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Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor Ost
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3651 entstanden aus Vorlage: OF 286/11 vom 02.11.2014 Betreff: Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor Ost Der Magistrat wird beauftragt, aus Sicherheitsgründen in dem hauptsächlich als Wohngebiet genutzten Bereich der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und Allessa Tor Ost Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Fußgängerverkehr, Bushaltestelle, schmale Fahrbahn und Wohnbebauung sind die augenfälligen Merkmale dieses Straßenabschnittes. Die Summe dieser Straßeneigenschaften gebietet es, auf diesem Straßenabschnitt aus Sicherheitsgründen Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 534 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAnforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahntrasse der Linie 11 ab „Alt-Fechenheim“ als Rasengleis
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2680 entstanden aus Vorlage: OF 222/11 vom 25.11.2013 Betreff: Straßenbahntrasse der Linie 11 ab "Alt-Fechenheim" als Rasengleis Der Magistrat wird beauftragt, die Straßenbahntrasse der Linie 11 ab der Haltestelle "Alt-Fechenheim" bis zur Endhaltestelle "Schießhüttenstraße" als Rasengleis anzulegen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die vorhandenen Übergänge sollen analog zur neu gestalteten Mainuferpromenade mit Pflaster gestaltet werden. Das Projekt soll in das Programm "Schöneres Frankfurt" und dort in die Prioritätenliste aufgenommen werden. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und dem Programm "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hierzu ohne Zweifel beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 355 Aktenzeichen: 92 11
Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle „Fechenheim-Post“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2678 entstanden aus Vorlage: OF 219/11 vom 09.11.2013 Betreff: Konzept für die Nutzung des Leinpfades (beiderseits der Straßenbahnlinie) für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Straßenbahnhaltestelle "Fechenheim-Post" Der Magistrat wird gebeten, den am Fluss gelegenen Leinpfad (neue Mainuferpromenade) durch Markierungen auf der Fahrbahn und durch Wegweiser so in seinem Erscheinungsbild zu verändern, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern deutlich wird, dass sie den Weg auf der anderen Seite der Straßenbahnschienen zu nutzen haben. Lediglich der Abschnitt zwischen A.-v.-Weinberg-Steg und Straßenbahnübergang Löhnunggasse ist auch weiterhin für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer frei nutzbar. Für den westlich der Straßenbahnschienen gelegenen sowie asphaltierten Leinpfad ist eine Planung zu erstellen, diesen Weg für Radfahrerinnen und Radfahrer attraktiver zu gestalten. So sind vor allem die Bereiche der Stichstraßen zum Main hin (Konflikt Fahrrad/Fahrrad, Fahrrad/Fußgänger, schlechte Einsicht in Stichstraßen) und die Haltestellenbereiche der Straßenbahn für Radfahrerinnen und Radfahrer (Konflikt Fahrrad/Fußgänger) sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 360 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 944 Aktenzeichen: 67 0
Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2013, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 262 2013 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAusweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2461 entstanden aus Vorlage: OF 192/11 vom 16.08.2013 Betreff: Ausweisung Tempo 30 in der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Der Magistrat wird beauftragt, aus sicherheits- und lärmbedingten Gründen in dem hauptsächlich als Wohngebiet genutzten Abschnitt der Straße Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 entstanden aus Vorlage: OF 179/11 vom 27.05.2013 Betreff: Anlieger der Straße Am Gansbühel vor Durchgangsverkehr schützen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beschilderung der Straße Am Gansbühel in Fechenheim so zu verändern, dass motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen können, dass in dieser Straße nur Anliegerverkehr gestattet ist. Begründung: Die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" und "Anlieger frei" befinden sich erst mehrere Meter hinter dem Tempo-30-Zonen-Schild. Sie sind erst erkennbar, wenn man bereits in die Straße eingefahren ist. Das führt in der Praxis dazu, dass alle Fahrzeuge, die in die Straße eingebogen sind, diese auch durchfahren. Die beste Lösung wäre, die Schilder an den Straßenbeginn zu versetzen und eine Beschilderung auf der Straße Alt-Fechenheim, die die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer rechtzeitig darauf hinweist, dass es sich bei der Straße Am Gansbühel um eine Anliegerstraße handelt, aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung des Straßenbelages Martin-Böff-Gasse 25-28
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2013, OM 1846 entstanden aus Vorlage: OF 155/11 vom 31.12.2012 Betreff: Erneuerung des Straßenbelages Martin-Böff-Gasse 25-28 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung des Straßenbelages in der Martin-Böff-Gasse 25 bis 28 zu beauftragen. Begründung: In diesem Straßenteil ist es nicht mehr möglich, die Schäden in der Fahrbahndecke nur durch Auffüllen der Löcher zu beseitigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Straßenbelag in Höhe der Hausnummern 25 bis 28 vollsaniert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 570 Aktenzeichen: 66 5
Bücherschrankes in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2012, OF 150/11 Betreff: Bücherschrankes in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einfahrt zur Ankergasse in Fechenheim einen öffentlichen Bücherschrank aufzustellen. Für dieses Projekt sollen maximal 6.000 Euro aus dem Ortsbeirats-Budget verwendet werden. Begründung: Ein öffentlicher Bücherschrank an dieser Stelle würde diese erheblich aufwerten, da sich in unmittelbarer Nähe eine sogen." Kuiturecke" (Buchhandlung + eastSide Studio) entwickelt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 117 2012 Die Vorlage OF 150/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
Weiter lesenUmgestaltung des Vorplatzes der Kita 27 in Alt-Fechenheim 112
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1176 entstanden aus Vorlage: OF 116/11 vom 21.04.2012 Betreff: Umgestaltung des Vorplatzes der Kita 27 in Alt-Fechenheim 112 Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des in Fechenheim angewendeten Bund-Länder-Programms "Aktive Kernbereiche in Hessen" Varianten zur Gestaltung der Platzfläche vor der Kita 27, Alt-Fechenheim 112, zu erarbeiten. An diesem Planungsprozess sind die Anliegerinnen und Anlieger sowie Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils sowie der Ortsbeirat zu beteiligen. Begründung: Mit Schreiben vom 07.12.2011 teilte der Eigenbetrieb Kita Frankfurt dem Ortsbeirat mit, dass eine Integration der Fläche in den Außenbereich der Kindertagesstätte nicht weiter verfolgt wird und stattdessen eine Neugestaltung des Areals, als öffentliche Fläche aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Aktive Kernbereiche in Hessen", umgesetzt werden soll. Im Rahmen der Konzepterarbeitung zur Umsetzung des Förderprogramms wurde das Handlungserfordernis für die genannte Fläche bereits berücksichtigt und anschließend Gelder für die Herrichtung der Fläche (Planung und Umsetzung) beantragt. Diese sind durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bewilligt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1217 Aktenzeichen: 60 10
Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2012, OM 985 entstanden aus Vorlage: OF 94/11 vom 03.03.2012 Betreff: Fahrradstreifen in Alt-Fechenheim Vorgang: OM 249/11 OBR 11; ST 1353/11 Bezug nehmend auf die OM 249/11, die ST 1353/11 und die Tatsache, dass es sich bei der Straße Alt-Fechenheim nicht um eine Tempo-30-Zone handelt, wird der Magistrat beauftragt, im Zuge der Markierung eines Fahrradstreifens auf der Dieburger Straße und der Starkenburger Straße auch auf der Straße Alt-Fechenheim einen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördliche Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur patchworkartig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 967 Aktenzeichen: 66 2
Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung - Programm Schöneres Frankfurt Unterirdischer Glascontainer in Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2012, OF 100/11 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung - Programm Schöneres Frankfurt Unterirdischer Glascontainer in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus vorhandenen Mittel des Programms Schöneres Frankfurt wird der Glascontainer an der Ecke Ankergasse/Alt- Fechenheim durch einen unterirdischen Glascontainer an gleicher Stelle ersetzt. Begründung: Der Glascontainer am Eingangsbereich zur Einkaufsstraße Alt-Fechenheim beeinträchtigt das Erscheinungsbild wesentlich. Eine Beseitigung durch den Bau eines unterirdischen Glascontainers ist hier angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 46 2012 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2012, OF 95/11 Betreff: Fahrpreise des RMV von Frankfurt nach Offenbach - Gerechtigkeit nicht möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gefragt der Fahrpreis vom Zentrum Fechenheims (z.B. Baumertstraße) nach Offenbach Messehallen beträgt 1,60 Euro (Kurzstrecke), von den Messehallen Offenbach zum Marktplatz Offenbach (Zentrum) 1,55 Euro (Kurzstrecke). Dies ergibt einen Gesamtpreis von 3,15 Euro. Warum müssen Fahrgäste für diese Strecke laut RMV-Tarif und Fahrkartenverkauf in den Bussen, Bahnen und Automaten 4,10 Euro bezahlen? Der Kilometerpreis für einen Audi A8 beträgt laut ADAC 85 Cent inklusive Wiederbeschaffung, der RMV-Kunde bezahlt für die Strecke Fechenheim - Offenbach einen durchschnittlichen Kilometerpreis von 1,20 Euro. Bezeichnet der Magistrat diesen völlig überzogenen Preis als Tarif-Härte? Das Offenbacher Stadtzentrum ist für viele Frankfurter, insbesondere für Fechenheimer Bürger das nahe Stadtzentrum dessen ausbildungstechnische und ärtztliche Infrastruktur genutzt wird. Wann wird die chaotische und trickseriche Preisgestaltung von Frankfurt nach Offenbach beendet werden? Laut Stellungnahme ST1148 vom 16.08.2010 soll für Tarifhärten unter Beteiligung aller lokalen Partner Lösungsansätze noch vor Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements entwickelt werden. Dies ist laut der ST1242 vom 18.11.2011 nun nicht mehr der Fall. Wie ist nun der tatsächliche Stand bzw. Sachverhalt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 308 2012 Die Vorlage OF 95/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeleuchtung Fechenheimer Leinpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2012, OM 758 entstanden aus Vorlage: OF 79/11 vom 26.12.2011 Betreff: Beleuchtung Fechenheimer Leinpfad Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Beleuchtung am Fechenheimer Leinpfad zwischen Lappengasse und Haltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) entlang der mainabgewendeten Seite und der Straßenbahnhaltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) und dem Arthur-von-Weinberg-Steg so zu modifizieren und neu auszurichten, dass eine dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen gerecht werdende und der Verkehrssicherheit dienliche (Barrierefreiheit) Beleuchtung des mainseitigen Leinpfades zwischen Lappengasse und Haltestelle Fechenheim Post (Richtung Frankfurt Innenstadt) erreicht wird. Begründung: Der Hauptzugang zur Straßenbahnhaltestelle Fechenheim Post (stadteinwärts) erfolgt über den gesicherten, ebenerdigen und damit barrierefreien Schienenübergang in der Verlängerung der Lappengasse. Der Weg ist ab der Lappengasse nicht explizit ausgeleuchtet. Der Weg ist damit vor beziehungsweise nach Sonnenuntergang nur schlecht zu erkennen. Dies führt vor allem bei Nässe und Glätte für viele Nutzerinnen und Nutzer des Weges zu Problemen. Zum anderen haben viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich ein Bedürfnis nach höherer Sicherheit. Diesem sollte mit einer verbesserten Beleuchtung Rechnung getragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 728 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1835 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52
"Das Tor nach Fechenheim" - Kunst im öffentlichen Raum
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2012, OF 81/11 Betreff: "Das Tor nach Fechenheim" - Kunst im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget das Projekt "Das Tor nach Fechenheim - Kunst im öffentlichen Raum" mit einem Betrag von maximal 5.800Euro (netto). Empfänger des Zuschusses ist das Stadtteilbüro "Aktive Kernbereiche Fechenheim". Mit dem Zuschuss soll die Anschaffung von Digitaldruckplatten und Outdoor-Rahmen finanziert werden. Die Bezuschussung wird unter der Maßgabe des Zustandekommens des Gesamtprojekts gewährt. Begründung: Mit Kunst und kreativen Beiträgen soll dem Stadtteil ein Gesicht gegeben und das Image aufgewertet werden. An der Ein- bzw. Ausfahrtsstraße Alt-Fechenheim soll entlang der Straße an der Mauer der Allessa Chemie GmbH ein Kunstwerk entstehen, das auf die Besonderheiten des Stadtteils hinweist. Hiermit soll der Stadtteil dargestellt und das Interesse an diesem geweckt werden. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 64 2012 Die Vorlage OF 81/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
Weiter lesenBehindertenparkplatz an der Postagentur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 726 entstanden aus Vorlage: OF 67/11 vom 14.11.2011 Betreff: Behindertenparkplatz an der Postagentur Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz in der Kleestraße 4 wieder in einen normalen Parkplatz umzugestalten. Als Ersatz ist in der Ankergasse ein Behindertenparkplatz (vor der Postagentur) einzurichten. Begründung: Der Behindertenparkplatz in der Kleestraße 4 wurde eingerichtet, als das Fechenheimer Postamt in der Baumertstraße geschlossen und dafür in der Kleestraße eine Postagentur eröffnet wurde. Nachdem die Postagentur in der Kleestraße geschlossen wurde, ist der Behindertenparkplatz dort nicht mehr erforderlich. Die neue Postagentur wurde in der Ankergasse eröffnet. Daher soll nun dort ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden. Diesem Wunsch behinderter Bürgerinnen und Bürger sollte entsprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 378 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Beleuchtung des Fußgängerüberweges in der Straße Alt-Fechenheim, vor Haus-Nr. 69
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 732 entstanden aus Vorlage: OF 74/11 vom 05.12.2011 Betreff: Bessere Beleuchtung des Fußgängerüberweges in der Straße Alt-Fechenheim, vor Haus-Nr. 69 Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Straße Alt-Fechenheim, vor Haus-Nr. 69, durch eine bessere Beleuchtung sicherer zu gestalten. Begründung: Der Zebrastreifen vor Haus-Nr. 69 ist ein wichtiger Übergang zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11. Viele Schülerinnen und Schüler benutzen diesen Überweg regelmäßig auf ihrem Schulweg. In der Dunkelheit ist der Zebrastreifen für Kraftfahrzeugfahrerinnen und Kraftfahrzeugfahrer nur schlecht zu erkennen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Es ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 379 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1251 Aktenzeichen: 91 52
Instandhaltung und Gehwegpflege des Arthur-von-Weinberg-Stegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 441 entstanden aus Vorlage: OF 54/11 vom 06.10.2011 Betreff: Instandhaltung und Gehwegpflege des Arthur-von-Weinberg-Stegs Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wer derzeit für die Instandhaltung und die Gehwegpflege des Arthur-von-Weinberg-Stegs zuständig ist, sowie in wessen Eigentum sich der Steg befindet. Sollte sich die Brücke nicht im Besitz der Stadt Frankfurt am Main befinden, wird der Magistrat aufgefordert, mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer in Verhandlung zu treten und vertraglich bzw. durch eine Besitzübertragung für den sicheren Fortbestand des Überwegs zu sorgen. Begründung: Die bis jetzt von der Firma Clariant betriebene und von der Firma Allessa genutzte Abwasserleitung, die die beiden Allessa-Standorte Offenbach und Fechenheim (Klärwerk) verbunden hat, wird im Jahr 2012 außer Betrieb genommen. Hierdurch verliert der Arthur-von-Weinberg-Steg seine ursprüngliche Nutzung. Da der Steg somit keinen Nutzen mehr für die Firma Clariant hat, der die Rohrleitungen gehören, ist nicht sichergestellt, dass die Brücke weiterhin unterhalten wird. Der Arthur-von-Weinberg-Steg ist jedoch ein wichtiger Teil der Rad- und Fußwegverbindung im Mainbogen und muss unbedingt als solcher erhalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 138 Aktenzeichen: 23 20
Einrichtung von Parkmöglichkeiten an der Postagentur-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 342 entstanden aus Vorlage: OF 35/11 vom 25.08.2011 Betreff: Einrichtung von Parkmöglichkeiten an der Postagentur-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, an der neuen Postagentur-Fechenheim Haltemöglichkeiten für Kurzparkerinnen und Kurzparker einzurichten. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die zu prüfen sind: 1. Einrichtung von zwei, in der Zeit von Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag 9.00 Uhr bis12.00 Uhr, auf 15 Minuten begrenzten Parkplätzen auf dem Parkplatz Ankergasse. 2. Verlegung des Standortes des Glascontainers um einige Meter und Auszeichnung einer auf 15 Minuten begrenzten Ladezone vom Anfang der Ankergasse bis Anfang Fußgängerzone. 3. Verkürzung der Fußgängerzone in der Ankergasse bis circa Ende des Bereichs Parkplatz und Auszeichnung von Kurzparkplätzen beziehungsweise einer Ladezone mit 15 minütiger Haltemöglichkeit. Begründung: Seitdem die Postagentur gewechselt und ihren Standort verlegt hat, ist es am neuen Standort nur schwer möglich legal kurz zu halten, um zum Beispiel schwerere Pakete auszuladen und zur Post zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1322 Aktenzeichen: 32 1
„Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 341 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 06.08.2011 Betreff: "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne eine Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Riederwald, Fechenheim und Seckbach zu entfernen beziehungsweise die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Liegenschaften, auf denen die Container abgestellt sind, aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen oder anzumelden. Ferner sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen werden und diese auf eine Genehmigungsmarke hin überprüft werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden hauptsächlich "wild" von privaten Firmen oder gewerblichen Organisationen auf scheinbar unbenutzten, nicht bewirtschafteten Flächen im Stadtgebiet, aber auch auf privaten Flächen ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer aufgestellt. Auf den meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainern sind Aufkleber, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber nur wirtschaftlicher Art. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, auf denen Container wild abgestellt werden, haben Probleme, die Container wieder zu entfernen, da unter den gegebenenfalls angegebenen Anschriften und Telefonnummern auf den Containern nur Anrufbeantworter zu erreichen sind. Neben den Altkleidercontainern entwickeln sich wilde Müllansammlungen und ein unansehnliches Straßenbild. Durch eine Kontrolle der gebührenpflichtigen Genehmigungsmarke ließen sich zusätzliche Einnahmen für die Stadt Frankfurt am Main erzielen und die Aufstellungsorte könnten kontrolliert werden. Wilde Sperrmüllansammlungen könnten dadurch stark reduziert werden. Nachgewiesene gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rotes Kreuz, könnten von der Gebühr ausgenommen werden. Beispielhaft sind hier nur für die Straßen in Fechenheim-Nord einige Aufstellungsorte genannt: - Schlitzer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Boex Vertriebsgesellschaft mbH 069-710475-189 - Cassellastraße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) Maas Container und Recycling Offenbach. 069-800897-60 - Cassellastraße 32, zwei Container (unbekannter Eigentümer) Abholbüro: 06109-770100 - Cassellastraße/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Alt-Fechenheim/Hanauer Landstraße (Stadt Frankfurt) zwei alte Container, Rotes Kreuz - Meerholzer Straße/Bebraer Straße (unbekannter Eigentümer) ReSales GmbH, Alemannenstraße 7-9, 85095 Denkendorf 0800-0800987 - Fuldaer Straße/Wächtersbacher Straße, Bushaltestelle (Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Steinauer Straße 4 (Deutsche Wohnen) Bicker GmbH Marburg 06421-161320 - Steinauer Straße/Orber Straße (Stadt Frankfurt) kindersuchhilfe.eu 06021-9210221 - Birsteiner Straße 111/Lauterbacher Straße (Stadt Frankfurt) unbekannter Aufsteller - Wächtersbacher Straße 101,(Stadt Frankfurt), keine Kontaktdaten - Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße, zwei Container, (unbekannter Eigentümer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 918 Anregung vom 05.10.2015, OA 669 Aktenzeichen: 66 5
Einrichtung Fährbetrieb in Fechenheim, Carl-Ulrich-Brücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 251 entstanden aus Vorlage: OF 27/11 vom 27.07.2011 Betreff: Einrichtung Fährbetrieb in Fechenheim, Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, während der Sperrung der Carl-Ulrich-Brücke, im Rahmen des Neubaus, für die Einrichtung einer Fähre zwischen Fechenheim und Offenbach zu sorgen. Begründung: Viele Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten in Offenbach werden von den Fechenheimer Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Während der Vollsperrung der Carl-Ulrich-Brücke existieren nur zwei Verbindungswege zwischen den beiden Städten. Diese sind die Umleitung über die Hanauer Landstraße und für Fußgängerinnen und Fußgänger die Möglichkeit über den Arthur-von-Weinberg-Steg. Beide Varianten sind mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere (Schul-)Kinder und ältere Menschen, sind diese Umwege unzumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1293 Aktenzeichen: 66 6
Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 249 entstanden aus Vorlage: OF 25/11 vom 27.07.2011 Betreff: Durchgehender Fahrradstreifen in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße - hier soll in nördlicher Richtung ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert werden - einen durchgehenden Fahrradstreifen in den Straßen Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim bis Haus Nummer 69, Bushaltestelle "Alte Post", durch Markierung auf der Fahrbahn (in nördlicher Fahrtrichtung) einzurichten. Begründung: Im Zuge der Erneuerung der Dieburger Straße wird in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn ein Radweg durch Markierung ausgewiesen. Damit dieses in Fechenheim neue Konzept nicht nur patchwork-artig umgesetzt wird, sollen die in Fahrtrichtung folgenden Straßen (Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) ebenfalls mit einem in gleicher Weise markierten Radweg ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1353 Aktenzeichen: 66 2
Entfernung Kopfsteinpflaster auf der Straße Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2011, OM 246 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 28.07.2011 Betreff: Entfernung Kopfsteinpflaster auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, die Kopfsteinpflasterpassagen auf der Straße Alt-Fechenheim (Langgass) zu entfernen und durch eine durchgehende Asphaltdecke zu ersetzen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob das Kopfsteinpflaster auf den Gehwegen (jeweils auf Höhe der Seitenstraßen von Alt-Fechenheim) ebenfalls durch normale vorhandene Pflastersteine ersetzt werden kann. Begründung: Die Straße Alt-Fechenheim ist die Hauptdurchgangsstraße Fechenheims. Viele Wohnhäuser und Ladengeschäfte prägen das Bild der Einkaufsstraße des Stadtteils. Durch das Überfahren der Kopfsteinpflasters mit Autos oder Lkw`s entsteht eine große Lärmbelästigung. Diese Beeinträchtigung stört die Anwohnerinnen und Anwohner nicht nur tagsüber, sondern auch besonders in den Nachtstunden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Im Winter ist das Kopfsteinpflaster der Gehwege in Alt-Fechenheim besonders glatt und glitschig. Gerade für ältere oder behinderte Menschen erschwert es den täglichen Einkauf in den kalten Monaten sehr. Hier ist zu prüfen, ob das Kopfsteinpflaster auf den Gehwegen von Alt-Fechenheim ebenfalls ausgetauscht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1182 Aktenzeichen: 66 5
Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2011, OM 130 entstanden aus Vorlage: OF 8/11 vom 04.05.2011 Betreff: Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an den Fußgängerüberwegen (Punkt 2-5) durch das beidseitige Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 vervollständigen zu lassen. Am Kleedreieck in Fechenheim gibt es fünf Zebrastreifen, die völlig unterschiedlich beschildert sind. 1. Alt-Fechenheim/Kleestraße am Taxistand, - beidseitig beschildert, 2. Kleestraße/Ecke Alt-Fechenheim - unbeschildert, 3. Kleestraße an der ehemaligen Postagentur - einseitig beschildert, 4. Willmannstraße 1 - unbeschildert, 5. Kleestraße/Ecke Baumertstraße - unbeschildert. Begründung: Zu 2.: Der Zebrastreifen liegt auf der Hauptdurchgangsachse in Nord/Süd-Richtung (Alt-Fechenheim - Kleestraße - Baumertstraße) direkt hinter einer scharfen Kurve und ist erst direkt an der Abbiegung zu sehen. Für Ortsfremde, wenn Schnee darauf liegt, überhaupt nicht. Dies gilt für alle nachfolgend beschriebenen Mängel. zu 2. und 3.: Die beiden Fußgängerüberwege sind nur wenige Meter von einander entfernt. Ein Übergang ist völlig unbeschildert, der andere Übergang, an der Postagentur, nur einseitig. zu 4. und 5.: Die beiden Fußgängerüberwege sind an der selben Kreuzungseinmündung gelegen, wie die ehemalige Postagentur und unbeschildert. Sie befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Dies ist für Fußgänger völlig unerheblich, denn die Willmannstraße ist ein beliebter Schleichweg und hier wird kreuz und quer abgebogen. Das ist besonders für Kinder sehr unübersichtlich und gefährlich. Die Beschilderung der Fußgängerüberwege würde mehr Sicherheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2011, ST 985 Aktenzeichen: 66 7
Offenlegung von Verkehrsplanungen vor Baubeginn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4906 entstanden aus Vorlage: OF 524/11 vom 15.12.2010 Betreff: Offenlegung von Verkehrsplanungen vor Baubeginn Der Magistrat wird aufgefordert, auf die VGF dahin gehend einzuwirken, die Umbaumaßnahmen ihrer Haltestellen in Zukunft vor Baubeginn dem Ortsbeirat offenzulegen, dass es nicht wieder zu einer solch unhaltbaren Situation kommt wie derzeit an der Bushaltestelle Fechenheim Post auf der Straße Alt-Fechenheim. Dort staut sich der Verkehr häufig bis zum Beginn der Starkenburger Straße, wenn ein Bus die Haltestelle anfährt. Begründung: Der Umbau der genannten Haltestelle brachte eine wesentliche Verschlechterung der Verkehrssituation der Straße Alt-Fechenheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2011, ST 522 Aktenzeichen: 61 10
Neu gestaltete Bushaltestelle Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2010, OM 4751 entstanden aus Vorlage: OF 502/11 vom 22.11.2010 Betreff: Neu gestaltete Bushaltestelle Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu berichten, wer die Verbreiterung der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" geplant und genehmigt hat; 2. zu berichten, warum die Haltestelle in solch überdimensionierter Art verbreitert wurde; 3. den sofortigen Rückbau der verbreiterten Bushaltestelle um wenigstens die Hälfte zu veranlassen. Begründung: Die Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" der Linie 551 in Fahrtrichtung Bad Vilbel wurde vor kurzem verbreitert. Die Verbreiterung wurde aus unverständlichen Gründen auf fast der gesamten Breite der ehemaligen rechten Fahrbahn ausgebaut. Die verbleibende Fahrbahn ist nun so schmal, dass zwei normale Pkw nur noch in Schrittgeschwindigkeit aneinander vorbeifahren können, zwei Busse passen überhaupt nicht mehr aneinander vorbei. Hält ein Bus an der Haltestelle, ist der Verkehr in beide Richtungen komplett blockiert. Dies ist ein nicht hinzunehmender Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 555 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 13
Regelmäßige Kontrollen der Parksituation in der Straße „Alt-Fechenheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2010, OM 4749 entstanden aus Vorlage: OF 499/11 vom 06.11.2010 Betreff: Regelmäßige Kontrollen der Parksituation in der Straße "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird aufgefordert, regelmäßig die Parksituation auf der Straße Alt-Fechenheim überprüfen zu lassen. Die linke und rechte Straßenseite wird regelmäßig durch Dauerparker, die keine Parkscheine ziehen, blockiert. Dadurch weichen viele Autofahrerinnen und Autofahrer zum Parken auf die rechte Straßenseite aus, was zu häufigen Verkehrsbehinderungen führt und auch besonders die Linienbusse behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 638 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 4
Begrünung der Straßenbahnschienen am Mainufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 470/11 vom 13.08.2010 Betreff: Begrünung der Straßenbahnschienen am Mainufer Der Magistrat wird aufgefordert, die Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 11 am Mainufer, zwischen den Haltestellen "Alt-Fechenheim" und der Endhaltestelle "Schießhüttenstraße", im Zuge der Neugestaltung des Mainufers als "Rasentrasse" anlegen zu lassen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die Gestaltung der Übergänge soll im Rahmen der Erneuerung der Allee am Mainufer mit der Planung des Grünflächenamtes abgestimmt werden. Eine Finanzierung ist über das Projekt "Aktive Kernbereiche" zu prüfen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und des Programms "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hier ohne Zweifel dazu beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und die Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2010, ST 1468 Aktenzeichen: 92 1
Fahrscheinautomaten mit Geldscheinannahme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4210 entstanden aus Vorlage: OF 440/11 vom 30.04.2010 Betreff: Fahrscheinautomaten mit Geldscheinannahme Der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Stelle des RMV einzuwirken, dass an den drei Haltestellen der Straßenbahnlinie 11 in Fechenheim (Schießhüttenstraße, Fechenheim Post und Alt-Fechenheim) jeweils mindestens ein Fahrkartenautomat mit einer Bezahlmöglichkeit mit Geldscheinen ausgestattet wird. Begründung: Im gesamten inneren Ortsgebiet gibt es an den ersten drei aufeinanderfolgenden Straßenbahnhaltestellen keine Möglichkeit, mit einem Geldschein zu bezahlen. Die erste Haltestelle mit dieser Möglichkeit ist die Haltestelle "Mainkur", welche bereits außerhalb des Fechenheimer Ortskerns liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2010, ST 1033 Aktenzeichen: 92 15
Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4209 entstanden aus Vorlage: OF 439/11 vom 01.05.2010 Betreff: Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Gespräche mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 mit dem Ziel aufzunehmen, 1. diesen auch nach der Übernahme des Tengelmann-Marktes in der Pfortenstraße 1 durch die Rewe-Handelsgruppe geöffnet zu halten. 2. Planungssicherheit auch für die sechs Beschäftigten des Nahkauf-Marktes zu schaffen. Begründung: Der Tengelmann-Markt in der Pfortenstraße wird in wenigen Wochen (Anfang August dieses Jahres) von der Rewe-Handelsgruppe übernommen. Damit wird dieser Markt teilweise das gleiche Sortiment wie der Nahkauf-Markt anbieten. Es gibt nun Gerüchte und große Befürchtungen in der Wohnbevölkerung von Fechenheim-West, dass der Betreiber des Nahkauf-Marktes diese Tatsache zum Anlass nimmt, um seine Geschäftsräume einer anderen, möglicherweise profitableren Nutzung zuzuführen (Fitnessstudio, Spielhalle). Damit würde die selbe Verschlechterung der Einkaufssituation wie 2005 eintreten. Damals wurde der seit vielen Jahren bestehende Penny-Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße 24 geschlossen. Die Wirtschaftsförderung konnte seinerzeit erreichen, dass dieser Einkaufsmarkt von der Rewe-Handelsgruppe übernommen wurde und seitdem als Nahkauf-Markt zur allseitigen Zufriedenheit in dem verdichteten Wohngebiet die Grundversorgung sicherstellt. Der vergleichsweise kleine Einkaufsmarkt, mit einem dennoch guten, auch preislich akzeptablen Sortiment und mit einer kleinen türkischen Ecke ist genau auf die Bedürfnisse der dort lebenden Bevölkerung zugeschnitten. Die Schließung wäre ein enormer Verlust für das große Wohngebiet westlich der Baumertstraße bis zur Max-Eyth-Straße und Leo-Gans-Straße und der südlichen Konstanzer Straße. Hier wohnen viele Familien und ältere Menschen, die nicht über einen Pkw verfügen und somit auf den Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße angewiesen sind. Er ist für viele Ältere und Behinderte als einziger in fußläufiger Entfernung erreichbar. Auch viele Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage in der Bregenzer Straße kaufen hier ein. Die Gespräche sollten schnellstmöglich aufgenommen werden, bevor für Fechenheim negative Entscheidungen getroffen werden und zur Beruhigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2010, ST 935 Aktenzeichen: 92 31
Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4133 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu lassen. Begründung: Vor zirka zwei Jahren wurde der oben angegebene Fußgängerüberweg eingerichtet. Die dazugehörigen Verkehrszeichen fehlen trotz telefonischer Intervention bis heute. Sie sollen nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes auch nicht aufgestellt werden, weil Kraftfahrzeuge an der Ecke Alt-Fechenheim ohnehin halten müssten. Diese Argumentation überzeugt nicht, denn beim hier aufgestellten Verkehrszeichen 205 ("Vorfahrt gewähren!") handelt es sich nicht um ein Stopp-Schild. Es ist also keine "wartepflichtige Zufahrt" im Sinne des § 26 STVO. Demzufolge muss zwingend nur gehalten werden, wenn von rechts Autoverkehr kommt, der Vorfahrt hat. Das Kinder- und Jugendhaus befindet sich an dieser Ecke im Fechenheimer Rathaus. Wie die Wetterverhältnisse im Winter 2010 zeigten, ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für die Fußgängerinnen und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber für ortsfremde motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation ergibt sich auch bei Blendung durch Regen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts. Die Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber auf den besonderen Schutz auf dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig unnötig gefährdet. Es wird ihnen also eine Sicherheit vorgegaukelt, die objektiv nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern, den Schutz zukommen zu lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu Recht erwarten können und auf den sie sich verlassen, ist das Aufstellen der oben angegebenen Verkehrszeichen an diesem Überweg unbedingt und schnellstmöglich erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des Schilderwaldes" gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss doch dort, wo die Sicherheit von Fußgängern, besonders Kindern, gefährdet ist, diese Vorrang haben. Da durch die Beschilderung mehr Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es auch keine Rolle spielen, dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone befindet. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 833 Aktenzeichen: 66 7
Verlegung eines Behindertenparkplatzes in der Straße Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 418/11 vom 25.02.2010 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes in der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz in der Straße Alt-Fechenheim (in Höhe der Haus-Nr. 120-122) vor dem Eissalon zu verlegen und gegenüber dem Begegnungs- und Servicezentrum des Frankfurter Verbandes in Alt-Fechenheim 89 einen Parkplatz als Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: In unmittelbarer Nähe des genannten Behindertenparkplatzes befinden sich noch zwei weitere Behindertenparkplätze. Für die Besucher des Begegnungszentrums, in der Hauptsache Seniorinnen und Senioren, die teilweise auch schwerbehindert sind, wäre es eine große Erleichterung, einen Behindertenparkplatz in nächster Nähe zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2010, ST 626 Aktenzeichen: 66 3
Markierung der beiden Feuerwehrzufahrten zur Gründenseestraße 31 bis 35 und Meersburger Straße 15 bis 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM 3328 entstanden aus Vorlage: OF 336/11 vom 29.05.2009 Betreff: Markierung der beiden Feuerwehrzufahrten zur Gründenseestraße 31 bis 35 und Meersburger Straße 15 bis 11 Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Gründenseestraße 31 bis 35 und Meersburger Straße 15 bis 11 zu schraffieren. Begründung: Die Feuerwehrzufahrten werden ständig von Fahrzeugen zugeparkt. Die bei gelegentlichen Polizeikontrollen verteilten Strafzettel bleiben ohne Wirkung. Deshalb ist es dringend notwendig, eine Schraffierung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2009, ST 1387 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2009, ST 1466 Aktenzeichen: 66 7
Umgestaltung der Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH (Regionalverkehr Kurhessen GmbH)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2009, OM 3095 entstanden aus Vorlage: OF 315/11 vom 05.02.2009 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH (Regionalverkehr Kurhessen GmbH) Der Magistrat wird gebeten, den RMV aufzufordern, die Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH baldmöglichst umzugestalten und denen der traffiQ anzugleichen. Begründung: Der RMV benutzt vier verschiedene Haltestellen-Aushangfahrpläne. Gebräuchlich bei der traffiQ ist der Aushangfahrplan 1 (siehe Anlage). Bei der RKH wird der Aushangfahrplan 3 (siehe Anlage) benutzt. Diese Aushangfahrpläne sind schon tagsüber wegen ihrer kleinen Schrift sehr schlecht lesbar. Ältere und sehbehinderte Fahrgäste haben kaum eine Chance. Abends und an Haltestellen mit diffuser Beleuchtung (z.B. Alt-Fechenheim, Richtung Offenbach) verschlechtert sich die Situation noch weiter. Es gibt viele Beschwerden. Die Aushangfahrpläne der traffiQ dagegen sind übersichtlich gestaltet und in einer ausreichend großen Schrift dargestellt. Dies gilt nicht nur für die Abfahrtszeiten sondern auch für den Linienlauf und die Fahrtzeiten zwischen den Haltestellen. Daran sollte sich der RMV bei der Umgestaltung orientieren. Es bedarf keines großen Aufwandes für diese Änderung. Lediglich eine andere Ausdruckauswahl und den Austausch des neuen Aushangs an den Haltestellen, so dass der Antrag sehr schnell umgesetzt werden kann. Anlage 1 (ca. 59 KB) Anlage 2 (ca. 126 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.06.2009, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2009, ST 1532 Aktenzeichen: 92 13
Fuß- und Radweg in Verlängerung der Pfortenstraße zur Ferdinand-Porsche-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2009, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 305/11 vom 09.12.2008 Betreff: Fuß- und Radweg in Verlängerung der Pfortenstraße zur Ferdinand-Porsche-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. den oben angegebenen Weg zu sanieren. 2. die Beschilderung am westlichen Anfang des Weges folgendermaßen zu ändern: Das Zusatzschild "Anlieger frei" ist gegen ein Schild "Radfahrer frei" (wie am östlichen Weganfang) auszutauschen. 3. den Absperrpfosten, der circa 20 Meter vom westlichen Weganfang widerrechtlich abgesägt und von der Mitte des Weges an den Rand versetzt wurde, in die Mitte zurück zu versetzen und dort stabil zu verankern. Begründung: Der Weg ist durchgehend circa zwei Meter breit und über weite Strecken mit Schlaglöchern übersät. Er soll in einen Zustand versetzt werden, in dem er gefahrlos von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden kann. Die Beschilderung an beiden Enden des Weges muss korrespondieren. Anlage 1 (ca. 3,7 MB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 519 Aktenzeichen: 66 2
Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2008, OM 2754 entstanden aus Vorlage: OF 270/11 vom 27.10.2008 Betreff: Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Post in Verhandlungen zu treten und zu bitten, dass der Briefkasten (vor der ehemaligen Post in der Baumertstraße) auf die Straße Alt-Fechenheim, in Höhe der Frankfurter Sparkasse/Volksbank, versetzt wird. Begründung: Die Straße Alt-Fechenheim, vor den dortigen Sparkassen, ist der wohl meistbesuchte Platz in Fechenheim, und ein Briefkasten wäre ein große Hilfe, besonders für ältere Menschen und Behinderte, die sowieso diesen Ort aufsuchen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2009, ST 272 Aktenzeichen: 92 31
Sanierung des Fahrradweges Konstanzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2538 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 29.05.2008 Betreff: Sanierung des Fahrradweges Konstanzer Straße Der Magistrat wird gebeten, den oben angegebenen Fahrradweg (östliche Straßenseite), zwischen Gründenseestraße und südlichem Ende, sanieren zu lassen. Begründung: Hier befinden sich die Freiligrath- und die Heinrich-Kraft-Schule. Sie werden von Schülern ab dem Grundschulalter besucht. Der asphaltierte Belag ist an vielen Stellen gerissen, weist große Löcher und Rillen auf. Um besonders die Sicherheit für Schüler und Schülerinnen zu erhöhen, sollte die Sanierung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1516 Aktenzeichen: 66 2
Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 244/11 vom 19.07.2008 Betreff: Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig am Fußgängerüberweg Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße beidseitig abzusenken. Begründung: Behinderte und Bürger mit Gehilfen etc. müssen hier circa 20 Meter weiter auf der Baumertstraße laufen, ehe sie die nächste Bürgersteigabsenkung an einer Ausfahrt erreicht haben. An dieser unübersichtlichen Stelle haben sie Angst und befürchten, von Autos oder Fahrrädern angefahren zu werden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor es wirklich zu Schäden kommt. Anlage 1 (ca. 42 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2008, ST 1388 Aktenzeichen: 66 2
Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2007, OM 1148 entstanden aus Vorlage: OF 108/11 vom 30.03.2007 Betreff: Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen Der Magistrat wird gebeten, die VGF aufzufordern, 1. an den o. g. Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) Wartehallen aufstellen zu lassen. 2. sich dafür einzusetzen, dass diese Maßnahmen auf der Prioritätenliste ganz oben aufgenommen werden. Begründung: zu 1.: Unmittelbare Nachbarn der Haltestelle Jakobsbrunnenstraße sind die Freie Christliche Schule und eine Kinderärztin. Viele Schüler und Eltern mit Kleinkindern benutzen diesen Bus. zu 2.: In unmittelbarer Nähe der Haltestelle Pfortenstraße liegt die Meldestelle und die ev. Melanchthon-Kirche. Da sie sehr zentral im Ortskern liegt, wird sie außerdem besonders häufig von älteren und behinderten Fahrgästen für Fahrten zum Einkaufen benutzt. Es gibt an beiden Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) derzeit keine Möglichkeit, anderweitig Schutz bei schlechtem Wetter zu finden. Der Bus fährt nur im 30-/60-Minuten-Takt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP) - siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung - ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2007, ST 1177 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2008, ST 303 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2008, ST 1426 Aktenzeichen: 92 11
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