Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann seiner Ansicht nach ein Bereich in unmittelbarem Zusammenhang zu einer Lichtsignalanlage steht, wenn nicht bei einer Entfernung von ca. 20 Metern; 2. welchen Zusammenhang er zwischen seinem Verweis auf § 11 Absatz 1 StVO ("Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste") und der Anregung des Ortsbeirates 10 sieht, bei der es ja gerade darum ging, ein entsprechendes Stocken zu vermeiden; 3. wie er seine Aussage, dass ein Abbiegen in den Hagebuttenweg auch am Fliederweg möglich ist, vor dem Hintergrund eines Umweges von ca. 800 Metern mit entsprechenden Emissionen bewertet.