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Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 2. an der Vogtstraße/Ecke Hansaallee einen Zebrastreifen einrichten zu lassen; 3. das bestehende Piktogramm "Spielende Kinder" zu erneuern und näher an die Bodenschwelle zu verlagern; 4. die bestehende Bodenschwelle durch eine wirksame, farbige Kunststoff-Bodenschwelle zu ersetzen; 5. zwei Parkplätze zu entwidmen und dafür Hochbeete aufzustellen. Das Kinderhaus Vogtstraße e. V. (Hausnummer 41) würde die Pflege der Hochbeete übernehmen; 6. das bestehende Schild "Ende Tempo-30-Zone", welches aktuell gegenüber der Einrichtung platziert ist, an die Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße versetzen zu lassen; 7. an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Poller bzw. Fahrradständer installieren zu lassen; 8. den bestehenden Zebrastreifen an der Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße entfernen und um ca. zehn Meter in die Vogtstraße hinein versetzen zu lassen. Der Zebrastreifen sollte auf einer Bodenschwelle angebracht werden. Außerdem soll ein Schild "Zebrastreifen" installiert werden; 9. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, zwischen der Vogtstraße Nr. 43 und der Eschersheimer Landstraße eine Spielstraße einzurichten.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 29
OBR 2
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 2
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 2
TO I, TOP 7
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 2
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 2
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen