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Parksituation für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße neu regeln
Antrag vom 23.08.2021, OF 46/7 Betreff: Parksituation für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße neu regeln Durch Gewohnheit hat sich ein Halb-halb-Parken in der Siedlung durchgesetzt, wahrscheinlich in Übertragung der Gestattung auf der Schenckstraße. Das ist aber nicht vorgesehen, wie Verkehrskontrollen und Bußgeldbescheide in jüngster Zeit zur Überraschung einiger Parker feststellten. Die Parksituation ist dadurch klarer zu gestalten, dass die Möglichkeit, halb auf dem Bürgersteig zu parken, für eine Straßenseite gestattet und durch das entsprechende Verkehrsschild angezeigt wird. Begründung: Wenn nun die Autos nur auf der Straße parken sollen, wird die Fahrbahn noch weiter verengt. Andererseits gilt es, den Fußgängern den Gehweg nicht wegzunehmen. Ein Kompromiss könnte darin bestehen, nur auf einer Straßenseite bei den o.g. Straßen das Halb-halb-Parken zu gestatten und der gegenüberliegenden Seite nur das Parken auf der Straße zu erlauben, was durch Aufklärung und Kontrollen durchgesetzt werden müsste. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 46/7 wurde zurückgezogen.
Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 472 entstanden aus Vorlage: OF 97/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und der Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen soll. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass anstatt Tiefgaragen - die sowohl hohe finanzielle als auch Umweltkosten verursachen - keine oberirdische Quartiersgarage geplant wurde. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen ist zu reduzieren und auf eine Straßenseite zu beschränken, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen; k) die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-overs zum Katharinenkreisel ist einzustellen; l) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; m) die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr ist zu Beginn der Bebauung anzulegen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie diese Gleisquerung genau geplant ist; n) die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; o) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und jeden Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter, stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 113 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00
Der Nidda-Radweg soll sicherer werden
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 349 entstanden aus Vorlage: OF 41/7 vom 15.06.2021 Betreff: Der Nidda-Radweg soll sicherer werden Der Nidda-Radweg verläuft zwischen Praunheim und Rödelheim durch den Ortsbezirk 7. Zwischen Praunheim und Hausen ist er an beiden Ufern angelegt, sodass der Verkehr etwas entzerrt wird. Der Weg wird durchgehend vielfältig genutzt von sportlichen und gemütlichen Radfahrenden, Joggenden, Spaziergehenden, Kindern, Inline-Skaterinnen und -Skatern sowie zunehmend auch von E-Scooter-Fahrenden. Wegen der überwiegenden Umsicht und Rücksichtnahme eines Großteils der Nutzerinnen und Nutzer kommt es in der Regel nicht zu Problemen. Insbesondere in Kreuzungssituationen an Brücken, auf den Schulwegen und in der Nähe von Spielplätzen sind aber zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aller nötig. Hier möchte der Ortsbeirat durch Appelle alle Nutzerinnen und Nutzer erreichen und zu verstärkter Rücksichtnahme aufrufen. Dies ist durch kleine Bodenpiktogramme in Spielplatznähe bereits erfolgt, allerdings sind diese nur klein, unscheinbar und weitgehend abgenutzt (Bild 1). Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. im Verlauf des asphaltierten Niddawegs großflächige Piktogramme ("Gemeinsam mit Rücksicht") anzubringen (Bild 2), z. B. an der Praunheimer Brücke, am Willi-Petri-Steg, am Vereinsringhaus Rödelheim, im Bereich der abgenutzten Pikt ogramme hinter der Ludwig-Landmann-Straße und am Spielplatz an der Kullmannswiese; 2. an den Brücken im Eingangsbereich zum Brentanopark "Haifischzähne" anzubringen (Bild 3). Bild 1, Quelle: Frau Schulte-Hahn Bild 2, Quelle: A. Kempner; https://www.Ivz.de/Region/Markkleeberg/Stadt-appelliert-an-Respekt-auf-Wegen-am- Cossi Bild 3, Quelle: https://1.bp.blogspot.com/-Sz0w6T3Byel/Xojn6biw4fl/AAAAAAAAFRc/ L6iwzE9I6cw41-kiUupMXv2and1BLIf1ACLcBGAsYHQ/s1600/haif ischzaehne-e1578342161184.png Anlage 1 (ca. 411 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 36/7 vom 15.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen sind auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht; k) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; l) die Unterführung ist in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; m) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieterinnen und Vermieter stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituationen für zu Fuß Gehende und Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Aktenzeichen: 61 00
Prekäre Situation für Radfahrende in der Pariser Straße, im Römischen Ring und Maastrichter Ring durch Parkende in zweiter Reihe endlich entschärfen
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 406 entstanden aus Vorlage: OF 93/1 vom 14.06.2021 Betreff: Prekäre Situation für Radfahrende in der Pariser Straße, im Römischen Ring und Maastrichter Ring durch Parkende in zweiter Reihe endlich entschärfen Der Magistrat wird gebeten, a) in der Pariser Straße, im Römischen Ring und im Maastrichter Ring an den Fahrbahnrändern beidseits Piktogramme mit einem Fahrradsymbol und zwei Pfeilen darüber zur Fahrtrichtungsanzeige (analog Rödelheimer Landstraße) aufzubringen und b) den ruhenden Verkehr in den genannten Straßen regelmäßiger zu kontrollieren, wie bereits mehrfach aufgefordert. Begründung: In den genannten Straßen hat sich die unschöne Angewohnheit etabliert, sein Fahrzeug dauerhaft und möglichst nah zum Hauseingang in zweiter Reihe zu parken, als handele es sich um einen persönlichen Stellplatz. Dafür werden die Flächen vor Pflanzenbeeten und in Kurven oder Feuerwehrzufahrten gerne in missbräuchlicher Weise genutzt. Teilweise parken mehr als zehn Fahrzeuge gleichzeitig in zweiter Reihe. Dies gefährdet vor allem Radfahrende, die diese Fahrzeuge umfahren müssen. Teilweise fährt der Gegenverkehr im gleichen Moment trotzdem weiter, ohne den nötigen Sicherheitsabstand zu Radfahrenden einzuhalten, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Genervte Autofahrende müssen teils Slalom fahren, um durch die Straßen zu kommen, weshalb sie ihren Unmut teilweise durch Betätigung der Hupe signalisieren, was besonders in der Nacht zu vermeidbarem Lärm führt. Da zickzackförmig in kurzen Abständen geparkt wird, werden große Fahrzeuge von Müllabfuhr und Feuerwehr ebenso behindert. Durch die o. g. Piktogramme wird zudem besser ersichtlich, dass man sich die Fahrbahn mit Radfahrenden teilt. Im Europaviertel existieren mehrere Tiefgaragen, in welchen Stellplätze angemietet werden können. Wer über einen Stellplatz verfügt, sollte diesen nutzen, um Außenflächen nicht unnötig zu belegen. In zweiter Reihe sollte lediglich kurzzeitig zum Be- und Entladen gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1900 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 entstanden aus Vorlage: OF 26/7 vom 11.06.2021 Betreff: Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten Vorgang: OM 2107/17 OBR 7; OM 2108/17 OBR 7; ST 2474/17; V 1283/19 OBR 7; ST 1768/19 Der Magistrat wird gebeten, Bewohnerparkzonen in der Siedlung Westhausen vorrangig einzurichten. Begründung: Der Wunsch der Bewohner Westhausens nach einer Verbesserung der Parksituation kommt durch vielfältige Anfragen, sei es in der Bürgerfragestunde, sei es in sozialen Netzwerken, sei es durch die o. g. Ortsbeiratsanregungen zum Ausdruck. Die Antwort des Magistrats kann da nicht befriedigen: Er verspricht eine Berücksichtigung des Anliegens in ferner Zukunft. Die Beantwortung der konkreten Fragen (z. B. zu einseitigem Parken) bleibt er schuldig. Hinzu kommt aktuell der dritte Bauabschnitt am Gymnasium Nord: Zu Recht befürchten die Bewohner Westhausens weiter zunehmenden Verkehr und noch mehr Belastung für die Siedlung, weil 1. keine weitere Schulbus-Planung für die weiteren 600 Schülerinnen und Schüler vorhanden ist und 2. mit der Erweiterung zu einer Oberstufe die Nutzung privater Pkw durch Schülerinnen und Schüler anzunehmen ist. Der Magistrat weiß, dass er der Siedlung Westhausen mit den drei großen Schulen mit insgesamt demnächst über 4.000 Schülerinnen und Schüler eine sehr große Belastung aufgebürdet hat. Dies betrifft nicht nur die regelmäßigen Stoßzeiten von 20 bis 30 Minuten, was die Stadt für eine normale Belastung (ST 2474) hält, sondern alle Sonderveranstaltungen, Elternabende etc. Die Siedlung ist in ihrer Struktur (mit nur zwei Zufahrten zur Ludwig-Landmann-Straße, mit der Anlage der Häuserreihen) darüber hinaus völlig ungeeignet, größere Verkehrsaufkommen oder Parkplatzsuchende aufzunehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Siedlung quasi als Park-and-ride-Parkplatz zu benutzen durch die Abfahrt von der A 66/Miquelallee und die Haltestellen der U 7 als kommoden Zugang zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2474 Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1768 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutz für Anwohner am Römerhof
Antrag vom 20.06.2021, OF 65/2 Betreff: Lärmschutz für Anwohner am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und ggf. im Zusammenhang mit anderen örtlich nahen Vorhaben veranlaßt werden kann - daß der Belag der Straße "Am Römerhof" zwischen Katharinenkreisel und "Straße der Nationen" geglättet wird, da der Asphalt hier aufgerissen und zu rauh angelegt ist, so daß der Straßenverkehr hier starken Lärm verursacht; und - die Ampelschaltung verbessert werden kann, die durch "rote Welle" die Autofahrer zu ständigem Bremsen und Wiederanfahren zwingt, was unnütz Lärm und Abgase erzeugt. Begründung: Die Straße hat einen extrem rauen Belag und ist an verschiedenen Stellen aufgerissen bzw. notdürftig geflickt: (Bildquelle: Antragsteller) Das führt für die Anwohner der Kuhwaldsiedlung und des Rebstockviertels zu vermeidbarem Lärm. Weitere Lärmquellen sind der Messeverkehr (insbesondere LKW) und - insbesondere nachts - Raser. Außerdem sind alle 5 Ampeln auf diesem Straßenabschnitt auf "rot" geschaltet, so dass durch ständiges Abbremsen und Wiederanfahren weiterer Lärm und vermeidbare Abgase entstehen. Als Lösung bietet sich an, die Straßenoberfläche mit einem "Flüsterasphalt" neu zu belegen und für die Ampeln eine "grüne Welle" zu programmieren. Im Hinblick auf die Restbebauung des Rebstockviertels am Katharinenkreisel ist auch hier Eile geboten, da in diesem Zusammenhang ohnehin neue Straßenanbindungen und Ampelsteuerungen notwendig werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2021, OF 13/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 13/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 65/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße
Antrag vom 14.06.2021, OF 27/7 Betreff: Zeitnahe Sanierung der Kollwitzstraße Vorgang: EA 24/18; ST 1007/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:, 1. Wann wird die Entwurfs und Ausführungsplanung in ihrer Endfassung für die Kollwitzstraße vorgestellt? 2. Wann wird die Kollwitzstraße endlich saniert? 3. Sollte die Kollwitzstraße nicht saniert werden: welche Gründe sprechen gegen die Sanierung der Kollwitzstraße? Begründung: Mit der Etatanregung EA 245 (OF 316/7 vom 12.11.2018) und der daraus resultierenden ST1007 vom 27.5.2019 wird dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfs und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und das für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. Seit dieser Zeit sind keine weiteren Informationen vorhanden. Da der Ortsbeirat 7 seit Jahren den schlechten Zustand der Kollwitzstraße bemängelt, in vielen Gesprächen und Anträgen nur vertröstet wird, bittet der Ortsbeirat nunmehr um zeitnah Sanierung der Kollwitzstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 24 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 78 2021 Die Vorlage OF 27/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an die Ziffer zwei des Tenors die Frage "und welche Gründe haben zur Verzögerung geführt?" angehängt wird und Ziffer drei gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung von „Kiss-and-Ride“-Parken auf der Ludwig-Landmann-Straße prüfen
Antrag vom 14.06.2021, OF 35/7 Betreff: Einrichtung von "Kiss-and-Ride"-Parken auf der Ludwig-Landmann-Straße prüfen Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob einige Parkplätze im Seitenstreifen der Ludwig-Landmann-Straße in Höhe der Haltestellen der U7 als zeitlich begrenzte Kurzhalte-Parkplätze eingerichtet werden können, damit die sogenannten "Elterntaxis" nicht mehr in die Siedlung Westhausen hineinfahren müssen, wenn Eltern ihre Kinder mit den privaten PKW zur Schule bringen. Begründung: Die wichtigste Quelle von Beschwerden der Anwohner sind die Elterntaxis, die die Verkehrssituation in Westhausen besonders belasten. Ihnen könnte mit einer sogenannten "Kiss-and-Ride"-Zone an der Ludwig-Landmann-Straße eine Alternative geboten werden, die die Kinder gefahrlos aussteigen lässt und zugleich den Weg mit dem PKW in die Siedlung Westhausen überflüssig macht. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 35/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und farbechte/LINKE (= Annahme)
Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Mobilität
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 216 entstanden aus Vorlage: OF 26/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Mobilität 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass auf allen Flächen des Plangebietes Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen (ausgenommen im Kerngebiet MK 1) nicht zulässig sind, um den Versiegelungsgrad nicht zu erhöhen und Grünflächen zu erhalten. 2. Der Ortsbeirat bedauert, dass weder das Wort "Fußgänger" noch "Fußgängerin" oder das Wort "Bürgersteig" im Bebauungsplan vorkommt, während dem MIV mehrere Seiten gewidmet werden. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) die Gehwege mindestens 2,50 Meter breit zu planen und kein Gehwegparken vorzusehen; b) öffentliche Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); c) alle Kreuzungen mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); d) alle Kreuzungen aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; e) die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen (siehe fahrradfreundliche Nebenstraßen); f) oberirdische Radabstellanlagen für Besucherinnen bzw. Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; g) oberirdische E-Ladesäulen für Besucherinnen bzw. Besucher vorzusehen; h) die Türöffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs zu markieren; i) öffentliches stationsbasiertes Carsharing vorzusehen; j) Leihräderstationen vorzusehen; k) die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-overs zum Katharinenkreisel einzustellen; l) dafür Sorge zu tragen, dass auch zu Fuß Gehende und Radfahrende sicher und bequem vom neuen Quartier in die City-West gelangen können. Momentan ist der Katharinenkreisel sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Radfahrende schlecht überschaubar und mit vielen nicht aufeinander abgestimmten Ampelphasen versehen. Zudem befinden sich die dortigen Fuß- und Radwege in einem schlechten Zustand. Begründung: Die Stadt Frankfurt möchte den MIV langfristig reduzieren (die Gründe sind vielfältig: bessere Luft, weniger Lärm, sichere Straßen, weniger CO2 usw.). Der Ausbau der Infrastruktur für den MIV und die Erhöhung der Straßenkapazitäten führen langfristig nicht zu weniger, sondern zu mehr MIV (induzierter Verkehr). Die neu zu bauenden Wohnungen liegen teils unmittelbar am Katharinenkreisel, durch einen Fly-over werden die neuen Bewohnerinnen bzw. Bewohner noch stärker unter Lärm und Dreck leiden müssen. Der Ortsbeirat kann dies nicht befürworten. Vielmehr muss die Infrastruktur für zu Fuß Gehende und Radfahrende im Neubaugebiet besonders attraktiv sein, damit Bewohnerinnen bzw. Bewohner ihre Ziele sicher und bequem erreichen können (z. B. die ÖPNV-Stationen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1958 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 0
Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834)
Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M31 - Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen werden berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13). Begründung: Die entsprechenden Stellungnahmen sind nachvollziehbar und sinnvoll. Eine Modifizierung der Wohnbebauung stört die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht. 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Begründung: Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung (Eingabe 12/Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. Begründung: Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 4. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. Begründung: Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. 5. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Begründung: Beinahe alle Begründungen für die Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die nur schwer lesbare Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt wurde, ist Anlass zur Kritik. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 136 entstanden aus Vorlage: OF 22/2 vom 10.05.2021 Betreff: Impfkampagne im Stadtteil dezentral organisieren Der Magistrat wird gebeten, dezentrale, unbürokratische Impfangebote im Ortsbezirk 2 -neben der Impfung über die Hausärzte und dem Impfzentrum - auch an öffentlichen Plätzen im Stadtteil zu schaffen und zu bewerben, z. B. am Kurfürstenplatz, der Bonifatiusschule, dem Grüneburgpark oder der Theodor-Heus-Allee Höhe Katharinenkreisel rund um die Sonderzone des sogenannten "Straßenstrichs", um somit Menschen ein weiteres sehr niedrigschwelliges Impfangebot zu machen, die die sonstigen Impfangebote gegebenenfalls aus sozialer Benachteiligung oder gar Obdachlosigkeit heraus nicht erreichen. Bei der Impfung könnten zum einen Kooperationspartner, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, die Maltester oder die aufsuchende Sozialarbeit helfen. Bei der Bewerbung der dezentralen Impfkampagne bieten lokale Ansprechpartner, wie z. B. das Stadtteilbüro oder der Ortsbeirat, ihre Unterstützung an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1432 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53 1
Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834)
Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 Betreff: Südlich Rödelheimer Landstraße (Bebauungsplan Nr. 834) Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die M31 - Bebauungsplan Nr. 834 -Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen: 1. Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen sind nachvollziehbar und sinnvoll und stören die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes ("städtebauliches Grundgerüst") nicht und die entsprechenden Stellungnahmen werden deshalb berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13) 2. Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert. Ein "ausdrückliches Interesse und Ziel" seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung. (Eingabe 12 / Seite 67) 3. Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen. 4. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. 5. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. Gleichzeitig ergeht der Auftrag, zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist. 6. Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben. Insgesamt sind leider fast alle Begründungen für die Berücksichtigung bzw. nicht Berücksichtigung von Stellungnahmen nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton: in einzelnen Prüfungen heißt es wörtlich: "steht nicht zur Diskussion", es wird in einem Fall mit unpassenden Textbausteinen geantwortet. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt hat bietet Anlass zur Kritik. Viel zu kleine Schrift und unübersichtliche Gliederung behinderten, wohl nicht ganz unabsichtlich, die Arbeit mit dem Dokument Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Lärmschutz für Anwohner am Römerhof
Antrag vom 23.04.2021, OF 13/2 Betreff: Lärmschutz für Anwohner am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, - daß der Belag der Straße "Am Römerhof" zwischen Katharinenkreisel und "Straße der Nationen" geglättet wird, da der Asphalt hier aufgerissen und zu rauh angelegt ist, so daß der Straßenverkehr hier starken Lärm verursacht; und - die Ampelschaltung zu verbessern, die durch "rote Welle" die Autofahrer zu ständigem Bremsen und Wiederanfahren zwingt, was unnütz Lärm und Abgase erzeugt. Begründung: Die Straße hat einen extrem rauen Belag und ist an verschiedenen Stellen aufgerissen bzw. notdürftig geflickt: (Bildquelle: Antragsteller) Das führt für die Anwohner der Kuhwaldsiedlung und des Rebstockviertels zu vermeidbarem Lärm. Weitere Lärmquellen sind der Messeverkehr (insbesondere LKW) und - insbesondere nachts - Raser. Außerdem sind alle 5 Ampeln auf diesem Straßenabschnitt auf "rot" geschaltet, so dass durch ständiges Abbremsen und Wiederanfahren weiterer Lärm und vermeidbare Abgase entstehen. Als Lösung bietet sich an, die Straßenoberfläche mit einem "Flüsterasphalt" neu zu belegen und für die Ampeln eine "grüne Welle" zu programmieren. Im Hinblick auf die Restbebauung des Rebstockviertels am Katharinenkreisel ist auch hier Eile geboten, da in diesem Zusammenhang ohnehin neue Straßenanbindungen und Ampelsteuerungen notwendig werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.06.2021, OF 65/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 13/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 13/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 13/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 65/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Rödelheimer Parkweg - Schleichverkehr stoppen - Eingänge des Brentano-Parks verkehrssicher machen
Antrag vom 18.04.2021, OF 2/7 Betreff: Rödelheimer Parkweg - Schleichverkehr stoppen - Eingänge des Brentano-Parks verkehrssicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welcher der nachfolgenden Möglichkeiten der Rödelheimer Parkweg und die Zugänge zum Brentanopark sicherer gemacht und der Schleich- und Suchverkehr gestoppt werden kann: 1. Die Durchfahrtmöglichkeit zur Ludwig-Landmann-Straße sperren (auf Höhe der Einmündung der Stichstraße zum Stadion) und den Parkweg zu einer Sackgasse umwidmen 2. Die drei Zugänge zum Brentanopark sicherer machen durch Piktogramme, zusätzliche Beschilderung und eventuell Poller, um die Sicht zu verbessern 3. Die Einrichtung einer Spielstraße im Rödelheimer Parkweg Begründung: Die Anwohner des Parkwegs beklagen die rücksichtslose und zu schnelle Fahrweise der Autofahrer im Parkweg trotz bestehender 30er Zone. Insbesondere wenn das Freibad geöffnet ist und an Spieltagen im Stadion wird die Straße als Schleichweg genutzt, und es findet ein Parkplatzsuchverkehr statt. Es wurde dazu bereits eine Petition auf "Frankfurt fragt mich" eingereicht. Der Park mit dem am Parkweg gelegenen Löwenspielplatz wird gerne und häufig von Kindern frequentiert, zwei Kindergärten liegen in unmittelbarer Nähe, die den Löwenspielplatz häufig nutzten. Die Zugänge zum Park sind nicht ausreichend gesichert, die Sicht wird durch parkende Autos erschwert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wurde zurückgezogen.
Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207
Anregung vom 23.02.2021, OA 683 entstanden aus Vorlage: OF 559/7 vom 09.02.2021 Betreff: Errichtung und Betrieb eines Bus-Betriebshofs in Rödelheim Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 Vorgang: B 26/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Beratung der Vorlage M 207 wird zurückgestellt, bis der Ortsbeirat über die Planungen zur Errichtung eines Bus-B etriebshofes auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei informiert wurde. Bei dieser Vorstellung ist insbesondere zu erläutern, auf welchen Wegen die Busse vom geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen gelangen und wo die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen für die zu überbauenden Grünflächen entstehen. Begründung: Über den geplanten Bau eines Bus-Betriebshofs auf dem ehemaligen Gelände der Baumschule einer Gärtnerei erfuhren die Mitglieder des Ortsbeirats bislang nur aus der Zeitung und aus der nun vorliegenden M-Vorlage. Es ist völlig ungeklärt, auf welche Weise die Busse von dem geplanten Betriebshof zu ihren Einsatzstellen im Stadtgebiet kommen sollen. So ist zum Beispiel eine Wegeführung über die Lorscher Straße (Beschränkung auf 30 km/h) völlig inakzeptabel. Ebenso wenig wäre es eine Alternative, die Busse über die Heerstraße und die Westerbachstraße zu leiten, die beide permanent überlastet sind Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach angemahnt, dass für den zunehmenden Gewerbeverkehr in diesem Bereich eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz erforderlich ist. In der Vorlage B 26 aus 2021 hat der Magistrat erst vor wenigen Tagen dargelegt, dass er dieses Problem zwar erkannt hat, eine Lösung aber nur langfristig zu erwarten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 207 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 26 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 946 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.02.2021 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (OA 683 = Vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (OA 683 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 683 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7288, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 23 21
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss
Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7244 entstanden aus Vorlage: OF 1336/2 vom 22.02.2021 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss Vorgang: M 119/19; V 1773/20 OBR 2; ST 64/21; M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt die Umwandlung des Gebiets in ein "Urbanes Gebiet" und das Planungsziel der großflächigen Wohngebietsentwicklung mit weiterhin angesiedeltem Gewerbe, Ausweisung von Grünflächen, Parks, einem Quartiersplatz und dem Bau einer Grundschule sowie Lebensmitteleinzelhandel und Kindertagesstätten. Die großen brachliegenden Flächen stehen im krassen Kontrast zur attraktiven Lage und dem Mangel an Wohnraum in unserer weiter wachsenden Stadt. Bei den angedachten über 2.000 Wohnungen sollen auch immerhin 600 sozial geförderte Wohnungen entstehen. 2. Der Ortsbeirat stellt fest, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches stattgefunden hat. Er stellt fest, dass nach dem zweistufigen Verfahren eine allgemeine Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung in den Jahren 2003 und 2006 stattgefunden hat und der Bebauungsplanentwurf 2009 veröffentlicht wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 und in der geänderten Fassung in der Zeit vom 04.12.2019 bis 17.01.2020 öffentlich ausgelegt. Der Ortsbeirat kritisiert allerdings scharf, dass die Vorlage M 31 im Eilverfahren, kurz vor Ende der Wahlperiode, durch die zuständigen Gremien "durchgeprügelt" werden soll, und empfindet dieses Verfahren als respektlos gegenüber den demokratisch gewählten Institutionen und gegenüber den Bürgerinnen bzw. Bürgern. 3. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der voranschreitende Klimawandel bereits heute einen herausragenden Einfluss auf die Lebenssituation der Menschen hat und in allen Politikfeldern berücksichtigt werden muss, insbesondere auch bei der Stadtentwicklung. Er begrüßt daher die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Klimaallianz" (M 199 vom 22.11.2019) und fordert ihre Berücksichtigung. Der Ortsbeirat fordert, dass die Stadtpolitik aktuelle Entwicklungen wie die voranschreitende Klimakrise stärker und flexibler auch in laufenden Prozessen berücksichtigt. 4. Der Ortsbeirat ist entsetzt, dass der Erhalt von mehr Bäumen in der Rödelheimer Landstraße durch die Verschiebung der Bebauungsränder nicht mehr möglich war. Ebenso verärgert zeigt sich der Ortsbeirat über die Stellungnahme ST 64 des Dezernats Planen und Wohnen auf das Auskunftsersuchen V 1773 "Die Stadt vom Grün her denken", die in keiner Weise auf die Fragen in Bezug auf Klimaauswirkungen eingeht, wie es eigentlich dem Respekt gegenüber den Mitgliedern des Ortsbeirates und ihrem Beschluss angemessen gewesen wäre. 5. Der Magistrat wird gebeten, dass sämtliche auf den Satzungsbeschluss folgende Entscheidungen (z. B. Baugenehmigungsverfahren und Ausführungsplanung) die Klimaauswirkungen und den sich vollziehenden Klimawandel auf Basis der Klimaallianz berücksichtigen. Darüber hinaus muss das Ziel einer Attraktivitätssteigerung des sozialen Wohnungsbaus verfolgt werden, der bisher viel zu oft in schlechten Lagen, z. B. an lärmgeprägten Straßen und Bahnstrecken, realisiert wird. Gerade Menschen, die Probleme haben, auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, müssen von einem liebens- und lebenswerten Umfeld profitieren können. 6. Im Hinblick auf die Verkehrsanbindung wird der Magistrat gebeten, dass der in der Vorlage M 31 mehrfach angesprochene Bahnübergang zum Westbahnhof für Bahnmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter so ausgebaut wird, dass alle ihn nutzen können und so den Westbahnhof schnell und auf direktem Wege erreichen können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass ausreichend Angebote für eine klimagerechte Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Investitionen sollten in den Ausbau der S-, U- und Straßenbahn- sowie Busanbindungen getätigt werden, anstatt den motorisierten Individualverkehr zu stärken. Die Anbindung an den ÖPNV sollte für die geplante Zahl an Einwohnerinnen bzw. Einwohnern vollumfänglich geplant werden. 7. Für die zukünftige Stadtentwicklung wird der Magistrat gebeten, eine klima- und sozialgerechte Stadtplanung zu verfolgen. Unter anderem bedeutet dies eine mehrgeschossige, flächensparende und ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnraum, mehr Fassaden- und Dachbegrünung, Erhalt von Frischluftschneisen, Schutz von Grünflächen, die Berücksichtigung erhaltenswerter Bäume und den Ausbau erneuerbarer Energien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1773 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 00
Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7099 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 29.12.2020 Betreff: Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt an der Ampel vor der Einmündung der Straße Am Hohen Weg eine Geradeaus-Fahrradampel einzurichten, die nur R ot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Begründung: Zurzeit muss der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt warten, während der Kfz-Verkehr aus der Straße Am Hohen Weg links abbiegt. Mit diesem kann es allerdings keine Konflikte geben, da der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof auf einem eigenen Radweg erfolgt. Außerdem wird der links abbiegende Radverkehr vom Am Hohen Weg kommend in einer Zickzacklinie über die Ampeln für den Fußverkehr geführt, weshalb auch hier keine Konflikte entstehen können. Daher kann auf der Straße Am Industriehof eine Geradeaus-Fahrradampel eingerichtet werden, die nur Rot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Eine ähnliche Ampel gibt es auf der Ludwig-Landmann-Straße auf der Niddabrücke hinter dem Anglerheim, gegenüber des Hausener Schwimmbads. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 978 Aktenzeichen: 32 1
Grüner Pfeil für den Radverkehr
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7098 entstanden aus Vorlage: OF 550/7 vom 29.12.2020 Betreff: Grüner Pfeil für den Radverkehr Vorgang: OM 6398/20 OBR 5; ST 2125/20 Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Stellen ein Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721) zu installieren: 1. Heerstraße rechts abbiegend auf Ziegelei-Allee in Richtung Eugen-Hartmann-Straße; 2. Ziegelei-Allee rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Guerickestraße; 3. Heerstraße rechts abbiegend auf Ludwig-Landmann-Straße in Richtung U-Bahn-Station "Heerstraße"; 4. Ludwig-Landmann-Straße rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Eberstadtstraße. Die in der Stellungnahme vom 04.12.2020, ST 2125, aufgeführte Sicht des Magistrats, dass der Grünpfeil nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von 30 km/h vertretbar erscheint, teilt der Ortsbeirat nicht. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125, war zu entnehmen, dass das seit Frühjahr 2020 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommene Grünpfeilschild (Zeichen 721) "sukzessive an allen Kreuzungen im Stadtgebiet" nachgerüstet werden soll. Der Pfeil erlaubt es dem Radverkehr, an einer roten Ampel rechts abzubiegen, was einerseits die Fortbewegung für den Radverkehr erleichtert, andererseits die Gefahrensituation des gleichzeitigen Losfahrens von Rad- und Autoverkehr entschärft. Aufgrund der Kriterien für die Installation war einem FAZ-Artikel vom 20.11.2020 zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt auf der Suche nach geeigneten Standorten dafür ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6398 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen gegen falsch parkende Autos I
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7095 entstanden aus Vorlage: OF 547/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos I Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahmen zu ergreifen: Auf dem Gehwegrand der Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Innenstadt werden unter Berücksichtigung der abgesenkten Bordsteine zwischen der Straße Am Ebelfeld und der Aral-Tankstelle Frankfurter Hüte angebracht und die Ecke mit Pollern gesichert. Die gleichen Maßnahmen werden beiderseits zwischen Am Ebelfeld und der Heerstraße durchgeführt. Begründung: Es sind vermehrt falsch parkende Autos zu beobachten, die den Rad- und Fußverkehr behindern. Frankfurter Hüte haben sich auf der Ludwig-Landmann-Straße bereits als wirksames Mittel erwiesen. Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 976 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7096 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahme zu ergreifen: Die Verkehrsinsel der Kollwitzstraße (Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße) wird mit Pollern gegen falsch parkende Autos gesichert, um die benötigte Sicht für den Rad- und Fußverkehr zu garantieren. Diese müssen in ausreichendem Abstand aufgestellt werden, sodass sie für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger kein Hindernis darstellen. Begründung: Die Verkehrsinsel hat sich zu einem Dauerparkplatz entwickelt, was die Sicht des Rad- und Fußverkehrs dramatisch einschränkt. Poller können das Problem beheben und für eine erhöhte Sicherheit sorgen. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1026 Aktenzeichen: 32 1
Die Stationen „Hausen“ und „Große Nelkenstraße“ nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7101 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 04.01.2021 Betreff: Die Stationen "Hausen" und "Große Nelkenstraße" nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln Die Idee, die U-Bahn-Linie U 6 ab "Industriehof" bis zur jetzigen Endstation "Hausen" abzukoppeln und als U 7 bis zur Heerstraße fahren zu lassen, stößt bei der Bevölkerung entlang der Praunheimer Landstraße auf große Ablehnung. Die stattgefundene und noch nicht abgeschlossene Verdichtung der Willi-Brundert-Siedlung, die Umwidmung des Gewerbegebietes Im Vogelsgesang in ein urbanes Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnen, lässt einen deutlich größeren Bedarf der öffentlichen Verkehrsmittel erwarten. Daher ist es kontraproduktiv, eine vorhandene U-Bahn-Linie zu kappen und sie durch Busse oder eine mögliche Straßenbahnlinie 13 zu ersetzen. Eine mögliche neue Linie 13 sollte, wenn möglich, besser entlang der Ludwig-Landmann-Straße bis zum Brentanobad führen. Eine Verlängerung der U 6 bis zur Praunheimer Brücke oder sogar bis zum Nordwestzentrum/Riedberg wäre zu begrüßen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, folgende Maßnahmen für die Straßen und Stadtteile umzusetzen: 1. Zu überprüfen, ob die Tunnelanlage der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 eine Verdoppelung der Taktung der U 7 aufnehmen kann; 2. zu überprüfen, ob die Streckenführung der U-Bahn-Linie U 7 vom Industriehof bis Heerstraße eine Erhöhung der Taktung aufnehmen kann, und wenn nicht, welche baulichen Maßnahmen hierfür notwendig wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 805 Aktenzeichen: 92 10
Ortsbeiratsinitiative zur Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel)
Antrag vom 18.01.2021, OF 561/7 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Benennung von Straßen im neuen Wohngebiet südlich der Rödelheimer Landstraße (Schönhofviertel) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert folgende Straßenbenennungen vorzunehmen: 1. Die bisher nicht ausgebaute aber Birkenweg genannte Straße zwischen Rödelheimer Landstraße und der noch zu bauenden Kreuzung mit der Kreuznacher Straße soll "Valentina-Archipowa-Straße" heißen 2. Die noch zu bauende Straße die in südlicher Richtung von der Rödelheimer Landstraße abzweigt und später auf die Kasernenstraße trifft soll "Goldina-Hirschberg-Straße" heißen. 3. Die noch zu bauende Verbindungsstraße zwischen den og. Straßen soll "Karoline-Veith-Straße" heißen. 4. Die bisherige Kasernenstraße wird vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt umbenannt. 5. Die neu entstehenden Grünanlagen und der Quartiersplatz werden vom Ortsbeirat zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit den dort wohnenden Bürgerinnen und Bürgern benannt. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich dafür entschieden alle Straßen im Quartier nach Frauen zu benennen. Die genannten Straßen werden nach Frauen benannt, die Opfer des Nazi-Regimes waren und in der Vorschlagsliste der Stadt Frankfurt aufgeführt sind. Die Kasernenstraße soll nach einer Frau benannt werden, die Opfer der DDR-Diktatur war. Zunächst wird der Ortsbeirat daher die Aufnahme eines oder mehrer Namen in die Vorschlagsliste beantragen, die diesem Kriterium entsprechen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über Ziffer drei der Vorlage OF 561/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 34 2021 Die Vorlage OF 561/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 3.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE und Herr Leitzbach gegen FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme
Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen
Antrag vom 17.01.2021, OF 563/7 Betreff: Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen Der Magistrat setzt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich Elektrobusse auf den Linien M72 und 73 ein, da diese durch Alt-Praunheim fahren. Ziel ist, dadurch die Luftbelastung durch CO2 zu reduzieren. Begründung: Alt- Praunheim wird im "Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt" als ein Straßenabschnitt genannt, in dem die Feinstaub- und Stickstoffdioxid- Belastung über den zulässigen Grenzwerten liegt, so dass für Alt- Praunheim eigentlich ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge erlassen werden müsste. Diese Teilstrecke zu sperren halten die Autoren nicht für verhältnismäßig, da die Straße zwischen Heerstraße und Graebestraße mit einer Gesamtlänge von 2 km einem Fahrverbot unterzogen werden müsste. Auf der Buslinie M60 sind bereits seit Dezember 2020 E-Busse eingesetzt. Aber auch die Linien M72 und 73 fahren durch Alt-Praunheim. Hier sollten aus den genannten Gründen baldmöglichst ebenfalls E-Busse fahren. Bislang fahren für Frankfurt nur 19 Elektrobusse, die Anschaffung von nur 11 E-Bussen von 60 insgesamt wird vom Verkehrsdezernenten in einem Artikel der Frankfurter Rundschau (23.11.2020) mit den Kosten begründet. Dabei wird ignoriert, dass nicht nur die Anschaffungs-, sondern auch die Folgekosten von Luftverschmutzung und CO2- Belastung zu bewerten sind. Die Luftqualität hat eine entscheidende Wirkung auf die Gesundheit der Menschen. Die Belastung mit Luftschadstoffen kann dazu beitragen, Krankheiten auszulösen oder zu verschlimmern und im schlimmsten Fall sogar die Lebenszeit um Jahre verkürzen. Das Gebot des schnellen Handels gebietet auch die Tatsache, dass sich im entsprechenden Abschnitt eine Altenwohnanlage und in der Nähe das Nordwest- Krankenhaus befinden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 563/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwesten
Antrag vom 04.01.2021, OF 556/7 Betreff: Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwesten Mehrfach hat der Ortsbeirat auf den gestiegenen Bedarf des öffentlichen Nahverkehrs in den nordwestlichen Stadtteilen hingewiesen. Die Bebauung nördlich der Heerstraße und der neue Stadtteil im Nordwesten erzwingt förmlich eine neue Machbarkeitsstudie über die erforderliche Verkehrsinfrastruktur. Park und Ride Plätze sind für Frankfurt eines der wichtigsten Mittel, um Pendlern den Umstieg von PKW auf den ÖPNV attraktiv zu machen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, eine Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwestern zu beauftragen. In der Machbarkeitsprüfung sollen folgende Aspekte mindestens mitbedacht werden: Schaffung eines Verkehrsknotenpunktes um die Raststätte Taunusblick, inkl. eines Park and Ride Platzes, der Verknüpfung der RTW, U7 und S5 und des Fahrradschnellweges aus dem Taunus, die Verlängerung der U7 bis Bad Homburg oder Riedberg/Nordwestadt sowie mögliche weitere ÖPNV Linien für den neuen Stadtteil. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 556/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und Herr Leitzbach (= Annahme); Frau Lämmer (= Enthaltung)
Stau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen
Antrag vom 04.01.2021, OF 552/7 Betreff: Stau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen Bürger im OBR7 haben angeregt, die Ampelanlage, die z.Zt. vor der Bushaltestelle platziert ist, hinter die Bushaltestelle in Höhe des kleinen Zentrums Alt Praunheim zu verlegen. Der Grund: Die Ampelphasen für Fußgänger decken sich nicht mit der Taktung der Busse. Es kommt permanent zu Autostaus, da der Verkehr durch unterschiedliche Ampelphasen und Bus-Stopps nicht abfließen kann. Dies wiederum belastet die Luftqualität. Eine Verlegung der Ampelanlage hat mehrere Vorteile: 1. Die Straße ist dort ca 3m schmaler als an der aktuellen Stelle, eine Überquerung entsprechend schneller. 2. Es gibt dort mehrere kleine Geschäfte, für die eine Überquerung der Straße von Vorteil wäre. 3. Der Autostau kann sich vor der großen Kreuzung besser und schneller auflösen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlegung der Ampelanlage vor die Bushaltestelle möglich ist und wenn nein, welche Gründe dagegen sprechen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 552/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 07.11.2020 Betreff: Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 4788/15 OBR 7; ST 1225/16 Seit geraumer Zeit ist die Benutzungspflicht des Radweges in der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Kasernenstraße entfallen. Leider hat sich dieses Wissen noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durchgesetzt, weshalb es immer wieder zu unschönen Begegnungen kommt, wenn Autofahrer meinen, die Radfahrenden auf ihre vermeintliche Pflicht zur Nutzung des Fahrradwegs hinweisen zu müssen. Weiterhin kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch Auto- und Lkw-Fahrer, die die zahlreichen Aus- und Einfahrten nutzen, ohne auf den Radverkehr auch nur irgendeine Rücksicht zu nehmen. Spitzenreiter bei diesem Verhalten sind die Fahrer der Lkw des Abschleppdienstes in der Rödelheimer Landstraße 53. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fahrbahn der Rödelheimer Landstraße im Bereich Ludwig-Landmann-Straße bis Kasernenstraße mit Radfahrpiktogrammen zu versehen, um die Verkehrssicherheit der dort verkehrenden Radfahrenden zu erhöhen; 2. die Anlieger durch geeignete Maßnahmen auf ihre Pflicht zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere der Vorfahrtsregeln, hinzuweisen; 3. die in der Stellungnahme ST 1225 zugesicherten Maßnahmen an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße zeitnah umzusetzen; 4. durch geeignete Maßnahmen an den Querparkplätzen zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge in den kombinierten Fuß- und Radweg einparken und ihn damit unpassierbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 686 Aktenzeichen: 32 1
Parkkonzept statt Parkdruck
Antrag vom 13.11.2020, OF 1237/2 Betreff: Parkkonzept statt Parkdruck Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie dem zunehmenden Parkdruck in allen Teilen des Ortsbezirkes 2 begegnet werden kann. Laut Statistiken bringen nach Frankfurt umziehende Personen bzw. Haushalte Autos mit, wenige Haushalte schaffen ihr Auto ab und CarSharing-Anbieter haben nur geringe Marktanteile. Die bisherigen Maßnahmen zur Verringerung des Parkdrucks - beispielsweise Ablehnung der Ausweitung des Anwohnerparkens, Ablehnung des digitalen Parkraummanagents, Abschaffung von Parkplätzen - scheinen nicht geeignet, die Situation zu verbessern, Anwohner berichten von der immer schwierigeren Suche nach Parkplätzen am Straßenrand. Auf der anderen Seite wird der öffentliche Raum auch immer stärker von Fußgängern und Radfahrern nachgefragt. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Prüfung folgender Vorschläge: 1. Förderung von privat betriebenen "grünen" Parkhäusern: Grundstückseigentümer sollen aktiv motiviert werden, Parkraum auf versiegelten Flächen zu schaffen. Das kann beispielsweise durch die Errichtung von Parkhäusern/Parkebenen auf bestehenden Parkflächen geschehen, z.B. Supermarkt-Parkplatz an der Schlossstraße in Bockenheim, Parkplätze auf dem Campus Westend, Platz unter der Brücke am Katharinenkreisel, Parkplatz am Westbahnhof. Automatikparksysteme müssen zwingend genutzt werden, um auf Rampen und Fahrwege verzichten zu können. Diese Parkhäuser oder Parkebenen sollen rundum begrünt werden und somit noch einen Beitrag zum Mikroklima leisten. 2. Parkraumoptimierung in bestehenden Tiefgaragen: Betreiber von Büroimmobilien sollen motiviert werden, Parkflächen abends und am Wochenende an Anwohner zu vermieten. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn gleichzeitig der Parkraum vergrößert wird. Das kann durch Automatikparksysteme geschehen. Es kann von einer Vergrößerung der Parkfläche von 50%-100% ausgegangen werden. Der Ortsbeirat verweist an dieser Stelle auf die vom Magistrat abgelehnten Konzepte zum digitalen Parkraummanagement, den Quartiersgaragen, der Erweiterung des Anwohnerparkens und der strikteren Überwachung des Anwohnerparkens Begründung: Der Parkraum wird in der Stadt immer weiter reduziert, um die Bürger zum Verzicht auf das eigene Auto zu bewegen. Dieser Effekt tritt bis jetzt nicht ein. Deswegen müssen in stark beparkten Gebieten Lösungen entwickelt werden, die nicht dazu führen, dass die Autos einfach in Nachbarstadtteilen abgestellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1874 2020 Die Vorlage OF 1237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Die Stadt vom Grün her denken
Antrag vom 12.10.2020, OF 525/7 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wurde die Klimaallianz bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße angewandt? Falls nein, bitte ausführliche Begründung. 2. Wie stellen sich die Klimaauswirkungen gemäß Vorgaben der Klimaallianz für das Neubaugebiet Schönhofviertel dar? Welche Alternativen wurden gemäß Vorgaben der Klimaallianz dazu erarbeitet? 3. Wie stellt sich die Gesamtbilanz (inklusive grauer Energie und Erschließung) für das Schönhofviertel gemäß Vorgaben der Klimaallianz dar? 4. Warum wurde eine Planung verworfen, die mehrere hundert Bäume in den Randbereichen hätte überleben lassen, wenn die Baugrenze nur um wenige Meter verändert worden wäre? 5. Wie viele Bestandsbäume dürfen in Summe gefällt werden? 6. Wie viele neue Bäume sind nach Fertigstellung der Gebäude im Bereich des Schönhofviertels realistischerweise überhaupt möglich anzupflanzen? Die Frage bezieht sich ausschließlich auf "echte" Bäume, keine Zwerggehölze. 7. Wie kritisch sieht es der Magistrat, dass die Neuanpflanzungen über Jahre hinweg bewässert werden müssen, während der (gefällte) Altbestand fast gänzlich ohne diese Maßnahme ausgekommen wäre. 8. Wie hoch sind die Überlebenschancen der Neuanpflanzungen im Hinblick auf die Hitzesommer der vergangenen Jahre? Wie hoch sind im Vergleich dazu die Überlebenschancen von Altbäumen wie sie in diesem Bereich stehen/standen. 9. Wie passt das Vorhaben der Stadt Frankfurt pro Jahr netto 1.000 neue Bäume anzupflanzen zu einer Genehmigung ca. 500 weitestgehend gesunde Altbäume zu fällen? (Im Rahmen der Bebauung waren sicher nicht alle Altbäume zu erhalten, aber ohne große Probleme der größte Teil davon, da sich dieser im Randbereich befindet). 10. Besteht zwischen der angeblichen Notwendigkeit der Baumfällungen und der Bodenqualität des Geländes ein signifikanter Zusammenhang? Falls ja, wird um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. 11. Wurde um die Bebauung möglichst klimaneutral zu gestalten, der Holzbau von Wohnungen als Maßgabe in den städtebaulichen Verträgen festgehalten? Falls nein, besteht noch die Möglichkeit dies nachzuholen? Zusätzlich zur ökologischen Bilanz bietet der Holzbau, im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau, für die schnelle Schaffung von preiswertem Wohnraum einige Vorteile. 12. Bekannterweise ist Grünfläche nicht gleich Grünfläche. Welche Rolle hat in den bisherigen Planungen die Ansiedlungen von Biotopen gespielt und besteht seitens des Magistrates eine Zielvorgabe darüber, welcher Anteil der Grünflächen im Planungsgebiet als Biotop ausgewiesen werden soll? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Ziffern 4. und 7. bis 12. getrennt vom Rest der Vorlage OF 525/7 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1810 2020 Die Vorlage OF 525/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel" lautet. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3., 5. und 6.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung) Ziffern 7. bis 12.: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen FDP (= Ablehnung); Frau Lämmer (= Enthaltung)
Neubebauung Rossittener Straße
Antrag vom 07.10.2020, OF 532/7 Betreff: Neubebauung Rossittener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben folgende Fragen zu beantworten: 1. wann werden die Garagen abgerissen? 2. welche Art der Bebauung ist geplan t? 3. wieviele Wohnungen werden entstehen und wieviel % wird geförderter Wohnungsbau sein? 4. ist Gewerbefläche geplant? 5. wird ein Objekt für die Nahversorgung eingeplant? Begründung: Den Mietern der Garagen in der Rossittener Straße wurden diese zum 31.12.20 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wegen Abriß, gekündigt. Die Verunsicherung bei den Anwohnern ist groß, da keine konkreten Pläne bekannt gegeben wurden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1813 2020 Die Vorlage OF 532/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 23.08.2020 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 28.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das erste Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen; 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen; 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zur Schloßstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender Dooring-Zone nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden müsse, wobei die im Tenor genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun sind der Trennstreifen des Radwegs und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorherigen Trennstreifens sind weiterhin sichtbar, und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch - ein Radweg. Dies führt erst recht zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbeifahren oder besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten müssen (unbeschadet des Gebotes, ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzungen halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1
Gefährliche Überquerung der Ab- und Auffahrten zur Autobahn entlang der Ludwig–Landmann-Straße in Westhausen
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 506/7 vom 02.08.2020 Betreff: Gefährliche Überquerung der Ab- und Auffahrten zur Autobahn entlang der Ludwig-Landmann-Straße in Westhausen Seit Jahren werden dem Ortsbeirat Unfälle und gefährliche Situationen an den Übergängen beschrieben. Die farbliche Markierung von Radwegen und die bessere Sichtbarmachung von Zebrastreifen wird in den inneren Stadtteilen großflächig vorangetrieben. Für den Ortsbezirk 7 wäre eine zügige Ausweitung dringend geboten. Anfangen sollte der Magistrat mit den Auf- und Abfahrten der Autobahn A 66. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. Fahrradwege und Fußgängerüberwege, die die Auf- und Abfahrten zur Autobahn A 66 überqueren, mit roter Fahrbahnfarbe zu markieren und durch eine Erneuerung der Vorwarnschilder besser sichtbar zu machen, damit die Autofahrer verstärkt auf die Fahrradfahrer und Fußgänger aufmerksam gemacht werden. 2. Des Weiteren sollten die Fahrradfahrer auf die gefährliche Überquerung der Auf- und Abfahrten durch Schilder und Bodenmarkierungen aufmerksam gemacht werden. 3. Bei der Planung der Erneuerung der Ludwig-Landmann-Straße inkl. Fahrradschnellweg sollte der Fahrradweg mit ausreichender Breite auf die Fahrbahn verlegt werden. Dies würde auch die gefährlichen Auf- und Abfahrten entschärfen und wäre sicherlich ein Gewinn für die Fahrradinfrastruktur entlang der Ludwig-Landmann-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2076 Aktenzeichen: 32 1
Ausweitung des Parkplatzes Brentanobad und Schaffung einer kleinen Park-and-ride- Anlage am Brentanobad
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 500/7 vom 02.08.2020 Betreff: Ausweitung des Parkplatzes Brentanobad und Schaffung einer kleinen Park-and-ride- Anlage am Brentanobad Vorgang: OM 6112/20 OBR 7 Frankfurts Innenstadt hat einen starken Pendlerdruck. Viele weichen auf den ÖPNV im Stadtgebiet aus. Daher hat Westhausen, der Industriehof und Hausen (z. B. der Parkplatz des Hausener Friedhofs) einen verstärkten Parkdruck von Pendlern, die mit der U-Bahn in die Stadt fahren. Dies zeigt, dass auch Park-and-ride-Plätze innerhalb Frankfurts dringend gebraucht werden. Gerade im Hochsommer, wenn zahlreiche Schwimmbadgäste mit dem Auto anreisen, Spiele von RW Frankfurt oder des FFC Frankfurt stattfinden, erhöht sich der Parkdruck rund um das Brentanobad enorm. Mit der Fertigstellung der Moschee, die sich an der Ecke zur Ludwig-Landmann-Straße/Am Fischstein befindet, wird sich die Parksituation an Freitagen zusätzlich zuspitzen. Die Parkplätze könnten abends und an Wochenenden für das Stadion, das Brentanobad, das Hausener Schwimmbad, die Moschee und die Kirche am Fischstein genutzt werden und tagsüber als Park-and-ride-Anlage für Pendler und Stadtbesucher. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob der Parkplatz am Brentanobad ausgebaut werden kann (z. B. mehrstöckig); 2. eine Machbarkeitsstudie für eine kleine Park-and-ride-Anlage mit Anbindung an die U-Bahn- Linie 6 und die möglicherweise kommende neue U- bzw. Straßenbahn (siehe OM 6112) zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2031 Aktenzeichen: 32 1
Die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel
Antrag vom 17.08.2020, OF 1171/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel Vorgang: M 199/19; Beschl. d. Stv.-V., § 5019/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wurde die Klimaallianz bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße angewandt? Falls nein, bitte ausführliche Begründung. 2. Wie stellen sich die Klimaauswirkungen gemäß Vorgaben der Klimaallianz für das Neubaugebiet Schönhofviertel dar? Welche Alternativen wurden gemäß Vorgaben der Klimaallianz dazu erarbeitet? 3. Wie stellt sich die Gesamtbilanz (inklusive grauer Energie und Erschließung) für das Schönhofviertel gemäß Vorgaben der Klimaallianz dar? 4. Warum wurde eine Planung verworfen, die mehrere hundert Bäume in den Randbereichen hätte überleben lassen, wenn die Baugrenze nur um wenige Meter verändert worden wäre? 5. Wie viele Bestandsbäume dürfen in Summe gefällt werden? 6. Wie viele neue Bäume sind nach Fertigstellung der Gebäude im Bereich des Schönhofviertels realistischerweise überhaupt möglich anzupflanzen? Die Frage bezieht sich ausschließlich auf "echte" Bäume, keine Zwerggehölze. 7. Wie kritisch sieht es der Magistrat, dass die Neuanpflanzungen über Jahre hinweg bewässert werden müssen, während der (gefällte) Altbestand fast gänzlich ohne diese Maßnahme ausgekommen wäre. 8. Wie hoch sind die Überlebenschancen der Neuanpflanzungen im Hinblick auf die Hitzesommer der vergangenen Jahre? Wie hoch sind im Vergleich dazu die Überlebenschancen von Altbäumen wie sie in diesem Bereich stehen/standen. 9. Wie passt das Vorhaben der Stadt Frankfurt pro Jahr netto 1.000 neue Bäume anzupflanzen zu einer Genehmigung ca. 500 weitestgehend gesunde Altbäume zu fällen? (Im Rahmen der Bebauung waren sicher nicht alle Altbäume zu erhalten, aber ohne große Probleme der größte Teil davon, da sich dieser im Randbereich befindet). 10. Besteht zwischen der angeblichen Notwendigkeit der Baumfällungen und der Bodenqualität des Geländes ein signifikanter Zusammenhang? Falls ja, wird um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. 11. Wurde um die Bebauung möglichst klimaneutral zu gestalten, der Holzbau von Wohnungen als Maßgabe in den städtebaulichen Verträgen festgehalten? Falls nein, besteht noch die Möglichkeit dies nachzuholen? Zusätzlich zur ökologischen Bilanz bietet der Holzbau, im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau, für die schnelle Schaffung von preiswertem Wohnraum einige Vorteile. 12. Bekannterweise ist Grünfläche nicht gleich Grünfläche. Welche Rolle hat in den bisherigen Planungen die Ansiedlungen von Biotopen gespielt und besteht seitens des Magistrates eine Zielvorgabe darüber, welcher Anteil der Grünflächen im Planungsgebiet als Biotop ausgewiesen werden soll? Begründung: Informations- und Klärungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 3., 7., 9. und 11. getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1773 2020 Die Vorlage OF 1171/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 2., 4. bis 6., 8., 10. und 12.: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffern 3., 7., 9. und 11.: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und Piraten gegen 1 SPD, 1 FDP und LINKE. (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Autobahnab- und -auffahrten an der Ludwig-Landmann-Straße für alle sicherer machen
Antrag vom 04.08.2020, OF 505/7 Betreff: Autobahnab- und -auffahrten an der Ludwig-Landmann-Straße für alle sicherer machen Die Autobahnab- bzw. -auffahrten zwischen Hausener Weg und Heerstr. sowie die Abzweigungen von der Ludwig-Landmann-Str. Richtung Westhausen werden von vielen Verkehrsteilnehmer*innen als Gefahrenpunkte wahrgenommen. Immer wieder kommt es wegen der schlechten Einsehbarkeit der Verkehrslage zu problematischen Situationen zwischen Autofahrer*innen, Radfahrenden und Fußgänger*innen. Neben der schlechten Einsehbarkeit sind sowohl die Notwendigkeit des sofortigen Fahrbahnwechsels, von der Autobahn kommend, sowie die mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber den Radfahrenden ein hoher Risikofaktor. Bereits mehrere Bürger*innen haben sich über diese Problematik beschwert. Eine ähnliche Ausgestaltung, wie sie bereits an der letzten Autobahnauf- bzw. -abfahrt vor der Ortseinfahrt Rödelheim existiert, ist aus Sicht des Ortsbeirats sinnvoll, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und sollte daher ausgeweitet werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Radwege auf den Kreuzungen von Autofahrbahn und Radweg rot zu markieren und somit auf alle Gefahrenstellen auf beiden Seiten hinzuweisen und für eine erhöhte Aufmerksamkeit sorgen. - durch weitere Maßnahmen, wie z.B. Vorwarnmarkierungen und -schilder, evtl. Stoppschilder oder bauliche Verengung der Fahrbahn, ebenfalls die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 505/7 wurde zurückgezogen.
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