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Meine Nachbarschaft: Mainzer Landstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger

23.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6606 entstanden aus Vorlage: OF 526/8 vom 03.02.2025 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Verlängerung des Krautgartenweges zwischen dem Bahnübergang "Krautgartenweg" und der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu beleuchten. Dabei wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Vermeidung von Umweltbelastungen (Lichtemission, Energie) eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich ist. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr und für Fußgänger zwischen dem Mertonviertel, der Wiesenau (inklusive U-Bahn-Station) und Alt-Niederursel. Derzeit ist der Weg in den Abendstunden sehr dunkel und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern nur sehr ungern und mit einem äußerst unguten Gefühl genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler

23.01.2025 · Aktualisiert: 08.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 06.01.2025 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Nachdem der Hort Die Gaukler nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 06.05.2024), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und des Ortsbeirats 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung zu berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht StVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden; - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite, auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 976 Beratung im Ortsbeirat: 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren

23.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 entstanden aus Vorlage: OF 1515/1 vom 02.02.2025 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1898, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der Stellungnahme und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2025 ) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus der Anregung an den Magistrat, OM 3934, verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6348 entstanden aus Vorlage: OF 1484/1 vom 10.12.2024 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt und an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen

21.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6358 entstanden aus Vorlage: OF 1499/1 vom 10.12.2024 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Magistrat wird gebeten , die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fußball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden

21.01.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360 entstanden aus Vorlage: OF 1502/1 vom 05.01.2025 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanlage vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 29.01.2025 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der Vorlage OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über zweijähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der Stellungnahme ST 3 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der Stellungnahme ST 3 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Aktenzeichen: 92-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern

03.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6260 entstanden aus Vorlage: OF 1462/1 vom 07.11.2024 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 533

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben

03.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6259 entstanden aus Vorlage: OF 1460/1 vom 12.11.2024 Betreff: Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Durchstich des Homburger Damms zwischen der Frankenallee 281 und 327 unverzüglich für den Fußverkehr freizugeben. Dazu werden die Schaffung eines provisorischen Wegebelags und die Installation einer temporären Beleuchtung im Durchstich angeregt. Bei allen weiteren Planungs- und Bauarbeiten soll diese vorläufige Fußwegeführung berücksichtigt werden, um eine durchgehende und sichere Querungsmöglichkeit auch während der noch folgenden Bauabschnitte zu gewährleisten. Begründung: Der Durchstich des Homburger Damms ist baulich bereits weitgehend fertiggestellt. Aus sicherheitstechnischer Sicht spricht nichts dagegen, ihn für zu Fuß Gehende kurzfristig freizugeben. Seit Jahren warten Anwohnende auf eine durchgehende Querungsmöglichkeit auf der Frankenallee, die Griesheim und das Gallus verbindet. Die Sperrung des Durchstichs, trotz seiner weitgehenden Fertigstellung, stößt daher auf großes Unverständnis in der Bevölkerung. Die Menschen im Gallus bringen ihre Enttäuschung und ihr Unverständnis wiederholt zum Ausdruck, da die Sperrung für viele symbolisch für die oft als bürokratisch und langsam empfundene Verwaltung steht. Eine vorzeitige Freigabe würde nicht nur die Mobilität im Gallus verbessern, sondern auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der lokalen Verwaltung stärken und so der Politikverdrossenheit entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 537

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 1

Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen

03.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 03.12.2024, OA 516 entstanden aus Vorlage: OF 1436/1 vom 24.10.2024 Betreff: Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen Vorgang: OM 1827/22 OBR 1; ST 1753/22; M 136/24 Die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung des Karlsplatzes und der Karlstraße ziehen sich nun bereits über Jahrzehnte. Konkret wurden die Planungen zuletzt ab dem Jahr 2022. Der Ortsbeirat hat dazu Planungsvorschläge unterbreitet und Wünsche geäußert, wie z. B. in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827: "1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde." Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 08.08.2022, ST 1753, alle Maßnahmen zur Entsiegelung abgelehnt. Außerdem beabsichtigt der Magistrat, die derzeit noch existierenden Grünflächen auszurotten und zu versiegeln mit der Begründung, dass so keine Drogenverstecke auf dem Karlsplatz mehr möglich seien. Der Magistrat negiert damit jedoch die Tatsache, dass Drogen dann - wie so oft in Frankfurt - in umliegenden Hauseingängen, hinter Abdeckungen, in Blumenkübeln oder unter sonstigen Gegenständen versteckt werden. Die Erschaffung einer hundertprozentig versiegelten Platzfläche verhindert den Drogenkonsum und -verkauf jedenfalls nicht. Der Magistrat fördert mit der aktuellen versiegelten Planung jedoch Überschwemmungen, da der Starkregen nicht versickern kann. Die sommerliche Hitze nimmt weiter zu, die Aufenthaltsqualität nimmt im gleichen Maße ab. Der Platz soll also so gestaltet werden wie jene Plätze, die der Magistrat gerade aufwendig entsiegelt, weil sie nicht funktionieren und nicht mehr zeitgerecht sind. Unweit des Karlsplatzes ist ein weiteres Negativbeispiel zu besichtigen: der François-Mitterrand-Platz. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Leitlinien zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung konsequent anzuwenden; 2. die Forderungen des Ortsbeirats 1 ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren; 3. die Planungen zügig anzupassen und die Umsetzung schnell auf den Weg zu bringen. Beispielbild: Paul-Arnsberg-Platz, Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Vortrag des Magistrats vom 11.10.2024, M 136 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 707 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5616, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut

03.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6257 entstanden aus Vorlage: OF 1458/1 vom 08.10.2024 Betreff: Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut Linksabbiegende Radfahrende aus Richtung Friedensbrücke in die Gutleutstraße Richtung Westen können sich an der Kreuzung Baseler Straße/Gutleutstraße nur schlecht einordnen. Wegen der vielen Kfz-Spuren und den zur Abgrenzung des Radwegs angebrachten Fahrbahntrennern können Radfahrende nicht der Verkehrsführung der Pkws folgen. Es bleibt nur die Möglichkeit eines indirekten Abbiegens an der Kreuzung mit der Gutleutstraße. Dort existiert jedoch keine Aufstellfläche für Fahrräder und die Ampel für Pkws ist nicht einsehbar, da sie sich hinter den Radfahrenden befindet. Die Fußgängerampel zeigt zudem nur bei Bedarf grün und gilt nur für einen Teil der Strecke über die Kreuzung. Radfahrende fahren daher "intuitiv" mit den Pkw, wenn diese bei Grün anfahren. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße eine Aufstellfläche für Radfahrende von der Friedensbrücke kommend in Richtung Gutleutstraße und Hafenstraße markieren zu lassen, sodass die Lichtsignalanlage (LSA) von Radfahrenden eingesehen werden kann; 2. zudem eine zusätzliche LSA im Aufstellbereich der Radfahrenden in Richtung Westen nachrüsten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 501

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Poller in der Münchener Straße entfernen

03.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6245 entstanden aus Vorlage: OF 1410/1 vom 13.10.2024 Betreff: Poller in der Münchener Straße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die grauen Poller im Bereich Münchener Straße/Ecke Elbestraße entfernen zu lassen. Bild: privat Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, wurden vor die grauen Poller noch rot-weiße Poller gesetzt. Somit haben die grauen Poller ihren Zweck verloren und können entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 292 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße

26.11.2024 · Aktualisiert: 06.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6160 entstanden aus Vorlage: OF 1114/6 vom 05.11.2024 Betreff: Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an der Elektronstraße gegenüber der Einfahrt zur Froschhäuser Straße gemäß unten stehendem Lageplan, erstellt von den Anwohnern, zeitnah anzubringen. Begründung: Anwohner haben den Ortsbeirat auf die gefährliche Situation in diesem Bereich aufmerksam gemacht, da es in den vergangenen Monaten und Jahren vermehrt zu Unfällen und gefährlichen Situationen kam, weil die Sicht auf die einmündende Elektronstraße stark eingeschränkt ist. Besonders zu Stoßzeiten stellt dies eine erhebliche Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar - sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger und Radfahrer. Zum Glück ist es bis jetzt noch zu keinem schweren Unfall gekommen, aber die Situation würde sich immer stärker verschärfen. Aus diesen Gründen fordern die Anwohner und der Ortsbeirat die Installation eines Verkehrsspiegels an dieser Kreuzung. Ein solcher Spiegel würde die Übersichtlichkeit nach links und rechts erheblich verbessern und damit zu einer deutlichen Reduzierung der Unfallgefahr beitragen. Diese Maßnahme wäre eine schnelle, kostengünstige und wirksame Lösung, um die Sicherheit an dieser Stelle deutlich zu erhöhen. Der Wunsch auf die Einrichtung eines Verkehrsspiegels wurde bereits von 32 Anwohnern, die täglich mit der Situation konfrontiert werden, dem Ortsbeirat schriftlich übergeben. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Ausreichende Straßen- und Gehwegbeleuchtung in der Hufnagelstraße gewährleisten

17.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Antrag vom 17.11.2024, OF 1461/1 Betreff: Ausreichende Straßen- und Gehwegbeleuchtung in der Hufnagelstraße gewährleisten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine auskömmliche Beleuchtung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeuge in der Hufnagelstraße sicherzustellen. Die Inbetriebnahme der neu installierten Straßenlampen ist vorzunehmen. Begründung: Gerade in der dunklen Jahreszeit ist eine auskömmliche Beleuchtung wichtig. Für Anwohner und Besucher der Hufnagelstraße ist diese jedoch aktuell nicht gegeben. Es wurden vor längerer Zeit neue Straßenlampen in der Hufnagelstraße installiert, welche nicht in Betrieb genommen wurden. Die alten Straßenlampen blieben dabei zusätzlich erhalten, geben jedoch ein nur sehr gedimmtes und nicht ausreichendes Licht ab. Für Anwohner und Besucher, die abends oder nachts durch die Straße gehen möchten oder in ihre Wohnung einkehren wollen, ist die aktuelle Beleuchtung nicht ausreichend. Die neuen Straßenlampen sind daher in Betrieb zu nehmen, auch um ein Begehen der Straße sicherer zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1461/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergänzung der fehlendenFußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße

29.10.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6002 entstanden aus Vorlage: OF 1411/1 vom 08.10.2024 Betreff: Ergänzung der fehlendenFußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße An der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße sind bisher nur auf der südlichen und westlichen Seite des Kreisels Fußgängerüberwege vorhanden, während sie auf der nördlichen und östlichen Seite fehlen. Diese inkonsistente Gestaltung führt zu Einschränkungen für zu Fuß Gehende, die die Kreuzung sicher überqueren möchten. Insbesondere für die Schüler *innen der angrenzenden Paul-Hindemith-Schule stellt die gegenwärtige Situation eine hohe Gefährdungslage dar. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße ergänzen zu lassen, um eine sichere und durchgehende Querung in alle Richtungen zu ermöglichen. Zudem sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Kreisel für Autofahrende übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Rücksichtnahme auf zu Fuß Gehende zu fördern. Begründung: Die unvollständige Ausstattung der Kreuzung mit Fußgängerüberwegen schafft ein Sicherheitsrisiko, da zu Fuß Gehende gezwungen sind, ungeschützte Straßenbereiche zu überqueren. Besonders betroffen ist der Weg von der südwestlichen auf die nordöstliche Seite des Kreisels. Im Gegensatz hierzu sind in der parallelen Frankenallee an allen Kreuzungen Fußgängerüberwege in jede Richtung vorhanden, was die fehlenden Überwege an der Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße noch deutlicher unterstreicht. Zudem wird die fehlende Sicherheit für Schüler*innen immer wieder von besorgten Eltern kritisiert. Eine umfassende Nachrüstung aller Seiten mit Fußgängerüberwegen würde die Sicherheit erhöhen und die Kreuzung insgesamt barrierefreier gestalten. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 279

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen

29.10.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6004 entstanden aus Vorlage: OF 1415/1 vom 13.10.2024 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten , einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 278

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza

29.10.2024 · Aktualisiert: 02.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6008 entstanden aus Vorlage: OF 1421/1 vom 08.10.2024 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europa-A llee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europa-Allee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortstermin Geh- und Radwege Schmidtstraße

29.10.2024 · Aktualisiert: 02.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6005 entstanden aus Vorlage: OF 1438/1 vom 28.10.2024 Betreff: Ortstermin Geh- und Radwege Schmidtstraße Vorgang: OM 3243/22 OBR 1; ST 874/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat einen Ortstermin zu vereinbaren, bei dem die verkehrliche Situation unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Straßenverkehrsamts überprüft wird. Im Rahmen dieses Termins sollen angesichts der Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243, und der Stellungnahme vom 03.04.2023, ST 874, Lösungsmöglichkeiten zur verbesserten und gerechten Aufteilung der Straßenflächen für den Fuß- und Radverkehr erörtert werden. Begründung: Die vorgeschlagenen Lösungen mit Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern führen aufgrund des begrenzten Platzes zu einer weiteren Einschränkung für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Stattdessen sind alternative Lösungen erforderlich, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht werden. Eine Absprache und Prüfung dieser Optionen vor einer endgültigen Antragstellung ist notwendig, um eine effiziente und schnelle Umsetzung zu gewährleisten. Foto: OF 1416/1/24 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3234 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 453 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenkplatte Günter Sare

29.10.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6007 entstanden aus Vorlage: OF 1420/1 vom 14.10.2024 Betreff: Gedenkplatte Günter Sare Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Hufnagelstraße/Frankenallee eine Gedenkplatte mit folgendem Text anbringen zu lassen: "An dieser Stelle wurde Günter Sare am 28.09.1985 von einem Wasserwerfer der Polizei überfahren. Er bezahlte seinen Protest gegen eine Versammlung der NPD im Haus Gallus mit seinem Leben." Begründung: Am Samstag, dem 28.09.1985, fand eine Protestveranstaltung gegen ein NPD-Treffen im Haus Gallus statt. Das Haus Gallus hat als Ort der Frankfurter Auschwitzprozesse eine besondere historische Bedeutung in Bezug auf den Nationalsozialismus. Als Protest gegen die NPD fand ein multikulturelles Nachbarschaftsfest auf dem Hof der benachbarten Günderrodeschule statt. An der NPD-Veranstaltung nahmen etwa 70 Menschen teil, an der Gegendemonstration rund 700 (www.wikipedia.org/wiki/Günter_Sare). Nachdem die NPD-Anhänger unter Polizeischutz ins Haus Gallus gelangten, setzte die Polizei Wasserwerfer gegen die Gegendemonstranten ein. An der Kreuzung Frankenallee/Hufnagelstraße fuhr gegen 21 Uhr eines dieser Fahrzeuge auf eine Demonstrantengruppe los. Als einziger aus dieser Gruppe ergriff Günter Sare nicht die Flucht. Er wurde vom Wasserstrahl getroffen, fiel zu Boden und wurde dann vom rechten Hinterrad des 27 Tonnen schweren Fahrzeugs überrollt (fr.de/rhein-main/guenter-sares-heute-ungeklaert-11732731.html). Der Tod von Günter Sare hat weit über das Gallus hinaus Aufmerksamkeit gefunden. Auch nach nunmehr beinahe 40 Jahren wird noch über das Ereignis geredet, dem Verstorbenen gedacht und an seinen tragischen Tod erinnert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße

29.10.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 entstanden aus Vorlage: OF 1399/1 vom 08.10.2024 Betreff: Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße Der Magistrat wird gebeten, je einen kontrastreichen rot-weißen Pfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße anbringen zu lassen, um illegales Pkw-Parken zu verhindern, und zwar 1. in der Kleyerstraße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 beim südlichen Schnittpunkt von Fußgängerüberweg und Bordstein; 2. in der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 wenige Zentimeter nördlich des Schachtdeckels. Begründung: Der Gehweg und die unterschiedlichen Schachtdeckel auf dem Gehweg zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße werden regelmäßig illegal zugeparkt. Fotos: Manuel Denkwitz Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Antrag vom 03.06.2025, OF 1645/1 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülertransport der Bürgermeister-Grimm-Schule ermöglichen

29.10.2024 · Aktualisiert: 02.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6006 entstanden aus Vorlage: OF 1417/1 vom 11.10.2024 Betreff: Schülertransport der Bürgermeister-Grimm-Schule ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, die hinteren fünf Parkplätze zum Querparken in der kurzen Sackgasse der Ackermannstraße neben dem Gebäude der Bürgermeister-Grimm-Schule gegenüber dem Eingang zum Schulhof von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr ausschließlich für Fahrzeuge des Schülertransports der Bürgermeister-Grimm-Schule zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der gemeinsame Schulhof von Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule wird derzeit saniert und umgestaltet und soll in Zukunft keinen Platz mehr für die Fahrzeuge der Schülerbeförderung der Förderschule Bürgermeister-Grimm-Schule erhalten, sondern vollständig als Sport- und Erholungsfläche zur Verfügung stehen. Die fünf Parkplätze neben dem Eingang zum Schulhof liegen ideal, um einen sicheren Transport der Schülerinnen und Schüler der Förderschule auf das Schulgelände zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 449 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen

11.10.2024 · Aktualisiert: 11.11.2024

Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1032 2024 Die Vorlage OF 1097/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Ziffer 2. und 4.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE; Ziffer 3.: CDU, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD und 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung); Ziffer 5. und 6.: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße

08.10.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Antrag vom 08.10.2024, OF 1412/1 Betreff: Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zur vermutlich städtischen Baumfläche auf der Nordseite der Frankenallee zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße zu beantworten: 1. Eigentumsverhältnisse: Befindet sich die die mit 11 Bäumen bepflanzte Fläche zwischen dem Gehweg und den Liegenschaften Frankenallee 260 und Schmidtstraße 43 im Besitz der Stadt Frankfurt oder handelt es sich um privates Gelände? 2. Vorgesehene Nutzung: Welche Nutzungsart ist vom Magistrat für diesen Bereich vorgesehen? Falls sich das Gelände im Besitz der Stadt Frankfurt befindet: 3. Vertragsabschlüsse: Wurden Verträge zur Nutzung des Geländes mit Dritten abgeschlossen? Wenn ja, zu welchem Zweck? 4. Fahrzeugbewegungen und -abstellungen: Ist das Bewegen und Abstellen von Fahrzeugen ohne gültiges Kfz-Kennzeichen in diesem Bereich zulässig? 5. Fahrzeugverkäufe: Ist das Ausstellen von Fahrzeugen für Verkaufszwecke in diesem Bereich gestattet? 6. Nutzungseinschränkungen: Ist das Absperren oder Zustellen einzelner Teilbereich des Geländes durch Dritte erlaubt? Begründung: Die Fläche entlang der Frankenallee spielt eine wichtige Rolle für die städtische Begrünung und Lebensqualität im Viertel. Es ist essentiell, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und die vorgesehenen Nutzungsarten zu schaffen, um eine unzulässige Nutzung zu verhindern und die Nutzerinnen und Nutzer über die Rechtslage zu informieren. Nur durch Transparenz können der Schutz und die sinnvolle Nutzung des öffentlichen Raumes gewährleistet werden. Laut Stadtkarte befindet sich der im Antrag angesprochene Bereich in öffentlichem Besitz. Dennoch wird er aktuell zur Ausstellung von Fahrzeugen, die zum Verkauf stehen, genutzt. . . Fotos: Andreas Laeuen Lageplan: PlanAS Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2024 Die Vorlage OF 1412/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5946 entstanden aus Vorlage: OF 1206/5 vom 30.08.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Goldstein-/Hahnstraße zugunsten des besseren Verkehrsflusses so zu ändern, dass künftig auf der Goldsteinstraße nicht mehr für beide Fahrtrichtungen die Ampel Grün zeigt. Damit soll erreicht werden, dass das Linksabbiegen in die Hahnstraße (aus Richtung Alt-Niederrad kommend, Richtung Einkaufsmöglichkeiten) deutlich erleichtert wird und es nicht mehr zu Rückstaus auf der Goldsteinstraße Richtung Eisenbahnbrücke kommt. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung auf der Goldsteinstraße an der Kreuzung Hahnstraße so geschaltet, dass beide Richtungen gleichzeitig auf Grün gestellt sind. Dadurch ist es oft erst möglich nach Links abzubiegen, wenn die Ampeln schon wieder auf Rot stehen. Dadurch passiert es immer wieder, dass nur ein Kraftfahrzeug nach links abbiegen kann und es einen Rückstau auf der Goldsteinstraße gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 149 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn’sche Höfe sicherer gestalten

03.09.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836 entstanden aus Vorlage: OF 1357/1 vom 13.08.2024 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Magistrat wird gebeten, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die Kita Lahn'sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die Kita Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in der Stellungnahme vom 06.06.2024, ST 409, angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele zu Fuß Gehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Ecke Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der Kita erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer Kita bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in der Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1816, in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 92 Antrag vom 06.05.2025, OF 1632/1 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7073 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen

03.09.2024 · Aktualisiert: 08.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5833 entstanden aus Vorlage: OF 1354/1 vom 13.08.2024 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße; 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche; 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts; 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der Lichtsignalanlage im Rechtsabbiegerbereich; 5. Aufstellen von mindestens fünf Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase; 6. barrierefreier Umbau der Kreuzung. Begründung: Die Rotphasen für zu Fuß Gehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstau von Pkws auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende Pkws achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Zu Fuß Gehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die Lichtsignalanlage muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1962 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1101

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen

03.09.2024 · Aktualisiert: 20.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5835 entstanden aus Vorlage: OF 1356/1 vom 13.08.2024 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden sowohl den Fahrzeugverkehr als auch zu Fuß Gehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden

03.09.2024 · Aktualisiert: 15.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5818 entstanden aus Vorlage: OF 1380/1 vom 24.08.2024 Betreff: Radaufstellflächen Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße in Richtung Norden Vorgang: OM 1131/21 OBR 1; ST 889/22 Der Ortsbeirat 1 nimmt an, dass die in der Stellungnahme vom 08.04.2022, ST 889, für Mai 2022 angekündigte Erneuerung des Steuergerätes der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße und die Anpassung der Steuerungsparameter mittlerweile seit über zwei Jahren abgeschlossen ist. Außerdem sollte das Versetzen der Detektionsmittel (Induktionsschleifen) vor den Haltelinien nun auch rechtzeitig erledigt worden sein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nun endlich die Haltelinien in Richtung Norden für Linksabbieger und Geradeausfahrende um fünf Meter zurückversetzen zu lassen und gemäß Ortsbeiratsbeschluss aus der Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131, sogenannte Fahrradaufstellflächen vor den Haltelinien für den motorisierten Individualverkehr für Radfahrende rot markieren zu lassen, um nach Jahren der Verzögerung sicheres Linksabbiegen für Radfahrende in Richtung Baseler Platz sicherzustellen. Die Strecke zwischen Pkw-Haltelinie und Absenkung des Gehweges soll mit Abweisern gegen Befahren und Beparken geschützt werden. Das vom Magistrat vorgeschlagene indirekte Linksabbiegen vom rechten Fahrbahnrand ist wegen fehlender Sicht durch parkende Pkws extrem gefährlich und damit inakzeptabel. Für diese Maßnahme bedarf es auch keiner grundlegenden Umplanung der Kreuzung. Foto: Alexander Mitsch (Beispiel vergleichbare Kreuzung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen

03.09.2024 · Aktualisiert: 20.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5838 entstanden aus Vorlage: OF 1359/1 vom 13.08.2024 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit Pkw zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30 Metern und 2,50 Metern empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50 Metern gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5808 entstanden aus Vorlage: OF 1081/6 vom 30.07.2024 Betreff: Angekündigte Bepflanzung im Wendekreisel Nieder Kirchweg endlich realisieren Vorgang: OM 3518/23 OBR 6; ST 1237/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, weshalb die gemäß Stellungnahme ST 1237 angekündigte Bepflanzung in der zweiten Jahreshälfte 2023 nicht erfolgte und wann die Bepflanzung nun erfolgen soll. Ferner wird der Magistrat gebeten, eine Umplanung gegen unerlaubtes Parken in diesem Bereich vorzunehmen und diese Umplanung den Bürgern in Nied vorzustellen. Begründung: Bisher wurde dort nur der abgestorbene Baum/Strauch entfernt. Dies ist aber keine Bepflanzung wie angekündigt. Wie schon geschildert, ist diese Straße eine Sackgasse mit Wendekreisel unter dem Kirchweg. Der Kreisel befindet sich zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 15 a bis 19 und den Kleingärten. Die Fläche im Kreisel wurde vor über 30 Jahren neu gepflastert. Zwischen den beiden dort vorhandenen Bäumen und auf den Gehwegen wird regelmäßig unerlaubt geparkt. Die Fläche im Kreisel ist zum Queren der Straße nicht erforderlich. Um die Wasseraufnahme der Bäume zu verbessern und das unerlaubte Parken zu verhindern, erscheint die Entsiegelung des Bodens und eine Bepflanzung sowie die Aufstellung von Findlingen oder Holzpollern geeignet. Im äußeren Bereich des Kreisels wird regelmäßig auf den Gehwegen geparkt. Häufig stehen dort sechs bis acht Fahrzeuge und Anhänger. Dadurch werden Fußgänger und wendende Fahrzeuge, insbesondere die Müllabfuhr, stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3518 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1237 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 143 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5807 entstanden aus Vorlage: OF 1080/6 vom 19.08.2024 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Magistrat wird gebeten, - Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße einzurichten; - Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen. Begründung: Im Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei, und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren Busse durch Bereiche mit Tempo 30. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 144 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation NiedSüd

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5806 entstanden aus Vorlage: OF 1079/6 vom 25.07.2024 Betreff: Parksituation Nied-Süd Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich Nied-Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 - für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält; 2. e ndlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer Straße, Alzeyer Straße und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertiggestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremd abgestellte Fahrzeuge, u. a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1072/6 vom 19.08.2024 Betreff: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass auch bei Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim die Zufahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. zu den Wohnhäusern im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die ABG Frankfurt Holding als Betreiberin der Saalbau Griesheim soll dabei eingebunden werden. Mögliche Maßnahme könnte das Überwachen des absoluten Halteverbots im Eingangsbereich zum Schwarzerlenweg durch Ordnungskräfte sein. Begründung: Durch den verstärkten Verkehr bei Großveranstaltungen in der Saalbau ist die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. So ist beispielsweise vor nicht langer Zeit trotz Verbotes ein ortsfremder Gelenkbus in den Schwarzerlenweg hineingefahren, der unfreiwillig für eine Blockade sorgte. Durch den Wegfall der Omegabrücke ist die Situation verschärft, da nun eine Abfahrtsstrecke fehlt und nun auch die Waldschulstraße als Sackgasse endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnhaltestelle „Mönchhofstraße“

03.09.2024 · Aktualisiert: 15.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5837 entstanden aus Vorlage: OF 1358/1 vom 13.08.2024 Betreff: Platz der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnhaltestelle "Mönchhofstraße" Der Magistrat wird gebeten, illegales Parken und Müllablagerung im Bereich der ehemaligen Wendeschleife wirksam zu unterbinden. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Abstellen von gewerblichen und abgemeldeten Fahrzeugen sowie die unkontrollierte Ablagerung von Müll zu verhindern, unter anderem, um Schadnagerbefall einzudämmen. Begründung: Der rund 1.400 Quadratmeter große Bereich der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnhaltestelle "Mönchhofstraße" wird derzeit überwiegend als illegaler Abstellplatz für gewerblich genutzte und abgemeldete Fahrzeuge missbraucht. Das Parken auf unbefestigten Flächen birgt erhebliche Umweltgefahren. Zudem führen die massiven und unkontrollierten Müllablagerungen zu einer hohen Gefährdung von spielenden Kindern und schaffen unbeleuchtete Stolperfallen. Die Fläche befindet sich in einem stark verwahrlosten Zustand und zieht durch die wilden Müllablagerungen Ratten an, die auch die nahe gelegene Kleingartenanlage beeinträchtigen. Die vorgeschlagene Begrünung, insbesondere durch die Anlage eines "Tiny Forest", würde das Areal erheblich aufwerten und dringend benötigtes Grün in diesen dicht besiedelten Stadtteil bringen. Dies würde nicht nur zur ökologischen Verbesserung beitragen, sondern auch den Anwohnerinnen und Anwohnern einen attraktiveren und sichereren Lebensraum bieten. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 93 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparkplätze für das Familienzentrum Monikahaus im Gallus

03.09.2024 · Aktualisiert: 15.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5839 entstanden aus Vorlage: OF 1360/1 vom 13.08.2024 Betreff: Kurzzeitparkplätze für das Familienzentrum Monikahaus im Gallus Der Magistrat wird gebeten, zwei Parkplätze vor der Liegenschaft Kostheimer Straße 15 mit einem eingeschränkten Halteverbot versehen oder in Kurzzeitparkplätze mit dem Zusatz 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr umwandeln zu lassen. Zu den übrigen Zeiten soll weiterhin uneingeschränkt geparkt werden dürfen. Die Beschilderung im Umfeld ist e ntsprechend anzupassen. Begründung: Das Familienzentrum Monikahaus, SkF e.V., bietet mit der Monikahausschule eine private, staatlich anerkannte Schule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. In den Tagesgruppen sind Kinder nach §§ 27, 32 und 35a SGB VIII untergebracht. Die SchülerInnen der Monikahausschule, die auch die Tagesgruppen besuchen, kommen aus einem weiten Einzugsgebiet und können nicht eigenständig mit dem ÖPNV anfahren. Sie werden von Taxis oder Transportdiensten gebracht und wieder abgeholt. Die Transportdienste finden jedoch regelmäßig keinen freien Parkplatz und behindern den Straßenverkehr. Außerdem ist ein gefahrloses Ein- und Aussteigen nicht möglich. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 94 Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des Hauptbahnhofs

17.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

Antrag vom 17.08.2024, OF 1348/1 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des Hauptbahnhofs Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Nördlich des Hauptbahnhofs liegt das Saar-Karree umgeben von den Straßen Poststraße, Niddastraße, Ludwigstraße und Rudolfstraße. Dort wurden Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen ausgewiesen, sowie Radbügel installiert. Der Magistrat wird gebeten dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum werden in diesem Bereich so viele Lieferzonen benötigt? 2. Auf welcher Grundlage wurde die Einschätzung und Festlegung der Anzahl und Größe der Lieferzonen vorgenommen? 3. Warum wurden Radbügel auf PKW-Parkplätzen installiert und nicht auf anderen Flächen? 4. In diesem Bereich gibt es schon zahlreiche Radbügel. Wie kam man auf die Einschätzung, dass hier weitere Radbügel benötigt werden? 5. Wie ist die Konzeption für die Nutzung der Parkflächen am Straßenrand in Poststraße 22-32, Niddastraße 101-103, Ludwigstraße und Rudolfstraße? Gerne auch mit Begründung der Maßnahmen und angesetzten Kosten. 6. Gibt es weitere noch nicht umgesetzte Planungen z.B. Parkraumbewirtschaftung/Anwohnerparken in dem genannten Bereich? 7. Ist es möglich Anwohner an den weiteren Planungen zu beteiligen und deren Interessen abzufragen? Begründung: Wie bereits im Gutleutviertel wurden im Gallus Maßnahmen umgesetzt, über die weder der Ortsbeirat noch die Anwohner vorab informiert und eingebunden wurden. Bürgerbeteiligung und Transparenz fanden im Vorfeld nicht statt. Die Anwohner sind verwundert und können einige der Maßnahmen nicht nachvollziehen. Hier ist Aufklärung dringend von Nöten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1007 2024 Die Vorlage OF 1348/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen

17.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

Antrag vom 17.08.2024, OF 1073/6 Betreff: Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen Das Stadtumbaumanagement hatte bereits vor Jahren einen Tauschschrank für den freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße vorgesehen. Aufgrund fehlender Kapazitäten der Ämter wurde das Projekt damals wohl nicht umgesetzt. Der Tauschschrank sollte die Größe eines (begehbaren) XL-Bücherschrankes (ca. 1,8 x 2,1 x 0,8 m) haben. Der Tauschschrank hier soll besonders den Kindern das Ausleihen, das Verschenken und das Austauschen von Spielmaterial (Brettspiele, Spielsachen, Plüschtiere, kleine Tretroller u.a.) ermöglichen. So soll auch der Geldbeutel der Familien entlastet werden. Eine Patin ist dem Ortsbeirat bekannt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße einen XL-Bücherschrank zum Ausstauch von Spielmaterial einzurichten. Zusätzlich soll der Tauschschrank mit bis zu 12.000 EUR aus Ortsbeiratsmitteln gefördert werden. Begründung: Wie Teilen liegt auch Tauschen im Trend. Am Bewusstsein vieler Menschen ändert sich etwas. Der überbordende Konsum macht langsam Platz für nachhaltiges Handeln. Ressourcen schonen und Gegenstände im Kreislauf halten spart Geld und hilft der Umwelt. Dazu gehören auch die sogenannten Tauschschränke, Orte, an denen Menschen etwas abgeben können, was sie nicht mehr benötigen und dafür etwas mitnehmen können, dass für sie interessant ist. Das Prinzip der Offenen Bücherschränke ist in Frankfurt bereits seit über 15 Jahren fest verankert. Ein spezielles Angebot für Kinder fehlt allerdings. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1073/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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