Meine Nachbarschaft: Ludwig-Landmann-Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Dazu-Antrag zur M 86
Antrag vom 20.09.2022, OF 199/7 Betreff: Dazu-Antrag zur M 86 Der Ortsbeirat 7 steht dem Plan, eine RSV durch Rödelheim zu führen positiv gegenüber, bittet aber um die Beantwortung folgender Fragen: F-009 Beidseitig verläuft die RSV entlang Bushaltestellen. Wie kann hier eine Entflechtung erreicht werden, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer*innen zu vermeiden? F-010 Die Querung der Ludwig Landmann Straße erfordert in dieser Form die Nutzung einer Bedarfsampel. Wie kann hier eine kurze Reaktionszeit gewährleistet werden, um zu vermeiden, dass Radfahrer*innen die Linksabbiegerspur (und dabei zwei Fahrspuren queren müssten, was an dieser Stelle nicht ungefährlich ist) nutzen, um unnötigen Wartezeiten zu entgehen? F-013 Im fraglichen Bereich auf der nördlichen Seite befindet sich eine Bushaltestelle. Wie soll diese in die RSV integriert werden? Der Hausener Weg wird in östlicher Richtung kurz nach der Einmündung Seelenberger Straße durch eine Ampel zur Ludwig Landmann-Straße hin reguliert. Es ist zu beobachten, dass an dieser Stelle seitens der Autofahrer noch beschleunigt wird, um die Ampel noch bei Grün zu schaffen. Hier sehen wir ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Radfahrer*innen, die den Hausener Weg kreuzen müssen. Sind entsprechende Querungshilfen oder andere entschärfende Maßnahmen geplant? F-015 Durch die baulichen Gegebenheiten sehen wir hier eine deutliche Gefahrenstelle, eine Verkehrsführung im Mischverkehr scheint nicht zielführend. Gäbe es die Möglichkeit durch Erweiterung des Tunnelprofils hier eine Entlastung zu erreichen? F-016 /F-017a Die Vorplanung würde zu drei verschiedenen Wegführungen auf wenigen hundert Metern führen. Sinnvoller wäre eine stringente Verkehrsführung. Wenn man davon ausgeht, dass der kritische Bereich durch die Verkehrsbelastung im Bereich F-017a definiert wird, wäre ein durchgängiger Zweirichtungsradweg nicht sinnvoller? Begründung: ergibt sich aus den einzelnen Punkten. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 500 2022 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 199/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors der folgende Halbsatz angefügt wird: "diese sollen als Anregung für die bevorstehende Detailplanung verstanden werden, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof
Antrag vom 19.09.2022, OF 208/7 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der NR 343 / 2022 folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Königsberger Straße, bei Nr. 2 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Industriehof, Koordinaten 50.128937, 8.628874) - Praunheimer Landstraße 78 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Hausen, Koordinaten 50.138925, 8.624595) - Heerstraße Nähe Nr. 253 (Nähe U-Bahn Station Heerstraße, Koordinaten 50.144956, 8.607559) Begründung: Basierend auf der NR 343 bat die Verwaltung die Ortsbeiräte, konkrete Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing zu benennen. Die oben genannten Orte zeichnen sich durch einfache Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie durch stationsbasiertes Bikesharing aus und ermöglichen somit einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Mit diesen Standortvorschlägen soll ein Startschuss gesetzt werden. Dabei sind diese nicht als abschließend für die jeweiligen Stadtteile zu betrachten. Beispielsweise folgen GRÜNE Vorschläge für stationsbasiertes Carsharing in Rödelheim und Westhausen in der Sitzung am 01. November. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wurde zurückgezogen.
Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2585 entstanden aus Vorlage: OF 193/7 vom 22.08.2022 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische Rampe (Abbildung 2); 2. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20 Meter) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße; 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt; 4. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20 Meter ) für Radfahrende in beide Richtungen. Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern führen, da hier z. B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße/Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen für saubere Gehwege
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2552 entstanden aus Vorlage: OF 185/7 vom 22.08.2022 Betreff: Maßnahmen für saubere Gehwege Bürgerinnen und Bürger in Rödelheim beschweren sich aktuell wieder vermehrt über mit Hundekot verschmutzte Gehwege, was sich unter anderem in einer aktuellen Petition auf dem Portal "Frankfurt fragt mich" widerspiegelt. Eine Rolle spielt hier sicherlich auch die Zunahme gehaltener Hunde in den letzten Jahren. Aus diesem Grund sollten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für die Problematik zu sensibilisieren sowie Angebote der Entsorgung zu schaffen. Explizit sollten dabei auch Bereiche ohne Straßenbegleitgrün ins Auge gefasst werden, da hier die Nutzungskonflikte noch deutlicher zu Tage treten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, an den unten genannten Stellen in Rödelheim Spender für Hundekotbeutel, bestenfalls mit integrierter Mülltonne, aufzustellen. Im Straßenraum ist darauf zu achten, dass keine zusätzlichen Barrieren für Fußgängerinnen und Fußgänger entstehen und ausreichend Platz auf dem Gehweg verbleibt. Darüber hinaus soll die Aufstellung mit einer Plakataktion zur Aufklärung der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer begleitet werden, wie sie bereits in anderen Kommunen erfolgreich durchgeführt wurde. 1. Kreuzung Niddagaustraße/Am Alten See 2. Kreuzung Niddauferweg/Fußweg zur Nidda am Ende der Marquardstraße bzw. am Anfang der Röderichstraße (Genaue Koordinaten des gewünschten Standorts: 50°07'19.1"N 8°36'37.4"E) 3. Prießnitzstraße gegenüber Hausnummer 15 (Grünfläche bzw. Spielplatz) Bei positivem Bescheid kann für jede der Stellen eine Patin/ein Pate genannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2812 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1440 Aktenzeichen: 66-0
Leistungsfähigkeit der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße
Antrag vom 23.08.2022, OF 188/7 Betreff: Leistungsfähigkeit der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße Für eine weitere Wohn- und Gewerbebebauung zwischen Heerstraße und Niederursel verlangt als Voraussetzung die "verkehrliche Machbarkeitsstudie" vom Oktober 2019 in Punkt 4.2.4 Leistungsfähigkeitsuntersuchung - MIV - (ab Seite 15) eine Mehrspurigkeit der Ludwig-Landmann-Straße und (im Kreuzungsbereich) der Heerstraße. Im Magistratsvortrag M86 vom 03.06.2022 Radschnellverbindung Frankfurt -Vordertaunus (FRM 5) äußert die Verwaltung die Absicht (Punkt F-011) baulich getrennte Radwege in der Ludwig-Landmann-Straße einzurichten, wodurch für den MIV nur noch je eine Fahrspur verbleibt; und somit die Bedingungen der "verkehrlichen Machbarkeitsstudie" nicht mehr erfüllt werden. Bislang wurde auch noch nicht überprüft, wie sich eine Verlängerung der U 7 auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzung auswirkt. Eine verstärkte Nutzung der U-Bahn zu Lasten des MIV erfordert eine dichtere Taktung und längere U-Bahnzüge. Schon heutzutage kommt es mitunter vor, dass der Verkehr nicht ausreichend von der Kreuzung abfließen kann (entgegen von Berechnungen) und es zu Rückstauungen kommt. So kommt es auch zu Verspätungen im Busbetrieb (Linie M60), da er im MIV "mitschwimmt". So stellt auch folgerichtig der Magistrat in seinem Bericht B 209 vom 16.05.2022 fest: "...Die Liniengeschwindigkeiten sanken in den vergangenen Jahren stetig. Alle Metrobuslinien und Straßenbahnlinien (außer der Linie 17) weisen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen13 und 19 km/h eine niedrige bzw. sehr niedrige Liniengeschwindigkeit auf, auch im deutschlandweitem Vergleich..." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten für den Bereich Heerstraße und Ludwig-Landmann-Straße die Verkehrsabwicklung neu zu planen, unter Berücksichtigung neuen U-Bahn-Verkehrs, des Radschnellweges sowie einer Kapazitätserweiterung für den MIV auch aufgrund von vorgesehenen maßvollem Siedlungsneubau, der sich durchdacht an bestehende Stadtteile anfügt. Die Planungen sollten frühzeitig dem OBR vorgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 188/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen
Antrag vom 22.08.2022, OF 193/7 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische "Rampe" (Abbildung 2) 2. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt 4. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgänger:innen führen, da hier z.B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße / Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120
Antrag vom 08.08.2022, OF 192/7 Betreff: Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120 Den Medien war zu entnehmen, dass der Immobilienfonds Next Generation Invest den Wohnkomplex im Hausener Weg 120 erworben hat. Dort leben unter einem Dach Studierende und Flüchtlinge. Vor gut zwei Jahren war dieser Komplex in die Schlagzeilen geraten, nachdem die rund 24 Quadratmeter großen Mikro-Wohnungen für Studierende für fast 1000 Euro am Markt angeboten wurden und damit doppelt so teuer waren, als ursprünglich vom Vermieter angekündigt. Das hatte auch im Ortsbeirat für großen Ärger gesorgt. Der neue Eigentümer hat angekündigt die Preise für die 106 Studierenden-Apartments zu senken. Durch eine Neukonzeptionierung soll es zur Reduzierung der Mietpreise kommen und bezahlbarer Wohnraum entstehen. Gleichzeitig wird angekündigt, dass der neue Eigentümer verschiedene Anträge bei der Stadt gestellt hat. Durch die Unterbringung geflüchteter Menschen hat die Stadt Frankfurt in erheblichem Maß zur sicheren Finanzierung des Anlageobjekts beigetragen, gleichzeitig ist es dem Magistrat seinerzeit nicht gelungen den Investor dazu zu verpflichten Studierendenwohnungen zu moderaten Preisen anzubieten. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Informationen liegen dem Magistrat über die Pläne des neuen Eigentümers vor? 2. Beinhalten die bei der Stadt Frankfurt gestellten Anträge auch den Wunsch nach einer Förderung des Wohnraums? 3. Hat der Magistrat die Möglichkeit, Preisobergrenzen für den angebotenen Wohnraum festzusetzen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 531 2022 Die Vorlage OF 192/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer 4. die Worte "Ist das Studentenwerk eingebunden?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsspiegel an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2337 entstanden aus Vorlage: OF 171/7 vom 13.06.2022 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Trümpertstraße/Alexanderstraße (an der Ecke des Restaurants MILLYs, ehemals Blaue Adria) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel das Anbringen eines Verkehrsspiegels, von Fahrradbügeln o. Ä. Begründung: Durch den fast regelmäßig zugeparkten o. g. Kreuzungsbereich ist die Sicht nach rechts in die Alexanderstraße von der Trümpertstraße kommend nicht möglich, ohne sehr weit auf die Kreuzung vorfahren zu müssen. Ein Verkehrsspiegel würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2370 Aktenzeichen: 66 7
Kreuzungsbereich An der Litzelwiese 52/Am Niddatal mit Fuß-/Radweg sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2340 entstanden aus Vorlage: OF 177/7 vom 13.06.2022 Betreff: Kreuzungsbereich An der Litzelwiese 52/Am Niddatal mit Fuß-/Radweg sicher gestalten Die Magistrat wird gebeten, zwei der derzeit vier bestehenden Poller entsprechend der Abbildung 2 im Kreuzungsbereich der Straße An der Litzelwiese (Höhe Hausnummer 52)/Am Niddatal und dem Fuß- bzw. Radweg so zu versetzen, dass ein durchgehender Fuß- und Radweg entsteht und Autos den Bereich nicht mehr befahren können. Abbildung 1: Kreuzungsbereich Rad-/Fußweg und Straße An der Litzelwiese (Quelle: Geoportal Frankfurt) Begründung: Der o. g. Kreuzungsbereich liegt auf der Radwegverbindung zwischen Niddapark und Heerstraße/Gemeinden des Vordertaunus. Der Weg wird auch von vielen zu Fuß Gehenden als Zugang zur Nidda genutzt. Daneben ist er das Ende einer Sackgasse der Straße Am Niddatal, welcher von Autofahrenden gelegentlich zum Wenden genutzt wird. Dabei kann es jedoch zu Gefahrensituationen kommen, da durch hohen Bewuchs die gegenseitige Sichtbarkeit stark eingeschränkt ist. Um dies zu entschärfen, sollen die bestehenden Poller so versetzt werden, dass Straße und Gehweg baulich getrennt werden. Abbildung 2: Versetzen der Poller im Kreuzungsbereich (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2405 Aktenzeichen: 66 2
Alle Jahre wieder: Falsch geparkte Autos an Sommertagen am Brentanobad
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2342 entstanden aus Vorlage: OF 180/7 vom 28.06.2022 Betreff: Alle Jahre wieder: Falsch geparkte Autos an Sommertagen am Brentanobad Vorgang: OM 5878/20 OBR 7; ST 996/20 Die Parksituation am Brentanobad beschäftigt den Ortsbeirat kontinuierlich. An den heißen Juni-Tagen 2022, insbesondere an den verlängerten Wochenenden, haben erneut viele Menschen den Weg ins Schwimmbad gesucht. Trotz sehr guter ÖPNV-Anbindung ist leider zu beobachten gewesen, dass die Anzahl wild geparkter Autos am Brentanobad wieder drastisch zugenommen hat. Die auf Initiative des Ortsbeirats platzierten Steine schützen die Grünfläche nicht vollständig. Immer noch blockieren Autos den Gehweg ab der Niddabrücke der Ludwig-Landmann-Straße dermaßen, dass eine massive Verkehrsbehinderung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende entsteht. Im Februar 2020 hatte der Ortsbeirat in seiner Anregung OM 5878 gefordert: " Zusätzlich soll ab der Niddabrücke durch eine ausführliche Bepollerung oder Installation von Frankfurter Hüten das Parken auf den Rad- und Gehwegen verhindert werden. Insbesondere bei den Absenkungen des Bordsteins ist eine solche Absicherung von entscheidender Bedeutung, da diese als Auffahrmöglichkeit zu den Rad- und Gehwegen sowie zu den Grünstreifen fungieren. Dafür soll des Weiteren geprüft werden, ob die jeweiligen Absenkungen des Bordsteins aufgehoben werden können." Der Magistrat hatte damals mit der Stellungnahme ST 996 geantwortet: "Der Anregung wird entsprochen, indem das Auffahren und Parken auf den Geh- und Radwegen im Bereich der Zufahrten mittels Poller unterbunden wird. Diese Arbeiten werden im 3. Quartal 2020 ausgeführt." Allerdings wurde der Anregung noch nicht entsprochen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Parken auf der Brücke und auf dem Gehweg Richtung Brentanobad wirksam und konsequent, bspw. mittels Frankfurter Hüten und Pollern, zu verhindern, da ansonsten der Situation nicht beizukommen ist. In der Anregung OM 5878 hatte der Ortsbeirat weiterhin gefordert, dass an den warmen Sommertagen eine verstärkte Verkehrsüberwachung durchgeführt wird. Laut Stellungnahme ST 996 sollte der Anregung entsprochen werden ("Der Anregung wird entsprochen. Die Städtische Verkehrspolizei wird im Rahmen der Dienstzeit und personell vorhandener Ressourcen Kontrollen durchführen") . Daher wird der Magistrat um Auskunft gebeten, in welchem Umfang die verstärkte Verkehrsüberwachung seit 01.07.2020 stattgefunden hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5878 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2406 Aktenzeichen: 32 1
Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-Straße
Antrag vom 11.06.2022, OF 173/7 Betreff: Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: M 41/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wann ist mit einem Baubeginn für die geplante katholische Schule zu rechnen? 2. Liegen dem Magistrat Kenntnisse über eine mögliche Verschiebung des Baus oder eine gänzliche Abkehr von den Bauplänen vor? 3. Wie wird sichergestellt, dass die zugesagten Fördergelder für den Bau der Schule nicht ausgezahlt werden, wenn kein Schulbau erfolgt? 4. Wie wird sichergestellt, dass das Gelände auch ohne einen möglichen Schulbau ausschließlich als Gemeinbedarfsfläche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann? 5. Wie wird sichergestellt, dass das an die Freyberg Stiftung verkaufte städtische Grundstück wieder an die Stadt zurückübertragen wird, wenn es nicht zu einem Schulbau kommen sollte? Begründung: Mit der M 41 vom Februar 2021 hat die Stadt Frankfurt der St. Raphael gGmbH einen Investitionskostenzuschuss von 16 Millionen Euro gewährt. Zu diesem enormen Investitionskostenzuschuss war die Stadt nicht verpflichtet. Der damalige Kämmerer Uwe Becker (CDU) hat sich in besonderem Maße für diesen Investitionskostenzuschuss eingesetzt. Nun gibt es Gerüchte, dass der Bau der Schule verschoben bzw. gänzlich aufgegeben wurde. In diesem Fall sollte sichergestellt werden, dass kein Investitionskostenzuschuss ausgezahlt wird, das Gelände nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann und das an die Freyberg Stiftung, die Grundstückseigentümerin der geplanten Schule, verkaufte städtische Gelände an die Stadt rückübertragen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2022 Die Vorlage OF 173/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 entstanden aus Vorlage: OF 163/7 vom 03.05.2022 Betreff: Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5 Vorgang: OA 589/20 OBR 7; B 39/22 In seinem Bericht B 39 zur Anregung des Ortsbeirates 7 vom 17.08.2020, OA 589, erklärte der Magistrat unter anderem: "Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteurinnen und Akteure - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteurinnen und Akteure die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen." Zweifel hegt der Magistrat bislang an einer stadtbahnmäßigen Anbindung der Park-and-ride-Anlage, da beabsichtigt ist, die U-Bahn-Linie U 7 möglicherweise zum Nordwestzentrum zu verlängern. Eine Verlängerung der U 7 nach Steinbach sei wegen zu geringem Verkehrsaufkommen nicht sinnvoll. Seit der letzten Verkehrserhebung ist die Einwohnerzahl und die Pendlerzahl im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erheblich gewachsen. Der RMV klagt, dass die S-Bahn-Linie S 5 - die Steinbach und den Vordertaunus erschließt - schon weitgehend ausgelastet ist. Diese Bahn wird derzeit in den Hintertaunus verlängert und wird somit weitere Fahrgäste aufnehmen müssen. Eine Entlastung durch die Stadtbahn bietet sich an. Auch ein Splitten der U 7 nördlich der Heerstraße zum a) Nordwestzentrum und b) zunächst zur Park-and-ride-Anlage an der A 5 bietet sich an. traffiQ weist darauf hin, dass die U-Bahn nach Einführung der neuen Zugsicherungstechnik (DTC) in höherer Taktfolge fahren könne. Getrennte Endstationen könnten den Richtungswechsel bei enger Zugfolge erleichtern. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die Planung der Park-, Ride-and-Bike-Großanlage bei der Raststätte Taunusblick zielstrebig und zeitnah durchzuführen. Hierbei ist auch das Splitten der Stadtbahnlinie U 7 in Erwägung zu ziehen. Auch der Zugang zur Regionaltangente West ist zu prüfen. Ein Anschluss der Park-and-ride-Anlage an das Frankfurter Straßennetz soll weiterhin unterbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 589 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1846 Aktenzeichen: 61 10
Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald
Antrag vom 16.05.2022, OF 394/2 Betreff: Rückbau des Biegwegs durch den Biegwald Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. den Biegweg nach der Postsiedlung zurückzubauen und die Asphaltoberfläche zu entfernen sowie für den privaten PKW-Verkehr zu sperren, um die Zerschneidung des wertvollen Waldes rückgängig zu machen und zu entsiegeln, 2. den Biegweg in einen nicht asphaltierten Fuß- und Radweg mit deutlich geringerer Breite und mit zusätzlichen Bäumen und Sitzgelegenheiten umzuwandeln, 3. zu prüfen und berichten, ob die Anlage eines Hirschkäfermeilers im Biegwald als Artenschutzprojekt und spannendes Bildungsprojekt im Grüngürtel in Zusammenarbeit mit umliegenden Schulen als Lernstation im Frankfurter Grüngürtel eingerichtet werden kann. Hier bei wäre insbesondere der personelle und finanzielle Aufwand zu prüfen. Begründung: Jede versiegelte Fläche, die nicht mehr in ihrer Funktion benötigt wird, sollte zurück gebaut und entsiegelt werden. Der Biegweg zerschneidet den Biegwald und trennt damit das Biotop auf. Statt des asphaltierten Weges könnten neue Bäume den Pfad säumen und den Wald komplementieren. Menschen können trotzdem durch den Wald wandern, aber müssen nicht mit ihrem PKW und dem Lärm des Vebrennungsmotors die Natur stören. Der Wald würde durch das Abschaffen der Straße an Wert zugewinnen. Jeder Baum der aufgeforstet werden kann, sollte höchste Priorität haben in einer Zeit in der mehr Wald gerodet statt nachgepflanzt wird. Der Hirschkäfer (Lucanus cervus), der auf der Roten Liste Deutschlands unter Kategorie 2 "stark gefährdet" geführt wird, ist wohl eines der auffälligsten und interessantesten Insekten Europas. Als Larve hilft er das Totholz der Wälder in Humus umzuwandeln. Aufgrund seiner Lebensweise kann er als Indikator für intakte und natürliche Wälder angesehen werden. Der bis zu 7,5 cm lange Hirschkäfer (Weibchen bis ca. 4 cm) verdankt seinen Namen den geweihartigen Oberkieferzangen des Männchens. Der Hirschkäfer kommt bevorzugt in lichten Eichenwäldern mit absterbenden Althölzern und Baumstümpfen vor. Ebendiese Eichenbaumstümpfe finden sich gehäuft im Biegwald. Um den selten gewordenen und besonders schützenswerten Hirschkäfer zu fördern und zu unterstützen, wäre es wünschenswert einen Hirschkäfermeiler im Biegwald anzulegen. Ziel und Zweck eines Naturschutzprojekts ist es Arten zu erhalten und der Bevölkerung mit Informationen dazu, die Wichtigkeit von Insekten und dem Erhalt der Artenvielfalt nahe zu bringen. Erfreulicherweise gehört der Frankfurter Stadtgarten in der Nähe des Frankfurter Flughafens zu einem individuumreichen Gebiet von Hirschkäfern. Die Nähe des Biegwaldes zum Stadtwald und die geeigneten Voraussetzungen des Biegwalds als lichter Eichenwald prädestiniert den Standort nahezu dazu dort solch ein Artenschutzprojekt zu starten. In einem Artgutachten von 2006 werden weitere populationsreichere Gegenden wie z.B. der Forstamtsbereich Lampertheim genannt, welcher jedoch wegen der absehbaren negativen Entwicklung des Waldbestandes keine vergleichbar gute Bewertung erhalten konnte, wie der Frankfurter Stadtwald. Im Frankfurter Grüngürtel gibt es eine Reihe von Lernorten und Lernstationen. Zwischen dem Abenteuergelände BDP und der Revierförsterei Schwanheim klafft jedoch eine beträchtliche Lücke im westlichen Grüngürtel. Diese könnte durch einen geeigneten Lernort im Biegwald etwas geschlossen werden. Anlage: (Quellen: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/naturschutz/artenschutz/steckbriefe/Kae fer/Gutachten/artgutachten_2006_hirschkaefer_lucanus_cervus.pdf https://www.gemeinde-lauter.de/freizeit-tourismus/sehe nswuerdigkeiten/hirschkaefermeiler/ https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/frankfurt-the men/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/pdf/gruenguertel/lernen-efl/entdecken- forschen-und-lernen-2022.ashx) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 394/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 394/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 394/2 wurde zurückgezogen.
Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2
Mehr Radabstellbügel in Hausen
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 11.04.2022 Betreff: Mehr Radabstellbügel in Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo an folgenden Stellen in Hausen, die teilweise bereits schraffiert sind, Radbügel errichtet werden können, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen: 1. neben der Bushaltestelle M72/73 Am Industriehof (in Richtung Hausen/Praunheim); 2. Praunheimer Landstraße Nr. 12 bis 16, nahe Apotheke oder nahe Moschee; 3. neben der Bushaltestelle M72/73 Hausen; 4. Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg; 5. Ecke Pfannmüllerstraße/Am Fischstein, insbesondere im Einzugsbereich der Bar Ma Vie; 6. links und rechts des Eingangs der Kerschensteinerschule (Straße Am Spritzenhaus). Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass Radbügel verhindern, dass Autos rechtswidrig abgestellt werden können. Dadurch wird auch die Einsehbarkeit der einzelnen Stellen erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Antrag vom 08.09.2022, OF 207/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2799 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3195 Aktenzeichen: 66 2
Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1868 entstanden aus Vorlage: OF 143/7 vom 22.03.2022 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: OM 612/21 OBR 7; V 24/21 OBR 7; ST 1361/21 In der Anregung OM 612 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5 bis 7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut Stellungnahme ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Bisher wurde die Anregung OM 612 vom Magistrat nicht beantwortet. Ergänzend zu dieser Anregung, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Areal ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum oder/und ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Menschen realisiert werden kann. Begründung: Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung des erworbenen Gebäudes aufdrängt. Gleichzeitig fehlen in Westhausen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Von Bürgerinnen und Bürgern der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5 bis 7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Ebenfalls von Bürgerinnen und Bürgern stammt der Vorschlag, auf dem Gelände ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen zu realisieren. In Kombination mit dem Nachbarschaftszentrum könnte diese Idee dazu beitragen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Nachbarschaftszentrum zu verbessern. Da in der aktuellen Situation dringend Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen benötigt werden und sich die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus zum Sicheren Hafen erklärt hat, sollte sowohl für einen Übergangszeitraum als auch langfristig diese Möglichkeit geprüft werden. Dabei ist auch eine Kombination der Nutzungen zu prüfen. Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und die Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag. Es verbindet (allgemein-) medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschaftscafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozialberatende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum anbieten. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots ist verkehrstechnisch abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 24 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 942 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Da sich die Angelegenheit inzwischen durch den Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 21, erledigt hat, verzichtet der Ortsbeirat auf weitere Erinnerung an den Magistrat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2
Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1878 entstanden aus Vorlage: OF 146/7 vom 21.03.2022 Betreff: Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9 Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die Rechtmäßigkeit der geplanten Etablierung eines Spielsalons in der Lorscher Straße 7 bis 9 zu prüfen und darüber zu berichten. Laut dem Hessischen Spielhallengesetz vom 28.06.2012, § 2, Absatz 2 Satz 1, ist ein Abstand von 300 Meter Luftlinie zum nächsten Spielsalon vorgeschrieben. Der nächste Spielsalon befindet sich zurzeit an der Lorscher Straße/Ecke Alexanderstraße und es besteht auf keinen Fall der gesetzlich vorgeschriebene Abstand. Zurzeit wird das Ladengeschäft, bisher ein Zeitungs- und Tabakladen, renoviert und die dort tätigen Arbeiter wurden offensichtlich angewiesen, die Nachfolge für das Geschäft "geheim" zu halten. Glücklicherweise ist Rödelheimer Bürgern in der Nachbarschaft gelungen, diese "Geheimhaltung" zu durchbrechen. Sollte die Prüfung die offensichtliche Unrechtmäßigkeit bestätigen, ist die Zulassung für das Betreiben des Spielsalons umgehend zu versagen oder zurückzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1458 Aktenzeichen: 32 0
Ampelschaltung und Radweg Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof fuß- und radfahrerinnen- bzw. radfahrerfreundlich gestalten
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1872 entstanden aus Vorlage: OF 126/7 vom 03.03.2022 Betreff: Ampelschaltung und Radweg Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof fuß- und radfahrerinnen- bzw. radfahrerfreundlich gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Ampelschaltung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof (westliche Ampelanlage für Fuß- und Radverkehr) so zu verändern, dass deren Grünphase bei U- Bahn-Durchfahrten nicht übersprungen wird und es so nicht mehr zu überlangen Wartezeiten kommt; 2. das Umlaufgitter auf dem Radweg zu versetzen oder abzubauen, sodass auch Lastenrädern sowie Rädern mit Anhänger die Durchfahrt ermöglicht wird. Begründung: Der besagte Kreuzungsbereich wird von unterschiedlichen Verkehrsmitteln genutzt. Insbesondere wird U-Bahnen durch die Ampelschaltung Vorfahrt eingeräumt, was sehr zu begrüßen ist. Allerdings wird bei U-Bahn-Durchfahrten die Ampelschaltung so modifiziert, dass die Grünphase der westlichen Fuß- und Radfahrampel häufig ausgelassen wird. Dies führt zu überlangen Wartezeiten und gefährlichen Straßenüberquerungen, insbesondere wenn zwei U-Bahnen nacheinander durchfahren. Daneben existiert auf dem Radweg vor den U-Bahn-Gleisen einseitig ein Umlaufgitter. Dieses ist allerdings so eng gestaltet, dass es mit breiteren Rädern nicht zu passieren ist und Radfahrerinnen und Radfahrer generell stark behindert, sodass die meisten den Fußweg nutzen. Hier sollte beidseitig eine nutzbare und trotzdem sichere Lösung gefunden werden. Abbildung 1: Kreuzungsbereich Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1708 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Eine Gedenkplakette für Albert und Emil Mangelsdorff
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1873 entstanden aus Vorlage: OF 127/7 vom 07.03.2022 Betreff: Eine Gedenkplakette für Albert und Emil Mangelsdorff Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG aufzufordern, am ehemaligen Elternhaus der Brüder Albert und Emil Mangelsdorff, Ludwig-Landmann-Straße 41, eine Gedenkplakette anzubringen vorausgesetzt, die Erben sind einverstanden. Begründung: Die Jazzmusiker Albert und Emil Mangelsdorff haben große Verdienste erworben, nicht nur in Bezug auf die Musikszene in Frankfurt, sondern auch darüber hinaus als Vorbild für das Eintreten für Demokratie und Menschenrechte, gegen Nationalsozialismus und Rechtstendenzen in der Gesellschaft. Dies zu würdigen und auf ihre Herkunft in Praunheim zu verweisen, einer Siedlung mit hohem demokratischen Bewusstsein, wie es sich auch in der Namensnennung der Straßen dokumentiert, ist Ziel einer Gedenkplakette. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 550 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40
Kein Dauerparken auf dem Parkstreifen am Brentanobad
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1874 entstanden aus Vorlage: OF 128/7 vom 06.03.2022 Betreff: Kein Dauerparken auf dem Parkstreifen am Brentanobad Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem eingerichteten Parkstreifen, der sich auf der Ludwig-Landmann-Straße stadteinwärts zwischen dem Parkplatz des Brentanobades und dem Stadion am Brentanobad befindet, zu bewirtschaften. Begründung: Um das Parkproblem zu lösen, das vor der Pandemie rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad entstanden ist, hat der Ortsbeirat zahlreiche Maßnahmen in der vergangenen Wahlperiode getroffen, unter anderem auch den vormals rechten Fahrstreifen für das Parken freizugeben. Leider hat sich herausgestellt, dass dieser nun von Dauerparkerinnen und Dauerparkern genutzt wird, was nicht angedacht war. Da hoffentlich in naher Zukunft wieder vermehrt Gäste in das Schwimmbad und in das Stadion kommen werden, gilt es gegenzusteuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 4
Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Fahrradbügeln freihalten
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1875 entstanden aus Vorlage: OF 130/7 vom 06.03.2022 Betreff: Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Fahrradbügeln freihalten Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Stellen Fahrr adbügel zu errichten, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen und sie aus sicherheitstechnischen Gründen freizuhalten: 1. Alexanderstraße 27, vor Pappmarché (Halteverbot), 2. Alexanderstraße 59a (schraffierte Fläche neben der Feuerwehrzufahrt gegenüber der Metzgerei Heinrich). Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Diese kommen auch dem lokalen Einzelhandel zugute. Daneben können natürlich an den betroffenen Stellen keine Autos mehr rechtswidrig abgestellt werden und somit wird die Einsehbarkeit in den fließenden Verkehr erhöht, was zusätzlich zur Verkehrssicherheit aller Beteiligten beiträgt. Abbildung 1, Alexanderstraße vor Pappmarché Quelle: privat Abbildung 2, Alexanderstraße 59a, Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1536 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Antrag vom 21.03.2022, OF 144/7 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Die Antwort des Magistrat bezüglich der OM 983 ist nicht nachvollziehbar: 1. Bei einem Ortstermin am 20.9.2022 wurde ein Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Einbahnstraßenregelung die verkehrliche Situation verbessert. Bedenken wegen einer möglichen beschleunigten Fahrweise wurden entkräftet, da es nur um aufsuchenden Verkehr in einem reinen Wohngebiet gibt und die kurze Strecke von ca. 70 Metern nicht dazu geeignet ist. Hauptsächlich ging es um Vermeidung von zurückweichenden Autos auf den Hausener Weg bei entgegenkommenden Verkehren. 2. Das Argument, dass die beiden Straßenabschnitte Bestandteil einer Tempo 30-Zone sind, kann nicht gegen eine Einbahnstraßenregelung sprechen: beide Straßenabschnitte nördlich des Hausener Wegs sind ebenfalls Tempo 30-Zonen, für beide Straßen trifft die Einbahnstraßenregelung zu, ebenso ist die Parksituation vergleichbar. Schneller gefahren wird deswegen dort nicht, jedenfalls nicht signifikant schneller als in den südlichen Straßenabschnitten. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat, die Ablehnung der OM 983 zu überdenken und um eine erneute Überprüfung der Anregung in der OM 983, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 144/7 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen
Antrag vom 06.03.2022, OF 111/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen Vorgang: EA 245/18; ST 1007/19; V 78/21 OBR 7; ST 2121/21 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Die im Haushalt für 2023 vorgesehenen Planungsmittel in Höhe von 140 Tsd. € werden bereits in 2022 eingestellt und die bereits begonnene Planung wird endlich abgeschlossen. Im Haushalt 2023 werden dann die entsprechenden Mittel für die Baumaßnahme eingestellt. Begründung: Die Kollwitzstraße muss dringend saniert werden. Mit der ST 1007 aus 2019 wurde dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfsplanung und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und dass für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. In der ST 2121 vom 29.11.2021 wurde dem Ortsbeirat hingegen mitgeteilt, dass die "weiterführende Planung zur Sanierung der Kollwitzstraße wegen einer veränderten Priorisierung anderer Maßnahmen nicht weiterverfolgt werden. Die begonnene Ausführungsplanung kann somit frühestens 2023 fortgesetzt werden." Diese veränderte Prioritätensetzung für eine seit vielen Jahren angekündigte und notwendige Maßnahme ist für die Ortsbeirat weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.11.2018, EA 245 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1007 Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 78 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 153 2022 Der Vorlage OF 111/7 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Überprüfung der Erforderlichkeit einer Ampelanlage
Antrag vom 05.03.2022, OF 298/2 Betreff: Überprüfung der Erforderlichkeit einer Ampelanlage Vorgang: M 19/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die hintere der beiden Ampelanlagen am Katharinenkreisel von der BAB 648 kommend nur zu Messe- und anderen Stoßzeiten aktiviert und ansonsten deaktiviert werden kann. Begründung: Die Einfahrt nach Bockenheim/Katharinenkreisel von der BAB 648 ist mit zwei Ampeln ausgestattet. Zwischen den Ampeln liegen ca. 100m Abstand. Neben der ersten Ampel liegt links die Kurve unter der der Brücke zur Wende vor dem Kreisel und rechts von den drei Fahrspuren eine Spur für Busse und Taxis um am Rückstau vorbeizufahren. Den Rückstau (bis über die Tankstelle hinaus) gibt es allerdings nur bei Messen und im Berufsverkehr. Daher wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die permanente Aktivierung der Ampel erforderlich erscheint. Dies sollte insbesondere auch im Hinblick auf die Bebauung des neuen Quartiers unmittelbar an die BAB 648 und den Katharinenkreisel angrenzend überdacht werden (vgl. Vorlage M 19). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 298/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, 2 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)
Ehemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße
Antrag vom 03.03.2022, OF 118/7 Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße Eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern in Westhausen spricht sich für eine mögliche Nutzung des nunmehr leerstehenden evangelischen Gemeindehauses als medizinisch- sozialem Zentrum aus. Unklar ist, ob mit dem Erwerb des Gemeindehauses durch die Stadt eine Festlegung der zukünftigen Nutzung verbunden ist und ob der bauliche Zustand der Gebäude eine Nutzung z.B. als Bürgertreff zulässt. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Magistrat: 1. Wie ist der bauliche Zustand der Gebäude zum derzeitigen Zeitpunkt? 2. Ist eine Instandsetzung prinzipiell möglich und welche Kosten sind damit verbunden? 3. Gibt es eine städtische Festlegung für die zukünftige Nutzung? 4. Wenn nein, ist - nach einer Instandsetzung - eine Nutzung durch einen öffentlichen Träger vorstellbar? Begründung: Mit dem Kauf des aufgegebenen Gemeindehauses in der Kollwitzstraße durch die Stadt könnte es eine Option geben, den Mangel an Begegnungsräumen in der Siedlung Westhausen zu beseitigen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 118/7 wurde zurückgezogen.
Errichtung eines „sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums“
Antrag vom 01.03.2022, OF 122/7 Betreff: Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich für die Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" in den Gebäuden der Kollwitzstraße 5-7 einzusetzen. Zudem soll geprüft werden, welche konkreten Maßnahmen hierfür von städtischer Seite aus ergriffen werden können. Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung der erworbenen Gebäude aufdrängt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" ist hierauf eine ideale Antwort, da damit sowohl medizinischer als auch sozialer Bedarf vor Ort bestmöglich bedient werden kann. Begründung: Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Zudem besteht ein wissenschaftlicher Konsens über den Zusammenhang von sozialem Status und sozialen Problemen einerseits sowie höhere Krankheitswahrscheinlichkeit und Lebenserwartung andererseits. Dieser Umstand wird in den Sozialwissenschaften auch als sozialer Gradient bezeichnet. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots drängt sich verkehrstechnisch nicht auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 122/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer Schule
Antrag vom 31.01.2022, OF 264/2 Betreff: Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie kann der verbleibende Teil des Rebstockwäldchens, der laut B-Plan Nr. 683 Ä nicht oder in absehbarer Zeit nicht für eine Bebauung vorgesehen ist, besser als bisher vor laufenden Baustellenmaßnahmen geschützt werden? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob und wann das Bauvorhaben der LBBW westlich der Angelika-Machinek-Straße (WA 1/ B-Plan) beginnen soll, und wann somit weitere Waldfläche gerodet werden soll? 3. Welchen zeitlichen Horizont gibt es für die eventuelle Planung und Errichtung der ggf. an der süd-östlichen Seite des Rebstockwaldes vorgesehenen Schule (Fläche für den Gemeinbedarf/ 0,4 ha weiterer Wald-Verlust)? Welche Planungen liegen hier bereits vor? Welche Möglichkeiten werden ggf. gesehen, die Schule andernorts zu realisieren und damit einen größeren Teil des Waldes zu schonen? 4. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Rebstockwäldchen mittelfristig wieder ökologisch aufzuwerten, für die Bevölkerung zu öffnen und dem Quartier zugänglich zu machen? Begründung: Der Rebstockwald zwischen Leonardo da Vinci-Allee und BAB 648/ Katharinenkreisel wurde in seinem nord-östlichen Bereich bereits für das Bauvorhaben der ABG (Riegelbebauung) abgeholzt. Auffällig sind auch im süd-östlichen Randbereich starke Eingriffe, sowie Fällungen größerer Bäume am Rande der Angelika-Machnik-Straße. Der Wald ist zudem komplett eingezäunt und den derzeit eingerichteten Baustellen zugeschlagen, was befürchten lässt, dass ein Schutz vor weiteren Eingriffen nur unzureichend vorhanden ist. Der Rebstockwald sollte u.a. aus Gründen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung und des Lärmschutzes in größtmöglichen Teilen für ein überaus dichtes Wohnquartier erhalten werden. Er ist aufgrund früherer Entwicklungen ohnehin schon stark reduziert worden. Die B-Plan-Begündung (683 Ä) weist auf die hohe Versiegelung und die starken Aufheizungstendenzen im gesamten Rebstock-Quartier hin. Eine Kompensation der gerodeten Flächen des Rebstockwäldchens im Fechenheimer Mainbogen nutzt dem jetzt entstehenden Wohnquartier wenig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 3. des Antragstenors der Vorlage OF 264/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 323 2022 Die Vorlage OF 264/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 101/7 vom 27.12.2021 Betreff: Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen Der Magistrat wird gebeten, die BäderBetriebe mit der zeitnahen Errichtung eines geeigneten Lärmschutzes für die technischen Anlagen (Gebläse etc.) an der neuen Traglufthalle im Freibad Hausen zu beauftragen und für die nächste Wintersaison zu prüfen, ob diese Anlagen auf die gegenüberliegende Seite der Halle (Richtung Ludwig-Landmann-Straße) verlegt werden können. Begründung: Die neue Traglufthalle für das Freibad Hausen ist eine Bereicherung für den Ortsbezirk und erfreut sich großer Beliebtheit. Zum Betrieb der Halle sind allerdings einige lärmemittierende technische Anlagen erforderlich, die derzeit in Richtung der Wohnbebauung (Pfannmüllerstraße/Hausener Obergasse) angebracht und nicht durch eine Lärmschutzeinhausung abgeschirmt sind. Spätestens zur zweiten Wintersaison sollten diese technischen Anlagen verlegt oder durch einen geeigneten Lärmschutz abgeschirmt werden, um die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 846 Aktenzeichen: 52 1
Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1388 entstanden aus Vorlage: OF 93/7 vom 02.01.2022 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg Der Magistrat wird gebeten, in der Thudichumstraße, sowohl in der nördlichen als auch in der südlich gelegenen Straßenhälfte, insbesondere vor dem REWE-Supermarkt, die Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn zeitnah zu ergänzen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen Piktogramme in der Thudichumstraße und dem Hausener Weg erneuert werden. Begründung: Die verkehrliche Situation in der Thudichumstraße im Bereich zwischen Trümpertstraße und der Kreuzung Lorscher Straße/Reichsburgstraße ist durch die Neubauten sehr unübersichtlich geworden: - Im Bereich des REWE-Supermarktes, auch wie bei den Neubauten der Seniorenwohnanlage und dem neuen Wohnhaus sind Markierungen (entsprechend der Straßenverkehrsordnung) für einen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entfallen. Dadurch nutzen die Fußgängerinnen und Fußgänger den Bürgersteig in der gesamten Breite. - Die Situation setzt sich im Bereich Post und gegenüberliegend bei dem Penny-Markt fort. Durch parkende Autos wird der frühere Fahrradweg zusätzlich blockiert, ohne dass Markierungen auf der Fahrbahn die Nutzung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angeben. - Auch im Bereich der Bushaltestelle Thudichumstraße/Ecke Reifenberger Straße müsste klar sein, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auch die Straße benutzten können. Durch die Reste der Markierung auf dem Bürgersteig wird den Autofahrerinnen und Autofahrern suggeriert, dass Fahrradfahren auf der Straße unrechtmäßig ist. Mit dem Auftragen und Erneuern der Piktogramme sollte kurzfristig eine größere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschaffen werden. Davon unabhängig ist eine Prüfung von roten Fahrradstreifen zur sicheren Kennzeichnung von Radwegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 959 Aktenzeichen: 66 7
Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Mobilität im Schönhof-Viertel
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 98/7 vom 04.01.2022 Betreff: Mobilität im Schönhof-Viertel Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 6112/20 Das Schönhof-Viertel bietet als neues Stadtquartier die Möglichkeit, das Wohnen und Leben im urbanen Raum neu zu denken und gemäß den Anforderungen der Klimakrise zu planen. Hierzu ist es für den Ortsbeirat unter anderem unerlässlich, den Bewohnerinnen und Bewohner die Entscheidung für moderne, städtische Mobilität zu ermöglichen und die Abhängigkeit von privaten Pkw zu minimieren. Dies wird durch eine direkte und hochfrequente Anbindung an einen verlässlichen ÖPNV, gute und sichere Radinfrastruktur und Leihoptionen für Pkw und (Lasten-) Räder ermöglicht. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner werden diese Entscheidung bei Einzug treffen, daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen bis dahin bereits geschaffen zu haben. Durch weniger Autoverkehr, der Schadstoffe ausstößt, Platz wegnimmt, Lärm verursacht sowie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darstellt, wird die Lebensqualität aller im Quartier und der Umgebung erhöht. 1. Erreichbarkeit ÖPNV a) Eine zügige Erreichbarkeit des Westbahnhofs muss schnellstmöglich sichergestellt werden. Dass weder die Unterführung in der Verlängerung des Birkenwegs (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) bis zum Beginn der Bebauung fertiggestellt sein wird noch andere Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung des Westbahnhofs für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie mobilitätseingeschränkte Personen bisher mitgedacht wurden, stößt beim Ortsbeirat auf Verwunderung, da der Zugang zum Westbahnhof immer als zentral angesehen wurde. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, diesen Fehler zu beheben, konkrete Planungen aufzunehmen oder zu beschleunigen. b) Bei einem Quartier dieser Größe und in dieser Lage auf eine Bus(!)-Anbindung an den S-Bahnhof Rödelheim, die U-Bahn-Station "Industriehof" oder eine 400 Meter entfernte Straßenbahnhaltestelle zu verweisen, wird den Erfordernissen klimagerechter Mobilitätspolitik nicht gerecht und schafft kein wohnortnahes, kapazitätsstarkes Angebot des ÖPNV. Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat auf einen Ausbau der bestehenden ÖPNV-Infrastruktur zur Erschließung des neuen Stadtviertels gedrängt und z. B. auch durch die Anregung OM 6112 Vorschläge eingereicht. Der Status quo städtischer Mobilität reicht nicht aus, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu motivieren, auf den eigenen Pkw zu verzichten, zumal in den Planungen wohl auf eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung verzichten werden soll. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, auf die Forderungen des Ortsbeirats einzugehen. 2. Sichere Fahrradinfrastruktur Darüber hinaus hält der Ortsbeirat es für eine ungenutzte Gelegenheit, auf der Valentina-Archipowa-Straße keinen baulich getrennten Radweg anzulegen. Gerade weil diese als Grundnetzstraße ausgewiesen werden und damit Tempo 50 gelten soll, wäre dies wichtig gewesen. Eine zukunftsweisende Fahrradinfrastruktur zu errichten, stellt in diesem Quartier eine hervorragende Möglichkeit dar. Auch eine gute Anbindung an geplante Radschnellwege sollte hier geprüft werden. Im Straßenbestandsnetz scheitert die Sicherheit der Radfahrenden viel zu oft an baulichen Vorgaben, die einen gleichberechtigten Mischverkehr verhindern. Daneben ist die Einrichtung von fahrradfreundlichen Nebenstraßen, wie sie momentan auch durch die Umsetzung des Radentscheids entstehen, bzw. Fahrradstraßen- und Fahrradzonen zwingend erforderlich. Weiterhin verbleibt der Magistrat bei vielen Prüfaufträgen, beispielsweise bei der Einrichtung einer Dooring-Zone oder zusätzlichen Radabstellanlagen. Ebenfalls kritisiert der Ortsbeirat den fehlenden Umbau der Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße nach Bockenheim, um diese fit für möglichen Begegnungsverkehr zu machen. 3. Stationsbasierte Mobilität mit Fahrrad und Pkw - wenn nötig In der Stellungnahme ST 2063 wird zu den Punkten 2f, 2g, 2h angeführt, dass es keine Betreiberinnen und Betreiber gebe, die eine Aufstellung von E-Ladesäulen beantragt haben, ein öffentliches Carsharing anbieten oder Leihräderstationen aufstellen möchten. Es drängt sich die Frage auf, was bisher vonseiten des Magistrats unternommen wurde, auf diese Betreiberinnen und Betreiber zuzugehen. Zwar ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt öffentliche Anlagen dieser Art nicht selbst betreibt oder errichtet, aber stadtnahe Betriebe haben eine besondere Verantwortung und sollten ihrer Vorreiterrolle gerecht werden. Die Mainova (mit der Stadt Frankfurt als größter Anteilseignerin) sitzt nur wenige Meter entfernt, laut eigenem Internet-Auftritt bietet sie Carsharing-Lösungen (1) und betreibt in einem Netzwerk circa 1.000 öffentliche E-Ladestationen (2). Natürlich sind auch andere private Betreiberinnen und Betreiber denkbar. Leihradstationen, sogar für Lastenräder, gibt es ebenfalls zahlreich. Die Bereitstellung einer ausgeprägten Ladeinfrastruktur sollte gerade bei der Entwicklung von neuen Stadtquartieren ambitioniert verfolgt werden, diese ist einer von vielen Bausteinen der Mobilitätswende. 1. https://www.mainova-carsharing.de/quartiere, abgerufen am 23.11.2021 2. https://www.mainova.de/de/loesungen/oeffentlich-laden# abgerufen am 23.11.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfen
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1167 entstanden aus Vorlage: OF 78/7 vom 16.11.2021 Betreff: Modernes, adaptives Beleuchtungskonzept für den Niddaradweg prüfen Durch den Ortsbezirk verläuft entlang der Nidda ein Fuß- und Radweg, welcher Teil des Regionalparks Niddaroute ist. Er wird vielfältig genutzt für Freizeitaktivitäten, private Mobilität und auch in großem Maße als Arbeitsweg. Insbesondere zwischen Herbst und Frühling ist jedoch zu beobachten, dass ab der einsetzenden Dämmerung die Nutzung stark abnimmt, was auf die größtenteils fehlende Beleuchtung des Weges zurückzuführen ist. Im Resultat verringert sich die Sicherheit von Nutzerinnen und Nutzern, Freizeitaktivitäten sind in totaler Dunkelheit schwierig. Normale Straßenlaternen sind allerdings keine Option, da sie sich negativ auf die Insektenpopulation auswirken können. Gemeinden, wie z. B. die Stadt Fulda mit ihrem Konzept der Sternenstadt, arbeiten hier mit modernen, adaptiven Beleuchtungssystemen, die nichtmotorisierte Mobilität mit dem Natur- und Insektenschutz in Einklang bringen. Diese LED-basierten Beleuchtungssysteme erkennen mithilfe von Sensoren, wann Nutzerinnen und Nutzer ein Wegstück betreten, und regeln genau dann die Helligkeit lokal hoch. Daneben sind Lichtkegel und Lichtfarbe insektenfreundlich ausgelegt sowie weitere Aspekte in einem Beleuchtungskonzept definiert (Beleuchtungskonzept der Stadt Fulda, abgerufen am 14.11.2021: https://www.sternenstadt-fulda.de/d67/beleuchtungs-richtlinie/Web_Flyer_Lichtric htlinien.pdf). Im Resultat wird der Radweg nur gering und bedarfsgerecht beleuchtet, was als Nebeneffekt die Stromkosten niedrig hält. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Installation einer adaptiven Beleuchtungsanlage, entsprechend oder ähnlich des Sternenstadtkonzepts Fuldas, auf bisher unbeleuchteten Teilen des Niddaradweges durch den Bretanopark möglich ist und welche Umsetzungskonzepte bestehen. Dabei ist auch zu ermitteln, welche Fördermittel von Bund oder Land dafür beantragt werden können; 2. im Falle einer positiven Prüfung einen ersten Abschnitt modellhaft einzurichten (z. B. entlang der Kuhlmannswiese in Rödelheim oder zwischen der Brücke am Hausener Weg und der Praunheimer Brücke). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 894 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 603 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 91 52
Lärmaktionsplan umsetzen
Antrag vom 10.11.2021, OF 87/7 Betreff: Lärmaktionsplan umsetzen Im Lärmaktionsplan Hessen 3. Runde (Teilplan Ballungsräume) [https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hes sen.de/files/Lärmaktionsplan%20Hessen %20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsräume%20Darms tadt%20Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf] werden Auslösewerte definiert, ab denen ein Lärmschutz an Straßen erforderlich wird. Auslösewerte sind Lärmmesswerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen durch die Kommune zum Lärmschutz erforderlich werden. Die Auslösewerte für die Stadt Frankfurt werden im Lärmaktionsplan wie folgt definiert: Tabelle aus o.g. Lärmaktionsplan, Seite 21 [1] Weiterhin wird im Lärmaktionsplan ausgeführt: "Bei Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde verpflichtet im Einzelfall zu prüfen, ob und welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen geeignet sind, die Lärmbelastung für die Anwohner spürbar zu verringern..." [Lärmaktionsplan S. 19] Laut HLNUG Lärmviewer (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) stellt sich die aktuelle Situation in der Thudichumstraße / Hausener Weg wie folgt dar: Damit ist die Lärmimmission auf ganzer Länge der Thudichumstraße und des Hausener Wegs deutlich im Bereich der Auslösewerte bzw. darüber (min. im Bereich 70-75 dB(A), Teilweise über 75 dB(A)) und es greift die Verpflichtung zur Einzelfallprüfung, durch welche Maßnahmen der Verkehrslärm eingeschränkt werden kann. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: - Hat die verpflichtende Einzelfallprüfung stattgefunden und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? - [Wenn ja] Welche Maßnahmen sind bereits in Umsetzung, welche Maßnahmen befinden sich in Planung? - [Wenn ja] Falls keine Maßnahmen ergriffen werden, warum nicht, mit welcher Begründung wird ein Lärmschutz nicht umgesetzt? - Wenn keine Einzelfallprüfung stattgefunden hat, wann wird damit begonnen und bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? - Sind ad hoc-Maßnahmen geplant, um eine Lärmreduzierung herbeizuführen? Wenn nicht, warum nicht? - Der Lärmaktionsplan empfiehlt ausdrücklich Tempolimits als Verkehrslärmreduzierende Maßnahme. Warum ist dies in den genannten Straßen noch nicht erfolgt? Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 243 2021 Die Vorlage OF 87/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Sanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen
Antrag vom 04.11.2021, OF 85/7 Betreff: Sanierung der Kollwitzstraße nur mit Ladestationen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie weit sind die Planungen für die Sanierung der Kollwitzstraße fortgeschritten? 2. Werden die Planungen auch eine Ladestationen-Infrastruktur enthalten? 3. Wenn nein, werden die dringend benötigten Ladestationen für Elektrofahrzeuge noch in das Konzept aufgenommen. 4. Ist es, davon abgesehen möglich, mit dem Betreiber des Parkhauses Gespräche zu führen, dass auf dem Gelände eine Ladestation installiert werden kann? 5. Welche weiteren möglichen Standorte für Ladestationen sieht der Magistrat in der Westhausener Siedlung? 6. Wann wird es nun endlich zu der dringend erforderlichen Sanierung der Kollwitzstraße kommen? Begründung: Die dringend notwendige Sanierung der Kollwitztstraße wird den Anwohnern von Westhausen nun seit Jahrzehnten versprochen und immer wieder wird der Termin verschoben. Zwischenzeitlich steigt die Nachfrage nach E- Autos auch in der Siedlung. Leider haben die Bewohner keine Möglichkeiten die PWK vor ihren Häusern zu laden. Sie sind auf Ladestationen in der Siedlung angewiesen. Eine Ladestationen- Infrastruktur in die Sanierung einzuplanen ist mehr als sinnvoll. Anderenfalls würde über kurz oder lang die Straße wieder aufgerissen. Auch das Gelände des Parkhauses bietet sich als Standort an. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 242 2021 Die Vorlage OF 85/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nur" gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 45/7 vom 23.08.2021 Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung - für die Schmittener Straße in Richtung Schenckstraße hinein, für die Hattsteiner Straße in Richtung Hausener Weg heraus - so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Begründung: Die beiden o. g. Straßen sind für den Zweirichtungsverkehr zu eng. Bei Begegnungen muss zuweilen rückwärts auf den Hausener Weg ausgewichen werden, um entgegenkommenden Fahrzeugen die Herausfahrt zu ermöglichen, was häufig zu schwierigen Situationen auf dem Hausener Weg führt, auf dem ja Tempo 50 gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 516 Aktenzeichen: 32 1
Neuzuschnitte der Sozialbezirke
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 987 entstanden aus Vorlage: OF 67/7 vom 16.10.2021 Betreff: Neuzuschnitte der Sozialbezirke Vorgang: M 210/16 Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der zu erfolgenden Neuzuschnitte der Sozialbezirke im Zuge der Vorlage M 210 folgender Anregung des Ortsbeirats zu entsprechen: - Die Sozialbezirke 343, 401, 402 und 410 bleiben wie aktuell bestehen. Die Sozialbezirke in Praunheim werden neu zugeschnitten: Die Heinrich-Lübke-Siedlung wird dem Sozialbezirk 423 (Westhausen) zugeschlagen und fungiert damit als neuer Sozialbezirk. Der übrige Teil Praunheims bleibt unverändert. - In der Sitzung des Ortsbeirats am 29.06.2021 wurden für die o. g. Sozialbezirke Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher vorgeschlagen. Der Ortsbeirat bekräftigt hiermit diese Vorschlagsliste. Eine Anpassung erfolgt lediglich entsprechend der o. g. Zuschnittsänderung in Praunheim. Dort ist die vorgeschlagene Sozialbezirksvorsteherin fortan für Westhausen und die Heinrich-Lübke-Siedlung zuständig. Eine weitere Zusammenlegung von Sozialbezirken und damit eine Reduzierung der Anzahl der Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher lehnt der Ortsbeirat ab. Begründung: In der angesprochenen Vorlage M 210 ist eine Reduzierung auf vier Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher im Ortsbezirk vorgesehen. Dies erachtet der Ortsbeirat aus folgenden Gründen nicht als sinnvoll: Zum einen würde durch die Zusammenlegung Westhausens mit den Sozialbezirken 422, 424 und 425, da Praunheim laut der Vorlage des Magistrats nur noch eine Sozialbezirksvorsteherin/ein Sozialbezirksvorsteher zustehen würde, ein zu großer Sozialbezirk Praunheim entstehen. Angesichts des geplanten Konzepts der Sozialraumorientierung des Sozialrathauses Bockenheim hätte dies eine ungerechtfertigte Arbeitsmehrbelastung zur Folge. Innerhalb dieser Gespräche mit dem Sozialrathaus Bockenheim erfolgte in Absprache der Vorschlag zur o. g. Zuschnittsänderung. Ebenfalls betrachtet der Ortsbeirat eine Zusammenlegung des Sozialbezirks 343 entweder mit dem Sozialbezirk 401 (Rödelheim-Ost) oder 410 (Hausen) als nicht zielführend, wie schon mehrfach dargelegt. Angesichts der Entwicklungen im Bau- und Planungsgebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" und dem damit verbundenen Anstieg der Einwohnerinnen- und Einwohneranzahl, ist zu erwarten, dass eine erneute Anpassung bald wieder nötig wird. Deshalb spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die bisherigen Sozialbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt zu belassen, mit Ausnahme der Anpassung in Praunheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2016, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 557 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 51
Verkehrsspiegel für Alt-Praunheim
Antrag vom 09.10.2021, OF 81/7 Betreff: Verkehrsspiegel für Alt-Praunheim Die Verkehrssituation an der Einmündung der Heerstraße in die Straße Alt-Praunheim hat immer wieder zu Fast-Unfällen geführt, da die Heerstraße an dieser Ecke sehr schlecht einsehbar ist. Um sicherzugehen, dass die Straße frei und somit befahrbar ist, müssen die Autofahrer und Fahrradfahrer von der Straße Alt-Praunheim kommend, fast komplett auf die Straße drauffahren, um zu erkennen, ob sie weiterfahren können. Ein Verkehrsspiegel würde die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zusätzlich erhöhen, da somit die Straße einsehbar wäre und Fast-Unfälle vermieden werden können. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen, dass auf Höhe Alt-Praunheim, Hausnummer 51 ein Verkehrsspiegel angebracht wird, um einen reibungslosen Verkehr zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 81/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU (= Annahme); FDP und BFF (= Enthaltung)
Fahrradweg Römerhof
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 823 entstanden aus Vorlage: OF 147/2 vom 23.08.2021 Betreff: Fahrradweg Römerhof Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren in einen (rot markierten) Fahrradstreifen umzuwandeln und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den parkenden Pkw einzuplanen (Dooring-Z one) und zu gewährleisten. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Straße Am Römerhof zwischen der Einmündung der Leonardo-da-Vinci-Allee und dem Wilhelmine-Reichard-Weg fehlt ein Radweg bzw. ein Fahrradstreifen. Der Abschnitt zwischen dem Katharinenkreisel und der Leonardo-da-Vinci-Allee weist mit einem (wenn auch holprigen) Radweg neben dem Fußweg eine eigene Infrastruktur auf. Ebenso kann man nach dem Wilhelmine-Reichard-Weg mit dem Rad auf dem Fußweg fahren (gemeinsame Nutzung). Aber der Bereich dazwischen ist ohne Fahrradspur geblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 170 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5882 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Umbau der Unterführung Hausener Weg
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 44/7 vom 24.08.2021 Betreff: Umbau der Unterführung Hausener Weg Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung an der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" fußgängerinnen- und fußgängerfreundlicher umzugestalten. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Unterführung unter Vermeidung von Angsträumen barrierefrei gestaltet werden kann. Begründung: An der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" dauert eine oberirdische Querung der Ludwig-Landmann-Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger zu ungünstigen Zeiten wegen der verschiedenen Ampelabschnitte mehrere Minuten. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist dies aufgrund fehlender Rampen in der Unterführung allerdings die einzige Möglichkeit. Die geringe Beleuchtung stellt zudem einen Angstraum, nicht nur bei Dunkelheit dar, Aus diesen Gründen wäre eine Instandsetzung der Unterführung eine deutliche Verbesserung der Verbindung zwischen Hausen und Rödelheim. Die extrem langen Wartezeiten haben in der Vergangenheit bereits zu Verkehrsunfällen geführt, da (mobilitätseingeschränkte) Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße bei Rot überqueren und somit sich sowie andere, wie bspw. Menschen in Autos, gefährden. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße inklusive der Abbiegespuren vom und in den Hausener Weg (Richtung Westen) sowie der durch den 34er Bus beeinflussten Ampelschaltung ist zu vermuten, dass eine für fußgängerinnen- und fußgängergerechtere Ampelschaltung oberirdisch schwer umzusetzen wäre, was eine Instandsetzung der Unterführung umso nötiger macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2243 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1537 Aktenzeichen: 32 1
Parksituation für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße neu regeln
Antrag vom 23.08.2021, OF 46/7 Betreff: Parksituation für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße neu regeln Durch Gewohnheit hat sich ein Halb-halb-Parken in der Siedlung durchgesetzt, wahrscheinlich in Übertragung der Gestattung auf der Schenckstraße. Das ist aber nicht vorgesehen, wie Verkehrskontrollen und Bußgeldbescheide in jüngster Zeit zur Überraschung einiger Parker feststellten. Die Parksituation ist dadurch klarer zu gestalten, dass die Möglichkeit, halb auf dem Bürgersteig zu parken, für eine Straßenseite gestattet und durch das entsprechende Verkehrsschild angezeigt wird. Begründung: Wenn nun die Autos nur auf der Straße parken sollen, wird die Fahrbahn noch weiter verengt. Andererseits gilt es, den Fußgängern den Gehweg nicht wegzunehmen. Ein Kompromiss könnte darin bestehen, nur auf einer Straßenseite bei den o.g. Straßen das Halb-halb-Parken zu gestatten und der gegenüberliegenden Seite nur das Parken auf der Straße zu erlauben, was durch Aufklärung und Kontrollen durchgesetzt werden müsste. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wurde zurückgezogen.
Ideen
Keine Ideen gefunden.