Meine Nachbarschaft: Leunabrücke
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Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742 entstanden aus Vorlage: OF 1100/2 vom 28.02.2025 Betreff: Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringen Vorgang: OM 6042/24 OBR 2; ST 192/25 Der Magistrat wird gebeten, die Batterien für die Magnetventile der Wasserpumpen auf den Spielplätzen Zeppelinallee und Grüneburgpark zweimal in der warmen Jahreszeit zu wechseln (zu Beginn der Wassersaison und im Juli), um einen durchgehenden Wasserspielbetrieb zu ermöglichen, ohne dass erst eine Störung durch eine leere Batterie gemeldet werden muss. Begründung: Letztes Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im vorletzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Aus der Stellungnahme ST 192 geht schlüssig hervor, dass ein Batteriebetrieb sinnvoller ist als ein Anschluss an das Stromnetz. Daher sollten die Batterien aber vorsorglich etwa in der Mitte der warmen Saison ausgetauscht werden. Das erspart Eltern und Kindern, plötzlich auf dem Trockenen zu sitzen und den Mangel erst melden zu müssen - sofern sie überhaupt wissen, dass sie das machen müssen und können, und wohin Sie sich wenden müssen. Zudem ist ein geplanter Austausch für die Mitarbeiter*innen des Grünflächenamtes planbar und vermeidet außerplanmäßige Extrafahrten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1060
Mehr Sauberkeit an der Skateranlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6622 entstanden aus Vorlage: OF 1171/6 vom 25.02.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit an der Skateranlage Der Magistrat wird gebeten, die Skateranlage unter der Leunabrücke sauber und attraktiv zu halten. Dazu ist eine regelmäßige mindestens zweimal wöchentliche Reinigung erforderlich. Zum anderen wird der Magistrat gebeten, eine Sitzmöglichkeit zu schaffen , damit die Skaterschuhe gewechselt werden können. Begründung: Die Höchster Kinderbeauftragte berichtete von Dreck und Vermüllung im Bereich der Skateranlage und dass die Nutzer*innen keine Möglichkeit haben, beim Wechseln ihrer Schuhe oder bei einer Pause woanders als auf dem Boden zu sitzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1
Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 30.08.2024 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann; 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen; 4. zu prüfen und zu berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742 Aktenzeichen: 67-0
Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5386 entstanden aus Vorlage: OF 813/10 vom 09.04.2024 Betreff: Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10 Vorgang: M 152/23 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob Anwohner des Ortsbezirks 10 den Klimabonus für Maßnahmen in 2023 beantragt haben. Begründung: Laut Magistratsvortrag vom 08.09.2023, M 152, können Frankfurter Anwohner Förderungen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beantragen. Es ist wichtig, festzustellen, ob die Bürger des Ortsbezirks 10 Kenntnis davon hatten und entsprechend Anträge bei der Stadt Frankfurt gestellt haben. Mit unterschiedlich hohen Anteilen an den Kosten werden folgende Maßnahmen gefördert: Dach-, Fassaden-, Hofbegrünungen, Regenwasserspeicherungen, Trinkbrunnen, Mini-PV-Anlagen, Solar-Gründächer, Solaranlagen, Batteriespeicher für Solarstrom und Ladesäulen zur Nutzung von Solarstrom. Anträge können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Unternehmen, Organisationen, Genossenschaften und Mieter stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1378 Aktenzeichen: 80-1
Pilotprojekt: Induktives Laden während der Fahrt und beim Parken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5263 entstanden aus Vorlage: OF 779/10 vom 25.02.2024 Betreff: Pilotprojekt: Induktives Laden während der Fahrt und beim Parken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in einem Pilotprojekt für Frankfurt Elektrofahrzeuge wie Linienbusse der Linien 27, 34, 39 und 63 per Induktion im Ortsbezirk 10 geladen werden können. Ebenfalls sollen Rückladeoptionen geprüft werden, um Strom in Stromnetze oder Gebäude zurückzuladen. Begründung: In Balingen fahren Elektrobusse auf speziellen Straßen mit eingelassenen Induktionsschleifen (siehe unter anderem https://www.treffpunkt-kommune.de/balingen-erprobt-induktives-laden-von-elektro- bussen/). Durch einen kontaktfreien Stromabnehmer an der Unterseite werden Fahrzeuge während der Fahrt und auf festen Parkplätzen geladen. Es laufen europaweit bereits Pilotprojekte, bei denen Batterien beim Parken auch Strom in Stromnetze und Gebäude zurückladen können. Diese Optionen sind ein Lösungsansatz, die sowohl beim Laden als auch beim Zurückladen von Elektrofahrzeugen entstehenden Stromflüsse unabhängig von Kabelsteckern zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1105 Aktenzeichen: 92-11
Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 941/6 vom 17.02.2024 Betreff: Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schulbusse für den Schülerverkehr der Robert-Koch-Schule die für sie vorgesehene Parkfläche in der Brüningstraße nutzen können, die zurzeit regelmäßig illegal zugeparkt wird. Begründung: Die Busse parken oft über mehrere Stunden illegal halb auf dem schmalen Gehweg der Leverkuser Straße, sodass dieser kaum noch zu nutzen ist. Der Gehweg ist durch das Parken der Busse nicht nur blockiert, sondern auch beschädigt. Gehwege sind, selbst wenn sie zum Parken freigegeben sind, grundsätzlich nur von Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen zu befahren. Der Bus dürfte mindestens zwölf Tonnen haben, siehe Fotos. Quelle: Michael Falk/Die Grünen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1310 Aktenzeichen: 32-1
Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5210 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 17.02.2024 Betreff: Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil) Die südliche Leunastraße ist eine innerörtliche Straße mit zusätzlicher Beschilderung für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wird kaum eingehalten. Die doppelte Geschwindigkeit ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Verbindung stellt einen der beiden legalen Wege für Mopeds und Roller ("50er") zwischen den südlichen Stadtteilen und Höchst dar. Waghalsige Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefährden an dieser Stelle Zweiradfahrer wie auch den jeweiligen Gegenverkehr massiv. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der südlichen Leunastraße zwischen Leunabrücke und Anbindung zur B 40 einen fest installierten Geschwindigkeitskontrollabschnitt einzurichten, um so die Einhaltung der Geschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen, um motorisierten Zweiradfahrern eine sichere Verbindung von den südlichen Stadtteilen nach Höchst anbieten zu können. Begründung: Der zweite legal für diese Fahrzeuggruppe zu nutzende Mainübergang ist die Schwanheimer Brücke, eine Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auch an dieser Stelle wird die Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, was diese Alternative noch gefährlicher macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1222 Aktenzeichen: 32-1
Höchst: Ehrenamtliche Arbeit wirklich würdigen - Höchster Schlossfest nicht behindern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5071 entstanden aus Vorlage: OF 927/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Ehrenamtliche Arbeit wirklich würdigen - Höchster Schlossfest nicht behindern! Vorgang: OM 4774/23 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, 1. in Absprache mit dem Vereinsring Frankfurt Höchst e. V. die neu gesetzten Bäume im Brüningpark Höchst so umzupflanzen, dass die Ausrichtung des Höchster Schlossfestes nicht behindert wird; 2. im Rahmen der Absprache, die mit der Anregung vom 28.11.2023, OM 4774, geschieht, die ausgeführte Umwidmung in eine Sondernutzungsfläche zu erörtern, damit auch hier keine Beeinträchtigung des Veranstaltungsbetriebes durch die mögliche Installation von Spielgeräten entsteht. Begründung: Der Vereinsring Frankfurt Höchst e. V. richtet seit vielen Jahren das Höchster Schlossfest im Brüningpark Höchst aus. Dieses Fest, das mit großer ehrenamtlicher Arbeit organisiert und durchgeführt wird, ist eine der größten Veranstaltungen im Frankfurter Westen und weit über die Region hinaus bekannt und bei den Bürgerinnen und Bürgern beliebt, wie der jährliche Besucherandrang zeigt. Nun wurden jedoch neue Bäume im Brüningpark derart angepflanzt, dass das Schlossfest zukünftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr durchgeführt werden kann. Des Weiteren beabsichtigte das Grünflächenamt, auf der bisherigen Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer) Spielgeräte zu errichten, die ebenfalls zu großen Einschränkungen des Festbetriebes führen würden. Um eine Umwidmung wurde bereits am 28.11.2023 seitens des Ortsbeirats mit großer Mehrheit gebeten. Die Stadt Frankfurt sollte sich daher mit dem Vereinsring Frankfurt Höchst e. V. in Verbindung setzen und eine Lösung für das Umpflanzen der Bäume finden, damit das traditionelle und beliebte Schlossfest weiterhin ohne größere Einschränkungen stattfinden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4774 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 977 Aktenzeichen: 67-2
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4774 entstanden aus Vorlage: OF 886/6 vom 06.11.2023 Betreff: Höchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer) Von Vertreterinnen und Vertretern der Höchster Vereine wurde der Ortsbeirat über eine abgehaltene Sitzung mit dem Grünflächenamt (Sitzungstermin 18.10.2023; Adam-Riese-Straße) informiert. Im Rahmen des Sitzungsverlaufs wurde auch die rechtliche Einordnung der Grünflächen entlang der Aktionsfläche thematisiert. Derzeit gliedert sich die Fläche im vorderen Teil (hin in Richtung Höchster Schloßplatz) in einen Spielplatz mit Rutschturm, im hinteren Teil (hin in Richtung Ochsenturm) schließt sich dem Spielplatz eine Aktionsfläche mit Boulebahn an. Nach derzeitigem Sachstand ist die gesamte Fläche (vorderer und hinterer Teil) rechtlich als eine Spielfläche kategorisiert. Auf Spielflächen, beispielsweise in Form von Spielplätzen, müssen die gängigen Beschränkungen der Spielplatzordnungen (Spielplatzzeiten, Altersbeschränkungen, Rauchen u. v. m.) angewendet werden, die einer bisherigen Nutzung der Aktionsfläche im Wege stehen. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu einer Durchmischung unterschiedlicher Interessenslagen kommt. Laut Grünflächenamt (Schilderung des Gesprächsverlaufs durch Höchster Vereinsvertreter) ist zudem die Installation weiterer Spielgeräte beabsichtigt. Solche Spielgeräte waren bereits vor mehr als zehn Jahren rückgebaut worden, um insbesondere die Festivitäten (Höchster Schlossfest, Kreisstadt-Lauf) nicht zu behindern und folglich jährliche kostenintensive Rückbauten und behördliche Sondernutzungsverfügungen der hinteren "Spielfläche" zu vermeiden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - die gesamte Fläche nach dem Rutschturm (Aktionsfläche sowie die zugehörige Boulebahn bis hin zum Ochsenturm) als Sondernutzungsfläche entsprechend der jetzigen Nutzung umzuwidmen und damit eine klare Trennung zwischen Spielfläche und Sondernutzungsfläche herzustellen (so kann die Sondernutzungsfläche rechtlich zukünftig auch von Erwachsenen genutzt werden); - auf der künftigen Sondernutzungsfläche (keine Spielfläche mehr) auf die Installation der entsprechenden Spielgeräte zu verzichten. Stattdessen könnten die Spielgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage installiert werden. Bisher Spielfläche à künftig (entsprechend jetziger Nutzung) Sondernutzungsfläche Quelle: Nassauische Heimstätte (Webseite) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 927/6 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5071 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 457 Aktenzeichen: 67-2
Fotovoltaik auf den Flachdächern der Grundschule Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4314 entstanden aus Vorlage: OF 407/12 vom 03.07.2023 Betreff: Fotovoltaik auf den Flachdächern der Grundschule Kalbach Vorgang: NR 577/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, unter Zuhilfenahme des Etat-Produkts 5.010742 ("Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude") auf den Flachdächern der Grundschule Kalbach eine Fotovoltaik-Anlage ("PV-Anlage") zu errichten, wie in der Vorlage NR 577 von 2023 beschlossen. Soweit vom erwarteten Lastprofil her sinnvoll, kann auch eine Pufferung über Batterien sinnvoll sein. Ersatzweise oder ergänzend kann auch eine Thermosolaranlage errichtet werden. Begründung: Das genannte Produkt im Etat der Stadt Frankfurt forciert gezielt die Errichtung von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden. Die Grundschule Kalbach würde eine solche Anlage sehr begrüßen. Den Kindern kann dadurch - wie schon bei der Grundschule Riedberg - am Beispiel der eigenen Schule die Energiewende demonstriert werden. Außerdem dient dies mittelfristig Einsparungen bei den laufenden Stromkosten. Sollte nach Prüfung der örtlichen Gegebenheit eine Thermosolaranlage sich als sinnvoller erweisen, so wird auch diese begrüßt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.01.2023, NR 577 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1965 Aktenzeichen: 40-31
Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 634/6 vom 09.11.2022 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Magistrat wird aufgefordert, den sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung aus sollte dann an geeigneter Stelle (erstes Foto) die Rückführung zum Radweg entlang der Straße ausgeschildert und durch die Beschilderung "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße/Ecke Hoechster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der Anregung vom 24.05.2022, OM 2171, darauf hingewiesen, dass der Radweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 2029 daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auf seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Mainseite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend, um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradeausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 715 Aktenzeichen: 66 2
Laubbläser im Ortsbezirk 10 einschränken
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 456/10 Betreff: Laubbläser im Ortsbezirk 10 einschränken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. wie der Betrieb von Laubbläsern, die nicht mit Batteriestrom arbeiten, im Ortsbezirk 10 unterbunden werden kann. 2. dass der Einsatz von Laubbläsern auf Gras- und Grünflächen ab sofort antragspflichtig werden soll. Entsprechend müssten die betroffenen Satzungen neu formuliert und beschlossen werden. Begründung: 1. Während die Bevölkerung aufgerufen wird, jede Kilowattstunde Strom und Heizung einzusparen, verbrennen Hausverwaltungen und Gartenbetriebe weiter Benzin und Diesel in Laubbläsern. Die neuen elektrischen Laubbläser sind zudem leiser. 2. Ökologische Schäden sind wissenschaftlich dokumentiert. Tiere und Pflanzen werden von ihrem natürlichen Lebensraum weggeblasen und das ökologische Gleichgewicht wird gestört. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 456/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2962 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 28.09.2022 Betreff: Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule effektiver durchsetzen Der Magistrat wird beauftragt, zu einer verbesserten Durchsetzung von Tempo 30 vor der Heinrich-Kromer-Schule in Fahrtrichtung Alt-Niederursel am Beginn der verkehrsberuhigten Zone eine elektronische Geschwindigkeitstafel anzubringen. Begründung: Vor der Heinrich-Kromer-Schule finden auf der Niederurseler Landstraße immer noch zu hohe Fahrgeschwindigkeiten statt. Das kann jeder Passant dort beobachten. Damit die Wahrnehmung der Tempo-30-Zone direkt nach dem Ampelstopp an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erhöht wird, sind in grün oder rot leuchtende Geschwindigkeitsanzeigen, wie sie in ganz Europa zum Einsatz kommen, ein möglicher Weg zu mehr Sicherheit. Je nach Gerät, das zeigen Erfahrungswerte, kann die Geschwindigkeit der Autofahrer um durchschnittlich mindestens 25 Prozent reduziert werden. Mit speziellen Antennen könnten Fahrzeuge bereits in Höhe der Goldgrubenstraße erfasst werden. Die Geräte laufen kostengünstig mit Feststrom oder über das öffentliche Straßenbeleuchtungsnetz sowie mit Batterie oder Solarzellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 352
Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 19.09.2022 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Gemarkung 0511, Flur 18, Flurstück 8611/2) im Schwanheimer Feld dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und der Leunabrücke. Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Pflugsweges besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2783 entstanden aus Vorlage: OF 573/6 vom 11.09.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn Vorgang: OM 1796/22 OBR 6; ST 1551/22 Der Ortsbeirat begrüßt das vom Magistrat in der Stellungnahme ST 1551 gemachte Angebot, durch zwei Aufpflasterungen die Möglichkeit zu schaffen, die Seilerbahn zwischen Amtsgasse und Mainberg zum verkehrsberuhigten Bereich zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dies möglichst bald umzusetzen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Maßnahme würde eine sicherere Verbindung geschaffen werden zwischen dem bereits seit Jahrzehnten bestehenden verkehrsberuhigten Bereich von der Leunabrücke zum Mainberg und der kleinen Brücke über die Nidda zur Wörthspitze. Dieser sehr attraktive Bereich entlang des kleinen, alten Krans und mit Blick auf die zwei Hausboote, mit dem Bolongaropalast im Hintergrund, gehört zu diesem wichtigen Erholungsraum dazu. Die Menschen, die hier spazieren gehen, sollten dies unter dem Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs tun können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 87 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2565 entstanden aus Vorlage: OF 541/6 vom 30.07.2022 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie beheben Vorgang: OM 654/21 OBR 6; ST 2213/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 (Anregung vom 07.09.2021, OM 654), zugesagte Auffüllung der Fugen zwischen den Naturpflastersteinen an der Batterie sowie das ebenfalls zugesagte Anbringen eines Schildes "Achtung Fußgänger" an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite zeitnah in die Tat umzusetzen, und dem Ortsbeirat verbindlich mitzuteilen, wann jeweils die Umsetzung der Maßnahme erfolgen wird. Begründung: Laut Stellungnahme ST 2213 wurde die Umsetzung der Maßnahme für das vierte Quartal 2021 zugesagt. Das ist leider bis dato, drittes Quartal 2022, noch nicht geschehen. Wie in der Anregung OM 654 zutreffend beschrieben, gab es schon mehrere brenzlige Situationen, in denen Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen den Fugen hängen geblieben sind und fast gestürzt wären. Fast ein Jahr nach der Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat sollte man erwarten, dass eine - vergleichsweise - mit wenig Aufwand verbundene Behebung des Mangels erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2762 Aktenzeichen: 66 0
Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 entstanden aus Vorlage: OF 472/6 vom 08.05.2022 Betreff: Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Radweg an der Leunastraße, von der Bahn kommend Richtung Leunabrücke, durchgängig o berirdisch befahrbar ist. Zurzeit führt dieser Weg kurz hinter dem Kulturbunker durch einen Tunnel über Stufen mit der Folge, dass Radfahrende über die Wiese auf die Straße ausweichen, was eine besondere Gefährdung mit sich bringt. Begründung: Der jetzige Zustand ist unhaltbar, der Tunnel nicht befahrbar. Der Tunnel: Der gefährliche Ausweichpfad zur Straße: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Antrag vom 09.11.2022, OF 634/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 769 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1723
Höchst: Fahrradbügel installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 432/6 vom 17.03.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel installieren Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Poller in der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Mit dieser Anregung wird ein Vorschlag von Anwohnerinnen und Anwohnern der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße, die diesen über das Portal FFM (Frankfurt fragt mich) vorschlugen, aufgenommen (Foto anbei). Der Ortsbeirat 6 unterstützt dieses Anliegen. Poller sind sinnvoll, um Falschparken zu unterbinden, haben darüber hinaus jedoch keine weitere nützliche Funktion. Zudem fehlen Fahrradständer in diesem Bereich. Fahrradbügel beseitigen diesen Mangel und dienen darüber hinaus einem nützlichen Zweck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2314 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1553 entstanden aus Vorlage: OF 337/6 vom 22.01.2022 Betreff: Verkehrssicherheit am Höchster Markt für Fußgängerinnen und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, das Falschparken am Höchster Markt in der Antoniterstraße auf Höhe der Markthalle durch das Aufstellen von mobilen Bänken zu verhindern. Ein Pate ist dem Ortsbeirat bekannt. An jedem Markttag wird die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger durch verkehrswidriges Parken direkt an der Markthalle gefährdet. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern einen eigenen sicheren Raum zu geben, gilt es den Fußweg von der Straße baulich abzugrenzen und Falschparken zu verhindern. Wegesperren, Drängelgitter etc. aus Metall sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, da diese sogleich von Radfahrenden für die Fahrräder genutzt würden und damit erneut der Fußweg verstellt würde. Die mobilen Bänke stellen keine Veränderung des Verkehrsflusses und keine Beeinträchtigung des Marktbesuches dar, sondern dienen vielmehr der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Für das Einkaufserlebnis Höchster Markt ist eine sichere und entspannte Atmosphäre wichtig. Für Pkw stehen neben den Parkplätzen rund um den Höchster Markt im Stadtteil Höchst zwei Parkhäuser und an der Batterie Parkplätze zur Verfügung. Begründung: Durch den an Markttagen durchgängigen Parksuchverkehr und die vielen verkehrswidrig abgestellten Pkw kommt es rund um den Höchster Markt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die durch den Ortsbeirat 6 in den letzten Jahren mehrfach angeregte erhöhte Kontrolldichte, um Falschparken zu verhindern, kann durch die zuständige Behörde nicht gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1168 Aktenzeichen: 66 2
Radverkehr im Ortsbeirat 1 hier: Fahrradgarage im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 176/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbeirat 1 hier: Fahrradgarage im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor der Frankenallee 103 eine Fahrradgarage mit mindestens vier Abstellplätzen für die Anwohnenden des Hauses Frankenallee 103 aufstellen zu lassen. Es wurde bereits ein geeigneter Platz benannt, durch den möglicherweise kein PKW-Stellplatz entfallen muss. Begründung: In der Hegelstraße im Nordend existiert bereits eine Fahrradgarage, für die Ludwigshafener Straße in Höchst wurde die Aufstellung einer Fahrradgarage genehmigt. In Rotterdam beispielsweise gibt es bereits über 600 solcher oder ähnlicher sicherer Fahrradgaragen. Damit wird der Radverkehr im Gallus weiter gestärkt und Fahrraddiebstahl wirksam begegnet. Die Anwohnenden des Hauses Frankenallee haben Interesse bekundet, ihre Räder darin diebstahlsicher unterstellen zu wollen. Bild und Video: Neue Fahrradgarage in Höchst - Meldung Radfahren in Frankfurt am Main (radfahren-ffm.de) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 7 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Zurückstellung der Vorlage OF 176/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung abzustimmen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 176/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Unfallgefahr an der Batterie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 654 entstanden aus Vorlage: OF 138/6 vom 01.08.2021 Betreff: Höchst: Unfallgefahr an der Batterie Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Batterie, insbesondere an der Stelle zwischen Spielplatz und Fähre, die Fugen zwischen den Pflastersteinen so aufzufüllen und gegen Abtrag zu sichern, dass keine Räder mit schmalen Reifen dort stecken bleiben, es besteht Unfallgefahr; 2. an dem Häuschen an der Fähre auf der Höchster Seite ein Schild "Achtung Fußgänger" anzubringen. Begründung: Es wurden schon brenzlige Situationen beobachtet, wo Radfahrerinnen und Radfahrer mit ihrem Rad in den Fugen zwischen den Pflastersteinen hängen geblieben sind und beinahe gestürzt wären. Die Unfallgefahr soll so schnell wie möglich beseitigt werden. Zum anderen fahren Radfahrerinnen und Radfahrer auf dem asphaltierten Streifen von Westen her in Richtung Fähre und sehen wegen des Häuschens nicht die Fußgängerinnen und Fußgänger, die von der Fähre kommend über die Batterie gehen. Ein Achtungsschild könnte sie auf die Fußgänger hinweisen. Quelle: Bild der Rad AG Höchst Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2213 Antrag vom 30.07.2022, OF 541/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2565 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 362 entstanden aus Vorlage: OF 91/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn Der Magistrat wird gebeten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1). Begründung: Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als Gehweg durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine Lkw in diesem Bereich parken, das heißt, wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der "Gehweg" grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda. Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 142 Antrag vom 22.02.2022, OF 387/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 363 entstanden aus Vorlage: OF 92/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass am Höchster Mainufer besonders in dem Bereich Maintor bis Leunabrücke Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer den Weg sicher und gefahrlos benutzen können. Begründung: E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer fahren häufig mit Maximalgeschwindigkeit auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer frontal zu und weichen im letzten Moment aus. In Höhe der Schiffsmeldestelle ist es mitunter ein gefährliches Unterfangen, den Rad- und Fußweg zu überqueren, um an das Mainufer zu gelangen. Immer wieder fahren auch Motorroller auf dem Rad- und Fußweg. Weiter gehört kontrolliert, ob E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer die Regeln einhalten. So ist häufig zu beobachten, dass zwei bis drei Personen einen E-Scooter gleichzeitig nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren unterschritten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1972 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4
Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021
Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept“
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 24.05.2021 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept" Vorgang: B 474/20; B 41/21; B 53/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (Vorlage B 474) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: 1. Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE) dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. 2. Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. 3. Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z. B. stundenlanges Testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. 4. Der "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" berichtet nur alle fünf Jahre und dient dazu, das Ziel 100 Prozent Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11, deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" (Vorlage B 53). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach", gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle Projekte der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV-Haltestellen platziert werden. So ist an der Haltestelle "Gwinnerstraße", auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2.500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo-Junkers-Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Haltestelle der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll, Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 53 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 253 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 418, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 79 0
Standorte für Lastenräder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7245 entstanden aus Vorlage: OF 1338/2 vom 15.02.2021 Betreff: Standorte für Lastenräder 1. Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen gemäß dem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem REWE-Markt; - Bockenheimer Warte; - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura; - Schloßstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz); - Leonardo-da-Vinci-Allee 8, beim Tegut. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021: Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1148 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2206 Aktenzeichen: 66 5
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Abschließbare Fahrradabstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße - Zweiter Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7091 entstanden aus Vorlage: OF 1383/6 vom 12.10.2020 Betreff: Höchst: Abschließbare Fahrradabstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße - Zweiter Versuch Vorgang: OM 4797/19 OBR 6; ST 1947/19 Bereits im Sommer 2019 bat der Ortsbeirat 6 den Magistrat, das Pilotprojekt aus dem Nordend (Hegelstraße) für abschließbare Fahrradabstellplätze auch nach Höchst auszuweiten. Wie bereits in der Hegelstraße könnte auch in der Ludwigshafener Straße auf Höhe der Hausnummer 27 eine kleine Einheit von 4 Fahrradabstellplätzen aufgestellt und gemäß den Bedingungen im Nordend den unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern zur Vermietung angeboten werden. Damals waren Anwohnerinnen und Anwohner aus der Ludwigshafener Straße mit diesem Wunsch an den Ortsbeirat herangetreten. Diese fragen nun nach, was aus der Sache geworden ist, denn der Magistrat antwortete damals in seiner Stellungnahme vom 07.10.2019, ST 1947, dass er nach einem Jahr den Modellversuch auswerten und dann berichten und weiter entscheiden wolle. Da der Versuch in der Hegelstraße bereits im Mai 2019 gestartet wurde, ist nun weit mehr als ein Jahr vergangen und ein Bericht überfällig. Dies vorausgeschickt, begrüßt der Ortsbeirat 6 die vom Verkehrsdezernat am 19.01.2021 per E-Mail vorgelegte Planung für eine Fahrradgarage in der Ludwigshafener Straße 27 und bittet den Magistrat, diese Planung umzusetzen. Begründung: Auf der Ludwigshafener Straße wäre Platz, allerdings ginge ein Autoparkplatz verloren, was aber zu verschmerzen wäre, da ja gleichzeitig für vier Fahrräder Abstellplätze geschaffen werden würden. Die Zahl vier ergibt sich aus einer ersten Umfrage unter den Anwohnerinnen und Anwohnern. Vier Personen haben die konkrete Bereitschaft geäußert, einen solchen Platz mit denjenigen Konditionen zu mieten, die auch beim Versuch im Nordend gelten. Vier ist gleichzeitig genau die Zahl an Fahrrädern, die in einer Garageneinheit dieses Typs untergebracht werden können. Im Nordend beträgt der Preis für einen solchen Stellplatz mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren im Prinzip einmalig 380 Euro. Grundsätzlich würde es den Ersatz des Autos durch das Fahrrad als Verkehrsmittel sehr fördern, wenn die Fahrräder sicher und abschließbar untergebracht werden könnten, aber gleichzeitig schnell zu erreichen wären. Wer ein Fahrrad erst aus dem Keller holen oder mehrere Treppen hochtragen muss, bevor die Fahrt losgehen kann, der weiß, wie beschwerlich dies ist und wie sehr ein solcher Umstand auf Dauer die Benutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel verleiden kann. Laut Pressebericht stehen in Rotterdam bereits 600 derartige Fahrradgaragen. Wenn die Stadt Frankfurt die versprochene Förderung des Radverkehrs wirklich ernst meint, sollte das Tempo von Entscheidungen wie in diesem Fall deutlich beschleunigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4797 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1947 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1045 Aktenzeichen: 66 2
Radfahrstreifen Adolf-Haeuser-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6791 entstanden aus Vorlage: OF 1385/6 vom 03.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Adolf-Haeuser-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen an der Adolf-Haeuser-Straße ab dem Busbahnhof bis zur Kreuzung mit der Leunastraße zu verlängern. Begründung: In der Adolf-Haeuser-Straße ist nur ein kurzes Stück vor der Kreuzung mit der Leunastraße als Radfahrstreifen markiert. Wenn zwei Autos oder ein Bus dort an der Ampel halten, kann man den Radfahrstreifen nicht erreichen. Ein Radfahrstreifen ab dem Busbahnhof würde die Radfahrenden wesentlich unterstützen und das Fahren sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Verladekran Niddamündung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6346 entstanden aus Vorlage: OF 1327/6 vom 27.07.2020 Betreff: Höchst: Verladekran Niddamündung Der Magistrat wird gebeten, den Verladekran an der Niddamündung so instand zu setzen, dass er als Industriedenkmal erhalten bleibt. Sollte die Stadt nicht Eigentümer sein, wird der Magistrat gebeten, mit dem Eigentümer entsprechend in Kontakt zu treten und auf mögliche Hilfen hinzu weisen. Begründung: Der Verladekran an der Niddamündung ist ein Zeitzeuge für die verschiedenen Tätigkeiten (historischer Handelsplatz) am Höchster Mainufer bzw. Höchster Hafen. Zusammen mit dem größeren Ladekran in der Nähe der Leunabrücke ist er ein wichtiger Bestandteil der Erinnerung an den Höchster Hafen, daher ist der Erhalt des Krans für die Geschichte von Höchst von großer Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1271 Aktenzeichen: 60 3
Ersatz defekter Spielgeräte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5971 entstanden aus Vorlage: OF 1292/6 vom 26.04.2020 Betreff: Ersatz defekter Spielgeräte Der Magistrat wird gebeten, Ersatz für folgende im Jahr 2019 abgebaute Spielgeräte im Ortsbezirk 6 zu beschaffen: Stadtpark Höchst 1 Trampolin 10.412,50 Euro Am Salusbach 1 Drehspiel 2.737,00 Euro Feierabendweg 3 Balancierbalken 1.963,50 Euro Carl-Sonnenschein-Siedlung 1 Balancierbalken 1.309,00 Euro Adelonstraße 1 Federwippe 1.487,50 Euro Batterie an der Fähre Höchst 1 Federwippe 1.487,50 Euro Am Mainberg 1 Federwippe 1.487,50 Euro Luciuspark 1 Federwippe 1.487,50 Euro Eichhörnchenpfad 2 Federwippen 2.350,00 Euro Kurt-Blaum-Straße 1 Doppelschaukel 2.677,50 Euro Fookenstraßen 1 Doppelschaukel 2.677,50 Euro --------------------- Gesamtsumme 30.077,00 Euro Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1391 Aktenzeichen: 67 2
Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1243/6 vom 17.02.2020 Betreff: Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem "Förderprogramm Innenstadt Höchst" bereitzustellen, um ein Konzept zu erarbeiten, wie der Verkehr in Höchst reduziert werden kann, ohne die Erreichbarkeit von dem Marktplatz, den Geschäften oder den öffentlichen Einrichtungen zu verschlechtern. In die Überlegungen sollen auch die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) und den ÖPNV (mögliche Verlängerung der Straßenbahn, dadurch Reduzierung der Buslinien, die durch das Gebiet fahren) miteinbezogen werden, insbesondere sollte ein intelligentes und zukunftsorientiertes Parkleitsystem schwerpunktmäßig in Höchst eingeführt werden. Als Begrenzung für das Gebiet sollen die Leunastraße, der Main, die Zuckschwerdtstraße und die Bahngleise dienen. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Es hat sich gezeigt, dass in Höchst der Verkehr nicht so einfach neu geordnet werden kann. Die Verkehrsteilnehmer nutzen den Weg durch Höchst, um an ihr Ziel zu kommen. Es ist aber festzustellen, dass auch für viele Höchst Ziel oder Startpunkt für ihre Fahrt ist. Ein Konzept, welches den Verkehr reduziert, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Punkte zu verschlechtern, und dabei die Schadstoffbelastung vermindert, ist aus Sicht des Ortsbeirats notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1582 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5438 entstanden aus Vorlage: OF 1170/6 vom 08.11.2019 Betreff: Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an der Skateranlage unterhalb der Leunabrücke in Frankfurt-Höchst einen oder mehrere geeignete Mülleimer aufzustellen und für die regelmäßige Entleerung zu sorgen. Begründung: Die Skateranlage wird sehr gut angenommen. Dies ist erfreulich, aber auch mit einem erhöhten Müllaufkommen in diesem Bereich verbunden. Da hier Mülleimer aktuell komplett fehlen, ist leider aktuell häufig eine starke Vermüllung zu beobachten. Mit der Aufstellung von Mülleimern kann hier entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 221 Aktenzeichen: 67 0
Informationen zum Ausbau der Elektromobilität
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 733/9 Betreff: Informationen zum Ausbau der Elektromobilität Laut dem Magistratsbericht M140/2019 hat die Firma Allego hat gegenüber dem Magistrat schriftlich die Bereitschaft geäußert, in den kommenden 3 Jahren bis zu 360 Ladesäulen - 280 Normalladesäulen (Wechselstrom-Ladesäulen mit geringer Ladeleistung/Dauer 6-8h) und 80 Schnellladesäulen (Gleichstrom-Ladesäulen mit hoher Ladeleistung/Dauer 0.5h bis 80% der Batteriekapazität)) - zu installieren. Laut dem besagten Magistratsbericht wird der Ausbau an die o.g. Firma sowie an die Mainova AG vergeben. Diese entscheiden auch über geeignete Standorte. Im Ortsbeirat wurde in letzter Zeit vermehrt über den Ausbau der Elektromobilität diskutiert. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten Vertreter*innen der beiden mit dem Ausbau der Tankmöglichkeiten beauftragten Firmen in eine der der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um das Konzept vorzustellen und für Fragen von Bürger*innen und Ortsbeiratsmitgliedern zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.09.2019, OF 688/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 688/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 733/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, 1 LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Neuen Klimaschutzwald aufforsten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1176/6 Betreff: Schwanheim: Neuen Klimaschutzwald aufforsten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen im Besitz der Stadt sind oder in Besitz genommen werden können um dort einen Klimaschutzwald zu errichten: 1. Nördlich der B40a Gemarkung Schwanheim, Flur 32, Flurstücke 78 bis 106. 2. Südwestlich der Leunastraße Gemarkung Schwanheim, Flur 30, 279/3 bis 297/1 (exklusive der Flurstücke 289/5,289/7, 289/18, 289/19). Begründung: Waldbäume speichern Kohlenstoff und helfen damit den Klimawandel zu verlangsamen. Nach einer Studie der ETH Zürich gibt es weltweit ein Aufforstungspotential 0,9 Milliarden Hektar Flächen, die der Ökologe Thomas Crowther identifiziert hat. Dort könnten 1,2 Billionen Bäume gepflanzt und so 205 Gigatonnen Kohlenstoff aus der Luft entzogen werden. Unter der Überschrift "Global denken und lokal handeln" kann auch in Frankfurt neuer Klimaschutzwald entstehen. Im Schwanheimer Unterfeld gibt es potentielle Aufforstungsflächen entlang der Südumgehung Höchst (B40a). Anlagen: jeweiliger Lageplan der zu prüfenden Flächen -blau markiert- (Quelle: https://geoinfo.frankfurt.de) 1. Nördlich der B40a Gemarkung Schwanheim, Flur 32, Flurstücke 78 bis 106. 2. Südwestlich der Leunastraße Gemarkung Schwanheim, Flur 30, 279/3 bis 297/1 (exklusive der Flurstücke 289/5,289/7, 289/18, 289/19). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1176/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStärkung der elektromobilen Infrastruktur im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 462 entstanden aus Vorlage: OF 585/11 vom 30.07.2019 Betreff: Stärkung der elektromobilen Infrastruktur im Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, dass Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die elektromobile Leistungen anbieten, eigene Schnelllademöglichkeiten unterhalten oder die Unternehmen anzuregen, sich an Investitionen für gemeinschaftliche Schnelllademöglichkeiten im öffentlichen Raum zu beteiligen; 2. mit Hilfe der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt zukünftig vorrangig effiziente Schnelllader (+50KVA), die für mehr E-Fahrzeuge in der Stadt sehr nützlich sind, zu fördern und deren Ausbau zügiger voranzutreiben; 3. Lösungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen zu finden, damit deren Ladelösungen nicht mit denen von Frankfurter Bürgern und den Besuchern der Stadt Frankfurt kollidieren. Begründung: Es fehlen viele Schnelllademöglichkeiten für elektromobile Fahrzeuge in Frankfurt. Die jetzigen öffentlichen Schnelllademöglichkeiten werden von privaten und gewerblichen Nutzern nahezu voll ausgelastet. Mit dem auf dem Werksgelände (BMW) aufgestellten Schnellladern gibt es weniger als fünf Schnellladepunkte in Frankfurt. Es gibt bereits einige normale Elektroladepunkte (Overnight) in Frankfurt, allerdings sind diese Ladepunkte keine Schnelllader, sondern laden in der Regel ein Fahrzeug nur mit 11kW/h oder sogar manchmal mit weniger Leistung (AC-Lader). Das bedeutet, der Ladepunkt ist mit langen Parkzeiten belegt (acht und mehr Stunden). In Frankfurt gibt es bereits wesentlich mehr Hybrid- und Elektrofahrzeuge als noch vor wenigen Monaten, und die Anzahl steigt exponentiell. Alle deutschen Autohersteller erweitern im Moment enorm die Kapazitäten an E-Fahrzeugen und investieren Milliarden in die Produktionsanlagen der E-Mobilität. Die Anzahl und Verfügbarkeit der Lademöglichkeiten ist maßgeblich dafür, ob Bürger in Frankfurt, die in Apartments wohnen, sich entscheiden werden, E-Autos anzuschaffen. Moderne Schnelllader laden mit mindestens 50kW/h und mehr. Audi e-tron, der E-Golf von VW, sowie alle anderen modernen und neuen Fahrzeuge haben alle diese standardisierten CCS-Schnellladevorrichtungen. Die Ladezeiten betragen damit nur circa 20 bis 30 Minuten, ideal für einen kurzen Einkauf und einer Weiterfahrt mit voller Batterie. Die Stadt Rüsselsheim wird bis Ende 2020 1.300 Ladepunkte einrichten. Hamburg hatte letztes Jahr bereits 785 Ladepunkte. In dem bundesweiten Ranking der Ladepunkte tauchte die fünftgrößte Stadt in Deutschland, die Wirtschaftsmetropole Frankfurt, nicht einmal unter den Top Ten auf. Dafür aber Städte wie Aachen und Ingolstadt, die Frankfurt weit überholt haben. Die momentane Situation sieht so aus, dass Geschäftsleute in Frankfurt selten einen freien Platz an den vorhandenen Schnellladesäulen finden. Das berühmte "Handtuchwerfen" ist zur Alltäglichkeit geworden. Die Firma "Uber" (Mietwagen) nutzt in der Regel ein Fahrzeug aktiv und in dieser Zwischenzeit lässt es das zweite Fahrzeug ungenutzt und ladend an einer allgemeinen Ladesäule stehen. Der Fahrer tauscht nur noch die Fahrzeuge aus und der Ladepunkt ist dadurch dauerhaft besetzt. Ein großes deutsches Mietwagenunternehmen mit markigen Sprüchen belegt dauerhaft am Flughafen regelmäßig die Ionity-Ladesäulen. Man könnte an der Ionity-Schnellladesäule bis 350 kW pro Stunde schnell laden, bereits 50 kW pro Stunde entspricht circa 270 Kilometer Reichweite. Der Unternehmer lässt seine Mietwagen dort über viele Stunden nach dem Fertigladen einfach stehen. Dadurch ist die Säule nicht frei, wenn der nächste Mietwagen geladen werden muss. Gerade diese Säulen in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Kreuzes sind allerdings für den elektromobilen Fernverkehr aufgebaut worden und nicht für die lokalen Mietwagen und Taxiunternehmen gedacht gewesen. Der Verkehr quer durch Deutschland soll dadurch ermöglicht werden. Fahrzeuge von Hamburg nach Basel zum Beispiel müssen zwischendurch kurz nachladen und eine blockierte Tankstelle hilft da nicht weiter. Wer als Geschäftsreisender mit dem Elektrofahrzeug nach Frankfurt kommt, hat große Chancen, hier nicht adäquat tanken zu können. Unternehmer, die mit Elektromobilität Geschäfte machen, dürfen nicht die Infrastruktur der Elektromobilität lahmlegen, es müssen gemeinschaftlich Lösungen für diese Unternehmen gefunden werden. Amsterdam hat zum Beispiel nur für deren Taxis am Amsterdamer Flughafen zwei sehr gut ausgelastete Supercharger. In der Stadt Shenzhen/China sind fast alle Busse und Taxis inzwischen elektrisch. Dort gibt es bereits riesige Ladeparks für Taxis. Shenzhens mehr als 20.000 Taxis haben die CO2-Emissionen um 850.000 Tonnen in der Stadt reduziert. Elektrotaxis sind 70 Prozent effektiver als Verbrenner. Die Stadt Shenzhen hatte 2018 weit mehr als 20.000 öffentliche Ladepunkte. Frankfurt würde bei der momentanen Stickoxid- und Feinstaubdiskussion, anstelle der schmutzigen Dieselfahrzeuge effiziente Taxi-Elektrofahrzeuge zu unterstützen, sehr entgegenkommen. Der Luftreinhalteplan muss endlich einmal erfüllt werden. So wie der momentane Stand ist, kann nicht damit gerechnet werden, das eine Entlastung der Innenstädte mit alternativ angetriebenen Fahrzeugen funktioniert. Es fehlt an praktikablen Lademöglichkeiten für die Gäste der Stadt und deren Bürger. Das Problem in Frankfurt: Der größte Teil der Bevölkerung lebt in Wohnungen und nicht in einem Einfamilienhaus mit Garage, in der sie ihren Wagen über Nacht aufladen kann. Wohnungsbaugenossenschaften und große Vermieter sollten ihre Parkgaragen deshalb möglichst mit Lademöglichkeiten ausstatten. Dieser Fortschritt dauert allerdings viel zu lange und die einzig sinnvolle Alternative, um dem gewollten schnellen Zuwachs an Elektromobilität nachzukommen, ist: Es müssen wesentlich mehr Schnellladepunkte vorhanden sein, damit beim Friseur, Arzt oder beim Einkaufen der Wagen schnell "voll" gemacht werden kann. Viele Frankfurter Bürger würden und wollen elektrisch fahren, aber die Infrastruktur in Frankfurt lässt dies zurzeit nur sehr bedingt zu. Frankfurt sollte diesen Hebel für die Umwelt nutzen und alle Teilnehmer, die sich sauber bewegen möchten, in dieser wirklich finanzstarken Stadt unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2020, B 131 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 462 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 462 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 462 wird im Rahmen der Vorlage M 140 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffern 1. und 3. = Annahme ohne Zusatz, Ziffer 2. = Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage OA 462 wird im Rahmen der Vorlage M 140 zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.:CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4859, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 61 0
Elektromobilität mit Dieselmotor?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 882/2 Betreff: Elektromobilität mit Dieselmotor? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Anbieter sogenannter E-Scooter waren zum 31. Juli 2019 im Stadtgebiet tätig? 2. Wie viele E-Scooter wurden durch diese Betreiber zum 31. Juli 2019 stadtweit angeboten? 3. Liegen dem Magistrat Informationen hervor, wie viele E-Scooter bis zum Jahresende stadtweit eingesetzt werden sollen? 4. Wie viele (Klein-) Transporter werden von den Anbietern täglich eingesetzt, um aufgeladene Roller zu verteilen und wie viele, um solche mit leerer Batterie einzusammeln? 5. Wie viele Kilometer legen diese (Klein-) Transporter täglich etwa im Stadtgebiet zurück und welche Schadstoffbilanz lässt sich daraus errechnen? 6. Sieht der Magistrat in E-Scootern einen geeigneten Beitrag zur Mobilitätswende? Falls ja: bitte ausreichend begründen Falls nein: wofür sind E-Scooter aus Sicht des Magistrats ein geeigneter Beitrag? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Tatsache, dass vermeintliche Elektromobilität durch einen Anstieg der Fahrten mittels dieselbetriebener (Klein-) Transporter "erkauft" wird? 8. Gedenkt der Magistrat gegenüber dem Bundesgesetzgeber oder/und den Betreibern der E-Scooter in geeigneter Weise tätig zu werden, um diese absurde Situation zu thematisieren und zu einem Ende zu bringen? Begründung: Die Absurdität spricht für sich selbt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der FDP-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1390 2019 1. Den Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 882/2 wird zugestimmt. 2. Die Ziffer 7. der Vorlage OF 882/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 3. Die Ziffer 8. der Vorlage OF 882/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 2 CDU und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. 2 CDU, 2 SPD, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 2 SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 3. CDU, 3 SPD, FDP, 1 LINKE. und Piraten gegen GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Abschließbare Fahrradabstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4797 entstanden aus Vorlage: OF 1022/6 vom 03.06.2019 Betreff: Höchst: Abschließbare Fahrradabstellplätze als Modellprojekt in der Ludwigshafener Straße Der Magistrat wird gebeten, das Pilotprojekt aus dem Nordend auch auf Höchst auszuweiten. Wie bereits in der Hegelstraße könnte auch in der Ludwigshafener Straße in Höhe der Liegenschaft mit der Nummer 27 eine kleine Einheit mit vier Radplätzen aufgestellt und gemäß den Bedingungen im Nordend den unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern zur Vermietung angeboten werden. Begründung: Im Nordend gibt es bereits ein derartiges Modellprojekt, aufgrund dessen Anwohnerinnen und Anwohner der Ludwigshafener Straße auf Mitglieder des Ortsbeirates zukamen und darum baten, eine solche Möglichkeit auch in ihrer Straße zu bekommen. Auf der Straße wäre Platz, allerdings ginge ein Autoparkplatz verloren, was aber zu verschmerzen wäre, da gleichzeitig für vier Fahrräder Abstellplätze geschaffen werden würden. Die Zahl vier ergibt sich aus einer ersten Umfrage unter den Anwohnerinnen und Anwohnern. Vier Personen haben die konkrete Bereitschaft geäußert, einen solchen Platz mit denjenigen Konditionen zu mieten, die auch beim Versuch im Nordend gelten. Vier ist gleichzeitig genau die Zahl an Fahrrädern, die in einer Garageneinheit dieses Typs untergebracht werden können. Im Nordend beträgt der Preis für einen solchen Stellplatz mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren im Prinzip einmalig 380 Euro. Grundsätzlich würde es den Ersatz des Autos durch das Fahrrad als Verkehrsmittel sehr fördern, wenn die Räder sicher und abschließbar untergebracht werden könnten, aber gleichzeitig schnell zu erreichen wären. Wer ein Fahrrad erst aus dem Keller holen oder mehrere Treppen hochtragen muss, bevor die Fahrt losgehen kann, weiß, wie beschwerlich dies ist und wie sehr ein solcher Umstand auf Dauer die Benutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel verleiden kann. Laut Pressebericht stehen in Rotterdam bereits 600 solcher Fahrradgaragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1947 Antrag vom 12.10.2020, OF 1383/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7091 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 entstanden aus Vorlage: OF 971/6 vom 24.03.2019 Betreff: Höchst: Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung ausweisen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen zu definieren, um Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze im Frankfurter Westen zu realisieren. Wohnmobilisten für ein bis zwei Tage einen legalen Stellplatz anbieten zu können, fördert den Kurzzeittourismus. Eine Infrastruktur, wie Wasser, Strom oder Toiletten, ist hierfür nicht erforderlich. Die öffentlichen Parkplätze, wel che ohne solch ein Angebot von Wohnmobilen belegt werden, stehen dann Anwohnern und Besuchern wieder zur Verfügung. Im Bereich von Höchst wird der Magistrat gebeten, Kontakt mit der Infraserv aufnehmen, um, falls möglich, einige Parkplätze an der Leunastraße auf der Schwanheimer Seite umzuwidmen. Begründung: Der Wohnmobiltourismus ist die am stärksten wachsende Tourismusbranche. Ein entsprechendes Angebot wird zusätzliche Gäste in den Frankfurter Westen bringen, was die weitere Entwicklung der Stadtteile stärkt. Besonders an Wochenenden und zu Festen stellt dieses Angebot eine Bereicherung dar. Für ganz Frankfurt stehen zurzeit nur die Stellplätze auf dem City Camp Frankfurt in Heddernheim zur Verfügung. Hier verschläft Frankfurt einen touristischen Trend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 346 Antrag vom 21.05.2020, OF 1302/6 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6155 Aktenzeichen: 61 1
Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 954/6 vom 11.03.2019 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über die Leunabrücke und die Bundesstraße B 40 nach Schwanheim, anschließend analog zur Buslinie 62 (Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten als die bestehende Verbindung über die Buslinie 51 mit sich bringen würde. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1188 Antrag vom 01.07.2019, OF 1071/6 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4866 Aktenzeichen: 92 11
Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. dem Brüningpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4113 entstanden aus Vorlage: OF 900/6 vom 04.01.2019 Betreff: Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. dem Brüningpark Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage in der Bolongarostraße im Bereich der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. des Brüningparks eine Lichtkammer für Fahrradfahrer in Richtung Brüningstraße anzubringen. Begründung: An dieser Stelle dürfen Fahrradfahrer die Bolongarostraße in Fahrtrichtung Brüningstraße benutzen. Sie können aber nicht erkennen, ob die Ampel für Fußgänger Grün zeigt. Daher kam es, wie Bürger berichteten, schon zu gefährlichen Situationen. Eine Lichtkammer für Fahrradfahrer in Richtung Brüningstraße würde die Situation entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 810 Aktenzeichen: 32 1
Lkws im Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3795 entstanden aus Vorlage: OF 827/6 vom 08.10.2018 Betreff: Lkws im Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße Der Magistrat wird gebeten, die Problematik der illegal in den Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße einfahrenden und dort parkenden Lkws effektiver anzugehen, als dass man nur Verbotsschilder aufstellt und den Anwohnern mitteilt, die Einhaltung des Verbots könne man aber nicht kontrollieren. Begründung: Im Bereich des Kelsterbacher Wegs westlich der Leunastraße werden nach Beobachtung von unmittelbaren Anliegern Lkws, Kleintransporter und Pkws abgestellt. Dabei kommt es zu erheblichen Belästigungen der Anwohner durch Müllablagerungen und Lärm sowie teilweise auch zu Einbrüchen. Eigentlich ist die Einfahrt in diesen Teil der Straße durch entsprechende Verbotsschilder untersagt. Die Schilder werden jedoch missachtet und den Anwohnern sei nach deren Aussage von der Polizei mitgeteilt worden, man habe nicht das Personal, diesen Bereich zu überwachen. Dies kann so nicht hingenommen werden. Der Ortsbeirat 6 hat bereits mehrfach mehr Personal für die Verkehrsüberwachung gefordert, der Bedarf wird immer offenkundiger. Der Magistrat wird hiermit noch einmal ausdrücklich aufgefordert, sich der Problematik anzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 244 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4
Ideen
Oberleitungsbusse für Frankfurt am Main
Die Stadt Frankfurt am Main wächst mit jedem Tag immer weiter - daher sind öffentliche Verkehrsmittel für eine möglichst saubere Luft und kostengünstige Möglichkeiten zum Fortbewegen das "A und O". Eine Idee für ein weiteres öffentliches Verkehrsmittel, deren CO²-Ausstoß sehr gering ist, sind Oberleitungsbusse, die ähnlich wie eine Straßenbahn funktionieren, jedoch auf Gummireifen statt auf Schienen fahren. Man könnte mit dieser speziellen Art von Bussen die überfüllten Straßen entlasten und viel Positives zum Klimaschutz beitragen. Das Bild im Anhang zeigt, wie so ein Oberleitungsbus, der speziell für Frankfurt angepasst ist, aussehen könnte. Um das Netz zusätzlich zu erweitern, könnten die Oberleitungsbusse auch gleichzeitig über eine Batterie verfügen, die sich über die Oberleitungen aufladen und dann auch teilweise auf Abschnitten ohne Oberleitungen unterwegs sein können.
Trassen der Regionaltangente West (RTW): Vorschlag zur Einsparung von CO2-Emissionen, Bau- und Unterhaltungskosten im Bereich Schwanheimer Wald
Derzeit ist geplant, die RTW-Trasse zwischen Höchst und Flughafen mitten durch den "Schwanheimer Knoten" und über die B40 hinweg über eine 2,1 km lange Kette von Brücken, Stelzen, Galerien und stützwandbewehrten Dämmen (in der Abbildung rot) zu führen. Allein dieser Abschnitt trägt mit mehreren 100 Mio Euro erheblich zu den Baukosten von geschätzt 1000 Millionen € und 7200 to an CO2-Ausstoß allein für den Beton bei. Dieser Plan entstand zum Schutz des Fauna-Flora-Habitats (FFH) "Schwanheimer Wald" (grün und gelb). Der folgende Alternativvorschlag erlaubt den Bau zu deutlich geringeren Kosten und Klimabelastungen ohne das FFH wesentlich zu beeinträchtigen: - Rückbau der Auffahrt von Kelsterbach, Schwanheimer Weg auf die B40 Nordost (= B40 NO), Umleitung des Verkehrs auf die nahe AS Leunastraße - Neubau des Verbindungsbogens B40 S ==> NO sowie der Richtungsfahrbahn B40 NO ==> W zwischen AS Leunastr und Schwanheimer Knoten je eine Fahrbahnbreite weiter nordwestlich (lila), knapp südöstlich der Linie der derzeit geplanten RTW-Trasse; Einrichtung der heutigen Richtungsfahrbahn B40 W ==> NO für die Gegenrichtung - Bau der RTW-Trasse auf den damit freiwerdenden heutigen Straßentrassen (hellblau) - Kreuzung zwischen RTW und B40 NO mittels einfacher Brücke statt aufwendiger Galerie. - Weitgehend niveaugleiche Führung der RTW-Trasse am Rand des FFH. Der Verzicht auf die vielen Ingenieurbauwerken reduziert nicht nur die Bau-, sondern auch die Unterhaltungskosten deutlich. Abb 1 zeigt heutige Planung, Abb 2 und 3 die Alternative so, dass die Beziehung zwischen "heute" und Vorschlag gut erkennbar ist (Abb 2), bzw so, dass der Platzbedarf der Trassen im Vordergrund steht.
Zum erhöhen Lebensqualität
Verbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.
ÖPNV Dreieck-Seilbahn durch Palmengarten und Grüneburgpark zum Telespargel
Bei Sonnenaufgang mit der Gondel zur Bockenheimer Warte oder zur Uni, nach Eintritt der Dunkelheit zum Feierabend über die Lichtinstallation im Palmengarten nach Ginnheim, als Frankfurter/In, als Student/In oder als Tourist/in. Scheiben nur mit Weitblick, ohne den Leuten auf den Teller oder ins Fenster zu schauen. Alle Minute in einer Gondel mit 35 Personen oder auch mal allein, nachhaltig voll in E-Mobilität, ohne immer den Motor mit Batterie umherzufahren, autonom ohne Fahrer/In (die werden in Bus und anderen Bahnen benötigt). Und das in 2-3 Jahren. Ohne das Grundwasser zu stören, wenig Eingriffe in Bebauung, Bäume bleiben weitestgehend unbeschadet. Unvorstellbar. Wo gibt's denn sowas? Das gabs noch nie. Wie soll das funktionieren?
Um den Klimanotstand abzuwenden: für maximal mögliche CO2-Einsparquoten eine Frankfurter Klimaschutzoffensive durch neue kommunale CO2-Förderprogramme/FONDs und formale Aktionen wie Auskunftspflicht für Hausbesitzer/in ohne Photovoltaik auflegen.
Wie kann gleichzeitig: • ein sich selbst finanzierendes Frankfurter CO2-Förderprogramm aufgelegt werden? • leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen? • die Sanierungsquote im Gebäudebestand drastisch erhöhen werden? • relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermittelt werden? • neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren werden, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist? • Energiearmut wesentlich eingedämmt werden? • die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll geklärt wird? • die im Masterplan 100% Klimaschutz festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden? • die schwierige politische Lage beim Klimaschutz im Römer elegant umgangen werden? Antworten für eine erneuerbare Energiewende in Frankfurt für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch: • neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente: o über einen CO2-Fond o Crowdfunding / Crowdfinancing o Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquote o Contracting • stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten und unternehmerischen Bürgerenergiegesellschaften • Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren) • an den Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist • erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft für den Fernwärmeausbau • die seit hunderten von Jahren liberale und tolerante Bürgerschaft der Stadt Frankfurt. Ausgangslage: Im Jahr 2030 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien auch in Frankfurt fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten). Niemand möchte, dass es in Frankfurt massive Trinkwasserproblem gibt und die Stadt im Sommer noch heißer wird als bisher. Leider müssen wir aufgrund der schlechten Erfahrungen vom Sommer 2018 mit Trinkwasserunterbrechungen rechnen. So mussten Taunusgemeinen und Ortschaften mit Trinkwasserförderverträgen ihr eigenes Wasser von der Stadt Frankfurt zurückkaufen, da das Grundwasser für die Versorgung der eigenen Bevölkerung vor Ort nicht mehr ausreichte. (Trinkwasser wird knapp) Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html Idee: CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt über den FOND in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo beispielsweise auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dieses System ist an Contracting angelehnt. Da im Haushalt die Rohstoffbezugskosten mit 100% gelistet sind, steht Geld für den FOND bereit. Die angeschlossenen Unternehmen unterliegen keinen Haushaltszwängen und können die Differenzen aufbringen. Auch andere Einnahmequellen, wie Spendenaufrufe, füllen den FOND. Gerade mit dem Hintergrund sozial benachteiligte Frankfurter/innen zu helfen, damit Strom/Heizung nicht abgestellt sind, wirkt positiv. Die FOND-Einlagen sind freiwillig. Umsetzung: Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale aufzuzeigen. Beispiele: - fehlende Photovoltaik/Solarenergie in/auf städtischen Einrichtungen - alte Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden melden - Ideenbörse für Wettbewerb in den Abteilungen einrichten (mit Preisen) - Informationen über neue Techniken, Förderangebote, bisher nicht bekannte Potentiale, Medienberichte und vieles mehr austauschen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist wie Fraport AG, Mainova AG, AGB Holding oder VGF. Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen Preis. Die Stadt Frankfurt und die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein. So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden. In einem parallellaufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND). Auf einer eigenen Webseite der Stadt Frankfurt und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler und Verwendung der FOND-Mittel gelistet. WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Stadt Frankfurt und alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, freiwillig. So muss der Magistrat dafür keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne städtische Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar. Im Energiereferat der Stadt Frankfurt wird ein Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Frankfurt wird bis 2030 Klimaneutral (Nettonull). STROM Die Stadt Frankfurt kann auf städtischem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden. Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom/Wärme entstehen durch: • Delta-Belegung • bifaziale Doppelmodule oder Belegung • Agro-PV für Grünflächen • Folien-PV für nicht rechteckige Flächen • blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr • Denkmalschutz-Anlagen • unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module • Hybridmodule mit Solarthermie integriert • durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module • Fließwasserturbinen • Kleinwindkraftanlagen • Fassaden/Balkonkraftwerke • Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich. • Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet • Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern. Wir sorgen auch dafür, dass Trinkwasserknappheit in Frankfurt und im Umland (Taunus /Ried) weniger realistisch wird • der Main ist für Fließwasserturbinen geeignet • funktionsfähige und in der Leistung skalierbare Feststoffspeicher. Aktionen/Maßnahmen: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne in der Verwaltung / Administration vom Magistrat: da eine Solarsatzung schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden: a) Jeder Hausbesitzer / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat. Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen und Energiegenossenschaften händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen. Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen. Durch technische Weiterentwicklungen sind bisherige Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Stadt Frankfurt über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an. Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und Frankfurt gemäß eigenem und hessischem Klimaschutzplan sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erhalten, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen, dürfte Frankfurt hier eine Rechtsgrundlage für die Abgabe der Stellungsabgabe besitzen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern. Besonders für das umstrittene Heizkraftwerk West muss schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme erfolgen, um anhand der aktuellen und zukünftigen CO2-Emissionen mögliche Strafzahlungen durch den Emissions-Zertifikatehandel zu ermitteln, falls keine schnelle Umrüstung auf erneuerbare Energie erfolgt. b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe auch eine PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Dies kann dann auch bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung mit Bußgeldern belegt werden. Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig beschreitet Frankfurt absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht. Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote. c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, möglichst mit Speicher, erhält der Gebäudebesitzer eine städtische Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen. "Strafandrohung" Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp 80.000 Wohngebäude und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017). In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort auf die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können. Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme, oder es muss anders schmerzen. Wichtiger Vorteil: viele Gebäudebesitzer werden der städtischen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen. Damit wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung. steigt durch mit erneuerbaren Energietechniken die Sanierungsquote im Bestand. Belohnung: Beispiel: Sonderkonditionen bei der Mainova AG (muss noch abgesprochen werden). Diese könnten sein: • stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen • (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose • Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten Investitionen • Einmalbonus • Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter). GEBÄUDEWÄRME Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig mit Kombinationssystemen von Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung umgestellt wird. Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle neue Techniken berücksichtigt. Die städtischen Leitlinien für Zubau, Wirtschaftlichkeit und Betrieb von solaren Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen sowohl auf Verwaltungsebene, als auch im Masterplan 100 % Klimaschutz aktualisiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine (städtischen) Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 60 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen. Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss: „https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf “) und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future. Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir die notwendigen CO2-Einsparquoten erreichen siehe auch "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html". Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt >60 %. Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen. Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar. Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL (Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Link auf Nachfrage). Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet. Nachtspeicheröfen: Diese verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung sinkt der Strombezug bis zu 70 % aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nachtspeicherofennutzung ist damit beantwortet. Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik für niedrigen Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen. Potentiale für Wohnungsbaugesellschaften: hier liegt ein großes Potential für große Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen fossilen Heizungen nicht mehr vorhanden sind, entstehen neue Flächen, die vermietet werden können (beispielsweise als Keller). WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem oder Infrarotheizungen sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend: für Frankfurter Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise: • Energie-Wende-Beratungen • Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme • Wartung erneuerbarer Energietechniken • Speicherungen. Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt: • Solarthermie für Heizung / Warmwasser • Wärmepumpen • Wärmepuffer-Schichtspeicher • Eisspeicher • Feststoffspeicher • erneuerbare Kombinationsanlagen. • die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung • die zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen helfen. Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der gelösten Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch der Ansatz, Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen. Gleichzeitig darf das Müllheizkraftwerk Nordweststadt nicht weiter ausgebaut werden. Der Plastikanteil sorgt zwar für einen hohen Heizwert. Aber in der Gesamtbetrachtung muss die Plastikflut und der erhebliche CO2-Anteil bei der Verbrennung erheblich und real zurückgeschraubt werden. Mit der Verbrennung wird der Wertstoffmüll für immer u.a. in CO2 umgewandelt. Genauso wenig darf es einen Zukauf von Müllkontingenten geben. WICHTIG: Mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar. VERKEHR Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen: Grundsätzliches: a) eigene Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden b) ein Rückgang der PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen, auch im Bestand sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes d) gleichzeitig muss bei jeder städtischen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von Frankfurt stehen e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden. Finanzierung: Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden. Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen. WICHTIG: Die Stadt Frankfurt braucht hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren und hat auch schon eigene Crowdfunding-Projekte realisiert. ÖPNV – Busse: Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu den bereits bestellten Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt. Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden. In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah die Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt muss nicht zu lange warten. ÖPNV-Stadtbahn: Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen. Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anpassen und die Variante einer 24h-Ringbahn in die Realisierungsphase zu übernehmen. Radverkehr: Hier sollte der Radentscheid genutzt werden, und einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung gestartet werden. Flughafen: Der Feldversuch „Fraport-E-Fahrzeuge mit Induktionstechnik" sollte reaktiviert werden und auf die neuen Antriebsarten erweitert werden. Hier liegen ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschleppern (es gibt schon zwei Fahrzeuge - Finanzierung siehe oben). Auch der Einsatz von Hybridsystemen an Flugzeugen kann mit einem Wettbewerb beschleunigt werden. Schiff: Alle Schiffe, die am Mainufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt. Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit die Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind. Sollte hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sein, wird die Reederei aufgefordert Stellung zu nehmen. Sonst könnte die Kai-Liegeerlaubnis unter Umständen an Bedingungen geknüpft werden oder ganz untersagt werden. Andere Vereine, Kirchen, Verbände, Institutionen, Institutionen Sollten keine Einzahlung von externen Unternehmen / Einzahlern erfolgen, sind Auszahlungen aus dem Förderfond der Stadt nur dann möglich, wenn in der FOND-Kasse ein Überschuss besteht und die Gelder von der Stadtverordnetenversammlung frei gegeben werden. Aber auch ein von der Stadt Frankfurt mit Beratung unterstützter privater FOND ist möglich. Bild-Quellenhinweis: kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme
Sammelplatz für kleine Elektrogeräte, Datenträger, Tintenpatronen etc
In einem Luxemburger Einkaufszentrum gibt es einen kleinen Sammelplatz für Elektrogeräte, Datenträger, Tintenpatronen, Batterien, Spraydosen, Glüh-, LED-, und Energiesparlampen. Dieses Beispiel könnte in Frankfurter Einkaufszentren ebenfalls Anwendung finden.