Meine Nachbarschaft: Marbachweg
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Vorlagen
Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5155 entstanden aus Vorlage: OF 696/9 vom 22.02.2024 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen Vorgang: OM 4229/23 OBR 9; ST 2080/23 Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt Am Weißen Stein fehlen zurzeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern, der Buslinien 63, 66 und 69, der U-Bahnen der Linien 1, 2, 3 und 8 sowie der Autofahrerinnen und Autofahrer. Gemäß der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2080, wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts von Am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftig zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen Stein mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4229 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2080 Antrag vom 13.03.2024, OF 717/9 Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1743 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 21.02.2024 Betreff: Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, a) umgehend einen Modalfilter an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Humboldtstraße einzurichten. Zwei Varianten sind dafür denkbar, siehe beigefügte Skizzen. Mit der Umsetzung wird nicht auf ein Gesamtverkehrskonzept gewartet, dessen Umsetzung frühestens 2025 erfolgen kann; b) unabhängig von Punkt a) die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße, von Westen kommend, in die Eckenheimer Landstraße zu prüfen. Begründung: Diese Wohnstraßenverkehrsberuhigung findet in einer Ecke statt, die ein umfassendes Verkehrsberuhigungskonzept um den Oeder Weg nicht tangiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1230 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 Aktenzeichen: 32-1
Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 674/9 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die im Rahmen eines Ortstermins am Weißen Stein präsentierte überarbeitete Machbarkeitsstudie für eine angepasste Verkehrsführung rund um den Platz am Weißen Stein, die in ihren Grundzügen die Zustimmung des Ortsbeirats findet, eine Magistratsvorlage auf den Weg zu bringen. Für die weitere Planung möchte der Ortsbeirat folgende Hinweise, Bitten und Fragen mit auf den Weg geben: - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Wurden bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, grade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft? Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies vorab nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Begrünung haben für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend für die Zustimmung für die Umsetzung. Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne bislang erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen nicht näher an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden Flächen ein deutlich breiterer Gehweg vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw begrünte Trennwände Platz finden könnten. - Vor Aufnahme vertiefter Planungen mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. Begründung: Der Ausbau der S6 und die Schließung des BU Lachwegs haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 im OBR vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen und respektvoller mit dem Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteiger*innen aus der und in die S-Bahn bedeuten und die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zum Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verfeinert werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbbau alte Telefonzelle und Telefonsäule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5028 entstanden aus Vorlage: OF 654/9 vom 14.01.2024 Betreff: Abbau alte Telefonzelle und Telefonsäule Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Telekom in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Telefonzelle im Bereich der Einmündung der Wilhelm-Busch-Straße in die Eschersheimer Landstraße und die Telefonsäule am Dornbusch entfernt werden. Begründung: Die Telefonzelle ist seit Jahren in einem verwahrlosten Zustand und komplett mit schwarzer Farbe verschmiert, außerdem dient diese Ruine als willkommener Ablageplatz für Sperrmüll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 712 Aktenzeichen: 92-3
Mehr Fahrradabstellfläche in der Kaiser-Sigmund-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5031 entstanden aus Vorlage: OF 659/9 vom 06.01.2024 Betreff: Mehr Fahrradabstellfläche in der Kaiser-Sigmund-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Umfeld der Kita Hoppetosse e. V./Kaiser-Sigmund-Straße 65 zusätzliche Fahrradständer zu installieren. Um die dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten, ist eine Installation in einem aktuell als Kfz-Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Zahlreiche Mitarbeitende sowie Eltern und Kinder nutzen häufig das Fahrrad, um zur Kita zu kommen. Derzeit gibt es nicht genügend sichere Abstellmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der Kita. Die Kita-Leitung hat deshalb den Wunsch geäußert, zusätzliche Abstellmöglichkeiten zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 628 Aktenzeichen: 32-1
Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 entstanden aus Vorlage: OF 660/9 vom 12.01.2024 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen: Antwort des Ortsbeirats 9 auf Stellungnahme ST 1574 Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23 In seiner Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Der Magistrat antwortet in seiner Stellungnahme vom 31.07.2023, ST 1574: "Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei wird die Überwachungsdichte in diesem Bereich kurzfristig erhöhen und verstärkt kontrollieren. Eine Abpollerung käme als ultima ratio in Betracht, wenn durch verstärkte Überwachung kein Effekt eintreten sollte. Eine im Gegensatz zu Abpollerung stadtbildverträglichere bauliche Umgestaltung wäre im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Fahrbahnbereiches möglich, die derzeit jedoch nicht absehbar geplant ist." An der Situation hat sich seit dieser Antwort wenig geändert. Abgesehen von den Sommerferien ist es nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass dieser Bereich nicht durch Falschparkende blockiert wird. Insbesondere zu Abendzeiten, zu denen die Städtische Verkehrspolizei ohnehin nicht kontrolliert, entstehen durch das Falschparken ausgelöst gefährliche Verkehrssituationen. Diese sollen so schnell wie möglich abgestellt werden, bevor es zu Unfällen kommt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zügig eine wie mit Anregung vom 16.03.2023, OM 3687, erbetene Umgestaltung zugunsten der Verkehrssicherheit umzusetzen. Die durch den Magistrat angekündigte Erhöhung der Überwachungsdichte hat zu keinerlei Verbesserung beigetragen. Nach wie vor wird in diesem Bereich vor allem während der Berufsschulzeiten und in den Abendstunden falsch geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 32-1
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 05.01.2024 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Vorgang: OM 1477/22 OBR 3; ST 1073/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können. Begründung: Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2123 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Sperrmüllprobleme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5011 entstanden aus Vorlage: OF 743/10 vom 08.01.2024 Betreff: Sperrmüllprobleme Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren auftretenden Probleme mit Sperrmüll, teils mit Sondermüll bzw. gewerblichem Müll und leider auch direkt nach den fest vorgegebenen Abholzeiten im Siedlungsbereich der Gießener Straße, Ronneburgstraße und Hoherodskopfstraße möglichst künftig vermieden werden können. Begründung: Fraglich erscheint, ob die bisher vorgegebenen Abstände von immerhin vier bis fünf Wochen je Sperrmüllentsorgung noch zeitgemäß sind. Rein statistisch erneut sich die Frankfurter Bevölkerung alle sieben Jahre. Dies ist mit Umzügen - einhergehend mit Sperrmüll - verbunden. Zudem gibt es auch im Bestand natürlich Neuanschaffungen. Womöglich weil qualitativ weniger gute Geräte schneller als bisher kaputtgehen oder technisch überholt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 488
Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5012 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 08.01.2024 Betreff: Städtische und stadtnahe Baustellen im Ortsbezirk 10 ganzheitlich realisieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann Baustellen künftig auch für die Wärmeplanung, für die Fernwärme sowie für die verschiedenen Wasserthemen im Ortsbezirk 10 seitens der Stadt einschließlich stadtnaher Gesellschaften ganzheitlich realisiert werden können. Dazu gehört unter anderem die rechtzeitige Information aller und die Abstimmung mit allen Beteiligten. Bessere Informationen sind auch für die im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern - dies auch bei etwaigen Änderungen wie z. B. zeitlichen Verzögerungen etc. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat erneut darum gebeten, künftig möglichst sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vor allen öffentlichen Vorstellungen von Bauvorhaben dem Ortsbeirat 10 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Nicht nur Umweltschutz legt ein besseres Baustellenmanagement einschließlich Wärmeplanung nahe. Vermeidbar sind immer wieder neue Baustellen innerhalb weniger Jahre an gleicher Stelle. Jede einzelne Baustelle - sicher für sich alleine genommen so akzeptabel - wird leider gefühlt zu zeitraubend oder auch zu oft an gleicher Stelle umgesetzt. Alleine in der Gießener Straße zum Beispiel wurden Baustellen, unter anderem für Hochbahnsteige, für Fahrradwege sowie zuletzt für Stromkabel in Zuständigkeit oder im Auftrag der Stadt durchgeführt, leider ohne dass bisher weitere städtische Themen wie zum Beispiel Fern- bzw. Nahwärme, Brauchwasserleitungen und andere Erfordernisse berücksichtigt wurden. Dazu sind immer rechtzeitig vorab Informationen nebst Unterlagen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4981 entstanden aus Vorlage: OF 283/15 vom 19.12.2023 Betreff: Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/Urseler Weg durch Fahrbahnmarkierungen übersichtlicher und verkehrssicherer gestaltet werden kann. Begründung: Nach den Beobachtungen des Ortsbeirats spielt sich der überwiegende Verkehr von Osten als Linksabbieger nach Süden und von Norden als Linksabbieger nach Osten ab. Letzterer schneidet meist die Kurve und kommt dem Gegenverkehr ins Gehege. Mit einer Mittellinie und Stopplinie im Urseler Weg in westlicher Richtung vor der genannten Kreuzung würde die Fahrbahneinteilung übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935 entstanden aus Vorlage: OF 541/11 vom 27.12.2023 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Magistrat wird gebeten, in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Bürgersteig vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 bis zu vier Fahrradbügel aufzustellen (siehe auch OM 5) . Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern der Auerfeldstraße 8 bis 52 vermehrt Schulkinder und auch Erwachsene, die ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Der Ortsbeirat weiß von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Fahrräder angeschlossen werden können, sind sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfähle auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt. Die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (Vorlage ST 1465) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Die angeregten vier Fahrradbügel, an denen acht Fahrräder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation für Fahrräder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Der Fahrradweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 739/10 Betreff: Sanierung der asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann die teilweise stark beschädigten asphaltierten Fußwege auf dem Hauptfriedhof sanierten werden können. Begründung: Ca. 1/4 des Hauptfriedhofes befindet sich auf Eckenheimer-Gemarkung und ca. 3/4 auf Nordend-Gemarkung. Im vergangenen Jahr wurde der Mittelweg (zwischen Alten Portal und Gruftenweg auf Nordend-Gemarkung) erneuert. Der Zustand der asphaltierten Fußwege auf dem gesamten Friedhof ist für ältere und mobilitätseingeschränkte Besucher inzwischen wegen der erheblichen Schlaglöcher sehr gefährlich. Dies gilt nicht nur für zentrale Durchgangsfußwege (z.B. Ehrenmalweg vom Wasserpark zum Haupteingang in der Gemarkung-Nordend), sondern auch für weitere Wege in der Gemarkung Eckenheim (Wege am Nordeingang Gießener Straße). Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 739/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Partei: AfD
Weiter lesenAnbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 740/10 Betreff: Anbringung einer Straßenmittelmarkierung in der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gießener Straße (im Bereich zwischen den Hausnummern 66 bis 94) eine Straßenmittelmarkierung angebracht werden kann. Begründung: Durch die bisher nicht angebrachte Straßenmittelmarkierung von ca. 300 Metern im Bereich der Gießener Straße (zwischen den Hausnummern 66 bis 94) kommt es immer wieder zu gefährlichem Begegnungsverkehr. Die Straßenfläche ist in diesem Bereich der Gießener Straße durch die beiden Fahrradwege, Parkstreifen und den Bürgersteig relativ schmal und es kommt relativ häufig vor, besonders bei Begegnungsverkehr mit größeren Fahrzeugen, dass auf die Radwege ausgewichen wird und die Radfahrer und Fußgänger gefährdet werden. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 740/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: AfD
Weiter lesenVerbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 entstanden aus Vorlage: OF 612/3 vom 21.11.2023 Betreff: Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Eckenheimer Landstraße Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22; OM 4137/23 OBR 3 Aufgrund der rapide zunehmenden Leerstände an der Eckenheimer Landstraße, des zunehmenden Autoverkehrs und der fehlenden Begrünung der Straße fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, ein Konzept für die Eckenheimer Landstraße vorzulegen, das folgende Bereiche abdeckt: 1. Gewerbeförderung bzw. Vermeidung von Leerständen; 2. Kfz- und Fahrradverkehr sowie öffentliche Verkehrsmittel und 3. Begrünung der Straße. Dies sollte analog zu der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs geplant werden, um eine holistische Verkehrsplanung im gesamten Viertel zu erreichen und Ungleichgewichte zwischen den Straßen zu vermeiden. Die Eckenheimer Landstraße ist eine belebte Einkaufsstraße mit abwechslungsreicher Gastronomie, die trotz Gentrifizierungsdruck in weiten Teilen noch ihren ursprünglichen Charakter behalten hat. Nun droht aufgrund von Verkehrsbelastung, Wegzug von Gewerbe und fehlender Aufenthaltsqualität der Charakter der Straße verlorenzugehen. Begründung: Im Einzelnen: 1. Vermeidung von Leerständen, Unterstützung von Gewerbe In den letzten Monaten hat der Leerstand in der Eckenheimer Landstraße rapide zugenommen. Weitere Gastronomen berichten, dass sie aufgrund überzogener Mieterhöhungen auch werden schließen müssen, sollte keine Einigung gefunden werden. Hier wird vor allem auf die Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931, in der das Einzelhandels- und Zentrenkonzept des Magistrats von 2018 dargestellt wird, sowie auf die Anregung OM 4173 vom 15.06.2023, verwiesen, in dem bereits eine Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe gefordert wird. 2. Zunahme des Autoverkehrs Die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verlagerung von Verkehrswegen zur Folge. Viel Verkehr fließt nun durch die Eckenheimer Landstraße, was zur Folge hat, dass die U5 häufig im Stau steht und dass die Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger insgesamt gefährlicher geworden ist. Es bedarf eines Verkehrskonzepts, das sich der Situation pragmatisch annimmt. 3. Begrünung Anders als viele andere Einkaufsstraßen des Nordends ist die Eckenheimer Landstraße nur spärlich begrünt - vor allem im unteren Teil sind die Fußgängerwege eng, die Häuser stehen sehr nah an der Straße, es gibt insgesamt wenig Platz. Da die Begrünung des Oeder Wegs nun ganz vorbildlich geklappt hat und die Baumkästen und andere Mittel der flexiblen Begrünung die Aufenthaltsqualität der Straße stark gehoben haben, sollte diese Art der Begrünung auch in der Eckenheimer Landstraße eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Antrag vom 29.08.2024, OF 748/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 entstanden aus Vorlage: OF 613/3 vom 20.11.2023 Betreff: Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichten Vorgang: OM 2109/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, weitere vier Fahrradbügel auf dem Gehweg vor der Musterschule zu errichten. Anschließend an den vier bereits vorhandenen Bügeln vor der Jahnstraße 2 wäre dafür mehr als ausreichend Platz (siehe Foto). Gleichzeitig wird die Umsetzung der beiden Maßnahmen aus der Anregung OM 2109 aus dem Jahr 2022 (2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen und 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche) angemahnt. Begründung: Der Bedarf an sicheren öffentlichen Fahrradbügeln wächst im Nordend kontinuierlich. Vor der Musterschule ist die für weitere vier Bügel benötigte Fläche vorhanden. Der Bürgersteig ist entsprechend breit. Da die Praxis von Dr. Freimann und Dr. Lund ihren Zugang an der Eckenheimer Landstraße 39 hat, bliebe sie von der Errichtung weiterer Fahrradbügel unbeeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 698 Antrag vom 05.01.2025, OF 824/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6390 Aktenzeichen: 66-2
Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4928 entstanden aus Vorlage: OF 617/3 vom 20.11.2023 Betreff: Baumpflanzungen auf dem Grünstreifen der östlichen Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Grünstreifen der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Elisabethenschule Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Nach Schätzungen wären mindestens vier Bäume möglich. Begründung: Der Grünstreifen markiert eine Kluft zwischen den bestehenden Baumpflanzungen auf der östlichen Eschersheimer Landstraße. Diese sollte vor allem sowohl aus klimatischen, aus umweltfreundlichen Gründen als auch des Gesamteindrucks wegen geschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 670 Antrag vom 09.01.2025, OF 816/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1108 Aktenzeichen: 66-0
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4929 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 20.11.2023 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg Immer wieder kommt es zu Unfällen im Bereich der Eschersheimer Landstraße im o. g. Abschnitt, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Deshalb hält der Ortsbeirat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in diesem Bereich für sehr wichtig. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg möglich ist und ob zusätzlich die Fußgängerampel an der Fichardstraße mit einem stationären Blitzgerät für Rotlichtverstöße ausgestattet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 669 Antrag vom 05.01.2025, OF 815/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1107 Aktenzeichen: 32-1
Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 entstanden aus Vorlage: OF 710/10 vom 18.11.2023 Betreff: Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts Vorgang: OM 3881/23 OBR 10; ST 1970/23 Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man an der o. g. Kreuzung abschnittsweise eine Tempo-30-Zone entlang des Schulwegs und eine Rotlichtüberwachung installieren kann. Begründung: Seit dem Umbau der Kreuzung von einem Kreisel in die jetzige Straßenführung hat es schon mehr als vier Mal eine Beschädigung der Abschirmung des Fußgängerüberwegs in Höhe der Friedberger Warte gegeben. Ebenso fällt auf, dass die Radfahrerampel für Radfahrende, welche in Höhe der Homburger Landstraße nach links in diese einbiegen wollen, regelmäßig ignoriert und überfahren wird, da viele stadtauswärts Fahrende noch bei schon bestehendem Rotlicht weiter Richtung Bad Vilbel schnell noch Gas geben, um über die Ampel zu kommen. Auch dies ist ein Auslöser für die Beschädigung der Abschirmung. Da der Überweg der neue Schulweg für Kinder aus der Walter-Hesselbach-Straße und weitere ist, sollte dieser die höchsten Sicherheitsstandards erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4862 entstanden aus Vorlage: OF 702/10 vom 18.11.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) für die Autofahrenden durch einen neuen Farbauftrag und blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen und gegen parkende Fahrzeuge abzugrenzen, sodass zu Fuß Gehende besser gesehen werden können. Begründung: Der Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als unsicher empfunden. An dieser Stelle wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4831 entstanden aus Vorlage: OF 622/9 vom 08.11.2023 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Begründung: Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstaus, die auch den Busverkehr betreffen und dessen Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 503 Aktenzeichen: 32-1
Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 645/9 vom 10.11.2023 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (iSTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen Nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 373
Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße 341 bis 343 und 351
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2023, OF 624/9 Betreff: Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße 341 bis 343 und 351 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Zaun neben der Gleisanlage der A-Linie auf Höhe Eschersheimer Landstr. 341-343 weist seit Anfang des Jahres 2023 eine 5-6 m breite Lücke auf. Auf Höhe der Haus-Nr. 351 ist er auf einer Breite von 3-4 m verbogen. Aufforderungen im März 2023 bzw. Juli 2023, den beschädigten Zaun zu reparieren blieben unbeantwortet. Der Ortsvorsteher wird daher gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um eine unverzügliche Reparatur des beschädigten Zauns herbeizuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 624/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenStralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der GoetheUniversität entlasten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4704 entstanden aus Vorlage: OF 719/2 vom 01.09.2023 Betreff: Stralsunder Straße vom Parkdruck des benachbarten Westend-Campus der Goethe-Universität entlasten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen Maßnahmen die Stralsunder Straße vom hohen Parkdruck durch den benachbarten Westend-Campus entlastet und der insbesondere in Vorlesungszeiten tagsüber oftmals chaotische ruhende Verkehr entsprechend sanktioniert werden kann; 2. ob die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Stralsunder Straße als Verbindung von Eschersheimer Landstraße und Hansaallee eine Möglichkeit sein kann, um der städtischen Verkehrsüberwachung vor Ort mehr Durchgriffsmöglichkeiten gegen den ruhenden Verkehr zu ermöglichen. Begründung: Es handelt sich um wiederholte Beschwerden der Bewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 577 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 entstanden aus Vorlage: OF 775/2 vom 02.11.2023 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 2. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen; 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" zu erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern; 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen; 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e. V. (Hausnummer 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen; 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen; 7. an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße entfernen und um ca. zehn Meter in die Vogtstraße hinein versetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden; 9. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstraße Nr. 43 und der Eschersheimer Landstraße eine Spielstraße einzurichten. Begründung: Das Kinderhaus Vogtstraße wird vom gleichnamigen Verein betrieben und betreut ca. 80 Kinder zwischen zehn Monaten und zehn Jahren. Die Vogtstraße wird von den Hortkindern an beiden Ecken, Vogtstraße/Hansaallee und Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße, überquert. Bei der Vogtstraße handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Zu 1. und 7.: Aktuell werden die Straßenecken der Vogtstraße häufig von Lieferfahrzeugen zugeparkt, sodass die Einsicht für Fahrzeugfahrer und überquerende Kinder weiter verschlechtert wird. Poller bzw. Fahrradständer sollen die Fünf-Meter-Zone wirksam freihalten. Zu 2.: Die Vogtstraße/Ecke Hansaallee ist direkter Schulweg für die Hortkinder der Holzhausenschule. Diese müssen die Vogtstraße von der oberen Hansaallee aus kommend überqueren, um zur Einrichtung zu gelangen. Ein Zebrastreifen soll den Kinder Sicherheit geben und auch die Autofahrer für die Situation sensibilisieren. Zu 3.: Das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" ist stark abgenutzt und soll daher erneuert werden. Auch ist es zu weit von der Einrichtung entfernt. Zu 4.: Die ursprüngliche Bodenschwelle wurde im Rahmen einer Sanierung der Kanalisation entfernt. Die im Nachgang neu installierte Bodenschwelle ist zu niedrig und unwirksam. Zu 5.: Trotz Tempo-30-Zone und Bodenschwelle wird in der Vogtstraße täglich die Geschwindigkeit überschritten. Durch zwei versetzte Hochbeete soll die Straße direkt vor der Einrichtung verjüngt werden, sodass Fahrzeuge die Geschwindigkeit verringern müssen. Dadurch, dass die Hochbeete versetzt angebracht werden, können weiterhin Lkw und Müllfahrzeuge passieren. Die Einrichtung würde gerne die Pflege der Hochbeete patenschaftlich übernehmen. Zu 6.: Aktuell endet die Tempo-30-Zone direkt vor der Einrichtung und ca. 15 Meter vor der Kreuzung Vogtstraße/Eschersheimer Landstraße. Dies stellt eine vermeidbare Gefahr für die Kinder der Einrichtung dar. Zu 8.: Kinder der Holzhausenschule nutzen auch den Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße als direkten Schulweg. Der bestehende Zebrastreifen befindet sich unmittelbar an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße. Autofahrer sind gezwungen, auf dem Zebrastreifen zu halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Dies gefährdet massiv Passanten, die die Vogtstraße überqueren wollen, da diese entweder auf den Radweg der Eschersheimer Landstraße oder zwischen die Autos auf die Vogtstraße ausweichen müssen. Eine Versetzung des Zebrastreifens in die Vogtstraße hinein bringt Sicherheit für Passanten, Auto- und Fahrradfahrer. Wird der Zebrastreifen zusätzlich auf einer Bodenschwelle angebracht, ermöglicht dies zusätzliche Sicherheit für die Hortkinder der Holzhausenschule. Zu 9.: Um optimalen Schutz für die Kinder der Einrichtung zu bieten, sollte das letzte Stück der Vogtstraße bis zur Eschersheimer Landstraße als Spielstraße ausgewiesen und verkehrsberuhigt werden. Die Vogtstraße ist keine Durchgangsstraße im eigentlichen Sinne und sollte nur von Anliegern genutzt werden. Daher stellt eine Umwidmung zur Spielstraße keine negativen Auswirkungen auf den Berufsverkehr dar. Lagebild Vogtstraße mit den vorgeschlagenen Maßnahmen (Quelle: openstreetmap) mit eigenen Anmerkungen Blick in die Vogtstraße Blick Vogtstraße Piktogramm Blick Vogtstraße vor der Einrichtung Blick Vogtstraße, zu niedrige Bodenschwelle Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 648 Antrag vom 13.05.2024, OF 938/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5494 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0
Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Bänke in der Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 entstanden aus Vorlage: OF 680/10 vom 26.09.2023 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in der Weilbrunnstraße zwischen Homburger Landstraße und Gravensteiner-Platz ein oder zwei Bänke installieren kann; beispielsweise vor Hausnummer 13 (ehemalige Kita) oder gegenüber der Einmündung Huswertstraße in der Höhe der Arztpraxis. Begründung: Mehrere Bewohner, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, haben um das Aufstellen von Bänken gebeten, damit sie sich auf dem Weg zum Wochenmarkt zwischenzeitlich ausruhen können. Der Weg dorthin führt bergauf und ist für viele ohne Pause nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100 Aktenzeichen: 67-2
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 04.09.2023 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragestellungen gebeten, die alle dem Zweck dienen, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße fit für die Zukunft zu machen: 1. Wie kann die Stromversorgung auskömmlich gesichert werden (alleine im letzten Jahr waren wieder zwei Ausfälle zu beklagen)? 2. Wie kann auch für große Lkw eine sichere Zu- und Ausfahrt von und zu der Homburger Landstraße ermöglicht werden? 3. Wie kann der sehr hohe Parkplatzdruck gemindert werden, insbesondere durch die zusätzliche Schaffung von Parkraum? Begründung: Die Zukunftsfähigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen vor Ort und im Umfeld des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße deutlich zu erhöhen. Etwaige entfallende Parkplätze oder sonstige Nachteile, z. B. im Zusammenhang mit der U 5-Linienverlängerung, sind rechtzeitig auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 687/10 vom 26.09.2023 Betreff: Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Grünstreifen a n der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen abgepollerten Strecke und der Nidda unmöglich zu machen, z. B. mit weiteren Baumstämmen. Begründung: Leider wird auf dem restlichen Grünstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen versehenen Fläche und der Nidda weiterhin wild geparkt, sobald der neu angelegte Parkplatz voll ist. Das Parken auf Rasenflächen ist ohnehin nicht erlaubt und sollte daher auch physisch unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 51 Aktenzeichen: 66-3
Sichere Überquerung der Homburger Landstraße am Nordpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4630 entstanden aus Vorlage: OF 688/10 vom 25.09.2023 Betreff: Sichere Überquerung der Homburger Landstraße am Nordpark Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit dem Ziel einer regulären Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße am Nordpark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 262/15 Betreff: Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass in Nieder-Eschbach regelmäßig mit Drogen gedealt wird? 2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahme werden seitens des Magistrats ergriffen, um dem präventiv dem entgegenzuwirken? 3. Wenn nein, warum besteht dahingehend kein Austausch mit der hessischen Polizei? Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich immer wieder darüber, dass offene mit Drogen gedealt wird. Das betrifft vorzugsweise die Abendstunden am Wochenende, findet aber auch unter der Woche, auch teilweise tagsüber statt. Konkret ist dies nach Auskunft der Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs an folgenden Orten beaobachtet worden: - Kleingartenanlage rechte Seite Im Weidenfeld - Parkplatz/Garagen Einfahrt Urseler Weg/ Homburger Landstraße rechts - Parkplatz an der Deuil-La-Barre Straße an der Kita St. Stephanus - Dahlienstraße/ Kreuzung Gladiolenstraße - Fußweg Görlitzer Straße - Friedhof Nieder-Schbach Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der regionalen Kriminalitätsbekämpfung und einen Vertreter des Polizeireviers 14. (Nord) in die Bürgerfragestunde einzuladen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2023 Die Vorlage OF 262/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung hinter dem Wortlaut "Fußweg Görlitzer Straße" der Wortlaut "(Evangelische Kirche)" ergänzt wird. Weiterhin wird die Begründung um folgende Punkte ergänzt: "Schwimmbadeingang im Winter" und "Feldweg an der freiwilligen Feuerwehr". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmzug der AlexanderPuschkinSchule in die Humboldtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4517 entstanden aus Vorlage: OF 573/3 vom 06.09.2023 Betreff: Umzug der Alexander-Puschkin-Schule in die Humboldtstraße Mit einem Baustellenschild sind Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Ortsbeirat darüber informiert worden, dass in das ehemalige Büro des BVZ (Beratungs- und Verwaltungszentrum e. V.) in der Humboldtstraße 14 die private Alexander-Puschkin-Schule mit 160 Schülerinnen und Schülern einziehen wird. Bisher ist die Grundschule in der Stresemannallee in Sachsenhausen. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Erhalt von Grundschulplätzen. Jedoch aufgrund der Erfahrungen mit Hol- und Bringverkehr ("Elterntaxis") anderer Privatschulen im Nordend wird der Magistrat unter Berücksichtigung der ohnehin starken Belastung dieser Straßenzüge unverzüglich gebeten, einen Verkehrswegeplan für die Alexander-Puschkin-Grundschule vorzulegen. Begründung: Die einzige Zufahrt aus der Eckenheimer Landstraße zur Humboldtstraße 14 ist der Mittelweg; die einzige Ausfahrt ist der Oberweg. Sollten bei 160 Schülerinnen und Schülern ca. 80 bis 100 Fahrzeuge ("Elterntaxis") durch diese engen Straßen fahren, wird das zu einer enormen Belastung aller Anwohnerinnen und Anwohner führen. Außerdem wird sich die Gefahrenlage aufgrund des stark zunehmenden Verkehrs in den Seitenstraßen für ca. 1.000 Schülerinnen und Schüler, die zeitgleich in die Musterschule im Oberweg gehen sowie für alle Grundschülerinnen und -schüler, die zu Fuß aus dem Nordend in die Liebfrauenschule gehen, stark erhöhen. Der Bereich Humboldtstraße zwischen Mittel- und Oberweg ist zu Schulbeginn stark frequentiert von Schülerinnen und Schülern aller Altersklassen, die mit der Bahn bzw. dem Fahrrad ankommen. Die Entscheidung, hier eine Grundschule mit 160 Schülerinnen und Schülern einzurichten, ist zumindest fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 143 Antrag vom 01.03.2025, OF 862/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40-31
Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4477 entstanden aus Vorlage: OF 647/10 vom 24.06.2023 Betreff: Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, kommerzielles Parken, bei dem Unternehmen Flughafenkunden billige Parkmöglichkeiten in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen anbieten, im Ortsbezirk 10 zu unterbinden. Begründung: Zusätzlicher und unnötiger Parkdruck sorgt täglich für teilweise gefährliche Situationen. Zugeparkte Straßeneinmündungen oder Abfahrten für Rollstuhlfahrende, Personen mit Kinderwagen oder Ähnlichem sind für Kinder (Sehbehinderung beim Fahrradfahren) und behinderte Menschen oft gefährlich und daher untragbar. Denn das Ausweichen auf die Straßen, besonders vom Bürgersteig auf die Straße, kann durch eine Reduzierung durch Fremdparker reduziert werden. Fernsehberichte zeigten Unternehmen, welche ihren Flughafenkunden anbieten, das Fahrzeug viel billiger zu parken als im Flughafenparkhaus. Die Fahrzeuge verteilen sich im gesamten Stadtgebiet, immer in direkter Nähe zum ÖPNV. An den entsprechenden Parkplätzen, beispielsweise am oberen Ende vom Marbachweg in Höhe der Rampe zur Unfallklinik, sind immer wieder Nummernschilder aus allen Bundesländern zu sehen, welche teilweise mehrere Tage dauerhaft dort parken und damit den Parkdruck zusätzlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 663/10 vom 04.09.2023 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen Bei der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Buslinie 63 nicht mehr zum Gravensteiner-Platz bestehen soll. In den Planunterlagen sind bei den relevanten Bushaltestellen auch keine Hinweise darauf zu finden, nur auf einen Schülerbus. Die bestehende Direktverbindung zum Gravensteiner-Platz ist aber nicht nur wegen der Carlo-Mierendorff-Schule bedeutend. Wie eine Bürgerin aus Eschersheim anmerkte, trifft dies u. a. auch auf die Anbindung des dort ansässigen Einzelhandels zu. Ebenso zu beachten ist, dass viele Vereine, beispielsweise auch die TSG Frankfurter Berg, Nutzer der unweit befindlichen Bezirkssportanlage sind. Durch die neue Abbiegemöglichkeit Am Dachsberg/Homburger Landstraße würde sich darüber hinaus die jetzige Strecke verkürzen bzw. beschleunigen. Das Potenzial sowie der Bedarf der Linie 63 vom/zum Gravensteiner-Platz bzw. dem Weißen Stein scheint doch unterschätzt zu werden. Die Akzeptanz und der Umstieg auf den ÖPNV wird nicht funktionieren, wenn angebotene Verbindungen eingestellt werden. Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Ankündigung am Bestand der Linie 63 festzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 335 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 568/3 Betreff: Sicherheitshindernis Pollerreihe in der Cronstettenstraße zurückbauen Über die Sommermonate wurden in der Cronstettenstraße Poller installiert, um die Durchfahrt durch das Holzhausenviertel zwischen Eckenheimer und Eschersheimer Landstraße zu unterbinden. Dies geschah offensichtlich ohne Rücksprache der in Frankfurt tätigen Rettungsdienste. Nach dem Arbeiter-Samariter-Bund haben auch die anderen Rettungsdienste, der Malterser Hilfsdienst, das Deutsche-Rote-Kreuz sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Sperrung kritisiert (FNP, 23.08.2023). Rettungsdienste müssten die Poller erst mit einem Schlüssel aufsperren, was zu viel Zeit in Anspruch nehme. Zeit, die in einem Noteinsatz entscheidend sein kann (DRK). Des Weiteren sei es aus hygienischen Gründen notwendig, Handschuhe für das Öffnen und Schließen der Poller an- und auszuziehen (Johanniter), was noch einmal Zeit koste. Der Ortsbeirat möchte nicht dafür verantwortlich sein, dass notwendige Hilfe zu spät am Rettungsort eintrifft und fordert den Magistrat deshalb auf, die Sperre in der Cronstettenstraße zurückzubauen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (=Annahme) ÖkoLinX-ARL war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Partei: FDP
Weiter lesenRingstraßenbahn im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 568/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 Die Breite des Radfahrstreifens ergibt sich aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), einem technischen Regelwerk: Danach hat ein Radfahrstreifen mindestens 1,60 Meter breit zu sein, plus 25 cm für den weißen Strich. Bei viel befahrenen Straßen und vor Schulen soll er zwei Meter breit sein. In der Planung aus dem Jahre 2014 werden die Radstreifen für die Wilhelm-Epstein-Str. westlich (Seite 22) mit 1,50, 1,50 und 1,50m angegeben. Für die Wilhelm-Epstein-Str. östlich (Seite 24) mit 1,85 und 1,60m. Für die Strecke Dornbusch/Marbachweg West (Seite 27) mit 1,50 und 1,30m. Für den Marbachweg Mitte (Seite 30) mit 1,50 und 1,60m. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Kann die Planung umgesetzt werden, da die vorgeschriebenen Breiten nicht eingeplant wurden. 2. Wie ist die Kostensteigerung seit 2014? Diese wurde mit 17,7 mio € Baukosten und 5,8 mio € Fahrzeugkosten beziffert. 3. Könnte die Ringtrasse mittels Elektrobussen kostengünstiger durchgeführt werden? 4. Könnten die vorgeschriebenen Breiten durch den Einsatz von Elektrobussen eingeplant werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenStraßenpiktogramme im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 671/10 Betreff: Straßenpiktogramme im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 in Preungesheim Im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 (aus Richtung Homburger Landstraße) wird das beschädigte und kaum mehr zu erkennende Straßenpiktogramm (Vz. 136, Vorsicht Kinder) erneuert, und im Bereich der Kita Weltreise der ASB Lehrerkooperative, Weilbrunnstraße 13, wird ein weiteres Straßenpiktogramm, (Vz. 136, Vorsicht Kinder), analog der beiden Straßenpiktogramme aus Richtung Frankfurter Bogen, angebracht. Begründung: Das vorhandene Straßenpiktogramm (Vz. 136, Vorsicht Kinder) ist im Bereich der Weilbrunnstaße 16 und 18 (aus Richtung Homburger Landstraße) stark beschädigt und kaum mehr zu erkennen und es bedarf dringlich einer Erneuerung. Gleichzeitig sollte im Bereich der Kita Weltreise der ASB Lehrerkooperative, Weilbrunnstraße 13, ein weiteres Straßenpiktogramm angebracht werden, analog der beiden Straßenpiktogramme aus Richtung Frankfurter Bogen. Da in diesem Bereich durch parkende PKWs eine unübersichtliche Verkehrssituation besteht, die Tempo-30-Verkehrsbeschränkung kaum eingehalten wird und auch kein eigener Radweg zur Verfügung steht, sollte versucht werden, die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler und Kitakinder, zu erhöhen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 671/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Partei: AfD
Weiter lesenMehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4268 entstanden aus Vorlage: OF 552/3 vom 26.06.2023 Betreff: Mehr Sicherheit am kleinen Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich für mehr Sicherheit durch beleuchtete Stufen (optional durch Reflektoren) am kleinen Plätzchen hinter der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand zu sorgen. Begründung: Das kleine Plätzchen am Übergang Hebelstraße/Eiserne Hand ist aufgrund unregelmäßig verlaufender dunkelgrauer Stufen vor allem in der Dunkelheit eine Stolperfalle, die bereits zu schweren Stürzen geführt hat. Hilfreich ist auch nicht, dass seit Jahren der Gehweg zu einer Seite des Plätzchens sowie der Eckenheimer Landstraße für eine Baustelle abgesperrt ist, auf der ebenfalls seit Jahren keine Bautätigkeit wahrzunehmen ist. Hier muss dringend mit Leuchtmitteln für mehr Sicherheit gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2257 Aktenzeichen: 66-0
Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 27.06.2023 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenabschnitt ab dem Abzweig in die Weilbrunnstraße bis zur Einmündung der Gießener Straße möglich sind, zur - Reduktion des durchfließenden Pkw- und Lkw-Verkehrs; - Herstellung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen (siehe Anlage 1); - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Radfahrer; - Reduktion jahrzehntelanger Belastung der Anwohner auf ein Mindestmaß; - Schaffung von notwendigen Anfahrt-/Parkflächen für bestehende Gewerbetreibende; - Schaffung der Voraussetzungen für zukünftige Ansiedlung von Einzelhandel/Gastronomie. Begründung: Die schon seit Jahrzehnten bestehende Belastung dieses Straßenabschnittes durch durchfahrende Pkw, Lkw sowie der Buslinie 39, insbesondere durch die Erschließung des Frankfurter Bogens und der daraus resultierenden erheblichen Mehrbelastung, nimmt beständig zu und ist für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zumutbar. Es ist jetzt wichtig, die Voraussetzungen für eine generationsübergreifende, lebenswerte, grüne Zukunft für diesen Teilbereich des alten Stadtkerns zu schaffen. Mögliche Lösungsansätze: 1. Umleitung der Buslinie 39 über den Gravensteiner-Platz ab Weilbrunnstraße an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 - Verbesserung der öffentlichen Nahverkehrsstruktur und daraus resultierender besseren Erreichbarkeit von wichtiger anderer Infrastruktur (Physiotherapie, Seniorenheim, Wochenmarkt, Kindergarten, Schule, U-Bahn-Linie 5 usw.) - Verbesserung der Stadteilvernetzung; 2. Verminderung der Attraktivität dieses Abschnittes für den Durchgangsverkehr durch bspw. Versatzparkplätze/Haltebuchten/Poller/Sonderflächen mit Blumenkübel, somit Umleitung über die Gießener Straße. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4245 entstanden aus Vorlage: OF 635/10 vom 26.06.2023 Betreff: Verkehrsüberwachung auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, künftig regelmäßig den Straßenverkehr auf der Gießener Straße an der Ecke zur Ronneburgstraße mit geeigneten Mitteln zu kontrollieren. Begründung: Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Lärmüberschreitungen nehmen dort leider ganztägig zu. Kontrollen sind auch zur Schulwegsicherung erforderlich. Der Ortsbeirat 10 steht für einen vermutlich notwendigen Vor-Ort-Termin gerne zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2244 Aktenzeichen: 32-4
Ampelanlage Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4246 entstanden aus Vorlage: OF 636/10 vom 26.06.2023 Betreff: Ampelanlage Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, die leider schon in die Jahre gekommene, veraltete Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße wie folgt schnellstmöglich zu modernisieren: 1. Drucktasten für Fußgänger; 2. akustische Hinweise für Blinde und seheingeschränkte Personen; 3. südliche Fußgängerquerung über die Homburger Landstraße. Dies möge mit höchster Priorität nebst nachvollziehbarem Zeitplan geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2243 Aktenzeichen: 32-1
Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4247 entstanden aus Vorlage: OF 638/10 vom 26.06.2023 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges Vorgang: OM 3503/23 OBR 10; ST 1131/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann seiner Ansicht nach ein Bereich in unmittelbarem Zusammenhang zu einer Lichtsignalanlage steht, wenn nicht bei einer Entfernung von ca. 20 Metern; 2. welchen Zusammenhang er zwischen seinem Verweis auf § 11 Absatz 1 StVO ("Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste") und der Anregung des Ortsbeirates 10 sieht, bei der es ja gerade darum ging, ein entsprechendes Stocken zu vermeiden; 3. wie er seine Aussage, dass ein Abbiegen in den Hagebuttenweg auch am Fliederweg möglich ist, vor dem Hintergrund eines Umweges von ca. 800 Metern mit entsprechenden Emissionen bewertet. Begründung: Mit einstimmig verabschiedeter Anregung vom 23.01.2023 hatte der Ortsbeirat 10 eine entsprechende Haltelinie nebst Hinweisschild angeregt, um insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehende, vermeidbare Rückstaus zu verhindern. Die Ausführungen des Magistrats vermögen nicht zu überzeugen. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Ergänzungen und erneute Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2242 Aktenzeichen: 32-1
Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten „Strahlen und Speichen“ in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4248 entstanden aus Vorlage: OF 640/10 vom 26.06.2023 Betreff: Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten "Strahlen und Speichen" in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit das bisher wohl nur angekündigte Umwelt- und Naturschutzkonzept der sogenannten "Strahlen und Speichen" inklusive der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Frankfurter Bogen und der Homburger Landstraße geprüft, geplant und bis wann realisierbar abgeschlossen werden kann. Begründung: Sowohl das Konzept der "Strahlen und Speichen" als auch der erhoffte Fuß- und Radweg werden in Preungesheim Vorteile bringen, eventuell auch für die Erreichbarkeit des Neubaugebietes mit den Schulen, dem Sportpark Preungesheim und dem Grundstück der St. Christophorus-Kirche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2064 Aktenzeichen: 79-0
Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4250 entstanden aus Vorlage: OF 644/10 vom 26.06.2023 Betreff: Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Knapp 30 Meter vor der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße wird das Ende der Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.2) angezeigt. Das verleitet etliche Fahrerinnen und Fahrer, insbesondere während einer laufenden Grünphase und beim Linksabbiegen in die Homburger Landstraße, ihr Fahrzeug sehr stark zu beschleunigen. Vermutlich ist aufgrund der Verkehrszeichenlage in diesem kurzen Abschnitt sogar eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Gegebenenfalls wird noch das etwas unauffällig am Rand stehende Tempo-30-Schild kurz nach der Grundstückseinfahrt von Hausnummer 201 übersehen. Zumindest sind auch deshalb öfter Fahrzeuge mit vermutlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in südlicher Fahrtrichtung auf der Homburger Landstraße zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zulässige Geschwindigkeit aus der Weilbrunnstraße kommend im Einmündungsbereich auf 30 km/h reglementiert werden kann, z. B. durch ein zusätzliches Tempo-30-Schild kurz nach dem Ende der Tempo-30-Zone in der Weilbrunnstraße, oder mit welchen Maßnahmen die geschilderte Verkehrssituation an dieser Einmündung sowie in der Homburger Landstraße sicherer gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2241 Aktenzeichen: 32-4
Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4225 entstanden aus Vorlage: OF 566/9 vom 06.07.2023 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahin gehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, sodass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren, gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2077 Aktenzeichen: 66-0
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