Meine Nachbarschaft: Marie-Curie-Straße
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Vorlagen
Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg sanieren
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1689 entstanden aus Vorlage: OF 117/8 vom 27.01.2022 Betreff: Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg sanieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg an einen attraktiveren Platz in der näheren Umgebung (z. B. näher an den Spielplatz oder in Richtung der Wiese am U-Bahnhof "Wiesenau") verlegt werden kann. Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg an diesem neuen oder - falls eine Verlegung nicht möglich ist - an seinem bisherigen Standort zu sanieren. Der Bodenbelag muss so ausgestaltet sein, dass ein Versickern unter dem Platz bei allen Wetterverhältnissen gewährleistet und für Fußball und Basketball nutzbar und bespielbar ist. Darüber sollte der Bolzplatz mit neuen Toren, einem zweiten Basketballkorb und ggf. mit geeigneten Banden ausgestattet werden. Begründung: Der Bolzplatz In den Stegwiesen/Neumühlenweg (mit Basketballkorb) ist in einem desolaten und bemitleidenswerten Zustand. Der Bodenbelag ist ein Sand-Erde-Stein-Gemisch, das weder für Fußball noch Basketball geeignet ist. Die angedeuteten Tore bestehen in Rohrstangen. Das Unkraut wuchert am Rand der Spielfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1136 Aktenzeichen: 67 0
Fußga ̈ngeru ̈berweg am U ̈bergang Olof-Palme-Straße/Lurgiallee einrichten
Antrag vom 27.01.2022, OF 116/8 Betreff: Fußga ̈ngeru ̈berweg am U ̈bergang Olof-Palme-Straße/Lurgiallee einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Übergang der Olof-Palme-Straße zur Lurgiallee einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: An dieser Stelle des Straßenverlaufs ist es aktuell sehr schwierig und gefährlich die Straße als Fußgänger zu überqueren. Es ist ein wichtiger Anschluss zwischen dem nahegelegenen Wohngebiet und der U-Bahnstation Riedwiese / Mertonviertel. Ebenfalls dient der Fußweg zur Anbindung an den Riedberg, von Heddernheim aus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 116/8 wurde zurückgezogen.
Umzug der Kita Zauberberg
Antrag vom 27.01.2022, OF 113/8 Betreff: Umzug der Kita Zauberberg Dem Vernehmen nach muss die Kindertagesstätte "Zauberberg" des freigemeinnützigen Trägers BVZ GmbH in der Altenhöferallee 1b (Ortsbezirk 8) infolge des Neubaus für den Fachbereich Chemie auf dem Uni-Campus Riedberg für eine Zufahrt spätestens 2024 weichen. Da Kita neben den Betreuungsplätzen sowohl für die Kinder der Mitarbeitenden als auch der Studierenden der Universität auch zu 25 Prozent für Kinder aus dem Stadtteil Riedberg offen ist, stellt sich die Frage, wo sie zukünftig angesiedelt wird. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Planungen gibt es für einen neuen Standort der Kita Zauberberg? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 330 2022 Die Vorlage OF 113/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten
Anregung vom 21.01.2022, OA 138 entstanden aus Vorlage: OF 162/12 vom 01.01.2022 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Vorgang: OM 5271/19 OBR 12; OM 7056/21 OBR 12; ST 831/21; V 72/21 OBR 12; ST 1833/21 Der Ortsbeirat 12 hat mit der Vorlage vom 15.01.2021, OM 7056, einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit der Stellungnahme vom 12.04.2021, ST 831, war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem zweiten Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die Stellungnahme vom 11.10.2021, ST 1833, stellt zum Thema "Flächen für Gemeinbedarfe" fest, dass für "die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als ‚Grünfläche', ‚Flächen für die Landwirtschaft' oder ‚Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft' festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee - ein Bebauungsplanverfahren unter Hinweis auf die in der Stellungnahme ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark diesen nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anregungen, OM 5271 vom 25.10.2019 u. a., verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7056 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 831 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 72 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1833 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1276, 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 15.02.2022 Aktenzeichen: 67 0
Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1486 entstanden aus Vorlage: OF 150/12 vom 10.01.2022 Betreff: Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln Vorgang: EA 262/18 OBR 12; ST 708/19; B 297/21 Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem FC Kalbach den im nördlichen Teil des Geländes gelegenen Tennenplatz in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln und in diesem Zuge auch die bereits begonnenen Abstimmungen zum Ausbau der Umkleiden und Funktionsbereiche - derzeit in Containern - fortzuführen. Begründung: Der FC Kalbach erfreut sich einer sehr regen Nachfrage, hat schon über 500 Mitglieder und 15 Jugendmannschaften und bietet zusätzlich noch den Fußballerinnen und Fußballern des Riedberger SV eine Heimstatt, bis die neue Sportanlage östlich der Altenhöferallee fertig geplant und gebaut ist. Der bereits beleuchtete Tennenplatz würde die Kapazität gerade für die Jugendmannschaften spürbar erhöhen und somit bei überschaubaren Investitionen eine nachhaltige Förderung des Jugend- und Breitensports ermöglichen. In der Vorlage B 297 vom 23.08.2021 heißt es: "Das Programm zur Umwandlung von Tennenplätzen zu Kunstrasenplätzen wurde konsequent weitergeführt und vollständig umgesetzt. Damit ist bei fast jeder Sportanlage mindestens ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag ausgestattet." Schon 2019 hieß es in der Stellungnahme ST 708: "Das zuständige Fachamt wird im Anschluss an das erfolgreich initiierte Sonderbauprogramm bewerten, welche Sportanlagen mit zusätzlichen Kunstrasengroß- und Kleinspielfeldern versehen werden müssen. Ausschlaggebend für die Entscheidung werden zu gegebener Zeit die aktuellen Mitgliederzahlen und die gemeldeten Mannschaften sein." Es spricht also nichts mehr dagegen, bedarfsgerecht Kunstrasenspielfelder nun auch dort anzulegen, wo bereits ein Kunstrasenfeld existiert. Angesichts der großen zeitlichen Verzögerung beim Bau der Sportanlage Riedberg II ist die kurzfristige Entlastung der lokalen Sport-Infrastruktur noch wichtiger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 30.11.2018, EA 262 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 708 Bericht des Magistrats vom 23.08.2021, B 297 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1112 Aktenzeichen: 52 2
Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1488 entstanden aus Vorlage: OF 152/12 vom 29.12.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. zwei Meter breiten Grünstreifen von der Straße Am Weißkirchener Berg getrennt. Foto: privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugführern, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen, leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. [1]: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm [2]: Achtung Radfahrer/Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1192 Aktenzeichen: 32 1
Streusalzeinsatz auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 29.12.2021 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf die FES hinzuwirken, auf den Einsatz von Streusalz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen so minimal wie möglich zu halten . Begründung: Mitte Dezember 2021 (vermutlich 17.12.) wurde im Bereich der Altenhöferallee, Riedbergallee und Alfred-Wegener-Straße, ohne dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat und auch keine für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 791 Aktenzeichen: 79 4
Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485 entstanden aus Vorlage: OF 149/12 vom 25.11.2021 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Vorgang: V 160/11 OBR 12; ST 139/12; OM 744/21 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie das Sportdezernat die den nördlichen Vereinen und Bürgern zugesagte beschleunigte Realisierung des Baus der zweiten Sportanlage Riedberg, in einer Bauphase für Außenanlagen und Mehrfeldhalle, vorantreiben wird. Die Vorlage OM 744 aus 2021 aufgreifend, wird der Magistrat aufgefordert, weitere Verzögerungen von Planung, Finanzierung und Bau durch begleitende Maßnahmen konsequent und wirkungsvoll zu verhindern. Der frühestmögliche Baubeginn, nicht später als 2023, ist sicherzustellen. Der Ortsbeirat wünscht sich die Veröffentlichung der realistischen Zeitplanung mit Meilensteinen bis Ende des ersten Quartals 2022 unter Bezug auf die Ergebnisse der Videokonferenz vom 15.12.2021 von Vereinen, Sportkreis und Vertretern des Ortsbeirates 12 mit Herrn Stadtrat Mike Josef und Vertretern der Ämter. Begründung: Die Sporterweiterungsfläche war bereits Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 803. Bereits vor zehn Jahren wurde mit Stellungnahme ST 139 aus 2012 und Verweis auf die Bedarfsanalyse der Sportentwicklungsplanung über den Zeitpunkt der Realisierung berichtet. 2015 wurde dem Stadtteil ein konsensfähiger Vorentwurf präsentiert. Aufgetretene Herausforderungen wie der Feldhamsterschutz wurden gelöst. Seit 2016 wird regelmäßig über die vielfachen Auswirkungen der erreichten Kapazitätsgrenzen der bestehenden Sportinfrastruktur diskutiert, die Schul-, Vereins- und Freizeitsport beeinträchtigen. Zuletzt wurde die Planung um den Mehrbedarf einer Mehrfeldhalle für Schul- und Vereinssport erweitert, verbunden mit einer weiteren für die Bürger intransparenten Verzögerung. Im Dezember 2021 haben die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer viel beachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Die Option der Aufteilung in mehrere Bauphasen unter Priorisierung der Sportaußenanlagen erscheint den Teilnehmern der Videokonferenz vom 15.12.2021 als nicht umsetzbar. Die abgeleitete Notwendigkeit einer priorisierten Realisierung von Außenanlagen und Mehrfeldhalle zeigte breiten Konsens. Die weitgehend unverändert vorgelegten Planungsentwürfe, die einen parallelen Sportbetrieb von Leichtathletik und Ballsportarten ermöglichen, wurden abschließend als geeignet bestätigt, ergänzt um einen für Fußball und Rugby nutzbaren Belag des Großfeldes. Erneute Diskussion und Runde Tische werden im Konsens der Teilnehmer als nicht notwendig beschrieben, der Fokus konsequent auf die Vorstellung des Zeitplans und eines frühestmöglichen Baubeginns gerichtet. Die Maßnahme soll aus beantragten Mitteln des Sport- und Schulamts finanziert werden, die Berücksichtigung in der kommenden Haushaltsplanung mit Bereitstellung der investiven Mittel ist gemäß Vortrag des Sportdezernats vorbereitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2011, V 160 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 139 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 744 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1851 Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 404 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1110 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2698 Auskunftsersuchen vom 15.03.2024, V 914 Aktenzeichen: 52 2
Fahrradwege auf der Olof-Palme-Straße und Hessestraße
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1466 entstanden aus Vorlage: OF 88/8 vom 06.01.2022 Betreff: Fahrradwege auf der Olof-Palme-Straße und Hessestraße Vorgang: OM 1243/21 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, Optionen für einen Fahrradweg oder Schutzstreifen auf der Olof- Palme-Straße und Hessestraße zu prüfen und zu realisieren. Begründung: Die Olof-Palme-Straße ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen Heddernheim und dem Riedberg. Mit dem geplanten Schul- und Wohnungsbau an der Lurgiallee wird die Bedeutung der Straße für Radfahrer auch absehbar zunehmen. Gegenwärtig gibt es dort leider keinen Radweg - vergleiche hierzu auch die Vorlage vom 02.12.2021, OM 1243, zur Lurgiallee, die in die Olof-Palme-Straße einmündet. Auf der Olof-Palme-Straße gilt zwar ein Tempolimit von 30 km/h, allerdings ist die Straße baulich auf 50 km/h ausgerichtet. Dementsprechend häufig wird die Geschwindigkeitsbegrenzung dort missachtet. Das macht die Straße für Fahrradfahrer besonders unangenehm. Die Straße sollte breit genug sein, immerhin besteht eine Verengung im Bereich der U-Bahn-Station "Riedwiese", wobei trotzdem noch zwei Autos aneinander vorbeifahren können. Der Ortsbeirat bevorzugt einen vollwertigen Radweg (auch ein Zweirichtungsradweg anstatt zwei einzelner Wege), würde aber auch einen Schutzstreifen begrüßen, sollte das nicht möglich sein. (via OpenStreetMap, betroffene Straßen rot eingekreist) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1243 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1091 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1243 entstanden aus Vorlage: OF 79/8 vom 14.11.2021 Betreff: Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradwegmarkierung an der Kreuzung Altenhöferallee/Marie-Curie-Straße, von Nordwesten kommend in die Lurgiallee einmündend, neu zu ordnen. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, überqueren Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, von der Altenhöferallee kommend, die Kreuzung in Richtung Lurgiallee auf einem Radweg, der dann jedoch abrupt vor einer Bordsteinkante endet. Die Radfahrerinnen und Radfahrer können sich dann zwar auf die Fahrbahn der Autos einfädeln, müssen aber, um nicht überfahren zu werden, anhalten. Es wäre wünschenswert, wenn dort die Verkehrsführung neu und sicherer geordnet würde. Abbildungen 1 & 2: Links der Radweg mit Hinführung, rechts die Sicht einer Fahrradfahrerin/eines Fahrradfahrers mit plötzlichem Ende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1466 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 803 Aktenzeichen: 32 1
E-Laden an Sportanlagen
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1157 entstanden aus Vorlage: OF 132/12 vom 15.11.2021 Betreff: E-Laden an Sportanlagen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich an den vorhandenen (und künftigen) Sportanlagen in Kalbach-Riedberg Elektro-Ladepunkte einrichten lassen. Je nach Größe der Parkplätze sollten mindestens vier, besser acht Ladepunkte geprüft werden. Dies betrifft die folgenden Anlagen: - Sportplatz Altenhöferallee (SC Riedberg) - Fußballplatz Kalbach (FC Kalbach) - Sport- und Freizeitzentrum am Martinszehnten - Golf-C lub Golf-Range Frankfurt - Perspektivisch auch schon: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Begründung: Gerade Sportanlagen bieten sich als Standorte für Elektroladesäulen gut an, da Fahrzeuge dort typischerweise für mindestens eine Stunde abgestellt werden, dann aber auch wieder wegbewegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 845 Auskunftsersuchen vom 06.05.2022, V 400 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 52 0
Konrad-Zuse-Straße sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1151 entstanden aus Vorlage: OF 143/12 vom 26.11.2021 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße mit den folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Anbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen zur Erinnerung an das Rechts-vor-links-Gebot. 2. An der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" ist eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des Grünzuges "Römische Straße" vorzunehmen. 3. Die Geschwindigkeit auf dieser Straße ist durch ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von mindestens einem Monat zu überprüfen und der Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße Zur Kalbacher Höhe und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr ist an dieser Stelle die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Auch Anwohnerinnen und Anwohner klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen, in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung Zum Kreuzegut kommt es dabei zu gefährlichen Situationen und zu mindestens einem Unfall. Dies wird weiter durch das Gefälle des Topographischen Wegs in diesem Bereich begünstigt, wodurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrerinnen und Autofahrer erwarten. Die jüngst angepassten Querungen für die Römische Straße zeigen, wie eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Um Klarheit über die Häufigkeit von Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bittet der Ortsbeirat um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße
Antrag vom 12.11.2021, OF 135/12 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Mit der ST 1679 vom 17.09.2021 macht der Magistrat darauf aufmerksam, dass der Ortsbeirat den neuen Standort für die Altglascontainer der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH mitteilen soll. Dies vorausgeschickt wird die Ortsvorsteherin gebeten Kontakt zur zuständigen Stelle der FES Kontakt aufzunehmen und folgenden Standort vorzuschlagen: 3-4 Pkw-Parkplätzen sollen in der Ferdinand-Braun-Straße/Ecke Altenhöferallee für die Altglascontainer bereitgestellt werden. Die Flächen in Rot markiert dienen als präzise Darlegung, welche Flächen gemeint sind. Der Ortsbeirat 8 ist hierüber zu informieren. Quelle: Google maps Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ortsvorsteherin im Sinne der Vorlage gebeten wird, zuständigkeitshalber Kontakt mit ihrer Kollegin in dem Ortsbeirat 8 aufzunehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee
Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau- und Erschließung zu formulieren mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, aus den vier beigefügten Bildern vom 31.10.2021 ergibt sich, dass sich schon bei geringsten Niederschlagsmengen das Wasser auf dem Zebrastreifen staut. Der Abfluss ist dort höher. Daher ist an dieser Stelle ein Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen nicht möglich. Die zwischenzeitliche telefonische Kontaktaufnahme mit dem und persönliche Inaugenscheinnahme durch das Stadtentwässerungsamt hat ergeben, dass es sich um eine notwendige bauliche Maßnahme handelt, die die Zuständigkeit Ihres Amtes erfordert. Um kurzfristige Anpassung des Gullydeckels wird gebeten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Ergibt sich aus den privaten anliegenden Fotos. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 141/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "In diesem Zuge könnte auch gleich der Asphalt-Rest am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels entfernt werden, der von einer früheren Baumaßnahme zurückgeblieben ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stadtteilzentrum Ginnheim
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1058 entstanden aus Vorlage: OF 92/9 vom 24.08.2021 Betreff: Stadtteilzentrum Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten die Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße an der Platenstraße/Ecke Ginnheimer Landstraße (REWE -Parkplatz) umgestaltet werden kann, um ein neues Stadtteilzentrum in Ginnheim zu schaffen. Ziel soll dabei ein Ort sein, an dem Gastronomie, Wochenmärkte sowie Freizeitaktivitäten betrieben werden können, um die Attraktivität dieses zentral im Stadtteil gelegenen Ortes zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 260 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1938 Aktenzeichen: 61 0
Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 975 entstanden aus Vorlage: OF 110/12 vom 17.10.2021 Betreff: Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft darüber zu erteilen, welcher Gebietsausweisung die Altenhöferallee gemäß geltender Grenz-, Auslöse- und Richtwerte für den Lärmschutz an Straßen zugeordnet ist - siehe Tabelle 3 des Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden [1, 2] ff. Immissionsgrenzwerte des § 2 Absatz 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV); 2. Auskunft darüber zu erteilen, welche geplanten oder bereits durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen nach der Umgebungslärmkartierung 2017 des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie für die Altenhöferallee seit 2017 vorgesehen sind oder durchgeführt wurden; 3. sofern keine weiteren Maßnahmen geplant sind, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Lärm zum Schutz der Wohnbevölkerung - siehe dazu § 45 Absatz 1 Satz 2 Punkt 3 StVO - zu reduzieren, z. B Geschwindigkeitsreduzierung. Dabei sollten die Straßenverkehrsbehörden von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Es sollten z. B. übergeordnete Interessen wie ein reibungsloser ÖPNV tagsüber höher gewertet werden wie in der Nacht. Durch die wesentlich geringe Verkehrsdichte in der Nacht können geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen leichter in Betracht gezogen werden. Begründung: Nach dem Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden (2017) liegt die Altenhöferallee in Frankfurt tagsüber und nachts über den Belastungswerten gemäß Immissionsgrenzwerte des § 2 Absatz 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV). Der Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden (2017) enthält keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung der Altenhöferallee. Es sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um den Lärm zum Schutz der Wohnbevölkerung tagsüber bzw. nachts zu reduzieren. Lärmpegel 2017 tagsüber, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Lärmpegel 2017 nachts, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Quellen, abgerufen am 13.10.2021: [1] https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/umgebungsl%C3%A4rm/ballungsr%C3%A 4ume [2] https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/L%C3%A4rmaktio nsplan%20Hessen%20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsr%C3%A4ume%20Darmstadt%2 0Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf [3] Lärmviewer Hessen https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 553 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 700 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Tempo 40 für den Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Vorgang: OM 121/21 OBR 12; ST 1346/21 Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen, um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß der Stellungnahme vom 19.07.2021, ST 1346, sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit an der Grundschule Riedberg erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 969 entstanden aus Vorlage: OF 98/12 vom 16.10.2021 Betreff: Verkehrssicherheit an der Grundschule Riedberg erhöhen An der Ampelanlage an der Grundschule Riedberg (Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Käthe-Kruse-Straße) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an dieser Kreuzung mit einer fußgängerfreundlicheren Schaltung zu versehen. Die Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger sollte in diesem Zuge verlängert werden und die Gelbphase für den Autoverkehr sollte etwas länger geschaltet werden, um dem Autoverkehr mehr Reaktionszeit zum Halten zu geben. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, gemeinsam mit dem 14. Polizeirevier weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Die Ampelanlage an der Grundschule Riedberg ist insbesondere für Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Punkt, um die Straße Zur Kalbacher Höhe zu überqueren. Mit sehr einfachen Maßnahmen kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit für Kinder erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Zebrastreifen für den Übergang OlofPalmeStraße zur Kaltmühle einrichten
Antrag vom 18.10.2021, OF 62/8 Betreff: Zebrastreifen für den Übergang Olof-Palme-Straße zur Kaltmühle einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein Zebrastreifen für die Querung Olof-Palme-Straße zur Kaltmühle geschaffen wird. Begründung: Als Fußgänger erleben die Bürgerinnen und Bürger jeden Tag, dass bei dem Versuch die Straße zu queren, der fließende Verkehr kein Durchkommen ermöglicht. Wenn dann noch die U-Bahn dazwischenkommt, vergeht viel Zeit ehe man vorankommt. Auch Wanderer, die auf den ausgeschilderten Wanderweg einschwenken wollen, wird dies aufgrund der aktuellen Situation sehr erschwert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 62/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Verkehrssituation auf der Straße „In der Römerstadt“ Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117
Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Runder Tisch zur zweiten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (Sportanlage Riedberg II)
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 744 entstanden aus Vorlage: OF 95/12 vom 10.09.2021 Betreff: Runder Tisch zur zweiten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (Sportanlage Riedberg II) Am 30.08.2021 fand auf Einladung des Sportamtes ein Runder Tisch zur Sportanlage Riedberg II (neuer Arbeitsbegriff) statt. An diesem nahmen viele Vereinsvertreterinnen und -vertreter, Sportfunktionäre, Schulen, Ortsbeiratsvertreterinnen und Ortsbeiratsvertreter sowie das Sportamt und das Grünflächenamt teil. Es wurde nicht abschließend über die vonseiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewünschten Sportmöglichkeiten entschieden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat 1. - hier das Sportamt - gebeten, bis zum 7. Oktober 2021 einen letzten Runden Tisch mit demselben Teilnehmerkreis einzuladen, damit abschließend über die zu verteilenden Sportflächen vonseiten der Nutzerinnen und Nutzer mehrheitlich Einigkeit erzielt wird; 2. zeitgleich gebeten, die Baufelduntersuchung abzuschließen, die Baufeldfreimachung zu beginnen, evtl. den Kampfmittelräumdienst zu beauftragen, damit nach elf Jahren Planung nun mit dem Spatenstich und damit dem Bau der Anlage begonnen werden kann; 3. gebeten, parallel den Baukörper der Dreifeldhalle bis November 2021 dem obigen Teilnehmerkreis vorzustellen, damit öffentlich bekannt wird, wie die Halle von Boden bis Decke und Wände inkl. aller technischer Anlagen (von Dach-, Fassadenbegrünung, PV, Solarthermie, Wärmegewinnung etc.) ausgeführt wird; 4. gebeten, den Bau der Dreifeldhalle vorzuziehen, wenn dadurch weder der Bau der gesamten Sportanlage sich verzögert noch dies Einfluss auf die sonstigen Sportflächen inkl. Leitathletikbahnen hat. Begründung: In der Online-Veranstaltung am 30.08.2021 wurden keine neuen Erkenntnisse oder ein neuer Planungs-/Baufortschritt vorgetragen, die zumindest den Mitgliedern des Ortsbeirates nicht bereits bekannt waren. Lediglich in kleinen Nuancen gab es vonseiten der Vereine Anmerkungen hinsichtlich der Nutzung. Da kein weiterer Zeitplan vonseiten des Sportamtes in Aussicht gestellt wurde, lediglich auf einen Dezernentenwechsel verwiesen wurde, ist nunmehr nach einem konkreten Zeitfenster zu fragen und die Errichtung der Sportanlage Riedberg II voranzutreiben. Da es sich bei der Dreifeldhalle mit Tiefbaumaßnahmen um eine andere Art der Baudurchführung handelt, sollte das Sportamt zur Beschleunigung der Realisierung der Sportanlage einen früheren Baubeginn prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2266 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485 Aktenzeichen: 52 2
Alter jüdischer Friedhof Heddernheim
Antrag vom 31.08.2021, OF 45/8 Betreff: Alter jüdischer Friedhof Heddernheim Die jüdische Gemeinde Heddernheim hat um 1840 außerhalb des alten Ortskerns eine neue Begräbnisstätte angelegt, die sich damals auf der höchsten Erhebung der Landstraße zwischen Heddernheim und Praunheim befand, etwa im östlichen Drittel der damals im Boden noch sichtbaren Stadtgrenzen der Römerstadt NIDA. Seit 1872 befindet auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch der neue christliche Friedhof. Die letzte Beisetzung auf dem jüdischen Friedhof fand 1937 statt; seit 1942 befindet sich das Grundstück als Folge von Zwangsverkauf in städtischem Besitz. Der christliche Friedhof gegenüber wird heute als städtischer Friedhof weiterhin genutzt. Bei dem alten jüdischen Friedhof Heddernheim handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Ortsbeirat hat 2015 aus seinen Budgetmitteln eine Gedenktafel an der Friedhofsmauer anbringen lassen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wer ist für die Friedhofsverwaltung zuständig? 2. Gibt es eine wissenschaftliche Dokumentation zu den Gräbern bzw. den Inschriften auf den Grabsteinen sowie den Personen, die hier beigesetzt wurden? 3. Werden die Grabsteine auf Kosten der Stadt gesäubert und erhalten? 4. Gab es in den vergangenen Jahren Vandalismus und Beschädigungen? 5. Ist der Friedhof im Rahmen einer Führung für die Öffentlichkeit zugänglich? 6. Gab es vor Anlage der beiden Friedhöfe archäologische Grabungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Offensichtlich hat es Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts archäologische Grabungen auf und an den beiden Friedhöfen gegeben: Können die hierzu publizierten Berichte von Fritz Quilling und Friedrich Gündel dem Ortsbeirat in Kopie zur Verfügung gestellt werden? [i] Wie bewertet die Archäologie heute diese Untersuchungen? 8. Welche archäologischen Grabungen sind an den Friedhofsgrenzen beim Bau der Rosa-Luxemburg-Straße durchgeführt worden und zu welchen Ergebnissen führten sie? 9. Da sich weitere Grabungen durch die Totenruhe verbieten: Welche Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA vermutet die Archäologie dort heute? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2021 Die Vorlage OF 45/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten
Antrag vom 21.08.2021, OF 91/12 Betreff: Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten In der Ortsbeiratssitzung am 10. Mai 2019 hat der damalige Sportdezernent Markus Frank zur Sanierung der Leichtathletikhalle Kalbach erklärt, dass die diesbezüglichen Planungen dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Nun erfahren die Öffentlichkeit, die Vereine sowie die Mitglieder des Ortsbeirates dank eines ausführlichen Presseartikels der Frankfurter Rundschau vom 24.07.2021, dass die Leichtathletikhalle abgerissen werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. warum die angekündigte Sanierung nicht mehr erfolgen soll, 2. mitzuteilen, welche Planungen mit welchem zeitlichen Horizont für die Leichtathletikhalle "Am Martinszehnten" vorliegen, 3. welche Ausweichmöglichkeiten bei Abriss zur Verfügung stehen, 4. wo - das Gebiet "Am Martinszehnten" hat neben dem Sport- und Freizeitzentrum angrenzend weitere freie Flächen verfügbar und 5. wann ein Ersatz für diese Leichtathletikhalle mit den vorhandenen Funktionen (Laufbahnen: Rundlaufbahn 200 m (4 Bahnen), Sprintgerade 60 m / 100 m / 130 m, Sprunganlagen: Weitsprunganlage (2 Anlagen) Dreisprunganlage, Hochsprunganlagen: Hochspr unganlage (2 Anlagen) Stabhochsprunganlage: (2 Anlagen), Wurfanlagen: Kugelstoßen Diskuswurf und Speerwurf) vorhanden sein wird, 6. welches Einfluss der Abriss auf die Trainingsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler, der Schulen, der Vereine, auf den Bundes- und Landesstützpunkt Leichtathletik haben werden, 7. wie die Finanzierung gesichert ist und 8. wann mit der Inbetriebnahme einer neuen Halle zu rechnen ist. Begründung: Der Frankfurter Norden leidet seit geraumer Zeit unter dem Mangel von Sportflächen. Seit nunmehr fast 12 Jahren wird die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee geplant und ein Spatenstich ist nicht in Sicht. In dieser Zeit ist die Einwohnerzahl Frankfurts von 664.000 (2009) auf fast 750.000 (aktuell) gestiegen ohne dass ein zeitgleicher Ausbau von Sportstätten um 1/6 erfolgt ist. Die Planungen von Multifunktionshallen etc. sind - wie an dem oben genannten Beispiel erkennbar - ohne Bauaktivitäten geblieben. Daher ist es gerade im Leichtathletikbereich wichtig, dass eine 400 m Bahn endlich gebaut wird. Auch unterstützt der Ortsbeirat 12 eine adäquate Sportstätte, die internationale Standards erfüllt. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen muss erst an einem neuen Standort eine Halle stehen, die dann den Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung steht. Das räumliche Argument kann hierbei keine Rolle spielen, da Sportlerinnen und Sportler über das ganze Stadtgebiet verteilt wohnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2021 Die Vorlage OF 91/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 601 entstanden aus Vorlage: OF 70/12 vom 22.06.2021 Betreff: Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter mit Haube in dem Abschnitt der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee zu veranlassen. Begründung: Auf dem gesamten Teilstück der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. Die Fußgängerinnen und Fußgänger haben daher keine Möglichkeit, ihren Müll, z. B. Behälter von to-go-Getränken, Taschentücher oder Tüten mit Hundekot, entlang dieses Teilstückes ordentlich zu entsorgen. Dies führt dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1618 Aktenzeichen: 79 4
Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 entstanden aus Vorlage: OF 50/12 vom 23.06.2021 Betreff: Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee Vorgang: OM 6457/20 OBR 12; ST 2005/20 In der Stellungnahme vom 23.11.2020, ST 2005, bestätigt der Magistrat, dass ausgehend vom Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee auf der Altenhöferallee Tempo 30 angeordnet wird. Dieser Abschnitt soll das Alten- und Pflegeheim beinhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nun auch umzusetzen. Der Bereich soll idealerweise bis zum nächsten Kreisel am Gymnasium Riedberg ausgeweitet werden. Begründung: Es wird auf die ursprüngliche Anregung (OM 6457) verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Ladezone am Riedbergzentrum
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 591 entstanden aus Vorlage: OF 55/12 vom 28.06.2021 Betreff: Ladezone am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Ladezone, die der Anlieferung für Geschäfte im Riedbergzentrum und den Paketzustellerinnen und Paketzustellern vorbehalten ist, sich positiv auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Radfahrenden, auswirkt. Die Ladezone soll an der Altenhöferallee direkt vor dem Riedbergzentrum sein und Kleinlastwagen Platz bieten. Für private Pkw soll ein Halteverbot in der Ladezone gelten, z. B. durch das Verkehrszeichen "Halteverbot" mit Ergänzungsschild "Lieferverkehr frei". Begründung: Aktuell gibt es keine Parkplätze für Kleinlastwagen am Riedbergzentrum. Zulieferer für Geschäfte und Paketzustellerinnen und Paketzusteller müssen auf der Altenhöferallee stehen. Häufig wird dadurch der Radweg oder die Fahrbahn blockiert. Insbesondere Radfahrende werden dadurch gefährdet, dass sie auf die Straße ausweichen müssen oder Waren aus Lkw über den Radweg ausgeladen werden. Eine exklusive Ladezone kann die Zulieferung erleichtern und gefährliche Situationen auf der Altenhöferallee verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1984 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen „Paul-Apel-Straße“ schaffen
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 590 entstanden aus Vorlage: OF 54/12 vom 22.06.2021 Betreff: Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" schaffen Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in Höhe der beiden Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" zur sicheren Überquerung der Altenhöferallee integriert in die Mittelinsel analog der beiden Fußgängerüberwege im Bereich der Graf-von Stauffenberg-Allee in Höhe der Marie-Curie-Schule zu veranlassen. Begründung: Der SC Riedberg erfreut sich sehr vieler Mitglieder, zum großen Teil sind dies Kinder. Immer mehr dieser Kinder kommen selbstständig mit dem Bus oder zu Fuß aus den nahe gelegenen Wohngebieten zur Sportanlage. Durch den fehlenden Fußgängerüberweg ist eine sichere Querung der Altenhöferallee in der unmittelbaren Nähe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße", die direkt neben dem Sportgelände liegen, für diese Kinder nicht möglich. Die (auf 100 Meter) Tempo-30-Strecke bietet keinen ausreichenden Schutz bei dem immer weiter ansteigenden Verkehr auf der Altenhöferallee, sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts. Auch im Hinblick auf die zukünftige neue Sportanlage, die automatisch immer mehr Sportler und Besucher mit sich bringen wird, muss eine sichere Querung der Altenhöferallee geschaffen werden. Als gutes Beispiel dienen hierfür die beiden in eine Mittelinsel integrierten Fußgängerüberwege in Höhe der Marie-Curie-Schule (Fotos: privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2163 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 330 entstanden aus Vorlage: OF 27/12 vom 03.05.2021 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Der Magistrat wird unter Einbindung des Ortsbeirates 8 gebeten, die Altglascontainer in Absprache mit der FES und der Firma Remondis von dem Standort Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße (vor der Apotheke - als Ziffer 3 gekennzeichnet) in diesem Bereich wenige Meter um die Ecke auf einen Parkplatz - als Ziffer 1 auf dem anliegenden Auszug aus dem Stadtplan GeoInfo der Stadt Frankfurt gekennzeichnet - in die Ferdinand-Braun-Straße unter Montage von zwei Sperrposten an der Altenhöferallee zu verlegen. Quelle: GeoInfo Begründung: Die oben genannten Altglascontainer sind zur Sicherheit von Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und der Radfahrerinnen bzw. Radfahrer zu verlegen, um die Querung der Altenhöferallee aufgrund des abgesenkten Bürgersteigs künftig zu ermöglichen. Auch verhindert eine Verlegung in die Ferdinand-Braun-Straße das häufige widerrechtliche Halten von Fahrzeugen zur Entsorgung von Altglas in die Container auf dem Fahrradstreifen und sorgt dafür, dass Radfahrerinnen bzw. Radfahrer künftig nicht mehr ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1679 Antrag vom 27.01.2022, OF 112/8 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1691 Aktenzeichen: 66 5
Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 261 entstanden aus Vorlage: OF 24/8 vom 25.05.2021 Betreff: Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern In der Hadrianstraße, im Bereich des Musik-Bunkers unter der Unterfahrung der Rosa-Luxemburg-Straße, sind die Markierungen, die den Fußgängerbereich von der Radwegführung trennen sollen, nicht mehr deutlich zu erkennen (siehe Foto). Der Magistrat wird beauftragt, dass die Markierungen in diesem Bereich wieder hergestellt werden. Nötigenfalls sind die Trennung der Verkehrsströme beziehungsweise die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Begründung: Die ursprünglichen Markierungen für die Trennung von Radverkehr und Fußverkehr sind nicht mehr deutlich zu erkennen und erzeugen Unsicherheit in der Nutzung der Wege sowohl bei Fußgängerinnen und Fußgängern als auch bei Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern. Dadurch entsteht auf dieser stark frequentierten Radroute eine erhöhte Unfallgefahr. Es scheint auch angeraten, bei dieser Gelegenheit das Radverkehrsbüro zu beteiligen, um nötigenfalls die Trennung der Verkehrsströme bzw. die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1669 Aktenzeichen: 66 2
Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?
Antrag vom 25.05.2021, OF 7/8 Betreff: Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor einigen Jahren wurde die ehemalige VDM-Deponie an der Olof-Palme-Straße, die in einem Naturschutzgebiet liegt, für die öffentliche Nutzung u.a. als Freizeitgelände gesperrt. Die Begründung seitens des privaten Eigentümers war, dass es hohe Vandalismusschäden gab und die Flächen als Parkplätze für den Bürokomplex Lurgiallee 5 vorgehalten werden müssen, was nach einer Mitteilung des Magistrats auch im Grundbuch als "unwiderrufliche" Dienstbarkeit eingetragen ist. Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG und ein Berliner Projektentwickler das "Lurgi-Haus" erworben haben mit dem Ziel, Wohnungsbau, Bildungseinrichtungen und Einzelhandel zu entwickeln. Anwohnerinnen und Anwohner würden die Fläche der ehemaligen Deponie gerne wieder zur Naherholung nutzen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welchen Sachstand kann der Magistrat zur Zersetzung der auf der Deponie abgelagerten Metalle und anderen Abfallstoffe mitteilen? 2. Zu welchem Ergebnis sind die vor ca. zehn Jahren durchgeführten Brunnenbohrungen hinsichtlich der Grundwasserqualität im Bereich der VDM-Deponie und im ganzen Bereich der ehemaligen VDM-Werke gekommen? Wie ist der Zustand des Grundwassers aktuell? 3. Ist es in den vergangenen zehn Jahren zu Schäden am Naturschutzgebiet gekommen? 4. Werden die Parkplätze auf der Deponie für den verkauften Bürokomplex Lurgiallee 5 noch benötigt? 5. Ist die ABG formal neue Nutznießerin der Parkflächen auf der ehemaligen Deponie? 6. Befürwortet der Magistrat eine Öffnung der VDM-Deponie für Freizeitzwecke? 7. Welches Konzept verfolgt der Magistrat bezüglich der Nutzung der VDM-Deponie im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2021 Die Vorlage OF 7/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. die Wörter "und wie lange ist die Haltbarkeit der Abdeckfolie?" und unter Ziffer 6 die Wörter "Wenn ja, wie wird Schutz und Wahrung des Naturschutzgebietes sichergestellt?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 für Teile der Riedbergallee
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 10/12 vom 26.04.2021 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes; - plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße; - auf fast ganzer Länge der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten; - ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt; - plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1423 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 122 entstanden aus Vorlage: OF 9/12 vom 24.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung der Straße Zur Kalbacher Höhe: höhere Priorisierung Vorgang: OM 6735/20 OBR 12; ST 610/21 Der Magistrat wird gebeten, eine in der Stellungnahme vom 12.03.2021, ST 610, begrüßte Maßnahme zur Verkehrsberuhigung als besonders wichtig zu priorisieren, sodass sie zeitnah realisiert werden kann. Begründung: Zur Querung der Kalbacher Höhe von dem östlichen zum westlichen Teil des Bonifatiusparks (unterhalb der Grundschule Riedberg und des Prozessionswegs) ist kein sicherer Fußgängerübergang vorhanden. Diese Querung entlang der Bonifatiusroute und des Kinderwanderwegs wird nicht nur stark von Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil genutzt, sondern auch immer mehr von Pilgern der Bonifatiusroute. Aufgrund des zu erwartenden Neubezugs des Baugebiets "Burghöfe" nahe dem westlichen Teil des Bonifatiusparks ist davon auszugehen, dass diese Querung noch stärker frequentiert wird, da sich in dem Baugebiet "Parkstadt 2000" ein weiterer Discounter zur Grundversorgung befindet. Daher wird der Magistrat gebeten, für die Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung, wie in der Anregung des Ortsbeirates 12 vom 23.10.2020, OM 6735, vorgeschlagen und in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610, begrüßt, entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen und diese so zeitnah zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6735 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 610 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1600 Antrag vom 16.06.2022, OF 261/12 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 439 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0
Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 118 entstanden aus Vorlage: OF 1/12 vom 26.04.2021 Betreff: Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit auf der Fläche der ehemaligen provisorischen Kita Altkönigblick am Nordostende der Altenhöferallee die Freimachung des Baufeldes für die künftige Sportanlage mit Sporthalle vorzuziehen und somit die bisher dort befindlichen Pflasterungen, Ablaufrinnen und Punktfundamente zu entfernen. Zusätzlich ist der Bauzaun wieder aufzustellen, um Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Bis zum Baubeginn der neuen Sportanlage mit Turnhalle vergeht mehr Zeit als erwartet. In dieser Zeit soll einer Verwahrlosung der genannten Fläche entgegengewirkt werden. Diese Maßnahme ist im Zuge der kommenden Baumaßnahmen ohnehin notwendig, hängt aber nicht von den Planungen ab und kann somit vorgezogen werden. Dabei ist die Brut- und Setzzeit zu berücksichtigen. Durch den Rückbau wird auch sichergestellt, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerungen für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6439 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2010 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 312 Aktenzeichen: 52 0
Verbesserung des Radverkehrs
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7237 entstanden aus Vorlage: OF 731/12 vom 17.02.2021 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine Verbesserung des Bahnüberganges über die U 2 an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße in Form von der Sicherung und der Einebnung umzusetzen; 2. eine Brücke über die Nidda an der A 661 (auf der dem Mertonviertel zugewandten Seite) und eine Verlängerung des Radweges entlang der A 661 nach Eschersheim zu bauen. Die o. g. Vorhaben sollen in Abstimmung mit den Ortsbeiräten 8 und 9 erfolgen. Begründung: Das Fahrrad als Verkehrsträger erfährt aktuell eine sehr große Popularität und erhält eine wichtige Rolle bei der Verkehrswende. Außerdem trägt der vermehrte Radverkehr einen äußerst positiven Beitrag zur Klimabilanz der Stadt Frankfurt bei. Genau aus diesen Argumenten gilt es, den Radverkehr auch in der städtischen Planung stärker zu berücksichtigen und für eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen zu sorgen. Ein erster Schritt dazu sind die oben beschriebenen Maßnahmen. Die genannten Radwege werden insbesondere von Radfahrerinnen und Radfahrer aus Kalbach-Riedberg und dem Norden - zumal dieser auch der Radweg in die Innenstadt ist - genutzt. Diese Maßnahmen erhöhen die Sicherheit und steigern die Attraktivität des Radweges in die Innenstadt. Das Bundesverkehrsministerium hat ein Sonderprogramm "Stadt und Land" aufgelegt, dass besonders vom Straßenverkehr getrennte Radwege aus- und neu gebaut werden sowie Fahrradstraßen, -brücken, -unterführungen und Abstellanlagen. Dafür wurden 660 Millionen Euro bereitgestellt, die seit Ende Januar 2021 beantragt werden können. Die oben genannten Vorschläge passen genau in diese Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1225 Aktenzeichen: 66 2
Mehr Sicherheit für Radfahrende am Gymnasium Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7221 entstanden aus Vorlage: OF 687/12 vom 04.01.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrende am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die mit dem Rad ankommenden Schülerinnen und Schüler auf der Westseite der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Riedberg besser vor dem Autoverkehr zu schützen. Hierzu ist zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die vier Parkplätze entlang der Altenhöferallee an dieser Stelle entfallen (rote Kreuze im Bild). Stattdessen sollen dort weitere Fahrradstellplätze oder alternativ Grünflächen geschaffen werden. 2. Der Radweg soll weitergeführt werden und erst hinter den entfallenden Parkplätzen enden. Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr am Zebrastreifen sollen durch eine Abzweigung, die über den letzten entfallenen Parkplatz direkt zu den Fahrradstellplätzen auf dem Gelände des Gymnasium Riedberg führt, entfallen. 3. Durch bauliche Maßnahmen soll verhindert werden, dass Autofahrende auf dem Radweg anhalten oder geöffnete Türen die Radfahrenden gefährden ("Dooring"). Zwischen Radweg und Fahrbahn können Poller, ein Zaun oder ein schmaler Grünstreifen errichtet werden, die verhindern, dass Türen von Autos auf der Fahrbahn auf der Beifahrerinnen- und Beifahrerseite auf den Radweg geöffnet werden. 4. Es soll verstärkt Kontrollen in der Zeit kurz vor Schulbeginn geben. Falschparken und Behindern von Radfahrenden soll konsequent geahndet werden. Luftbilder: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Morgens kurz vor acht Uhr kommen über 1.000 Schülerinnen und Schüler nahezu gleichzeitig an der Schule an. Gerade auf der Altenhöferallee und am dortigen Kreisel gibt es viele Konflikte zwischen den Verkehrswegen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto gebracht werden, und führen zu teils chaotischen Zuständen. Auslöser der meisten Probleme sind Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen und auf dem Radweg, auf dem Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg oder sogar im Kreisel anhalten. Das verursacht einen Rückstau, der vor allem in den kälteren Monaten über die Einmündung der Friedrich-Karl-Klausing-Straße hinaus reicht. Von den Autos, die in diesem Rückstau stehen, werden die Türen rücksichtslos auf den Radweg geöffnet und Schülerinnen und Schüler steigen auf den Radweg aus. Dies ist eine enorme Gefährdung für die Radfahrenden. Die Parkplätze vor dem Gymnasium verschärfen das Problem. Autos fahren oft rücksichtslos über den Radweg, um ein- oder auszuparken. Um die Fahrradstellplätze vor der Schule, die durch die Nähe zum A-Trakt überwiegend von Fünft- und Sechstklässlern genutzt werden, sicher zu erreichen, weichen viele Radfahrende auf die Gehwege und Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwege aus. Das gefährdet wiederum Fußgängerinnen und Fußgänger. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Die sinnvollste Lösung ist es, die Verkehrswege zu trennen, die Radfahrenden auf dem Radweg durch bauliche Maßnahmen vor Autotüren zu schützen und ihnen einen sicheren alternativen Weg zu den Fahrradstellplätzen anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1224 Antrag vom 09.09.2022, OF 282/12 Auskunftsersuchen vom 09.09.2022, V 474 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6088 Aktenzeichen: 32 1
Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 730/12 vom 19.02.2021 Betreff: Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum Vorgang: OM 1455/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojekts für Lastenradparkplätze dedizierte Lastenradparkplätze in unmittelbarer Umgebung des Riedbergzentrums einzurichten. Hierfür sollen insbesondere diese vier Standorte geprüft und bei Machbarkeit umgesetzt werden: A: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite am östlichen Ende der Ernst-Abbe-Straße kann wie im Beispiel aus Berlin mit drei schräg geparkten Lastenrädern umgesetzt werden. B: Ungenutzte Pflasterfläche an der Südseite der Einmündung Ernst-Abbe-Straße/Altenhöferallee. An dieser Stelle würde es sich anbieten, den Bordstein des kleinen Stichwegs zur Altenhöferallee abzusenken. C: Ungenutzte Pflasterfläche ca. in der Mitte des Riedbergzentrums zur Altenhöferallee. An dieser Stelle existiert bereits ein abgesenkter Bordstein als Zufahrt (früher verlief dort der Radweg). D: Östlichster Abschnitt der Fahrradständer Richtung Riedbergallee, direkt hinter dem Bücherschrank - dies nur in Abstimmung mit den Begrünungsplänen für den Riedbergplatz. Bild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt das Pilotprojekt des Straßenverkehrsamts und schlägt die oben genannten Standorte für Lastenräder vor. Lastenräder bieten eine hervorragende Möglichkeit, mittelgroße Einkäufe gut und komfortabel auch ohne Auto durchzuführen und reduzieren dadurch den innerörtlichen Autoverkehr. Durch die Platzierung in Straßennähe geraten die etwas sperrigeren Lastenräder nicht in Konflikt mit Fußgängerinnen und Fußgängern. Im Fall von Vorschlag A wird zusätzlich die Sicht am Fußgängerüberweg über die Ernst-Abbe-Straße verbessert (siehe OM 1455 von 2017). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2196 Aktenzeichen: 66 0
Fotovoltaik auf den Sporthallen in Kalbach-Riedberg installieren
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7231 entstanden aus Vorlage: OF 721/12 vom 08.02.2021 Betreff: Fotovoltaik auf den Sporthallen in Kalbach-Riedberg installieren Vorgang: OM 6454/20 OBR 12; ST 2054/20 Der Magistrat wird gebeten, gemäß seiner Stellungnahme vom 27.11.2020, ST 2054, sowohl bei der Sanierung der Sporthallen im Sportzentrum am Martinszehnten als auch bei der neu geplanten Sporthalle an der Altenhöferallee auf den großen Dachflächen Fotovoltaikanlagen zu errichten. Begründung: Nach wissenschaftlichen Aussagen ist der jährliche Ausbau der Fotovoltaikanlagen erheblich zu beschleunigen, um die auf EU-Ebene festgelegten Klimaziele zu erreichen. Die großflächigen Dächer von Sporthallen sind für Fotovoltaikanlagen prädestiniert und sollten von der Stadt entsprechend genutzt oder zur Verfügung gestellt werden. Die 1989 auf der Sporthalle am Martinszehnten errichtete kleine Fotovoltaikanlage ist wohl nicht mehr in Betrieb und kann auch durch ihre geringe Größe nicht ertragreich sein. Daher sind bei den anstehenden umfangreichen Sanierungsarbeiten auf den Dachflächen der Hallen großflächige Fotovoltaikanlagen zu installieren. Bei der Neuerrichtung der Sporthalle an der Altenhöferallee ist auf dem geplanten Flachdach der Halle ebenfalls eine großflächige Fotovoltaikanlage einzuplanen. Die vorgesehene begrünte Dachausführung schließt Fotovoltaikanlagen nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6454 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2054 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1185 Aktenzeichen: 65 1
Ersatz für Grillplatz Hadrianstraße
Antrag vom 10.02.2021, OF 627/8 Betreff: Ersatz für Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen als Ersatz für den Grillplatz Hadrianstraße geeignet sind: a) die Fläche östlich der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Nidda und der Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus (frühere Gaststätte Ginnheimer Wäldches) oder b) die Fläche an der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg (stadteinwärts) zur Straße Am Ginnheimer Wäldchen (paralel zur U-Bahnstation Niddapark). Begründung: Zu a) In der V 1726 vom 20.08.2020 wurde die Fläche, die im oben genannte Punkt a) dargestellt, bereits als dritte Frage genannt. In der Antwort in der ST 2092 vom 27.11.2020 wurde auf die dritte Frage nicht eingegangen. Aus diesem Grund wird die unter Punkt a) genannte Fläche nochmals genannt. Die Fläche ist weit von einer Wohnbebauung entfernt. Ferner könnten evtl. auf diesem Gelände noch Versorgungsleitungen für eine Toilettenanlage vorhanden sein. Auf dem genannten Gelände stand während der Bundesgartenschau 1988 ein Verwaltungsbebäude. Außerdem sind durch die in der Nähe verlaufende Straße Am Ginnheimer Wäldchen zumindest Abwasserleitungen vorhanden. Über die Sportanlage des Vereins SV Germania 08 Ginnheim oder über die Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus könnte auch eine Wasserzufuhr für eine Toilettenanlage hergestellt werden. Zu b) Die in Punkt b) genannte Fläche ist eine Alternative, da sie weit von der Gaststätte der Sportanlage Blau-Gelb entfernt ist, sodass die seinerzeit bemängelte Geruchtsbelästigung (z.B. Rauch) und der Andrang auf die Gaststättentoilette nicht auftritt. Eine eigene Toilettenalage könnte durch die Versorgungsleitungen in der nahen Straße bzw. der in der Nähe befindlichen U-Bahnstation Niddapark erfolgen. Zu Frage a) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Zu Frage b) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 627/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
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