Sonnenwind am Südende der Straße Zur Kalbacher Höhe wurde bereits 2019 in Aussicht gestellt. Im Bericht B 172, Anhang 5, wird für den Neubau der Kita Sonnenwind kein Umsetzungsdatum avisiert, obwohl laut Frage F 1455 mit einem Baubeginn 2024 gerechnet wird. Gemäß Stellungnahme ST 636 sollte die Bau- und Finanzierungsvorlage nunmehr vorliegen ("Mitte 2023"). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 534 Frage vom 23.02.2023, F 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 636 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 497 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-1
Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern!
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 entstanden aus Vorlage: OF 320/8 vom 20.06.2023 Betreff: Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern! Vorgang: OM 2131/22 OBR 12; ST 2007/22 Der Magistrat wird gebeten, die für das 2. Quartal 2023 angekündigte Öffnung des Mittelstreifens der Marie-Curie-Straße mit Ampelregelung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers, der Polizeidirektion Nord sowie weiterer in der Marie-Curie- Straße stationierter Einheiten wie dem Zentralen Objektschutz oder der Direktion Verkehrssicherheit endlich zu realisieren. Begründung: Seit Eröffnung des neuen, zusammengelegten Reviers sind inzwischen fünf Jahre vergangen. Inzwischen ist der Standort um eine Außenstelle des Polizeipräsidiums Frankfurt mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter gewachsen. Die Einsatzfahrzeuge müssen bei Fahrten Richtung Rosa-Luxemburg-Straße/Nordwestzentrum zunächst bis zur Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße fahren, dann umständlich wenden und denselben Weg am Revier vorbei zurückfahren. Wertvolle Zeit geht verloren. Für den Durchstich gibt es angeblich einen Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem PP Frankfurt sowie eine fertige Entwurfsplanung. Der Magistrat hat zuletzt am 09.09.2022 die Ausschreibung nach einem erforderlichen Magistratsbeschluss und eine Realisierung im 2. Quartal 2023 in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2396 Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4333 entstanden aus Vorlage: OF 328/8 vom 27.06.2023 Betreff: Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Genehmigung für die Verlegung des Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße möglich ist. Des Weiteren soll geprüft werden, ob dort eine Anlage mit weiteren Fitnessgeräten errichtet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die Planung für einen neuen Bolzplatz unter der Brücke vorzulegen, der bis zum Sommer 2024 realisiert werden kann. Der Plan soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Zu den Brückenpfeilern und Stützbauten der Straßentrasse soll genügend Abstand eingehalten werden. Der bisherige Bolzplatz soll zeitgleich entsiegelt und angepasst an die Klimaerwärmung bepflanzt werden, sodass er das Miniwäldchen entlang der U-Bahn- Gleise in wenigen Jahren vergrößert. Begründung: Das vor Jahren angelegte kleine Sportfeld neben den U-Bahn-Gleisen, das umzäunt ist und für die Sportarten Fußball und Basketball eingerichtet wurde, wird gegenwärtig nach den Frühlingstagen nicht mehr angenommen. Intensive Sonneneinstrahlung, hohe Temperaturen am Nachmittag und frühen Abend - bedingt durch den Klimawandel - und fehlende Schattenplätze machen bewegungsintensive Sportarten dort unmöglich und stellen eine gesundheitliche Gefahr für Kinder und Heranwachsende dar. Deshalb ist die Verlegung des Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eltern, Kinder und Heranwachsenden die naheliegende Möglichkeit, auch im Hochsommer den Sport weiter zu betreiben. Die Brücke und ein heller Bodenbelag stellen einen Schutz gegen die UV-Strahlung und Überhitzung des Körpers dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2140 Aktenzeichen: 67-2
Blumenlädchen in Ginnheim erhalten
Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 entstanden aus Vorlage: OF 567/9 vom 06.07.2023 Betreff: Blumenlädchen in Ginnheim erhalten Vorgang: OA 311/23 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, eine eventuelle Baustraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße zur Baustelle des neuen S-Bahn-Haltepunkts "Ginnheim" so zu planen, dass der Standort des Blumenladens an der Ecke Platenstraße/Ginnheimer Landstraße nicht tangiert wird und die Sondernutzungsgenehmigung des Blumenladens dort zu verlängern. Die Lage des Blumenladens lässt keinen Konflikt mit einer eventuellen Baustraße unter der Brücke erwarten. Der Blumenladen befindet sich am Rand des Geländes, direkt vor einem Pfeiler und sollte die Einrichtung einer Baustraße nicht behindern. Quelle: Geoportal Begründung: In dem o. g. Bericht wird erläutert, dass der Magistrat am 20.01.2023 eine Stellungnahme abgegeben hat, die die Baulogistik der DB Netz AG im Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt "Ginnheim" ablehnt und damit auf die Anregung des Ortsbeirats vom 19.01.2023, OA 311, reagiert, eine Baustellenzufahrt von der Ginnheimer Landstraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2023, OA 311 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1788 Aktenzeichen: 67-0
Niddabogen auch für Heddernheim
Antrag vom 27.06.2023, OF 314/8 Betreff: Niddabogen auch für Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Kann die Nidda im Bereich des Ortsbezirks 8 durch eine der folgenden Maßnahmen renaturiert werden: 1. Herstellung eines Seitenarmes am "Bubeloch", d.h. die Wiederherstellung des Mühlengrabens und der "Mühleninsel" der zerstörten Burg Philippseck; (Seitenarm auf den Messtischblättern der Nidda-Kartierung von 1870-76 sichtbar). 2. Herstellung eines schmalen Seitenarmes über die Blühwiese des ehemaligen Grillplatzes, westlich ab Minigolfplatz bis zum Heddernheimer Steg (Einlauf). 3. Herstellung eines Seitenarms im zugeschütteten Altarmbett des langen und breiten Niddabogens nach Norden (s. Kartierung von 1870-76), d.h. von der Brücke aus westlich entlang der aufgeschütteten Trasse der Rosa-Luxemburg-Straße, um den Bolzplatz herum bis zum Altarm-Anschluss Praunheim; 4. Herstellung eines schmalen Seitenarmes auf der Ginnheimer Seite, angenähert an das leicht nach Süden ausufernde Flussbett vor der Begradigung, z.B. um das bewaldete Grundstück herum bis zur Wiese (NABU-Info Tafel Zaunkönig). Die Prüfung der Vorschläge soll folgende Kriterien berücksichtigen: - die Abflussgeschwindigkeit des Flusswassers wird verlangsamt (geringer Höhenunterschied), - die Feuchtigkeit/das Wasser wird in einer breiten Bodenfläche gebunden (geringe Tiefe), - Flachwasserzonen für Vegetationswachstum und Wasserlebewesen können sich ausbilden - zwischen Fluss und Seitenarm entstehende Landstreifen/Inseln können geschützt werden Begründung: Die Renaturierung der Flüsse und Bäche durch Flussschleifen und Anbindung der Altarme speichert das Wasser im Boden, stabilisiert den Wasserhaushalt, fördert die biologische Vielfalt, schützt vor Hochwasser, die Vegetation bindet CO2 und trägt zur Kühlung der Umgebung bei. Die Renaturierung der Nidda im Bereich des Ortsbezirks wird dazu beitragen, dass das Praunheimer Wehr abgebaut werden kann und für die Nidda in der Zukunft ein möglichst naturnahes Flussbett entstehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 314/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER = (Enthaltung)
Ist Heddernheim für die zunehmenden Hochwasserereignisse gerüstet?
Antrag vom 27.06.2023, OF 318/8 Betreff: Ist Heddernheim für die zunehmenden Hochwasserereignisse gerüstet? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Sachverhalten zu erteilen: 1. "Die Genehmigungsplanung für den Umbau des Eschersheimer Wehrs sieht vor, dass der Umbau des Eschersheimer Wehres als Ausgleichsmaßnahme der Deutschen Bahn AG (DB) für den Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel hergestellt werden soll. Ein separates wasserrechtliches Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt war nicht notwendig" (ST 1559). Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat, ob diese Stellungnahme des Magistrats auch angesichts der immer kritischer werden Folgen des Klimawandels noch zutrifft? 2. "Der Urselbach wird zukünftig ein HQ 100, das heißt ein Hochwasser, das statistisch alle 100 Jahre einmal auftritt, ausuferungsfrei ableiten können. Die zukünftige Bachbreite wird zwischen 10 bis 15 Metern an der Böschungsoberkante liegen. (ST 1559 und 639). Die Planung sieht vor, dass die Fische und andere Wasserlebewesen das Eschersheimer Wehr durch einen Umfluter bzw. den im Querschnitt vergrößerten Urselbach passieren können". Wann ist mit der Realisierung dieser Vorhaben zu rechnen und ist hier die aktuelle Hochwasserentwicklung aufgrund neuerer Untersuchungen des Regierungspräsidium Darmstadt aus 2022 (Amtsblatt Nr.10) eingeflossen? 3. Das Niederschlagswasser aus dem Stadtteil Frankfurt-Heddernheim wird im Trennsystem gefasst und über mehrere Einleitestellen in die Nidda geführt. Die Regenwasserkanäle liegen im Bereich der zur Versickerung vorgeschlagenen Heddernheimer Wiesen zirka 2,30 m bis 2,90 m unterhalb der Geländeoberkante. (ST 1273). Inwieweit es sichergestellt ist, dass es aufgrund stellenweise sehr alten Wasserkanäle zu keinem weiteren Leitungsbruch wie im September 2022 an den Trinkwasserleitungen im Bereich An der Sandelmühe kommen wird? 4. Inwieweit ist angesichts aktueller (siehe Punkt 2) Hochwasseruntersuchungen sichergestellt, dass die aktuelle Bebauung an der Sandelmühle, Höhe Olof-Palme-Straße keinen negativen Folgen für eine mögliche Hochwassergefährdung auf den Flussverlauf Urselbach/Nidda haben wird? 5. Ist die Planungsfläche Sandelmühle auf notwendige Vorsorgeflächen bei Hochwasser überprüft? Ist der Abstand der Bebauungsplanung zum Uferrand eingehalten und gibt es eine ausreichende Zuwegung im Falle von Hochwasser für Einsatzkräfte? Begründung: Aufgrund aktueller Entwicklungen im Hochwasserschutz, ist eine Überprüfung der zum Teil 20 Jahre alten Sachstände notwendig und überfällig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 731 2023 Die Vorlage OF 318/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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