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Meine Nachbarschaft: Kreutzerstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Behindertengerechter Zugang vom Marbachweg zum Hauptfriedhof

26.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 417/10 Betreff: Behindertengerechter Zugang vom Marbachweg zum Hauptfriedhof Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum der neue Eingang Marbachweg zum Hauptfriedhof nicht barrierefrei errichtet wurde bzw. keine barrierefreien Türschließer verwendet wurden. Begründung: Durch den Verkauf einer Teilfläche des Hauptfriedhofes inkl. Verkaufs des Eingangs Marbachweg an die Jüdische Gemeinde und die dadurch nicht mehr mögliche Nutzung dieses Einganges war der Bau eines neuen Zugangs am Marbachweg dringend notwendig geworden. Dieser Zugang ist durch einen Neubau (ca. 100 Meter weiter Richtung Gießener Straße) seit einigen Monaten wieder möglich. Leider wurde der Zugang wenig behindertengerecht, insbesondere für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer, durch den Einbau eines automatischen Türschließers nicht barrierefrei erstellt. Der Zugang ist daher für diese Nutzer nur sehr schwer möglich und nutzbar. Seit Jahren besteht die Möglichkeit, barrierefreie Türschließer einzubauen. Das sind Türschließer, die nach DIN 18040 geprüft sind und das komfortable Öffnen und Schließen von Türen, mit sehr geringem Kraftaufwand, ermöglichen. Türschließer dieser Art werden meist in Innenräumen in Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergärten oder Behindertenheimen verwendet, d.h. insbesondere dort, wo Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen ohne Probleme und ohne fremde Hilfe Türen öffnen und schließen sollen. Alle anderen Zugänge zum Hauptfriedhof (Gießener Straße, Wasserpark, Rat-Beil-Straße, Altes Portal, Haupteingang und Wirtschaftsweg) sind hingegen ebenerdig und barrierefre, während der Öffnungszeiten ohne Türschließer zugänglich. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 417/10 wurde zurückgezogen.

Partei: AfD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend

07.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen

07.07.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2534 entstanden aus Vorlage: OF 326/3 vom 23.06.2022 Betreff: Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen Der Lichtkokon am Nibelungenplatz gehört seit 2006 zum Stadtbild und ist nicht mehr wegzudenken. Die von der FUAS für die Luminale 2006 aufgestellte Skulptur steht aber seit nunmehr 16 Jahren auf dem Grünstreifen der Nibelungenallee und weist Beschädigungen durch Graffitis und mangelnder Instandhaltung auf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit der FUAS den Lichtkokon zu sanieren und ihm wieder Glanz zu verleihen. Dabei soll auch beachtet werden, dass: 1. ein befestigter Weg zum Lichtkokon errichtet wird, sodass dieser einladend und erreichbar ist; 2. eine Plakette angebracht wird, auf der Informationen über die Skulptur stehen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2600 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2379 Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 839 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1171 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 426 Beratung im Ortsbeirat: 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18

01.06.2022 · Aktualisiert: 20.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 309/3 Betreff: Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18 Zum 30. Mai hat die VGF auf der Friedberger Landstraße oberhalb der Nibelungenallee mit Gleisbauarbeiten begonnen, die voraussichtlich bis zum 19. Juni andauern sollen. Für diese Zeit ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, der die Linie 18 zwischen Gravensteiner Platz und Nibelungenplatz/University of Applied Sciences ersetzen soll. Dieser SEV verbindet jedoch nicht Preungesheim und das obere Nordend mit der Innenstadt - wie die Linie 18 -, sondern er endet an der Rothschildallee, wo Passagiere auf die Linie 12 oder die umgeleitete Linie 18 umsteigen sollen. Für Passagiere aus dem oberen Nordend fällt damit eine - an Sonn- und Feiertagen die einzige - direkte Verbindung in die Innenstadt weg, ebenso wie auch Studierenden der UAS nur noch eine direkte Verbindung von der Konstablerwache zu den Haltestellen Nibelungenplatz und Münzenberger Straße zur Verfügung steht. Die Bauarbeiten fallen darüber hinaus ausgerechnet zu einem Zeitpunkt an, da mit Einführung des 9-Euro-Tickets mit einer höheren Frequentierung des ÖPNV zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der VGF zu veranlassen, das SEV-Angebot dahingend nachzubessern, dass die Konstablerwache als zentraler Knotenpunkt in der Innenstadt weiterhin direkt und mindestens in derselben Frequenz wie bisher aus dem oberen Nordend erreicht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 309/3 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bepflanzung des Grünstreifens von Rothschildallee und Nibelungenallee

28.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1946 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 08.03.2022 Betreff: Bepflanzung des Grünstreifens von Rothschildallee und Nibelungenallee Vorgang: V 1744/20 OBR 3; ST 2143/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 04.12.2020, ST 2143, angekündigte Bepflanzung des Grünstreifens von Rothschildallee und Nibelungenallee endlich umzusetzen. Begründung: Laut der Stellungnahme sollte im Herbst/Winter 2020/2021 mit den Arbeiten begonnen werden, nachdem sie wegen Kanal- und Rohrarbeiten bereits verschoben wurden. Die nochmalige Verzögerung von mehr als einem Jahr hält der Ortsbeirat für mehr als unangemessen. Abgesehen von dem verwahrlosten Eindruck verpasst die Stadt hier die Gelegenheit, durch die Pflanzung heimischer Gehölze und Blühwiesen einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.08.2020, V 1744 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2143 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1509 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen

02.12.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung

27.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumpflanzungen in der Kreutzerstraße

08.07.2021 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 576 entstanden aus Vorlage: OF 69/3 vom 22.06.2021 Betreff: Baumpflanzungen in der Kreutzerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Kreutzerstraße die Pflanzung einzelner Bäume möglich ist. Eine Alternative wäre Urban Gardening, wobei einige öffentliche Parkplätze durch grüne Buchten ersetzt werden sollen. Die Bewässerung und Pflege wollen Anwohner übernehmen. Dabei soll auch geprüft werden, ob bei mindestens einer Liegenschaft Regenwassertonnen an die Fallrohre angeschlossen werden können, um kostbares Trinkwasser einzusparen. Begründung: Ein Anwohner in der Kreutzerstraße äußerte gegenüber dem Ortsbeirat stellvertretend für weitere Nachbarn den Wunsch nach mehr Grün in der Kreutzerstraße. Gerne sind sie bereit, dafür auf einige Parkplätze zu verzichten und sich um die Bäume zu kümmern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1407 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses

10.06.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 48/3 vom 24.05.2021 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Richard-Wagner-Straße/Ecke Weberstraße (ehemalige Palliativstation des Marienkrankenhauses). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? 2. Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema Baustellenlogistik überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplanten Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und/oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. 3. Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? 4. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? 5. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis zur Weberstraße auf der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen auf dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen, den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? 6. Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementinen Kinderkrankenhauses klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt? Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum einen erforderlich, für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden, und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln, auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebauten Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1814 Aktenzeichen: 53 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine Hundeauslauffläche auf dem Alleenring einrichten

10.06.2021 · Aktualisiert: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 273 entstanden aus Vorlage: OF 16/3 vom 21.04.2021 Betreff: Eine Hundeauslauffläche auf dem Alleenring einrichten Vorgang: OM 6867/20 OBR 3; ST 183/21 Bezüglich der Fläche auf dem Alleenring zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße wird der Magistrat gebeten, 1. die Fläche entsprechend der Stellungnahme ST 183 in eine Hundewiese/Hundeauslauffläche umzuwidmen; 2. das Gebiet einzuzäunen, um die Hunde wie auch den fließenden Verkehr zu schützen. Der Zaun ist dabei so zu setzen, dass der wertvolle Baumbestand nicht beschädigt wird; 3. die neu geschaffene Auslauffläche mit Entsorgungsbehältern für Hundekot auszustatten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die in der Nähe installierten Parkbänke so verlegt werden können, dass sie den Hundebesitzern als Verweilfläche dienen. Begründung: Die Anregung bezieht sich auf die Anregung vom 29.10.2020, OM 6867, sowie die Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 183, und trägt der Anregung aus der Nachbarschaft Rechnung, das Gebiet als Hundewiese auszuweisen. Mit der in der Stellungnahme ST 183 angeregten Kostenbeteiligung für die Zaunsetzung wird sich der Ortsbeirat separat befassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6867 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 183 Antrag vom 24.06.2021, OF 56/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1475 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Quartiersgarage am Bürgerhospital

27.05.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 49/3 Betreff: Quartiersgarage am Bürgerhospital Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, im Bereich des Bürgerhospitals, beispielsweise entlang der Nibelungenallee oder auf dem Gelände des geplanten Clementine Kinderhospitals, eine Quartiersgarage zu errichten. Begründung: Das Bürgerhospital ist mit seiner Lage in der Nähe der U5-Haltestelle Nationalbibliothek und direkt an der Nibelungenallee, einer Hauptverkehrsachse Frankfurts mit direkter Anbindung an die A66, verkehrstechnisch sehr gut angebunden. Allerdings mangelt es vor Ort an Parkmöglichkeiten für Angehörige und Patient:innen in ambulanter Behandlung. Diese werden über die Homepage auf das Parkhaus in der Nationalbibliothek und auf die Parkplätze am Hauptfriedhof verwiesen. Auch der Verweis auf die direkte Nachbarschaft findet sich dort, was zweifellos zu Lasten der Anwohner:innen geht. Beschwerden von Anwohner:innen über falsch parkende Autos in unmittelbarer Nähe zeigen, dass das vorhandene Angebot an Parkplätzen entweder nicht ausreicht oder aus Bequemlichkeit nicht genutzt wird. Zudem stellt die Situation eine Belastung für Patient:innen mit Bewegungseinschränkungen dar. Mit dem Bau des Clementine Kinderhospitals kann sich die Situation noch verschärfen. Eine Quartiersgarage böte nicht nur Parkmöglichkeiten für Besucher:innen der Krankenhäuser, sondern auch für die direkte Nachbarschaft. Mit ihrer direkten Lage an der Nibelungenallee wäre sie gut erreichbar und böte die Chance, einzelne Straßenabschnitte im Quartier zu beruhigen und so mehr Platz für andere Verkehrsteilnehmer:innen oder Außengastronomie zu schaffen. Parkgebühren von Tagesbesucher:innen könnten zur Refinanzierung beitragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 49/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 49/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 49/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 49/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 49/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses

24.05.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 50/3 Betreff: Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorteherin wird gebeten, das Bürgerhospital als Bauherr für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses an der Richard-Wagner-Straße zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen um über den aktuellen Stand der Planung zum Neubau an der Richard-Wagner-Straße zu berichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 50/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken in der Rat-Beil-Straße

18.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7209 entstanden aus Vorlage: OF 1048/3 vom 04.02.2021 Betreff: Bewohnerparken in der Rat-Beil-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Rat-Beil-Straße das Bewohnerparken auf den ersten 150 Metern bis 200 Metern von der Friedberger Landstraße aus gerechnet von der südlichen Straßenseite auf die nördliche Seite (auf die Seite des Hauptfriedhofs) verlegt werden kann. Dies soll zumindest als Zwischenlösung bis zur Einrichtung der Parkraumbewirtschaftungszonen im Nordend erfolgen. Begründung: Auf der Seite des Hauptfriedhofs sind deutlich mehr Parkplätze vorhanden als auf der südlichen Straßenseite. Die Rat-Beil-Straße wird gern von Pendlern zum Umstieg auf den ÖPNV benutzt. Auch von Dauerparkern wird berichtet. Anwohner haben es dadurch besonders schwer, Parkplätze zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 968 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1045/3 vom 20.01.2021 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Magistrat wird gebeten , den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer Landstraße und in der Bornheimer Landstraße sowie in der Spohrstraße und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 777 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 984/3 vom 15.10.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Vorgang: OA 407/19 OBR 3; Beschl. d. StV.-V., § 4270/19; V 1591/20 OBR 3; ST 986/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die vom Ortsbeirat vor eineinhalb Jahren gestellte Anregung OA 407, welcher die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2019 vollumfänglich zugestimmt hat, endlich umzusetzen. Am 15.05.2020 erklärte der Magistrat, er arbeite mit Hochdruck an dem Verkehrszeichenplan zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Eckenheimer Landstraße. Die verkehrsrechtliche Anordnung werde noch im selben Monat auf den Weg gebracht. Mittlerweile sind weitere fünf Monate ins Land gegangen, ohne dass erkennbar etwas passiert wäre. Deshalb erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat eine verbindliche Aussage darüber, bis wann die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 endlich umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.05.2019, OA 407 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 786 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen in der Rat-Beil-Straße vor dem Hauptfriedhof

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6991 entstanden aus Vorlage: OF 1012/3 vom 12.11.2020 Betreff: Zebrastreifen in der Rat-Beil-Straße vor dem Hauptfriedhof Durch die Umgestaltung des oberen Teils der Richard-Wagner-Straße hat sich ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich der Rat-Beil-Straße ergeben , was ein sicheres Überqueren derselben, insbesondere vor dem Hauptfriedhof, nahezu unmöglich macht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das zurzeit vorhandene Verkehrsschild "Achtung Fußgänger" zeitnah durch einen Zebrastreifen zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 517 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schnelleres Fußgänger-Grün

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1004/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße das Umschalten auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu gewährleisten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Anforderungsampel für Fußgänger ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei der Anforderung durch Fußgänger sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 735 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Begegnungszone für die Heinestraße

11.11.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 991/3 Betreff: Begegnungszone für die Heinestraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird geben zu veranlassen, dass in der Heinestraße eine Begegnungszone eingerichtet wird, analog der Begegnungszone in der Rotlintstraße und der Nordendstraße. Begründung: Die Heinestraße ist keine Durchgangsstraße und deshalb verkehrlich nicht stark belastet. Vor diesem Hintergrund wäre die Einrichtung einer Begegnungszone eine Möglichkeit dem Bedürfnis der Anwohnerschaft auf die Möglichkeit der Nutzung der Straßenfläche Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 991/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und LINKE. (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schnellstraße für die Campusmeile?

29.10.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6869 entstanden aus Vorlage: OF 983/3 vom 14.10.2020 Betreff: Schnellstraße für die Campusmeile? Der Alleenring - hier: Miquel-/Adickes- und Nibelungenallee - ist vor allem für die meisten Pkws und Lkws eine willkommene Abkürzung vom Miquelknoten zur A 661. Folgen für die Anwohnerinnen und Anwohner sind viel Lärm und Abgase. Um die gesundheitsschädlichen Emissionen für diese zu beseitigen, bedarf es einer neuen Gestaltung dieses Verkehrsweges. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Reduzierung der Autofahrspuren für jede Richtung um mindestens eine Spur zugunsten einer separaten Busspur möglich ist; 2. ob als kurzfristige Zwischenlösung eine Kapazitätssteigerung des Busverkehrs durch Takterhöhungen für Zeiten einer besonders hohen Nachfrage zu erreichen ist; 3. ob mittelfristig als Ersatz für den Bus eine Fahrtrasse exklusiv für eine Tramlinie gebaut werden könnte, die vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof fährt. Eine derartige Tramlinie würde u. a. Berufstätige, Studierende u. Ä. aus der Region, die mit der Bahn am Haupt- bzw. Ostbahnhof ankommen, eine schnelle und bequeme Fahrmöglichkeit zu ihren Hochschulen und Arbeitsplätzen an der Campusmeile darstellen; 4. ob die Einrichtung eines Radschnellweges für den gesamten Alleenring und die Errichtung von größeren Radabstellanlagen (wie z. B. an der Konstablerwache) an geeigneten Flächen in der Nähe der Hochschulen oder an Kreuzungen möglich ist; 5. ob ihm aktuelle Untersuchungen vorliegen, die darüber Auskunft geben, woher die Fahrzeuge kommen und welches Ziel sie über den Alleenring ansteuern; 6. ob die Schaltung der Ampelanlagen nach den Bedürfnissen von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern an stark frequentierten Kreuzungen bzw. Übergängen des Alleenringes möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 454 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundefreilauffläche auf dem Alleenring

29.10.2020 · Aktualisiert: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6867 entstanden aus Vorlage: OF 979/3 vom 15.10.2020 Betreff: Hundefreilauffläche auf dem Alleenring Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt des Alleenrings östlich der Richard-Wagner-Straße zwischen den Häusern Nibelungenallee mit den Hausnummern 10 bis 16 eine Freilauffläche für Hunde bereitzustellen und diese einzuzäunen. Diese Wiese sollte später in die Überlegungen zur Gestaltung des Mittelstreifens der Allee einbezogen werden. Begründung: In diesem Umfeld leben zahlreiche Hundebesitzerinnen und -besitzer, die sich mit dem Anliegen, eine Freilauffläche für die Tiere zu haben, an den Ortsbeirat gewandt haben. Dieser Abschnitt des Grünstreifens ist gut geeignet für den Zweck, da die Bäume in großem Abstand zueinander stehen, sodass ein Zaun die Wurzeln nicht schädigen würde. Auch gibt es Sitzgelegenheiten (einige Bänke) an der Richard-Wagner-Straße und eine kleine Mauer, die gern zum Sitzen genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 183 Antrag vom 21.04.2021, OF 16/3 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 273 Antrag vom 24.06.2021, OF 56/3 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts)

24.09.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6669 entstanden aus Vorlage: OF 938/3 vom 08.09.2020 Betreff: Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts) Der Magistrat wird gebeten, die Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße in beide Fahrtrichtungen rot einzufärben. Begründung: Die auf der Eckenheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Gleisen und Fußwegen entlanggeführten Radstreifen sind teilweise sehr schmal und haben stellenweise sehr geringe Abstände zur U-Bahn auf der linken Seite und zu den häufig als Parkplätze ausgewiesenen Fußwegen auf der rechten Seite. Hinzu kommen diverse Wechsel der Radstreifen vom Fußweg auf die Straße und umgekehrt (u. a. an den Hochbahnsteigen). Die Eckenheimer Landstraße ist ähnlich wie der Oeder Weg von Radfahrenden sehr stark frequentiert (Nord-Süd-Achse in die und aus der Innenstadt). Unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit sind die eng geführten Radstreifen ohnehin nicht unproblematisch. Die Roteinfärbung dürfte das Sicherheitsgefühl und auch die Sicherheit der Radfahrenden etwas verbessern. Umso wichtiger ist auch die baldige Umsetzung der beschlossenen Tempo-30-Regelung in beiden Fahrtrichtungen zwischen Scheffeleck und Nordendstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit

24.09.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6666 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 14.08.2020 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für Pkw in der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: 1. Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen; 2. mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeitstandort); 3. größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen; Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: 1. Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern; 2. die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben; 3. die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden könnte; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 151 Antrag vom 19.10.2021, OF 121/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1038 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Piktogramm auf Münzenberger Straße

24.09.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6673 entstanden aus Vorlage: OF 946/3 vom 10.08.2020 Betreff: Tempo-30-Piktogramm auf Münzenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Münzenberger Straße ein Tempo-30-Piktogramm aufzu tragen. Begründung: Von der Rat-Beil-Straße kommende Autofahrer treten häufig noch einmal aufs Gaspedal, um noch vor dem Rotsignal der Ampel über die Kreuzung zu gelangen. Mit entsprechendem Tempo fahren sie in die Münzenberger Straße. Ein Piktogramm soll die Autofahrer besser auf das bestehende Tempolimit aufmerksam machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überwachung der nächtlichen Tempo-30-Regelung auf der Nibelungenallee

24.09.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6671 entstanden aus Vorlage: OF 943/3 vom 10.09.2020 Betreff: Überwachung der nächtlichen Tempo-30-Regelung auf der Nibelungenallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Nibelungenallee die ab 22:00 Uhr gültige Geschwindigkeitsregelung mit Tempo 30 durch mobile Systeme zu überwachen. Begründung: Die Geschwindigkeitsreduzierung brachte nach der Einführung eine Verbesserung für die Anwohner bezüglich Lärm und Sicherheit. Schon nach kurzer Zeit ohne Überwachung der Einhaltung erscheinen die Schilder jedoch ziemlich nutzlos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2020 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 13.08.2020 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1952 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Kreuzung Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße aufstellen

28.05.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6095 entstanden aus Vorlage: OF 879/3 vom 14.05.2020 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im östlichen Kreuzungsbereich Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße eine größere Anzahl von Fahrradbügeln aufzustellen. Als Standorte eignen sich neben dem Kreuzungsbereich der breite östliche Fußweg auf Höhe der Hausnummern 10 - 14 sowie unterhalb der Feuerwehrzufahrt zur Fachhochschule Frankfurt University of Applied Sciences. Auch ist möglich, über den gesamten Verlauf des östlichen Fußwegs rechts und links neben die Straßenleuchten sowie die Verkehrsschildstangen je einen Fahrradbügel so aufzustellen, dass dadurch parallel zu den parkenden Autos zwei Fahrräder pro Fahrradbügel abgestellt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben den Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass es in der Kreutzerstraße an Fahrradstellplätzen mangelt. Eine Begehung vor Ort hat dies nachdrücklich bestätigt. Allein in dem Wohnungsneubau Kreutzerstraße 10 - 14 wurden zwanzig abgestellte, an einem Zaun gesicherte Räder gezählt. Die Fußwege der Kreutzerstraße sind mit gut 2,5 Metern breit genug, um eine größere Anzahl von Fahrradbügeln an den oben benannten Standorten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1552 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 880/3 vom 28.05.2020 Betreff: Mögliche baurechtliche Verstöße/ Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78 Bezug nehmend auf die Ausführungen eines Bewohners der oben genannten Liegenschaft, in denen er die Veränderungen seit dem Kauf des Hauses durch die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH, WPS, beschreibt, stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen wie die Aufstellung eines zwei Jahre lang nicht benutzten Gerüstes und die Art der geplanten Modernisierungen, die ähnlich wie die bei der von der WPS erworbenen Liegenschaft in der Spohrstraße 62 verlaufen - der Leiter der Stabsstelle Mieterschutz hatte diese als "nicht haltbar bezeichnet". Nach Aussage des Mieters wurden sowohl der Oberbürgermeister als auch der Planungsdezernent von den unhaltbaren Zuständen unterrichtet (Bauamt und Polizei waren - nach Aussagen des Mieters - schon öfters vor Ort). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu den geschilderten und ihm offenbar bekannten Zuständen Stellung zu nehmen und Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus sollte er die Milieuschutzsatzung u. a. auf den Bereich Eschersheimer Landstraße erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1810 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartensatzung im Nordend

28.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6088 entstanden aus Vorlage: OF 875/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorgartensatzung im Nordend Der Magistrat wird gebeten, bei den folgenden Vorgärten die geltende Vorgartensatzung durchzusetzen: 1. Gluckstraße 37 (grober Kiesbelag); 2. Lenaustraße 78 (Steinplattenbelag); 3. Schwarzburgstraße 39 (nicht bepflanzt, gärtnerisch nicht gestaltet); 4. Kreutzerstraße 10 bis 14 (grober Kiesbelag). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1642 Antrag vom 04.01.2021, OF 1037/3 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1920 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel an der Kreuzung Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße aufstellen

14.05.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 856/3 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Rat-Beil-Straße/Kreutzerstraße und in der Kreutzerstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im östlichen Kreuzungsbereich Rat-Beil-Kreutzerstr. und in der Kreutzerstr. eine größere Anzahl von Radbügeln aufzustellen. Als Standorte eignen sich neben dem Kreuzungsbereich der breite östliche Fußweg auf Höhe der Hausnummer 10-14 sowie unterhalb der Feuerwehrzufahrt zur Fachhochschule (Frankfurt University of Applied Sciences). Begründung: AnwohnerInnnen haben den Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass es in der Kreutzerstr. an Fahrradstellplätzen mangelt. Eine Begehung vor Ort hat dies nachdrücklich bestätigt. Allein in dem Wohnungsneubau Kreutzerstr. 10-14 wurden zwanzig abgestellte an einem Zaun gesicherte Räder gezählt. Die Fußwege der Kreutzerstraße sind mit gut 2,50 m breit genug, um eine größere Anzahl von Radbügeln an den im Antrag benannten Standorten aufzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.03.2020, OF 854/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 854/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 879/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 856/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 879/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sollen die Mieterinnen und Mieter des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen?

13.05.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2020, OF 862/3 Betreff: Sollen die Mieterinnen und Mieter des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen? Wie der Frankfurter Tagespresse zu entnehmen ist, plant der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62 ,die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) ,umfangreich zu sanieren (Frankfurter Rundschau vom 13.05.2020). Obwohl die Liegenschaft nicht im Milieuschutz ist, sollte der Magistrat gegen die geplante Gentrifizierung im Nordend vorgehen. Dies voraus geschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten ist dem Magistrat bekannt, dass der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62, die WPS, plant, diese umfangreich zu modernisieren und seit wann? hat der Magistrat erwogen, die Liegenschaft zu erwerben, um die Bewohner*innen zu schützen, die von einer Gentrifizierung bedroht werden? Schließlich war dem Magistrat bekannt, wie den Äußerungen des Leiters der Stabsstelle Mieterschutz zu entnehmen ist, dass der Investor bereits eine Immobilie in der Eckenheimer Landstraße erworben hat und die Mieter*innen mit horrenden Mieterhöhungen als Folge von massiven Modernisierungen mit einer "Angst machenden Sprache"in mehreren Briefen eingeschüchtert hat? ist dem Magistrat bekannt, dass seit August 2019 vor dem Haus ein Gerüst errichtet wurde, aber Arbeiten noch nicht begonnen wurden, wodurch sich die Bewohner*innen bedrängt fühlen? Wie beurteilt der Magistrat die Äußerungen der WPS , Leitungen auszutauschen, was zur Folge hätte, dass die Bewohner*innen ein dreiviertel Jahr die Toilette auf dem Hof benutzen müssten? Teilt der Magistrat die Meinung des Leiters der Stabsstele Mieterschutz, der die von WPS angekündigten Modernisierungen "für nicht haltbar" hält? Begründung: Der Fall Spohrstraße 62 zeigt, dass die Meinung des Gutachters zum Milieuschutz, dass in einigen Quartieren, wie z. B. dem nördlichen Teil der Spohrstraße, Milieuschutz nicht notwendig sei, weil sich dort nichts mehr in Richtung Gentrifzierung verändere, falsch ist. Mieterinitiativen und einige Ortsbeiräte haben dies schon früher festgestellt. Der Magistrat sollte darum Forderungen von Ortsbeiräten und Mieterinitiativen nachkommen, bestehende Milieuschutzsatzungen zu ergänzen bzw. neue zu erlassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1648 2020 Die Vorlage OF 862/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradabstellmöglichkeiten in der Kreutzerstraße

05.03.2020 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2020, OF 854/3 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten in der Kreutzerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Kreutzerstraße einzurichten. Begründung: Aufgrund einer Baumaßnahme der Fachhochschule in der Kreutzerstraße werden viele bislang an einem Gitter genutzte Abstellmöglichkeiten entfallen. Da die Nachfrage nach solchen Abstellmöglichkeiten vor Ort erkennbar hoch ist, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Abhilfe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.05.2020, OF 856/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 854/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 879/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 856/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 879/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährliches Queren über den Alleenring

20.02.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5848 entstanden aus Vorlage: OF 819/3 vom 06.02.2020 Betreff: Gefährliches Queren über den Alleenring Der Magistrat wird gebeten, bei den anstehenden Planungen zur Umgestaltung der nördlichen Richard-Wagner-Straße stadtauswärts (Reduzierung auf eine Fahrspur und Abmarkierung eines Radwegs) die Einfahrtsituation für die von Westen kommenden Fahrzeuge auf der südlichen Fahrspur der Nibelungenallee baulich so umzugestalten, dass das verbotswidrige und gefährliche Queren von Fahrzeugen aus der Brahmsstraße/südliche Richard-Wagner-Straße über die südliche Fahrspur der Nibelungenallee entgegen deren Fahrtrichtung verhindert wird. Dazu könnten für die von Westen auf der Linksabbiegespur ankommenden Fahrzeuge der einspurige Einfahrtbogen nach Norden möglichst eng gehalten werden und die begrenzende Bogen-Nase (Spitze) zur südlichen Fahrspur der Nibelungenallee so weit wie möglich nach Westen gezogen werden, sodass es unmöglich wird, von der Ausfahrt Brahmsstraße/südliche Richard-Wagner-Straße in diesen Einfahrtbogen hineinzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1135 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer am Matthias-Beltz-Platz, Spohrstraße/Ecke Neuhofstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5855 entstanden aus Vorlage: OF 827/3 vom 06.02.2020 Betreff: Fahrradständer am Matthias-Beltz-Platz, Spohrstraße/Ecke Neuhofstraße Der Magistrat wird gebeten, an der westlichen Ecke Spohrstraße/Neuhofstraße die bereits abgepollerte Gehwegnase großzügig mit Fahrradständern zu bestücken. Begründung: Diese Straßenecke grenzt an den Matthias-Beltz-Platz an. Der Platz mit seinem Aufenthaltsbereich wird stark besucht, natürlich auch von Fahrradfahrern. Um hier Abstellflächen anzubieten, ohne den Platzbereich zu opfern, bietet sich die angegebene Straßenecke an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1143 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus

20.02.2020 · Aktualisiert: 31.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 entstanden aus Vorlage: OF 833/3 vom 20.02.2020 Betreff: Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus Vorgang: OM 1053/16 OBR 3; ST 1956/17 Die Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses schreiten zumindest äußerlich zügig voran. Der Bauherr hat Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Straßendecken und Seitenräume (ST 1956/17). Diese Maßnahmen sollten genutzt werden, um die Gesamtsituation der Straßengestaltung zu verbessern. Die Aufenthaltsqualität sollte durch mehr Grün und Bänke erhöht werden. Radbügel und E-Ladestationen sollten geschaffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Planung zur Umgestaltung der Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße/Nordendstraße angrenzend an das Neubauprojekt auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses zu erstellen und mit dem Ortsbeirat 3 abzustimmen. Hierbei sollte berücksichtigt werden: a) den Kreuzungsbereich Nibelungenallee/Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße komplett neu zu gestalten. Die Fuß- und Radwegebeziehungen neu zu ordnen, auch im Hinblick darauf, dass an dieser Kreuzung eine Kindereinrichtung entsteht; b) den Kreuzungsbereich Richard-Wagner-Straße/Nordendstraße so umzugestalten, dass die dortige Spielstraße für die Verkehrsteilnehmer deutlich wahrnehmbar wird; c) es sollten mindestens zwei Parkplätze mit Ladestation im Bereich der Richard-Wagner-Straße oder der Brahmsstraße eingerichtet werden; d) im gesamten Bereich sollten mögliche Baumstandorte ermittelt und bepflanzt werden; e) es sollten im gesamten Bereich Fahrradbügel montiert werden; f) in den Kreuzungsbereichen sollten mögliche Standorte für Sitzbänke aus dem Programm "Ausgeruht mobil" geprüft werden; g) Standorte für ein bis zwei Niederflurglascontainer sind zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 829 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz

20.02.2020 · Aktualisiert: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5844 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schülerinnen- und Schülerhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenaustraße und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) durch Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 985 Aktenzeichen: 32 1

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