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Meine Nachbarschaft: Mainzer Landstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße/MummvonSchwarzenstein-Straße

17.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7284 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 18.08.2025 Betreff: Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße eine Sitzbank aufzustellen. Begründung: Bewohner der Seniorenwohnanlage in der Birminghamstraße haben den Wunsch geäußert, entlang ihres Weges zur Straßenbahnhaltestelle in der Mainzer Landstraße eine Sitzgelegenheit zu erhalten. Die genannte Kreuzung liegt etwa auf halber Strecke und eignet sich daher besonders gut für eine Sitzbank, die älteren Menschen eine Möglichkeit zur kurzen Rast bietet. Dies würde die Mobilität und Selbstständigkeit der Seniorinnen und Senioren unterstützen und zur Aufenthaltsqualität im Stadtteil beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1937

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Ortstafel nach Griesheim-Süd an der B 40

17.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7277 entstanden aus Vorlage: OF 1264/6 vom 25.07.2025 Betreff: Ortstafel nach Griesheim-Süd an der B 40 Der Magistrat wird gebeten, mit Hessen Mobil dringend in Kontakt zu treten und die neuen Schilder auf der B 40/40a dahin gehend zu ergänzen, dass nach der erfolgten Berichtigung von "Industriepark Griesheim" in "Frankfurt Westside" noch der Hinweis "Griesheim Süd" auf der Ortstafel ergänzt oder umgehend eine zusätzliche entsprechende Ortstafel (Verkehrszeichen 310) mit dem Abbiegehinweis angebracht wird. Begründung: Bisher gab es auf den Ortstafeln der B 40 ein Hinweisschild nach Nied und immerhin auch zum Industriepark Griesheim. Nun wurde das Schild geändert und "Industriepark Griesheim" gegen "Frankfurt Westside" ausgetauscht. Ein Hinweis auf Griesheim ist dadurch gänzlich entfallen. Durch den Abriss der Omegabrücke hat Griesheim-Süd jedoch nur noch den Übergang von Griesheim-Mitte über die bahnbeschrankte Elektronstraße, was täglich zum Teil zu sehr großen Rückstaus, Behinderungen und gefährlichen Situationen führt. Einsatzfahrzeuge haben kein oder nur ein erschwertes Durchkommen. Nach der offiziellen Beschilderung ist Griesheim und damit auch Griesheim-Süd nur über die Elektronstraße erreichbar. Dies ist so - wie schon immer - nicht richtig. Griesheim-Süd wurde und wird, wie der Industriepark und jetzt Frankfurt Westside, über die Stroofstraße erreicht. So ist auch ein vernünftiger Zubringerverkehr u. a. zu den dort ansässigen Betrieben und Geschäften möglich, ebenso wie für die Einsatzfahrzeuge, um rechtzeitig den Einsatzort zu erreichen. Um den Verkehr durch Griesheim-Mitte als auch fehlgeleitete Lkw zu reduzieren und Griesheim-Süd besser anzubinden, muss an dieser Stelle dringend die Beschilderung korrigiert und auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst und dargestellt werden. Quelle: eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 6

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau GriesheimMitte

17.06.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 17.06.2025, OA 562 entstanden aus Vorlage: OF 1244/6 vom 02.06.2025 Betreff: Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der geplanten Neugestaltung der Grünflächen im Bereich Schwarzerlenweg, Espenstraße/Am Mühlgewann und Kiefernstraße die von den Anwohnerinnen und Anwohnern dringend geforderte Beleuchtung im Grünzug zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße entlang des Fußweges zwischen dem Gelände hinter der Waldschulstraße und der Kleingartenanlage vor der A 5 im Rahmen einer Schulwegsicherung der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule aufzunehmen und umzuse tzen. Begründung: Diese Grünanlage ist nicht nur ein Quell der Erholung für Mensch und Tier, sondern ein von Schulkindern und Erwachsenen stark frequentierter Weg, sowohl auf dem Weg zur Schule und zurück als auch auf dem Weg zur Arbeit, wenn man zur S-Bahn-Station gehen muss. Ferner wurde die Beleuchtung von allen Beteiligten, Schulkindern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern, die an der Planung zur Neugestaltung teilgenommen haben, gewünscht und gefordert - letztmalig bei der Vorstellung des Konzeptes am 16.05.2025 in der Aula der Georg-August-Zinn-Schule. Die Durchsetzung der Nichtbeleuchtung durch das Grünflächenamt stieß auf Unverständnis, auch des Zwecks einer Beteiligung, wenn der Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer trotz aktiver Bürgerbeteiligung nicht beachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 44 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 562 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6462, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fragen zum geplanten Regionalbahnhalt im Gallus

08.06.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 08.06.2025, OF 1644/1 Betreff: Fragen zum geplanten Regionalbahnhalt im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen unter Beteiligung der Deutschen Bahn zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zu einem weiteren Regionalbahnhalt im Gallus? 2. Bis wann ist mit einer Realisierung zu rechnen? 3. Der zu bauende Bahnhof könnte z.B. mit der Bebauung des Teves-/Avaya-Geländes oder alternativ mit der Verlängerung der U5 zum Römerhof kombiniert werden, um einen intermodalen Umstieg zu ermöglichen. Wurden diese Varianten bereits geprüft? 4. Welche weiteren Varianten kommen als Standort für den Bahnhof in Frage? 5. Wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? Begründung: Der letzte Stand war, dass der Regionalbahnhalt im Gallus Bestandteil des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2005" sei und eine spätere Realisierung weiterhin überprüft werde. Daher wäre eine aktuelle Auskunft wünschenswert, um die Bürger informiert zu halten. Möglicher Halt Rebstöcker Straße, Quelle: Google Maps Möglicher Halt Schmidtstraße, Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.05.2025, OF 1633/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2025 1. Die Vorlage OF 1633/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1644/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Fahrradständer in die Marienstraße

23.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7173 entstanden aus Vorlage: OF 1670/1 vom 03.06.2025 Betreff: Fahrradständer in die Marienstraße Der Magistrat wird gebeten, im Umfeld des Marienturms, insbesondere in der Marienstraße, ausreichend Fahrradbügel zu installieren. Der Magistrat möge dabei erwägen, einige der zahlreichen Poller durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: Im Umfeld des Marienturms existieren kaum sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Bisher werden Baumeinfassungen und die wenigen Verkehrsschilder als Abstellmöglichkeiten genutzt. Insbesondere Nutzer*innen des Fitness-Studios und der Kita beschweren sich über die Schwierigkeiten Fahrräder im Umfeld sicher abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1778 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Pflastersteine im Grünstreifen entlang der Ackermannstraße entfernen

23.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7159 entstanden aus Vorlage: OF 1650/1 vom 08.06.2025 Betreff: Pflastersteine im Grünstreifen entlang der Ackermannstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Pflastersteine aus dem Grünstreifen entlang der Ackermannstraße zu entfernen und somit die Fläche um die dort stehenden Bäume zu entsiegeln. Die Einfahrten zur Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm- Schule sind hiervon auszunehmen. Begründung: Die Entsiegelung von Flächen stellt ein wichtiges Handlungsfeld der städtischen Klimaanpassung dar. Auch bei kleineren Flächen ist Entsiegelung sinnvoll. Durch eine Entsiegelung kann Regenwasser besser versickern und kommt den Baumwurzeln im Grünstreifen zugute. An dieser Stelle werden die Pflastersteine nicht benötigt und sollten deshalb entfernt werden. Zudem würde die Entfernung der Pflastersteine zur Steigerung der Ästhetik beitragen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen

23.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1651/1 vom 09.06.2025 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. Pflanzenkübel, Radbügel, Abstellzonen für Elektroroller und Poller) das Parken von Pkws in der Schwalbacher Straße vor der Hausnummer 47 in Höhe der Straßenbeleuchtung (Leuchtstellennummer 2186-0015) dauerhaft unmöglich zu machen. Begründung: Position von Leuchte Nr. 2186-0015 in der Schwalbacher Straße Quelle: OpenStreetMap/SRM-Rhein-Main.de Durch das Parken auf dem Gehweg ist die Fläche für zu Fuß Gehende in der Schwalbacher Straße häufig nicht ausreichend. Durch die Straßenbeleuchtung wird die Genwegbreite auf etwa 90 Zentimeter, je nach Geschick der Autofahrenden beim Einparken auch weniger, verringert. Gleichzeitig ist dieser Abschnitt der Schwalbacher Straße hoch frequentiert und es kommt immer wieder zu Behinderungen. Fotos: K. O. Tiffany Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1889 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus

22.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 entstanden aus Vorlage: OF 1645/1 vom 03.06.2025 Betreff: Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus Vorgang: OM 5994/24 OBR 1; ST 447/25 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße 1. die in der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 447, bezeichneten "größeren baulichen Maßnahmen" schnellstmöglich umsetzen zu lassen; 2. eine schnelle Zwischenlösung zum Schutz der zu Fuß Gehenden vor falsch parkenden Pkws einrichten zu lassen; 3. kurzfristig an Freitagabenden und Samstagabenden durch die städtische Verkehrspolizei oder die Landespolizei falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Mutwillig falsch parkende Fahrzeuge in den Abendstunden blockieren regelmäßig den Gehweg. Ein Durchkommen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist unmöglich. Das ist völlig inakzeptabel! Der "Hinweis" aus der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 477, in dieser Sache Ordnungsamt und Landespolizei herbeizurufen, erwies sich erwartungsgemäß aufgrund fehlender Kapazitäten als völlig wirkungslos. Der Magistrat wird aufgefordert, endlich zu handeln. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Wo bleibt das Verkehrskonzept GriesheimSüd für die geplanten Baustellen?

20.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7109 entstanden aus Vorlage: OF 1253/6 vom 17.06.2025 Betreff: Wo bleibt das Verkehrskonzept Griesheim-Süd für die geplanten Baustellen? Der Magistrat wird gebeten, endlich vor Eintritt in die diversen Straßenbauarbeiten in Griesheim-Süd den Griesheimerinnen und Griesheimern und Geschäftsinhabern das Verkehrskonzept vorzustellen und sie in die Planungen einzubinden. Dies beinhaltet auch die Problemlösung zur Elektronstraße. Begründung: Im September sollen angeblich die ersten Bauarbeiten im Straßenbereich Griesheim-Süd stattfinden, die massiv in den Alltag der dort Lebenden einschneiden werden. Für die Unternehmen bedeuten die Bauarbeiten massive Einschränkungen in den Ablauf des täglichen Geschäfts bis hin zu eventuellen Geschäftsaufgaben. Um eine Akzeptanz bei allen dort Lebenden zu erreichen, müssen deshalb die Bürgerinnen und Bürger sowie Geschäftstreibenden rechtzeitig eingebunden werden. Trotz mehrfacher Anfragen gibt es immer noch keine Rückmeldung, wie, ob und wann überhaupt die Vorhaben realisiert werden sollen. Es ist zu befürchten, dass dort für die Bevölkerung unüberwindbare Probleme entstehen, die nur durch eine komplette Verschiebung der Bauarbeiten auf einen Zeitpunkt nach der Wiedereröffnung der Omegabrücke halbwegs erträglich zu gestalten sind. Einige Unternehmen mit Schwerlastverkehr werden auch dies nicht bewältigen können. Es muss nach Unterstützung und Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1879 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen!

28.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 15.12.2025, OF 805/11 Betreff: Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Laut Presseberichten soll der Parkplatz neben der Pestalozzi-Schule, der an die Eintracht Frankfurt verpachtet ist, mit einem Athletenhaus und Internat bebaut werden. Der Ortsbeirat fragt: 1. Auf welcher Rechtgrundlage und mit welchen Konditionen ist der Parkplatz verpachtet? 2. Ist dort eine Bebauung zulässig (es soll sich um eine Verkehrsfläche handeln)? 3. Was ist der Stand der Planung bzw. Genehmigung eines Baus? 4. Gibt es Überlegungen beim Magistrat, beim geplanten Neubau auch zusätzliche Räume für eine schulische Nutzung entstehen zu lassen, insbesondere auch dringend benötigte Hortplätze? Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Vereins, ein Athletenhaus mit Internat zu errichten. Gleichzeitig ist die Pestalozzi-Schule räumlich stark überlastet. Ein Ausbau des denkmalgeschützten Gebäudes des ehemaligen Stadtbaudirektors Martin Elsaesser ist nicht möglich. Die Versorgung mit Hortplätzen ist im Riederwald unzureichend - aktuell kann nur etwa die Hälfte des Bedarfs gedeckt werden. Bei einem Besuch der Schuldezernentin im Ortsbeirat wurde deutlich, dass es derzeit keine anderen geeigneten städtischen Flächen gibt. Daher bietet es sich an, im Rahmen des geplanten Neubaus eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Eine erste Prüfung durch das Schuldezernat hat ergeben, dass der Standort sich aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Schule hervorragend eignet. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Parteien: GRÜNE SPD CDU LINKE FDP fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Verkehrssituation Ecke Lahnstraße/Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn´sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7073 entstanden aus Vorlage: OF 1632/1 vom 06.05.2025 Betreff: Verkehrssituation Ecke Lahnstraße/Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne Vorgang: OM 5836/24 OBR 1; ST 92/25 In der Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 92, lokalisierte der Magistrat die Kita Lahn'sche Höfe in der Ecke Lahnstraße/Gustavsburgplatz. Diese Adresse gibt es aber gar nicht, weshalb sich dort auch keine Kita befinden kann. Die Kita befindet sich in der Rebstöcker Straße 20 und hat ihren Eingang zur Rebstöcker Straße, weshalb der Ortsbeirat unter anderem Tempo 30 auf der Rebstöcker Straße fordert. Dies vorangeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Antwort zu der Anregung vom 03.09.2024, OM 5836, in den Punkten 1 bis 3 zu revidieren und das Geforderte vollständig umzusetzen. Begründung: Die Annahmen in der Stellungnahme ST 92 sind falsch. Da die Verkehrssituation folgerichtig weiterhin gefährlich ist, wird der Magistrat nochmals zum Handeln aufgefordert, die bestehenden Gefahrenpunkte vollständig zu beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 92 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1594

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern

28.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7072 entstanden aus Vorlage: OF 1631/1 vom 10.05.2025 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs sowie die konsequente Entfernung von verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen in der Sondershausenstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße und Steuernagelstraße) sowie in der Herxheimer Straße sicherzustellen. Begründung: An Sonntagen sind in beiden Straßenabschnitten immer wieder Gehwege, Zebrastreifen und Kreuzungsbereiche vollständig zugeparkt. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder Kinderwagen ist das nicht nur ein Hindernis - es ist ein Ausschluss. Sie können weder sicher die Straße queren noch ihre Wohnung verlassen. Dies stellt eine unhaltbare Situation dar, die grundlegende Rechte auf Teilhabe und Mobilität verletzt. Dabei ist der Bereich hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, Fahrzeuge in ein Wohngebiet zu lenken, in dem es kaum Parkraum gibt. Die Stadt muss hier für Ordnung sorgen - zugunsten aller, die sich zu Fuß, mit Mobilitätshilfen oder Kinderwagen fortbewegen. (Quelle: privat) (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1788 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen?

24.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7101 entstanden aus Vorlage: OF 1231/6 vom 01.06.2025 Betreff: Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen? Vorgang: OM 5952/20 OBR 6; V 410/22 OBR 6; ST 2331/22; OM 3521/23 OBR 6; ST 820/23; OM 3841/23 OBR 6; ST 1351/23; ST 1663/23 Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungsstand zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Birminghamstraße vorzustellen. Falls möglich, sollten dazu auch schon Zeithorizonte genannt werden, u. a. auch, ob und ggf. wann eine Bürgerbeteiligung dazu geplant ist. Falls es noch keine Neuigkeiten im Vergleich zu den Stellungnahmen ST 2331, ST 820, ST 1351 oder ST 1663 gibt, möge dem Ortsbeirat mitgeteilt werden, warum es bei den Planungen nicht weitergeht und wann mit einer Wiederaufnahme gerechnet wird. Begründung: In seinen Stellungnahmen aus den Jahren 2022 und 2023 berichtete der Magistrat, dass die ursprünglich mehr als zehn Jahre währenden Planungen gestoppt und ad acta gelegt worden seien, weil die Stadt zur Einsicht gelangt ist, dass der genannte Bereich nicht nur funktional überarbeitet werden muss, sondern auch einer gestalterischen Aufwertung bedarf. Da es seit zwei Jahren keine neuen Informationen dazu gab, soll der Magistrat den Ortsbeirat nun über den aktuellen Stand der Planungen informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1663 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1678

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Einrichtung einer Hundewiese

24.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7102 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 01.06.2025 Betreff: Nied: Einrichtung einer Hundewiese Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche im Bereich der Luthmerstraße 28a (Flurstück 1925/5) als eingezäunte Hundewiese eingerichtet werden könnte. Begründung: Auch in Nied gibt es viele Besitzer von Hunden, die sich eine Fläche wünschen, auf der sie ihre Hunde frei laufen lassen können. Die im Bild bezeichnete Fläche gehört der Stadt Frankfurt. Es soll geprüft werden, ob diese Fläche als Hundewiese eingerichtet werden kann. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1502

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen

22.04.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811 entstanden aus Vorlage: OF 1192/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken; - Am Rosengarten; - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, sodass ein Fahren aus den Straßen Am Mainplacken, Am Rosengarten und aus der Bildäckerstraße auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1461 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen

22.04.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Magistrat wird gebeten, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ausgetauscht werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Neues Wettbüro im Gallus genehmigt?

10.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.04.2025, OF 1595/1 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2025 Die Vorlage OF 1595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung

09.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Baugrundstücke Gustavsburgplatz: Dekontaminieren, entwickeln, begrünen

08.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 08.04.2025, OF 1589/1 Betreff: Baugrundstücke Gustavsburgplatz: Dekontaminieren, entwickeln, begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben über den aktuellen Stand der Maßnahmen in Bezug auf die brachliegenden Grundstücke mit den Flurstücksnummern 13/1 und 14/1 entlang der Rebstöcker Straße / Bahnlinie am Gustavsburgplatz und insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Befinden sich die Grundstücke nach wie vor im Eigentum des Magistrats? 2. Kommt der Verursacher der Kontamination, Fa. Continental als Rechtsnachfolgerin der Fa. Teves, weiterhin für die Kosten der Schadstoffsanierungen auf? 3. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen wurden in der Vergangenheit durchgeführt? 4. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen werden laufend durchgeführt und wie lange? 5. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen werden künftig erforderlich? 6. Führt die sich zwischenzeitlich ausbreitende Vegetation durch Aufbrechen der alten Bodenplatten zu einem regenwasserbedingten Schadstoffeintrag im Boden und somit zu einer Verschlechterung? 7. Warum wurden die Grundstücke bisher nicht saniert, entwickelt und bebaut? 8. Wann und in welchem Maße bzw. mit welcher Nutzung sollen die Grundstücke bebaut werden? 9. Wie stellt der Magistrat sicher, dass große Flächen der Grundstücke entsiegelt und intensiv begrünt werden, zum Beispiel mit einem Tiny Forest? 10. Falls das nicht möglich sein sollte, welche Ersatzflächen wird der Magistrat zu Tiny Forests umwandeln lassen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 1589/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1178 2025 Der Ziffer 1. wird mit der Maßgabe zugestimmt das die Formulierung "Magistrat" durch "Stadt Frankfurt" ersetzt wird. Den Ziffern 2. bis 8. der Vorlage OF 1589/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Die Ziffern 9. bis 10. der Vorlage OF 1589/1 werden abgelehnt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 8.: Einstimmige Annahme Ziffern 9. und 10.: CDU, SPD, FDP, Linke, Die Partei und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße

27.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6930 entstanden aus Vorlage: OF 1598/1 vom 09.04.2025 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden

27.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6926 entstanden aus Vorlage: OF 1588/1 vom 08.04.2025 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das gefährliche und illegale Parken auf dem Gehweg unter den Gleisen im südlichen Bereich der "Galluswarte" zwischen Mainzer Landstraße 257 und Camberger Straße durch geeignete Maßnahmen wie z. B. kontrastreiche Poller zu unterbinden. Begründung: Der Weg für zu Fuß Gehende entlang der Mainzer Landstraße verläuft direkt zwischen Brückenkopf und Radweg. Dieser Bereich ist häufig komplett auf ganzer Länge zugeparkt. Zu Fuß Gehende müssen auf dem Radweg oder über die Bushaltestelle ausweichen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1250 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1894

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II

27.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6928 entstanden aus Vorlage: OF 1593/1 vom 10.04.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Idsteiner Straße zwischen Knorrstraße und Hufnagelstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts an der rechten Straßenseite für den fließenden Verkehr besser einsehbar zu machen, um die Gefahr für Fußgänger, nicht rechtzeitig gesehen zu werden, insbesondere für Kinder, zu minimieren, indem die Sperrfläche vergrößert und die Parkbucht entsprechend reduziert wird. Begründung: Die Idsteiner Straße ist eine vielbefahrene Straße. Im Umkreis befinden sich mehrere Schulen sowie Kindergärten. Durch unachtsames und unangepasstes Fahrverhalten können Kinder gefährdet werden. Um das Risiko zu minimieren, sind gut einsehbare Fußgängerüberwege unabdingbar. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1364

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten

27.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6924 entstanden aus Vorlage: OF 1586/1 vom 08.04.2025 Betreff: Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, das behindernde Parken und Halten durch Lieferfahrzeuge, Taxis und Busse auf dem Radweg und Gehweg sowie der Freifläche am Gebäude Güterplatz 1 durch geeignete Maßnahmen wie z. B. kontrastreiche Poller wirksam zu unterbinden. Zudem soll an geeigneter Fläche in Absprache mit dem ansässigen Hotelbetrieb eine Lade- /Lieferzone für zwei Fahrzeuge eingerichtet werden. Begründung: Der Weg von der Kreuzung zum Skyline Plaza wird stark genutzt. Leider blockieren immer wieder Fahrzeuge den Gehweg und den Radweg. Die Wegebeziehungen sind von Fahrzeugen aller Art frei zu halten und die Gehwegbreiten einzuhalten. Das Hotel und umliegende Einrichtungen benötigen jedoch eine Fläche zur Anlieferung. Die derzeitige Situation mit dem Befahren und Beparken der Wege ist alles andere als eine Bagatelle, sondern hochgefährlich für die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 05.03.2025 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten

18.03.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6657 entstanden aus Vorlage: OF 1552/1 vom 23.02.2025 Betreff: Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten Der Magistrat wird gebeten, vor der Begegnungsstätte auf der Frankenallee (Hausnummer 206) eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen und zwar an der Stelle, an der sich momentan eine Zickzack-Markierung befindet. Begründung: Bisher ist es nicht erlaubt, auf dieser Fläche zu halten. Die Begegnungsstätte (des Frankfurter Vereins) wünscht sich an dieser Stelle eine Lade- und Lieferzone, damit das schnelle und einfache Ausladen von Waren möglich wird. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 859 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen

18.03.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 1557/1 vom 25.02.2025 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des NiK a-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360-Grad-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungssituation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 847 Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 1551/1 vom 25.02.2025 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Durchführung e ines Ortstermins mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 1, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamts. 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit Verkehrszeichen VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße. 3. Anbringen von Piktogrammen mit Verkehrszeichen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße. 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken. 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz/Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand. 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung Verkehrszeichen VZ 325.1 "Verkehrsberuhigter Bereich". In der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, und der Stellungnahme vom 17.06.2024, ST 1238, lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u. a. auf die Vorgaben der StVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1319

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern

18.03.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 1180/6 vom 17.03.2025 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den drei Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon- Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, dort hindurchzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: S-BahnHaltestelle am ehemaligen Industriepark Griesheim, jetzt Frankfurt Westside, einrichten

10.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 25.07.2025, OF 1268/6 Betreff: Griesheim: S-Bahn-Haltestelle am ehemaligen Industriepark Griesheim, jetzt Frankfurt Westside, einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und sich mit den zuständigen Ämtern und Behörden in Verbindung zu setzen, wie und wo eine S-Bahnhaltestelle im Bereich des ehemaligen Industrieparks Griesheim, heute Frankfurt Westside, eingerichtet werden kann bzw. alles zu ermöglichen, damit eine Haltestelle eingerichtet wird. Die Prüfung soll dahingehend erfolgen und um einer Ablehnung wegen der Dichte von Haltestellen zuvorzukommen, dass nicht jede S-Bahn der Linien 1 und 2 den Halt anfahren muss, sondern im Wechsel mit dem Bahnhof Griesheim. Begründung: Das Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim wird gerade neu entwickelt mit der Perspektive, dass dort einmal an die 6.000 Menschen arbeiten werden. Ferner befinden sich in Griesheim Mitte gelegen div. Unternehmen und Geschäfte, die ebenfalls von Angestellten angefahren werden müssen. In Griesheim Mitte (westlichen Bereich oberhalb Elektronstraße) als auch in Griesheim Nord sind viele Wohnungen, für die dieser S-Bahnhalt ebenfalls attraktiv sein könnte, da näher am Start- und Zielort. Ein Wechsel beim Stopp der S-Bahnlinien 1 und 2 würde einen kurzen Stopp hintereinander vermeiden. Die Nutzer können sich entsprechend orientieren und würde verhindern, dass zusätzlicher KFZ-Verkehr in den Stadtteil und zum Gelände führt. Es würde andere Nutzer dazu bewegen, das KFZ eventuell stehen zu lassen. Das gerade in der Entwicklung befindliche Gelände wird auch Freizeiteinrichtungen beherbergen, die ebenfalls besser erreichbar sein sollten und müssen, um attraktiv für Nutzer zu sein, die nicht mit dem PKW, sondern mit dem ÖPNV unterwegs sein wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern

01.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 09.12.2025, OF 1406/6 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Unter dem Kirchweg das illegale Parken auf dem Gehweg im Kurvenbereich durch Poller oder Ähnliches zu verhindern. das Parken im Bereich der Ein- und Ausfahrten zur Sammelgarage einseitig auf Seiten der Ein- und Ausfahrten zu verbieten. durch Anbringen von Fahrbahnschwellen zu schnelles Fahren zu mindern. Das Straßenende, welches zu einem Fußweg zwischen den Liegenschaften Nieder Kirchweg 69 - 73 und Gartenanlagen führt, als Feuerwehrzufahrten auszuweisen (Hinweisschild nach DIN 4066). den östlichen Bordstein im Einmündungsbereich vom Nieder Kirchweg zur Straße Unter dem Kirchweg ebenfalls abzusenken und durch Poller abzusichern, um einen sicheren, barriererearmen Übergang in diesem Kreuzungsbereich durchgängig für Zufußgehende zu ermöglichen und das Ausfahren mit dem PKW zu sichern. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnern in der Straße Unter dem Kirchweg wurde von Anwohnern auf die Gefahren und Missstände in der Straße hingewiesen und wie folgt beschrieben: 1) Im Kurvenbereich der Straße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Zufußgehende müssen auf die Straße ausweichen. Die Sicht ist für Fußgänger und Autofahrer erheblich beeinträchtigt. Das Parken ist dort nicht erlaubt. Schilder oder Markierungen werden absehbar nicht weiterhelfen, so dass dieser Bereich nur baulich - zum Beispiel durch 2 bis 3 Poller - effektiv gesichert werden kann. 2) Auch im Bereich der Zufahrten zur Sammelgarage wird oft auf dem Gehweg geparkt, so dass der Weg für Zufußgehende nicht nutzbar ist und diese auf die Straße ausweichen müssen, um ihren Weg fortsetzen zu können. 3) Immer wieder sind Autofahrer in der Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs. Fahrbahnschwellen, zum Beispiel in den Bereichen der Zufahrten zwischen den Liegenschaften und der Sammelgarage, könnten eine Verzögerung auf maximal 30 km/h bewirken. 4) Anwohner berichten, dass früher Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Nieder Kirchweg 59 - 73 ausgewiesen waren. Die (Wieder-)Einrichtung erscheint mindestens hinter den Häusern 69 - 73 sinnvoll, weil nur über diese Wege die Rückseiten der Häuser 69 - 73 und 65 - 67 sowie weitergehend die Rückseite der Gewerbefläche (Auto-Hobby und weitere) durch Einsatzfahrzeuge erreichbar sind. Ferner wäre der Wendehammer dann wieder zum Wenden nutzbar. Bei der Besichtigung war dieser zugeparkt mit LKWs und einem großen Berg Laub und bei einem Brand hätte nicht gelöscht werden können, da kein Durchkommen war. 5) Auf der westlichen Seite der Einmündung wurde der Bereich bereits sehr gut abgesichert. Auf der östlichen Seite verstellen weiterhin unerlaubterweise parkende Fahrzeuge den Übergang. Ausfahrende Autofahrer sind gezwungen auf die Mitte der Fahrbahn auszuweichen. Will gleichzeitig ein Autofahrer vom Nieder Kirchweg in die Straße Unter dem Kirchweg hinein fahren, wird es mitunter kritisch eng. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern

25.02.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166

21.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 05.03.2025 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das GoetheGymnasium

17.02.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1070/2 vom 31.01.2025 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: a) Entziehung der rechten Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Hausnummer 24) für den motorisierten Individualverkehr (MIV); b) zukünftige Weiterführung auf dieser Fahrspur des Fahrradwegs (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und Sicherung mit Frankfurter Hüten; c) Freigabe der dritten Fahrspur ab der Hausnummer 24 für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße; d) Einplanung eines neuen Standorts für die Nachtbushaltestelle, sollte diese bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können; e) Installierung von Fahrradbügeln auf dem bisherigen Radweg vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) sowie ebenso, sofern dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße; f) Anordnung vom Tempo 30 auf der Friedrich-Ebert-Anlage von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße. 2. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird der Magistrat um die entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und mit über 110 Lehrerinnen und Lehrern, liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt: Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle "Hohenstaufenstraße" erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel. Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z. B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, würden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen, und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach

14.02.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 29.01.2025 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der Vorlage OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über zweijähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der Stellungnahme ST 3 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der Stellungnahme ST 3 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Aktenzeichen: 92-0

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte

11.02.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots

11.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle „Jägerallee“ in Richtung Nied

10.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 28.05.2025, OF 1243/6 Betreff: Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle "Jägerallee" in Richtung Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die dort befindliche Haltestelle umgehend so umzubauen, damit diese von sämtlichen Nutzenden des ÖPNV (Ersatzstrecke Buslinie 59, Nachtbus 11 und SEV) barrierearm und mit einem befestigten Weg erreicht werden kann. Begründung: Durch die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in Nied wird diese Haltestelle erneut als Ersatzhaltestelle für die Buslinie 59 benutzt. Ferner ist siei Haltestelle für den Nachtbus und für den Schienenersatzverkehr, wenn die Straßenbahnen ausfallen. Wer den Zugang zu der Haltestelle kennt, kann feststellen, dass diese nicht nur gelegentlich genutzt wird, sondern hier ein fester Trampelpfad besteht, der jedoch nicht geeignet ist für Menschen mit Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Wie am 27.05.2025 in der Vorstellung der Umbauphasen des Bahnübergangs Oeserstraße mitgeteilt wurde, wird diese Haltestelle ab Juni erneut für den Halt des 59er Busses genutzt. Der Zustand der Haltestelle ist somit nicht mehr hinnehmbar. Der Ortsbeirat fordert daher, endlich eine für alle nutzbare Haltestelle einzurichten. Sollte es nicht im Grünbereich umgehend realisierbar sein, müssen im Straßenraum Vorkehrungen getroffen werden, damit die Haltstelle dort von allen gefahrlos genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1243/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern

10.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 1180/6 vom 17.03.2025 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den drei Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon- Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, dort hindurchzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1987 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Mülleimer mit Krähenschutz ausrüsten

03.02.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.11.2025, OF 664/8 Betreff: Mülleimer mit Krähenschutz ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Mülleimer auf folgenden Spielplätzen mit Krähenschutz ausrüsten -Spielplatz vor dem Haus Weißkirchner Weg 41 auf der Wiese über der Tiefgarage -Spielplatz ggü. Dem Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 -Spielplatz am Weg zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 23d Kinderzentrum GHR -Spielplatz ggü. GHR 228 -kleiner Spielplatz vor GHR 262 -Spielplatz vor GHR 274 und 276 -Spielplatz Thomas-Mann-Str. (vor Haus GHR 107-109) Begründung: Begründung: Diese Spielplätze werden durch die Krähen völlig vermüllt. Dies ist sowohl den Eltern und insbesondere den Kindern nicht zuzumuten. Unabhängig hiervon muss auch der gesundheitliche Aspekt durch anlocken von Mäusen und Ratten berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fehlende Haltverbotsschilder Niedernhausener Straße anbringen

02.02.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 02.02.2025, OF 1523/1 Betreff: Fehlende Haltverbotsschilder Niedernhausener Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlenden Haltverbotsschilder aus Schwalbacher Straße, Waldemser Straße sowie Altenhainer Straße kommend und links in die Niedernhausener Straße einbiegend, noch aufstellen zu lassen. Begründung: Wenn man aus der Schwalbacher Straße, Waldemser Straße oder Altenhainer Straße kommt und links in die Niedernhausener Straße einbiegt, gibt es noch keine sichtbaren Haltverbotsschilder, weshalb in diesen Abschnitten weiterhin in großer Zahl "in zweiter Reihe" geparkt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1523/1 wird Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und NutzenKostenUntersuchung für den Lückenschluss der U 4

02.02.2025 · Aktualisiert: 03.03.2025

Antrag vom 02.02.2025, OF 1083/2 Betreff: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und Nutzen-Kosten-Untersuchung für den Lückenschluss der U 4 Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1.) Die Kostenschätzung mindestens auf den Stand heute zu aktualisieren. 2.) Die Nutzen-Kosten-Untersuchung mindestens zwischen der Variante 3i und der modifizierten Variante 1d vor einer Auswahlentscheidung vorzulegen. 3.) Eine realistische, auf den Erfahrungen mit dem U-Bahn-Tunnel unter dem Europaviertel beruhende Terminplanung ist vorzulegen, bevor eine Auswahlentscheidung getroffen wird. 4.) Eine genaue Bedarfsanalyse für eine U-Bahn-Station auf dem Campusgelände und eine an die erhobenen Zahlen angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung NKU vor der Festlegung auf die Variante 3i sind vor zu legen. 5.) Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung muss gewährleistet sein, dass die "Standardisierte Bewertung 2016plus" in der Fassung von 2022 angewandt wird, in der die Bepreisung von 1 to CO2 mit 670 Euro statt wie im Handbuch von 2015 mit 145 Euro angesetzt wird. Begründung: Die Planungen für den "Lückenschluss der U-4 haben zu einer Auswahl unter verschiedenen Varianten geführt, die auf längst überholten Kostenangaben beruht. So findet sich in der Magistratsvorlage M 16 unter D.Kosten folgende Ausführung: "Nach erster grober Kostenschätzung ergeben sich derzeit für Variante 3i Gesamtkosten von 404 Mio. EUR netto von denen rund 25 % auf die VGF und rund 75 % auf den städtischen Kostenanteil entfallen. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung inklusive einer Konkretisierung des Kostenteilungsschlüssels können erst mit Fertigstellung der Vorplanung erstellt werden. Darüber hinaus können die aktuellen extremen Preisentwicklungen derzeit nicht valide berücksichtigt werden." Dies ist eindeutig falsch. Die Angaben zu Kosten und zur Finanzierung in der Bewertungsmatrix sind komplett unrealistisch. Auch wenn dies bei politisch gewollten Großprojekten so üblich ist, haben Stadtverordnete und Steuerzahler dennoch ein Anrecht auf eine realistische Darstellung, um über eine verantwortliche Verwendung von knappen Steuermitteln zu entscheiden. Die Kosten für den 2,2 Kilometer langen Tunnel der Variante 3i werden in der Machbarkeitsstudie mit 404 Millionen Euro angegeben. Nach Aussage des Magistrats kostete demgegenüber der Bau der circa 2 x 850 Meter langen Tunnelstrecke für die U-5 vom Platz der Republik zur Europaallee inklusive Tiefstation sowie Notausgang bereits rund 422 Millionen Euro. Der lange Tunnel über den Uni Campus Westend würde nach jetzigem Stand also bei gleicher Bauweise wie der tunel im Europaviertel,mindestens 1,1 Milliarden Euro kosten. Bei einer um 1,5 Kilometer längeren Strecke , wie bei einer modifizierten Variante 1d, also Mehrkosten von mindestens 450 Millionen Euro Nach dem beschlossenen Nahverkehrsplan, verursachen. Der OBR fordert realistische Angaben zu den zu erwartenden Kosten! Auch eine angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung (NKU) soll nach den Plänen des Magistrats erst dann beauftragt werden, wenn die Stadtverordneten dem Projekt zugestimmt haben und das Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet wird. Das ist eine falsche Vorgehensweise Eine Beschlußfassung über die für den Bau vorgesehene Variante muss sich an der Kosten/ Nutzen Analyse orientieren. Anlage:Frage Nr.: 2703 Stadtbahnstrecke U5 32. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024 Anlage 1 (ca. 31 KB) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1083/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (Herr Gutmann), Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP

Partei: LINKE
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Mehr Radwege auf der Straße / Überwachung der Nutzbarkeit

11.09.2014

1. Radwege auf der Straße Das bisherige Radweg Konzept (getrennte Radwege) ist aus meiner Sicht mangelhaft: - Fußgänger, Hunde, parkende Autos blockieren die Wege (vor allem auf Europaallee), - die Wege sind teilweise zu schmal oder es stehen Pfosten, Laternenmasten unmittelbar darauf oder an der Grenze und - Radfahrer werden häufig übersehen. Daher ist aus meinen Erfahrungen auf der Mainzer Landstraße das beste Konzept, die Radwege unmittelbar auf der Straße einzurichten, was auch kostentechnisch günstiger ist. 2. Überwachung Nutzbarkeit Viele Radwege werden zweckwidrig verwendet, was entweder zu Kollisionen führen kann oder dazu führt, dass die Radwege nicht genutzt werden. Daher sollte nicht nur die Errichtung von Radwegen gefördert werden, sondern auch die Kontrolle der Nutzbarkeit (Bsp: Europaallee - eine störungsfreie Fahrt (Hunde, parkende Autos, Fußgänger) ist hier nie möglich - Bauarbeiten meine ich dabei nicht).