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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen

13.11.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

Antrag vom 13.11.2025, OF 398/15 Betreff: Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Freiflächen westlich der Bebauung von Nieder-Eschbach begrenzt durch die Homburger Landstraße (ohne den bebauten Bereich), der Züricher Straße und der Anna Lindt-Allee werden wie schon lange gefordert und geplant zeitnah dem GrünGürtelPark Nieder-Eschbach zugeordnet. Begründung: Seit Beginn der 1990er Jahre wird der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Für den bisher geforderten südlichen Teil (Homburger Landstraße bis Harheimer Weg) ist dies bereits erfolgt. Nun ist auch der Erhalt der Flächen westlich von Nieder-Eschbach gegenüber weiterer Bebauung aller Art erforderlich. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Gebiet der Kaltluftentstehung und als Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung, die so auch Einfluss in den Klimaplanatlas fand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten

28.04.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2023, OM 3875 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 11.04.2023 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten, die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Aufgrund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand aufgrund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1625 Aktenzeichen: 67

OA (Anregung Ortsbeirat)

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

29.04.2022 · Aktualisiert: 25.08.2022

Anregung vom 29.04.2022, OA 185 entstanden aus Vorlage: OF 134/15 vom 06.04.2022 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: M 151/20; OA 619/20 OBR 15; Beschl. der Stv.-V., § 7283/21; OA 163/22 OBR 15; ST 830/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, zur Vorlage M 151, Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, wird insofern abgeändert, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes "Züricher Straße" im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats vom 23.10.2020, OA 619, wurde dies bereits beantragt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist ein halbes Jahr später erfolgt. Wenn jetzt anderthalb Jahre später der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 830, darauf verweist, dass der Magistrat als Exekutive an die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung gebunden sei und eine Rücknahme oder Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, nicht erfolgt sei, mutet dies merkwürdig an. Denn hätte man sich nicht anderthalb Jahre Zeit gelassen mit der Beantwortung, dann wäre der Beschluss noch nicht in der Welt gewesen. Es war genug Zeit, sich mit den Argumenten des Ortsbeirats auseinanderzusetzen, was offenbar nicht gewünscht war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 94 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 185 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 185 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2020, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße

18.03.2022 · Aktualisiert: 25.08.2022

Anregung vom 18.03.2022, OA 163 entstanden aus Vorlage: OF 122/15 vom 03.03.2022 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße Vorgang: M 151/20; M 154/20; NR 1368/21 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., 7283/21; OA 15/21 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu der Vorlage NR 1368 (§ 7283 vom 04.03.2021) wird aufgehoben. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Passagen, die sich mit dem Standort "Züricher Straße" befassen, in der Vorlage M 151 (Überschrift "Neue Gewerbegebiete") entsprechend zu ändern, die Punkte I, II, III und V der Vorlage M 154 (Umsetzung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach) umgehend zu realisieren sowie die Punkte IV und VI der Vorlage (Prüfen eines Gewerbegebietes) ersatzlos zu streichen. 3. Etwaige bereits begonnene Prüfungen und Planungen in Bezug auf ein Gewerbegebiet sind einzustellen. Begründung: Die Frankfurter Rundschau und die Frankfurter Neue Presse berichteten anlässlich der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022 in ihren Ausgaben vom 09.03.2022 bzw. 10.03.2022 jeweils darüber, dass die Koalition die Planungen für ein Gewerbegebiet in der Nähe des Bad Homburger Kreuzes aufgebe. Unter der Annahme, dass die Berichterstattung auch den tatsächlichen Willen der Koalition wiedergibt, bleibt die Aufhebung des Beschlusses zu der Vorlage NR 1368 vom 04.03.2021, § 7283, sowie die Streichung der Passagen in den Vorlagen M 151 und M 154, die sich mit der Prüfung und Planung eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" befassen, zu beschließen, um der Aufgabe etwaiger Planungen auch sichtbar für alle Ausdruck zu verleihen. Der Ortsbeirat hatte mit der interfraktionellen Anregung vom 07.05.2021, OA 15, bereits beschlossen, dass die Stadtverordnetenversammlung die Rücknahme der Vorprüfungsplanung für ein Gewerbegebiet am Standort "Züricher Straße" beschließen möge. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 11.11.2021 hierzu beschlossen, die Vorlage OA 15 werde im vereinfachten Verfahren erledigt. Damit sind die Prüfungs- und Planungsaufträge in den Vorlagen M 151 und M 154 jedoch noch nicht erledigt und noch wirksam, während sich die Aufforderung des Ortsbeirates 15 indessen erledigt hat, sodass der Antrag zu wiederholen ist, um eine Rücknahme der Prüfungen und Planungen hinsichtlich eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 163 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 163 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 163 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1709, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 § 1874, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

26.11.2021 · Aktualisiert: 02.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 entstanden aus Vorlage: OF 80/15 vom 10.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Vorgang: B 28/21; OA 13/21 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen; 2. Schutzstreifen, Piktogramme oder anderweitige Kennzeichnungen für Fahrradfahrer links und rechts der Fahrbahn anzubringen; 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, die von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel-Ring und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchten. Lösungsvorschlag: Die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger sollte aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob das blaue Gehwegzeichen (Zeichen 239 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO) mit dem Zusatzschild "Radverkehr frei" versehen werden kann. Dies würde eine Benutzung des Bürgersteigs zumindest in Schrittgeschwindigkeit für jedermann, ansonsten nur für Kinder bis zum 10. Geburtstag erlauben. Der Radverkehr im Übrigen sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf die Fahrbahn umgeleitet werden. Es sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) möglich ist. Andernfalls mögen Piktogramme oder andere Kennzeichen links und rechts der Fahrbahn angebracht werden, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer gegenüber einer ungekennzeichneten Fahrbahn zu erhöhen. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Fahrzeuge und Radfahrer würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D. h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Fahrzeuge und Radfahrer. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 auf der Grundlage von § 45 Absatz 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28, und Anregung des Ortsbeirats 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Anregung vom 07.05.2021, OA 13 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Antrag vom 17.08.2022, OF 160/15 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Jahresbericht Masterplan Industrie Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352

29.10.2021 · Aktualisiert: 21.12.2021

Anregung vom 29.10.2021, OA 91 entstanden aus Vorlage: OF 79/15 vom 28.10.2021 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Vorgang: OA 594/20 OBR 15; OA 596/20 OBR 15; OA 619/20 OBR 15; OA 15/21 OBR 15 1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung in dem Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 23.11.2021, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 91 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 352 = Kenntnis, OA 91 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage OA 91 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tschierschke, Loizides, Paulsen, Ritter, Schwichtenberg, Nguyen und Pauli dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE., BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 984, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 20 21

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger

19.09.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

Antrag vom 19.09.2021, OF 75/15 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Homburger Landstraße zwischen Kreisel und Urseler Weg - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die gemeinsame Benutzung des Fußgängerwegs/Bürgersteigs auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs auf der rechten Seite (stadteinwärts gesehen) durch Radfahrer und Fußgänger aufzuheben und den Bürgersteig den Fußgängern zu überlassen, 2. einen Fahrradschutzstreifen links und rechts der Fahrbahn einzurichten, 3. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wegen der gemeinsamen Benutzung der Fahrbahn durch Fahrzeuge und Radfahrer auf der Strecke zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 km/h anzuordnen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad, um werktags aus den nördlich von Frankfurt liegenden Ortschaften in die City von Frankfurt am Main zu fahren. Das ist zwar sehr begrüßenswert, führt auf der Strecke zwischen dem Kreisel und der Einmündung des Urseler Wegs auf dem rechtsseitig gelegenen Bürgersteig, der zur Benutzung auch für Radfahrer in beide Richtungen (!) zugelassen ist, jedoch dazu, dass Fußgänger in hohem Maße unfallgefährdet sind. Die Radfahrer fahren wegen des hervorragenden, rollwiderstandsarmen Asphalts oftmals mit Geschwindigkeiten von 20 km/h aufwärts die Strecke entlang. Die Benutzung des Bürgersteigs erfolgt durch Fußgänger und Radfahrer jeweils häufig kreuzend, raumgreifend, oftmals auch ohne Bedacht und Rücksichtnahme. Ein Grund mag sein, dass der Bürgersteig aufgrund seiner mangelnden Breite nicht durch Linien in getrennte Benutzungszonen unterteilt ist. Bei Grundschülern, für die der Bürgersteig Teil des Schulweges ist, ist zudem zu beachten, dass sie noch nicht in der Lage sind, die Gefahren durch schnell fahrende Radfahrer einzuschätzen. Auch erschweren die Laubbäume, die zwischen Bürgersteig und der Fahrbahn zwischen den Parktaschen zur Begrünung der Straße angepflanzt wurden, durch ihr Schattenspiel bei Sonnenschein das Erkennen von sich nähernden Radfahrern. Das Schattenspiel erschwert auch für den motorisierten Verkehr das Erkennen von Radfahrern, der von der Homburger Landstraße in die Wohnstraßen Wilhelm-Flögel- und Günter-Vogt-Ring einfahren bzw. von dort auch wieder ausfahren möchte. Lösungsvorschlag: Der Radverkehr sollte auf der Strecke links und rechts in beide Richtungen auf Fahrradschutzstreifen (Zeichen 340 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) umgeleitet werden und die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs durch Radfahrer und Fußgänger aufgehoben werden. Die Sicherheit der Fußgänger wäre durch diese Maßnahme wiederhergestellt. Der Schutzstreifen dient wiederum der Sicherheit der Radfahrer. Kinder können bis zum 10. Geburtstag nach wie vor mit dem Fahrrad den Bürgersteig (§ 2 Abs. 5 StVO) befahren. Der ruhende Verkehr würde auch keine Einschränkung erfahren, da die Parktaschen zwischen Fahrbahn und Bürgersteig baulich eingerichtet sind. Die gemeinsame Benutzung durch Radfahrer und Fahrzeuge würde die Anordnung einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 Abs.1 Nr. 5 StVO erlauben, weil bei Begegnungsverkehr die Fahrbahnbreite nicht mehr ausreicht, dass Fahrzeuge und Radfahrer gefahrlos und ungehindert aneinander vorbeifahren können. D.h. die Fahrzeuge müssten notwendigerweise die Geschwindigkeit auf die jeweilige Geschwindigkeit des Radfahrers reduzieren. Die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fördert solche verkehrsbedingt notwendig werdenden Geschwindigkeitsreduktionen und erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fahrzeuge. Mit der streckenweisen Anordnung von Tempo 30 km/h auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO würde sich eine Deklassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes- in eine Gemeindestraße erübrigen, um eine Tempo-30-Zone einrichten zu können. Der Stadt würden die Gelder für den Unterhalt der Straße aus dem Landeshaushalt erhalten bleiben (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 und Anregung des OBR 15 vom 07.05.2021, OA 13). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 75/15 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU GRÜNE SPD BFF FDP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher Straße; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel

07.05.2021 · Aktualisiert: 28.06.2022

Anregung vom 07.05.2021, OA 15 entstanden aus Vorlage: OF 8/15 vom 25.03.2021 Betreff: RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher Straße; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel Vorgang: M 151/20; M 154/20; OA 620/20 OBR 15; NR 1368/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 1368 und M 151 betreffend des in Auftrag gegebenen PrĂŒfungsauftrags fĂŒr eine umfassende VorprĂŒfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet ZĂŒricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurĂŒckgenommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) die VorprĂŒfung umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen FreiflĂ€chen sind stattdessen entsprechend der in der Anregung des Ortsbeirates 15 vom 23.10.2020, OA 620, beschlossenen Vorgaben zum Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154, komplett in den GrĂŒngĂŒrtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern; b) diese FlĂ€chensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen NutzflĂ€chen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgefĂŒhrten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Areal zwischen ZĂŒricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzĂŒglich einzuleiten; c) das fĂŒr den gesamten Stadtbereich betreffende GewerbeflĂ€chenentwicklungsprogramm (M 151) unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets ZĂŒricher Straße (u. a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem PrĂŒfauftrag fĂŒr ein neuen Gewerbegebietsstandort ZĂŒricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeĂ€ndert und entsprechend so weiter fortzufĂŒhren. BegrĂŒndung: Dieses Gebiet an der ZĂŒricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen fĂŒr das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser FreiflĂ€chen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren GrĂŒnden, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04.03.2021 der Vorlage NR 1368 zur Vorlage M 151, mit der ein umfassender PrĂŒfauftrag fĂŒr das geplante Gewerbegebiet einhergeht, ist zurĂŒckzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der VorprĂŒfung fĂŒr dieses Gewerbegebiet erhĂ€lt eine breite UnterstĂŒtzung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der VorprĂŒfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den GrĂŒngĂŒrtel zwecks dauerhafter Sicherung der FreiflĂ€chen wird eindeutig dem WĂ€hlerwillen entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 640 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 ZustĂ€ndige AusschĂŒsse: Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau Ausschuss fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 247 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/ProtokollerklĂ€rung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 412, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 868, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

15.01.2021 · Aktualisiert: 20.10.2022

Antrag vom 15.01.2021, OF 318/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der NR 1368 wird unter Einbeziehung und Vorbehalt nachfolgend vorzunehmenden Änderungen zugestimmt: 1. Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird weiterhin unter Hinweis auf die OA 619 vom 23.10.2020 lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. 2. Zur NR 1368: Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert bleiben sollen, erübrigt sich die in der NR 1368 vom 14.01.2021 nun als Ergänzung aufgeführten neu vorgeschlagenen Punkte XIII und XIV zum Beschlussvorschlag der M 151, welche eine Vorprüfung vorsehen, bereits im Vorfeld. Diese Passagen werden vom Ortsbeirat 15 daher weiter abgelehnt und sind ersatzlos zu streichen. Die sonstigen Änderungsvorschläge in der NR 1368 bleiben hiervon unberührt. 3. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend nochmals aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Auch dem jetzt in der NR 1368 zur M 151 geforderten Prüfauftrag ist daher hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets als nicht zielführend zu bezeichnen und herauszunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird weiter voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 318/15 wird bis zur Sitzung am 07.05.2021 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, 1 SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151

23.10.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

Anregung vom 23.10.2020, OA 619 entstanden aus Vorlage: OF 308/15 vom 19.10.2020 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vorgang: OA 458/19 OBR 15; OA 594/20 OBR 15; OA 595/20 OBR 15; OA 596/20 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen, auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal, grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert werden sollen, erübrigt dies eine Prüfung im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahin gehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitenden Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu ergangenen Anregungen des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie OA 594, OA 595, und OA 596 vom 21.08.2020 wird inhaltlich verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 458 Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 595 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1737 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Antrag vom 06.04.2022, OF 134/15 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7012, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7283, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154

23.10.2020 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung vom 23.10.2020, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 309/15 vom 19.10.2020 Betreff: GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Vorgang: OA 458/19; OA 594/20; OA 595/20; OA 596/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 154 wird ausdrücklich unter Vorgabe zugestimmt, dass der unter Ziffer IV. stehende Beschlussvorschlag mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach herausgenommen und ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen, auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal, grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, ist stattdessen das unbebaute Areal komplett in den Grüngürtel einzubeziehen, um diese langfristig vor einer Bebauung zu sichern. Eine Prüfung (auch von Teilflächen in diesem Gebiet) erübrigt sich somit bereits im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahin gehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitenden Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße soll in seiner Funktion als unbebauter Naherholungsraum, Frischluftschneise bei einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung des wertvollen Ackerbodens dauerhaft gesichert werden und in keinem Fall (auch eventuell teilweise) einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu ergangenen Anregungen des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA 594, OA 595 und OA 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Stattdessen sind die kompletten Flächen dem GrünGürtelPark zuzuordnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 458 Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 595 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1738 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 857 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) sowie BFF und FRAKTION (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme) Protokollerklärung der BFF-Fraktion: "Die Ablehnung der Vorlage M 154 erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3." 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) LINKE. (M 154 und OA 620 = Annahme im Rahmen NR 1310/20) FDP (M 154 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden, OA 620 = Ablehnung) FRAKTION (M 154 = Annahme im Rahmen OA 620, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 154 und OA 620 = Ablehnung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 154 = Ablehnung aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3., OA 620 = Annahme) FRAKTION (M 154 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, OA 620 (= Annahme) FRANKFURTER (M 154 = Annahme, OA 620 = Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FDP (= Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 620) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7013, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7284, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße

23.10.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6740 entstanden aus Vorlage: OF 302/15 vom 25.09.2020 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher Straße und Berner Straße die leer stehenden Geschäftsflächen sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes, z. B. im Rahmen eines nicht öffentlichen Teils, dem Ortsbeirat vorzulegen; 2. Gespräche mit den Eigentümern der leer stehenden Gewerbeflächen zu führen, um für inf rage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach, gegenüber dem Ikea, wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 563 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1640 Aktenzeichen: 92 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße: Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel

21.08.2020 · Aktualisiert: 28.09.2021

Anregung vom 21.08.2020, OA 595 entstanden aus Vorlage: OF 288/15 vom 02.08.2020 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße: Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel In der FAZ-Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit Langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welchen Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? 2. Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? 3. Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? 4. Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? 5. Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Der Ortsbeirat würde sich wünschen, bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden zu werden. . Quelle: Foto privat - Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 558 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.09.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 595 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6553, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 26.10.2020 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Berner Straße

14.02.2020 · Aktualisiert: 03.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 262/15 vom 30.01.2020 Betreff: Radweg Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 871 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze

10.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3467 entstanden aus Vorlage: OF 161/15 vom 24.07.2018 Betreff: Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze Der Magistrat wird gebeten, in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 15 in 2018 Vertreter der Branddirektion Frankfurt am Main zu entsenden, um Auskunft über den Brandschutz (sowohl vorbeugender Brandschutz als auch Einsatzkonzepte) in Nieder-Eschbach zu erteilen und Fragen der Ortsbeiratsmitglieder und interessierter Bürger in der Bürgerfragestunde zu beantworten. Auch ein leitender Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Eschbach ist zur entsprechenden Sitzung mit einzuladen. Hintergrund ist der Brand eines Wohnhauses in Nieder-Eschbach am 22. Juni 2018, bei dem neben der vollständigen Zerstörung des betroffenen Hauses auch angrenzende Nachbarhäuser zu Schaden gekommen sind. Im Nachgang dessen kam es innerhalb des Stadtteils (sowie im Internet) zu lebhaften Diskussionen, inwieweit die bauliche Situation innerhalb des Stadtteils die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert hätten. In Bezug auf den angesprochenen Wohnhausbrand am 22. Juni 2018 bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der folgenden Fragestellungen: Gemäß Schilderung mehrerer Beobachter wollte ein Feuerwehrfahrzeug zur Anfahrt der Einsatzstelle den Durchgangsweg Alt-Niedereschbach Richtung Leo-Tolstoj-Straße verwenden, konnte aber aufgrund des kürzlich erst angebrachten, nicht umklappbaren Pfostens in der Mitte des Weges diesen nicht passieren. 1. Sieht die Branddirektion Bedarf, diesen Pfosten durch einen durch die Einsatzkräfte umlegbaren Pfosten zu ersetzen? 2. Haben die baulichen Maßnahmen an dieser Stelle die Einsatzkräfte maßgeblich behindert? Nach Schilderung mehrerer Beobachter konnte ein zweites Drehleiterfahrzeug erst spät zur Einsatzstelle hinzustoßen, da aufgrund der baulichen Gegebenheiten (zu kleine/enge Brücke über den Eschbach) bzw. durch die Parksituation (Auf dem Ried) ein Durchkommen zur Einsatzstelle nicht möglich war. 3. Wie beurteilt die Branddirektion vor diesem Hintergrund die Breite der Brücke über den Eschbach in Höhe der Budapester Straße? 4. Wie kann verkehrlich und ggf. baulich (Brücke) sichergestellt werden, dass die Straße Auf dem Ried auch von Drehleiterfahrzeugen passiert werden kann? Sieht die Branddirektion diesbezüglich Anpassungsbedarf bei der Durchsetzung der bestehenden Parkverbote? 5. Es wird berichtet, dass die Berufsfeuerwehr Frankfurt erst spät am Einsatzort eingetroffen ist. Wie steht es um die Einhaltung der Hilfeleistungsfristen im Stadtteil Nieder-Eschbach? Darüber hinaus ergeben sich folgende allgemeine Fragen zum Brandschutz in Nieder-Eschbach: 6. Wie stellt sich das Brandschutzkonzept der Stadt Frankfurt für Nieder-Eschbach im Allgemeinen dar? Was beinhaltet dies im Allgemeinen und speziell für Nieder-Eschbach? 7. Ist Nieder-Eschbach hinsichtlich der Löschwasserversorgung ausreichend aufgestellt? Gibt es Optimierungsbedarf und wenn ja, wo (Straße/Gebiet)? Neben der bereits beschriebenen Parksituation in der Straße Auf dem Ried gibt es noch weitere Straßen in Nieder-Eschbach, bei denen es bei normalen Verkehrsbedingungen unmöglich scheint, dass Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr diese erreichen. Hierzu zählen beispielsweise auch die Straßen Zum Eschbachsteg, Bathgartenweg, Wilhelm-Flögel-Ring sowie Günter-Vogt-Ring. 8. Unternimmt die Feuerwehr Frankfurt auch in Stadtteilen wie Nieder-Eschbach Begehungsfahrten mit den Drehleiterfahrzeugen, wie dies beispielsweise im Innenstadtbereich praktiziert wird? 9. Wenn ja, wie wird die Situation in den angesprochenen Bereichen durch die Branddirektion eingeschätzt? 10. Gibt es aus Sicht der Feuerwehr in Nieder-Eschbach (bauliche) Problemzonen oder Hindernisse, die beseitigt werden sollten? Wo sieht die Feuerwehr in Frankfurt und Nieder-Eschbach generell einen Optimierungsbedarf (Vorschläge, deren Lösung Zug um Zug umgesetzt werden könnten)? Begründung: Die Anregung stellt ausdrücklich keine Kritik seitens des Ortsbeirates am Einsatz der Rettungskräfte im Zuge des beschriebenen Brandereignisses in Nieder-Eschbach dar. Der Berufsfeuerwehr Frankfurt ist es gemeinsam mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren aus Nieder-Eschbach sowie diverserer weiterer Stadtteile gelungen, dass das Feuer nicht auf umliegende Objekte übergegriffen hat. Nichtsdestotrotz haben sich danach (teilweise heftige) Diskussionen und Behauptungen über den Brandschutz in Nieder-Eschbach ergeben, die nicht unkommentiert stehen bleiben sollten. Unabhängig davon dankt der Ortsbeirat den ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr und der Rettungsdienste vor Ort für ihren vorbildlichen und stetigen Einsatz für die Allgemeinheit und besonders für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils und in Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2169 Aktenzeichen: 37 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Beseitigung eines durch einen Unfall verursachten Schadens

14.04.2016 · Aktualisiert: 11.05.2016

Antrag vom 14.04.2016, OF 10/15 Betreff: Beseitigung eines durch einen Unfall verursachten Schadens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den durch einen Unfall verursachten Schaden an der Lärmschutzwand (Züricher Straße, in der Kurve) beseitigen zu lassen und damit den ursprünglichen Zustand der Wand wieder herzustellen. Begründung: Bereits vor geraumer Zeit wurde die genannte Lärmschutzwand in der Züricher Straße durch einen Pkw bei einem Unfall zerstört. Es ist an der Zeit, den Schaden zu beheben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 10/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA-Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage

16.01.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3763 entstanden aus Vorlage: OF 250/15 vom 29.12.2014 Betreff: Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA-Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der BAB 661 kommend) gut sichtbar eine große rot-weiße Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. (StVO Anlage 4, Zeichen 625) Weiterhin wird der Magistrat gebeten, vor der Rechtskurve ein Hinweisschild auf die kommende Ampel (StVO Anlage 1, Zeichen 131) mit entsprechendem Richtungspfeil (Zusatzzeichen nach § 39 StVO, Zeichen 1000-21) aufzustellen. (StVO Anlage 1, Zeichen 131) (Zusatzzeichen nach § 39 StVO, Zeichen 1000-21) Begründung: In den Abendstunden und bei schlechter Sicht durch Regen oder Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Verkehrszeichen Nr. 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Der Ortsbeirat verspricht sich mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 537 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Ausbesserung eines Kanalzugangs

14.11.2013 · Aktualisiert: 09.12.2013

Antrag vom 14.11.2013, OF 205/15 Betreff: Ausbesserung eines Kanalzugangs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, umgehend den Kanalzugang in der Züricher Straße, direkt hinter der Ausfahrt aus dem Kreisel Berner Straße Richtung Autobahnanschluss auf Höhe der Fahrbahndecke zu setzen. Begründung: Offenbar ist der Deckel um einige Zentimetern eingesunken Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 205/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

01.11.2013 · Aktualisiert: 15.06.2021

Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Vervollständigung eines Wegweisers (Brückenschild) in der Züricher Straße

13.09.2013 · Aktualisiert: 14.05.2014

Antrag vom 13.09.2013, OF 188/15 Betreff: Vervollständigung eines Wegweisers (Brückenschild) in der Züricher Straße Die Ausfahrt von der A661 von Süden kommend mündet nach einer Rechtskurve in die Züricher Straße. Im Zusammenhang mit den Bauten für IKEA und Hornbach musste seinerzeit u.a. das Kreuzungsbauwerk neu gestaltet und erweitert werden. Ab der Kreuzung bis zur Einfahrt Ikea und Hornbach beginnt die Züricher Straße mit 3 Spuren. Die rechte Spur führt zu Hornbach, die mittlere Spur führt zu Ikea. Die linke Spur führt geradeaus entlang der Züricher Straße in das Gewerbegebiet. Zum Erreichen dieser äußeren Spur müssen auf einem sehr kurzen Straßenstück die Ikea- und Hornbach-Spuren diagonal überquert werden. IKEA und Hornbach machen ihre beiden Spuren durch große Brückenschilder einzeln erkenntlich. Die dritte Spur wird nicht benannt. Dies voraus geschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vorhandenen Brückenmast mit den einzelnen Schildern "Hornbach" und "IKEA" zu verlängern, so dass links noch ein Hinweisschild auf Nieder-Eschbach möglich wird. Dies sollte mit Rücksprachen mit den beiden Firmen möglich sein. Gerne gibt der Ortsbeirat weitere sachdienliche Auskunft. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 188/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 188/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verkehrssignalanlage über die Homburger Landstraße in der Nähe vom Günter-Vogt-Ring und der Adam-Heinstadt-Straße

11.09.2013 · Aktualisiert: 02.10.2013

Antrag vom 11.09.2013, OF 196/15 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verkehrssignalanlage über die Homburger Landstraße in der Nähe vom Günter-Vogt-Ring und der Adam-Heinstadt-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Investitionsprogramm wird ein neuer Haushaltsposten "Verkehrssignalanlage (Fußgängerschaltampel) über Homburger Landstraße, Nähe Günter-Vogt-Ring und Adam- Hainstadt-Straße" geschaffen und mit angemessenen Mitteln ausgestattet. Für das Jahr 2014 sind Planungskosten einzustellen, für das Jahr 2015 die entsprechenden Baukosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 27.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 196/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Herr Meier und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung Herr Drephal

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nicht vergessen - hier wächst Essen!

20.04.2012 · Aktualisiert: 27.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1104 entstanden aus Vorlage: OF 89/15 vom 03.04.2012 Betreff: Nicht vergessen - hier wächst Essen! Der Magistrat wird gebeten, an den Zugängen zu den Naherholungsgebieten um Nieder-Eschbach an geeigneten Stellen Schilder aufzustellen, die darauf hinweisen, dass die Felder nicht durch Hundehaufen verschmutzt werden sollen. Zusätzlich sind zur Entsorgung der Hundehaufen durch die Besitzer der Tiere geeignete Behälter und auch Behälter für Hundekot-Tüten anzubringen. Mögliche Standorte sind: - Kreuzerweg, Adam-Heinstadt-Straße, - Urseler Weg, - Niedereschbacher Stadtweg. Begründung: Immer wieder findet man auf den Feldern Hundekot vor. Offenbar sind viele Hundebesitzer nicht bereit, eine Entsorgung zu leisten. Durch die geforderte Maßnahme kann die Bereitschaft gefördert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1090 Aktenzeichen: 79 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden hier: Faktencheck Gesamtverkehrsplanung (2005-2010) Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100

20.04.2012 · Aktualisiert: 22.10.2013

Anregung vom 20.04.2012, OA 186 entstanden aus Vorlage: OF 87/15 vom 03.04.2012 Betreff: Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden hier: Faktencheck Gesamtverkehrsplanung (2005-2010) Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 In Vorbereitung der Ausweisung von großen Siedlungsflächen im Frankfurter Norden wurde im Februar 1997 vom Magistrat eine Verkehrsprognose für den Frankfurter Norden vorgelegt. In dieser Prognose wurden die erwarteten verkehrlichen Belastungsänderungen des Straßennetzes dargestellt. Zur Vermeidung von Belastungszunahmen in Ortslagen wurden Netzergänzungen für erforderlich gehalten. Diese Netzergänzungen sind bis heute unvollständig. Nicht ausgeführt sind unter anderem die Ortsrandstraße Bonames und die neue Stadtbahnlinie zwischen Nieder-Eschbach und Ginnheim. Der Bericht des Magistrats vom 02.10.2006, B 428, über die Verkehrssituation im Frankfurter Norden vom Frühsommer 2004 und 2006 stellt erhebliche Abweichungen der Verkehrsdichte gegenüber den Prognosezahlen von 1997 fest. Entlastungen in den Stadtteilen stehen wesentliche Verkehrszunahmen rund um die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames, Kalbach-Riedberg, Harheim und Nieder-Erlenbach entgegen. Bereits ein Jahr später berichtet der Magistrat über weitere Verkehrszunahmen von durchschnittlich sieben Prozent innerhalb eines Jahres. Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Ortsbeirat nicht vor. Die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden berichten den Ortsbeiräten jedoch über zunehmende Lärmbelastungen durch den Autoverkehr und Störungen im Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Informationen zum Sachstand des motorisierten Individualverkehrs zu aktualisieren und über die derzeitigen Verkehrsbelastungen des Straßennetzes im Frankfurter Norden (auch über die Stadtgrenze hinaus) zu berichten, insbesondere 1. welche Verkehrsbelastungen auf a) der Deuil-La-Barre-Straße und dem Urseler Weg sowie den Schleichwegen zwischen beiden; b) der Homburger Landstraße nach den Abschnitten am Ortskern und Am Bügel; c) der Berner Straße und dem Ben-Gurion-Ring (bis zur Brücke); d) der Züricher Straße und der Anna-Lindh-Allee; e) der zukünftigen Ortsrandstraße Bonames bestehen und zukünftig zu erwarten sind; 2. welche zukünftigen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn A 661 mit der Lückenschließung im Bereich Riederwald entstehen und wie sowohl den regelmäßigen Staus auf der A 661 im Berufsverkehr als auch den Lärmbelastungen der Wohngebiete im Frankfurter Norden begegnet werden kann; 3. mit welchen verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadtteile bei einer möglichen Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.05.2012, OF 361/9 Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 354 Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 52 Bericht des Magistrats vom 15.07.2013, B 359 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: FREIE WÄHLER (= Annahme) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 100 = Kenntnis, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Zurückweisung, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1747, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Verkehrsspiegel an den Ausfahrten Günter-Vogt-Ring und Wilhelm-Flögel-Ring

08.01.2012 · Aktualisiert: 27.01.2012

Antrag vom 08.01.2012, OF 62/15 Betreff: Verkehrsspiegel an den Ausfahrten Günter-Vogt-Ring und Wilhelm-Flögel-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten gegen über den Ausfahrten vom Günter-Vogt-Ring und dem Wilhelm-Fl ö gel-Ring auf die Homburger-Landstra ß e zweiseitige Spiegel anzubringen. Begründung: Die Sicht für auf die Homburger-Landstra ße fahrende Verkehrsteilnehmer ist sonst zu schlecht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 62/15 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)

16.09.2011 · Aktualisiert: 23.04.2013

Anregung vom 16.09.2011, OA 84 entstanden aus Vorlage: OF 23/15 vom 29.08.2011 Betreff: Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach) Vorgang: B 334/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" zur Fortsetzung des Verfahrens nunmehr zeitnah in die Offenlage zu geben. Begründung: Mit Zwischenbericht B 334/10 hat der Magistrat mitgeteilt, dass die Vorlage zur öffentlichen Auslegung im Laufe des Jahres 2010 in den Geschäftsgang gegeben wird. Bisher ist dies leider noch nicht geschehen. Seit einigen Jahren werden von Seiten möglicher Investoren Diskussionen über eine Ansiedlung von Unternehmen außerhalb des planungsrechtlich zulässigen Gewerbegebietes Nieder-Eschbach an der Züricher Straße geführt. Dies zeigt, dass neben der bereits bestehenden landschaftlichen Flächensicherung durch den Flächennutzungsplan sowie der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel eine weitere abschließende Sicherung, insbesondere zum Erhalt der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der in diesem Areal durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen, mittels eines Bebauungsplanes erfolgen sollte. Aus Sicht des Ortsbeirates 15 (Nieder-Eschbach), ist grundsätzlich eine Bebauung jeglicher Art im Bereich des zukünftigen Grüngürtelparks nicht gewünscht. Aus diesem Grunde soll der bisher überarbeitete Bebauungsplanentwurf Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" als besondere Satzung für den offenen Landschaftsraum nunmehr zeitnah in die Offenlage gebracht werden. Somit könnte das Verfahren in diesem Sinne zügig weitergeführt werden und eine inhaltliche Beratung zur Ausgestaltung sowie Abstimmung hinsichtlich der Zielsetzungen erfolgen. Die Sicherung der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der Erhalt der Naherholungsflächen haben dabei weiterhin allerhöchste Priorität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.10.2011, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.10.2011, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011, TO II, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage OA 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Züricher Straße - Aufstellung einer Lichtzeichenanlage (gelbes Blinklicht) als Warnhinweis auf die unmittelbar hinter der Kurve befindliche Ampel von IKEA

20.08.2010 · Aktualisiert: 02.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 354/15 vom 03.08.2010 Betreff: Züricher Straße - Aufstellung einer Lichtzeichenanlage (gelbes Blinklicht) als Warnhinweis auf die unmittelbar hinter der Kurve befindliche Ampel von IKEA Der Magistrat wird aufgefordert, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie die Straßenverkehrsbehörde zu beauftragen, in der Züricher Straße, die von der Autobahnabfahrt in das Gewerbegebiet führt, circa 50 m vor der scharfen Rechtskurve (Höhe Parkdeck IKEA) eine zusätzliche Lichtzeichenanlage mit gelben Blinkzeichen zu installieren, welche auf die hinter der Kurve befindliche Ampel der IKEA-Ausfahrt aufmerksam macht. Das gelbe Blinkzeichen vor der Kurve sollte mit der Rotphase für Fahrzeuge auf der Züricher Straße der besagten Ampelanlage korrespondieren. Begründung: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich die Installierung einer Blinklichtanlage in diesem Bereich. Es gibt immer wieder Fast-Auffahrunfälle, wenn die IKEA-Ausfahrtsampel für die Fahrzeuge in der Züricher Straße auf Rot steht und bedingt durch die Rotphase der Ampel die wartenden Fahrzeuge erst sehr spät (da hinter dem Kurvenbereich stehend) wahrgenommen werden. Vor der Kurve ist die IKEA-Ausfahrtsampel nicht zu sehen. Die seinerzeitige Stellungnahme des Magistrats ST 1681/07 berücksichtigt die bestehende Gefährdung nur unzureichend. Seither hat sich der besagte Bereich an der Züricher Straße durch die angrenzende Bebauung, durch Werbeanlagen und Straßenbegleitgrün mehr verdichtet. Eine vergleichbare Vorwarnlichtzeichenanlage wurde in Frankfurt bereits in der Nähe vom Palmengarten in der Zeppelinallee/Frauenlobstraße installiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 175 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abschrägung des Bordsteines am Günter-Vogt-Ring

26.06.2009 · Aktualisiert: 05.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 26.06.2009, OM 3407 entstanden aus Vorlage: OF 283/15 vom 10.06.2009 Betreff: Abschrägung des Bordsteines am Günter-Vogt-Ring Der Magistrat wird gebeten, folgende Umbaumaßnahme umgehend in die Wege zu leiten: Der Bordstein bei der Einfahrt in den Günter-Vogt-Ring von der Homburger Landstraße aus wird auf ein erträgliches Maß abgesenkt. Begründung: In der Septembersitzung des Jahres 2008 wurde der Ortsvorsteher gebeten, sich an das Amt im Sinne einer zügigen Erledigung der beschrieben Angelegenheit zu wenden. Dies mündete in bisher nicht erfüllte Zusagen des Zuständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2009, ST 1091 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Säuberung der Grünanlagen an der Kreuzung Züricher Straße - Anna-Lindh-Allee

24.04.2009 · Aktualisiert: 31.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2009, OM 3191 entstanden aus Vorlage: OF 265/15 vom 31.03.2009 Betreff: Säuberung der Grünanlagen an der Kreuzung Züricher Straße - Anna-Lindh-Allee Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bepflanzung der Straßenränder im oben angegebenen Bereich sowie entlang der beiden benannten Straßen dauerhaft in sauberem Zustand gehalten wird. Begründung: Die Bepflanzung neben den Straßen ist stark vermüllt, was nach Schneiden der Büsche deutlich sichtbar wurde. Es handelt sich bei dem Bereich der angegebenen Kreuzung nicht nur um einen Eingang zum Stadtteil Nieder-Eschbach, sondern auch zur Stadt Frankfurt selbst. Der aus dem derzeitigen Zustand entstehende negative Eindruck bei Personen, die dort entlangfahren, schadet dem Image des Stadtteils und der Stadt selbst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2009, ST 913 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)

28.11.2008 · Aktualisiert: 17.02.2021

Anregung vom 28.11.2008, OA 768 entstanden aus Vorlage: OF 242/15 vom 26.11.2008 Betreff: Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" zur Fortsetzung des Verfahrens unverzüglich in die Offenlage zu geben. Begründung: Die Diskussion um die Ansiedlung der Brauerei Radeberger außerhalb des planungsrechtlich zulässigen Gewerbegebietes Nieder-Eschbach an der Züricher Straße zeigt, dass neben der bereits bestehenden landschaftlichen Flächensicherung durch den Flächennutzungsplan sowie der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel eine weitere ergänzende Sicherung, insbesondere zum Erhalt der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der in diesem Areal durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen, mittels eines Bebauungsplanes erfolgen sollte. Aus Sicht des Ortsbeirats ist grundsätzlich eine Bebauung jeglicher Art im Bereich des zukünftigen Grüngürtelparks nicht gewünscht, und mögliche "Bebauungsgelüste" an der nördlichen Seite der Züricher Straße sowie der Anna-Lindh-Allee sind von vorneherein als unzulässig abzulehnen. Aus diesem Grund soll der bisher erarbeitete Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" nunmehr in die Offenlage gebracht werden, damit das Verfahren in diesem Sinne weitergeführt und eine inhaltliche Beratung zur Ausgestaltung sowie Abstimmung hinsichtlich der Zielsetzung auf den Weg gebracht werden kann. Die Sicherung, insbesondere der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen, sowie der Erhalt der Naherholungsflächen haben dabei höchste Priorität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 430 Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1018 Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 334 Bericht des Magistrats vom 02.12.2011, B 490 Bericht des Magistrats vom 21.05.2012, B 222 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 03.12.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2009, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2009, TO II, TOP 79 Beschluss: Der Vorlage OA 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5386, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Werbetafeln mit ortsansässigen Unternehmen und einem Übersichtsplan von Nieder-Eschbach an den Ortseingängen/-einfahrten von Nieder-Eschbach

24.10.2008 · Aktualisiert: 16.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2008, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 30.09.2008 Betreff: Aufstellung von Werbetafeln mit ortsansässigen Unternehmen und einem Übersichtsplan von Nieder-Eschbach an den Ortseingängen/-einfahrten von Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Städte-Medien GmbH/Firma Ströer zu beauftragen, an geeigneten Stellen (Anfahrt mit Pkw/Lkw) an den Ortseingängen Werbetafeln mit einem großen Übersichtsplan der Straßen und Wege von Nieder-Eschbach aufzustellen. Als Standorte in Nieder-Eschbach werden vorgeschlagen: 1. Im Bereich der Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße; 2. Homburger Landstraße (ab der Gemarkungsgrenze zu Bonames); 3. Berner Straße (Kreisel) oder 4. Züricher Straße (Höhe IKEA). Begründung: Insbesondere im Gewerbegebiet von Nieder-Eschbach kommt es trotz Nutzung moderner Navigationsgeräte zu Verkehrsstockungen, die durch ortsfremde Lastkraftwagen verursacht werden. Diese Situation wird sich durch die Ansiedlung neuer Betriebe im Gewerbegebiet noch verschärfen. Dies gilt neben dem Gewerbegebiet Nieder-Eschbach verstärkt auch für das neue Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" in der Kalbacher Gemarkung. Als hilfreich hat sich aus Erfahrungen anderer Städte erwiesen, wenn die Ortseingänge sowie Einfahrten zu Gewerbegebieten mit Tafeln (ggf. mit Anfahrtsinseln), die mit Übersichts- und Standortplänen ausgestattet sind, versehen sind. Dies führt in vielen Fällen zu einer Reduzierung des Suchverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2009, ST 85 Aktenzeichen: 92 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Abschrägung des Bordsteins am Günter-Vogt-Ring

01.09.2008 · Aktualisiert: 26.08.2016

Antrag vom 01.09.2008, OF 219/15 Betreff: Abschrägung des Bordsteins am Günter-Vogt-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die zuständigen Ämter mit folgender Umbaumaßnahme zu beauftragen: Die Absenkung des Bordsteins bei der Einfahrt in den Günter-Vogt-Ring von der Homburgerlandstraße aus wird auf ein erträgliches Maß abgesenkt. Begründung: Der zu überwindende Höhenunterschied ist entlang der Strecke von einigen Metern Bordsteinkante zu groß. Dies stellt eine Gefährdung für Zweiradfahrer dar, die behoben werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2009, OF 283/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2008, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 219/15 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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Ampelsignalisierung Züricher Straße

28.12.2023

Auf dem Weg Züricher Straße Richtung Berner Straße zwischen der Zufahrt und der Ausfahrt von IKEA wäre eine Ampelsignalisierung (z.B. ein gelb blinkendes Signallicht) vor der Kurve eine gute Lösung, damit scharfe Bremsmanöver vermieden werden können.