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Tempo 30 in der Rhonestraße und der Herriotstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1341 entstanden aus Vorlage: OF 367/5 vom 22.02.2017

Betreff: Tempo 30 in der Rhonestraße und der Herriotstraße Der Magistrat wird gebeten, auf den Verbindungsstraßen Rhonestraße und Herriotstraße in der ehemaligen Bürostadt Tempo 30 anzuordnen und das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die genannten Straßen sind keine Durchgangsstraßen, sondern es handelt sich um reine Zubringerstraßen zu den Liegenschaften. Beide sind Einbahnstraßen von Nord nach Süd. Für Radfahrer, die diese Grundstücke erreichen wollen, ist dies mit großen Umwegen verbunden. Dagegen ist der Zeitverlust für Kraftfahrer minimal. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5