Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach)
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Anregung vom 28.11.2008, OA 768 entstanden aus Vorlage: OF 242/15 vom 26.11.2008
Betreff: Sicherung der Freiflächen auf Nieder-Eschbacher Gebiet durch den Bebauungsplan Nr. 800 (Grüngürtelpark Nieder-Eschbach) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" zur Fortsetzung des Verfahrens unverzüglich in die Offenlage zu geben. Begründung: Die Diskussion um die Ansiedlung der Brauerei Radeberger außerhalb des planungsrechtlich zulässigen Gewerbegebietes Nieder-Eschbach an der Züricher Straße zeigt, dass neben der bereits bestehenden landschaftlichen Flächensicherung durch den Flächennutzungsplan sowie der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel eine weitere ergänzende Sicherung, insbesondere zum Erhalt der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen sowie der in diesem Areal durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen, mittels eines Bebauungsplanes erfolgen sollte. Aus Sicht des Ortsbeirats ist grundsätzlich eine Bebauung jeglicher Art im Bereich des zukünftigen Grüngürtelparks nicht gewünscht, und mögliche "Bebauungsgelüste" an der nördlichen Seite der Züricher Straße sowie der Anna-Lindh-Allee sind von vorneherein als unzulässig abzulehnen. Aus diesem Grund soll der bisher erarbeitete Bebauungsplan Nr. 800 "Grüngürtelpark Nieder-Eschbach" nunmehr in die Offenlage gebracht werden, damit das Verfahren in diesem Sinne weitergeführt und eine inhaltliche Beratung zur Ausgestaltung sowie Abstimmung hinsichtlich der Zielsetzung auf den Weg gebracht werden kann. Die Sicherung, insbesondere der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen, sowie der Erhalt der Naherholungsflächen haben dabei höchste Priorität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15